Stromanbieter wechseln 2026: Ablauf, Fristen und die Bonus-Fallen

Stromanbieter wechseln funktioniert 2026 fast von allein: Ihr sucht einen Tarif, der neue Anbieter kündigt beim alten und meldet euch beim Netzbetreiber an — der Strom fließt dabei ohne eine Sekunde Unterbrechung weiter. Wer aus einem teuren Grundversorgungstarif in ein günstiges Angebot wechselt, spart bei 3.000 kWh Jahresverbrauch rund 282 Euro im Jahr (Finanztip, Stand 8. Juli 2026). Die eigentliche Arbeit steckt nicht im Wechsel selbst, sondern in der Tarifauswahl — genau dort verstecken sich Bonus-Bedingungen, Preisgarantien mit Lücken und Vergleichsportale, deren Reihenfolge nicht nur vom Preis abhängt. Stand: Juli 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Wechsel ist kostenlos, der neue Anbieter übernimmt Kündigung und Anmeldung — der Strom fällt nie aus.
  • In der Grundversorgung könnt ihr jederzeit mit zwei Wochen Frist raus, bei Preiserhöhung greift das Sonderkündigungsrecht.
  • Seit 1. Januar 2026 muss der technische Wechsel laut § 20a EnWG binnen 24 Stunden an jedem Werktag möglich sein — nur bei Strom, nicht bei Gas.
  • Rechnet jeden Bonustarif einmal komplett ohne Bonus durch: Was dann übrig bleibt, ist der ehrliche Preis.

Anzeige / Transparenz: Im Fließtext dieses Ratgebers verlinken wir bewusst keine Tarifanbieter und Vergleichsportale — unsere Einschätzungen hängen nicht davon ab, wo ihr abschließt. Eine Ausnahme ist unser Bonus-Deal weiter unten: Schließt ihr darüber ab, erhalten wir eine Provision und ihr bekommt den Gutschein obendrauf. Am Tarifpreis ändert das nichts.

Wie läuft der Stromanbieterwechsel Schritt für Schritt ab?

Stromanbieter wechseln: Ablauf am Schreibtisch vorbereiten

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Der komplette Wechsel besteht aus fünf Schritten, von denen ihr nur die ersten drei selbst erledigt. Rechnet mit 15 Minuten Aufwand plus zwei bis drei Wochen Wartezeit, bis die Belieferung startet.

  • 1. Daten sammeln: Zählernummer, Jahresverbrauch in kWh, Postleitzahl und aktueller Anbieter — alles steht auf der letzten Jahresrechnung.
  • 2. Tarife vergleichen: Filter so setzen, dass Boni, Pakettarife und Vorkasse außen vor bleiben (dazu unten mehr).
  • 3. Online abschließen: Mit dem Auftrag erteilt ihr dem neuen Anbieter eine Vollmacht zur Kündigung. Bei Online-Abschluss habt ihr 14 Tage Widerrufsrecht.
  • 4. Der neue Anbieter übernimmt: Er kündigt beim alten Versorger und meldet euch beim örtlichen Netzbetreiber zur Netznutzung an.
  • 5. Zählerstand melden: Am Wechseltag ablesen, fotografieren und an beide Anbieter schicken — eure Absicherung gegen falsche Schlussrechnungen.

Rechtlich gibt § 20a EnWG den Rahmen vor: Das Wechselverfahren darf drei Wochen ab Zugang der Netznutzungsanmeldung beim Netzbetreiber nicht überschreiten. Seit dem 1. Januar 2026 gilt zusätzlich, dass der technische Vorgang des Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein muss. Diese 24-Stunden-Regel betrifft ausschließlich Strom — für Gaslieferverträge bleibt es bei den bisherigen Fristen.

Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion den Gesetzestext des § 20a EnWG, die BDEW-Preisanalysen für Strom (Januar 2026) und Gas (April 2026) sowie den Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur ausgewertet und mit den Verbraucherzentrale-Hinweisen zu Bonustarifen abgeglichen. Für Betriebe gelten eigene Regeln – die Details stehen in unserem Ratgeber zu Gewerbestrom.
Wie normal der Wechsel inzwischen ist, zeigt der Monitoringbericht der Bundesnetzagentur: 2024 haben laut ihrer Auswertung vom 14. Juli 2025 rund 7,1 Millionen Haushalte den Stromlieferanten gewechselt — nach 6 Millionen im Jahr 2023 und damit ein Plus von 18 Prozent. Wer wechselt, ist also längst nicht mehr der Sonderfall, sondern die Regel.

Welche Kündigungsfrist gilt für meinen alten Stromvertrag?

