Rente mit 63 vor dem Aus: Was geplant ist und was jetzt gilt
Die „Rente mit 63″ ist amtlich die Altersrente fĂĽr besonders langjährig Versicherte: Wer 45 Beitragsjahre zusammenbekommt, geht zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente — und genau diese Rentenart soll nach dem Vorschlag der Alterssicherungskommission verschwinden. Beschlossen ist davon nichts. Es gibt 33 Empfehlungen vom 23. Juni 2026, ein Gesetzentwurf entsteht gerade im Arbeitsministerium, und Arbeitsministerin Bärbel Bas hat am 11. September 2026 im Bundestag Vertrauensschutz zugesagt. Wir zeigen, was gilt, was geplant ist und was ihr jetzt schon tun könnt. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in KĂĽrze
- Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren zu streichen — beschlossen ist das nicht.
- „Rente mit 63″ ist ein Spitzname: Ab Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren, nicht bei 63.
- 262.361 Menschen gingen 2025 über diese Rentenart in den Ruhestand — 28,3 Prozent aller Altersrentenzugänge.
- Im Gespräch ist eine Übergangsfrist von rund fünf Jahren; welche Jahrgänge betroffen wären, ist offen.
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Was ist die „Rente mit 63″ — und welche Zeiten zählen fĂĽr die 45 Jahre?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Die „Rente mit 63″ heiĂźt im Gesetz Altersrente fĂĽr besonders langjährig Versicherte und erlaubt den abschlagsfreien Renteneintritt zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, wenn 45 Jahre Wartezeit zusammenkommen. Der Name stammt aus dem Jahr 2014 und stimmt seit Jahren nicht mehr: Laut Deutscher Rentenversicherung konnten nur vor 1953 Geborene mit 63 gehen, fĂĽr die Jahrgänge 1953 bis 1963 steigt die Grenze schrittweise, und ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren.
Wichtig ist der zweite Teil der Regel: Diese Rente lässt sich nicht vorziehen. „Die Altersrente fĂĽr besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen“, schreibt die Deutsche Rentenversicherung. Entweder die 45 Jahre und die Altersgrenze sind erreicht — oder die Rente gibt es nicht.
Die 45 Jahre sind die eigentliche Hürde. Mitgezählt werden Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und Selbstständigkeit, Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag, Pflege, Wehr- und Zivildienst sowie Pflichtbeiträge aus einem Minijob mit Rentenversicherungspflicht. Nicht mitgezählt werden Anrechnungszeiten für Schule, Studium oder Krankheit — und ausdrücklich auch nicht die Zeiten, für die wegen Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe Beiträge flossen.
| Zeitart | Zählt für 45 Jahre | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflichtbeiträge aus Job | ja | auch Selbstständige mit Pflichtbeitrag |
| Kindererziehung | ja | bis zum 10. Geburtstag |
| Minijob mit Beiträgen | ja | nur paritätisch gezahlte |
| Arbeitslosengeld I | teilweise | nicht in den letzten zwei Jahren |
| Arbeitslosengeld II | nein | auch Arbeitslosenhilfe ausgenommen |
| Schule und Studium | nein | reine Anrechnungszeit |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, abgerufen am 12.09.2026. Teilweise heißt: Zeiten außerhalb der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn zählen mit — und auch die letzten zwei Jahre, wenn die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers entstand.
Wird die Rente mit 63 abgeschafft — und ab wann?
Geplant ist die Abschaffung, beschlossen ist sie nicht. Die Alterssicherungskommission hat ihren Bericht mit 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026 an das Bundesministerium fĂĽr Arbeit und Soziales ĂĽbergeben; darin empfiehlt sie, „den abschlagsfreien Renteneintritt in die ‚Rente ab 63′ abzuschaffen“. Der Koalitionsausschuss hat den Bericht Anfang Juli 2026 gebilligt und angekĂĽndigt, die Empfehlungen möglichst vollständig umzusetzen.
Zwischen einer Empfehlung und geltendem Recht liegt aber das gesamte Gesetzgebungsverfahren. Die Deutsche Rentenversicherung formuliert das in ihrer Ăśbersicht zur Rentenreform ungewöhnlich deutlich: „Solange kein entsprechendes Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist, gilt ausschlieĂźlich das bestehende Rentenrecht.“ Sie weist zusätzlich darauf hin, dass es sich bisher nicht um geltendes Recht handele, sondern lediglich um Empfehlungen (Stand: August 2026).
Praktisch heißt das: Wer heute die 45 Jahre und die Altersgrenze erreicht, geht unverändert abschlagsfrei in Rente. Auch alle bereits laufenden Renten bleiben davon unberührt. Für dieses Thema hat unsere Redaktion die Empfehlungen der Kommission, die Hinweise der Deutschen Rentenversicherung und das Protokoll der Bundestagsdebatte vom 11. September 2026 ausgewertet — und dabei keinen Termin gefunden, ab dem die Regel fällt.
