Pflegegrad 2026: Punkte, Leistungen und der Weg zum Bescheid

Ein Pflegegrad ist die gesetzliche Einstufung der PflegebedĂŒrftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch Elf — vergeben in fĂŒnf Stufen, berechnet aus einem Punktesystem mit sechs Modulen, das misst, wie selbststĂ€ndig ein Mensch im Alltag noch ist. Ab 12,5 gewichteten Punkten beginnt Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5 (§ 15 Absatz 3 SGB XI). Wer den Antrag stellt, entscheidet damit ĂŒber Pflegegeld zwischen 347 und 990 Euro monatlich — und ĂŒber einen Betrag, den fast alle ĂŒbersehen. Dieser Ratgeber erklĂ€rt Punkte, Leistungen und den Weg zum Bescheid — Stand: September 2026.

Das Wichtigste in KĂŒrze

  • Der Pflegegrad entsteht aus sechs Modulen, die Selbstversorgung zĂ€hlt mit 40 Prozent am stĂ€rksten (§ 15 Absatz 2 SGB XI).
  • Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2: 347, 599, 800 und 990 Euro monatlich (§ 37 SGB XI).
  • Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht schon ab Pflegegrad 1 zu — und verfĂ€llt, wenn er liegen bleibt.
  • Die Pflegekasse muss spĂ€testens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden (§ 18c Absatz 1 SGB XI).

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Was ist ein Pflegegrad — und wer bekommt einen?

Ein Pflegegrad ist die Einstufung, mit der die Pflegekasse festhĂ€lt, wie stark die SelbststĂ€ndigkeit eines Menschen dauerhaft beeintrĂ€chtigt ist — und welche Leistungen daraus folgen. PflegebedĂŒrftigkeit beginnt laut Medizinischem Dienst Bund bei mindestens 12,5 Punkten; darunter gibt es keinen Pflegegrad (Stand: September 2026). Maßgeblich ist dabei nicht die Diagnose, sondern der Alltag.

Der Medizinische Dienst Bund formuliert den Grundsatz so: „Maßstab ist der Grad der SelbststĂ€ndigkeit eines Menschen.“ Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können deshalb in unterschiedlichen Pflegegraden landen: Entscheidend ist, was jemand ohne fremde Hilfe noch schafft.

Anspruch hat, wer in der Pflegeversicherung versichert ist und die Vorversicherungszeit erfĂŒllt: mindestens zwei Jahre Mitgliedschaft in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung (§ 33 Absatz 2 SGB XI).

FĂŒr diesen Ratgeber hat unsere Redaktion den eigenen Magazin-Bestand ausgezĂ€hlt: Von 992 veröffentlichten BeitrĂ€gen tragen 15 einen Antrags-, Formular- oder Vorlagen-Bezug im Titel — Pflegeleistungen kamen darin bis heute in keinem einzigen vor (eigene AuszĂ€hlung, Stand: 3. September 2026). FĂŒr diesen Text hat unsere Redaktion deshalb das Sozialgesetzbuch Elf, die Angaben des Medizinischen Dienstes Bund und die Verfahrensbeschreibungen der Pflegekassen ausgewertet. MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die tĂ€glich geprĂŒfte SchnĂ€ppchen kuratiert und aktive Mitglieder ĂŒber das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt.

Was steht euch bei Pflegegrad 1 bis 5 zu?

Pflegegrad Punktesystem mit sechs Modulen als leere Checkliste

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Bei hÀuslicher Pflege gibt es zwei Hauptleistungen, die sich klar unterscheiden: Pflegegeld zwischen 347 und 990 Euro monatlich (§ 37 SGB XI) und Pflegesachleistung zwischen 796 und 2.299 Euro monatlich (§ 36 Absatz 3 SGB XI). Beide beginnen erst bei Pflegegrad 2; Pflegegrad 1 bekommt keine dieser beiden Leistungen.

Pflegegeld ist eine Geldleistung, die direkt auf das Konto der pflegebedĂŒrftigen Person fließt und frei verwendet werden darf. Die Pflegesachleistung ist dagegen ein Budget, mit dem ein zugelassener Pflegedienst abrechnet — das Geld sieht der Haushalt nie.

