Schufa-Sammelklage wegen „Schattendatenbank“: Was Betroffene jetzt wissen müssen
Die Schufa soll Bonitätsdaten von bis zu 69 Millionen Menschen in einem Archiv aufbewahren, obwohl sie nach den Löschfristen längst verschwunden sein müssten — die Datenschutzorganisation noyb hat deshalb eine Klage angekündigt und sammelt Interessenten für eine spätere Schufa-Sammelklage. Die Schufa hat die Frist bis zum 9. September 2026 verstreichen lassen und weist die Vorwürfe zurück. Wir ordnen ein, was wirklich beschlossen ist, wer betroffen sein kann und was ihr jetzt schon tun könnt. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Schufa-Sammelklage ist angekündigt, aber noch nicht eingereicht — zuerst kommt eine Unterlassungsklage von noyb.
- Die Interessentenliste von noyb ist nicht das offizielle Klageregister beim Bundesamt für Justiz.
- noyb schätzt den immateriellen Schaden auf 500 Euro pro Person — ein Gericht hat darüber noch nicht entschieden.
- Ihr könnt schon heute eine kostenlose Datenkopie verlangen und ausdrücklich nach historischen Daten fragen.
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Eine Sammelklage ist ein Gerichtsverfahren, in dem ein Verband die gleichartigen Ansprüche vieler Verbraucher gebündelt gegen ein Unternehmen durchsetzt; in Deutschland heißt die Form, bei der am Ende Geld fließt, Abhilfeklage. Wer schon einmal einen Kredit, einen Handyvertrag oder ein Girokonto hatte, steht mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Schufa-Datei — und fragt sich jetzt zu Recht, ob seine alten Einträge noch irgendwo liegen.
Was wirft noyb der Schufa vor?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Laut noyb speichert die Schufa Daten, die nach ihren eigenen Fristen gelöscht sein müssten, in einer „Schattendatenbank“ weiter — betroffen sind nach Angaben der Organisation potenziell alle rund 69 Millionen Menschen, zu denen die Schufa Daten führt (Abmahnung vom 26. August 2026). Als Beispiel nennt noyb Kredite und Inkassoforderungen, die nach Erledigung eigentlich drei Jahre später verschwinden sollen.
Ans Licht kam das Archiv Mitte Juli 2026 durch eine gemeinsame Recherche von NDR und Süddeutscher Zeitung. Laut dem Bericht, den netzpolitik.org zusammengefasst hat, enthält der historische Bestand alte Kredite und Kreditkarten, Pfändungen, Privatinsolvenzen und längst bezahlte Schulden. Die Datensätze reichen bis zu zehn Jahre zurück.
Genutzt werden die Altdaten laut Recherche vor allem für Tests: Die Schufa rechnet damit rückwirkend Scores für Firmenkunden, um neue Modelle zu prüfen. Der Hessische Datenschutzbeauftragte untersucht diese Datentests nach dem Bericht bereits seit dem Frühjahr 2025, ein Ergebnis gab es bis zur Veröffentlichung nicht.
Der zweite Vorwurf betrifft die Auskunft. In der Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, die ihr kostenlos anfordern könnt, tauchen die historischen Daten nicht auf. noyb schätzt, dass so jedes Jahr rund 1,6 Millionen Menschen eine unvollständige Auskunft bekommen. In der Abmahnung von noyb sagt Martin Baumann: „Die Schattendatenbank der SCHUFA ist geradezu ein Musterfall für eine rechtswidrige Datenverarbeitung.“
noyb fordert drei Dinge: keine Speicherung über die Fristen hinaus, die historischen Daten in jeder Auskunft offenlegen und die eigene Datenverarbeitung transparent beschreiben.
Was sagt die Schufa zu den Vorwürfen?
Die Schufa weist alle Vorwürfe zurück und hat die bis zum 9. September 2026 geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgegeben (Pressemitteilung vom 10. September 2026). Ihre Kernaussage steht wörtlich in der Stellungnahme der Schufa: „Die SCHUFA hat keine geheime Schattendatenbank. Sie hat ein Datenarchiv – wie alle Unternehmen.“
Die Auskunftei begründet das Archiv mit drei Punkten. Erstens bräuchten Datenschutzbehörden und Gerichte die Altdaten, um überprüfen zu können, ob früher rechtmäßig verarbeitet wurde. Zweitens verlange § 31 BDSG wissenschaftlich entwickelte Scores, und die ließen sich ohne historische Daten weder bauen noch prüfen. Drittens gälten für das Archiv eigene, zweckgebundene Speicherfristen.
