Eon FernwĂ€rme: OLG Hamm kippt Preisklauseln in drei Gebieten – wer Geld zurĂŒckbekommen kann und was ihr jetzt tun solltet

Eon FernwĂ€rme: Das Oberlandesgericht Hamm hat am 12. Oktober 2026 die PreisĂ€nderungsklauseln der E.ON Energy Solutions GmbH fĂŒr unwirksam erklĂ€rt – aber nur fĂŒr drei von 23 Versorgungsgebieten, und das Urteil ist nicht rechtskrĂ€ftig. Geld gibt es deshalb noch nicht, und wer sich bis zum 14. September 2026 nicht ins Klageregister eingetragen hat, muss seine AnsprĂŒche selbst sichern. Hier steht, wer betroffen ist, was das Urteil bedeutet und welche Fristen jetzt zĂ€hlen – Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in KĂŒrze

  • OLG Hamm, Urteil vom 12.10.2026, Az. 2 VKl 1/23: Preisklauseln in Erkrath-Hochdahl, Hamburg-LohbrĂŒgge-Nord und Schwalbach-Limes unwirksam.
  • Es ist eine Musterfeststellungsklage: Das Urteil stellt fest, es zahlt nichts aus. Erstattungen erst nach Rechtskraft.
  • Die Verbraucherzentrale geht fĂŒr die ĂŒbrigen 20 Gebiete in Revision zum Bundesgerichtshof.
  • Das Klageregister ist seit dem 14.09.2026 zu – wer nicht angemeldet ist, muss Widerspruch und VerjĂ€hrung selbst im Blick behalten.

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Was hat das OLG Hamm zur Eon FernwÀrme entschieden?

Leerer Sitzungssaal eines Gerichts mit Richtertisch und geschlossenen Aktenordnern

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Das Oberlandesgericht Hamm hat am 12. Oktober 2026 unter dem Aktenzeichen 2 VKl 1/23 festgestellt, dass E.ON seine FernwĂ€rme-Preiserhöhungen in drei Versorgungsgebieten nicht auf die verwendeten Preisformeln stĂŒtzen durfte. Das meldet der Verbraucherzentrale Bundesverband auf seiner Urteilsseite, der die Klage gegen die E.ON Energy Solutions GmbH gefĂŒhrt hat.

Zur Einordnung: Eon FernwĂ€rme ist das WĂ€rmegeschĂ€ft der E.ON Energy Solutions GmbH mit Sitz in Essen, die Haushalte ĂŒber eigene WĂ€rmenetze in mehreren BundeslĂ€ndern versorgt. Eine PreisĂ€nderungsklausel ist die Formel im WĂ€rmeliefervertrag, nach der sich Arbeits- und Grundpreis wĂ€hrend der Laufzeit automatisch an Kosten und Marktindizes anpassen. Genau diese Formeln standen vor Gericht.

Das Urteil ist ein Teilerfolg. Der Verbraucherverband wollte die Unwirksamkeit allgemein feststellen lassen, also fĂŒr alle Formeln mit den beanstandeten Merkmalen. Das hat der Senat abgelehnt und stattdessen nur die drei Gebiete einzeln geprĂŒft, fĂŒr die der Verband vorsorglich eigene AntrĂ€ge gestellt hatte: Erkrath-Hochdahl, Hamburg-LohbrĂŒgge-Nord und Schwalbach-Limes. FĂŒr die ĂŒbrigen 20 Gebiete hat das Gericht keine Feststellung getroffen – weder zugunsten noch zulasten der Kunden.

Ronny Jahn, Leiter des Teams Sammelklagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband, ordnet das so ein: „Das Urteil ist ein wichtiger Etappensieg.“ (Stand: 12. Oktober 2026). Der Verband kĂŒndigt Revision zum Bundesgerichtshof an, ausdrĂŒcklich fĂŒr die Kunden in den nicht entschiedenen Gebieten. Auch E.ON kann Revision einlegen. RechtskrĂ€ftig wird das Urteil erst, wenn der BGH entschieden hat.

