Krankschreibung und Medizinischer Dienst: Ablauf, Rechte und Fristen
Die Krankenkasse muss den Medizinischen Dienst einschalten, wenn Zweifel an eurer Arbeitsunfähigkeit bestehen — 2024 geschah das nach Angaben des Medizinischen Dienstes bei 0,7 Prozent von rund 68 Millionen Krankschreibungen. Arbeitsunfähigkeit liegt laut Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vor, wenn Versicherte ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit wegen Krankheit nicht mehr oder nur unter Verschlimmerungsgefahr ausüben können. Wir zeigen, wer die Prüfung auslöst, wie sie abläuft, was ein Gutachten für Krankengeld und Arbeitsplatz bedeutet und wie ihr widersprecht. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in KĂĽrze
- Rechtsgrundlage ist Paragraf 275 SGB V: Die Kasse holt eine gutachtliche Stellungnahme ein, um den Behandlungserfolg zu sichern oder Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen.
- Auch der Arbeitgeber kann die Prüfung verlangen — er beauftragt den Medizinischen Dienst aber nie selbst, sondern geht über die Krankenkasse.
- Die Begutachtung findet in der Mehrzahl der Fälle nach Aktenlage statt; eine persönliche Untersuchung ist die Ausnahme und dauert beim Medizinischen Dienst Nord etwa 30 bis 60 Minuten.
- Der Medizinische Dienst entscheidet nichts: Er gibt eine Empfehlung ab, entschieden wird bei der Krankenkasse — dagegen habt ihr in der Regel einen Monat Zeit für den Widerspruch.
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Was heißt arbeitsunfähig — und welche Kriterien gelten?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
MaĂźgeblich ist nicht das persönliche Empfinden, sondern der Vergleich zwischen Gesundheitszustand und konkretem Arbeitsplatz. In der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, zuletzt geändert am 7. Dezember 2023, heiĂźt es in Paragraf 2 Absatz 1 wörtlich: „Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeĂĽbte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausfĂĽhren können.“
Der zweite Satz derselben Vorschrift ist für eine Begutachtung der entscheidende: Es kommt darauf an, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Dieselbe Diagnose kann deshalb bei einer Dachdeckerin zur Arbeitsunfähigkeit führen und bei einer Sachbearbeiterin nicht. Sie besteht laut Richtlinientext auch während einer stufenweisen Wiedereingliederung fort.
Für Arbeitslose gilt ein anderer Maßstab: Sie sind arbeitsunfähig, wenn sie keine leichten Arbeiten mehr in dem Umfang verrichten können, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben. Die Systematik dahinter steht in unserem Beitrag zu Grundsicherungsgeld und Arbeitslosengeld.
Festgestellt und bescheinigt wird die Arbeitsunfähigkeit von der behandelnden Praxis. Der Medizinische Dienst behandelt nicht und stellt keine Krankschreibung aus — er beurteilt im Auftrag der Kasse eine bereits getroffene ärztliche Feststellung.
Warum schaltet die Krankenkasse den Medizinischen Dienst ein?
Die Rechtsgrundlage steht in Paragraf 275 SGB V. Danach müssen die Krankenkassen bei Arbeitsunfähigkeit eine gutachtliche Stellungnahme einholen — entweder zur Sicherung des Behandlungserfolgs und zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit. Beides steht gleichrangig nebeneinander; die Prüfung ist also nicht automatisch ein Misstrauensvotum.
Wie selten sie ist, zeigt die Statistik des Medizinischen Dienstes: 2024 wurde Versicherten etwa 68 Millionen Mal Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, und in 0,7 Prozent dieser Fälle beauftragte die Kasse eine sozialmedizinische Stellungnahme. Das sind rechnerisch rund 480.000 Vorgänge im Jahr — bezogen auf die einzelne Krankschreibung aber nur etwa jeder 140. Fall.
Wann Zweifel anzunehmen sind, benennt Paragraf 275 Absatz 1a ausdrücklich: wenn Versicherte auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind, wenn die Arbeitsunfähigkeit häufig an einem Arbeitstag am Anfang oder Ende der Woche beginnt, oder wenn die Bescheinigung von einer Ärztin oder einem Arzt stammt, die oder der durch die Häufigkeit solcher Bescheinigungen auffällig geworden ist.
Bemerkenswert daran: Eine lange Krankschreibung steht in dieser Aufzählung nicht. Wer monatelang ausfällt, bekommt es trotzdem oft mit dem Medizinischen Dienst zu tun — dann aber über den ersten Zweck der Vorschrift. Der Medizinische Dienst Nord nennt beide Anlässe auf seiner Seite für Versicherte.
