Rundfunkbeitrag Befreiung 2026: Antrag, Ermäßigung und Abmeldung
Eine Rundfunkbeitrag-Befreiung bekommt 2026 nur, wer eine der in § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags genannten Sozialleistungen bezieht – etwa Grundsicherungsgeld, BAföG oder Grundsicherung im Alter. Alle anderen zahlen weiter 18,36 Euro pro Monat und Wohnung. Befreit wird niemand automatisch: Der Antrag mit Nachweis ist Pflicht, dafür wirkt er bis zu drei Jahre rückwirkend. Wer keinen Befreiungsgrund hat, kann sich nur abmelden, wenn die beitragspflichtige Wohnung wegfällt. Stand: Juli 2026.
Das Wichtigste in KĂĽrze
- 18,36 Euro im Monat, 220,32 Euro im Jahr – pro Wohnung, nicht pro Person oder Gerät.
- Befreiung nur auf Antrag und mit Nachweis, rĂĽckwirkend fĂĽr bis zu drei Jahre.
- Merkzeichen RF senkt den Beitrag auf ein Drittel: 6,12 Euro pro Monat.
- „KĂĽndigen“ geht nicht – abmelden könnt ihr euch nur, wenn die Wohnung wegfällt.
Anzeige / Transparenz: Dieser Artikel enthält Partner-Links. Kauft ihr über einen solchen Link, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch bleibt der Preis identisch.
Was kostet der Rundfunkbeitrag 2026 – und wer muss ihn zahlen?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat, also 220,32 Euro im Jahr. Erhoben wird er pro Wohnung – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und ob ein Fernseher vorhanden ist. In WG und Familie zahlt deshalb nur ein Haushalt, nicht jede Person.
Beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice wird standardmäßig vierteljährlich abgebucht: 55,08 Euro, jeweils in der Mitte des Dreimonatszeitraums. Möglich sind auch halbjährlich (110,16 Euro) oder jährlich (220,32 Euro) im Voraus. Fällige Beträge sind innerhalb von vier Wochen zu zahlen.
Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion die Formulare des Beitragsservice, den Wortlaut des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und den Jahresbericht 2025 ausgewertet. Daraus stammt die Größenordnung: 8,72 Milliarden Euro Beitragserträge und 40.445.105 angemeldete Wohnungen zum Jahresende 2025.
Und eine Begriffsklärung vorweg: Die „GEZ“ gibt es seit 2013 nicht mehr. Die 1973 gegrĂĽndete GebĂĽhreneinzugszentrale wurde im Januar 2013 vom Beitragsservice abgelöst, der rund 47 Millionen Beitragskonten verwaltet.
Wer bekommt eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Befreit wird, wer eine der in § 4 Abs. 1 RBStV abschlieĂźend aufgezählten Leistungen bezieht – ein niedriges Einkommen allein genĂĽgt nicht. Wer nach einer „GEZ Befreiung“ sucht, meint fast immer genau diese Liste:
- Grundsicherungsgeld nach dem SGB II – so heißt das frühere Bürgergeld seit dem 1. Juli 2026.
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII.
- BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld – aber nur, wenn ihr nicht bei den Eltern wohnt.
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- SonderfĂĽrsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz.
- Hilfe zur Pflege nach SGB XII, KriegsopferfĂĽrsorge oder Landespflegegeld.
- Pflegezulage nach dem Lastenausgleichsgesetz.
- Volljährige in vollstationären Einrichtungen mit Leistungen nach dem SGB VIII.
- Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII.
Wichtig: Befreit wird niemand automatisch – auch wenn Jobcenter oder Sozialamt eure Daten kennen, müsst ihr den Antrag selbst stellen. Dafür ist die Reichweite groß: Nach § 4 Abs. 3 RBStV gilt eine bewilligte Befreiung auch für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder bis 25 in derselben Wohnung. Eine vierköpfige Familie braucht also nur einen Antrag.