FĂŒr diesen Ratgeber hat unsere Redaktion das Urteil, die Verfahrensseiten und FAQ der Verbraucherzentrale, das Faktenblatt vom August 2026 sowie die einschlĂ€gigen Paragrafen der FernwĂ€rme-Verordnung, des BGB und des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes ausgewertet. Das Verfahren hat eine lange Vorgeschichte:

Datum Schritt Stand
17.11.2023 Klage beim OLG Hamm eingereicht erledigt
26.02.2024 Klageregister beim Bundesamt fĂŒr Justiz offen erledigt
04.04.2024 nur noch Musterfeststellungsklage erledigt
24.08.2026 mĂŒndliche Verhandlung erledigt
14.09.2026 Klageregister geschlossen erledigt
12.10.2026 Urteil fĂŒr drei Gebiete nicht rechtskrĂ€ftig
offen Revision beim Bundesgerichtshof angekĂŒndigt

Stand 13.10.2026. Termine laut Verfahrensseite der Verbraucherzentrale; den Wechsel von der kombinierten Abhilfe- und Musterfeststellungsklage zur reinen Musterfeststellungsklage hat der Verband am 04.04.2024 bekanntgegeben.

Welche E.ON-FernwÀrme-Gebiete sind betroffen?

Die Sammelklage umfasst laut Verbraucherzentrale 23 FernwÀrme-Versorgungsgebiete in vier BundeslÀndern, das Urteil vom 12. Oktober 2026 trifft davon drei. Betroffen sind Kunden, die ihren FernwÀrmevertrag direkt mit der E.ON Energy Solutions GmbH geschlossen haben; ob der Vertrag noch lÀuft, spielt keine Rolle.

Bundesland Gebiete in der Klage im Urteil festgestellt
Nordrhein-Westfalen 10 Erkrath-Hochdahl
Hamburg 7 LohbrĂŒgge-Nord
Schleswig-Holstein 4 keins
Hessen 2 Schwalbach-Limes
Summe 23 3

Stand 13.10.2026, Liste der Versorgungsgebiete laut Verbraucherzentrale Bundesverband. „Keins“ heißt: FĂŒr diese Gebiete hat das OLG nichts festgestellt, die Revision soll das nachholen.

Die vollstÀndige Liste der Versorgungsgebiete aus der Klage:

  • Nordrhein-Westfalen: Bergisch-Gladbach, Dortmund-Kirchlinde, Dortmund-SchĂŒren, Dortmund-Westerfilde, Erkrath-Hochdahl, IbbenbĂŒren, Leverkusen-SteinbĂŒchel, Monheim-SĂŒd / Monheim-Baumberg-Ost, Recklinghausen, Wuppertal-Hilgershöhe
  • Hamburg: Bergedorf-West, Bergstedt (Volksdorfer Damm), Hanhoopsfeld, LohbrĂŒgge-Nord, Marmstorf, Rahlstedt-Meiendorf, Rahlstedt-Ost
  • Schleswig-Holstein: Bad Schwartau-Wasch, Elmshorn-Rethfeld, HoisbĂŒttel-Ost, Pinneberg (Wiesengrund)
  • Hessen: Langen-Oberlinden, Schwalbach-Limes

Wie erkenne ich, ob meine Formel betroffen ist?

Maßgeblich ist nicht nur der Wohnort, sondern die Formel im Vertrag. Teilnehmen konnte laut FAQ der Verbraucherzentrale, wessen Arbeitspreis nach einer Formel angepasst wird, die die beiden Faktoren „Erdgas, Börsennotierungen“ und „Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe“ enthĂ€lt und beide zusammen mit 60 Prozent oder mehr gewichtet. Die Formel steht in den PreisblĂ€ttern, die E.ON mit der Jahresabrechnung verschickt. Versorger mĂŒssen die maßgeblichen Berechnungsfaktoren nach § 24 Abs. 4 AVBFernwĂ€rmeV vollstĂ€ndig und allgemein verstĂ€ndlich ausweisen und ihre Preisregelungen samt Preisanpassungsklauseln laut § 1a AVBFernwĂ€rmeV im Internet veröffentlichen.