Darf der Arbeitgeber eure Krankschreibung anzweifeln?

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Ja, aber nur auf einem einzigen Weg. Paragraf 275 Absatz 1a Satz 3 SGB V sagt wörtlich: „Der Arbeitgeber kann verlangen, daĂź die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur ĂśberprĂĽfung der Arbeitsunfähigkeit einholt.“ Einen eigenen Auftrag an den Medizinischen Dienst kann er nicht erteilen.
Der Medizinische Dienst Bayern formuliert das genauso: Arbeitgeber müssen die zuständige Krankenkasse einschalten, und erst wenn die Kasse die Zweifel nicht selbst ausräumt, ist sie zur Einholung verpflichtet. Sie darf laut Satz 4 davon absehen, wenn sich die medizinischen Voraussetzungen eindeutig aus den ihr vorliegenden ärztlichen Unterlagen ergeben.
Vom Verfahren selbst erfährt der Betrieb kaum etwas. Er bekommt weder Diagnose noch Gutachten, sondern allenfalls die Information, ob Arbeitsunfähigkeit weiter besteht. Der Medizinische Dienst Nord weist darauf hin, dass auch seine Gutachterinnen und Gutachter der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen und an die Kasse nur die für die Entscheidung relevanten Informationen gehen.
Eine Prüfung ist zudem kein Kündigungsgrund, sondern ein sozialrechtliches Verfahren zwischen euch und eurer Kasse. Entsteht im Betrieb parallel Druck, etwa über einen geänderten Einsatzort, gehört das in eine andere Schublade — die Grundzüge stehen in unserem Beitrag zur Versetzung im Arbeitsrecht.
Wie läuft die Begutachtung ab — nach Aktenlage oder mit Termin?

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In den allermeisten Fällen seht ihr niemanden. „Die Begutachtung findet in der Mehrzahl der Fälle nach Aktenlage statt“, schreibt der Medizinische Dienst Bayern. Der Medizinische Dienst erhält dafĂĽr von der Kasse die vorhandenen Informationen, etwa Arbeitsunfähigkeitsdiagnosen sowie Krankenhaus- und Rehabilitationsdaten.
Reicht das nicht, fordert er bei Praxen oder Kliniken Befundberichte an. Erst wenn danach Fragen offen bleiben, kommt eine persönliche Untersuchung in einem Beratungs- und Begutachtungszentrum in Betracht. Die Einladung dazu erhaltet ihr laut Medizinischem Dienst Nord von eurer Krankenkasse, nicht vom Gutachter.
| Stufe | Form | Beteiligte |
|---|---|---|
| 1 | PrĂĽfung nach Aktenlage | Medizinischer Dienst |
| 2 | Befundbericht angefordert | Praxis oder Klinik |
| 3 | Persönliche Untersuchung | Begutachtungszentrum |
Übliche Reihenfolge der Begutachtung nach Angaben des Medizinischen Dienstes Nord und Bayern, abgerufen am 13. September 2026. Die meisten Vorgänge enden auf Stufe 1.
Einen Anruf des Medizinischen Dienstes als eigene Verfahrensstufe beschreibt keine dieser Seiten. Meldet sich jemand am Telefon, ist das in aller Regel die Kasse mit einer Terminfrage. Ein Anruf, der Diagnosen, Passwörter oder Kontodaten abfragt, gehört nicht zum Verfahren.
Müsst ihr hingehen — und was passiert beim Termin?
Rechtlich hängt das an den Mitwirkungspflichten nach den Paragrafen 60 folgende SGB I, auf die der Medizinische Dienst Bayern verweist. Wer nicht mitwirkt, riskiert nach Paragraf 66 SGB I, dass eine Sozialleistung versagt oder entzogen wird — allerdings erst, nachdem er schriftlich auf diese Folge hingewiesen wurde und eine angemessene Frist verstreichen ließ. Ein einmaliges Versäumnis ohne vorherige Warnung kostet das Krankengeld in der Regel also nicht.
Der Termin dauert beim Medizinischen Dienst Nord etwa 30 bis 60 Minuten. Nach der Anmeldung schildert ihr im Gespräch den Verlauf eurer Erkrankung und eure aktuelle Situation, danach folgt bei Bedarf eine funktionsbezogene körperliche Untersuchung. Der Medizinische Dienst Bayern stellt klar: „Es werden keine invasiven bzw. belastenden Untersuchungen durchgefĂĽhrt.“
Nach der Untersuchung formuliert die Gutachterin oder der Gutachter eine sozialmedizinische Stellungnahme für die Kasse. Entscheiden darf der Medizinische Dienst nicht: Er gibt, so der Medizinische Dienst Bayern, nur eine Empfehlung ab. Dieselbe Rollenteilung kennt ihr aus der Pflege — den Ablauf dort beschreiben wir im Ratgeber zum Pflegegrad.