Das hängt davon ab, ob ihr in der Grundversorgung steckt oder einen Sondervertrag habt. In der Grundversorgung könnt ihr laut Bundesnetzagentur jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen — Brief, Fax oder E-Mail genügen.

Bei Sonderverträgen gilt zuerst die vereinbarte Erstlaufzeit, üblich sind 12 oder 24 Monate. Danach greift das Gesetz für faire Verbraucherverträge: Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, beträgt die maximale Kündigungsfrist einen Monat nach Ablauf der Erstlaufzeit. Automatische Verlängerungen um ein volles Jahr sind damit Geschichte.

Woran erkennt ihr, ob ihr in der Grundversorgung seid?

Wer nach einem Umzug nie aktiv einen Vertrag abgeschlossen hat, wird automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Auf der Rechnung steht dann meist ein Tarifname mit dem Zusatz „Grundversorgung“ oder „Basis“. Laut Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur waren 2024 noch rund 23 Prozent der Stromhaushalte in der Grundversorgung (2023: 25 Prozent) und etwa 16 Prozent der Gashaushalte (2023: 19 Prozent).

Wollt ihr selbst kündigen statt den neuen Anbieter machen zu lassen, achtet auf die Textform und einen Nachweis über den Zugang. Formulierungshilfen findet ihr in unserer Übersicht mit Kündigungsvorlagen für Verträge.

Wann greift das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung?

Stromrechnung und Zählerstand vor dem Wechsel prüfen

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Erhöht euer Anbieter die Preise, dürft ihr den Vertrag bis zu dem Zeitpunkt beenden, an dem die Erhöhung in Kraft tritt — unabhängig von der Mindestlaufzeit. Steigen die Preise zum 1. Januar, könnt ihr also bis zum 31. Dezember kündigen. Das ist die entscheidende Frist, und sie wird regelmäßig verpasst.

Wie lange vorher der Anbieter Bescheid geben muss, unterscheidet sich: Bei Sonderverträgen müssen Preisänderungen nach § 41 EnWG spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mitgeteilt werden. In der Grundversorgung sind es nach StromGVV beziehungsweise GasGVV sechs Wochen, und zwar brieflich. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass es nicht ausreicht, die Preisänderungsmitteilung nur im Kundenportal zu hinterlegen.

Der teure Fehler: kündigen, bevor der neue Vertrag steht

Eine Sonderkündigung ohne Anschlussvertrag führt euch direkt in die Grundversorgung — und die ist im Schnitt der teuerste Tarif am Markt. Der saubere Weg: erst den neuen Tarif abschließen, dann den neuen Anbieter kündigen lassen und ihm das Sonderkündigungsrecht als Kündigungsgrund mitgeben. Falls der Wechsel scheitert, seid ihr weiter im alten Vertrag statt in der Grundversorgung.

Sonderfall Umzug

Beim Umzug habt ihr laut Bundesnetzagentur ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht — die Kündigung muss aber sechs Wochen vor dem Umzugstag raus. Das Recht entfällt, wenn euer Lieferant euch an der neuen Adresse zu gleichen Konditionen weiterbeliefert. Meldet euch dort frühzeitig an, sonst startet ihr automatisch in der Ersatz- oder Grundversorgung.

Neukundenbonus oder Sofortbonus — wo ist der Haken?

Neukundenbonus und Preisgarantie im Vertrag prüfen

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Der Unterschied ist simpel: Der Sofortbonus wird meist nach wenigen Wochen bis Monaten ausgezahlt oder mit den ersten Abschlägen verrechnet, der klassische Neukundenbonus dagegen erst nach zwölf Monaten Belieferung — häufig sogar erst mit der Schlussrechnung. Genau daraus entstehen die typischen Streitfälle, vor denen die Verbraucherzentrale warnt.

Diese Bedingungen solltet ihr vor dem Abschluss im Kleingedruckten suchen:

  • Vertragsbeginn ist nicht Lieferbeginn: Die Belieferung startet oft einige Tage nach Vertragsschluss. Wer exakt zum Ende des ersten Vertragsjahres kündigt, kommt auf elf Monate und ein paar Tage Belieferung — und damit unter die geforderten zwölf Monate. Der Bonus ist dann weg.
  • Verbrauchskopplung: Viele Boni hängen an einem Mindestverbrauch. Verbraucht ihr weniger als angegeben, schrumpft der Bonus oder entfällt komplett.
  • Umzug im ersten Jahr: Zieht ihr um, kann der Bonusanspruch vertraglich entfallen.
  • Enge Neukunden-Definition: Manche Anbieter zählen euch nur dann als Neukunde, wenn ihr in den letzten sechs Monaten nicht von derselben Firma beliefert wurdet — Tochtergesellschaften eingeschlossen.
  • Bonus nur auf Teilbeträge: Ein „15 Prozent Bonus“ bezieht sich oft nur auf einen Teil der Kosten, nicht auf die Gesamtrechnung.
  • Preiserhöhung nach Monat 1: Wird der Arbeitspreis kurz nach Lieferbeginn angehoben, kippt die gesamte Ersparnisrechnung — der Bonus gleicht die Erhöhung dann oft nicht mehr aus.

