Festzuschuss Zahnersatz: Was die Kasse 2026 zahlt und was sich 2027 ändert

Der Festzuschuss für Zahnersatz ist der feste Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse je Befund zu Kronen, Brücken und Prothesen zahlt: bis Ende 2026 sind das 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent. Für alle Festzuschüsse, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, sinken die Sätze auf 50, 60 und 65 Prozent — das ist kein Plan mehr, sondern seit dem 29. Juli 2026 verkündetes Gesetz. Die Härtefallregelung bleibt bei 100 Prozent der Regelversorgung. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in KĂĽrze

  • Beschlossen, nicht nur geplant: Der Bundestag hat die KĂĽrzung am 10. Juli 2026 mit 318 zu 284 Stimmen verabschiedet, sie steht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 und gilt ab dem 1. Januar 2027.
  • MaĂźgeblich ist der Tag der Bewilligung durch die Krankenkasse, nicht der Tag, an dem die Krone eingesetzt wird. Was vor dem 1. Januar 2027 bewilligt ist, läuft nach altem Recht.
  • FĂĽr eine metallische Vollkrone zahlt die Kasse 2026 ohne Bonus 239,03 Euro, mit zehn Jahren Bonusheft 298,79 Euro. Die Regelversorgung ist mit 398,39 Euro angesetzt.
  • Härtefall 2026: bis 1.582 Euro Bruttoeinnahmen im Monat fĂĽr Alleinstehende, 2.175,25 Euro mit einem Angehörigen, je weiterem Angehörigen 395,50 Euro mehr.
  • Ein bewilligter Heil- und Kostenplan gilt sechs Monate. Wird der Zahnersatz später eingegliedert, braucht es vorher eine Verlängerung.

Anzeige / Transparenz: Dieser Artikel enthält keine Partner-Links zu Anbietern und ist keine medizinische oder rechtliche Beratung, sondern eine Erklärung der gesetzlichen Regeln, Beträge und Fristen. Sollten wir an anderer Stelle auf Angebote verweisen, erhalten wir beim Kauf über einen solchen Link eine kleine Provision. Für euch bleibt der Preis identisch.

Was ist der Festzuschuss fĂĽr Zahnersatz und wie hoch ist er 2026?

Gipsmodell eines Unterkiefers, eine Keramikkrone und ein leerer Papierbogen mit Stift auf einem Holztisch

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Der Festzuschuss beträgt 2026 genau 60 Prozent der Beträge, die für die jeweilige Regelversorgung festgesetzt sind. So steht es in § 55 Absatz 1 SGB V, und die Euro-Beträge dazu legt der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Festzuschuss-Richtlinie fest. Der Zuschuss hängt also nicht von eurer Rechnung ab, sondern vom Befund: Für jeden Befund gibt es einen festen Betrag, egal welche Versorgung ihr am Ende wählt.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) beschreibt das System so: Zahnärzten und Krankenkassen steht ein Katalog mit etwa 50 Einzelbefunden zur Verfügung, für die jeweils ein jährlich angepasster Betrag ausgewiesen ist. Was darüber hinausgeht, zahlt ihr als Eigenanteil.

Die Beträge für 2026 stehen in der Festzuschuss-Richtlinie des G-BA in der Fassung vom 5. Dezember 2025, in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Drei Befunde als Beispiel:

Befund (Regelversorgung) Festzuschuss 60 % Regelversorgung 100 %
1.1 Stark zerstörter Zahn (metallische Vollkrone) 239,03 Euro 398,39 Euro
2.1 LĂĽcke mit einem fehlenden Zahn (BrĂĽcke) 552,96 Euro 921,60 Euro
4.2 Zahnloser Oberkiefer (Totalprothese) 576,44 Euro 960,74 Euro

Beträge je Befund aus Teil B der Festzuschuss-Richtlinie, gültig ab 1. Januar 2026. Im sichtbaren Bereich kommt für die Verblendung ein eigener Festzuschuss hinzu (Befund 1.3: 80,66 Euro bei 60 Prozent). Die 100-Prozent-Spalte ist zugleich der Härtefall-Betrag.

