Grundsicherung und Arbeitslosengeld: Das sind die Unterschiede

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld — der Kernunterschied zum Arbeitslosengeld I bleibt aber derselbe: Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung nach dem SGB III, die sich nach eurem früheren Lohn richtet, das Grundsicherungsgeld eine steuerfinanzierte Fürsorgeleistung nach dem SGB II, die sich nach eurem Bedarf richtet. Geändert haben sich vor allem die Regeln drumherum: Das Schonvermögen hängt jetzt am Lebensalter, die Karenzzeit beim Vermögen ist abgeschafft, und eine Pflichtverletzung kostet sofort 30 Prozent des Regelbedarfs. Wir zeigen, welche Leistung wann greift, wie hoch sie ausfällt und was beim Übergang von der einen in die andere zu beachten ist. Stand: September 2026.

Das Wichtigste in KĂĽrze

  • Arbeitslosengeld I: 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent — unabhängig von Vermögen und Partnereinkommen.
  • Grundsicherungsgeld: 563 Euro Regelbedarf fĂĽr Alleinstehende plus Wohnkosten, angerechnet werden Einkommen und Vermögen.
  • Neu seit 1. Juli 2026: Vermittlungsvorrang, Schonvermögen nach Alter zwischen 5.000 und 20.000 Euro, 30 Prozent Minderung ab der ersten Pflichtverletzung.
  • Vom Rundfunkbeitrag befreit werden nur Empfänger von Grundsicherungsgeld, nicht Empfänger von Arbeitslosengeld I.

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Von Hartz IV über Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld: Was sich zum 1. Juli 2026 geändert hat

Aufgeschlagenes Buch mit leeren Seiten, Kugelschreiber und Lesebrille auf hellem Holztisch

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Der Bundestag hat die Umgestaltung am 5. März 2026 in namentlicher Abstimmung mit 320 zu 268 Stimmen bei zwei Enthaltungen beschlossen, wie das Textarchiv des Deutschen Bundestages dokumentiert. Der Bundesrat ließ das Gesetz am 27. März 2026 passieren, in Kraft trat es laut Bundesregierung stufenweise zum 1. Juli 2026.

Formal ist es das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Es ändert nicht das System, sondern zahlreiche Regeln darin. Aus der Geldleistung Bürgergeld wird das Grundsicherungsgeld, der Oberbegriff bleibt Grundsicherung für Arbeitsuchende — dieselbe Leistung also, die zuvor Arbeitslosengeld II hieß und umgangssprachlich als Hartz IV bekannt ist.

Inhaltlich sind vier Punkte entscheidend. Erstens gilt der Vermittlungsvorrang wieder: Das Jobcenter prüft zuerst, ob eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist, und erst danach Qualifizierung. Zweitens fällt die einjährige Karenzzeit beim Vermögen weg. Drittens steigen die Leistungsminderungen. Viertens müssen Erziehende bereits ab dem 14. Lebensmonat des Kindes wieder für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sofern die Betreuung gesichert ist — bisher war das der dritte Geburtstag.

Nicht alles greift sofort. Die erweiterte Beratung für Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren wandert laut dem FAQ des Bundesarbeitsministeriums erst zum 1. August 2027 ins SGB III, und die Behörden haben ein halbes Jahr Zeit, Formulare und IT umzustellen. Ein alter Bescheid mit dem Wort Bürgergeld bleibt deshalb gültig.

Arbeitslosengeld I und Grundsicherungsgeld: Was ist der Unterschied zwischen SGB III und SGB II?

Der Unterschied ist die Finanzierung: Das Arbeitslosengeld I zahlt die Arbeitslosenversicherung aus euren Beiträgen, das Grundsicherungsgeld zahlt der Staat aus Steuern. Im August 2026 bezogen laut Bundesagentur für Arbeit 1.133.000 Menschen Arbeitslosengeld und 3.754.000 Menschen Grundsicherungsgeld — die Fürsorgeleistung ist also der weitaus größere Topf.

Daraus folgt fast alles Weitere. Für das Arbeitslosengeld zählt nur eure Erwerbsbiografie, nicht euer Kontostand und nicht das Gehalt des Partners. Beim Grundsicherungsgeld prüft das Jobcenter den Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft und rechnet Einkommen und Vermögen an.