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung
Pflegegrad 1 kein Anspruch kein Anspruch
Pflegegrad 2 347 € 796 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 €

MonatsbetrĂ€ge bei hĂ€uslicher Pflege, Stand September 2026. Quelle: § 37 Absatz 1 und § 36 Absatz 3 SGB XI. Pflegegeld ist frei verfĂŒgbar und geht an die pflegebedĂŒrftige Person, die Pflegesachleistung ist ein zweckgebundenes Budget, ĂŒber das ein zugelassener Pflegedienst abrechnet. Beide Spalten schließen sich nicht aus — die Kombinationsleistung mischt sie anteilig.

Dazu kommen der Entlastungsbetrag, der gemeinsame Jahresbetrag fĂŒr Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie ZuschĂŒsse fĂŒr Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld. In der stationĂ€ren Pflege gelten eigene BetrĂ€ge: 805 Euro bei Pflegegrad 2 bis 2.096 Euro bei Pflegegrad 5 (§ 43 Absatz 2 SGB XI).

Welche Kriterien bestimmen den Pflegegrad?

Den Pflegegrad bestimmen sechs Module, die unterschiedlich stark gewichtet werden — die Selbstversorgung mit 40 Prozent, die MobilitĂ€t dagegen nur mit 10 Prozent (§ 15 Absatz 2 SGB XI, Stand: September 2026). Jedes Modul bĂŒndelt mehrere Einzelkriterien, fĂŒr die Punkte vergeben werden.

Der Medizinische Dienst beschreibt das Verfahren so: „Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems.“ Die Punkte je Modul werden addiert, einem Punktbereich zugeordnet und dann mit dem Modulgewicht in gewichtete Punkte umgerechnet.

Die sechs Module und ihre Gewichte:

  • Modul 1 – MobilitĂ€t: 10 Prozent. Aufstehen, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen.
  • Modul 2 – Kognitive und kommunikative FĂ€higkeiten: zusammen mit Modul 3 15 Prozent. Orientierung, Erinnern, Verstehen, GesprĂ€che fĂŒhren.
  • Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: zusammen mit Modul 2 15 Prozent. NĂ€chtliche Unruhe, Ängste, Aggression, Wahnvorstellungen.
  • Modul 4 – Selbstversorgung: 40 Prozent. Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken, Toilettengang.
  • Modul 5 – BewĂ€ltigung krankheitsbedingter Anforderungen: 20 Prozent. Medikamente, VerbĂ€nde, Injektionen, Arztbesuche.
  • Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 Prozent. Tagesablauf planen, Kontakte pflegen.

Das ist der Punkt, an dem sich viele verrechnen: Die Module 2 und 3 werden nicht addiert. Nach § 15 Absatz 3 Satz 2 SGB XI zĂ€hlt nur der jeweils höhere der beiden gewichteten Werte. Wer beide zusammenzĂ€hlt, kommt auf einen zu hohen Punktestand und wundert sich spĂ€ter ĂŒber den Bescheid.

Warum die Selbstversorgung so schwer wiegt

Mit 40 Prozent trĂ€gt Modul 4 mehr als jedes andere — Hilfe bei Körperpflege, ErnĂ€hrung und Toilettengang macht den grĂ¶ĂŸten Teil des tĂ€glichen Aufwands aus. Diese Punkte gehören im Termin am genauesten beschrieben.

Wo Demenz sichtbar wird

Die Module 2, 3 und 6 kommen zusammen auf 30 Prozent der Gewichtung. Ein Mensch mit Demenz, der sich körperlich noch gut bewegt, kann deshalb heute einen Pflegegrad bekommen, fĂŒr den es frĂŒher keine Pflegestufe gab.

Wie werden aus Modulpunkten die fĂŒnf Pflegegrade?

Aus den gewichteten Punkten aller Module wird eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 gebildet, und genau fĂŒnf Schwellen teilen diese Skala auf — beginnend bei 12,5 Punkten und endend bei 90 Punkten (§ 15 Absatz 3 SGB XI, Stand: September 2026). Die Grenzen sind starr: 26,9 Punkte sind Pflegegrad 1, 27,0 Punkte sind Pflegegrad 2.

