Stromsperre: Ab wann der Versorger abklemmen darf — und wie ihr sie abwendet
Eine Stromsperre ist erst zulässig, wenn ihr mit mindestens zwei Monatsabschlägen und zugleich mindestens 100 Euro im Rückstand seid. Zwischen der Androhung und dem Abklemmen liegen vier Wochen, acht Werktage vorher muss der Versorger die Unterbrechung noch einmal brieflich ankündigen. In der Grundversorgung habt ihr bis zum letzten Moment einen Anspruch auf zinsfreie Raten — 2025 führten von rund 4,6 Millionen Sperrandrohungen nur knapp 254.000 tatsächlich zu einer Sperre. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Regeln stehen in den Paragrafen 41f und 41g des Energiewirtschaftsgesetzes — nicht mehr in Paragraf 19 StromGVV.
- Sperrgrenze: doppelter Monatsabschlag oder ein Sechstel der Jahresrechnung, in jedem Fall zusätzlich mindestens 100 Euro.
- Grundversorgte haben Anspruch auf eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreien Raten über sechs bis höchstens 24 Monate.
- Sperren und Wiederanschließen kosten laut Verbraucherzentrale zusammen 30 bis 300 Euro.
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Was eine Stromsperre ist — und wie oft sie 2025 wirklich verhängt wurde
Eine Stromsperre ist die Unterbrechung der Energieversorgung wegen Zahlungsverzugs: Der Lieferant beauftragt den zuständigen Netzbetreiber, den Zähler abzuklemmen, weil offene Rechnungen trotz Mahnung nicht beglichen wurden. Sie ist damit etwas anderes als eine Kündigung des Liefervertrags und etwas anderes als ein technischer Stromausfall. Die Bundesnetzagentur zählte für 2025 knapp 254.000 solcher Unterbrechungen bei Stromkunden, ein Plus von rund 3,5 Prozent gegenüber den etwa 245.000 Fällen des Vorjahres.
Die zweite Zahl relativiert die erste. Sperrandrohungen gab es bei Strom rund 4,6 Millionen und damit unverändert viele, bei Gas stiegen sie um fast 30 Prozent auf gut 1,28 Millionen. Nur drei bis fünf Prozent aller Androhungen münden erfahrungsgemäß in eine tatsächliche Sperre, wie die Bundesnetzagentur in ihrem Marktdatenportal SMARD am 14. Juli 2026 schreibt. Ein Brief mit dem Wort Sperrandrohung ist also der Regelfall eines Mahnverfahrens und nicht das Ende der Versorgung.
| Kennzahl 2025 | Strom | Gas |
|---|---|---|
| Sperrandrohungen | rund 4,6 Millionen | gut 1,28 Millionen |
| Durchgeführte Sperrungen | knapp 254.000 | rund 34.000 |
| Veränderung gegenüber 2024 | plus 3,5 Prozent | minus 1 Prozent |
Erhebung der Bundesnetzagentur, veröffentlicht am 14.07.2026. Im ersten Quartal 2026 blieb die Zahl der Stromsperren gegenüber dem Vorjahresquartal unverändert, bei Gas stieg sie um rund 6 Prozent.
Wie viele Haushalte überhaupt in Rückstand geraten, misst das Statistische Bundesamt getrennt davon. Rund 3,8 Millionen Menschen lebten 2025 nach eigenen Angaben in Haushalten, die bei Versorgungsbetrieben im Zahlungsverzug waren — 4,6 Prozent der Bevölkerung, wie Destatis am 14. September 2026 mitteilte. Der Anteil ist gegenüber 2024 leicht gesunken, damals waren es 5,0 Prozent. Menschen in Mieterhaushalten waren mit 5,8 Prozent deutlich häufiger betroffen als Menschen in Eigentümerhaushalten mit 3,3 Prozent.
Ab welchem Rückstand und nach welchen Fristen gesperrt werden darf

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Gesperrt werden darf erst, wenn der Rückstand doppelt so hoch ist wie der rechnerisch auf den laufenden Monat entfallende Abschlag — und zusätzlich mindestens 100 Euro beträgt. Sind gar keine Abschläge vereinbart, tritt an die Stelle des doppelten Abschlags ein Sechstel des voraussichtlichen Jahresrechnungsbetrags. Das steht in Paragraf 41f Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes, der seit der Reform von 2021 die frühere Regelung in Paragraf 19 StromGVV abgelöst hat. Der Paragraf in der Grundversorgungsverordnung betrifft heute nur noch die Manipulation des Zählers.
