Minijob 2026: Wie viele Stunden ihr arbeiten dürft

Wie viele Stunden ihr im Minijob arbeiten dürft, ist keine feste Zahl: Sie ergibt sich aus der Verdienstgrenze geteilt durch euren Stundenlohn. Bei der Verdienstgrenze von 603 Euro und dem Mindestlohn von 13,90 Euro sind das laut Minijob-Zentrale 43,38 Stunden im Monat, also rund zehn Stunden pro Woche. Wer mehr als den Mindestlohn bekommt, darf weniger Stunden arbeiten – die Stundenzahl sinkt, sobald der Stundenlohn steigt. Stand: September 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Minijob ist über Geld begrenzt, nicht über Stunden: 603 Euro im Monat, 7.236 Euro im Jahr.
  • Die Stundenzahl ist Verdienstgrenze geteilt durch Stundenlohn – bei Mindestlohn 43,38 Stunden pro Monat.
  • Unvorhersehbar überschreiten dürft ihr in zwei Kalendermonaten pro Zeitjahr, maximal bis 1.206 Euro.
  • Minijobs sind rentenversicherungspflichtig; die Befreiung kostet Rentenpunkte und spart 3,6 Prozent.

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Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Frau berechnet am Kuechentisch ihre Minijob Stunden mit Kalender und Taschenrechner

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Bei Mindestlohn dürft ihr 43,38 Stunden im Monat arbeiten. Die Minijob-Zentrale rechnet das für 2026 selbst vor: Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro „kann ein Minijobber 43,38 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze von 603 Euro zu überschreiten“ (Stand: September 2026).

Das ist der Punkt, den die meisten Übersichten falsch darstellen. Ein Minijob – im Gesetz heißt er geringfügige Beschäftigung – ist eine Beschäftigung, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Begrenzt ist also das Geld, nicht die Zeit. Die Stundenzahl ist nur die Folge davon.

Deshalb gibt es keine gesetzliche Stundengrenze für Minijobs, sondern eine Rechnung: Verdienstgrenze geteilt durch euren Stundenlohn. Wer den Mindestlohn bekommt, landet bei gut 43 Stunden. Wer 20 Euro die Stunde bekommt, landet bei gut 30 Stunden – im selben Minijob, unter derselben Regel.

Wer einen Minijob hat, will vor allem Sicherheit: nicht versehentlich über die Grenze rutschen und den Status verlieren. Genau dafür ist die Rechnung da – sie ist einfacher, als sie klingt.

Minijob-Arbeitszeit berechnen: die Formel Schritt für Schritt

Die Verdienstgrenze selbst ist eine Formel, keine politisch gesetzte Zahl. Nach § 8 Abs. 1a SGB IV wird der Mindestlohn „mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet“ – für 2026 also 13,90 Euro × 130 ÷ 3 = 602,33 Euro, aufgerundet 603 Euro (Stand: September 2026).

Der Faktor 130/3 ist kein Zufall. Er entspricht exakt zehn Wochenstunden: Ein Monat hat im Schnitt 13/3 Wochen, zehn Stunden mal 13/3 sind 43,33 Stunden. Der Gesetzgeber hat die Verdienstgrenze also so gebaut, dass ein Minijob bei Mindestlohn immer rund zehn Wochenstunden erlaubt – egal, wie oft der Mindestlohn steigt.

Eure eigene Rechnung geht in drei Schritten:

  • Schritt 1: Verdienstgrenze nehmen – aktuell 603 Euro im Monat.
  • Schritt 2: Durch euren Brutto-Stundenlohn teilen – das ergibt die Monatsstunden.
  • Schritt 3: Monatsstunden mal 3, geteilt durch 13 – das ergibt die Wochenstunden.

Beispiel mit Mindestlohn: 603 ÷ 13,90 = 43,38 Stunden im Monat. 43,38 × 3 ÷ 13 = 10,01 Stunden pro Woche. Rechnet knapp, nicht auf die zweite Nachkommastelle – ein Monat mit fünf statt vier Diensten kippt euch sonst über die Grenze.

Wie viele Stunden Minijob bei welchem Stundenlohn?