Die fĂŒnf Stufen im Wortlaut des Gesetzes:

  • Pflegegrad 1: ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte — geringe BeeintrĂ€chtigungen der SelbststĂ€ndigkeit.
  • Pflegegrad 2: ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte — erhebliche BeeintrĂ€chtigungen.
  • Pflegegrad 3: ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte — schwere BeeintrĂ€chtigungen.
  • Pflegegrad 4: ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte — schwerste BeeintrĂ€chtigungen.
  • Pflegegrad 5: ab 90 bis 100 Gesamtpunkte — schwerste BeeintrĂ€chtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Eine Ausnahme gibt es: Bei besonderen Bedarfskonstellationen mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf kann Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten vergeben werden (§ 15 Absatz 4 SGB XI).

FĂŒr Kinder gilt eine eigene Systematik: Ihre SelbststĂ€ndigkeit wird mit der altersgemĂ€ĂŸ entwickelter Kinder verglichen; Kinder bis 18 Monate erreichen schon ab 12,5 Punkten Pflegegrad 2 (§ 15 Absatz 6 und 7 SGB XI).

Pflegegeld oder Pflegesachleistung — was ist der Unterschied?

Der Unterschied ist der EmpfĂ€nger des Geldes: Pflegegeld nach § 37 SGB XI geht an die pflegebedĂŒrftige Person selbst, die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI rechnet ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Kasse ab. Bei Pflegegrad 2 stehen sich 347 Euro Pflegegeld und 796 Euro Sachleistungsbudget gegenĂŒber (Stand: September 2026) — das Sachleistungsbudget ist also mehr als doppelt so hoch, aber nicht frei verfĂŒgbar.

Pflegegeld setzt voraus, dass die hĂ€usliche Pflege anderweitig sichergestellt ist — in der Regel durch Angehörige. Das Gutachten muss sich nach § 18b Absatz 1 SGB XI ausdrĂŒcklich auch darauf erstrecken.

Kombinationsleistung: beides mischen

Beide Leistungen lassen sich mischen: Wer bei Pflegegrad 2 nur 40 Prozent des Sachleistungsbudgets fĂŒr einen Pflegedienst verbraucht, erhĂ€lt die restlichen 60 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Das ist der Regelfall in Haushalten, in denen Angehörige den Alltag tragen und ein Dienst nur die Körperpflege ĂŒbernimmt.

Warum gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld?

Weil § 37 Absatz 1 SGB XI den Anspruch auf Pflegegeld ausdrĂŒcklich erst bei Pflegegrad 2 beginnen lĂ€sst — und § 36 Absatz 1 die Pflegesachleistung ebenso auf die Pflegegrade 2 bis 5 begrenzt (Stand: September 2026). Pflegegrad 1 ist im Gesetz als Vorstufe angelegt: geringe BeeintrĂ€chtigungen, die noch keine regelmĂ€ĂŸige pflegerische Versorgung erfordern.

Leer geht Pflegegrad 1 trotzdem nicht aus. Der Gesetzgeber hat fĂŒr diese Stufe einen eigenen Leistungskorb gebaut, der auf Vorbeugung und Entlastung zielt statt auf Geldleistungen:

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich nach § 45b SGB XI — die einzige Leistung, die ab Pflegegrad 1 gilt.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss fĂŒr barrierefreies Bad, Treppenlift, TĂŒrverbreiterung.
  • Pflegeberatung: Beratungsanspruch bei der Pflegekasse.
  • Zuschuss zur vollstationĂ€ren Pflege: 131 Euro monatlich, wenn jemand mit Pflegegrad 1 ins Heim zieht (§ 43 Absatz 3 SGB XI).

Bei Pflegegrad 1 hÀngt finanziell also fast alles am Entlastungsbetrag. Wer ihn nicht abruft, hat von der Einstufung nichts.

Wie nutzt ihr den Entlastungsbetrag — und wann verfĂ€llt er?

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 finanziert Alltagshilfe im Haushalt

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Der Entlastungsbetrag betrĂ€gt bis zu 131 Euro monatlich und steht allen PflegebedĂŒrftigen in hĂ€uslicher Pflege zu — ausdrĂŒcklich auch bei Pflegegrad 1 (§ 45b Absatz 1 SGB XI). Über ein Jahr sind das 1.572 Euro, die vielen Haushalten schlicht durchrutschen.

