Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026 und 2027: Wie hoch er ist, was er abdeckt und wann sich Einzelnachweise lohnen
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 genau 1.230 Euro und soll ab 2027 um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen – beschlossen ist das aber noch nicht. Die Erhöhung steht im Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, den das Bundeskabinett am 2. September 2026 verabschiedet und der Bundestag am 8. Oktober 2026 in erster Lesung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Auf dem Konto landen davon je nach Steuersatz rund 49 bis 84 Euro im Jahr, nicht 200 Euro. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in KĂĽrze
- 1.230 Euro Werbungskosten zieht das Finanzamt 2026 automatisch ab, ohne einen einzigen Beleg
- Ab 2027 geplant: 1.430 Euro – rund 1,3 Millionen Beschäftigte brauchen dann keine Anlage N mehr
- Pendler mit 220 Arbeitstagen liegen 2026 ab 15 Kilometern ĂĽber der Pauschale, 2027 erst ab 18 Kilometern
- Gewerkschaftsbeiträge zählen seit 2026 zusätzlich, Homeoffice-Tage dagegen nicht
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Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ein gesetzlicher Pauschalabzug für Werbungskosten, den das Finanzamt bei jedem Arbeitslohn automatisch berücksichtigt, solange ihr keine höheren tatsächlichen Kosten nachweist. Wer als Arbeitnehmer vor der Steuererklärung sitzt, will vor allem wissen, ob sich das Sammeln von Fahrtkosten, Rechnungen und Belegen überhaupt lohnt oder ob die Pauschale ohnehin mehr bringt. Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion den Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, die Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 2. September 2026 und die einschlägigen Paragrafen des Einkommensteuergesetzes ausgewertet und die Steuerersparnis mit dem geplanten Tarif 2027 selbst nachgerechnet.
Was ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist laut § 9a Einkommensteuergesetz ein Pauschbetrag von 1.230 Euro, der von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen wird, „wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden“ (Stand: Oktober 2026). Umgangssprachlich heiĂźt er auch Werbungskostenpauschale oder Arbeitnehmerpauschale.
Werbungskosten sind nach § 9 EStG alle Aufwendungen, die ihr tragt, um euren Arbeitslohn zu erwerben, zu sichern und zu erhalten – vom Arbeitsweg über Fachliteratur bis zum Arbeitsmittel. Der Gesetzgeber unterstellt, dass jeder Beschäftigte solche Kosten hat, und rechnet deshalb pauschal 1.230 Euro an. Ihr müsst dafür nichts beantragen und nichts belegen.
Wirksam wird die Pauschale schon beim Lohn. Laut § 39b EStG ist sie in den Steuerklassen I bis V in die Lohnsteuerberechnung eingebaut, euer Arbeitgeber zieht also jeden Monat bereits weniger Lohnsteuer ab. Nur in Steuerklasse VI für ein zweites Arbeitsverhältnis fehlt sie, weil sie dort schon über das erste Arbeitsverhältnis berücksichtigt ist.
Zwei Grenzen stehen direkt im Gesetz: Der Pauschbetrag darf nur bis zur Höhe der Einnahmen abgezogen werden, ein Verlust entsteht dadurch also nicht. Und er gilt pro Person mit Arbeitslohn, nicht pro Arbeitsvertrag – wer zwei Jobs hat, bekommt ihn trotzdem nur einmal.
Wie Pauschbeträge grundsätzlich funktionieren und warum sie Finanzamt und Steuerzahlern Arbeit sparen, erklärt das Bundesfinanzministerium in einem einminütigen Video aus seiner Reihe #Finanzisch (aus dem Jahr 2022, die Beträge darin sind deshalb nicht mehr aktuell):
Wann lohnt sich der Nachweis tatsächlicher Werbungskosten?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Der Nachweis lohnt sich erst, wenn eure tatsächlichen Werbungskosten zusammen mehr als 1.230 Euro im Jahr 2026 ausmachen – laut Regierungsentwurf ab 2027 mehr als 1.430 Euro. Alles darunter ist mit der Pauschale bereits abgegolten, jeder Euro darüber senkt das zu versteuernde Einkommen zusätzlich.
Entscheidend ist der Unterschiedsbetrag, nicht die Summe. Habt ihr 1.500 Euro Werbungskosten, bringt euch der Einzelnachweis 2026 nur 270 Euro mehr Abzug als die Pauschale. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent sind das rund 81 Euro Steuerersparnis. Liegen eure Kosten bei 1.000 Euro, bringt jede Belegsammlung gar nichts.
Der größte Einzelposten ist bei den meisten Beschäftigten der Arbeitsweg. Deshalb entscheidet in der Praxis vor allem die Entfernung zur Arbeit darüber, ob sich die Anlage N mit eigenen Zahlen lohnt.
Wie setze ich Fahrtkosten ĂĽber der Pauschale ab?