Diese Beträge ändern sich jedes Jahr. Nach den Tragenden Gründen zum Beschluss passt der G-BA sie jährlich bis zum 30. November an die Ergebnisse der Vergütungsverhandlungen an; für 2026 stieg der Punktwert für Zahnersatz auf 1,1844 Euro, ein Plus von 4,78 Prozent gegenüber 2025. Die Tabelle für 2027 lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

Die Regelversorgung ist dabei ein Durchschnittswert, kein Preisversprechen eurer Praxis. Nach Angaben der KZBV machen Material- und Laborkosten 60 bis 70 Prozent der Gesamtrechnung aus.

Was ändert sich 2027 beim Festzuschuss für Zahnersatz?

Unbeschrifteter Wandkalender mit umgeschlagenem Blatt ĂĽber einem Sideboard mit Gebissmodell und GrĂĽnpflanze

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Ab dem 1. Januar 2027 sinken alle drei Stufen um zehn Prozentpunkte: von 60 auf 50 Prozent ohne Bonus, von 70 auf 60 Prozent nach fünf und von 75 auf 65 Prozent nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge. Die Änderung steht in Artikel 1 Nummer 22 des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 vom 29. Juli 2026.

Damit ist die Frage aus vielen Schlagzeilen beantwortet: Die KĂĽrzung ist weder eine Forderung noch ein Entwurf, sondern geltendes Recht mit festem Starttermin. Das Kabinett beschloss den Entwurf am 29. April 2026, die Schlussabstimmung folgte am 10. Juli. In der namentlichen Abstimmung des Bundestags stimmten 318 Abgeordnete dafĂĽr, 284 dagegen, 4 enthielten sich. Der Bundesrat befasste sich am selben Tag abschlieĂźend damit.

Stufe Bewilligt bis 31.12.2026 Bewilligt ab 01.01.2027
Ohne Bonus 60 % 50 %
Bonusheft 5 Jahre 70 % 60 %
Bonusheft 10 Jahre 75 % 65 %
Härtefall 100 % 100 %

Anteil an den festgesetzten Beträgen der Regelversorgung nach § 55 SGB V in der alten und der neuen Fassung. Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 228, Artikel 1 Nummer 22.

Was kostet die KĂĽrzung bei einer Krone?

Weil immer zehn Prozent der Regelversorgung wegfallen, steigt der Eigenanteil in jeder Bonusstufe um denselben Betrag. Auf Basis der Beträge von 2026 sind das bei der metallischen Vollkrone rund 39,84 Euro, bei der Brücke für einen fehlenden Zahn 92,16 Euro und bei der Totalprothese im Oberkiefer rund 96,07 Euro. Das ist eine eigene Rechnung mit den Werten von 2026; die tatsächlichen Beträge für 2027 setzt der G-BA neu fest.

Vollkrone (398,39 Euro) Zuschuss altes Recht Zuschuss neues Recht
Ohne Bonus 239,03 Euro rund 199,20 Euro
Bonusheft 5 Jahre 278,87 Euro 239,03 Euro
Bonusheft 10 Jahre 298,79 Euro rund 258,95 Euro

Rechenbeispiel für Befund 1.1. Linke Spalte: amtliche Beträge 2026. Rechte Spalte: eigene Berechnung mit 50, 60 und 65 Prozent auf den Betrag von 2026, nicht die amtliche Tabelle für 2027.

Die Tabelle zeigt den Kern der Änderung: Wer fünf Bonusjahre nachweist, landet 2027 genau dort, wo 2026 die Versicherten ohne Bonus stehen.

Warum wird gekĂĽrzt?