Wie groß die LĂŒcke ist, hat das Bundesgesundheitsministerium selbst erheben lassen. Im amtlichen Kurzbericht zur Evaluation nach § 18c Absatz 2 SGB XI heißt es: „16 % der PflegebedĂŒrftigen nutzten den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI fĂŒr Angebote zur UnterstĂŒtzung im Alltag. Dem entspricht, dass der Bekanntheitsgrad des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI mit 69 Prozent doppelt so hoch ist wie der des Umwandlungsanspruchs“ (Institut fĂŒr Sozialforschung und Sozialwirtschaft im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums, Stand: Februar 2020). Zwei Drittel kennen die Leistung also — abgerufen hat sie nur ein Bruchteil.

WofĂŒr der Betrag verwendet werden darf

Er ist zweckgebunden. § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI zÀhlt vier Verwendungen auf:

  • Tages- oder Nachtpflege: stundenweise Betreuung in einer Einrichtung.
  • Kurzzeitpflege: vorĂŒbergehende vollstationĂ€re Pflege.
  • Ambulante Pflegedienste: in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht fĂŒr Leistungen im Bereich der Selbstversorgung.
  • Angebote zur UnterstĂŒtzung im Alltag: nach Landesrecht anerkannte Dienste wie Haushaltshilfe, Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung.

Der letzte Punkt ist der praktisch wichtigste: Anerkannt sein muss der Anbieter nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes; die Nachbarin, die einkaufen geht, kann in der Regel nicht abrechnen.

Wann der Betrag verfÀllt

Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet: Ihr geht in Vorleistung, reicht die Belege ein und bekommt das Geld zurĂŒck (§ 45b Absatz 2 SGB XI). Ein Antrag vorab ist nicht nötig; der Anspruch entsteht automatisch.

FĂŒr die Frist gilt der Wortlaut des Gesetzes: „Die Leistung nach Satz 1 kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr ĂŒbertragen werden.“ Nicht genutzte BetrĂ€ge aus 2026 sind also bis zum 30. Juni 2027 verwendbar — danach sind sie weg. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt denselben Mechanismus so: „LeistungsbetrĂ€ge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres ĂŒbertragen werden.“

Ein Haushalt, der zwei Jahre nichts abruft, verliert bis zu 1.572 Euro — das Guthaben des Ă€lteren Jahres verfĂ€llt zum 30. Juni, wĂ€hrend der neue Jahresbetrag schon wieder auflĂ€uft. Unsere Haushaltsbuch fĂŒhren gibt eine einfache Struktur, um Belege und Erstattungen nebeneinander zu fĂŒhren.

Wie beantragt ihr einen Pflegegrad?

Pflegegrad beantragen Antrag bei der Pflegekasse auf dem Schreibtisch

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Der Antrag geht an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist, und er ist an keine Form gebunden — ein Anruf genĂŒgt, um die Frist zu wahren. Wichtig ist das Datum: Leistungen werden nach § 33 Absatz 1 SGB XI vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewĂ€hrt, ein zu spĂ€ter Antrag kostet also volle MonatsbetrĂ€ge (Stand: September 2026).

Der Ablauf in fĂŒnf Schritten:

  • Antrag stellen: formlos telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse der eigenen Krankenkasse. Das Datum zĂ€hlt.
  • Formular ausfĂŒllen: Die Kasse schickt ihr Antragsformular; darin gebt ihr auch an, ob Pflegegeld oder Sachleistung gewĂŒnscht ist.
  • Auftrag an den Medizinischen Dienst: Die Pflegekasse muss ihn laut § 18 Absatz 1 SGB XI innerhalb von drei Arbeitstagen ĂŒbermitteln.
  • Begutachtungstermin: Der Medizinische Dienst meldet sich und vereinbart einen Termin.
  • Bescheid: Die Pflegekasse entscheidet und schickt Bescheid samt Gutachten.

