Beitragsbemessungsgrenze 2027: Was die höheren Sozialabgaben wirklich kosten
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem euer Bruttogehalt mit SozialbeitrĂ€gen belegt wird â und sie soll 2027 so stark steigen wie seit Jahren nicht. Nach dem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums klettert die Grenze in der Krankenversicherung von 5.812,50 auf 6.375 Euro im Monat, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 8.450 auf 8.850 Euro. Beschlossen ist die Verordnung noch nicht: Sie ist in der Ressortabstimmung und braucht Kabinett und Bundesrat. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in KĂŒrze
- Die Sonderanhebung um 300 Euro im Monat ist geltendes Recht: Sie steht im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026. Die restliche Erhöhung folgt der Lohnentwicklung und kommt erst per Rechtsverordnung â die ist offen.
- Wir haben die vielzitierten 102 Euro nachgerechnet und kommen auf 101,74 Euro im Monat fĂŒr BeschĂ€ftigte ĂŒber allen Grenzen, also 1.220,93 Euro im Jahr. Denselben Betrag zahlt der Arbeitgeber obendrauf.
- Die Pflegeversicherung hĂ€ngt nach § 55 SGB XI an einer anderen Grenze als die Krankenversicherung. Das Gesetz hat diese Vorschrift nicht angefasst â nach dem Wortlaut bekommt die Pflegeversicherung die 300 Euro nicht.
- Wer am 31. Dezember 2026 privat krankenversichert und versicherungsfrei ist, bleibt es: FĂŒr diese Gruppe wird die Versicherungspflichtgrenze 2027 ausdrĂŒcklich nicht um die 3.600 Euro angehoben.
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Was steigt 2027 â und was davon ist schon beschlossen?

Symbolbild â KI-generiert / MonsterDealz
Steigen sollen alle vier Beitragsbemessungsgrenzen, und zwar deutlich stĂ€rker als in einem normalen Jahr. Nach dem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums, ĂŒber den Reuters am 21. September 2026 berichtet hat, geht die Grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von 5.812,50 auf 6.375 Euro im Monat und in der Renten- sowie Arbeitslosenversicherung von 8.450 auf 8.850 Euro. Zugrunde liegt eine Lohnentwicklung des Jahres 2025 von 4,38 Prozent. Beschlossen ist davon bisher nur die Sonderanhebung in der Krankenversicherung; die Verordnung selbst steckt nach demselben Bericht noch in der Abstimmung zwischen den Ministerien.
Wichtig ist die Unterscheidung, die in den Schlagzeilen untergeht. Die 300 Euro monatliche Sonderanhebung fĂŒr die Krankenversicherung stehen im Gesetz zur Stabilisierung der BeitragssĂ€tze in der gesetzlichen Krankenversicherung, das am 24. Juli 2026 ausgefertigt und am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 verkĂŒndet wurde. Die regulĂ€re Anpassung an die Löhne dagegen setzt die Bundesregierung jedes Jahr neu per SozialversicherungsrechengröĂen-Verordnung fest â und genau deren Entwurf liegt erst seit wenigen Tagen bei den Ressorts.
âGilt ab 2027″ ist deshalb fĂŒr die konkreten EurobetrĂ€ge die falsche Formulierung. Richtig ist: Die Rechenregel gilt, der Betrag ist ein Entwurfswert. Zum Vergleich der Ablauf im Vorjahr: Das Ministerium veröffentlichte den Referentenentwurf fĂŒr 2026 am 9. September 2025, das Kabinett beschloss ihn am 8. Oktober 2025, verkĂŒndet wurde die Verordnung am 26. November 2025. Die Werte fĂŒr 2027 dĂŒrften also frĂŒhestens im Oktober politisch feststehen.
| Grenze (monatlich) | 2026 | 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 5.812,50 ⏠| 6.375,00 ⏠|
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450,00 ⏠| 8.850,00 ⏠|
| Versicherungspflichtgrenze | 6.450,00 ⏠| 7.050,00 ⏠|
| BezugsgröĂe | 3.955,00 ⏠| 4.130,00 ⏠|
Werte 2026 aus der SozialversicherungsrechengröĂen-Verordnung 2026. Die Zeilen Krankenversicherung und Rentenversicherung fĂŒr 2027 stammen aus dem Verordnungsentwurf laut Reuters-Bericht vom 21. September 2026; Versicherungspflichtgrenze und BezugsgröĂe haben wir selbst nach den gesetzlichen Rundungsregeln mit 4,38 Prozent Lohnzuwachs berechnet.