Was der Anbieter nicht darf

Ein Bonus-Ausschluss bei einer berechtigten Kündigung ist laut Verbraucherzentrale unwirksam — sonst könnte der Versorger euch den Bonus per gezielter Preiserhöhung entziehen. Pauschale Ausschlüsse für Betreiber von Photovoltaikanlagen hat das OLG Düsseldorf ebenfalls gekippt, wenn sie nicht deutlich dargestellt sind. Bekommt ihr einen zugesagten Bonus nicht, lohnt der Widerspruch.

Die Abschlagsfalle

Manche Anbieter rechnen den Bonus vorab in den monatlichen Abschlag ein. Der Monatsbetrag sieht dann gut aus, die Jahresabrechnung bringt die Nachzahlung. Gegenmittel: Jahresverbrauch mal Arbeitspreis, plus Grundpreis, geteilt durch zwölf. Liegt der geforderte Abschlag deutlich darunter, lasst ihn anpassen.

Die Faustregel: Rechnet jeden Tarif einmal komplett ohne Bonus durch. Trägt er dann immer noch, könnt ihr ihn nehmen. Ist er ohne Bonus teuer, habt ihr keinen Tarif gekauft, sondern einen Termin in zwölf Monaten.

Die Verbraucherzentrale rät beim Tarifvergleich zu einem einfachen Kniff, der genau diese Falle entschärft: „Um einzuschätzen, ob ein Tarif auch langfristig günstig ist, hilft ein einfacher Trick beim Filtern bei Tarifportalen: Lassen Sie Boni zunächst unberücksichtigt.“ (Stand: August 2026). Wer so filtert, sieht den Arbeitspreis ohne Bonus-Schleier — und damit den Preis, den ihr im zweiten Jahr tatsächlich zahlt.

Welche Preisgarantie schützt wirklich vor Erhöhungen?

Preisgarantie ist kein geschützter Begriff — entscheidend ist, welche Preisbestandteile sie tatsächlich abdeckt. Drei Varianten sind am Markt üblich.

  • Vollpreisgarantie: Deckt praktisch alle Preisbestandteile ab. Ausgenommen sind in der Regel nur neu eingeführte Steuern oder Abgaben. Der stärkste Schutz — und nicht in jeder Marktphase angeboten.
  • Eingeschränkte Preisgarantie: Sichert meist Beschaffung, Vertrieb und Netzentgelte ab, klammert aber Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Wie weit der Schutz reicht, definiert jeder Anbieter selbst — hier lohnt der Blick in die Vertragsbedingungen.
  • Nettopreisgarantie: Schützt alle Bestandteile ausser der Mehrwertsteuer. Vorsicht: Einige Anbieter verwenden den Begriff enger und sichern nur den eigenen Energiepreis ab, während gesetzlich bedingte Bestandteile weiter steigen dürfen.

Warum das relevant ist, zeigt die Preisstruktur: Von den durchschnittlich 37,2 ct/kWh, die Haushalte laut BDEW-Strompreisanalyse Anfang 2026 zahlen, entfallen 9,3 ct auf Netzentgelte und 12,6 ct auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Eine Garantie, die beide Blöcke ausklammert, schützt also nur rund 40 Prozent des Preises.

Als Auswahlregel gilt, was auch Finanztip vorgibt: Die Preisgarantie sollte mindestens so lang laufen wie die Vertragslaufzeit. Ein 24-Monats-Vertrag mit 12 Monaten Garantie bindet euch ein Jahr lang an einen frei anhebbaren Preis.

Rechtlich abgesichert ist der Wechsel über § 41 Energiewirtschaftsgesetz: Ändert der Versorger einseitig die Preise, könnt ihr den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen — unabhängig von der vereinbarten Laufzeit. Den Ablauf des Wechsels selbst beschreibt die Verbraucherzentrale Schritt für Schritt; die Kündigung beim alten Anbieter übernimmt in aller Regel der neue.

Wie neutral sind Vergleichsportale wirklich?