Die Bundesregierung begrĂĽndet den Schritt mit der Finanzlage der Kassen. Im Gesetzentwurf (Drucksache 21/6130) heiĂźt es, die Anhebung der FestzuschĂĽsse durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz habe zu erheblichen Mehrausgaben gefĂĽhrt, Auswirkungen auf die Inanspruchnahme lieĂźen sich dagegen nicht nachweisen. Die RĂĽckfĂĽhrung soll 2027 rund 590 Millionen Euro einsparen und bis 2030 auf rund 620 Millionen Euro im Jahr anwachsen.

Neu ist das Niveau nicht. Bis zum 30. September 2020 lagen die Sätze schon einmal bei 50, 60 und 65 Prozent; erst seit dem 1. Oktober 2020 übernehmen die Kassen 60 statt 50 Prozent, wie die Zahnärztlichen Mitteilungen damals berichteten.

Das gesamte Paket soll laut Bundesgesundheitsministerium im kommenden Jahr fast 19 Milliarden Euro einsparen. Bemerkenswert ist die Reaktion der Zahnärzteschaft: Der KZBV-Vorsitzende Martin Hendges nannte die Anpassung nachvollziehbar, weil der höhere Zuschuss vielen Versicherten mit Zusatzpolice gar nicht zugutegekommen sei. Wörtlich zitieren ihn die Zahnärztlichen Mitteilungen vom 20. Juli 2026 mit dem Satz: „Ein solcher Einsatz von Mitteln eines solidarisch finanzierten Systems ist verfehlt.“ Nach demselben Bericht gibt es rund vier Millionen Neuversorgungen mit Zahnersatz im Jahr und gut 20 Millionen private Zahnzusatzversicherungen (2024).

Was eine solche Police leistet und fĂĽr wen sie sich rechnet, steht in unserem Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung; hier geht es um die Kassenleistung selbst.

Wann greift die Härtefallregelung beim Zahnersatz?

Ledernes Portemonnaie, unbeschrifteter Briefumschlag und Lesebrille auf einem hellen KĂĽchentisch

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Die Härtefallregelung greift 2026, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 1.582 Euro nicht überschreiten; das sind 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Diese Grenze nennen übereinstimmend die KZBV und die Verbraucherzentrale (Stand: 27. Januar 2026). Dann zahlt die Kasse den doppelten Festzuschuss und damit die Regelversorgung vollständig.

Haushalt Grenze 2026 Grenze 2027 (vorgesehen)
Alleinstehend 1.582,00 Euro 1.652,00 Euro
Mit einem Angehörigen 2.175,25 Euro 2.271,50 Euro
Je weiterem Angehörigen + 395,50 Euro + 413,00 Euro

Monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. 2026: Angaben von KZBV und Verbraucherzentrale. 2027: eigene Berechnung mit 40, 15 und 10 Prozent der Bezugsgröße von 4.130 Euro aus der Rechengrößen-Verordnung, die das Kabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen hat; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Die Bezugsgröße von 4.130 Euro steht in der Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums zum Kabinettsbeschluss; wie die Rechengrößen zusammenhängen, erklärt unser Beitrag zur Beitragsbemessungsgrenze 2027.

Wer gilt ohne Einkommensprüfung als Härtefall?

Unabhängig von der Einkommensgrenze nennt § 55 Absatz 2 SGB V mehrere Gruppen. Dazu gehören Versicherte, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II, Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder dem Sozialgesetzbuch III, außerdem Heimbewohner, deren Unterbringung ein Träger der Sozialhilfe bezahlt. Was am Leistungsbescheid sonst noch hängt, zeigt unser Überblick zu Grundsicherung und Arbeitslosengeld.

Zu den Einnahmen zählt das Gesetz auch die Einnahmen der Angehörigen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Als Angehörige gelten nach Darstellung der Verbraucherzentrale Eheleute, eingetragene Lebenspartner und familienversicherte Kinder. Maßgeblich sind grundsätzlich die Bruttoeinnahmen im Monat vor der Eingliederung des Zahnersatzes.

Was gilt knapp ĂĽber der Grenze?

