Heizkosten 2027: Warum der CO2-Preis gedeckelt bleibt und was trotzdem teurer wird
Heizkosten sind die Summe aus Brennstoffpreis, Grund- und Netzentgelt, Umlagen und CO2-Abgabe — und ausgerechnet die CO2-Abgabe soll 2027 stillstehen: Die Bundesregierung will den Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne unverändert ins Jahr 2027 verlängern. Teurer wird trotzdem etwas, nur an anderer Stelle: Leichtes Heizöl kostete im August 2026 laut Statistischem Bundesamt 65,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, während der Heizspiegel für Erdgas ein Minus erwartet. Wir rechnen vor, was die Abgabe je Kilowattstunde wirklich ausmacht, und zeigen, wann ihr euren Abschlag anfassen solltet – Stand: September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der nationale CO2-Preis soll auch 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne bleiben — der Gesetzentwurf liegt dem Bundestag seit dem 7. September 2026 vor.
- Bei 65 Euro je Tonne sind das nach unserer Rechnung 1,18 Cent je Kilowattstunde Erdgas und 17,40 Cent je Liter Heizöl, jeweils netto.
- Der Heizspiegel erwartet für 2026 bei Erdgas minus vier Prozent, bei Heizöl plus 24 Prozent — der Treiber ist der Ölmarkt, nicht die Abgabe.
- Euren Abschlag darf der Versorger im laufenden Abrechnungsjahr nicht frei erhöhen; eine Anpassung nach unten dürft ihr dagegen verlangen.
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Wie hoch ist der CO2-Preis 2027 wirklich?
Er soll bleiben, wo er ist: zwischen 55 und 65 Euro je Tonne Kohlendioxid. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung, der als Bundestags-Drucksache 21/7869 vom 7. September 2026 vorliegt, heißt es wörtlich: „Für die Jahre 2026 und 2027 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt.“ Das Kabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen, Grundlage war eine Verabredung des Koalitionsausschusses vom 12. Mai 2026.
Das ist eine echte Kursänderung, keine Fortschreibung. Nach dem geltenden § 10 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes endete die Festpreisphase 2025 bei 55 Euro; für 2026 gilt ein Versteigerungsverfahren im Korridor, und für 2027 sah das Gesetz bisher einen Preis vor, der sich am mengengewichteten Durchschnittspreis des europäischen Emissionshandels orientiert. Genau das wird gestrichen. Die Begründung des Entwurfs nennt als Zweck, „in der auch im Jahr 2026 durch die verschiedenen globalen Krisenherde weiterhin angespannten Lage auf den Energie- und Rohstoffmärkten Planungssicherheit“ zu schaffen.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens ist das Gesetz noch nicht in Kraft: Es ist dem Bundestag zugeleitet, die Beratung steht aus. Kommt es nicht durch, greift die alte Regel — und die europäischen Zertifikate lagen zuletzt deutlich über 65 Euro. Zweitens heißt Korridor nicht Mindestpreis. Die erste Versteigerung am 1. Juli 2026 endete laut Deutscher Emissionshandelsstelle beim Höchstpreis von 65 Euro: 101 Teilnehmer boten auf knapp 292 Millionen Zertifikate, zugeteilt wurden rund 21,3 Millionen, der Erlös lag bei knapp 1,4 Milliarden Euro. Wer für 2027 rechnet, rechnet deshalb vernünftigerweise mit dem oberen Rand.
Noch ein Detail, das in keiner Schlagzeile steht: Nach der Versteigerungsphase folgt im November und Dezember 2026 eine Verkaufsphase zu 68 Euro je Zertifikat und 2027 eine Nachkaufphase zu 70 Euro — nachzulesen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle. Diese Aufschläge treffen Unternehmen, die zu wenig eingekauft haben, und landen über die Lieferkette ebenfalls im Endkundenpreis.
Was die CO2-Abgabe je Kilowattstunde Gas und je Liter Heizöl kostet

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Rechnen wir es selbst nach, statt eine Zahl abzuschreiben. Die amtlichen Emissionsfaktoren stehen in Anlage 2 der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030. Für Erdgas nennt Nummer 6 einen Emissionsfaktor von 0,0558 Tonnen CO2 je Gigajoule und einen Umrechnungsfaktor von 3,2508 Gigajoule je Megawattstunde. Multipliziert ergibt das 0,18139 Tonnen CO2 je Megawattstunde, also 181,4 Gramm CO2 je Kilowattstunde — bezogen auf den Brennwert, mit dem eure Gasrechnung rechnet.