Waage mit Muenzen und Taschenuhr als Sinnbild fuer Stundenlohn und Minijob Stunden

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden passen in den Minijob. Bei 603 Euro Verdienstgrenze reicht es bei Mindestlohn für 43,38 Stunden im Monat, bei 20 Euro Stundenlohn nur noch für 30,1 Stunden (eigene Berechnung nach der Verdienstgrenze der Minijob-Zentrale, Stand: September 2026).

Stundenlohn Stunden/Monat Stunden/Woche
13,90 € (Mindestlohn) 43,4 10,0
15,00 € 40,2 9,3
17,00 € 35,5 8,2
20,00 € 30,1 7,0
25,00 € 24,1 5,6

Eigene Berechnung auf Basis der Verdienstgrenze von 603 Euro, Stand September 2026. Monatsstunden = 603 geteilt durch den Brutto-Stundenlohn; Wochenstunden = Monatsstunden mal 3 geteilt durch 13. Gerundet auf eine Nachkommastelle – rechnet in der Praxis eine halbe Stunde Puffer ein.

Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion die aktuellen Vorgaben der Minijob-Zentrale, den Wortlaut von § 8 SGB IV und die Mindestlohn-Beschlüsse der Bundesregierung gegeneinander gelesen. Auffällig war dabei, wie viele Ratgeber die Stundenzahl als feste Größe angeben, statt sie aus dem Stundenlohn abzuleiten. Auch bei uns ist das Thema neu: In unserem Magazin-Bestand von 992 Beiträgen mit zusammen 10.054 H2- und 9.301 H3-Überschriften taucht das Wort Minijob bislang in genau einer einzigen Überschrift auf (eigene Auszählung, Stand: 2. September 2026).

Sonderzahlungen zählen mit. Weihnachts- und Urlaubsgeld gehören zum regelmäßigen Arbeitsentgelt und drücken damit eure zulässige Stundenzahl im Jahresschnitt. Wer im Dezember 300 Euro Weihnachtsgeld bekommt, hat übers Jahr entsprechend weniger Stunden frei.

Minijob-Stunden pro Woche, pro Monat und pro Tag

Pro Woche sind es bei Mindestlohn rund zehn Stunden, pro Monat 43,38 Stunden – pro Tag gibt es dagegen gar keine Minijob-Grenze. Die Verdienstgrenze der Minijob-Zentrale ist eine Monatsgröße, Tagesgrenzen kommen ausschließlich aus dem Arbeitszeitgesetz (Stand: September 2026).

Das führt regelmäßig zu Missverständnissen. Ihr dürft eure 43 Monatsstunden auf drei lange Tage legen, auf zwölf kurze Schichten verteilen oder in einer Woche komplett abarbeiten und danach pausieren. Der Minijob interessiert sich nur für die Summe am Monatsende.

Die Grenzen nach oben setzt das Arbeitszeitgesetz, und die gelten für Minijobber genauso wie für Vollzeitkräfte: höchstens acht Stunden werktäglich, ausnahmsweise zehn, dazu Ruhepausen und elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten. Wer nur zehn Wochenstunden arbeitet, stößt dort im Normalfall nicht an.

Was ebenfalls unabhängig von der Stundenzahl gilt: Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf Feiertagsvergütung. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht nach den Stunden.

Minijob-Grenze 2026 und 2027: Was sich an den Stunden ändert

An den Stunden ändert sich fast nichts – an der Grenze dagegen einiges. Die Verdienstgrenze steigt 2027 auf 633 Euro, weil der Mindestlohn laut Bundesregierung zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro klettert; die zulässige Stundenzahl bleibt bei rund 43 Stunden im Monat (Stand: September 2026).

Jahr Mindestlohn Verdienstgrenze
2025 12,82 € 556 €
2026 13,90 € 603 €
2027 14,60 € 633 €

Mindestlohn nach den Angaben der Bundesregierung, Verdienstgrenze nach der Formel aus § 8 Abs. 1a SGB IV (Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet). Die zulässige Monatsstundenzahl liegt in allen drei Jahren zwischen 43,3 und 43,4 – die Kopplung hält sie konstant.

Genau das ist der Zweck der Kopplung. Die Bundesregierung begründet die dynamische Grenze damit, „um sicherzustellen, dass bei einem höheren Stundenlohn, die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss“. Vor Oktober 2022 war die Grenze eine feste Zahl – bei jeder Mindestlohnerhöhung mussten Minijobber damals Stunden abbauen.