Wer leicht über der Grenze liegt, fällt nicht sofort auf den normalen Zuschuss zurück. § 55 Absatz 3 SGB V sieht einen weiteren Betrag vor, der mit steigendem Einkommen abschmilzt: Für jeden Euro über der Grenze sinkt er um drei Euro. Die KZBV nennt das die gleitende Härtefallregelung. Die Höhe rechnet die Krankenkasse im Einzelfall aus, deshalb lohnt die Nachfrage mit Einkommensnachweisen auch dann, wenn ihr die Grenze knapp verfehlt.

Das neue Recht ändert an der vollen Übernahme nichts. Weil der Grundzuschuss auf 50 Prozent sinkt, steigt der zusätzliche Betrag für Härtefälle von 40 auf 50 Prozent; die Summe bleibt 100 Prozent. Die Bonusstufen spielen für Härtefälle keine Rolle. Die Grenze bezieht sich aber nur auf die Regelversorgung: Wer als Härtefall eine aufwendigere Lösung wählt, bekommt den doppelten Festzuschuss und zahlt den Rest selbst.

Wie erhöht das Bonusheft den Festzuschuss?

Das Bonusheft hebt den Festzuschuss 2026 von 60 auf 70 Prozent nach fĂĽnf Jahren und auf 75 Prozent nach zehn Jahren. Die KZBV rechnet das an einer verblendeten BrĂĽcke fĂĽr einen fehlenden Eckzahn vor: 791,34 Euro ohne Bonusheft, 923,25 Euro mit fĂĽnf und 989,19 Euro mit zehn Jahren (Stand: 1. Januar 2026). Zwischen der untersten und der obersten Stufe liegen dort 197,85 Euro.

Welche Termine zählen, regelt das Gesetz genau. Erwachsene müssen sich mindestens einmal in jedem Kalenderjahr zahnärztlich untersuchen lassen, Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche bis 18 in jedem Kalenderhalbjahr. Betrachtet werden die fünf beziehungsweise zehn Jahre vor Beginn der Behandlung.

  • Das Jahr 2020 zählt nicht als LĂĽcke: Ein ausgefallener Zahnarztbesuch im Jahr 2020 schadet weder dem kleinen noch dem groĂźen Bonus. Die Ausnahme bleibt auch in der neuen Fassung des § 55 SGB V stehen.
  • Eine einzelne LĂĽcke kann folgenlos bleiben: FĂĽr die höchste Stufe dĂĽrfen Krankenkassen in begrĂĽndeten Ausnahmefällen ein einmaliges Versäumnis innerhalb der zehn Jahre ĂĽbergehen. Nach Angaben der KZBV ist dabei unerheblich, in welchem Jahr die LĂĽcke liegt; sie verweist auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Mai 2026 (Az. B 1 KR 22/25 R). Eine BegrĂĽndung gegenĂĽber der Kasse ist nötig.
  • Verlorenes Heft: Die Praxis kann anhand der Patientenkartei ein neues Bonusheft ausfĂĽllen.

Für das laufende Jahr heißt das: Wer 2026 noch keinen Kontrolltermin hatte, sollte ihn bis zum 31. Dezember wahrnehmen, sonst reißt die Reihe. Die Kontrolle kostet nichts, anders als die professionelle Zahnreinigung, deren Preise und Kassenzuschüsse wir bei den Kosten der Zahnreinigung aufgeschlüsselt haben. Nicht verwechseln solltet ihr das Bonusheft mit den Prämienprogrammen der Kassen nach § 65a SGB V — die zahlen Geld für Vorsorge aus und stehen im Vergleich der Krankenkassen-Bonusprogramme.

Was ist der Unterschied zwischen Regelversorgung und gleichartigem Zahnersatz?

Drei Zahnkronen nebeneinander: aus Metall, mit zahnfarbener Verblendung und vollständig aus Keramik

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Die Regelversorgung ist die Standardtherapie für einen Befund, und nur an ihren Kosten bemisst sich der Zuschuss — 2026 mit 60 bis 75 Prozent. Die KZBV unterscheidet auf ihrer Seite zu Festzuschuss und Eigenanteil drei Versorgungsarten, und in allen drei Fällen zahlt die Kasse denselben befundbezogenen Betrag.