Stromkosten sparen: Ersparnis realistisch berechnen

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Die Reihenfolge auf Vergleichsportalen entsteht nicht allein aus dem Preis. Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektoruntersuchung zu Vergleichsportalen (Bericht April 2019, zunächst 150, dann die 36 relevantesten Portale) festgestellt: Gerade im Energiebereich bestimmt die Höhe der Provision häufig mit, an welcher Position ein Angebot erscheint. Verbraucher werden darüber grundsätzlich nicht informiert und können diesen Einflussfaktor auch nicht abschalten.

Dazu kommt die Voreinstellung, das sogenannte erste Ranking. Das Kartellamt beanstandet, wenn die Vorauswahl auf Anbieter beschränkt wird, von denen das Portal eine Provision erhält, ohne das offenzulegen. Für euch heißt das: Der Tarif ganz oben ist nicht automatisch der günstigste, und Anbieter ohne Provisionsvereinbarung tauchen in der Standardansicht teils gar nicht auf.

So holt ihr trotzdem ein brauchbares Ergebnis heraus

  • Filter aktiv umstellen: Bonus aus der Berechnung nehmen, Pakettarife und Vorkassetarife ausschließen, monatliche Zahlweise wählen.
  • Preisgarantie als Pflichtfilter setzen und auf mindestens die Vertragslaufzeit stellen.
  • Kündigungsfrist prüfen: Zwei Wochen bis ein Monat sind gut, drei Monate binden euch unnötig lang.
  • Zwei Portale gegeneinander laufen lassen — CHECK24 und Verivox decken laut Marktbeobachtung den Großteil des Vergleichsmarkts ab, zeigen aber nicht identische Ergebnisse.
  • Gegencheck direkt beim Anbieter: Portaltarife und Direkttarife derselben Firma weichen manchmal in Preis, Laufzeit oder Bonusbedingungen voneinander ab.

Selten gesagt, aber wirksam: Auch der eigene Anbieter ist eine Option. Laut Bundesnetzagentur haben 2024 über 3,3 Millionen Strom- und 1,2 Millionen Gaskunden ihren Vertrag beim eigenen Versorger auf ein günstigeres Produkt umgestellt.

Was kostet Strom 2026 — und wie viel bringt der Wechsel wirklich?

Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis liegt laut BDEW-Strompreisanalyse (Stand Januar 2026) bei 37,2 ct/kWh für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch. Er setzt sich zusammen aus 15,4 ct für Beschaffung und Vertrieb, 9,3 ct Netzentgelten sowie 12,6 ct für Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Netzentgelte sind gegenüber dem Vorjahr um 1,6 ct/kWh gesunken — der Hauptgrund für das insgesamt niedrigere Preisniveau 2026.

Zur konkreten Ersparnis: Finanztip vergleicht einen teuren Grundversorgungstarif mit 40,6 ct/kWh gegen günstige Empfehlungstarife mit 31,2 ct/kWh und kommt bei 3.000 kWh Jahresverbrauch auf 282 Euro Ersparnis pro Jahr (Stand 8. Juli 2026).

Warum die „bis zu 850 Euro“ der Portale meist nicht eure Zahl sind

Vergleichsportale werben mit Ersparnissen von 850 Euro bei Strom und über 1.000 Euro bei Gas. Diese Werte sind Best-Case-Rechnungen: hoher Verbrauch, der teuerste Grundversorgungstarif als Ausgangspunkt und ein voll eingerechneter Neukundenbonus im ersten Jahr. Für einen durchschnittlichen Haushalt, der aus der Grundversorgung in einen soliden Tarif ohne Bonus-Akrobatik wechselt, sind eher 150 bis 300 Euro realistisch. Wer systematisch weitermachen will, findet in unserem Ratgeber zum Thema laufende Kosten im Haushalt senken die übrigen Stellschrauben.

Dass sich das Wechseln lohnt, zeigt auch die Marktentwicklung: Laut Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur haben 2024 rund 7,1 Millionen Stromkunden den Anbieter gewechselt — eine Wechselquote von etwa 14 Prozent und ein Plus von 18 Prozent gegenüber 2023. Bei Gas waren es 2,3 Millionen Haushalte, rund 17 Prozent und 22 Prozent mehr als im Vorjahr.