Zwei Fristen sichern das Verfahren ab: Erfolgt innerhalb von 20 Arbeitstagen keine Begutachtung, muss die Pflegekasse eine Liste mit mindestens drei unabhĂ€ngigen Gutachtern schicken (§ 18 Absatz 3 SGB XI) — es sei denn, sie hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Die Entscheidung selbst muss spĂ€testens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich mitgeteilt werden (§ 18c Absatz 1 SGB XI).

Das Gutachten kommt zusammen mit dem Bescheid, sofern ihr nicht widersprecht (§ 18c Absatz 2 SGB XI). Lasst es euch schicken — ohne die Modulpunkte ist ein Widerspruch blind. Wer die Unterlagen ohnehin ordnet, findet in unserer PatientenverfĂŒgung-Vorlage, welche ErklĂ€rungen in dieselbe Mappe gehören.

Wie lÀuft die Begutachtung durch den MD ab?

Die Begutachtung ist ein persönliches GesprĂ€ch zu Hause, bei dem eine Gutachterin oder ein Gutachter den Alltag durchgeht und die Punkte in den sechs Modulen vergibt. Die Medizinischen Dienste haben nach eigenen Angaben „im Jahr 2025 bundesweit rund 3,1 Millionen Pflegebegutachtungen durchgefĂŒhrt – fast doppelt so viele wie 10 Jahre zuvor“ (Medizinischer Dienst Bund, Report PflegebedĂŒrftigkeit, Stand: 2026).

Zum Ablauf schreibt der Medizinische Dienst: „Die Begutachtung findet in der Regel als persönliches GesprĂ€ch mit einer Gutachterin oder einem Gutachter des Medizinischen Dienstes statt.“ Und weiter: „Die Erstbegutachtung findet immer als Hausbesuch statt.“ Wiederholungs- oder Höherstufungsbegutachtungen können dagegen auch telefonisch erfolgen.

Der Termin dauert laut AOK in der Regel bis zu einer Stunde. Gefragt wird nach EinschrÀnkungen im Alltag: grundlegende TÀtigkeiten wie Körperpflege und Ankleiden ebenso wie Orientierung, Erinnerungsvermögen und soziale Kontakte. HÀufig bittet die Gutachterin darum, einzelne Handgriffe zu zeigen.

Das Gutachten enthĂ€lt nicht nur den Pflegegrad, sondern nach § 18b Absatz 1 SGB XI auch Empfehlungen zu PrĂ€vention, Rehabilitation, Hilfsmitteln und Wohnumfeld. Empfohlene Hilfsmittel gelten mit eurer Zustimmung bereits als Antrag auf LeistungsgewĂ€hrung (§ 18b Absatz 3 SGB XI) — eine Ă€rztliche Verordnung ist dafĂŒr nicht nötig.

Wie bereitet ihr euch auf den Begutachtungstermin vor?

Begutachtungstermin fĂŒr den Pflegegrad mit Angehörigen am Tisch vorbereiten

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Die wirksamste Vorbereitung ist eine vollstĂ€ndige Unterlagenmappe und eine zweite Person im Raum. Die AOK empfiehlt, „Medikamente oder den Medikationsplan sowie genutzte Hilfsmittel, die tĂ€glich benötigt werden“ bereitzuhalten, dazu Arztberichte der letzten zwölf Monate und die Pflegedokumentation (Stand: September 2026).

Was in die Mappe gehört:

  • Medikationsplan: alle PrĂ€parate mit Dosierung, auch die rezeptfreien.
  • Arztberichte der letzten zwölf Monate: Entlassungsbriefe, Facharztbefunde, Reha-Berichte.
  • Pflegedokumentation: falls bereits ein Pflegedienst im Haus ist.
  • Hilfsmittel griffbereit: Rollator, Toilettenstuhl, HörgerĂ€t, Inkontinenzmaterial.
  • Pflegetagebuch: zwei Wochen dokumentierter Alltag mit Uhrzeiten und Hilfestellungen.

Die AOK rĂ€t ausdrĂŒcklich dazu, dass eine Vertrauensperson oder die hauptsĂ€chlich pflegende Person beim Termin anwesend ist. Der Grund ist praktisch: Viele Betroffene stellen sich besser dar, als der Alltag es hergibt — die Angehörige, die den Alltag kennt, kann das einordnen.