  • Regelversorgung: medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich. Beispiel der KZBV: Fehlt ein Zahn, ist das eine festsitzende metallische BrĂĽcke, die im sichtbaren Bereich zahnfarben verblendet wird.
  • Gleichartige Versorgung: die Regelversorgung plus zusätzliche Leistungen, etwa eine rundum verblendete oder vollkeramische BrĂĽcke. Die Mehrkosten tragt ihr selbst (§ 55 Absatz 4 SGB V).
  • Andersartige Versorgung: eine andere Zahnersatzart als in der Richtlinie vorgesehen, zum Beispiel herausnehmbarer statt festsitzender Zahnersatz. Die Kasse erstattet den bewilligten Festzuschuss (§ 55 Absatz 5 SGB V).

Auch ein Implantat ändert den Zuschuss nicht. Die KZBV beschreibt es so: Wird der fehlende Zahn durch ein Implantat mit Krone ersetzt, bleiben die Festzuschüsse gleich, der Eigenanteil steigt deutlich.

Daraus folgt eine Rechnung, die in vielen Kostenbeispielen fehlt: Kostet eine vollkeramische Lösung das Doppelte der Regelversorgung, deckt der Zuschuss 2026 ohne Bonus nur 30 Prozent der tatsächlichen Rechnung, ab 2027 noch 25 Prozent.

Heil- und Kostenplan: Was muss vor Behandlungsbeginn genehmigt sein?

Vor Beginn der Behandlung muss die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan geprüft und die Festzuschüsse bewilligt haben; danach bleiben sechs Monate für die Eingliederung. Die Pflicht steht in § 87 Absatz 1a SGB V: Der Zahnarzt erstellt den Plan kostenfrei, er enthält Befund, Regelversorgung und tatsächlich geplante Versorgung nach Art, Umfang und Kosten sowie den Herstellungsort des Zahnersatzes. Die Kasse darf den Befund begutachten lassen.

Die Sechs-Monats-Frist kommt aus dem Bundesmantelvertrag der Zahnärzte. Nach einem Bericht über einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 28. Juni 2023 zählt dabei der Tag der Eingliederung, nicht der Beginn der Vorbehandlung. Im entschiedenen Fall wurde der Zahnersatz eine Woche nach Fristablauf eingesetzt; ohne rechtzeitigen Verlängerungsantrag war die Bewilligung verfallen.

Gilt der alte Zuschuss, wenn die Krone erst 2027 eingesetzt wird?

Ja, wenn die Bewilligung noch 2026 erfolgt. Der neue Absatz 6 in § 55 SGB V lautet: „Für alle vor dem 1. Januar 2027 bewilligten Festzuschüsse gelten die Absätze 1 und 2 in der bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Fassung.“ Es zählt also die Bewilligung, nicht der Antrag und nicht der Behandlungstermin.

Daraus ergeben sich drei praktische Punkte fĂĽr die letzten Wochen des Jahres:

  1. Bearbeitungszeit einplanen: Ein Plan, der erst kurz vor dem Jahreswechsel eingeht, ist am 31. Dezember möglicherweise noch nicht bewilligt. Eine gesetzliche Garantie auf eine Entscheidung im alten Jahr haben wir in der Vorschrift nicht gefunden.
  2. Sechs Monate im Blick behalten: Eine Bewilligung von Mitte Dezember 2026 trägt bis Mitte Juni 2027. Reicht das nicht, muss die Verlängerung vor Ablauf beantragt werden.
  3. Offene Frage klären: Ob eine Verlängerung im Jahr 2027 die alten Sätze erhält, regelt Absatz 6 nicht ausdrücklich. Diese Frage beantwortet verbindlich nur eure Krankenkasse.