Wie groß der Eingriff wäre, zeigt die Zugangsstatistik. Nach dem Jahresbericht der Deutschen Rentenversicherung gingen 2025 insgesamt 925.865 Menschen in eine Altersrente, davon 262.361 über die Rente für besonders langjährig Versicherte. Das sind 28,3 Prozent und damit die mit Abstand häufigste vorgezogene Altersrente. Das durchschnittliche Zugangsalter über alle Altersrenten lag bei 64,7 Jahren.
Wie lange soll die Ăśbergangsfrist werden?

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Im Gespräch sind rund fĂĽnf Jahre. Die Vorsitzende der Alterssicherungskommission, Constanze Janda, hat diesen Zeitraum genannt, und Arbeitsministerin Bärbel Bas zeigte sich Ende August 2026 offen dafĂĽr — sie verlangt laut Bericht des ZDF „ausreichende Ăśbergangsfristen und Vertrauensschutz, damit die Menschen ihre Lebensplanung anpassen können“.
Einheitlich ist die Koalition dabei nicht. Aus der SPD-Fraktion kommen Forderungen nach deutlich längeren Fristen bis hin zu zehn Jahren; andere Stimmen derselben Fraktion halten fünf Jahre für ausreichend. Die Union hat sich für eine Übergangsregelung geöffnet, ohne bislang eine Zahl zu nennen. Eine feste Frist steht damit nirgends — auch nicht in den Empfehlungen selbst.
In der Haushaltsdebatte des Bundestags am 11. September 2026 hat Bas laut ĂĽbereinstimmenden Medienberichten zugesagt: „Es wird einen Vertrauensschutz geben, darauf können sich alle verlassen.“ Das Textarchiv des Bundestags hält fĂĽr dieselbe Debatte fest, dass der Vertrauensschutz Menschen gelten soll, die 45 Jahre gearbeitet haben und von einem abschlagsfreien Rentenbeginn ausgehen.
Warum überhaupt eine Frist nötig ist, hat einen juristischen Kern: Wer seine Lebensplanung über Jahre auf eine gesetzliche Zusage stützt, genießt Vertrauensschutz. Janda hält eine Übergangszeit deshalb aus verfassungsrechtlichen Gründen für erforderlich. Ohne sie wäre ein kurzfristiges Aus angreifbar.
Für welche Jahrgänge gilt die Rente mit 63 noch?
Vorerst für alle. Weder die Empfehlungen der Kommission noch das Arbeitsministerium nennen einen Stichtag oder ein Geburtsjahr, ab dem die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren entfallen soll — jede kursierende Jahreszahl ist eine Hochrechnung aus den diskutierten Übergangsfristen, keine Angabe aus einer Primärquelle.
Rechnen lässt sich nur die Mechanik: Bei einer fünfjährigen Übergangsfrist ab Inkrafttreten eines Gesetzes im Jahr 2027 wären die Jahrgänge betroffen, die erst nach 2032 ihre Altersgrenze von 65 Jahren erreichen — also Jahrgang 1967 und jünger. Bei zehn Jahren verschöbe sich das um fünf weitere Jahrgänge. Beides sind Rechenbeispiele, keine Beschlüsse.
Verlässlich ist derzeit nur die bestehende Staffel: Vor 1953 Geborene konnten mit 63 gehen, für die Jahrgänge 1953 bis 1963 steigt die Altersgrenze stufenweise an, ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren. Parallel dazu steigt die Regelaltersgrenze noch bis 2031 auf 67 Jahre — erstmals ebenfalls für den Jahrgang 1964.
Wer also 1963 oder früher geboren ist und die 45 Jahre voll hat, ist praktisch aus dem Schneider: Diese Jahrgänge erreichen ihre Altersgrenze, bevor ein Gesetz überhaupt wirken könnte. Für alle Jüngeren gilt: abwarten, aber das Rentenkonto schon jetzt in Ordnung bringen.
Was soll die geplante Schutzrente leisten?

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Als Ersatz schlägt die Kommission eine „Schutzrente fĂĽr langjährige Beitragszahler“ vor. Nach den Fragen und Antworten des Arbeitsministeriums sollen Menschen im rentennahen Alter mit schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen frĂĽher ausscheiden können, wenn eine individuelle GesundheitsprĂĽfung das rechtfertigt.