Unser Deal-Tipp: 40 € Bonus obendrauf

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  • Wechselt ihr über unseren Bonus-Deal, gibt es 40 € als BestChoice-Gutschein pro Zählernummer — zusätzlich zum Wechselbonus des Anbieters. Einlösbar bei über 100 Shops.
  • Gilt für Privathaushalte, Gewerbe und Vereine; mehrere Zählernummern zählen einzeln. Die Auszahlung läuft rund 12 bis 16 Wochen nach Lieferstart über euren MonsterDealz-Account.
  • Wichtig: Kündigt ihr innerhalb der ersten 12 Monate, entfällt der Bonus — das passt zur 12-Monats-Regel, die wir oben beim Neukundenbonus beschrieben haben.
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Die Ersparnis hängt vor allem an eurem Verbrauch. Wie viel ein Haushalt eurer Größe im Schnitt braucht und wie ihr den eigenen Wert einordnet, zeigt unser Ratgeber zum Stromverbrauch im Haushalt.

Was ist beim Gasanbieter wechseln anders?

Der Ablauf beim Gasanbieter wechseln ist identisch mit dem beim Strom — Vergleich, Abschluss, Vollmacht, der neue Anbieter erledigt den Rest. Vier Unterschiede solltet ihr trotzdem kennen.

  • Keine 24-Stunden-Regel: Der beschleunigte Lieferantenwechsel nach § 20a EnWG gilt seit Januar 2026 nur für Strom. Bei Gas bleibt es beim Rahmen von bis zu drei Wochen.
  • Verbrauch schwankt stärker: Ein kalter Winter kann den Jahresverbrauch spürbar nach oben treiben. Setzt den Abschlag deshalb eher etwas höher an, statt eine Nachzahlung zu riskieren.
  • Zählerstand in Kubikmeter: Der Gaszähler misst m³, abgerechnet wird in kWh. Die Umrechnung läuft über Brennwert und Zustandszahl, die auf der Rechnung stehen — beides einmal gegenprüfen, dort passieren Fehler.
  • Preisgarantie wiegt schwerer: Der nationale CO2-Preis bewegt sich 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne und wirkt direkt auf den Gaspreis. Gleichzeitig entfällt 2026 die Gasspeicherumlage (zuletzt 0,289 ct/kWh), die nun aus Haushaltsmitteln finanziert wird.

Zur Einordnung: Laut BDEW-Gaspreisanalyse (Stand April 2026) zahlen Haushalte in Einfamilienhäusern 11,10 ct/kWh, in Mehrfamilienhäusern 10,87 ct/kWh. Steuern, Abgaben und Umlagen machen rund 30 Prozent aus, Beschaffung und Vertrieb knapp die Hälfte, Netzentgelte etwa ein Fünftel. Auch beim Gas gilt in der Grundversorgung die Zwei-Wochen-Frist.

So haben wir recherchiert

  • Primärquellen statt Werbeaussagen: Preise aus den BDEW-Analysen (Strom Januar 2026, Gas April 2026), Marktzahlen aus dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur.
  • Rechtsstand geprüft: Fristen gegen § 20a und § 41 EnWG sowie die Grundversorgungsverordnungen abgeglichen — Stand Juli 2026.
  • Keine bezahlte Empfehlung: Kein Tarif, kein „Testsieger“, keine verlinkte Wechselstrecke.

Vor- & Nachteile im Überblick

Vorteile Nachteile
150 bis 300 Euro Ersparnis pro Jahr realistisch Bonustarife verlangen jährliches Nachsteuern
Wechsel kostenlos, Versorgung läuft unterbrechungsfrei Vergleichsportale ranken auch nach Provision
Grundversorgung jederzeit mit 2 Wochen kündbar Bonus verfällt bei Umzug oder zu wenig Verbrauch
Neuer Anbieter erledigt Kündigung und Anmeldung Zu niedrige Abschläge führen zur Nachzahlung

Häufige Fragen zum Stromanbieter wechseln

Wie lange dauert der Stromanbieterwechsel?

Das Wechselverfahren darf nach § 20a EnWG drei Wochen ab Zugang der Netznutzungsanmeldung beim Netzbetreiber nicht überschreiten. Seit dem 1. Januar 2026 muss der rein technische Vorgang zusätzlich binnen 24 Stunden und an jedem Werktag möglich sein. In der Praxis vergehen zwischen Abschluss und Lieferbeginn meist zwei bis sechs Wochen, weil zuerst die Kündigungsfrist beim alten Anbieter abläuft.

Kann mein Strom beim Wechsel ausfallen?

Nein. Leitungen und Zähler gehören dem örtlichen Netzbetreiber, und der bleibt bei jedem Wechsel derselbe. Entsteht eine Lücke, greift automatisch die Ersatz- oder Grundversorgung. Dunkel wird es nicht, nur teurer.

Wie oft darf ich den Stromanbieter wechseln?

So oft ihr wollt — eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht, begrenzt seid ihr nur durch die Kündigungsfrist des laufenden Vertrags. Wer Bonustarife nutzt, sollte jährlich prüfen, sonst rutscht er in einen teuren Folgepreis.