Was bedeutet ein „arbeitsfähig“-Gutachten fĂĽr Krankengeld und Job?

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Folgt die Kasse der Einschätzung, endet die Zahlung des Krankengeldes zu dem im Bescheid genannten Zeitpunkt. Das Krankengeld beträgt nach Paragraf 47 SGB V 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts und darf 90 Prozent des entsprechenden Nettoentgelts nicht übersteigen. Gezahlt wird es nach Paragraf 48 SGB V wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren.
Davor steht die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Sie läuft nach Paragraf 3 Entgeltfortzahlungsgesetz bis zur Dauer von sechs Wochen; der Anspruch entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
| Leistung | Dauer | Höhe |
|---|---|---|
| Entgeltfortzahlung | bis zu 6 Wochen | volles Arbeitsentgelt |
| Wartezeit davor | 4 Wochen | kein Anspruch |
| Krankengeld | längstens 78 Wochen | 70 Prozent des Regelentgelts |
Eckwerte nach Paragraf 3 Entgeltfortzahlungsgesetz sowie den Paragrafen 47 und 48 SGB V, abgerufen am 13. September 2026. Die 78 Wochen schlieĂźen die Entgeltfortzahlung ein.
Arbeitsrechtlich passiert durch das Gutachten zunächst nichts. Endet die Arbeitsunfähigkeit, seid ihr grundsätzlich wieder zur Arbeit verpflichtet — das Gutachten selbst ist aber kein Abmahnungs- oder Kündigungsgrund und geht auch nicht an den Betrieb. Bleibt eure Ärztin bei der Krankschreibung, stehen zwei ärztliche Einschätzungen gegeneinander, und die Kasse muss das auflösen.
Ein zweiter Weg führt über Paragraf 51 SGB V: Ist die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Kasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb derer ihr Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen müsst. Verstreicht die Frist, entfällt der Krankengeldanspruch; ein späterer Antrag lässt ihn mit dem Tag der Antragstellung wieder aufleben.
Wie legt ihr Widerspruch ein — und wo bekommt ihr Hilfe?
Widerspruch legt ihr gegen den Bescheid der Krankenkasse ein, nicht gegen das Gutachten. Nach Paragraf 84 Sozialgerichtsgesetz ist er binnen eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen — schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat. Aufschiebende Wirkung hat er in der Regel nicht: Das Krankengeld fließt zunächst nicht weiter und wird erst nachgezahlt, wenn ihr Erfolg habt.
Wirksam wird ein Widerspruch vor allem mit neuer medizinischer Substanz. Der Sozialverband VdK riet schon in einer Meldung vom 25. Januar 2018, dem Antrag die Kontaktdaten und alle wichtigen Befunde der behandelnden Ärztinnen und Ärzte beizulegen. Hilfreich ist zusätzlich eine schriftliche Stellungnahme der Praxis, die der Einschätzung des Medizinischen Dienstes konkret und mit Befunden widerspricht.
Für Leistungsanträge gilt eine Frist auf der Gegenseite: Nach Paragraf 13 Absatz 3a SGB V muss die Kasse spätestens drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, bei Einholung einer gutachtlichen Stellungnahme innerhalb von fünf Wochen. Hält sie die Frist ohne ausreichenden Grund nicht ein, gilt die Leistung als genehmigt. Die laufende Krankengeldzahlung betrifft das nicht.
Beraten lassen könnt ihr euch kostenlos: Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland ist unter 0800 011 77 22 gebührenfrei erreichbar, montags bis freitags zu festen Zeiten zwischen 9 und 18 Uhr (abgerufen am 13. September 2026). Daneben helfen Sozialverbände wie VdK und SoVD, Gewerkschaften und die Verbraucherzentralen; in komplizierten Fällen ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Sozialrecht der richtige Weg. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage allgemein ein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die bundesweit verbindliche Begutachtungsanleitung Arbeitsunfähigkeit veröffentlicht der Medizinische Dienst Bund.