Das ist ein Systemwechsel. Bisher entscheidet allein die Zahl der Beitragsjahre über den abschlagsfreien früheren Rentenbeginn — künftig soll der Gesundheitszustand den Ausschlag geben. Wer körperlich hart gearbeitet hat, aber gesund geblieben ist, verlöre den Anspruch; wer die 45 Jahre nicht schafft, aber gesundheitlich nicht mehr kann, könnte neu hinzukommen.
Offen ist fast alles Konkrete: Mindestversicherungszeit, Altersgrenze, Ablauf der Prüfung und Höhe der Leistung sind in den Empfehlungen nicht rechtsverbindlich festgelegt. Auch wer die Begutachtung vornimmt und nach welchen Maßstäben, steht nicht fest. Kursierende Zahlen dazu stammen aus Sekundärberichten, nicht aus den Papieren des Ministeriums. Der Vorschlag verschiebt die Entlastung damit von einer pauschalen Regel hin zur Einzelfallentscheidung.
Was passiert, wenn die 45 Jahre nicht reichen?
Auch ohne die 45 Jahre gibt es drei Wege vor die Regelaltersgrenze, und die stehen alle nicht zur Disposition. Der wichtigste ist die Altersrente für langjährig Versicherte: 35 Versicherungsjahre genügen, der Start ist ab 63 möglich, kostet aber 0,3 Prozent Abschlag je vorgezogenem Monat — bei vier Jahren also dauerhaft bis zu 14,4 Prozent.
- Regelaltersrente: 5 Jahre Wartezeit, Beginn mit 67 (Jahrgang 1964 und jünger), keine Abschläge.
- Besonders langjährig Versicherte: 45 Jahre Wartezeit, Beginn mit 65, keine Abschläge, kein Vorziehen möglich.
- Langjährig Versicherte: 35 Jahre Wartezeit, Beginn ab 63, bis zu 14,4 Prozent Abschlag.
- Schwerbehinderte Menschen: 35 Jahre Wartezeit und ein Grad der Behinderung ab 50, abschlagsfrei zwei Jahre frĂĽher.
Ein Detail lohnt die Aufmerksamkeit: Die Kommission empfiehlt laut FAQ der Bundesregierung auch, die früheste Altersgrenze für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Der Weg mit Abschlägen würde also ebenfalls später beginnen — und damit der Ausweichweg für alle, die die 45 Jahre verpassen.
Die Regelaltersgrenze selbst soll sich ab 2032 an die Lebenserwartung koppeln. Nach den Angaben des Arbeitsministeriums würden die Altersgrenzen bei der gegenwärtigen Entwicklung etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen, also bis 2042 auf rund 67,5 Jahre. Als Zielgröße für das Sicherungsniveau nennt die Kommission eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern für Durchschnittsverdienende.
Was könnt ihr jetzt schon tun?

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Der wirksamste Schritt ist die Kontenklärung — und der lohnt sich unabhängig davon, wie die Reform ausgeht. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt zwar jährlich eine Renteninformation an alle Versicherten ab 27 Jahren mit mindestens 60 Beitragsmonaten, doch die gespeicherten Daten sind häufig lückenhaft. Über den Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100 oder online) werden fehlende Zeiten nachgetragen; die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate.
Genau das entscheidet über die 45 Jahre. Fehlen im Konto ein Ausbildungsjahr, Kindererziehungszeiten oder Monate aus einem alten Arbeitsverhältnis, fehlen sie auch in der Wartezeit — und bei 44 Jahren und elf Monaten greift die Rentenart nicht. Je früher die Lücken auftauchen, desto einfacher sind Nachweise noch zu beschaffen.
- Rentenkonto klären: Antrag V0100 stellen oder die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung nutzen, Nachweise gleich hochladen.
- Beratung buchen: Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung beraten bundesweit kostenlos; dort lässt sich der persönliche Rentenbeginn durchrechnen.
- Wartezeit nachrechnen: Prüfen, welche Zeiten mitzählen — Arbeitslosengeld II zählt nicht, Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn ebenfalls nicht.
- Abschläge ausgleichen: Ab 50 sind laut Verbraucherzentrale Sonderzahlungen möglich, um spätere Abschläge auszugleichen.
MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und aktive Mitglieder über das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt — Rentenberatung gehört ausdrücklich nicht dazu. Für verbindliche Auskünfte zum eigenen Rentenbeginn ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, und die Beratung dort kostet nichts.
Wer den früheren Ausstieg fest eingeplant hat, sollte die zweite Säule mitdenken. Ein gefördertes Altersvorsorgedepot oder betriebliche Vorsorge ändert nichts an der Wartezeit, kann aber die Lücke füllen, wenn der Rentenbeginn ein oder zwei Jahre nach hinten rutscht.