Die BezugsgröĂe und die Versicherungspflichtgrenze in der Tabelle sind unsere eigene Rechnung, weil die Berichte nur die beiden Beitragsbemessungsgrenzen nennen. Beide Werte folgen aber festen Formeln: Die BezugsgröĂe wird nach § 18 SGB IV auf den nĂ€chsthöheren durch 420 teilbaren Jahresbetrag aufgerundet, die Versicherungspflichtgrenze nach § 6 SGB V auf das nĂ€chsthöhere Vielfache von 450 Euro. Weil unsere Rechnung mit denselben 4,38 Prozent die beiden gemeldeten Werte exakt trifft, halten wir die abgeleiteten Zahlen fĂŒr belastbar â endgĂŒltig sind sie trotzdem erst mit der Verordnung.
Die 102 Euro nachgerechnet: So kommt der Betrag zustande
Die Zahl stimmt, und sie ist reine Mechanik. Wer 2026 und 2027 ĂŒber allen Grenzen verdient, zahlt bei unverĂ€nderten BeitragssĂ€tzen 101,74 Euro mehr im Monat â das sind 1.220,93 Euro im Jahr. Der Betrag entsteht aus zwei SprĂŒngen: 400 Euro mehr beitragspflichtiges Entgelt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und 562,50 Euro mehr in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Wir rechnen das offen vor, mit den BeitragssÀtzen des Jahres 2026: Rentenversicherung 18,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent, allgemeiner Krankenversicherungsbeitrag 14,6 Prozent plus 2,9 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. BeschÀftigte tragen davon jeweils die HÀlfte.
| Zweig | Mehr Bemessung je Monat | Davon Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 400,00 ⏠| 37,20 ⏠|
| Arbeitslosenversicherung | 400,00 ⏠| 5,20 ⏠|
| Krankenversicherung | 562,50 ⏠| 49,22 ⏠|
| Pflegeversicherung | 562,50 ⏠| 10,13 ⏠|
Eigene Berechnung auf Basis des Verordnungsentwurfs, Stand 21. September 2026. Angenommen sind unverÀnderte BeitragssÀtze und ein Entgelt oberhalb aller Grenzen. Der Arbeitnehmeranteil der Krankenversicherung enthÀlt den halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.
ZusammengezĂ€hlt ergibt das 101,74 Euro â die gemeldeten âfast 102 Euro“ und âgut 1.220 Euro im Jahr“ sind damit nachvollzogen. Was in den Meldungen fehlt: Denselben Betrag zahlt auch der Arbeitgeber. Je BeschĂ€ftigtem ĂŒber den Grenzen kostet der Sprung also rund 203 Euro im Monat, verteilt auf zwei Schultern.
Zwei Gruppen zahlen mehr als die 101,74 Euro. Kinderlose ab 23 Jahren tragen nach § 55 Absatz 3 SGB XI einen Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten allein; auf die zusÀtzlichen 562,50 Euro sind das 3,38 Euro, zusammen also 105,12 Euro. In Sachsen liegt der Arbeitnehmeranteil an der Pflegeversicherung um 0,5 Punkte höher, was weitere 2,81 Euro ausmacht. Insgesamt steigt der monatliche Höchstbeitrag der Arbeitnehmerseite damit von 1.508,92 auf 1.610,66 Euro.
Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze, BezugsgröĂe: Was was begrenzt

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Drei Begriffe, drei völlig verschiedene Funktionen â und die hĂ€ufigste Verwechslung in diesem Thema. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die BeitrĂ€ge, die Versicherungspflichtgrenze entscheidet ĂŒber gesetzlich oder privat, die BezugsgröĂe ist ein Rechenanker fĂŒr Dutzende kleinerer Werte. Nur die erste hat direkt mit eurer Gehaltsabrechnung zu tun.
Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt den Beitrag
Alles, was ĂŒber der Grenze verdient wird, bleibt beitragsfrei. FĂŒr die Rentenversicherung steht die Regel in § 159 SGB VI: Die Grenzen Ă€ndern sich zum 1. Januar jedes Jahres âin dem VerhĂ€ltnis, in dem die Bruttolöhne und -gehĂ€lter je Arbeitnehmer im vergangenen zu den entsprechenden Bruttolöhnen und -gehĂ€ltern im vorvergangenen Kalenderjahr stehen“. Gerundet wird auf das nĂ€chsthöhere Vielfache von 600 Euro im Jahr. Die Arbeitslosenversicherung hat gar keine eigene Grenze â § 341 Absatz 4 SGB III verweist schlicht auf die der allgemeinen Rentenversicherung.
Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet ĂŒber gesetzlich oder privat
Sie heiĂt im Gesetz Jahresarbeitsentgeltgrenze und steht in § 6 SGB V. Wer regelmĂ€Ăig darĂŒber verdient, wird in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei und darf in die private Krankenversicherung wechseln. Sie liegt immer ĂŒber der Beitragsbemessungsgrenze â 2026 sind es 77.400 gegenĂŒber 69.750 Euro im Jahr. FĂŒr die Rentenversicherung gibt es keine Entsprechung: Dort gibt es keinen Ausstieg, nur die Deckelung.
Die BezugsgröĂe ist der Anker fĂŒr viele kleine Werte
Sie ist nach § 18 SGB IV das Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung im vorvergangenen Jahr, aufgerundet auf den nĂ€chsthöheren durch 420 teilbaren Betrag. An ihr hĂ€ngen unter anderem die Mindestbemessungsgrundlage fĂŒr freiwillig Versicherte, BeitrĂ€ge von SelbststĂ€ndigen und mehrere Grenzwerte im Beitragsrecht. Steigt sie, steigen still viele Nebenwerte mit â ein Effekt, den die Berichte ĂŒber die 102 Euro gar nicht erfassen.
Nebenbei beantwortet sich damit eine Frage, die in der Suche noch hĂ€ufig auftaucht: Ost und West spielen keine Rolle mehr. Schon fĂŒr 2025 nannte das Bundesarbeitsministerium nur noch eine bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von 8.050 Euro im Monat.
Warum die Krankenversicherung stÀrker steigt als die Rentenversicherung
Weil in der Krankenversicherung zwei Erhöhungen zusammenfallen. Die Grenze dort steigt um 9,68 Prozent, die in der Rentenversicherung nur um 4,73 Prozent. Von den 6.750 Euro, um die die Jahresgrenze der Krankenversicherung zulegt, stammen 3.600 Euro â also mehr als die HĂ€lfte â aus der gesetzlich festgeschriebenen Sonderanhebung, der Rest aus der normalen Lohnanpassung.
Das Bundesgesundheitsministerium formuliert es in seinen Fragen und Antworten zum Gesetz so: âDie monatliche Beitragsbemessungsgrenze wird fĂŒr das Jahr 2027 einmalig um 300 Euro zusĂ€tzlich zur regulĂ€ren Erhöhung im Zuge der Lohnsteigerung angehoben.“ Die Mehrbelastung beziffert das Ministerium dort auf rund 26 Euro im Monat â das ist der halbe Beitrag auf die 300 Euro, nicht der Gesamteffekt des Jahreswechsels.
Im Gesetzestext liest sich das nĂŒchterner. Der neue § 223 Absatz 4 SGB V lautet: âDie Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 entspricht der um 3 600 Euro erhöhten Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 im Jahr 2027.“ Diese Vorschrift steht in Artikel 1 Nummer 61 des Gesetzes und ist in der Liste der spĂ€ter wirksamen Nummern nicht aufgefĂŒhrt â sie gilt also bereits seit dem Tag nach der VerkĂŒndung, dem 30. Juli 2026. Offen ist nur noch der Eurobetrag.
Ein Detail wird dabei fast durchgĂ€ngig falsch wiedergegeben. âEinmalig“ heiĂt nicht, dass der Aufschlag 2028 wieder verschwindet. Der neu eingefĂŒgte Satz in § 6 Absatz 6 SGB V bestimmt, dass die fĂŒr 2027 ermittelte Grenze zusĂ€tzlich um 3.600 Euro erhöht âund in den folgenden Jahren nach Satz 2 geĂ€ndert“ wird. Der Sprung findet einmal statt, das höhere Niveau bleibt und wird danach normal weiter an die Löhne angepasst.