Bei 65 Euro je Tonne kostet die Abgabe damit 1,18 Cent je Kilowattstunde netto, mit 19 Prozent Umsatzsteuer 1,40 Cent. Bei 55 Euro sind es 1,00 Cent netto beziehungsweise 1,19 Cent brutto. Für ein Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr bedeutet das 280,62 Euro brutto am oberen und 237,45 Euro am unteren Rand des Korridors. Zwischen Mindest- und Höchstpreis liegen also 43,17 Euro im Jahr — spürbar, aber kein Grund, den Abschlag zu verdoppeln.
Beim Heizöl stehen die Werte in derselben Anlage unter Nummer 3b: Emissionsfaktor 0,074 Tonnen CO2 je Gigajoule, Heizwert 42,8 Gigajoule je Tonne, Dichte 0,845 Tonnen je 1.000 Liter. Daraus folgen 2,676 Tonnen CO2 je 1.000 Liter, also rund 2,68 Kilogramm CO2 je Liter. Bei 65 Euro je Tonne sind das 173,96 Euro je 1.000 Liter netto, umgerechnet 17,40 Cent je Liter netto und 20,70 Cent brutto. Eine Tankfüllung von 3.000 Litern trägt damit 621,03 Euro CO2-Abgabe brutto; bei 55 Euro wären es 525,49 Euro, ein Unterschied von 95,54 Euro.
Diese Beträge müssen auf eurer Rechnung auftauchen. § 3 des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes verpflichtet Brennstofflieferanten, die Emissionen der Lieferung in Kilogramm CO2, den darauf entfallenden Preisanteil, den heizwertbezogenen Emissionsfaktor in Kilogramm CO2 je Kilowattstunde und den Energiegehalt der Lieferung in Kilowattstunden auszuweisen — und zwar in allgemeinverständlicher Form. Fehlt eine dieser Angaben, ist das kein Schönheitsfehler, sondern ein Grund nachzufragen. MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und Kostenfragen wie diese im Magazin an den Primärquellen nachrechnet.
Was der Heizspiegel für die einzelnen Energieträger zeigt
Die Spanne reicht von minus 4 bis plus 24 Prozent — je nachdem, womit ihr heizt. Diese Zahlen stehen im Heizspiegel für Deutschland, den die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online am 22. September 2026 zusammen mit dem Deutschen Mieterbund und dem Bauherren-Schutzbund veröffentlicht hat. Das ist eine Auswertung dreier Verbände, kein Behördenwert — die Zahlen für 2026 sind Prognosen aus ausgewerteten Abrechnungen, keine amtliche Statistik. Sie zeigen aber sehr deutlich, dass der Satz „die Heizkosten steigen“ zu grob ist.
| Energieträger | 2025 | Prognose 2026 |
|---|---|---|
| Erdgas | 1.170 € | 1.120 € |
| Heizöl | 1.030 € | 1.275 € |
| Fernwärme | 1.295 € | 1.310 € |
| Holzpellets | 735 € | 860 € |
| Wärmepumpe | 715 € | 735 € |
Heizkosten einer 70-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus, Heizspiegel für Deutschland vom 22.09.2026. Die Veränderung gegenüber 2025 beträgt bei Erdgas minus 4 Prozent, bei Heizöl plus 24 Prozent, bei Fernwärme plus 1 Prozent, bei Holzpellets plus 17 Prozent und bei der Wärmepumpe plus 3 Prozent.
Für ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern fällt die Spreizung noch schärfer aus: Erdgas 1.930 Euro (minus 5 Prozent), Heizöl 2.745 Euro (plus 28 Prozent), Fernwärme 2.055 Euro, Holzpellets 1.740 Euro (plus 23 Prozent) und Wärmepumpe 1.300 Euro. Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online, ordnet das so ein: „Das Zeitalter günstiger fossiler Heizenergie ist spätestens seit der Energiekrise vor vier Jahren vorbei.“ Rund 90 Prozent der Haushalte hätten weiter Sparpotenzial — im Schnitt etwa 465 Euro im Jahr in der Wohnung und rund 1.000 Euro im Einfamilienhaus.