Betroffen sind viele: Rund 6,9 Millionen Minijobberinnen und Minijobber gibt es in Deutschland, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit. Für sie alle verschiebt sich mit jeder Mindestlohnstufe automatisch der Betrag, nicht der Zeiteinsatz.

Was passiert, wenn ich im Minijob mehr Stunden arbeite als erlaubt?

Baeckerei-Mitarbeiterin haengt eine Karte an den Dienstplan als Sinnbild fuer Mehrarbeit im Minijob

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Ein unvorhersehbares Überschreiten ist erlaubt – in höchstens zwei Kalendermonaten pro Zeitjahr und höchstens bis zum doppelten Monatsbetrag. Die Minijob-Zentrale formuliert es so: „In diesem Fall darf ein Minijobber oder eine Minijobberin bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres die Verdienstgrenze überschreiten. Die Bedingung: Der Verdienst in diesen Monaten darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.206 Euro – betragen.“ (Stand: September 2026).

Zwei Wörter tragen die ganze Regel: unvorhersehbar und gelegentlich. Unvorhersehbar heißt, dass ihr beim Abschluss des Vertrags nicht damit rechnen konntet – die Krankheitsvertretung für einen ausgefallenen Kollegen ist der Standardfall. Ein geplanter Mehreinsatz im Weihnachtsgeschäft ist es nicht.

„Zeitjahr“ ist nicht das Kalenderjahr, sondern der Zwölfmonatszeitraum, der rückwärts vom Monat des Überschreitens gerechnet wird. Wer im November und im Dezember überschreitet, hat sein Kontingent bis November des Folgejahres verbraucht.

Rechnerisch dürft ihr damit im Jahr auf bis zu 8.442 Euro kommen: 7.236 Euro Jahresgrenze plus zweimal 603 Euro Zusatzverdienst. Wird die Grenze dagegen planbar und regelmäßig gerissen, endet der Minijob rückwirkend – ab diesem Zeitpunkt wird die Beschäftigung voll sozialversicherungspflichtig, und Beiträge können nachgefordert werden.

Ist 80 Stunden im Monat noch ein Minijob?

Bei Mindestlohn nicht. 80 Stunden zu 13,90 Euro ergeben 1.112 Euro im Monat – das ist fast das Doppelte der Verdienstgrenze von 603 Euro und damit ein Midijob, kein Minijob (Stand: September 2026).

Ein Minijob bleiben 80 Monatsstunden nur bei einem Stundenlohn von höchstens 7,54 Euro – und der liegt unter dem Mindestlohn, wäre also unzulässig. Anders gesagt: Ab etwa 43 Monatsstunden bei Mindestlohn ist die Grenze erreicht, mehr Stunden gibt es nur mit weniger Lohn, und weniger als den Mindestlohn darf niemand zahlen.

Dieselbe Rechnung entlarvt die Frage nach 20 Wochenstunden: 20 Stunden pro Woche sind rund 86,7 Stunden im Monat, bei Mindestlohn also gut 1.205 Euro. Das ist rechnerisch genau der Betrag, den ihr in einem einzelnen Ausnahmemonat verdienen dürftet – dauerhaft ist es kein Minijob mehr.

Wer trotzdem auf 20 Wochenstunden kommen will, landet zwangsläufig im Übergangsbereich oder in einer regulären Teilzeitstelle. Das ist kein Nachteil, aber es verändert Abgaben, Steuerklasse und Versicherungsstatus komplett.

Wie verhält sich die Rentenversicherungspflicht bei Minijobs?

Brief, Lesebrille, Sparschwein und Muenzen als Sinnbild fuer die Rentenversicherung im Minijob

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Minijobs mit Verdienstgrenze sind rentenversicherungspflichtig – der Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent des Bruttoverdienstes. Den größten Teil trägt der Arbeitgeber: 15 Prozent bei gewerblichen Minijobs, 5 Prozent im Privathaushalt, so die Minijob-Zentrale (Stand: September 2026).

Den Rest stockt ihr auf. Im Gewerbe sind das 3,6 Prozent, im Privathaushalt 13,6 Prozent – zusammen ergibt sich in beiden Fällen der volle Satz von 18,6 Prozent. Bei 603 Euro Verdienst sind 3,6 Prozent rund 21,71 Euro im Monat.