Was gilt fĂŒr Mieter und EigentĂŒmergemeinschaften?

Mieter sind nur dann selbst Vertragspartner, wenn sie den FernwĂ€rmevertrag persönlich mit E.ON geschlossen haben – das hĂ€lt das Faktenblatt des Verbands ausdrĂŒcklich fest. In allen anderen FĂ€llen hat der Vermieter den Vertrag, und die FernwĂ€rmekosten landen ĂŒber die Heizkostenabrechnung bei euch. Eine WohnungseigentĂŒmergemeinschaft konnte teilnehmen, wenn sie selbst Vertragspartner ist und mindestens ein Mitglied Privatverbraucher ist. Wie ihr eine Heizkostenabrechnung selbst prĂŒft und was bei einer drohenden Sperre hilft, steht im Ratgeber zum Heizkostenzuschuss.

Warum sind die Preisklauseln von E.ON-FernwÀrme unwirksam?

Heizkörper im Hintergrund, davor Taschenrechner, Textmarker und ein Blatt mit ansteigender Kurve

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

PreisĂ€nderungsklauseln mĂŒssen nach § 24 Abs. 4 AVBFernwĂ€rmeV sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der WĂ€rme als auch die VerhĂ€ltnisse auf dem WĂ€rmemarkt angemessen berĂŒcksichtigen. Laut Verbraucherzentrale erfĂŒllen die E.ON-Formeln das nicht, weil sie unter anderem sachlich ungeeignete Faktoren einbeziehen – das OLG Hamm hat diese Kritik fĂŒr drei Gebiete bestĂ€tigt.

Die schriftlichen UrteilsgrĂŒnde sind bis zum 14. Oktober 2026 nicht öffentlich abrufbar, die BegrĂŒndung aus der VerkĂŒndung ist aber bekannt. Laut beck-aktuell vom 12. Oktober 2026 hat E.ON den Arbeitspreis prozentual erhöht, obwohl der eigene Einkaufspreis nur um einen festen Betrag gestiegen war. Dadurch stiegen die Kundenpreise schneller als die eigenen Kosten, was gegen den vom Bundesgerichtshof verlangten Gleichlauf der Kostenelemente verstĂ¶ĂŸt. Außerdem gewichteten die Klauseln Kosten- und Marktelement nach § 24 Abs. 4 AVBFernwĂ€rmeV nicht angemessen, und E.ON konnte die Abweichung nicht schlĂŒssig erklĂ€ren. FĂŒr Hamburg-LohbrĂŒgge-Nord kam ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot hinzu: Die Anlage vor Ort heizt ĂŒberwiegend mit Holzhackschnitzeln, abgerechnet wurde aber ein an Gas gekoppelter Preis. Eine Pauschalregel fĂŒr alle Gebiete lehnte der Senat ab, weil sich die Wirksamkeit nur mit Blick auf das konkrete Versorgungsgebiet beurteilen lasse.

Wie stark die Preise gestiegen sind, zeigt das Beispiel aus der Verbraucherzentrale-FAQ: Im Gebiet Erkrath-Hochdahl lag der Arbeitspreis Ende 2020 bei 6,18 Cent pro Kilowattstunde brutto und bis 2023 bei 23,24 Cent. Das ist nach unserer Rechnung ein Plus von rund 276 Prozent. Bei 15.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch schĂ€tzt der Verband die Mehrkosten allein fĂŒr 2021 und 2022 auf 3.500 Euro.

Was sagt E.ON dazu?