Merkmal Arbeitslosengeld I Grundsicherungsgeld
Rechtsgrundlage SGB III SGB II
Zuständig Agentur für Arbeit Jobcenter
Finanziert aus Versicherungsbeiträgen Steuern
Höhe bemisst sich nach früherem Nettoentgelt Regelbedarf und Wohnkosten
Vermögensprüfung nein ja
Partnereinkommen zählt nein ja
Befristet ja, 6 bis 24 Monate nein, solange bedĂĽrftig

Gegenüberstellung nach SGB II und SGB III, Stand September 2026. Beide Leistungen können sich überschneiden: Reicht das Arbeitslosengeld nicht zum Leben, ist eine Aufstockung durch das Jobcenter möglich.

Wichtig für die Steuererklärung: Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, steht aber in § 32b Einkommensteuergesetz unter Progressionsvorbehalt. Es erhöht also den Steuersatz auf eure übrigen Einkünfte. Das Grundsicherungsgeld ist dort nicht aufgeführt.

Wie hoch ist die Leistung — und wie lange bekommt ihr sie?

Einkaufskorb mit Brot, Äpfeln und Gemüse neben einem leeren Notizzettel

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Das Arbeitslosengeld beträgt nach § 149 SGB III 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes 67 Prozent. Beim Grundsicherungsgeld gilt für 2026 eine Nullrunde: Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt laut Bundesregierung unverändert bei 563 Euro im Monat.

Die übrigen Regelbedarfsstufen für 2026: 506 Euro je Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren, 390 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren und 357 Euro für Kinder unter 6 Jahren. Dazu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung. Dass die Sätze trotz rechnerisch niedrigerer Werte nicht gesunken sind, liegt an der Besitzstandsregelung des § 28a Absatz 5 SGB XII.

Beim Arbeitslosengeld ist die Bezugsdauer gedeckelt. Wie lange ihr es bekommt, hängt davon ab, wie viele Monate ihr in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig beschäftigt wart, und ab 50 zusätzlich von eurem Alter:

Versicherungsmonate Mindestalter Anspruchsdauer
12 ohne 6 Monate
16 ohne 8 Monate
20 ohne 10 Monate
24 ohne 12 Monate
30 50 Jahre 15 Monate
36 55 Jahre 18 Monate
48 58 Jahre 24 Monate

Anspruchsdauer nach § 147 SGB III, abgerufen am 12. September 2026. Voraussetzung ist immer die Anwartschaftszeit: mindestens zwölf Monate Versicherungspflicht in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung.

Das Grundsicherungsgeld kennt keine solche Frist. Es wird gezahlt, solange ihr erwerbsfähig und hilfebedürftig seid — in der Regel bewilligt für zwölf Monate, danach per Weiterbewilligungsantrag.

Schonvermögen und Wohnkosten: Müsst ihr euer Erspartes erst aufbrauchen?

Graues Sparschwein, geschlossener Ordner und ein WohnungsschlĂĽssel auf einem Schreibtisch

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Beim Arbeitslosengeld gibt es gar keine Vermögensprüfung, beim Grundsicherungsgeld greift sie ab dem ersten Tag: Die bislang geltende einjährige Karenzzeit beim Vermögen ist abgeschafft. An ihre Stelle tritt ein Freibetrag, der nach § 12 SGB II am Lebensalter hängt und zwischen 5.000 und 20.000 Euro pro Person liegt.

Alter Freibetrag je Person
bis 30 Jahre 5.000 Euro
ab 31 Jahre 10.000 Euro
ab 41 Jahre 12.500 Euro
ab 51 Jahre 20.000 Euro

Freibeträge nach § 12 SGB II, abgerufen am 12. September 2026. Der höhere Betrag gilt ab Beginn des Monats, in dem die Altersgrenze erreicht wird; nicht genutzte Freibeträge anderer Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind übertragbar.

Unabhängig vom Freibetrag geschützt bleiben angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug, selbst bewohntes Wohneigentum in angemessener Größe und bestimmte Formen der Altersvorsorge. Angemessen ist dabei ein Rechtsbegriff, den im Zweifel das Jobcenter und die Sozialgerichte auslegen.

Bei den Wohnkosten bleibt es dagegen bei einer Karenzzeit von einem Jahr — nur ist sie jetzt gedeckelt. Im ersten Jahr übernimmt das Jobcenter die tatsächliche Miete höchstens bis zum Eineinhalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Liegt eure Miete darüber, seid ihr zur Kostensenkung verpflichtet. Für Haushalte mit Kindern sieht das Gesetz Härtefallausnahmen vor, und Kommunen dürfen eine Höchstmiete je Quadratmeter festlegen.