Wer bei der Gelegenheit die eigene Absicherung prĂĽft, findet die Einordnung in unserer Ăśbersicht Welche Versicherungen braucht man; wie stark sich die Kassen bei Beitrag und Leistungen unterscheiden, zeigt der Beitrag zum Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
Arbeitsrechtlich ist die Lage eine andere Baustelle: Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung, und wer eine bekommt, muss nach Paragraf 4 Kündigungsschutzgesetz binnen drei Wochen Klage erheben — danach gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam. Welche Hürden eine krankheitsbedingte Kündigung nehmen muss und was mit der Entgeltfortzahlung passiert, steht in unserem Ratgeber zur Kündigung trotz Krankschreibung.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Vor- & Nachteile im Ăśberblick
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Meist reine AktenprĂĽfung ohne Termin | Die Aufforderung kommt oft ĂĽberraschend |
| Kann Reha und Wiedereingliederung anstoĂźen | Ein Gutachten kann das Krankengeld beenden |
| Keine invasiven oder belastenden Untersuchungen | Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung |
| Schweigepflicht gilt auch gegenĂĽber dem Betrieb | Fehlende Mitwirkung kann Leistungen kosten |
Häufige Fragen zum Medizinischen Dienst bei Krankschreibung
Was passiert, wenn der Medizinische Dienst die Arbeitsunfähigkeit aufhebt?
Der Medizinische Dienst hebt selbst nichts auf. Er gibt eine Empfehlung ab, und die Krankenkasse erlässt daraufhin einen Bescheid, mit dem das Krankengeld zu einem genannten Zeitpunkt endet. Dagegen ist in der Regel binnen eines Monats Widerspruch möglich.
Darf der Arbeitgeber den Grund der Erkrankung erfahren?
Nein. Die Diagnose bleibt bei Arztpraxis, Krankenkasse und Medizinischem Dienst. Der Medizinische Dienst Nord betont, dass an die Kasse nur die für die Entscheidung relevanten Informationen gehen; an den Betrieb geht davon noch weniger — im Kern nur, ob Arbeitsunfähigkeit besteht.
Welche Rolle spielt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Zweifeln?
Die elektronische Bescheinigung ändert nur den Übermittlungsweg von der Praxis zur Krankenkasse. Ein eigener Prüfgrund ist sie nicht: Ob eine Begutachtung ausgelöst wird, richtet sich unverändert nach Paragraf 275 SGB V.
Wie lange darf man mit derselben Diagnose krankgeschrieben sein?
Eine Höchstdauer für die Krankschreibung gibt es nicht. Begrenzt ist die Zahlung: Krankengeld wegen derselben Krankheit gibt es nach Paragraf 48 SGB V für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren, einschließlich der sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
Muss ich zum Termin beim Medizinischen Dienst erscheinen?
Fordert die Kasse dazu auf, greifen die Mitwirkungspflichten nach den Paragrafen 60 folgende SGB I. Bei fehlender Mitwirkung kann eine Leistung nach Paragraf 66 SGB I versagt werden, aber erst nach schriftlichem Hinweis und Ablauf einer angemessenen Frist. Wer verhindert ist, sagt den Termin nachweisbar ab und lässt ihn verlegen.
Wie häufig wird der Medizinische Dienst überhaupt eingeschaltet?
Selten. 2024 wurde nach Angaben des Medizinischen Dienstes rund 68 Millionen Mal Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, und in 0,7 Prozent dieser Fälle beauftragte die Kasse eine sozialmedizinische Stellungnahme.
Was bringe ich zur Untersuchung mit?
Arztbriefe, aktuelle Befunde, Reha- und Entlassungsberichte, eine Medikamentenliste und die von der Kasse angeforderten Unterlagen der Hausarztpraxis. Eine eigene datierte Verlaufsnotiz erleichtert das Gespräch.
Fazit: Ruhe bewahren, Unterlagen sortieren, Fristen notieren
Eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst ist kein Verdachtsverfahren, sondern der gesetzlich vorgesehene Normalfall in einem kleinen Teil der Krankschreibungen. Sie endet meist am Schreibtisch, sie bringt dem Betrieb keine Diagnose, und sie entscheidet nichts — das tut die Kasse.
Drei Schritte helfen am meisten:
- Unterlagen vollständig sammeln: Befunde, Arztbriefe, Medikamentenliste und eine datierte Verlaufsnotiz.
- Termine und Aufforderungen ernst nehmen, notfalls nachweisbar verlegen — fehlende Mitwirkung ist der vermeidbarste Fehler.
- Die Monatsfrist notieren, sobald ein Bescheid im Briefkasten liegt, und den Widerspruch mit einer ärztlichen Stellungnahme untermauern.
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