Eine zweite Frist trifft alle, die ihre Rente ins Ausland überwiesen bekommen: Die jährliche Lebensbescheinigung muss bis zum 25. September 2026 vorliegen, Nachfrist ist der 31. Oktober. Wird sie nicht eingereicht, stoppt die Zahlung im November — der Anspruch bleibt bestehen, das Geld kommt aber erst nach der Nachmeldung. Wer betroffen ist und wo die Bestätigung kostenlos ausgestellt wird, steht in unserem Ratgeber zur Lebensbescheinigung für Rentner.
Vor- & Nachteile der geplanten Reform
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Entlastet die Rentenkasse spĂĽrbar | Streicht einen Anspruch nach 45 Beitragsjahren |
| Hilft gezielt gesundheitlich Eingeschränkten | Gesundheitsprüfung statt klarer Regel |
| Öffnet den Weg auch unter 45 Jahren | Details der Schutzrente völlig offen |
| Vertrauensschutz ist politisch zugesagt | Frist und Jahrgänge bleiben unklar |
Häufige Fragen zur Abschaffung der Rente mit 63
Ist die Rente mit 63 schon abgeschafft?
Nein. Es liegt eine Empfehlung der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026 vor und ein Gesetzentwurf wird im Arbeitsministerium erarbeitet. Bis ein Gesetz verabschiedet ist und in Kraft tritt, gilt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ausschließlich das bestehende Rentenrecht. Wer heute die Voraussetzungen erfüllt, geht unverändert abschlagsfrei in Rente.
Mit welchem Alter kann ich aktuell nach 45 Jahren in Rente gehen?
Das hängt vom Geburtsjahr ab. Nur vor 1953 Geborene konnten mit 63 gehen. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 steigt die Altersgrenze schrittweise an, ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren — also zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67. Vorziehen lässt sich diese Rentenart nicht, auch nicht gegen Abschläge.
Welche Jahrgänge wären von der Abschaffung betroffen?
Das ist offen. Weder die Kommission noch das Ministerium haben einen Stichtag oder Jahrgang benannt. Kursierende Zahlen sind Hochrechnungen aus den diskutierten Übergangsfristen von fünf bis zehn Jahren. Wer 1963 oder früher geboren ist, erreicht seine Altersgrenze ohnehin, bevor ein Gesetz wirken könnte.
Zählen Zeiten von Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn mit?
Teilweise. Pflichtbeitragszeiten wegen Arbeitslosengeld I zählen grundsätzlich mit, aber nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn — außer die Arbeitslosigkeit entstand durch Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Zeiten, für die wegen Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe Beiträge gezahlt wurden, zählen überhaupt nicht mit.
Wie wirken sich Minijobs auf die 45 Jahre aus?
Ein Minijob zählt mit, sobald Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung fließen — angerechnet werden nur die paritätisch gezahlten. Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sammelt für die Wartezeit nichts.
Was ist die geplante Schutzrente?
Die Schutzrente für langjährige Beitragszahler soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren ersetzen. Personen im rentennahen Alter mit schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen sollen nach einer individuellen Gesundheitsprüfung früher ausscheiden können. Mindestversicherungszeit, Altersgrenze und Leistungshöhe sind bislang nicht rechtsverbindlich festgelegt.
Ändert sich etwas an meiner laufenden Rente?
Nein. Die Empfehlungen betreffen den Rentenzugang, nicht bestehende Renten. Für Bestandsrenten bleibt es bei der jährlichen Anpassung zum 1. Juli. Was dabei für 2027 zu erwarten ist, steht in unserem Ratgeber zur Rentenerhöhung 2027.
Wie teuer ist die Rentenversicherung fĂĽr den Bund?
Der Etat des Arbeitsministeriums sieht für 2027 Ausgaben von 145,22 Milliarden Euro für Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter vor, nach 140,01 Milliarden Euro im Jahr 2026. Allein die Zahlungen an die Rentenversicherung steigen dabei auf 132,04 Milliarden Euro. Das ist der größte Einzelposten im Bundeshaushalt.
Fazit: Nichts ist beschlossen — das Rentenkonto könnt ihr trotzdem heute klären
Der Stand im September 2026 ist eindeutig: Es gibt eine Empfehlung, eine politische Zusage auf Vertrauensschutz und einen Gesetzentwurf in Arbeit — aber kein Gesetz, keine Frist und keinen betroffenen Jahrgang. Wer die 45 Jahre und die Altersgrenze heute erreicht, geht abschlagsfrei in Rente, und daran ändert eine Schlagzeile nichts.
Drei Dinge sind unabhängig vom Ausgang sinnvoll: das Rentenkonto klären, einen kostenlosen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung nutzen und die eigene Wartezeit nachrechnen, statt sie zu schätzen. Alles Weitere entscheidet der Bundestag — und das nicht mehr in diesem Monat.
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