E.ON bestreitet die VorwĂŒrfe. Ein Unternehmenssprecher erklĂ€rte laut Medienberichten, die Preise folgten den gesetzlichen Vorgaben, die Preiskomponenten beruhten auf öffentlich einsehbaren Daten des Statistischen Bundesamts, und gestiegene Beschaffungskosten aus der Energiekrise seien ohne Margenausweitung weitergegeben worden. Ein Anwalt von E.ON verwies in der Verhandlung laut dpa zudem darauf, dass etwa in Hamburg auch mit Holzpellets erzeugt werde, deren Marktlage sich nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stark verĂ€ndert habe. Zum laufenden Verfahren Ă€ußerte sich E.ON nicht.

Ist E.ON ein Einzelfall?

Nein. Das Bundeskartellamt hat am 16. November 2023 Verfahren gegen sechs FernwĂ€rmeversorger mit neun Netzen in vier BundeslĂ€ndern eingeleitet, weil Preisanpassungsklauseln im Verdacht stehen, Kostensteigerungen zu ĂŒberzeichnen – etwa wenn eine Klausel nur an einen Gasindex gekoppelt ist, obwohl der Versorger viel WĂ€rme aus anderen Quellen erzeugt. Die Verbraucherzentrale fĂŒhrt zudem eigene Sammelklagen gegen weitere WĂ€rmeversorger. Der Bundesgerichtshof hat 2022 (Az. VIII ZR 295/20) entschieden, dass Klauseln fĂŒr Arbeits- und Grundpreis getrennt zu bewerten sind: FĂ€llt eine weg, bleibt die andere bestehen.

Bekommen E.ON-FernwĂ€rmekunden jetzt Geld zurĂŒck?

Nein, noch nicht: Eine Musterfeststellungsklage endet laut Verbraucherzentrale mit einer gerichtlichen Feststellung, nicht mit einem Zahlungsbefehl. Erst wenn das Urteil nach der Revision rechtskrĂ€ftig ist, können sich angemeldete Kunden aus den festgestellten Gebieten darauf berufen und zu viel gezahlte BetrĂ€ge von E.ON zurĂŒckfordern.

Der Unterschied zur Abhilfeklage ist entscheidend. Nach § 41 VDuG klĂ€rt die Musterfeststellungsklage nur, ob die Voraussetzungen fĂŒr AnsprĂŒche vorliegen. Eine Abhilfeklage wĂŒrde das Unternehmen direkt zur Zahlung verurteilen. Der Verband hatte die Klage anfangs als Kombination beider Formen eingereicht und sie im April 2024 auf eine reine Musterfeststellungsklage umgestellt. Der Grund: Die VerjĂ€hrungshemmung der Abhilfeklage greift erst fĂŒr die Zeit ab dem 13. Oktober 2023, AnsprĂŒche aus 2021 und 2022 wĂ€ren damit gefĂ€hrdet gewesen.

Wie eine Sammelklage in Deutschland ablĂ€uft – von der Anmeldung bis zum Urteil –, erklĂ€rt der Verbraucherzentrale Bundesverband in seinem offiziellen Video:

Wie viel zurĂŒckkommt, hĂ€ngt vom Einzelfall ab. Die FAQ der Verbraucherzentrale nennt eine einfache Rechnung je Abrechnungsjahr: abgerechneter Preis minus vertragsgemĂ€ĂŸer Preis, multipliziert mit dem Verbrauch. Welcher Preis als „zuletzt vereinbart“ gilt, richtet sich nach der sogenannten 3-Jahres-Lösung des Bundesgerichtshofs. Der Verband spricht von BetrĂ€gen zwischen mehreren hundert und mehreren tausend Euro; eine Garantie, dass E.ON nach Rechtskraft freiwillig zahlt, gibt es nicht.

Was passiert, wenn E.ON trotz Urteil nicht zahlt?