Mehrere Posten zählen dabei ausdrücklich nicht mit. Außer Betracht bleiben Forderungen, die ihr form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet habt, Rückstände, die durch eine Vereinbarung mit dem Lieferanten noch nicht fällig sind, Beträge aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung sowie Forderungen, die bei der Schlichtungsstelle nach Paragraf 111b EnWG anhängig sind. Wer eine Rechnung für falsch hält, sollte deshalb schriftlich widersprechen statt nur nicht zu zahlen.
Der Zeitplan ist ebenso genau geregelt. Nach der Mahnung darf der Lieferant die Unterbrechung androhen — beides darf im selben Schreiben stehen —, und frühestens vier Wochen nach dieser Androhung darf er den Netzbetreiber beauftragen. Der Beginn der Unterbrechung ist danach noch einmal acht Werktage im Voraus brieflich anzukündigen. In beiden Schreiben muss hervorgehoben stehen, warum gesperrt wird und welche Kosten für Unterbrechung und Wiederherstellung voraussichtlich anfallen.
| Schritt | Vorgabe |
|---|---|
| Mahnung | Voraussetzung, darf mit der Androhung verbunden werden |
| Androhung in Textform | mindestens vier Wochen vor der Unterbrechung |
| Angebot der Abwendungsvereinbarung | auf Verlangen binnen einer Woche |
| Briefliche Ankündigung | acht Werktage vor Beginn der Sperre |
| Wiederherstellung | unverzüglich nach Ausgleich und Kostenerstattung |
Fristen nach Paragraf 41f und Paragraf 41g EnWG, abgerufen am 14.09.2026. Die Vier-Wochen-Frist und die Acht-Werktage-Frist laufen nacheinander, nicht parallel.
Wann eine Stromsperre unzulässig ist
Unzulässig ist eine Sperre immer dann, wenn ihre Folgen außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder wenn ihr darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, euren Zahlungspflichten nachzukommen. Das ist kein Ermessen des Versorgers, sondern eine gesetzliche Schranke in Paragraf 41f Absatz 1 Satz 2 EnWG. Ein konkretes Ratenangebot, ein bewilligter Antrag beim Sozialleistungsträger oder eine bereits laufende Zahlung sind genau solche Darlegungen.
Besonders geschützt sind Haushalte, in denen eine Unterbrechung Leib oder Leben gefährden würde. Nach Absatz 2 ist die Verhältnismäßigkeit insbesondere dann nicht gewahrt, wenn eine besondere Schutzbedürftigkeit besteht — und die besteht laut Gesetzeswortlaut insbesondere dann, „wenn infolge einer Unterbrechung der Versorgung aufgrund besonderer persönlicher, insbesondere gesundheitlicher oder altersbedingter, Gegebenheiten eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben der dadurch Betroffenen zu besorgen ist“. Diese Gefahr ist auf Verlangen des Lieferanten glaubhaft zu machen, etwa durch ein ärztliches Attest über ein netzbetriebenes Medizingerät.
Wichtig ist dabei eine Abgrenzung, die oft anders erzählt wird: Kinder im Haushalt sind im Gesetz nicht als eigener Schutztatbestand genannt. Geschützt ist, wer durch die Unterbrechung konkret gefährdet wäre — das kann ein Säugling oder ein pflegebedürftiger Angehöriger sein, ergibt sich aber nicht automatisch aus der Haushaltsgröße. Deshalb gehören solche Umstände in ein eigenes Schreiben an den Versorger.
Der Lieferant muss euch zeitgleich mit der Androhung mitteilen, dass ihr Gründe gegen die Unterbrechung in Textform geltend machen könnt, und er muss die Kontaktadresse dafür nennen. Nutzt genau diese Adresse, notiert das Datum und behaltet eine Kopie. Kommt ihr mit dem Versorger nicht weiter, könnt ihr die Schlichtungsstelle Energie anrufen; das Verfahren ist für private Verbraucher kostenfrei.
