Gewinnspiele & Ankündigungen

Hier stehen die offiziellen Gewinnspiele und Ankündigungen von MonsterDealz – unsere eigenen Verlosungen, Aktionen zu den großen Shopping-Events wie Prime Day und Black Friday sowie Neuigkeiten rund um die Seite, die App und unsere Community.

Anders als in der allgemeinen Gewinnspiel-Kategorie, in der wir Aktionen anderer Anbieter prüfen und sammeln, sind wir hier selbst der Veranstalter. Das heißt: benannte Teilnahmebedingungen, ein klarer Teilnahmeschluss, keine Datenweitergabe an Dritte und ein Gewinn, der tatsächlich verschickt wird.

Was du hier findest

  • Eigene Verlosungen von Gutscheinen, Technik und Produkten unserer Partner.
  • Aktionen zu Shopping-Events: Prime Day, Black Friday, Cyber Monday und Singles Day.
  • Adventskalender-Aktionen in der Vorweihnachtszeit.
  • Community-Aktionen rund um Userdeals und M-Coins.
  • Ankündigungen zu neuen Funktionen, App-Updates und Änderungen auf der Seite.

So läuft die Teilnahme ab

  • Teilnahmeschluss beachten: Er steht in jedem Beitrag. Nach Ablauf ist keine Teilnahme mehr möglich.
  • Teilnahmeweg: je nach Aktion ein Kommentar, ein Formular oder eine Aktion in der App. Wir nennen ihn ausdrücklich.
  • Gewinnermittlung: per Los unter allen gültigen Teilnahmen, sofern nicht anders angegeben.
  • Benachrichtigung: per E-Mail an die hinterlegte Adresse. Meldet sich ein Gewinner innerhalb der genannten Frist nicht, wird neu ausgelost.
  • Kein Kaufzwang. Die Teilnahme an unseren Gewinnspielen setzt nie eine Bestellung voraus.

Was du von uns nicht bekommst

Weil im Netz viele unseriöse Gewinnspiele unterwegs sind, hier ausdrücklich, was bei uns nie passiert:

  • Keine Gewinnbenachrichtigung ohne Teilnahme. Wer nicht mitgemacht hat, gewinnt bei uns nichts – solche Mails stammen nicht von uns.
  • Keine Gebühren. Wir verlangen niemals Bearbeitungs-, Zoll- oder Versandgebühren für einen Gewinn.
  • Keine Anrufe. Wir melden Gewinne ausschließlich per E-Mail. Unerlaubte Werbeanrufe sind nach § 7 UWG ohnehin unzulässig.
  • Keine Weitergabe deiner Daten an Dritte zu Werbezwecken.

Wie du unseriöse Aktionen generell erkennst, steht im Ratgeber Seriöse Gewinnspiele erkennen – und ein konkreter Fall in Das gefälschte Lidl-Gewinnspiel.

Rechtliches in Kürze

  • Der Gewinn ist verbindlich. Eine öffentliche Auslobung verpflichtet den Veranstalter – § 661 BGB regelt das Preisausschreiben.
  • Steuer: Gewinne aus Gewinnspielen sind für Privatpersonen in aller Regel nicht einkommensteuerpflichtig.
  • Einwilligung: Sofern eine Aktion eine Werbeeinwilligung vorsieht, weisen wir das aus. Du kannst sie jederzeit formlos für die Zukunft widerrufen.
  • Rechtsweg: wie bei Gewinnspielen üblich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Wann es die meisten Aktionen gibt

  • Juli: rund um den Prime Day.
  • November: Black Friday, Cyber Monday und Singles Day.
  • Dezember: Adventskalender-Aktionen, siehe Adventskalender-Gewinnspiele.
  • Zu Meilensteinen der Seite: Jubiläen, App-Releases und neue Funktionen.

Verwandte Kategorien und Ratgeber

Häufige Fragen

Wie erfahre ich von neuen Gewinnspielen?

Am schnellsten über die MonsterDealz-App mit Push-Benachrichtigungen oder unseren Newsletter. Alle laufenden Aktionen stehen zusätzlich hier auf dieser Seite.

Muss ich etwas kaufen, um teilzunehmen?

Nein. Die Teilnahme an unseren eigenen Gewinnspielen setzt nie eine Bestellung voraus.

Wie werde ich benachrichtigt, wenn ich gewinne?

Ausschließlich per E-Mail an die hinterlegte Adresse. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb der im Beitrag genannten Frist, losen wir neu aus.

Ich habe eine Gewinnmitteilung per Telefon bekommen – ist die echt?

Nicht von uns. Wir melden Gewinne nie telefonisch und verlangen niemals Gebühren. Unerlaubte Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind nach § 7 UWG unzulässig.

Muss ich meinen Gewinn versteuern?

In aller Regel nicht. Gewinne aus Gewinnspielen zählen für Privatpersonen zu keiner der steuerpflichtigen Einkunftsarten. Anders liegt es bei Prämien für eine Gegenleistung, etwa einen Vertragsabschluss.

Kann ich meinen Gewinn einfordern, wenn nichts kommt?

Ja. Eine öffentliche Auslobung ist nach § 661 BGB verbindlich. Melde dich in dem Fall einfach bei uns – in der Praxis ist das meist ein Zustellproblem der Benachrichtigungs-Mail.

Quellen und Rechtsgrundlagen