Wer wissen will, wo der eigene Verbrauch im Vergleich steht, braucht zuerst die eigene Kilowattstundenzahl. Wie ihr Kubikmeter in Kilowattstunden umrechnet und daraus eure Jahreskosten bildet, steht in unserem Ratgeber Gasverbrauch berechnen. Und wie ihr mit dem Verhalten statt mit Anschaffungen spart, erklärt richtig heizen — diese Spartipps wiederholen wir hier bewusst nicht.
Warum Heizöl teurer wird, obwohl der CO2-Preis steht

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Weil der Treiber der Weltmarkt ist. Das Statistische Bundesamt meldete am 18. September 2026, dass leichtes Heizöl im August 2026 um 65,3 Prozent teurer war als im August 2025; Mineralölerzeugnisse insgesamt lagen 40,5 Prozent über dem Vorjahresmonat, Energie insgesamt 8,3 Prozent. Als Ursache nennt die Behörde die Kriegshandlungen im Iran und im Nahen Osten. Der CO2-Anteil dagegen ist 2026 gegenüber 2025 nur von 55 auf höchstens 65 Euro je Tonne gestiegen — an einem Liter Heizöl sind das nach unserer Rechnung rund 3,2 Cent brutto mehr.
Setzt das ins Verhältnis: Ein Heizölpreis, der um zwei Drittel zulegt, verschiebt eine 3.000-Liter-Bestellung um weit über tausend Euro. Die gesamte CO2-Abgabe auf dieselbe Bestellung liegt bei 621 Euro brutto, ihr Anstieg gegenüber dem Vorjahr bei knapp 100 Euro. Wer die Heizölrechnung 2026 der CO2-Bepreisung zuschreibt, sucht an der falschen Stelle. Die aktuelle Preislage und die Frage, ob sich Warten lohnt, behandeln wir getrennt im Heizölpreis-Ratgeber.
Bei Erdgas läuft es in die andere Richtung, und auch das hat handfeste Gründe. Zum 1. Januar 2026 ist die Gasspeicherumlage entfallen; die Bundesregierung beziffert die Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher auf mehr als drei Milliarden Euro, die Speicherbefüllung wird seither aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Gegen diese Entlastung arbeiten allerdings die Gasnetzentgelte: Je weniger Haushalte am Gasnetz hängen, desto mehr Netzkosten verteilen sich auf die verbleibenden Anschlüsse. Welche Umlagen und Entgelte sich zur laufenden Heizperiode konkret ändern, steht in unserem Artikel zum Gaspreis im Winter 2026/27. Ein Warnsignal bleibt: Das Statistische Bundesamt weist Erdgas in der Verteilung über alle Abnehmergruppen für August 2026 mit 7,5 Prozent über dem Vorjahresmonat aus — gestiegene Beschaffungskosten erreichen Haushaltstarife meist erst mit Verzögerung.
Wann ihr den Abschlag anpassen solltet — und was der Versorger darf

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Der Abschlag ist keine Schätzung ins Blaue, sondern gesetzlich an euren Vorjahresverbrauch gebunden. § 13 der Gasgrundversorgungsverordnung sagt in Absatz 1 wörtlich, die Abschlagszahlung sei „anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen“. Ist das nicht möglich, gilt der durchschnittliche Verbrauch vergleichbarer Kunden — und macht ihr glaubhaft, dass euer Verbrauch erheblich geringer ist, „so ist dies angemessen zu berücksichtigen“.
Einseitig erhöhen darf der Versorger nur in einem Fall. Absatz 2 erlaubt, die nach einer Preisänderung anfallenden Abschläge „mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend“ anzupassen. Ohne wirksame Preisänderung ist eine Erhöhung mitten im Abrechnungsjahr ein Angebot, dem ihr zustimmen müsst. Die Verbraucherzentrale formuliert es so: „Eine einseitige Erhöhung der Abschlags- oder Vorauszahlungen durch Anbieter ist innerhalb eines Abrechnungszeitraums nicht ohne weiteres zulässig.“ Diese Regeln gelten unmittelbar in der Grundversorgung; in Sonderverträgen stehen die Abschlagsklauseln in den Geschäftsbedingungen, dürfen davon aber nicht beliebig abweichen.