Wer zahlt nur ein Drittel? Die Ermäßigung mit Merkzeichen RF
Wer im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF stehen hat, zahlt statt 18,36 Euro nur 6,12 Euro im Monat – ein Drittel des vollen Beitrags, also 73,44 statt 220,32 Euro im Jahr. Geregelt ist das in § 4 Abs. 2 RBStV, und auch hier gilt: nur auf Antrag. Anspruch haben laut Beitragsservice drei Gruppen:
- Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 allein wegen der Sehbehinderung.
- Gehörlose und hörgeschädigte Menschen, die auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verstehen können.
- Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die deshalb dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Vollständig befreit – nicht nur ermäßigt – werden taubblinde Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII und § 27d BVG. Ende 2025 zahlten laut Jahresbericht 393.000 Personen den ermäßigten Beitrag, ein Jahr zuvor 397.000.
Wie stellt ihr den Antrag auf Rundfunkbeitrag-Befreiung?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Der Antrag läuft ĂĽber das Formular „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“ auf rundfunkbeitrag.de: online ausfĂĽllen und mit dem Nachweis einreichen – als Dateianhang oder unterschrieben per Post an den Beitragsservice, 50656 Köln. Nach § 4 Abs. 7 RBStV muss der Antrag schriftlich gestellt und belegt werden.
In fĂĽnf Schritten seid ihr durch:
- Nachweis besorgen: gut lesbare Kopie des Bewilligungsbescheids oder einer Bescheinigung der Behörde. Name, Leistungsart und Leistungszeitraum müssen erkennbar sein.
- Formular ausfüllen: Beitragsnummer, Adresse und der passende Befreiungs- oder Ermäßigungsgrund. Ohne Beitragsnummer bleibt das Feld frei.
- Ohne Originale einreichen: Der Beitragsservice bittet ausdrĂĽcklich darum, keine Originaldokumente zu schicken.
- Rückwirkung nutzen: Bis zu drei Jahre rückwirkend ist möglich, zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.
- Verlängerung notieren: Die Befreiung endet mit dem Leistungszeitraum. Wer den Folgebescheid nicht nachreicht, zahlt wieder voll.
Wird eine Sozialleistung nur knapp verfehlt, greift die Härtefallregelung nach § 4 Abs. 6 RBStV: Sie gilt, wenn euer Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als 18,36 Euro im Monat übersteigt und die Leistung deshalb abgelehnt wurde – oder wenn ihr schriftlich auf eine bewilligte Leistung verzichtet habt. Erteilt wird sie meist für ein Jahr, auf gesonderten Antrag.
Dieser Ratgeber ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Ablehnungen und WidersprĂĽchen helfen der Beitragsservice oder die Verbraucherzentrale weiter.
Kann man die GEZ kündigen – oder heißt das Abmeldung?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Eine KĂĽndigung bei der GEZ gibt es rechtlich nicht – der Rundfunkbeitrag ist kein Vertrag, sondern eine gesetzliche Abgabe auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, den alle 16 Landesparlamente ratifiziert haben. Wer „GEZ abmelden“ oder „Rundfunkbeitrag abmelden“ sucht, braucht deshalb einen anerkannten Abmeldegrund. Laut Verbraucherzentrale sind das diese Fälle:
- Zusammenzug: Ihr zieht in eine Wohnung, für die schon gezahlt wird – WG oder Partnerhaushalt. Nötig sind Name und Beitragsnummer der zahlenden Person.
- Wohnungsaufgabe: Ihr gebt eine Wohnung komplett auf, etwa beim Umzug in eine anerkannte vollstationäre Pflegeeinrichtung.
- Umzug ins Ausland: Ihr gebt den Wohnsitz in Deutschland dauerhaft auf.
- Mehrere Wohnungen: Eine von mehreren angemeldeten Wohnungen fällt weg.
- Todesfall: Angehörige melden die Wohnung mit einer Kopie der Sterbeurkunde ab.
Entscheidend ist der Zeitpunkt: Abgemeldet wird zum Ende des Monats, in dem die Wohnung aufgegeben wurde – jedoch nicht vor Ende des Monats, in dem ihr die Abmeldung angezeigt habt. Rückwirkend geht es also nicht. Und die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt reicht nicht: Ihr müsst den Beitragsservice selbst informieren, samt Nachweis wie Meldebescheinigung oder Sterbeurkunde.