Dann mĂŒssen angemeldete Kunden ihre Forderung selbst durchsetzen, notfalls vor Gericht. Dieses Gericht ist nach § 11 Abs. 3 VDuG an die Feststellungen aus der Musterfeststellungsklage gebunden, soweit derselbe Lebenssachverhalt betroffen ist. Umgekehrt gilt die Bindung auch bei einer Niederlage: Verliert der Verband, binden die Feststellungen auch die Angemeldeten. Eigene Klagen auf derselben Grundlage sind wĂ€hrend des laufenden Verfahrens nach § 11 Abs. 2 VDuG ausgeschlossen.

Wie lange dauert die Revision?

Beide Seiten können laut Verbraucherzentrale binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils Revision einlegen. Wie lange der Bundesgerichtshof danach braucht, ist offen. FĂŒr die ĂŒbrigen 20 Gebiete hĂ€ngt alles an dieser zweiten Instanz.

Was ihr jetzt tun solltet: Schritt fĂŒr Schritt

Schreibtisch mit offenem Aktenordner, unbeschriftetem Briefumschlag und Kugelschreiber

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Seit dem 14. September 2026 ist keine Anmeldung mehr möglich, deshalb hĂ€ngt der nĂ€chste Schritt davon ab, ob ihr im Klageregister steht. Die Frist ergibt sich aus § 46 Abs. 1 VDuG: Anmelden konnte man bis drei Wochen nach dem Schluss der mĂŒndlichen Verhandlung, die am 24. August 2026 stattfand.

Ihr seid im Klageregister angemeldet

  1. BestĂ€tigung sichern: Das Schreiben des Bundesamts fĂŒr Justiz mit eurem GeschĂ€ftszeichen aufbewahren – das Faktenblatt des Verbands nennt es ausdrĂŒcklich.
  2. Abrechnungen sammeln: Alle Jahresabrechnungen und PreisblÀtter seit 2020 ablegen. Die Klage setzt bei den Preisen an, die zum 31. Dezember 2020 galten.
  3. Widerspruch und RĂŒckforderung: Die Verbraucherzentrale rĂ€t, E.ON zusĂ€tzlich selbst schriftlich zu widersprechen und die Erstattung mit einer Frist von 14 Tagen zu verlangen. So entsteht laut FAQ zusĂ€tzlich ein Anspruch auf Verzugszinsen. Ein Musterschreiben fĂŒr den Widerspruch stellt der Verband bereit.
  4. Weiter zahlen, aber unter Vorbehalt: E.ON darf trotz laufender Klage mahnen und im Einzelfall mit einer Sperre drohen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Rechnungen unter Vorbehalt zu begleichen und den Widerspruch aufrechtzuerhalten.
  5. Nichts weiter klagen: Die VerjÀhrung ist wÀhrend des Verfahrens gehemmt, eine eigene Klage zum selben Sachverhalt ist ohnehin gesperrt.

Ihr seid nicht angemeldet

Dann gilt das Urteil fĂŒr euch nicht automatisch, und eure AnsprĂŒche verjĂ€hren nach den normalen Regeln. Sinnvoll sind drei Schritte: Preiserhöhungen schriftlich widersprechen und Zahlungen nur unter Vorbehalt leisten, die eigene VerjĂ€hrungsfrist ausrechnen (nĂ€chste Sektion) und den Einzelfall bei der Verbraucherzentrale eures Bundeslandes oder einem Anwalt fĂŒr Energierecht prĂŒfen lassen, bevor Ende 2026 AnsprĂŒche aus 2023 verjĂ€hren könnten. Warum ein Zahlungsstopp riskant ist, steht in § 30 AVBFernwĂ€rmeV: EinwĂ€nde gegen Rechnungen berechtigen nur bei offensichtlichen Fehlern zur Zahlungsverweigerung, und nur innerhalb von zwei Jahren nach Zugang der Rechnung.

Wie die Anmeldung zu einer Sammelklage grundsĂ€tzlich funktioniert, haben wir am Beispiel der Schufa-Sammelklage erklĂ€rt – dort ist das Register noch offen, das Prinzip ist dasselbe.

Wann verjĂ€hren RĂŒckforderungen bei FernwĂ€rme?