Umgekehrt gilt: Waren die Abschläge zu hoch, ist der übersteigende Betrag nach Absatz 3 „unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen“. Ihr müsst das Geld also nicht bis zur nächsten Jahresrechnung stehen lassen.
So rechnet ihr den passenden Abschlag für 2027 selbst aus: Nehmt den Jahresverbrauch in Kilowattstunden aus der letzten Abrechnung, multipliziert ihn mit dem Arbeitspreis eures aktuellen Tarifs, addiert den Jahresgrundpreis und teilt die Summe durch zwölf. Bei Gas rechnet für die CO2-Abgabe 1,40 Cent je Kilowattstunde brutto ein, falls sie im Arbeitspreis noch nicht enthalten ist. Wer mit Öl heizt, plant statt eines Abschlags den Bestellzeitpunkt — dort entscheidet der Tag der Lieferung, nicht der Monatsbetrag. Und wer eine Nachzahlung fürchtet, prüft zuerst die Abrechnung selbst; welche Hilfen es bei einer echten Lücke noch gibt, steht in unserem Überblick zur Heizkosten-Hilfe.
Mieter: wer welchen Anteil der CO2-Kosten trägt
Seit 2023 zahlen Mieterinnen und Mieter die CO2-Kosten nicht mehr allein. Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz verteilt sie über ein Stufenmodell nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Die Anlage zum Gesetz kennt zehn Stufen: Unter 12 Kilogramm CO2 je Quadratmeter und Jahr trägt der Mieter 100 Prozent, bei 52 Kilogramm und mehr nur noch 5 Prozent — den Rest zahlt der Vermieter. Je schlechter das Gebäude, desto größer der Anteil des Eigentümers.
Ein Beispiel mit den Zahlen von oben: Eine 70-Quadratmeter-Wohnung in einem Haus mit 45 Kilogramm CO2 je Quadratmeter und Jahr liegt in der Stufe 42 bis unter 47 — Mieter 30 Prozent, Vermieter 70 Prozent. Der Wohnung werden 3,15 Tonnen CO2 zugerechnet. Beim für 2026 maßgeblichen Zertifikatepreis von 60 Euro sind das 189 Euro CO2-Kosten, von denen 56,70 Euro beim Mieter und 132,30 Euro beim Vermieter bleiben.
Die 60 Euro sind kein Zufallswert, sondern Gesetz. § 4 CO2KostAufG bestimmt als maßgeblichen Preis für 2026 den „Mittelwert des Preiskorridors“ und ab 2027 den „Durchschnittspreis der Versteigerungen … im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. November des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres“. Daraus folgt ein Effekt, den die Debatte übersieht: Obwohl der Korridor 2027 unverändert bleiben soll, kann der für die Aufteilung maßgebliche Preis steigen — denn statt des Mittelwerts von 60 Euro zählt dann der tatsächliche Versteigerungsdurchschnitt des Jahres 2026, und die Versteigerungen liefen am oberen Rand. Den verbindlichen Wert veröffentlicht das Umweltbundesamt spätestens zehn Werktage vor Jahresbeginn.
Zwei Sonderfälle lohnen den Blick. Nach § 9 CO2KostAufG halbiert sich der Vermieteranteil, wenn öffentlich-rechtliche Vorgaben — etwa Denkmalschutz, eine Erhaltungssatzung oder ein Anschluss- und Benutzungszwang — einer wesentlichen energetischen Verbesserung entgegenstehen; stehen sie zugleich einer besseren Wärmeversorgung entgegen, entfällt die Aufteilung ganz. Der Vermieter muss diese Umstände nachweisen. Und wer sich selbst mit Brennstoff versorgt, etwa bei einer Gasetagenheizung, bekommt den Vermieteranteil nach § 6 erstattet. Welcher Anteil der Heizkosten überhaupt nach Verbrauch verteilt werden muss, erklären wir im Ratgeber zur Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft.