Niemand muss sich deshalb zu einer Behandlung drängen lassen: Bei einer einzelnen Krone geht es um rund 40 Euro, und ob ein Zahn jetzt oder später versorgt wird, ist eine medizinische Entscheidung zwischen euch und eurer Praxis.

Wo gibt es eine kostenlose Zweitmeinung?

Bei den Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern. Die KZBV beschreibt ihr Zweitmeinungsmodell so: Wer Zahnersatz benötigt und die Information der Praxis zum geplanten Zahnersatz bereits unterschrieben hat, kann dazu kostenlos eine neutrale zweite Meinung einholen. Die beratenden Zahnärzte dürfen die Ratsuchenden in den folgenden zwei Jahren nicht selbst behandeln, damit kein wirtschaftliches Interesse mitschwingt. Wie die Beratung abläuft, zeigt die KZBV in einem kurzen Video auf ihrem eigenen Kanal:

Die Beratungsstellen erläutern die geplante Behandlung, die Leistung der Kasse und den Eigenanteil.

Zahnersatz im Ausland, Gewährleistung und Steuer: Was gilt außerdem?

Den Festzuschuss gibt es auch bei einer Behandlung im EU-Ausland, und für jeden Zahnersatz gilt eine gesetzliche Gewähr von zwei Jahren.

Zahlt die Kasse den Festzuschuss im EU-Ausland?

Ja, aber nur mit vorab genehmigtem Plan. Grundsätzlich dürfen gesetzlich Versicherte nach § 13 Absatz 4 SGB V Leistungserbringer in anderen EU-Staaten, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz im Wege der Kostenerstattung nutzen. Beim Zahnersatz gilt laut Verbraucherzentrale (Stand: 23. Februar 2026) eine Besonderheit: Die Genehmigung des Heil- und Kostenplans ist stets erforderlich, und der Plan muss vor Behandlungsbeginn in deutscher Sprache bei der Kasse liegen.

Ihr zahlt die Rechnung zunächst selbst und bekommt den erstattungsfähigen Anteil anschließend von der Kasse. Erstattet wird höchstens, was die Kasse im Inland zu tragen hätte; die Satzung darf dabei Abschläge für Verwaltungskosten von bis zu 5 Prozent vorsehen. Die Kürzung ab 2027 gilt für Auslandsbehandlungen genauso, weil der Zuschuss derselbe ist.

Wie lange haftet die Praxis fĂĽr den Zahnersatz?

Zwei Jahre. Nach § 136a Absatz 4 SGB V übernimmt der Zahnarzt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige Gewähr; Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind in diesem Zeitraum kostenfrei vorzunehmen.

Lässt sich der Eigenanteil von der Steuer absetzen?

Unter Umständen. Die KZBV weist darauf hin, dass der Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden kann, wenn er die zumutbare Belastung überschreitet (§ 33 Einkommensteuergesetz). Ob sich das auswirkt, hängt von Einkommen, Familienstand und den übrigen Krankheitskosten des Jahres ab.

Vor- & Nachteile des Festzuschuss-Systems

Vorteile Nachteile
Der Zuschuss steht vor der Behandlung fest, weil er am Befund hängt und nicht an der Rechnung Ab 2027 fallen in jeder Bonusstufe zehn Prozent der Regelversorgung weg
Freie Wahl der Versorgung: Auch bei Vollkeramik oder Implantat bleibt der Festzuschuss erhalten Bei aufwendigem Zahnersatz deckt der Zuschuss nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Rechnung
Härtefälle bekommen die Regelversorgung weiterhin vollständig bezahlt Die Härtefallgrenze liegt niedrig, und knapp darüber rechnet nur die Kasse den Anspruch aus
Das Bonusheft bringt bis zu 15 Prozentpunkte mehr und kostet nur einen Kontrolltermin im Jahr Die Bewilligung gilt nur sechs Monate, eine versäumte Verlängerung kostet den Zuschuss

Häufige Fragen zum Festzuschuss für Zahnersatz

Wie hoch ist der Festzuschuss fĂĽr eine Krone mit Bonusheft?