Wichtig ist die Unterscheidung, auf die sich die Schufa stützt: Die bekannten Löschfristen regeln, wie lange ein Eintrag in den aktuellen Bonitätsauskünften verwendet werden darf. Das Archiv liegt getrennt davon und fließt laut Schufa nicht in die Auskünfte an Banken ein. noyb hält genau diese Trennung für unzulässig.
Zur Auskunft sagt die Schufa, sie arbeite mit einem gestuften Konzept: zuerst die aktuellen Daten, auf ausdrückliche Nachfrage auch mehr — das gelte auch für die derzeit eingehenden Anfragen zu historischen Daten. Laut Schufa-Stellungnahme gingen 2025 rund zwei Millionen Auskünfte an Verbraucher raus. Ab dem 20. November 2026 will die Schufa die Datenkopie um die Scorewerte der vergangenen zwölf Monate ergänzen, wie es der neue § 37a BDSG verlangt.
Gibt es schon eine Sammelklage gegen die Schufa?

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Nein, Stand 11. September 2026 ist keine Sammelklage eingereicht. Laut noyb-Mitteilung vom 10. September 2026 steht nach Ablauf der Frist nur fest, dass eine Unterlassungsklage kommt; die Klage auf Schadensersatz ist ein zweiter, späterer Schritt.
Das Verfahren läuft damit in zwei Stufen, und die werden in vielen Schlagzeilen vermischt:
- Stufe 1 — Unterlassungsklage: noyb verlangt vor Gericht, dass die Schufa die Speicherung stoppt und vollständig Auskunft gibt. Geld für Betroffene gibt es auf dieser Stufe nicht.
- Stufe 2 — Sammelklage auf Schadensersatz: Erst hier geht es um Zahlungen an Verbraucher. noyb bereitet sie vor, ein Einreichungstermin ist nicht genannt.
Klagen darf noyb, weil die Organisation als qualifizierte Einrichtung nach der EU-Verbandsklagerichtlinie 2020/1828 anerkannt ist. Das ist die Voraussetzung, um überhaupt kollektiv für Verbraucher vor Gericht zu ziehen. Welches Gericht zuständig sein wird, hat noyb bisher nicht veröffentlicht.
Die Schufa hat angekündigt, die Speicherung vor Gericht zu verteidigen. Rechnet deshalb nicht mit einem schnellen Ende: Ein Verfahren über mehrere Instanzen dauert erfahrungsgemäß Jahre, und die Schadensersatzklage setzt meist erst dann richtig an, wenn die Rechtsfrage geklärt ist.
Wer kann von der Schattendatenbank betroffen sein?
Potenziell jede Person, zu der die Schufa jemals Daten gespeichert hat — laut noyb rund 69 Millionen Menschen, ein Schufa-Sprecher nannte gegenüber NDR und SZ etwa 68 Millionen als realistische Zahl (Recherche vom 15. Juli 2026). Ein negativer Eintrag ist dafür nicht nötig.
Denn im Archiv liegen nicht nur Zahlungsstörungen, sondern auch ganz normale Vertragsdaten: abbezahlte Ratenkredite, gekündigte Kreditkarten, alte Girokonten. Wer also vor fünf Jahren einen Fernseher finanziert und pünktlich abbezahlt hat, kann ebenso im historischen Bestand stehen wie jemand mit einer erledigten Inkassoforderung.
Besonders betroffen fühlen sich zu Recht Menschen mit früheren Negativmerkmalen. Seit dem 1. Januar 2025 löscht die Schufa ausgeglichene Forderungen bereits nach 18 statt 36 Monaten, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Zahlung binnen 100 Tagen nach der Meldung, keine weiteren Negativdaten, kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis. Das hat der Hessische Datenschutzbeauftragte durchgesetzt. Wer davon profitiert hat, sieht den Eintrag in der aktuellen Auskunft nicht mehr — ob er im Archiv noch liegt, ist genau die Streitfrage.
Ob ihr am Ende auch Anspruch auf Geld habt, ist offen. Das hängt davon ab, ob ein Gericht in der Speicherung und in der unvollständigen Auskunft einen ersatzfähigen Schaden sieht.
Wie schließt ihr euch der Schufa-Sammelklage an?