Was 2028 ändert — und was ihr 2027 noch mitnehmen könnt

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2027 ist das letzte Jahr des rein nationalen Systems. Die Deutsche Emissionshandelsstelle schreibt in ihrem Ausblick auf den EU-ETS 2: „Erst im Jahr 2028 startet der EU-ETS 2 vollumfänglich“, und die Abgabeverpflichtung bestehe bis einschließlich des Berichtsjahres 2027 ausschließlich im nationalen Emissionshandel. Der Start des europäischen Emissionshandels für Heizen und Verkehr war ursprünglich für 2027 geplant; die EU-Umweltministerinnen und -minister verständigten sich am 5. November 2025 auf eine Verschiebung um ein Jahr, rechtlich nachvollzogen durch die Verordnung (EU) 2026/667 vom 11. März 2026.
Das ist der eigentliche Grund, warum 2027 ruhig bleibt — und warum danach Bewegung kommt. Im europäischen System gibt es keinen deutschen Höchstpreis mehr, sondern einen Marktpreis mit einem Stabilisierungsmechanismus über die Marktstabilitätsreserve. Wie hoch der Preis 2028 liegt, kann heute seriös niemand beziffern; belastbar ist nur, dass der nationale Deckel von 65 Euro dann nicht mehr gilt. Alles, was darüber hinaus kursiert, ist Schätzung und sollte auch so gekennzeichnet werden.
Für 2027 gibt es dagegen eine Frist, die konkret Geld kostet. Das KfW-Merkblatt zum Zuschuss 458 mit Stand 07/2026 nennt eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und einen Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent, gedeckelt auf grundsätzlich 70 Prozent. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit liegt bei 28.000 Euro — und er „sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro“. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte und entfällt bei Antragstellung ab dem 1. August 2028. Maßgeblich ist jeweils der Tag der Antragstellung. Was ein Heizungstausch tatsächlich kostet, haben wir in Wärmepumpe Kosten aufgeschlüsselt.
Wer mit Strom heizt, schaut auf eine dritte Stellschraube. Der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sinkt nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft von 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 5,53 Milliarden Euro im Jahr 2027; die Entlastung fällt damit schwächer aus als in diesem Jahr. Wie stark das bei euch durchschlägt, hängt vom Netzgebiet ab — die konkreten Entgelte veröffentlichen die Netzbetreiber jeweils zum Jahresende.
Ab 2028 ändert sich für Gaskunden noch mehr als der CO2-Preis: Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gasheizung eingebaut hat, muss ab 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent der Wärme aus Biomethan oder einem anderen klimafreundlichen Brennstoff erzeugen, bis 2040 steigt der Anteil auf 60 Prozent. Was das Gebäudemodernisierungsgesetz sonst vorschreibt, steht bei den Regeln für die Gasheizung.
Vor- & Nachteile der Preisbremse für 2027
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Der CO2-Anteil bleibt planbar: höchstens 1,40 Cent je Kilowattstunde Gas brutto | Das Gesetz ist noch nicht beschlossen — ohne Zustimmung greift die Kopplung an den EU-Preis |
| Der Abschlag lässt sich mit zwei Zahlen aus der letzten Rechnung selbst nachrechnen | Die Ruhe gilt nur für die Abgabe, nicht für Beschaffung, Netzentgelte und Ölmarkt |
| Mieter zahlen je nach Gebäudezustand nur 5 bis 100 Prozent der CO2-Kosten | Der für die Aufteilung maßgebliche Preis kann 2027 trotz gleichem Korridor steigen |
| 2027 gibt es die Heizungsförderung noch mit 28.000 Euro Höchstbetrag | Ab 1. Februar 2027 sinken Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich |
Häufige Fragen zu den Heizkosten 2027
Wie hoch ist der CO2-Preis 2027 je Kilowattstunde Erdgas?
Bei einem Zertifikatepreis von 65 Euro je Tonne sind es 1,18 Cent je Kilowattstunde netto und 1,40 Cent brutto, bei 55 Euro 1,00 beziehungsweise 1,19 Cent. Grundlage ist der amtliche Emissionsfaktor von 181,4 Gramm CO2 je Kilowattstunde aus Anlage 2 der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030.
Unterscheiden sich die CO2-Faktoren bei verschiedenen Gasqualitäten?