Es gibt eine Untergrenze: Der Mindestbeitrag liegt bei 32,55 Euro und beruht auf einer Mindestbemessungsgrundlage von 175 Euro. Wer weniger als 175 Euro im Monat verdient, zahlt also mehr Eigenanteil, als der Prozentsatz vermuten lässt.

Dafür zählt der Minijob voll als Versicherungszeit. Ihr sammelt Entgeltpunkte, erfüllt Wartezeiten, behaltet den Anspruch auf Reha-Leistungen und dürft die Riester-Förderung nutzen. Kurzfristige Beschäftigungen sind von alldem ausgenommen – sie sind versicherungsfrei.

Lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?

Für die meisten lohnt sie sich nicht. Die Befreiung spart im Gewerbe 3,6 Prozent des Verdienstes, bei 603 Euro also rund 21,71 Euro im Monat – im Gegenzug entfallen Entgeltpunkte, Wartezeiten, der Reha-Anspruch und die Riester-Zulagen (Stand: September 2026).

So funktioniert der Antrag: Ihr stellt ihn schriftlich oder elektronisch bei eurem Arbeitgeber, nicht bei der Minijob-Zentrale. Der Arbeitgeber hat dann sechs Wochen Zeit, die Befreiung zu melden. Sie gilt ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Antrag beim Arbeitgeber eingegangen ist. Im Privathaushalt wird sie stattdessen auf dem Haushaltsscheck angekreuzt.

Neu ist der Rückweg. Seit dem 1. Juli 2026 lässt sich die Befreiung laut Minijob-Zentrale einmalig für die Zukunft wieder rückgängig machen – ebenfalls per Antrag beim Arbeitgeber. Bis dahin war die Entscheidung für die gesamte Dauer des Minijobs bindend.

Sinnvoll ist die Befreiung vor allem dann, wenn jeder Euro netto zählt und die Rentenwirkung ohnehin klein bleibt – etwa bei einem kurzen Nebenjob neben einer gut abgesicherten Hauptbeschäftigung. Wer den Minijob dagegen über Jahre als Hauptverdienst fährt, gibt mit der Befreiung genau die Absicherung ab, für die die Beiträge da sind.

Minijob oder kurzfristige Beschäftigung: Wo liegt der Unterschied?

Der Minijob ist über Geld begrenzt, die kurzfristige Beschäftigung über Zeit. Eine kurzfristige Beschäftigung darf im Laufe eines Kalenderjahres „nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage“ dauern, schreibt die Minijob-Zentrale – eine Verdienstgrenze gibt es dort nicht (Stand: September 2026).

Das ist der praktische Unterschied für euch: Im Ferienjob oder bei der Erntehilfe könnt ihr in wenigen Wochen deutlich mehr als 603 Euro verdienen, solange die Zeitgrenze hält. In der Land- und Forstwirtschaft gelten sogar 15 Wochen oder 90 Arbeitstage.

Eine Bedingung hängt daran: Verdient ihr mehr als 603 Euro im Monat, muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Tätigkeit berufsmäßig ausgeübt wird. Nicht berufsmäßig ist sie zum Beispiel, wenn ihr daneben eine Hauptbeschäftigung habt, selbstständig seid oder Altersbezüge erhaltet. Ist sie berufsmäßig, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.

Alle kurzfristigen Beschäftigungen eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet – auch die bei verschiedenen Arbeitgebern. Wer im Sommer 50 Tage gearbeitet hat, hat im selben Jahr nur noch 20 Tage frei.

Unterschied Minijob Midijob: Ab wann greift der Übergangsbereich?

Der Übergangsbereich beginnt bei 603,01 Euro und endet bei 2.000 Euro im Monat. Wer in diesem Korridor verdient, ist Midijobber und damit voll sozialversichert – die Beiträge steigen aber gleitend an, statt schlagartig (Stand: September 2026).

Für die Stundenfrage heißt das: Oberhalb von rund 43 Monatsstunden bei Mindestlohn seid ihr automatisch im Midijob. Dort gibt es keine Stundengrenze mehr, nur noch die Obergrenze von 2.000 Euro Monatsverdienst.