RĂŒckforderungen wegen unwirksamer Preiserhöhungen verjĂ€hren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und ihr davon wusste oder hĂ€ttet wissen mĂŒssen. Das folgt aus § 195 BGB und § 199 Abs. 1 BGB; der Anspruch selbst stĂŒtzt sich auf § 812 BGB, also auf die Herausgabe einer Zahlung ohne Rechtsgrund.

FĂŒr Angemeldete steht diese Uhr still. Nach § 204a Abs. 1 Nr. 3 BGB hemmt die Erhebung einer Musterfeststellungsklage die VerjĂ€hrung, wenn Verbraucher ihren Anspruch zum Verbandsklageregister angemeldet haben. Die Hemmung endet laut Verbraucherzentrale sechs Monate nach dem rechtskrĂ€ftigen Abschluss des Verfahrens – auch AnsprĂŒche ab 2021, die sonst schon verjĂ€hrt wĂ€ren, bleiben so gesichert.

Zahlung im Jahr Frist endet im Regelfall Status 13.10.2026
2022 31.12.2025 abgelaufen
2023 31.12.2026 lÀuft noch
2024 31.12.2027 lÀuft noch
2025 31.12.2028 lÀuft noch

Eigene Darstellung nach §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, gilt nur fĂŒr NICHT angemeldete Kunden und nur, wenn die Kenntnis im Zahlungsjahr vorlag. Wann ein Anspruch im Einzelfall entstanden ist und ab wann ihr Kenntnis hattet, kann davon abweichen – das gehört in die Beratung, nicht in eine Tabelle.

Wichtig fĂŒr alle, die nicht angemeldet sind: Ein Widerspruch allein hemmt die VerjĂ€hrung in aller Regel nicht. Hemmen kann sie vor allem eine Rechtsverfolgung nach § 204 BGB, etwa eine eigene Klage oder ein Mahnbescheid. Wer AnsprĂŒche aus 2023 sichern will, braucht also bis zum 31. Dezember 2026 eine belastbare EinschĂ€tzung.

Kann ich Eon FernwĂ€rme kĂŒndigen oder den Anbieter wechseln?

FernwĂ€rme-Übergabestation mit isolierten Rohren und Ventilen in einem hellen Keller

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Einen Anbieterwechsel wie bei Strom oder Gas gibt es bei FernwĂ€rme nicht, und ein allgemeines SonderkĂŒndigungsrecht wegen einer Preiserhöhung kennt die Verordnung ebenfalls nicht. Nach § 32 AVBFernwĂ€rmeV laufen VersorgungsvertrĂ€ge höchstens zehn Jahre; wird nicht neun Monate vor Ablauf gekĂŒndigt, verlĂ€ngern sie sich um jeweils fĂŒnf Jahre.

Es gibt drei Ausnahmen. Mieter, die selbst Vertragspartner sind, können den Vertrag bei Ende des MietverhĂ€ltnisses mit zwei Monaten Frist kĂŒndigen. Wer die WĂ€rme durch erneuerbare Energien ersetzt, etwa mit einer WĂ€rmepumpe, kann nach § 3 Abs. 2 AVBFernwĂ€rmeV mit zweimonatiger Frist kĂŒndigen oder die Leistung um mehr als 50 Prozent reduzieren und muss den Einsatz belegen. Und § 24 Abs. 5 AVBFernwĂ€rmeV gewĂ€hrt ein KĂŒndigungsrecht nur in einem Sonderfall: wenn die Preiserhöhung auf einer Gaspreisanpassung nach dem Energiesicherungsgesetz beruht.

Wer beim Strom an ein SonderkĂŒndigungsrecht gewöhnt ist, sollte den Unterschied kennen. Wie es dort funktioniert, steht im Ratgeber zum Stromvertrag kĂŒndigen. Ob sich der Umstieg auf eine eigene Heizung lohnt, rechnet der Ratgeber zu den Kosten einer WĂ€rmepumpe durch.