Für die Abgabe nicht: Die Verordnung nennt für Erdgas einen einheitlichen Standardwert von 0,0558 Tonnen CO2 je Gigajoule, unabhängig davon, ob H-Gas oder L-Gas geliefert wird. Unterschiedlich ist der Brennwert — und damit die Zahl der Kilowattstunden, die aus einem Kubikmeter werden. Für Flüssiggas gilt ein eigener Wert. Was auf eurer Rechnung steht, ist nach § 3 CO2KostAufG der heizwertbezogene Emissionsfaktor eures tatsächlich gelieferten Brennstoffs.
Gibt es staatliche Förderung für den Heizungstausch, um die CO2-Kosten zu senken?
Ja, über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die KfW zahlt laut Merkblatt zum Zuschuss 458 eine Grundförderung von 30 Prozent, dazu einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und einen Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent, insgesamt gedeckelt auf grundsätzlich 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer bekommen die Boni, Vermieter nur die Grundförderung. Wichtig ist der Zeitpunkt: Ab dem 1. Februar 2027 sinken sowohl der Höchstbetrag von 28.000 Euro als auch der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich.
Darf mein Versorger den Abschlag mitten im Jahr erhöhen?
Nur bei einer wirksamen Preisänderung, und dann um den Prozentsatz dieser Preisänderung — so steht es in § 13 Absatz 2 GasGVV. Ohne Preisänderung ist eine Erhöhung ein Angebot, das ihr annehmen könnt, aber nicht müsst. Widersprecht schriftlich und legt eure eigene Rechnung aus Vorjahresverbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis bei.
Bekomme ich zu hohe Abschläge zurück?
Ja. Nach § 13 Absatz 3 GasGVV ist ein zu viel gezahlter Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. Endet das Versorgungsverhältnis, wird unverzüglich zurückgezahlt.
Zahlt mein Vermieter einen Teil meiner CO2-Kosten?
Bei Wohngebäuden ja, abhängig vom Kohlendioxidausstoß des Hauses je Quadratmeter und Jahr. Die Anlage zum CO2KostAufG staffelt das in zehn Stufen von 0 Prozent Vermieteranteil unter 12 Kilogramm bis 95 Prozent ab 52 Kilogramm. Die Aufteilung muss in der Heizkostenabrechnung erscheinen; fehlt sie, dürft ihr den Vermieteranteil nach § 7 einfordern.
Gilt der CO2-Preis auch für Fernwärme und Holzpellets?
Für Fernwärme ja, soweit sie aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird — die Kosten stecken dann im Arbeitspreis. Holz und Holzpellets fallen nicht unter die nationale CO2-Bepreisung. Dass Pellets laut Heizspiegel 2026 trotzdem um 17 Prozent teurer werden, zeigt, wie stark der Rohstoffmarkt und nicht die Abgabe den Preis macht.
Fazit: Die Abgabe ist berechenbar, der Rest nicht
Die Schlagzeile „Heizkosten steigen“ trifft 2026 auf Heizöl und Pellets zu, auf Erdgas nicht. Und der Posten, den viele dafür verantwortlich machen, ist ausgerechnet der einzige, der 2027 stillstehen soll: Der Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne ist als Gesetzentwurf beschlossen, aber noch nicht verabschiedet. Was das für euch bedeutet, lässt sich in einer Zeile nachrechnen — höchstens 1,40 Cent je Kilowattstunde Gas und 20,70 Cent je Liter Heizöl, jeweils brutto.
Praktisch heißt das drei Dinge. Erstens: Prüft euren Abschlag mit dem Vorjahresverbrauch statt mit dem Bauchgefühl, und verlangt eine Anpassung, wenn die Zahl nicht passt. Zweitens: Wenn ihr zur Miete wohnt, kontrolliert in der Heizkostenabrechnung die Zeile mit dem Vermieteranteil — bei einem schlecht gedämmten Haus geht es um den größeren Teil. Drittens: Wer ohnehin über einen Heizungstausch nachdenkt, hat bis Ende Januar 2027 die heute geltenden Fördersätze. Weitere Rechenhilfen und tagesaktuelle Angebote rund ums Heizen findet ihr auf der Startseite von MonsterDealz.