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Im Moment gar nicht direkt, denn der offizielle Anschluss geht erst, wenn eine Klage eingereicht und öffentlich bekannt gemacht ist. Das stellt das Bundesamt für Justiz in seinen Fragen zum Verbandsklageregister klar: Vorher ist keine Anmeldung möglich.
Was es jetzt gibt, ist die Interessentenliste von noyb. Dort können sich Betroffene eintragen, die über eine spätere Schadensersatzklage informiert werden wollen. Die Liste ist ein Verteiler der Organisation und keine rechtliche Anmeldung bei Gericht oder Behörde.
Der Weg zum echten Anschluss sieht so aus, sobald eine Abhilfeklage in Deutschland erhoben ist:
- Bekanntmachung abwarten: Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht die Klage im Verbandsklageregister, mit einem Online-Formular.
- Anspruch anmelden: Ihr füllt das Formular aus, Unterlagen müsst ihr dafür laut Bundesamt nicht einreichen.
- Frist beachten: Anmelden könnt ihr euch bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung.
- Auszahlung abwarten: Gewinnt der Verband, wird das Geld über einen Sachwalter direkt an die Angemeldeten verteilt.
Für eine Abhilfeklage müssen laut Verbraucherzentrale mindestens 50 Verbraucher gleichartig betroffen sein — bei der Schufa ist diese Hürde kein Thema. Ob noyb die Schadensersatzklage in Deutschland als Abhilfeklage erhebt oder einen anderen Weg wählt, hat die Organisation noch nicht festgelegt.
Was kostet die Teilnahme und wie viel Geld ist drin?
Die Anmeldung zu einer Verbandsklage im Register ist für Verbraucher kostenlos, schreibt das Bundesamt für Justiz; Unterlagen müsst ihr dafür nicht einreichen. Geklagt wird vom Verband, nicht von euch persönlich.
Ihr seid bei einer Verbandsklage also nicht selbst Partei des Prozesses, sondern meldet nur euren Anspruch an. Die Verbraucherzentrale beschreibt die Abhilfeklage seit ihrer Einführung im Oktober 2023 als Weg, bei dem das Geld im Erfolgsfall direkt an die Verbraucher geht, ohne dass jeder selbst noch einmal klagen muss.
Zur Höhe gibt es bislang nur eine Zahl: noyb schätzt den immateriellen Schaden auf 500 Euro pro Person. Das ist eine Forderung, kein Urteil. Ob ein Gericht in der Speicherung und der unvollständigen Auskunft überhaupt einen ersatzfähigen Schaden sieht und wie hoch es ihn ansetzt, ist in diesem Fall völlig offen.
Zur Einordnung eine reine Rechnung, keine Prognose: 500 Euro mal 69 Millionen ergäben rund 34,5 Milliarden Euro. Dass ein Gericht einen Betrag in dieser Größenordnung zuspricht, halten wir für ausgeschlossen — die Zahl zeigt nur, warum die Schufa den Streit bis in die letzte Instanz tragen will. Ob die noyb-Interessentenliste selbst Kosten oder eine Erfolgsbeteiligung vorsieht, stand auf der Seite zum Redaktionsschluss nicht; lest die Bedingungen vor dem Eintragen.
Was könnt ihr jetzt schon tun?

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Der wichtigste Schritt kostet nichts: Fordert bei der Schufa eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an, die ihr laut DSGVO kostenlos bekommt — die Schufa verschickte 2025 nach eigener Aussage rund zwei Millionen solcher Auskünfte. Wie ihr die Datenkopie Schritt für Schritt beantragt, steht in unserem Ratgeber zur kostenlosen Schufa-Selbstauskunft.
Entscheidend ist ein Zusatz, den die meisten weglassen. Die Schufa gibt nach eigener Stellungnahme weitergehende Informationen, wenn ihr sie konkret anfordert. Schreibt deshalb ausdrücklich dazu, dass ihr Auskunft auch über historische Daten im Datenarchiv und über deren Zweck und Speicherdauer verlangt. Heftet euren Antrag und die Antwort ab — beides kann in einer späteren Klage als Beleg zählen.
Findet ihr einen Eintrag, der nach euren Informationen gelöscht sein müsste, könnt ihr Löschung nach Art. 17 DSGVO verlangen. Rechnet aber damit, dass die Schufa beim Archiv ablehnt. Bei aktuellen Negativeinträgen lohnt der Blick auf das BGH-Urteil vom 18. Dezember 2025 (I ZR 97/25): Ausgeglichene Zahlungsstörungen müssen nicht sofort verschwinden, aber ihr dürft besondere Umstände vortragen, die für eine frühere Löschung sprechen.