Die Pflegeversicherung hÀngt an einer anderen Grenze

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Hier liegt der Punkt, den bisher keine Meldung nennt: Nach dem Gesetzeswortlaut bekommt die Pflegeversicherung die 300 Euro gar nicht. § 55 Absatz 2 SGB XI knĂŒpft die dortige Beitragsbemessungsgrenze an âein Dreihundertsechzigstel der in § 6 Abs. 7 des FĂŒnften Buches festgelegten Jahresarbeitsentgeltgrenze“. Die Sonderanhebung sitzt aber in § 6 Absatz 6 und in § 223 Absatz 4 SGB V â nicht in § 6 Absatz 7.
Wir haben den verkĂŒndeten Gesetzestext daraufhin durchgesehen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Ă€ndert das Elfte Buch tatsĂ€chlich nur an einer einzigen Stelle, nĂ€mlich in Artikel 2c zu § 59 SGB XI, und dort geht es um die Beitragstragung bei Krankengeldbezug. § 55 SGB XI bleibt unangetastet. Rechnerisch bedeutet das: Die Grenze der Krankenversicherung lĂ€ge 2027 bei 6.375 Euro, die der Pflegeversicherung nur bei 6.075 Euro im Monat. Seit EinfĂŒhrung der Pflegeversicherung 1995 waren beide Werte identisch.
FĂŒr die Beitragsrechnung ist das kein Randthema. Fiele die Pflegeversicherung wirklich auf die niedrigere Grenze zurĂŒck, sĂ€nke die Mehrbelastung von 101,74 auf 96,34 Euro im Monat. Wir schreiben das als Befund aus dem Gesetzestext, nicht als Prognose: Wie der Verordnungsentwurf die beiden Werte ausweist, geht aus den Berichten nicht hervor.
Dazu kommt eine zweite Baustelle. Das Pflegeneuordnungsgesetz sieht laut dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom Juni 2026 eine eigene, höhere Beitragsbemessungsgrenze fĂŒr die Pflegeversicherung auf dem Niveau der Versicherungspflichtgrenze vor. Dieser Entwurf hat das Kabinett bis zum 21. September 2026 nicht passiert. Kommt er noch rechtzeitig durch, dreht sich das Vorzeichen: Dann lĂ€ge die Pflegegrenze ĂŒber der Krankengrenze. Wer wissen will, was hinter dieser Reform sonst noch steckt, findet die Leistungsseite in unserem Ratgeber zum Pflegegrad.
Privat versichert oder wechselwillig: Was die neue Grenze bedeutet
FĂŒr Bestandskunden der privaten Krankenversicherung enthĂ€lt das Gesetz einen ausdrĂŒcklichen Schutz, der bisher kaum beschrieben wird. Der neue § 6 Absatz 8 SGB V bestimmt, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze fĂŒr BeschĂ€ftigte, die am 31. Dezember 2026 wegen Ăberschreitens der Grenze versicherungsfrei und privat krankenversichert waren, âim Jahr 2027 nicht erhöht“ wird â gemeint ist die Sonderanhebung. Die regulĂ€re Lohnanpassung gilt fĂŒr sie weiter.
Praktisch heiĂt das: Diese Gruppe muss 2027 nach unserer Rechnung rund 81.000 Euro im Jahr verdienen, um versicherungsfrei zu bleiben, alle anderen rund 84.600 Euro. Ohne die Ausnahme wĂ€ren Privatversicherte mit einem Gehalt dazwischen zurĂŒck in die Versicherungspflicht gerutscht â mit allen Folgen fĂŒr einen Vertrag, den sie oft seit Jahren zahlen. Die Bundesregierung setzt fĂŒr sie laut Gesetz eine gesonderte Grenze in derselben Verordnung fest.
Wer dagegen erst wechseln will, hat es 2027 schwerer. Die Latte steigt um 600 Euro im Monat, und maĂgeblich ist das regelmĂ€Ăige Jahresarbeitsentgelt, nicht ein einzelner guter Monat. Nach § 6 Absatz 4 SGB V endet die Versicherungspflicht auĂerdem erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze ĂŒberschritten wird â ein Wechsel mitten im Jahr ist also nicht vorgesehen.