Abwendungsvereinbarung: euer Recht auf zinsfreie Raten

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
In der Grundversorgung könnt ihr nach Erhalt der Androhung verlangen, dass euch der Grundversorger eine Abwendungsvereinbarung anbietet — er muss das dann binnen einer Woche tun, spätestens aber zusammen mit der Ankündigung der Unterbrechung. Die Vereinbarung muss zinsfreie monatliche Raten zur Tilgung des Rückstands enthalten und die Zusage, weiter zu liefern, solange ihr die laufenden Zahlungen erfüllt. Geregelt ist das in Paragraf 41g EnWG.
Die Laufzeit ist gestaffelt: In der Regel gelten sechs bis 18 Monate als zumutbar, übersteigt der Rückstand 300 Euro, sind es mindestens zwölf und höchstens 24 Monate. Nehmt ihr das Angebot vor der Durchführung in Textform an, darf der Grundversorger die Grundversorgung nicht unterbrechen. Unabhängig vom Widerrufsrecht dürft ihr außerdem innerhalb eines Monats nach Abschluss noch Einwände gegen die zugrunde liegenden Forderungen erheben. Zum Angebot gehört ein standardisiertes Antwortformular, mit dem ihr die Übersendung anfordern könnt.
Zwei Grenzen solltet ihr kennen. Erstens gilt der Anspruch nur in der Grundversorgung — wer einen Sondervertrag hat, kann eine Ratenzahlung verhandeln, aber nicht verlangen. Zweitens endet das Recht mit der Sperre selbst: Nach dem Abklemmen gibt es kein Angebot mehr, dann ist der gesamte Rückstand samt Kosten fällig. Die Verbraucherzentrale formuliert das so: „Eine Energiesperre zu verhindern ist leichter zu bewerkstelligen, als einen gesperrten Anschluss wieder freizuschalten.“
Welche Hilfen es gibt, wenn das Geld nicht reicht

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Der Lieferant ist gesetzlich verpflichtet, euch zusammen mit der Androhung über Wege zu informieren, die keine Mehrkosten verursachen. Das Gesetz nennt dafür sechs Beispiele: örtliche Hilfsangebote, Vorauszahlungssysteme, Energieaudits und Energieberatungsdienste, alternative Zahlungspläne mit Stundung, staatliche Unterstützungsleistungen samt zuständiger Behörde und anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatung. Diese Liste ist keine Werbung, sondern eine Pflichtinformation — sie steht in Paragraf 41f Absatz 4 EnWG.
Wer Leistungen bezieht oder beziehen könnte, geht zuerst zum Leistungsträger. Weil Strom Teil des Regelbedarfs ist, kommen Stromschulden als unabweisbarer Bedarf über ein Darlehen nach Paragraf 24 Absatz 1 SGB II in Betracht; für Rückstände bei Unterkunft und Heizung greift Paragraf 22 Absatz 8 SGB II, in der Sozialhilfe Paragraf 36 SGB XII. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld — was sich dabei geändert hat, steht in unserem Überblick zu Grundsicherung und Arbeitslosengeld. Wer knapp über der Grenze liegt, prüft Wohngeld; die daran geknüpften Ansprüche haben wir unter Wohngeld und Vergünstigungen zusammengetragen.
Der Grundversorger darf mit eurer Einwilligung selbst Kontakt zum Sozialhilfeträger aufnehmen und die bevorstehende Unterbrechung melden. Das klingt unangenehm, verschafft aber Zeit: Die Behörde erfährt vom Fall, bevor der Strom weg ist, und kann ein Darlehen prüfen. Übermittelt werden dabei nur Name, Anschrift und das vorgesehene Datum der Unterbrechung.
Daneben gibt es unabhängige Beratung. Die Verbraucherzentralen beraten in 13 Bundesländern gezielt zu Energiesperren und nennen die Anlaufstellen regional; ihre Übersicht zu Energiearmut und den möglichen Schritten ist ein guter Einstieg. Beim Stromspar-Check von Caritas und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen kommen geschulte Helfer kostenlos ins Haus oder beraten online; nach eigenen Angaben wurden so bislang 480.000 Haushalte begleitet, im Schnitt mit rund 300 Euro Ersparnis im Jahr. MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert — Schuldner- und Rechtsberatung gehört ausdrücklich nicht dazu, dafür sind Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung und Sozialleistungsträger zuständig.