Wird eine Auskunft verweigert oder bleibt unvollständig, ist die Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten der nächste Schritt, denn die Schufa sitzt in Wiesbaden. Die Beschwerde ist kostenlos.
Und schließlich: Lasst euch vom Streit nicht beim Score verrückt machen. Das Archiv fließt laut Schufa nicht in eure aktuelle Bonität ein. Was euren Wert tatsächlich bewegt, erklären wir in Schufa-Score 2026 optimieren.
Chancen und Grenzen der Klage im Überblick
| Chancen | Grenzen |
|---|---|
| Anmeldung im Klageregister kostenlos | Schadensersatzklage noch nicht eingereicht |
| Kein Prozesskostenrisiko für Betroffene | 500 Euro sind eine Forderung, kein Urteil |
| Klage kann Auskunftspraxis grundsätzlich klären | Schufa will bis in die letzte Instanz gehen |
| Datenkopie heute schon kostenlos möglich | Interessentenliste ist keine rechtliche Anmeldung |
Häufige Fragen zur Schufa-Sammelklage
Kann ich mich der Schufa-Sammelklage schon anschließen?
Nicht offiziell. Eine Anmeldung im Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz geht erst, wenn eine Klage eingereicht und dort bekannt gemacht ist. Bis dahin könnt ihr euch nur in die Interessentenliste von noyb eintragen, um informiert zu werden.
Wer klagt gegen die Schufa?
Die Datenschutzorganisation noyb aus Wien, Vorsitzender ist Max Schrems. Sie ist als qualifizierte Einrichtung nach der EU-Verbandsklagerichtlinie anerkannt und darf deshalb kollektiv für Verbraucher klagen. Eine Verbraucherzentrale ist an diesem Verfahren nach bisherigem Stand nicht beteiligt.
Bekomme ich 500 Euro von der Schufa?
Das ist offen. Die 500 Euro sind die Schätzung von noyb für den immateriellen Schaden je Person. Ob und in welcher Höhe ein Gericht Schadensersatz zuspricht, entscheidet sich frühestens in der zweiten Stufe des Verfahrens.
Sehe ich die historischen Daten in meiner Selbstauskunft?
In der Standard-Datenkopie nicht. Die Schufa gibt nach eigener Aussage weitergehende Auskunft, wenn ihr sie ausdrücklich verlangt. Fragt deshalb im Antrag gezielt nach Daten im Datenarchiv, ihrem Zweck und der Speicherdauer.
Verschlechtert das Archiv meinen Schufa-Score?
Laut Schufa nein: Das Archiv liegt getrennt vom Produktivbestand, aus dem Banken und Händler ihre Auskünfte bekommen. Es dient Kontrollpflichten sowie der Entwicklung und Prüfung von Scores. noyb bestreitet nicht diese Trennung, sondern dass die Speicherung überhaupt erlaubt ist.
Wie lange dauert das Verfahren?
Einen Zeitplan hat keine Seite genannt. Weil die Schufa angekündigt hat, die Speicherung vor Gericht zu verteidigen, ist mit mehreren Instanzen zu rechnen. Die Unterlassungsklage kommt zuerst, die Schadensersatzklage danach.
Fazit: Auskunft jetzt, Klage später
Die Schlagzeile von der Schufa-Sammelklage ist schneller als das Verfahren. Beschlossen ist bislang nur eine Unterlassungsklage von noyb; die Klage auf Geld ist angekündigt, aber nicht eingereicht, und die 500 Euro sind eine Forderung. Die Schufa bestreitet, überhaupt eine Schattendatenbank zu betreiben.
Handeln könnt ihr trotzdem schon heute, und zwar ohne Kosten:
- Datenkopie anfordern und ausdrücklich nach historischen Daten fragen.
- Antrag und Antwort aufbewahren — sie sind euer Beleg, falls die Klage kommt.
- Auf das Klageregister achten: Erst dort meldet ihr euch rechtswirksam an, und zwar kostenlos.
Diese Einordnung ist keine Rechtsberatung. MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und Verbraucherthemen wie dieses mit Belegen einordnet. Wer wegen eines Schufa-Eintrags gerade um einen Vertrag kämpft, findet Wege im Ratgeber Handyvertrag trotz Schufa. Die tagesaktuellen Angebote gibt es wie immer auf MonsterDealz.