Fahrtkosten setzt ihr über die Entfernungspauschale an, und die beträgt laut § 9 Absatz 1 EStG seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke. Bis Ende 2025 galten für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 Euro. Die Bundesregierung rechnet zum Steueränderungsgesetz 2025 mit einer Fünf-Tage-Woche vor: Bei 10 Kilometern Arbeitsweg ergeben sich 176 Euro mehr Werbungskosten als nach altem Recht.
Gerechnet wird nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg, und nur für Tage, an denen ihr die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufsucht. Die Obergrenze liegt bei 4.500 Euro im Jahr, gilt aber nicht, wenn ihr mit dem eigenen Auto fahrt. Mit 220 Arbeitstagen als Annahme sieht die Rechnung so aus:
| Einfache Entfernung | Entfernungspauschale pro Jahr | Ăśber 1.430 Euro? |
|---|---|---|
| 10 km | 836,00 € | nein |
| 15 km | 1.254,00 € | nein |
| 17 km | 1.421,20 € | nein |
| 18 km | 1.504,80 € | ja |
| 20 km | 1.672,00 € | ja |
| 30 km | 2.508,00 € | ja |
Eigene Berechnung: Kilometer × 0,38 Euro × 220 Arbeitstage nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG. Die Zahl der Arbeitstage ist eine Annahme, die auch der Rechnung der Bundesregierung zugrunde liegt. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage senken sie. Stand 15.10.2026.
Daraus folgt eine einfache Faustregel: Mit 220 Arbeitstagen überschreitet ihr den Pauschbetrag von 1.230 Euro ab 15 Kilometern allein mit dem Arbeitsweg. Steigt er wie geplant auf 1.430 Euro, verschiebt sich die Schwelle auf 18 Kilometer. Wer zwischen 15 und 17 Kilometern pendelt und sonst kaum Werbungskosten hat, profitiert 2027 voll von der Erhöhung, ohne einen Beleg einzureichen.
Wer Bus und Bahn nutzt, kann laut § 9 Absatz 2 EStG die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, soweit sie die Entfernungspauschale übersteigen. Was ein Monatsabo aktuell kostet, steht in unserem Überblick zu den Kosten des Deutschlandtickets.
Zählt Homeoffice-Pauschale zusätzlich zum Pauschbetrag?
Nein: Die Homeoffice-Pauschale ist selbst ein Teil der Werbungskosten und wird nicht neben, sondern auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag gerechnet. Laut § 4 Absatz 5 Nummer 6c EStG gibt es 6 Euro pro Tag, an dem ihr überwiegend zu Hause arbeitet und keine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, höchstens 1.260 Euro im Jahr.
Die Höchstgrenze erreicht ihr mit 210 Homeoffice-Tagen. Das hat 2027 eine unauffällige Folge: Bisher lag die maximale Homeoffice-Pauschale mit 1.260 Euro knapp über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro. Mit 1.430 Euro liegt sie darunter. Wer nur von zu Hause arbeitet und sonst keine Kosten hat, gewinnt durch den Einzelnachweis ab 2027 nichts mehr. Für denselben Tag gibt es in der Regel entweder die Tagespauschale oder die Entfernungspauschale – beides zusammen nur, wenn euch laut § 4 Absatz 5 Nummer 6c Satz 2 EStG dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2027: Steigt er wirklich auf 1.430 Euro?

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Geplant ja, beschlossen nein: Laut Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 2. September 2026 steigt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag mit dem Einkommensteuerreformgesetz 2027 von 1.230 auf 1.430 Euro. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und federfĂĽhrend an den Finanzausschuss ĂĽberwiesen.
Das Gesetz braucht die Zustimmung des Bundesrats, der Entwurf beginnt ausdrĂĽcklich mit der Formel „mit Zustimmung des Bundesrates“. Bis zur VerkĂĽndung können sich Beträge noch ändern. Laut BegrĂĽndung im Regierungsentwurf soll die Erhöhung ab dem Veranlagungszeitraum 2027 gelten und in die Lohnsteuertabellen fĂĽr 2027 eingearbeitet werden – sie wĂĽrde also schon mit der Januar-Abrechnung 2027 wirken, ohne Antrag.
Die Schlagzeile von den „1,3 Millionen, die sich ein Steuerformular sparen“, stammt aus genau dieser Quelle. Das Bundesfinanzministerium formuliert es so: „Rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige sparen sich dadurch kĂĽnftig die Anlage N zur Steuererklärung, weil ihre tatsächlichen Aufwendungen unter dem neuen Pauschbetrag liegen.“ Gemeint ist also nur die Anlage N mit den Werbungskosten, nicht die gesamte Steuererklärung. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, bleibt es auch mit 1.430 Euro Pauschale.
Der Regierungsentwurf beziffert auch den Verwaltungseffekt: Im Finanzamt entfalle in rund 1,04 Millionen Fällen die Prüfung der Einzelangaben, die im Schnitt 30 Minuten dauere; das entspreche rechnerisch 325 Vollzeitkräften. Den Steuerausfall durch die Erhöhung setzt der Entwurf mit 1,13 Milliarden Euro im ersten vollen Jahr an.