Ein Blick in unser eigenes Archiv zeigt, wie anders dieser Markt funktioniert: In der MonsterDealz-Datenbank stehen seit Januar 2020 neun BeitrĂ€ge zu E.ON-Angeboten – alle zu Strom, Gas, Wallboxen und WechselprĂ€mien, kein einziger zu FernwĂ€rme (Zentral-DB, Stand 13. Oktober 2026). Bei FernwĂ€rme gibt es schlicht keinen Wechsel, den man mit einem Bonus belohnen könnte. MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die tĂ€glich geprĂŒfte SchnĂ€ppchen kuratiert und Strom- und Gasangebote mit Wechselbonus regelmĂ€ĂŸig gegenrechnet.

Was Àndert die geplante FernwÀrme-Reform?

Am 26. August 2026 hat die Bundesregierung Eckpunkte fĂŒr ein WĂ€rmenetzpaket vorgelegt. Laut Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind darin mehr Preistransparenz und eine behördliche Preisaufsicht vorgesehen, aber auch die Möglichkeit, dass Versorger unter bestimmten Voraussetzungen die Ausgangspreise einseitig anheben. Der Verband fordert zusĂ€tzlich eine bundesweite Preisobergrenze, die sich an den Vollkosten einer effizienten WĂ€rmepumpe orientiert. Noch ist das ein Gesetzgebungsvorhaben, kein geltendes Recht.

Wie weit die Preise auseinanderliegen, zeigt die Auswertung des Verbands auf Basis der Preistransparenzplattform waermepreise.info: Bei 609 Netzen mit Preisangaben fĂŒr MehrfamilienhĂ€user lag der Median bei 17 Cent pro Kilowattstunde, die Spanne reichte von 8 bis 39 Cent (Preisstand 8. August 2026). Rund 15 Prozent der Haushalte heizen laut Verband mit FernwĂ€rme. Welche Rolle der CO2-Preis fĂŒr die WĂ€rmekosten spielt, steht im Ratgeber zu den Heizkosten 2027.

Vor- & Nachteile der Musterfeststellungsklage

Vorteile Nachteile
Teilnahme war kostenlos, ohne Kostenrisiko Urteil zahlt nichts aus, nur Feststellung
VerjĂ€hrung gehemmt, auch fĂŒr AnsprĂŒche ab 2021 Bisher nur 3 von 23 Gebieten festgestellt
SpÀtere Gerichte an Feststellung gebunden Revision verlÀngert das Verfahren, Dauer offen
KĂŒnftige Erhöhungen nach dieser Formel angreifbar Anmeldung seit 14.09.2026 nicht mehr möglich

HÀufige Fragen zur Eon FernwÀrme-Sammelklage

Habe ich ein SonderkĂŒndigungsrecht bei dieser Preiserhöhung?

In der Regel nein. Die AVBFernwĂ€rmeV sieht kein allgemeines SonderkĂŒndigungsrecht bei Preiserhöhungen vor. Ausnahmen gibt es beim Auszug von Mietern, die selbst Vertragspartner sind, beim Umstieg auf erneuerbare Energien nach § 3 Abs. 2 und bei Gaspreisanpassungen nach dem Energiesicherungsgesetz nach § 24 Abs. 5 AVBFernwĂ€rmeV.

Ist mein FernwĂ€rme-Anbieter nach AVBFernwĂ€rmeV zur Auskunft ĂŒber die WĂ€rmegestehungskosten verpflichtet?

Eine ausdrĂŒckliche Pflicht, die eigenen WĂ€rmegestehungskosten offenzulegen, enthĂ€lt die Verordnung nicht. Der Versorger muss aber nach § 1a AVBFernwĂ€rmeV seine Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln, Preiskomponenten und die Quellen der verwendeten Indizes im Internet veröffentlichen, außerdem die Netzverluste in Megawattstunden pro Jahr. Bei jeder PreisĂ€nderung ist nach § 24 Abs. 4 der prozentuale Anteil des Brennstoffkosten-Faktors gesondert auszuweisen.