Ein Sonderfall ist die Zweitwohnung. Seit dem 1. Juni 2020 besteht nach § 4a RBStV ein Anspruch auf Befreiung für die Nebenwohnung, wenn ihr für die Hauptwohnung bereits zahlt – Grundlage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018. Auch das läuft nur auf Antrag, mit den Beitragsnummern beider Wohnungen. Ende 2025 waren 331.000 Nebenwohnungen befreit, 5,9 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Aufbau und Pflichtangaben eines sauberen Schreibens zeigt unsere Übersicht mit Kündigungsvorlagen – für die Abmeldung ergänzt ihr Beitragsnummer, Abmeldegrund, Datum und Nachweis.
Was passiert, wenn ihr den Rundfunkbeitrag nicht zahlt?
Bleibt eine Zahlung aus, wird zuerst ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro. Danach verschickt der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid – er ist die rechtliche Grundlage für alles Weitere.
Dagegen könnt ihr innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Bleibt eine Reaktion aus, folgen Mahnung und Vollstreckung durch die Vollstreckungsbehörde oder einen Gerichtsvollzieher – bis hin zur Konto- oder Lohnpfändung oberhalb der Pfändungsfreigrenze.
Oft unterschätzt: Eine laufende Pfändung wird nicht zugunsten einer Ratenzahlung beendet. Wer knapp bei Kasse ist, sollte deshalb früh Ratenzahlung oder Stundung beantragen – und parallel prüfen, ob nicht ohnehin ein Befreiungsgrund vorliegt. Die dreijährige Rückwirkung deckt viele Rückstände komplett ab.
Die häufigsten Irrtümer rund um die GEZ-Befreiung
Der teuerste Irrtum ist die Annahme, ohne Fernseher entfalle die Beitragspflicht. Seit 2013 ist der Beitrag wohnungsbezogen – es zählt die Wohnung, nicht das Gerät. Diese fünf Missverständnisse kosten am häufigsten Geld:
- „Ich streame nur, also zahle ich nicht.“ Falsch – die Beitragspflicht hängt nicht am Nutzungsverhalten. KĂĽndbar sind dagegen eure Streaming-Abos, etwa bei Netflix.
- „Rentner sind automatisch befreit.“ Falsch – befreit wird nur, wer Grundsicherung im Alter bezieht oder einen Härtefall nachweist.
- „Als Studierender zahle ich nichts.“ Nur mit BAföG-Bezug und nur, wenn ihr nicht bei den Eltern wohnt.
- „Beim Einwohnermeldeamt abgemeldet reicht.“ Nein. Ăśber den Meldedatenabgleich nach § 14 RBStV gleicht der Beitragsservice Adressdaten ab; wer auf ein solches Schreiben nicht binnen zwei Wochen reagiert, wird automatisch angemeldet.
- „In der WG zahlt jeder.“ Nein – pro Wohnung wird der Beitrag nur einmal fällig.
Steigt der Rundfunkbeitrag 2027?
Für 2026 bleibt es bei 18,36 Euro; ab dem 1. Januar 2027 empfiehlt die KEF in ihrem 25. Bericht 18,64 Euro – ein Plus von 28 Cent im Monat. Umsetzen müssen das die Länder, dafür brauchen sie bis Ende 2026 einen Staatsvertrag.
Parallel läuft ein Verfahren in Karlsruhe: ARD und ZDF haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil die Länder die frühere KEF-Empfehlung von 18,94 Euro ab 2025 nicht umgesetzt hatten. Das Bundesverfassungsgericht hat am 23. Juni 2026 mündlich verhandelt, eine Entscheidung wird im Herbst 2026 erwartet.
Für euren Antrag ändert das nichts: Befreiung und Ermäßigung stehen unabhängig von der Beitragshöhe im Gesetz. Steigt der Beitrag, wächst nur der Betrag, den ihr euch spart.