Vor einer Entscheidung lohnt der nĂŒchterne Blick auf die gesetzliche Seite, denn dort schwankt der Beitrag vor allem ĂŒber den kassenindividuellen Aufschlag; wie groĂ die Spanne ist, zeigt unser Vergleich zum Zusatzbeitrag der Krankenkasse. MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die tĂ€glich geprĂŒfte SchnĂ€ppchen kuratiert und aktive Mitglieder ĂŒber das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt â wir rechnen hier nach, wir beraten nicht im Einzelfall.
Was sonst an den Grenzen hĂ€ngt â und wann sie feststehen

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Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuert mehr als nur den Beitrag. An ihr hĂ€ngt zum Beispiel die steuerfreie Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung: Nach § 3 Nummer 63 EStG sind 8 Prozent der Grenze steuerfrei, sozialversicherungsfrei bleiben 4 Prozent. Nach dem Entwurf wĂ€ren das 2027 bis zu 8.496 Euro steuerfrei statt 8.112 Euro und 4.248 Euro beitragsfrei statt 4.056 Euro â ein Nebeneffekt, der Gutverdienern nutzt.
Auch die RentenansprĂŒche wachsen mit. Wer die Grenze voll ausschöpft, sammelt das Maximum an Entgeltpunkten; 2026 sind das bei einem vorlĂ€ufigen Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro rund 1,95 Punkte im Jahr. Höhere BeitrĂ€ge bedeuten hier also nicht nur höhere AbzĂŒge, sondern auch eine höhere spĂ€tere Rente. Was auf der Auszahlungsseite ansteht, steht in unserer Ăbersicht zur Rentenerhöhung 2027; wer zusĂ€tzlich privat vorsorgen will, findet den Stand der staatlichen Förderung im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.
Offen sind zwei Stellschrauben, die das Ergebnis noch verschieben können. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz fĂŒr 2027 wird nach § 242a SGB V erst bis zum 1. November 2026 im Bundesanzeiger bekannt gegeben; fĂ€llt er höher aus, wird die Rechnung teurer. Der Rentenbeitragssatz soll nach dem Rentenversicherungsbericht 2025 bis 2027 bei 18,6 Prozent bleiben und erst ab 2028 deutlich steigen.
Der Fahrplan bis Januar ist damit klar umrissen: Ressortabstimmung, Kabinettsbeschluss, Zustimmung des Bundesrats, VerkĂŒndung im Bundesgesetzblatt. Im Vorjahr lagen zwischen Referentenentwurf und VerkĂŒndung elf Wochen. Bis dahin sind 6.375 und 8.850 Euro gut belegte Erwartungswerte, keine geltenden Zahlen â und die ungewöhnlich groĂe LĂŒcke zwischen den beiden Grenzen bleibt das eigentlich Neue an diesem Jahrgang. Am unteren Ende der Einkommensskala bewegt sich parallel ĂŒbrigens ebenfalls etwas, wie unser Ratgeber zum Mindestlohn 2027 zeigt.
Vor- & Nachteile im Ăberblick
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Die BeitragssĂ€tze selbst bleiben 2027 stabil | 101,74 Euro mehr im Monat ĂŒber allen Grenzen |
| Höhere Grenze bringt mehr Rentenanwartschaft | Der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag obendrauf |
| Betriebsrente: mehr steuerfreies Einzahlvolumen | Wechsel in die private Krankenkasse wird schwerer |
| Privatversicherte im Bestand sind ausgenommen | Das höhere Niveau bleibt auch nach 2027 bestehen |
HĂ€ufige Fragen zu den Beitragsbemessungsgrenzen 2027
Wie Àndern sich die Grenzen bei einer Gehaltserhöhung?
Gar nicht â die Grenzen sind gesetzlich festgelegt und hĂ€ngen nicht an eurem Gehalt. Was sich Ă€ndert, ist der beitragspflichtige Teil: Solange ihr unter der Grenze liegt, steigen die BeitrĂ€ge mit jeder Erhöhung mit. Oberhalb der Grenze bleibt der Beitrag konstant, egal wie stark das Gehalt wĂ€chst. Genau deshalb trifft eine Anhebung der Grenze ausschlieĂlich die Einkommen oberhalb der bisherigen Schwelle.
Wie werden Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld bei der Grenze berĂŒcksichtigt?