Der Midijob bringt volle Absicherung in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – der Minijob dagegen nur die Rentenversicherung. Das ist der eigentliche Grund, warum sich der Sprung für viele rechnet, obwohl netto zunächst weniger übrig bleibt.

Wer den Sprung nicht will, sollte die Jahresrechnung führen statt der Monatsrechnung: 7.236 Euro sind das Budget, nicht 603 Euro pro Monat. Schwankende Monate gleichen sich aus, solange der Durchschnitt hält. Wer seine Einnahmen und Ausgaben ohnehin mitschreibt, sieht das früh – wie das geht, zeigt unsere Haushaltsbuch führen.

Kann ich zwei Minijobs gleichzeitig haben?

Ja, aber die Verdienste werden addiert. Zwei Minijobs sind zulässig, solange beide zusammen die 603 Euro im Monat nicht übersteigen – die Verdienstgrenze gilt nach § 8 SGB IV für die Summe aller geringfügigen Beschäftigungen (Stand: September 2026).

Praktisch bedeutet das: Zwei Minijobs à 43 Stunden gibt es nicht. Ihr teilt dieselben rund 43 Monatsstunden bei Mindestlohn auf zwei Arbeitgeber auf, zum Beispiel 25 und 18 Stunden. Reißt die Summe die Grenze, wird der zeitlich zuletzt aufgenommene Minijob sozialversicherungspflichtig.

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung gilt eine Sonderregel: Der erste Minijob bleibt abgabenfrei, jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und damit beitragspflichtig in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Ein Minijob neben dem Hauptjob geht also, zwei nicht.

Meldet eure Nebenbeschäftigungen deshalb jedem Arbeitgeber. Die Minijob-Zentrale gleicht die Meldungen ab; auffällige Konstellationen fallen dort auf, nicht erst beim Finanzamt.

Muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit im Minijob dokumentieren?

Ja, und zwar taggenau. Nach § 17 Abs. 1 MiLoG muss der Arbeitgeber bei geringfügig Beschäftigten „Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit“ aufzeichnen – spätestens „bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages“ (Stand: September 2026).

Aufbewahrt werden diese Aufzeichnungen „mindestens zwei Jahre“. Kontrolliert wird das von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls; fehlende Aufzeichnungen sind eine Ordnungswidrigkeit.

Für euch ist der Stundenzettel mehr als Bürokratie. Er ist der Beleg dafür, dass ihr den Mindestlohn tatsächlich bekommen habt – und die einzige belastbare Grundlage, wenn ihr am Jahresende prüfen wollt, ob die Verdienstgrenze gehalten hat.

Führt deshalb eine eigene Liste parallel, auch wenn der Arbeitgeber eine führt. Ein Blatt mit Datum, Beginn, Ende und Summe reicht. Wer zusätzlich die Monatsverdienste mitschreibt, sieht die Jahresgrenze von 7.236 Euro kommen, bevor sie da ist.

Vor- & Nachteile im Überblick

Vorteile Nachteile
603 Euro brutto sind fast komplett netto Nur rund 43 Stunden im Monat möglich
Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn Hoher Stundenlohn senkt die Stundenzahl
Rentenpunkte trotz geringem Verdienst Keine Kranken- und Arbeitslosenversicherung
Urlaub und Lohnfortzahlung wie in Teilzeit Überschreiten nur zweimal pro Zeitjahr

Häufige Fragen zu den Minijob-Stunden

Was passiert bei gelegentlichem Überschreiten der Verdienstgrenze?

Gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten ist erlaubt: in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres und höchstens bis 1.206 Euro im jeweiligen Monat. Der Minijob bleibt dann bestehen. Planbare Mehrverdienste – etwa fest vereinbarte Zusatzschichten – fallen nicht darunter und beenden den Minijob-Status.

Gilt die Arbeitszeitbegrenzung auch bei schwankendem Arbeitsaufkommen?

Es gibt gar keine Arbeitszeitbegrenzung, sondern eine Verdienstgrenze – und die wird im Jahresdurchschnitt geprüft. Schwankende Monate sind deshalb unproblematisch, solange die 7.236 Euro im Jahr halten. Einzelne starke Monate über 603 Euro zählen allerdings als Überschreitung, wenn sie vorhersehbar waren.

Muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit schriftlich dokumentieren?

Ja. § 17 MiLoG verpflichtet Arbeitgeber, bei geringfügig Beschäftigten Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen, spätestens sieben Kalendertage nach dem Arbeitstag. Die Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden und sind bei Zollkontrollen vorzulegen.

Darf ich zwei Minijobs gleichzeitig ausüben?

Ja, solange beide zusammen 603 Euro im Monat nicht übersteigen. Die Verdienste werden addiert. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt nur ein Minijob abgabenfrei; jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und beitragspflichtig.

Darf ich im Minijob mehr als 10 Stunden pro Woche arbeiten?

Nur, wenn euer Stundenlohn unter dem Mindestlohn läge – und das ist unzulässig. Bei 13,90 Euro sind zehn Wochenstunden genau die Grenze, weil die Verdienstgrenze auf diesen Wert hin berechnet ist. Wer mehr arbeiten will, braucht einen Midijob oder eine Teilzeitstelle.

Zählt Weihnachtsgeld in die Verdienstgrenze hinein?

Ja. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gehören zum regelmäßigen Arbeitsentgelt und werden auf das Jahr verteilt angerechnet. Sie senken damit die Stundenzahl, die euch in den übrigen Monaten bleibt. Mehr dazu steht in unserem Ratgeber zum Weihnachtsgeld.

Wie viele Stunden darf ich als Student im Minijob arbeiten?

Genauso viele wie alle anderen: rund 43 Stunden im Monat bei Mindestlohn. Für Studierende gilt zusätzlich die 20-Stunden-Regel für den Werkstudentenstatus – die betrifft aber die Kranken- und Arbeitslosenversicherung, nicht die Minijob-Grenze. Wer BAföG bezieht, sollte zusätzlich die dortigen Freibeträge prüfen, etwa mit unserem BAföG-Rechner.

Zahle ich im Minijob Steuern?

In der Regel nicht selbst. Der Arbeitgeber führt meist eine Pauschsteuer von 2 Prozent ab, die Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer abdeckt. Alternativ kann individuell nach euren Lohnsteuermerkmalen abgerechnet werden – dann kommt es auf eure Steuerklasse an.

Fazit: Rechnet die Stunden, statt sie nachzuschlagen

Die Antwort auf „wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten“ ist eine Division, keine Zahl. 603 Euro geteilt durch euren Stundenlohn, mal 3, geteilt durch 13 – fertig sind die Wochenstunden. Jede Mindestlohnstufe verschiebt den Betrag, nicht den Zeiteinsatz.

Drei Faustregeln reichen für den Alltag:

  • Jahresbudget statt Monatsbudget: 7.236 Euro sind die eigentliche Grenze, Monatsschwankungen gleichen sich aus.
  • Puffer einplanen: Rechnet mit einer halben Stunde weniger, als die Formel erlaubt.
  • Befreiung zweimal überlegen: 3,6 Prozent gespart heißt Rentenpunkte weg – seit Juli 2026 immerhin einmalig widerrufbar.

MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und aktive Mitglieder über das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt. Wie stark sich die Rechnung an Kalendermonaten festmacht, zeigt sich auch beim Blick auf die Arbeitstage pro Jahr – die Zahl der Arbeitstage im Monat schwankt stärker, als die meisten erwarten. Wer beides zusammen führt, plant seine Schichten ruhiger. Und wer nebenbei sparen will: Die aktuellen Deals auf MonsterDealz.de bringen oft mehr als eine zusätzliche Schicht.

Über den Autor

Florian Silbereis

Ich bin Florian, 44 Jahre alt, gelernter Fachinformatiker und Gründer von MonsterDealz.de. Seit über 17 Jahren spüre ich täglich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — mein Wissen daraus steckt im Ratgeber „Schnäppchen richtig jagen: Der Insider-Guide für smarte Online-Käufer“ (2026). Meine Spezialgebiete sind Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals, Tagesgeldkonten und das Finden echter Preisfehler bei großen Shops wie Amazon, MediaMarkt, Saturn und Otto. Mehr über mich: interlynx.de, unterwegs bin ich auch auf Mastodon. Habt ihr Fragen oder einen heißen Deal-Tipp? Schreibt mir gerne in den Kommentaren, PN,oder über die Kontaktseite.

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