Was Sperrung und Wiederinbetriebnahme kosten — und wie schnell der Strom zurückkommt

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Für Sperrung und Entsperrung zusammen nennt die Verbraucherzentrale eine Spanne von 30 bis 300 Euro je nach Versorger. Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht, weil die Kosten vom Netzbetreiber und vom technischen Aufwand abhängen — ein Zähler im Treppenhaus ist schneller wieder freigeschaltet als einer in einer verschlossenen Wohnung. Die voraussichtliche Höhe muss aber schon in der Androhung und in der Ankündigung stehen, sodass ihr sie nicht erst der Schlussrechnung entnehmt.
Das Gesetz zieht dabei eine klare Obergrenze. Pauschalen sind für strukturell vergleichbare Fälle erlaubt, sie müssen einfach nachvollziehbar sein und dürfen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen; auf Verlangen ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. In Rechnung gestellt werden dürfen auch bei einer Pauschale nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten, und ihr könnt im Einzelfall geringere Kosten nachweisen.
Nach der Zahlung muss der Lieferant die Versorgung unverzüglich wiederherstellen lassen, sobald die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind und ihr die Kosten erstattet habt. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, nicht sofort: In der Praxis hängt der Termin am Netzbetreiber, der den Monteur schickt, weshalb meist ein bis wenige Werktage vergehen. Eine Zahlungsbestätigung direkt an den Versorger zu senden, statt auf die Gutschrift zu warten, verkürzt diesen Weg spürbar. Die Bundesnetzagentur fasst den Ablauf auf ihrer Verbraucherseite zu Sperrungen zusammen.
Wie ihr einer zweiten Sperre vorbeugt
Der häufigste Auslöser ist kein plötzlicher Zahlungsausfall, sondern ein Abschlag, der nicht zum Verbrauch passt. Wer zwölf Monate lang zu wenig zahlt, bekommt am Ende eine Nachzahlung, die auf einen Schlag fällig wird — und genau daraus entstehen die zwei Monatsabschläge Rückstand, ab denen gesperrt werden darf. Fünf Punkte senken dieses Risiko dauerhaft:
- Zählerstand selbst ablesen: Monatlich notieren zeigt früh, ob der Abschlag zu niedrig ist. Wie ihr euren Wert einordnet, steht in unserem Vergleich zum Stromverbrauch im Haushalt.
- Abschlag aktiv anpassen lassen: Eine Erhöhung um wenige Euro im Monat ist leichter zu tragen als eine Nachzahlung im dreistelligen Bereich.
- Vorauszahlungssystem prüfen: Das Gesetz nennt es ausdrücklich als Weg zur Vermeidung; es deckelt den Verbrauch auf das, was ihr vorher bezahlt habt.
- Rechnungen sofort prüfen: Nur eine form- und fristgerecht beanstandete Forderung zählt bei der Sperrgrenze nicht mit.
- Verbrauch senken statt auf den Tarif hoffen: Heizen und Warmwasser sind die größten Posten — Ansätze dafür sammelt unser Ratgeber zum richtigen Heizen.
Erst danach lohnt der Blick auf den Vertrag. Ein Wechsel kann die Grundgebühr senken, ändert aber nichts am Rückstand; wie Fristen und Sonderkündigungsrecht funktionieren, steht unter Stromvertrag kündigen. Wer ein intelligentes Messsystem hat, kann einen dynamischen Stromtarif prüfen — der setzt allerdings Flexibilität voraus und ist für einen angespannten Haushalt nicht automatisch die günstigere Wahl. Für die Heizperiode ordnet unser Beitrag zum Gaspreis im Winter 2026/27 ein, womit zu rechnen ist, und die Übersicht zur Heizkosten-Hilfe 2026 zeigt, welche Zuschüsse geblieben sind.
Stromsperre abwenden: Vor- & Nachteile der Abwendungsvereinbarung
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Die Sperre ist vom Tisch, sobald ihr in Textform annehmt | Rate und laufender Abschlag sind parallel zu zahlen |
| Die Raten sind zinsfrei, Finanzierungskosten kommen nicht dazu | Ein versäumter Termin macht den Weg zur Sperre wieder frei |
| Über 300 Euro Rückstand gelten zwölf bis 24 Monate Laufzeit | Der Anspruch besteht nur in der Grundversorgung |
| Einwände gegen die Forderung bleiben einen Monat lang möglich | Nach vollzogener Sperre gibt es das Angebot nicht mehr |
Häufige Fragen zur Stromsperre
Wie hoch sind die Kosten für Sperrung und Entsperrung?