Was passiert, wenn ich kündige, aber keinen neuen Anbieter habe?

Dann landet ihr beim örtlichen Grundversorger. Der ist zur Belieferung verpflichtet, verlangt aber meist den höchsten Preis im Markt — Finanztip rechnet mit bis zu 40,6 ct/kWh statt 31,2 ct/kWh. Kündigt deshalb nie ins Leere.

Muss ich den Zählerstand selbst melden?

Ihr müsst nicht, ihr solltet aber. Fotografiert den Stand am Wechseltag und schickt ihn an alten und neuen Anbieter. Ohne eigenen Wert wird geschätzt — und Schätzungen fallen selten zu euren Gunsten aus.

Bekomme ich den Bonus auch, wenn ich vorzeitig kündige?

Bei einer berechtigten Kündigung — etwa nach einer Preiserhöhung — darf der Anbieter den Bonus nicht streichen; solche Klauseln sind laut Verbraucherzentrale unwirksam. Kündigt ihr dagegen einfach so vor Ablauf der zwölf Monate Belieferung, ist der Bonus in der Regel verloren.

Lohnt sich der Wechsel auch bei geringem Verbrauch?

Ja, aber weniger stark — die Ersparnis skaliert mit dem Verbrauch. Bei 9 Cent Preisunterschied sind es für einen Single-Haushalt mit 1.500 kWh rund 135 Euro im Jahr, für eine Familie mit 4.000 kWh etwa 360 Euro. Achtet bei kleinem Verbrauch besonders auf den Grundpreis.

Ein Detail entscheidet dabei über Erfolg oder Fehlschlag des Wechsels: Fristwahrend ist der Zugang beim alten Anbieter, nicht das Absendedatum. Und bei einer Preiserhöhung solltet ihr die Sonderkündigung selbst erklären, statt den neuen Anbieter zu beauftragen — sonst reißt die kurze Frist. Alle Fristen und der richtige Wortlaut stehen im Ratgeber Stromvertrag kündigen.

Der Anbieterwechsel senkt den Preis je Kilowattstunde — den Verbrauch senkt er nicht. Dafür lohnt der zweite Schritt: Wie ihr mit Temperatur, Lüften und Thermostaten spürbar weniger verbraucht, zeigt unser Ratgeber zum richtigen Heizen.

Fazit: Einmal richtig wechseln schlägt dreimal hektisch wechseln

Stromanbieter wechseln ist 2026 der Spar-Hebel mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Ertrag — vorausgesetzt, ihr wählt nicht nach der Bonus-Zahl, sondern nach dem Preis ohne Bonus. Drei Regeln reichen dafür aus:

  • Ohne Bonus rechnen: Nur was ohne Sonderzahlung trägt, ist ein Tarif fürs ganze Jahr.
  • Preisgarantie mindestens so lang wie die Laufzeit — und im Kleingedruckten prüfen, was sie abdeckt.
  • Nie ins Leere kündigen: Erst der neue Vertrag, dann die Kündigung durch den neuen Anbieter.

Wer den Wechsel einmal sauber aufsetzt und danach jährlich einen Kalendertermin hat, holt den Großteil der Ersparnis ohne Dauerstress. Weitere Spartipps findet ihr auf MonsterDealz.

Florian Silbereis — MonsterDealz

Geschrieben von

Florian Silbereis

Gründer von MonsterDealz.de, gelernter Fachinformatiker. Spürt seit über 17 Jahren täglich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — Spezialgebiete: Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals und Preisfehler.

Zuletzt geprüft: Juli 2026

Kommentare

Gast (Gast)

13.08.2018, 19:13 Reply #

Grösstenteils kann ich den Ausführungen zustimmen.

Für mich persönlich (!) ist es nicht zwingend erforderlich, dass eine einjährige Preisgarantie ausgesprochen wird/wurde. Kommt natürlich auch drauf an, in welcher Form die Boni bezahlt werden. Man unterscheidet zwischen Sofortbonus und einem Bonus, welcher oftmals mit der ersten Jahresendabrechnung verrechnet wird.

Sehr hoher Sofortbonus = von mir aus keine Preisgarantie. Vorteil: ändert sich zum Beispiel der Preis – so besteht ein Sonderkündigungsrecht und ich kann innerhalb sehr kurzer Zeit aus dem Vertrag kommen… und so einen Neuabschluss bei einem anderen Stromlieferanten tätigen und dadurch wieder ggf. hohe Boni kassieren…

Vergesst auf alle Fälle nicht… pro Abschluss den Strom-Bonus-Deal mitzunehmen. Die Prämie ZUSÄTZLICH beträgt dann zwischen 15 und 40 Euro.