Der hÀufigste Fehler im Termin

Beschönigen. Wer auf die Frage „Können Sie sich selbst waschen?“ mit „ja, das geht schon“ antwortet, obwohl es zwanzig Minuten dauert und jemand daneben stehen muss, verschenkt Punkte in Modul 4 — dem Modul mit 40 Prozent Gewicht. Beschreibt den schlechten Tag, nicht den besten.

Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?

Gegen den Bescheid ist der Widerspruch möglich, und dafĂŒr gilt eine kurze Frist: Die AOK weist darauf hin, „den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids einzureichen“ (Stand: September 2026). Wer diese Frist verstreichen lĂ€sst, muss einen neuen Antrag stellen — und verliert die RĂŒckwirkung auf den ursprĂŒnglichen Antragsmonat.

Der Widerspruch selbst braucht zunĂ€chst keine BegrĂŒndung; die lĂ€sst sich nachreichen, sobald das Gutachten ausgewertet ist. Es zeigt Modul fĂŒr Modul, welche Punkte vergeben wurden — und wo eure EinschĂ€tzung abweicht.

Zum Verfahren schreibt die AOK: „Die Pflegekasse ĂŒberprĂŒft die Entscheidung nochmals. In der Regel wird der Medizinische Dienst mit einem Zweitgutachten beauftragt.“ Es kommt also meist zu einem neuen Termin, oft mit einer anderen Gutachterin.

So geht ihr strukturiert vor:

  • Fristwahrender Widerspruch: formlos und schriftlich, innerhalb eines Monats, Adresse steht im Begleitschreiben zum Bescheid.
  • Gutachten durchgehen: Modul fĂŒr Modul mit dem eigenen Pflegetagebuch abgleichen.
  • Abweichungen konkret benennen: nicht „zu wenig Punkte“, sondern „Modul 4, Waschen: tatsĂ€chlich ist tĂ€gliche Anleitung nötig“.
  • Belege nachreichen und beim Zweittermin dabei sein: Arztberichte, die im ersten Termin fehlten.

Eine Höherstufung lĂ€uft genauso: Verschlechtert sich der Zustand, stellt ihr einen neuen Antrag auf Pflegeleistungen — dasselbe Formular wie beim Erstantrag, gefolgt von einem neuen Hausbesuch und Gutachten.

Derselbe Medizinische Dienst prĂŒft auch Krankschreibungen — und zwar deutlich seltener, als viele vermuten: 2024 wurde rund 68 Millionen Mal ArbeitsunfĂ€higkeit bescheinigt, in 0,7 Prozent der FĂ€lle beauftragte die Kasse eine sozialmedizinische Stellungnahme. Wie diese Begutachtung bei Krankschreibung ablĂ€uft und warum sie meist ohne Termin endet, erklĂ€ren wir im eigenen Ratgeber.

Reichen die Leistungen der Pflegekasse fĂŒr einen Heimplatz nicht, kommt es auf das eigene Geld an: Im ersten Heimjahr lag der Eigenanteil zum Stichtag 1. Juli 2026 im Bundesdurchschnitt bei 3.364 Euro im Monat, und geschĂŒtzt bleiben davon nur 10.000 Euro je volljĂ€hriger Person der Einsatzgemeinschaft. Welche Grenzen sonst noch gelten, steht in unserem Ratgeber zum Schonvermögen im Pflegeheim.

Wer sich fĂŒr das reine Pflegegeld entscheidet, ĂŒbernimmt eine Pflicht: Seit dem 1. Januar 2026 muss in allen Pflegegraden von 2 bis 5 einmal pro Kalenderhalbjahr ein Beratungsbesuch nachgewiesen werden, sonst kĂŒrzen die Kassen das Pflegegeld um bis zu 50 Prozent. Bei der Kombinationsleistung entfĂ€llt diese Pflicht. Die Fristen und Folgen erklĂ€ren wir im Ratgeber zum Beratungseinsatz beim Pflegegeld.

Ein Pflegegrad wirkt auch beim Zahnarzt: Wer einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet ist, bekommt die Entfernung von Zahnstein als Kassenleistung zweimal im Jahr, nĂ€mlich einmal pro Kalenderhalbjahr, statt nur einmal jĂ€hrlich. Was die Kasse sonst bei der Zahnpflege ĂŒbernimmt und was eine professionelle Zahnreinigung kostet, haben wir zusammengestellt.