Heizkosten zählen zu den Wohnkosten und werden in angemessener Höhe mit übernommen. Welche Wege es sonst noch gibt, wenn die Nachzahlung kommt, aber kein Leistungsbezug vorliegt, steht in unserem Ratgeber zum Heizkostenzuschuss.

Sperrzeit oder Leistungsminderung: Welche Pflichten gelten — und was kostet ein Verstoß?

Beide Systeme sanktionieren, aber unterschiedlich: Im SGB III gibt es Sperrzeiten, im SGB II Leistungsminderungen. Wer eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnt, bekommt nach § 159 SGB III beim ersten Mal drei Wochen kein Arbeitslosengeld, beim zweiten Mal sechs, danach zwölf; bei eigener Kündigung ohne wichtigen Grund sind es in der Regel zwölf Wochen.

Ein Meldeversäumnis kostet im Arbeitslosengeld eine Woche Sperrzeit, unzureichende Eigenbemühungen zwei Wochen. Die Sperrzeit verkürzt zugleich die Gesamtdauer des Anspruchs.

Im Grundsicherungsgeld sind die Stufen seit dem 1. Juli 2026 härter. Laut BMAS-FAQ gilt:

  • Pflichtverletzung: sofort 30 Prozent Minderung des Regelbedarfs fĂĽr drei Monate — vorher stiegen die Sätze von 10 ĂĽber 20 auf 30 Prozent.
  • Meldeversäumnis: das erste bleibt folgenlos, ab dem zweiten 30 Prozent fĂĽr einen Monat.
  • Arbeitsverweigerung: der volle Regelbedarf entfällt fĂĽr einen, höchstens zwei Monate; die Miete zahlt das Jobcenter direkt an den Vermieter.
  • Drei Termine hintereinander versäumt: das Jobcenter darf Nichterreichbarkeit annehmen, der Regelbedarf entfällt, die Wohnkosten laufen noch einen Monat weiter.

Zwei Sicherungen bleiben: Vor einem vollständigen Wegfall ist eine persönliche Anhörung vorgeschrieben, und wer persönlich im Jobcenter erscheint, stellt seinen Anspruch wieder her. Neu ist außerdem, dass die erste Beratung grundsätzlich in Präsenz stattfindet und der Kooperationsplan konkrete Angebote zu Beratung, Unterstützung oder Vermittlung enthalten muss; das frühere Schlichtungsverfahren entfällt.

Wer nebenher arbeitet, behält einen Teil des Verdienstes. Nach § 11b SGB II bleiben 100 Euro als Grundfreibetrag anrechnungsfrei, dazu 20 Prozent des Einkommens zwischen 100 und 520 Euro, 30 Prozent zwischen 520 und 1.000 Euro und 10 Prozent zwischen 1.000 und 1.200 Euro; mit minderjährigem Kind im Haushalt endet die letzte Stufe erst bei 1.500 Euro. Wie viele Stunden dabei überhaupt in einen Minijob passen, rechnen wir im Beitrag zu den Minijob-Stunden vor.

Wie läuft der Übergang vom Arbeitslosengeld ins Grundsicherungsgeld?

Leerer Briefumschlag, unbeschrifteter Wandkalender und Kugelschreiber auf Holz

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Er läuft nicht von selbst. Die Bundesagentur fĂĽr Arbeit schreibt dazu wörtlich: „Wenn Ihr Arbeitslosengeld ausläuft, schlieĂźt sich daran nicht automatisch Grundsicherungsgeld an.“ Ihr mĂĽsst den Antrag beim Jobcenter selbst stellen, und zwar rechtzeitig vor dem letzten Tag des Arbeitslosengeldes, weil Leistungen frĂĽhestens ab dem Monat der Antragstellung flieĂźen.

Der Antrag kann formlos gestellt werden — schriftlich, zur Niederschrift im Jobcenter oder elektronisch. Die Unterlagen reicht ihr nach. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, muss dem Jobcenter laut Bundesagentur für Arbeit alle relevanten Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen.