Regelmässiger Stromwechsel entlastet den Geldbeutel und sollte somit mind. jedes Jahr ins Auge gefasst werden.

Anmerkung:
#3: Zitat: "kommt es vor Lemma darauf an"
#6: Zitat: "versuchen ihren gewonnen Knuden"
kleiner Fehlerteufel eingeschlichen…

Profilbild SunSurfer

16.08.2018, 10:21 Reply #

Ich möchte auch noch von meiner erfahrung berichten, für die die noch was wissen wollen, oder die die es "übertreiben" wollen mit dem Wechsel.
1. schließt den Wechsel über Vergleichsportale besser nie ohne Bonus-Deals von Monsterdealz ab – hier gibt es regelmäßig bis zu 40 Euro für den Wechsel – die Konditionen beim Wechsel bleiben gleich
2. Wer geschickt auf Mindestlaufzeiten achtet, muss zwar mehr wechseln, kann aber auch deutlich mehr sparen.
Beispiel: EnerSwitch hat ein festes Vertragsende zum 30.03. – wer also im August abschließt hat keinen Jahresvertrag, sondern nur 7 Monate
3. Achtet auf die Boni, wie sich ggf. verändern, wenn man Mehrverbrauch angibt – so ist die Abschlagszahlung zwar monatlich höher – eure Prämie aber auch – am Ende zahlt ihr schließlich eh nur euren Verbrauch und die Prämie dürft ihr behalten (gilt i.d.R. nicht für Treueprämien nach 12 Monaten Leistungsbezug, sondern für die Sofortboni)
4. Achtet auf Cashbackaktionen der Anbieter.
5. wer all das kombiniert, kann ohne viel Aufwand 6 monate kostenlos strom und gas beziehen 😉
6. Überlasst den Wechsel dem Anbieter – so habt ihr keinerlei Probleme und könnt sicher sein, dass ihr nicht zur Überbrückung in teure Grundversorgertarife rutscht.
7. Für den Wechsel sollten wenigesten 4 Wochen Zeit sein – also zwischen Vertragsende und neubeanrtragung des neuen Anbieters

Mein Vorgehen:
ich suche bewusst Verträge mit geringer Laufzeit (Einstellungen bei den Vergleichsportalen anpassen). Ich wechsel wann immer möglich, auch wenn das Wechseldatum erst in 4 monaten liegt und dazwischen bereits 3 Wechsel geplant sind. Hierzu nutze ich immer die 40 Euro Bonusdeals für jeden Wechsel. Das macht bei Strom und Gas schon 80 Euro aus- und allein damit sind schon fast die monatlichen Kosten gedeckt. Ich versuche monatlich zu wechseln, achte dabei aber weniger auf den Preis, sondern auf die Boni. Diese passe ich ggf. durch Angabe von Mehrverbrauch an, selbst wenn ich dann den 4 fachen Verbrauch angebe. Ich achte auf feste Vertragsendezeiten, egal wann der Tarif beginnt, um zum Beispiel Urlaubszeit zu überbrücken. Ich habe einen eigenen Ordner pro Anschluss, um das Papier nachzuhalten. Ich nutze eine eigene E-Mail-adresse dafür und schreibe mir die Zugangsdaten händisch auf die Versorgerzettel. Wird alles chronologisch abgeheftet und Monaten, auch wenn erst im Juli die Rechnung von April kommt – kommt diese zum Versorger, der im April beliefert hat.
Ihr solltet den Wechsel erst durchführen, wenn ihr die Vertragsunterlagen vom Versorger habt. Beispiel: Ich wechsel im Februar zum 01.04. nach XY. Wenn XY mir die Vertragsunterlagen zugesandt hat, kann ich auch im Februar zum 01.05. wechseln. Hierbei dann aber Kündigung durch den neuen Anbieter ab 01.05. Sonst kommt XY auf die Idee, ihren Vertrag zum 01.04. zu widerrufen. Der Vorteil ist – die Kündigung durch den Neuversorger läuft über den Netzbetreiber (AN- und ABmeldung) – kündigt ihr selber beim Unternehmen, wird die Kündigung vom Unternehmen bearbeitet 😉

Erst wenn der monatliche Mehrkostenpreis Strom-/Gas über 40 Euro (Cashback) im Vergleich zum Jahresvertrag liegt, macht dies keinen Sinn mehr. Hier sind aber erstmal 20 Anbieter dazwischen und nach 12 MOnaten ist man ja bei den "alten Anbieter" wieder Neukunde.