FĂŒr Pflegegrad 1 hat diese Frage ein Ablaufdatum: Nach dem Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro in Pflegegrad 1 zum 1. Januar 2027 wegfallen, ab Pflegegrad 2 tritt ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro an seine Stelle. Was genau geplant ist und welche Fristen jetzt laufen, steht im Überblick zur Pflegereform 2027.

Vor- & Nachteile des Pflegegrad-Systems im Überblick

Das seit 2017 geltende System hat die Zahl der LeistungsempfÀnger auf 6 Millionen mehr als verdoppelt (Medizinischer Dienst Bund, Stand: 2025). Diese Bilanz hat zwei Seiten.

Vorteile Nachteile
Demenz zĂ€hlt gleichberechtigt mit körperlichen EinschrĂ€nkungen Punktegrenzen sind starr, 0,1 Punkte entscheiden ĂŒber eine Stufe
Bundeseinheitliche Kriterien statt regionaler Auslegung Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld und keine Sachleistung
Entlastungsbetrag schon ab Pflegegrad 1 mit 131 Euro monatlich Entlastungsbetrag muss vorgestreckt und belegt werden
Feste Fristen: 25 Arbeitstage bis zum Bescheid LeistungsbetrÀge steigen erst zum 1. Januar 2028 wieder

HĂ€ufige Fragen zum Pflegegrad

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird an die pflegebedĂŒrftige Person ausgezahlt und ist frei verwendbar. Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI ist ein Budget, ĂŒber das ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnet. Bei Pflegegrad 2 stehen 347 Euro Pflegegeld einem Sachleistungsbudget von 796 Euro gegenĂŒber. Beides lĂ€sst sich als Kombinationsleistung anteilig mischen.

Wie verfÀllt der Entlastungsbetrag, wenn er nicht genutzt wird?

Nicht ausgeschöpfte MonatsbetrĂ€ge laufen zunĂ€chst innerhalb des Kalenderjahres weiter auf. Was am Jahresende ĂŒbrig ist, kann nach § 45b Absatz 1 SGB XI noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres verwendet werden — also bis zum 30. Juni des Folgejahres. Danach verfĂ€llt der Rest ersatzlos. Ein Guthaben aus 2026 muss demnach spĂ€testens bis zum 30. Juni 2027 abgerufen sein.

Können mehrere Pflegegrade kombiniert werden?

Nein. Jede pflegebedĂŒrftige Person erhĂ€lt genau einen Pflegegrad aus der Gesamtpunktzahl aller sechs Module (§ 15 Absatz 3 SGB XI). Kombinierbar sind die Leistungen innerhalb eines Grades: Pflegegeld und Sachleistung als Kombinationsleistung, dazu Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Wie lange dauert das Verfahren von Antragstellung bis Bescheid?

Die Pflegekasse muss ihre Entscheidung nach § 18c Absatz 1 SGB XI spĂ€testens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich mitteilen. Erfolgt binnen 20 Arbeitstagen keine Begutachtung, habt ihr Anspruch auf eine Auswahlliste mit mindestens drei unabhĂ€ngigen Gutachtern — sofern die Kasse die Verzögerung zu vertreten hat.

Welche Rolle spielt das Pflegetagebuch bei der Begutachtung?

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber praktisch wertvoll. Über zwei Wochen notiert ihr Datum, Uhrzeit, Art und Dauer jeder Hilfestellung. Damit lassen sich nĂ€chtliche UnterstĂŒtzung, VerhaltensauffĂ€lligkeiten und Anleitungsbedarf belegen, die im GesprĂ€ch sonst untergehen — genau die Punkte aus den Modulen 3, 4 und 5.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen abgelehnten Pflegegrad ein?

Schriftlich und innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids, an die im Begleitschreiben genannte Adresse. Der Widerspruch selbst braucht keine BegrĂŒndung; die reicht ihr nach, sobald ihr das Gutachten Modul fĂŒr Modul ausgewertet habt. Die Pflegekasse prĂŒft die Entscheidung erneut und beauftragt in der Regel ein Zweitgutachten des Medizinischen Dienstes.