Laut Verbraucherzentrale liegen sie zusammen je nach Versorger zwischen 30 und 300 Euro. Der voraussichtliche Betrag muss bereits in der Androhung und in der Ankündigung der Unterbrechung hervorgehoben angegeben sein. Pauschalen sind zulässig, dürfen die tatsächlich entstandenen Kosten aber nicht überschreiten, und ihr könnt im Einzelfall geringere Kosten nachweisen.
Gilt die Sperre auch für Gas, wenn ich beim gleichen Versorger bin?
Nein, nicht automatisch. Strom und Gas sind getrennte Lieferverhältnisse mit eigenen Rückständen und eigenen Fristen, auch wenn beide auf einer Rechnung stehen. Die Voraussetzungen nach Paragraf 41f EnWG werden für jede Sparte einzeln geprüft — deshalb liegen auch die Zahlen weit auseinander: knapp 254.000 Stromsperren gegenüber rund 34.000 Gassperren im Jahr 2025.
Ist eine Stromsperre zulässig, wenn Kleinkinder oder kranke Menschen im Haushalt leben?
Das Gesetz schützt nicht pauschal Haushalte mit Kindern, sondern Fälle besonderer Schutzbedürftigkeit. Sie liegt insbesondere vor, wenn aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben droht — dann ist die Sperre unverhältnismäßig und damit unzulässig. Teilt das dem Versorger in Textform an der genannten Kontaktadresse mit; er darf verlangen, dass ihr die Gefahr glaubhaft macht.
Übernimmt das Jobcenter oder das Sozialamt Stromschulden als Darlehen?
Das ist möglich, aber kein Automatismus. Stromkosten gehören zum Regelbedarf, weshalb Rückstände als unabweisbarer Bedarf über ein Darlehen nach Paragraf 24 Absatz 1 SGB II in Betracht kommen; Rückstände bei Unterkunft und Heizung laufen über Paragraf 22 Absatz 8 SGB II, in der Sozialhilfe über Paragraf 36 SGB XII. Ein Darlehen wird später mit der laufenden Leistung verrechnet, der Antrag sollte deshalb so früh wie möglich gestellt werden.
Wie lange dauert es, bis der Strom nach der Zahlung wieder läuft?
Der Lieferant muss die Versorgung unverzüglich wiederherstellen lassen, sobald der Rückstand und die Kosten der Unterbrechung beglichen sind. Weil der Netzbetreiber den Termin ausführt, vergehen in der Praxis meist ein bis wenige Werktage. Eine Zahlungsbestätigung direkt an den Versorger beschleunigt den Vorgang, weil er nicht auf den Zahlungseingang warten muss.
Bekommt jeder eine Abwendungsvereinbarung?
Nein. Der Anspruch aus Paragraf 41g EnWG gilt für Haushaltskunden in der Grundversorgung. Wer einen Sondervertrag abgeschlossen hat, kann eine Ratenzahlung verhandeln, hat darauf aber keinen gesetzlichen Anspruch. Und der Anspruch entfällt, sobald die Unterbrechung durchgeführt worden ist.
Fazit: Der Brief ist der Moment, in dem ihr handeln könnt
Zwischen der ersten Androhung und dem abgeklemmten Zähler liegen mindestens vier Wochen plus acht Werktage — das ist kein großzügiges Zeitfenster, aber es reicht für einen Anruf, ein Ratenangebot und einen Antrag beim Leistungsträger. Genau deshalb münden nur drei bis fünf Prozent der Androhungen tatsächlich in eine Sperre. Wer das Schreiben liegen lässt, verliert nicht den Streit um die Rechnung, sondern das Recht auf zinsfreie Raten.
Drei Schritte in dieser Reihenfolge: Rückstand und Fristen im Brief prüfen, die Abwendungsvereinbarung anfordern und parallel Jobcenter, Sozialamt oder Schuldnerberatung einschalten. Wie ihr die laufenden Fixkosten danach wieder in den Griff bekommt, zeigt unser Ratgeber zu laufenden Kosten senken; für den Überblick über alle Ausgaben hilft ein Haushaltsbuch. Tagesaktuelle Angebote rund um Haushalt und Energie findet ihr auf unserer Startseite.