Antrag auf Befreiung: Vor- & Nachteile im Ăśberblick
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Bis zu 220,32 Euro Ersparnis pro Jahr | Nur mit Nachweis einer anerkannten Leistung |
| Rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich | Keine automatische Befreiung, Antrag ist Pflicht |
| Antrag und Formulare kosten nichts | Endet mit dem Leistungszeitraum, Verlängerung nötig |
| Gilt auch fĂĽr Partner und Kinder bis 25 Jahre | Niedriges Einkommen allein reicht nicht aus |
Häufige Fragen zur Rundfunkbeitrag-Befreiung
Kann man die GEZ kĂĽndigen?
Nein. Der Rundfunkbeitrag ist kein Vertrag, sondern eine gesetzliche Abgabe – eine Kündigung bei der GEZ ist rechtlich nicht vorgesehen. Es gibt nur zwei Wege: Befreiung oder Ermäßigung nach § 4 RBStV, oder Abmeldung, wenn die beitragspflichtige Wohnung wegfällt.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?
Er liegt bei 18,36 Euro pro Monat und Wohnung, also 220,32 Euro im Jahr. Abgebucht wird standardmäßig vierteljährlich mit 55,08 Euro; halbjährlich und jährlich im Voraus sind ebenfalls möglich. Der ermäßigte Beitrag mit Merkzeichen RF beträgt 6,12 Euro im Monat.
Wie beantrage ich die Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Ăśber das Formular „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“ auf rundfunkbeitrag.de. Ihr fĂĽllt es online aus und reicht es mit einer gut lesbaren Kopie des Bewilligungsbescheids ein – als Dateianhang oder per Post an den Beitragsservice, 50656 Köln. Auf dem Nachweis mĂĽssen Name, Leistungsart und Leistungszeitraum erkennbar sein.
Bekomme ich bereits gezahlte Beiträge zurück?
Ja, in Grenzen. Eine Befreiung kann für bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden; zu viel gezahlte Beiträge werden in diesem Zeitraum erstattet. Voraussetzung ist ein Nachweis auch für die zurückliegenden Monate. Für die Abmeldung gilt das nicht – sie wirkt nicht rückwirkend.
Was ist der Unterschied zwischen Befreiung und Ermäßigung?
Bei einer Befreiung zahlt ihr gar nichts, bei einer Ermäßigung ein Drittel, also 6,12 Euro im Monat. Die Befreiung knüpft an Sozialleistungen an (§ 4 Abs. 1 RBStV), die Ermäßigung an das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis (§ 4 Abs. 2 RBStV).
Muss ich fĂĽr eine Zweitwohnung zahlen?
Nein, wenn ihr für die Hauptwohnung bereits zahlt. Seit dem 1. Juni 2020 besteht nach § 4a RBStV ein Anspruch auf Befreiung für die Nebenwohnung. Beantragen müsst ihr sie trotzdem, mit den Beitragsnummern beider Wohnungen.
Was passiert, wenn ich einfach nicht zahle?
Zuerst wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der Schuld fällig, mindestens 8 Euro. Danach folgt ein Festsetzungsbescheid, gegen den ihr binnen eines Monats Widerspruch einlegen könnt. Ohne Reaktion drohen Mahnung, Vollstreckung und Pfändung.
Fazit: erst Befreiung prĂĽfen, dann abmelden
Der Rundfunkbeitrag lässt sich nicht kündigen – aber legal senken oder streichen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Prüft zuerst die zehn Befreiungstatbestände und die Härtefallregelung, und denkt an die dreijährige Rückwirkung. Erst wenn kein Befreiungsgrund greift, ist die Abmeldung das Thema – und die funktioniert nur, wenn die Wohnung wegfällt.
- Antrag schlägt Abwarten: Ohne Antrag passiert nichts, auch bei laufendem Leistungsbezug nicht.
- Nachweis vor Formular: Fehlt der Bescheid mit Name, Leistung und Zeitraum, wird abgelehnt.
- Termine setzen: Befreiungen enden mit dem Leistungszeitraum – Verlängerung rechtzeitig einreichen.
Wer gerade die Fixkosten ausmistet: Wir zeigen euch, wie ihr laufende Kosten im Haushalt senken könnt – vom Strompreis bis zum Abo. Aktuelle Spartipps und Angebote gibt es jederzeit auf der MonsterDealz-Startseite.