Gilt das Urteil auch fĂŒr Strom- und Gaskunden von E.ON?

Nein. Das Verfahren betrifft ausschließlich FernwĂ€rmevertrĂ€ge mit der E.ON Energy Solutions GmbH. FĂŒr Strom- und GasvertrĂ€ge gelten eigene Preisregeln und ein SonderkĂŒndigungsrecht bei Preiserhöhungen; einen Überblick gibt unser Ratgeber zum Stromanbieterwechsel.

Kann ich mich der Sammelklage gegen E.ON noch anschließen?

Nein. Das Klageregister beim Bundesamt fĂŒr Justiz ist seit dem 14. September 2026 geschlossen, An- und Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Wer nicht angemeldet ist, kann seine AnsprĂŒche nur noch selbst verfolgen.

Ich bin angemeldet, wohne aber nicht in einem der drei Gebiete. Was nun?

Eure Anmeldung bleibt bestehen und die VerjĂ€hrung bleibt gehemmt. Die Verbraucherzentrale hĂ€lt die GrĂŒnde des Urteils fĂŒr ĂŒbertragbar und will mit der Revision erreichen, dass der Bundesgerichtshof die Unwirksamkeit auch fĂŒr die ĂŒbrigen 20 Gebiete feststellt. Bis dahin ist fĂŒr euer Gebiet nichts entschieden.

Muss ich die FernwÀrmerechnung weiter bezahlen?

Ja, das ist der sichere Weg. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, unter Vorbehalt zu zahlen und dem Preis schriftlich zu widersprechen. Ein Zahlungsstopp ist nach § 30 AVBFernwĂ€rmeV nur bei offensichtlichen Fehlern erlaubt und kann zu Mahnungen oder einer angedrohten Sperre fĂŒhren.

Wo finde ich die Preisformel meines Vertrags?

In den PreisblĂ€ttern, die E.ON mit der Jahresabrechnung verschickt, und auf der Website des Versorgers, die nach § 1a AVBFernwĂ€rmeV die aktuellen Preisanpassungsklauseln enthalten muss. Sucht nach den Faktoren fĂŒr Erdgas und deren Gewichtung.

Fazit: Teilerfolg mit offenem Ende

Das Urteil vom 12. Oktober 2026 bestĂ€tigt, dass E.ON in drei Gebieten mit unwirksamen Preisformeln abgerechnet hat – Geld fließt aber frĂŒhestens nach der Revision. FĂŒr alle Betroffenen gelten jetzt drei Faustregeln:

  • Angemeldet: BestĂ€tigung und Abrechnungen sichern, unter Vorbehalt zahlen, das Verfahren abwarten.
  • Nicht angemeldet: widersprechen und die VerjĂ€hrung prĂŒfen lassen – fĂŒr Zahlungen aus 2023 endet die Frist im Regelfall am 31. Dezember 2026.
  • Alle: die Preisformel im eigenen Preisblatt nachlesen und nicht auf eine automatische Erstattung setzen.

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Über den Autor

Florian Silbereis

Ich bin Florian, 44 Jahre alt, gelernter Fachinformatiker und GrĂŒnder von MonsterDealz.de. Seit ĂŒber 17 Jahren spĂŒre ich tĂ€glich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — mein Wissen daraus steckt im Ratgeber „SchnĂ€ppchen richtig jagen: Der Insider-Guide fĂŒr smarte Online-KĂ€ufer“ (2026). Meine Spezialgebiete sind Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals, Tagesgeldkonten und das Finden echter Preisfehler bei großen Shops wie Amazon, MediaMarkt, Saturn und Otto. Mehr ĂŒber mich: interlynx.de, unterwegs bin ich auch auf Mastodon. Habt ihr Fragen oder einen heißen Deal-Tipp? Schreibt mir gerne in den Kommentaren, PN,oder ĂŒber die Kontaktseite.

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