Einmalzahlungen sind nach § 23a SGB IV beitragspflichtig, aber nur bis zur anteiligen Jahresgrenze. Das Entgelt der bisherigen Monate wird dafĂŒr zusammengerechnet; ist die anteilige Grenze schon ausgeschöpft, bleibt das Weihnachtsgeld beitragsfrei. Bei GehĂ€ltern nahe der Grenze kann eine Sonderzahlung dadurch teilweise beitragsfrei bleiben. Wie eine groĂe Einmalzahlung steuerlich lĂ€uft, erklĂ€ren wir am Beispiel der Abfindung und ihrer Besteuerung.
Was gilt bei mehreren BeschÀftigungsverhÀltnissen gleichzeitig?
Die Entgelte werden zusammengerechnet. Ăbersteigen sie gemeinsam die Beitragsbemessungsgrenze, mindern sie sich nach § 22 Absatz 2 SGB IV im VerhĂ€ltnis ihrer Höhe, sodass insgesamt höchstens bis zur Grenze BeitrĂ€ge anfallen. Jeder Arbeitgeber zahlt also nur auf seinen Anteil. Eigene Regeln gelten fĂŒr Minijobs neben der HauptbeschĂ€ftigung â die stehen in unserem Ratgeber zu den Minijob-Stunden.
Wie wirken sich die Grenzen auf RentenansprĂŒche aus?
Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bringt keine zusĂ€tzlichen Entgeltpunkte. Die jĂ€hrlich erreichbare Höchstzahl ergibt sich aus der Grenze geteilt durch das Durchschnittsentgelt und liegt 2026 bei rund 1,95 Punkten. Steigt die Grenze stĂ€rker als das Durchschnittsentgelt, könnt ihr entsprechend mehr Punkte sammeln â die höheren BeitrĂ€ge sind fĂŒr Spitzenverdiener also nicht verloren, sondern erhöhen die spĂ€tere Rente.
Was passiert mit dem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze?
Auf diesen Teil fallen keine SozialbeitrĂ€ge an â weder fĂŒr euch noch fĂŒr den Arbeitgeber. Steuerlich gilt das nicht: Die Lohnsteuer bemisst sich nach dem vollen Bruttolohn. Wer knapp ĂŒber der Grenze liegt, spĂŒrt eine Anhebung deshalb sofort, weil ein bisher beitragsfreier Gehaltsteil neu belastet wird. Wer weit darĂŒber liegt, zahlt exakt den Höchstbeitrag und sonst nichts.
Gibt es 2027 noch unterschiedliche Grenzen fĂŒr Ost und West?
Nein. In der Rentenversicherung gibt es seit dem Jahr 2025 nur noch eine bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze; das Bundesarbeitsministerium wies fĂŒr 2025 einen einzigen Wert von 8.050 Euro im Monat aus. In der Kranken- und Pflegeversicherung gab es ohnehin nie eine Trennung nach Ost und West. Auch andere Rentenwerte folgen inzwischen bundeseinheitlichen GröĂen, wie unser Ratgeber zur Teilrente 2027 zeigt.
Fazit: Die Zahl stimmt, die Zuordnung nicht immer
Die 102 Euro halten der Nachrechnung stand â wir kommen auf 101,74 Euro im Monat, und der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag noch einmal. Beschlossen ist davon aber erst die HĂ€lfte: Die Sonderanhebung um 3.600 Euro im Jahr steht seit dem 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt, die konkreten EurobetrĂ€ge kommen erst mit einer Verordnung, die weder das Kabinett noch der Bundesrat gesehen hat.
Zwei Punkte lohnen deshalb den zweiten Blick: Die Pflegeversicherung hĂ€ngt nach dem Gesetzeswortlaut an einer anderen, niedrigeren Grenze, und fĂŒr privat Versicherte im Bestand gilt die Sonderanhebung ausdrĂŒcklich nicht. Wer betroffen ist, wartet am besten die VerkĂŒndung im November ab, bevor er rechnet â und vergleicht dann die Dezemberabrechnung mit der Januarabrechnung. Unter den 1.288 veröffentlichten Magazin-Ratgebern auf unserer Seite findet ihr die passenden Anschlussthemen, und was gerade sonst gĂŒnstig ist, steht auf der MonsterDealz-Startseite.