FĂĽr die metallische Vollkrone (Befund 1.1) zahlt die Kasse 2026 mit fĂĽnf Jahren Bonusheft 278,87 Euro und mit zehn Jahren 298,79 Euro, ohne Bonus 239,03 Euro. Im sichtbaren Bereich kommt der Festzuschuss fĂĽr die Verblendung hinzu: 94,11 Euro beziehungsweise 100,83 Euro mit Bonus.

Gilt die Härtefallregelung auch für Implantate oder nur für die Regelversorgung?

Die vollständige Übernahme gilt nur für die Regelversorgung. Wählt ihr als Härtefall eine gleich- oder andersartige Versorgung, zahlt die Kasse nach § 55 Absatz 2 SGB V den doppelten Festzuschuss, also den Betrag der Regelversorgung, und ihr tragt die Mehrkosten.

Muss der Antrag zwingend vor Beginn der Behandlung gestellt werden?

Die Kasse bewilligt die Festzuschüsse nach § 87 Absatz 1a SGB V auf Grundlage des Heil- und Kostenplans, der vor Beginn der Behandlung zu prüfen ist — das schließt den Härtefall-Zuschuss ein. Den Härtefallantrag mit Einkommensnachweisen reicht ihr deshalb am besten zusammen mit dem Plan ein. Lehnt die Kasse ab, ist laut Verbraucherzentrale ein Widerspruch möglich.

Bekommen Rentner einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz?

Nein, eine Altersregel enthält § 55 SGB V nicht. Rentner bekommen dieselben Sätze wie alle Versicherten; mehr gibt es nur über das Bonusheft oder die Härtefallregelung. Wer Grundsicherung im Alter bezieht, gilt allerdings ohne weitere Einkommensprüfung als Härtefall.

Zahlt die Kasse weniger, wenn ich die Krankenkasse wechsle?

Nein. Der Festzuschuss ist eine gesetzliche Pflichtleistung und bei allen Kassen gleich hoch. Unterschiede gibt es beim Beitrag und bei freiwilligen Extras; worauf es beim Wechsel ankommt, steht in unserem Ratgeber zum Zusatzbeitrag der Krankenkasse.

Fazit: Bewilligung zählt, Bonusheft bleibt der einzige eigene Hebel

Die Schlagzeilen stimmen in der Sache: Zahnersatz wird für gesetzlich Versicherte 2027 teurer, weil der Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung sinkt. Ungenau sind sie beim Stichtag. Entscheidend ist nicht, wann die Krone eingesetzt wird, sondern ob die Kasse den Festzuschuss vor dem 1. Januar 2027 bewilligt hat — und dass die Eingliederung dann innerhalb von sechs Monaten folgt.

Für die meisten Einzelbefunde geht es um zweistellige Beträge: rund 40 Euro bei der Krone, 92,16 Euro bei der Brücke. Mehr Gewicht hat, was ihr selbst steuern könnt: Der jährliche Kontrolltermin sichert bis zu 15 Prozentpunkte, und die Härtefallprüfung kann die Regelversorgung ganz abdecken.

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Ăśber den Autor

Florian Silbereis

Ich bin Florian, 44 Jahre alt, gelernter Fachinformatiker und Gründer von MonsterDealz.de. Seit über 17 Jahren spüre ich täglich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — mein Wissen daraus steckt im Ratgeber „Schnäppchen richtig jagen: Der Insider-Guide für smarte Online-Käufer“ (2026). Meine Spezialgebiete sind Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals, Tagesgeldkonten und das Finden echter Preisfehler bei großen Shops wie Amazon, MediaMarkt, Saturn und Otto. Mehr über mich: interlynx.de, unterwegs bin ich auch auf Mastodon. Habt ihr Fragen oder einen heißen Deal-Tipp? Schreibt mir gerne in den Kommentaren, PN,oder über die Kontaktseite.

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