Drei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen:

  • Aufstocken geht parallel: Reicht das Arbeitslosengeld nicht fĂĽr den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft, könnt ihr schon währenddessen ergänzendes Grundsicherungsgeld beantragen. Der Antrag beim Jobcenter ist vom Antrag bei der Agentur fĂĽr Arbeit unabhängig.
  • Vorrangige Leistungen zuerst: Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss oder Wohngeld gehen dem Grundsicherungsgeld vor und mĂĽssen separat beantragt werden.
  • Die PrĂĽfung startet bei null: Ohne Vermögens-Karenzzeit wird das Ersparte sofort geprĂĽft — anders als beim Arbeitslosengeld, wo es keine Rolle spielt.

Wenn der Weg umgekehrt verläuft und der Ruhestand näher liegt als die nächste Stelle, lohnt daneben ein Blick auf die geplanten Änderungen bei der Rente mit 63.

Welche Vergünstigungen hängen am Grundsicherungsgeld?

An der Fürsorgeleistung hängen deutlich mehr Vergünstigungen als am Arbeitslosengeld. Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat ist das bekannteste Beispiel: Befreit werden laut Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Empfänger von Grundsicherungsgeld einschließlich der Leistungen nach § 22 SGB II.

Beim Arbeitslosengeld gilt das ausdrĂĽcklich nicht. Der Beitragsservice formuliert es so: „Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Ăśbergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.“ Wer also aus dem Arbeitslosengeld ins Grundsicherungsgeld wechselt, sollte den Befreiungsantrag direkt mit einplanen — automatisch passiert nichts, auch wenn das Jobcenter eure Daten längst hat. Die Formalien dazu stehen im Ratgeber zur Rundfunkbeitrag-Befreiung.

Weitere Vorteile knüpfen Länder und Kommunen an den Leistungsbescheid: Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, ermäßigte Sozialtickets im Nahverkehr, Familienpässe, Ermäßigungen in Schwimmbädern und Museen, vielerorts der Wohnberechtigungsschein. Beantragt werden müssen sie jeweils bei der zuständigen Stelle vor Ort; welche Leistung an welchem Bescheid hängt, zeigt unser Überblick zu den Wohngeld-Vergünstigungen.

Was in beiden Fällen gleich läuft: Die Kranken- und Pflegeversicherung bleibt bestehen. Beim Arbeitslosengeld seid ihr über die Agentur für Arbeit pflichtversichert, beim Grundsicherungsgeld übernimmt das Jobcenter die Beiträge. Rentenbeiträge zahlt das Jobcenter seit 2011 nicht mehr; die Zeit im Leistungsbezug wird aber als Anrechnungszeit im Rentenkonto vermerkt.

Mitwirkungspflichten gelten auch in der Krankenversicherung: Wer eine Aufforderung zur Begutachtung ignoriert, riskiert nach Paragraf 66 SGB I die Versagung einer Leistung — allerdings erst nach schriftlichem Hinweis und Ablauf einer angemessenen Frist. Für Arbeitslose gilt außerdem ein eigener Maßstab für Arbeitsunfähigkeit; beides ordnen wir im Beitrag Krankschreibung und Medizinischer Dienst ein.

Die Zumutbarkeitsregeln des SGB III gelten ausdrücklich für Arbeitslose: Nach § 140 Absatz 4 SGB III sind Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich zumutbar, bei höchstens sechs Stunden Arbeitszeit bis zu zwei Stunden. Im laufenden Arbeitsverhältnis gilt dieser Maßstab nicht — dort entscheidet die Einzelfallabwägung nach § 106 Gewerbeordnung, wie wir im Ratgeber Versetzung im Arbeitsrecht zeigen.

Ein Punkt gehört ausdrücklich dazu, wird aber selten genutzt: Stromschulden können als unabweisbarer Bedarf über ein Darlehen nach Paragraf 24 Absatz 1 SGB II übernommen werden, Rückstände bei Unterkunft und Heizung über Paragraf 22 Absatz 8. Zeit dafür bleibt, solange die Vier-Wochen-Frist nach der Androhung läuft — was in dieser Frist zu tun ist, steht in unserem Ratgeber zur drohenden Stromsperre.

Neue Grundsicherung: Vor- & Nachteile im Ăśberblick

Vorteile Nachteile
Regelbedarfe sinken 2026 trotz Rechnung nicht Vermögen wird ab dem ersten Tag geprüft
Schonvermögen steigt mit dem Lebensalter 30 Prozent Minderung schon beim ersten Verstoß
Jobcenter bekommen jährlich eine Milliarde Euro mehr Mietobergrenze schon im ersten Jahr
Erste Beratung verpflichtend persönlich Erziehende ab dem 14. Lebensmonat in der Pflicht

Häufige Fragen zu Grundsicherungsgeld und Arbeitslosengeld

HeiĂźt das BĂĽrgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?