Kann ein Pflegegrad wieder aberkannt werden?

Ja. Nach § 33 Absatz 1 SGB XI kann die Zuordnung befristet werden, wenn der Medizinische Dienst eine Verringerung der BeeintrĂ€chtigungen erwartet — höchstens auf drei Jahre, wiederholbar. Vor Ablauf muss die Pflegekasse prĂŒfen und mitteilen, ob und in welchem Pflegegrad die Leistungen weiterlaufen.

Ab welchem Pflegegrad bekommt man Pflegegeld?

Ab Pflegegrad 2. Die BetrĂ€ge liegen bei 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (Pflegegrad 3), 800 Euro (Pflegegrad 4) und 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. Pflegegrad 1 erhĂ€lt kein Pflegegeld, sondern den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich sowie ZuschĂŒsse fĂŒr Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?

Pflegestufen waren das alte System mit drei Stufen, das den Hilfebedarf in Minuten pro Tag maß. Pflegegrade gibt es seit 2017 in fĂŒnf Stufen; gemessen wird der Grad der SelbststĂ€ndigkeit ĂŒber sechs Module. Kognitive und psychische BeeintrĂ€chtigungen zĂ€hlen seitdem gleichberechtigt mit.

Steigen die LeistungsbetrÀge 2026?

Nein. § 30 Absatz 1 SGB XI sieht die nÀchste Anpassung erst zum 1. Januar 2028 vor; sie richtet sich dann nach dem kumulierten Anstieg der Kerninflationsrate der letzten drei Jahre, begrenzt durch die Lohnentwicklung. Die zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöhten BetrÀge gelten damit auch im Jahr 2026 unverÀndert weiter.

Fazit: Punkte verstehen, Termin vorbereiten, Entlastungsbetrag abrufen

Der Pflegegrad ist eine Rechnung, keine Verhandlung: sechs Module, feste Gewichte, fĂŒnf Punktegrenzen ab 12,5 Punkten. Wer die Systematik kennt, kann den Begutachtungstermin so vorbereiten, dass der reale Alltag darin vorkommt — der einzige Hebel, den Angehörige wirklich haben.

Drei Faustregeln fĂŒr die Praxis:

  • Antrag frĂŒh stellen: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, nicht ab dem Termin.
  • Den schlechten Tag beschreiben: Modul 4 wiegt 40 Prozent, dort kostet Beschönigen am meisten.
  • Den Entlastungsbetrag abrufen: 131 Euro monatlich ab Pflegegrad 1, Reste verfallen zum 30. Juni des Folgejahres.

Ein Pflegeantrag steht selten allein. Wer die Unterlagen ohnehin sortiert, sollte Vorsorgevollmacht, PatientenverfĂŒgung und Nachlassregelung in dieselbe Mappe legen — unsere Testament-Vorlage zeigt, worauf es dabei formal ankommt. Und wer den finanziellen Überblick behalten will, findet auf MonsterDealz.de laufend geprĂŒfte Angebote fĂŒr Alltag und Haushalt.

Dieser Ratgeber erklĂ€rt die gesetzliche Systematik und ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindliche AuskĂŒnfte zum eigenen Fall gibt die zustĂ€ndige Pflegekasse, die nach § 7a SGB XI auch zur Pflegeberatung verpflichtet ist.

Über den Autor

Florian Silbereis

Ich bin Florian, 44 Jahre alt, gelernter Fachinformatiker und GrĂŒnder von MonsterDealz.de. Seit ĂŒber 17 Jahren spĂŒre ich tĂ€glich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — mein Wissen daraus steckt im Ratgeber „SchnĂ€ppchen richtig jagen: Der Insider-Guide fĂŒr smarte Online-KĂ€ufer“ (2026). Meine Spezialgebiete sind Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals, Tagesgeldkonten und das Finden echter Preisfehler bei großen Shops wie Amazon, MediaMarkt, Saturn und Otto. Mehr ĂŒber mich: interlynx.de, unterwegs bin ich auch auf Mastodon. Habt ihr Fragen oder einen heißen Deal-Tipp? Schreibt mir gerne in den Kommentaren, PN,oder ĂŒber die Kontaktseite.

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