Eergänzen möchte ich noch:
– Nekundenbonus nach 12 Monaten ist nicht garantiert – wenn der Anbeiter (Teldafax) insolvent ist, gibt es ihn nicht
– Neukundenbonus muss nachgehalten werden, manch ein Anbieter zahlt ihn nur auf Anfrage aus (schwarzen Schafe)
– Preisfixierung – kann vernachlässigt werden, man hat bei Preiserhöhung ein Kündigungsrecht (Neukundenbonus kann verfallen, allerdings kostet die Preisfixierung i.d.R. auch Mehrbeitrag
– zum Jahresende beachten ob die neuen Umlagen für das kommende Kalenderjahr schon im Preis enthalten sind
– Kündigungsfristen oder Vertragsverlängerungen durch rechtzeitigen Wechsel umgehen – Notiz ins Handy oder sonstwohin.

Und jetzt frohes Wechseln.

    Profilbild Vidiok

    16.08.2018, 15:11 Reply #

    @SunSurfer:
    Danke! Wirklich informativ und hilfreich 🙂

      Gast (Gast)

      17.08.2018, 05:41 #

      @Vidiok:
      Dieser Beitrag ist wirklich sehr hilfreich – auch wenn dieser nicht als solcher gekennzeichnet wurde 😉

Profilbild SunSurfer

16.08.2018, 10:53 Reply #

PS: Wem das ganze Wechseln zu unmoralisch ist, oder sonst irgendwelche Gedanken / Bedenken hat, die gegen den exzessiven Wechsel sprechen, sollte sich folgendes Überlegen:

Ihr habt nun das Wissen, wie mit Stromwechseln eine Menge Geld zu sparen ist. Wenn ihr es für euch nicht nutzen möchtet, ist das Wissen jedoch nicht umsonst. Jährlich werden zwischen 300.000 und 350.000 Haushalten wegen mangelnder Beitragszahlung der Strom abgestellt. Jährlich werden über 5 Mio Haushalten die Stromunterbrechnung angedroht. Alles nur weil das Beitragskonto nicht ausgeglichen ist. Allein durch einen Wechsel des Versorgers kann der Fehlbetrag durch die Wechselprämien in einigen Fällen komplett ausgeglichen werden, min. hilft dies den Betroffenen jedoch merklich weiter. Nutzt also gerne das Wissen um den Bedürftigen zu helfen.

    Gast (Gast)

    17.08.2018, 09:07 Reply #

    @SunSurfer:
    …und wenn man eh schon klamm ist…. dann auch die ganzen Cashback-Aktionen mitnehmen….

Gast (Gast)

16.08.2018, 11:19 Reply #

Sehr gute Beiträge @SunSurfer.

Profilbild SunSurfer

06.01.2019, 12:46 Reply #

So mal noch zwei Anmerkungen aus gegebenem Anlass:

Wenn euer Energieversorger Insolvenz anmeldet, solltet ihr folgendes beachten / bedenken / wissen.

1. Ruhe bewahren, Kaffee / Tee trinken – Ruhe bewahren
2. UNterlagen des Versorgers herauskramen
3. Sepa-Mandat kündigen, dies hat zur Folge, dass der Altversorger alle Rechnungen / Abschläge nur noch per Rechnung einfordern kann
4. Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber (gemeint ist nicht der Versorger) und anschließend auch dem Versorger mitteilen
5. Sucht euch sofort einen neuen Versorger
6. Nachdem ihr alles getan habt, was ihr tun konntet, trinkt euch einen Kaffee

7. So gehts weiter: Ihr werdet natürlich nicht ohne Gas/Strom etc. da stehen. Ihr werdet vielmehr in die Grundversorgung rutschen. Das ist aber in Ordnung: Denn 1. ist es wichtig, dass ihr weiter versorgt werdet, der "teure" Preis vom Grundversorger kann vernachlässigt werden, denn die MEhrkosten betragen ja nur einen Bruchteil aufs Jahr gerechnet, den holt ihr mit Prämien durchs Wechseln auch sofort wieder rein.

    Gast (Gast)

    19.01.2019, 15:55 Reply #

    @SunSurfer:
    …und die Kündigungsfristen aus der Grundversorgung sind sehr kundenfreundlich 😉

Profilbild Vidiok

04.06.2020, 13:31 Reply #

Weis jemand, ob das noch so ist, dass man den Sofortboni behalten kann obwohl der Verbrauch bei Vertragsabschluss viel zu hoch angegeben wurde?

Profilbild Florian Silbereis

26.07.2026, 17:16 Reply #

wir haben den Beitrag ausführlich geupdatet.

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