Ja. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Geldleistung Grundsicherungsgeld, der Oberbegriff lautet Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bescheide und Formulare mit dem alten Wort bleiben gültig; die Behörden hatten laut Bundesarbeitsministerium ein halbes Jahr Zeit für die Umstellung.

Kann ich Arbeitslosengeld und Grundsicherungsgeld gleichzeitig bekommen?

Ja. Deckt das Arbeitslosengeld den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht, ist eine Aufstockung durch das Jobcenter möglich. Der Antrag dort ist unabhängig vom Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit.

Muss ich mein Erspartes aufbrauchen, bevor ich Grundsicherungsgeld bekomme?

Nur, was über dem Freibetrag liegt. Die einjährige Karenzzeit beim Vermögen ist seit dem 1. Juli 2026 abgeschafft, geprüft wird ab dem ersten Tag. Geschützt bleiben nach § 12 SGB II je Person 5.000 Euro bis 30 Jahre, 10.000 Euro ab 31, 12.500 Euro ab 41 und 20.000 Euro ab 51 Jahren, dazu Hausrat, ein angemessenes Auto, selbst genutztes Wohneigentum und bestimmte Altersvorsorge.

Wird mein Vermögen beim Arbeitslosengeld I geprüft?

Nein. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung: MaĂźgeblich sind nur eure Versicherungszeiten und euer frĂĽheres Entgelt. Weder Ersparnisse noch das Einkommen des Partners spielen eine Rolle.

Bekomme ich Wohngeld zusätzlich zum Grundsicherungsgeld?

Wohngeld ist eine vorrangige Leistung: Es geht dem Grundsicherungsgeld vor und muss separat beantragt werden — wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss auch. Vom Rundfunkbeitrag befreit der Bezug von Wohngeld dagegen nicht, der von Grundsicherungsgeld schon.

Werde ich mit Grundsicherungsgeld vom Rundfunkbeitrag befreit?

Ja, auf Antrag. Der Bezug von Grundsicherungsgeld ist ein Befreiungsgrund, der Bezug von Arbeitslosengeld I dagegen nicht. Befreit wird niemand automatisch — den Antrag samt Nachweis müsst ihr selbst stellen.

Fazit: Erst die Fristen klären, dann den Antrag stellen

Die Umbenennung ist der kleinste Teil der Reform. Entscheidend sind die abgeschaffte Vermögens-Karenzzeit, das altersabhängige Schonvermögen und die schärferen Leistungsminderungen — alles Punkte, die erst beim Wechsel vom Arbeitslosengeld ins Grundsicherungsgeld schlagend werden.

Drei Schritte, wenn euer Anspruch ausläuft:

  • Restlaufzeit prĂĽfen und den Antrag beim Jobcenter im Monat davor stellen, nicht danach.
  • Vorrangige Leistungen beantragen — Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss und Wohngeld gehen vor.
  • Befreiung vom Rundfunkbeitrag mit dem ersten Bescheid gleich mit einreichen.

Eine verbindliche Auskunft zu eurem Fall gibt es nur beim Jobcenter, bei der Agentur für Arbeit oder in einer Sozial- beziehungsweise Verbraucherberatung — dieser Artikel ersetzt sie nicht. MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und aktive Mitglieder über das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt. Bei uns geht es sonst ums Sparen im Alltag: Die tagesaktuellen Angebote findet ihr wie immer auf MonsterDealz.

Ăśber den Autor

Florian Silbereis

Ich bin Florian, 44 Jahre alt, gelernter Fachinformatiker und Gründer von MonsterDealz.de. Seit über 17 Jahren spüre ich täglich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — mein Wissen daraus steckt im Ratgeber „Schnäppchen richtig jagen: Der Insider-Guide für smarte Online-Käufer“ (2026). Meine Spezialgebiete sind Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals, Tagesgeldkonten und das Finden echter Preisfehler bei großen Shops wie Amazon, MediaMarkt, Saturn und Otto. Mehr über mich: interlynx.de, unterwegs bin ich auch auf Mastodon. Habt ihr Fragen oder einen heißen Deal-Tipp? Schreibt mir gerne in den Kommentaren, PN,oder über die Kontaktseite.

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