Im selben Gesetz stecken weitere Änderungen, die viele Arbeitnehmer treffen: Der Grundfreibetrag soll 2027 von 12.348 auf 12.564 Euro steigen, das Kindergeld von 259 auf 267 Euro. Wie die Kindergeld-Erhöhung einzuordnen ist, steht in unserem Artikel zum Kindergeld 2027.
Wie viel bringt die Erhöhung um 200 Euro netto?
Die 200 Euro werden nicht ausgezahlt, sie senken nur das zu versteuernde Einkommen. Wie viel Steuer ihr dadurch spart, hängt von eurem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Wir haben das mit dem Tarif 2027 aus dem Regierungsentwurf (§ 32a EStG in der Entwurfsfassung) nachgerechnet:
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz ca. | Ersparnis pro Jahr |
|---|---|---|
| 20.000 € | 25 % | 49 € |
| 30.000 € | 28 % | 56 € |
| 40.000 € | 32 % | 63 € |
| 50.000 € | 35 % | 70 € |
| 60.000 € | 39 % | 77 € |
| 80.000 € | 42 % | 84 € |
Eigene Berechnung mit der Tarifformel 2027 aus dem Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Einzelveranlagung, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Gilt nur für Beschäftigte, deren Werbungskosten unter 1.230 Euro liegen. Stand 15.10.2026, Gesetz noch nicht beschlossen.
Wer heute schon mehr als 1.430 Euro Werbungskosten nachweist, spart durch die Erhöhung gar nichts – bei ihm zählen weiter die tatsächlichen Kosten. Wer zwischen 1.230 und 1.430 Euro liegt, profitiert nur anteilig, spart sich dafür aber die Belegsammlung.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag Höhe: Wie hat er sich entwickelt?
Von 2011 bis 2021 lag der Arbeitnehmer-Pauschbetrag elf Jahre lang unverändert bei 1.000 Euro; laut Bundestag wurde er mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 am 12. Mai 2022 rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 1.200 Euro angehoben. Mit dem Jahressteuergesetz 2022, das der Bundestag am 2. Dezember 2022 verabschiedete, kamen weitere 30 Euro dazu.
| Jahr | Pauschbetrag | Grundlage |
|---|---|---|
| 2011 bis 2021 | 1.000 € | Erhöhung 2011 |
| 2022 | 1.200 € | Steuerentlastungsgesetz 2022 |
| 2023 bis 2026 | 1.230 € | Jahressteuergesetz 2022 |
| ab 2027 | 1.430 € | Entwurf, nicht beschlossen |
Quellen: Bundestag (Textarchiv 2022), Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Begründung zu § 9a), § 9a EStG in der Fassung vom Oktober 2026. Stand 15.10.2026.
Der Sprung um 200 Euro wäre damit die zweite Erhöhung dieser Größenordnung innerhalb von fünf Jahren. Zusammengerechnet stiege die Pauschale von 2021 bis 2027 um 43 Prozent. Für 2025 und 2026 gilt unverändert der Betrag von 1.230 Euro – wer gerade seine Steuererklärung für 2025 macht, rechnet also noch mit dem alten Wert.
Was gehört alles zu den Werbungskosten?

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Zu den Werbungskosten gehört laut § 9 EStG jede Ausgabe, die beruflich veranlasst ist – und sie alle zählen zusammen gegen den Pauschbetrag von 1.230 Euro. Erst die Summe aller Posten entscheidet, ob sich der Einzelnachweis lohnt.
Die wichtigsten Gruppen im Ăśberblick:
- Arbeitsweg: Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer der einfachen Strecke, seit 2026 ab dem ersten Kilometer
- Homeoffice: 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr
- Arbeitsmittel: Werkzeug, typische Berufskleidung, FachbĂĽcher, beruflich genutzte Computer anteilig
- Fortbildung: Kurs- und PrĂĽfungsgebĂĽhren, Fahrtkosten zum Kurs, Lernmaterial
- Doppelte HaushaltsfĂĽhrung: Zweitwohnung am Arbeitsort und eine Familienheimfahrt pro Woche, ebenfalls mit 0,38 Euro je Kilometer
- Bewerbungen und Umzug: Kosten fĂĽr Bewerbungsunterlagen, beruflich veranlasster Umzug
- Beiträge zu Berufsverbänden: etwa Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden
Gewerkschaftsbeiträge: seit 2026 zusätzlich zur Pauschale
Eine Ausnahme gilt seit 2026 fĂĽr Gewerkschaftsbeiträge: Laut § 9a Satz 3 EStG werden sie neben dem Pauschbetrag berĂĽcksichtigt. Das Bundesfinanzministerium schreibt im Monatsbericht Februar 2026, Gewerkschaftsbeiträge könnten „jetzt neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag und somit in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden“. Bis Ende 2025 gingen sie in der Pauschale unter, wenn die ĂĽbrigen Kosten niedrig waren.
Ein Beispiel: Bei einem Beitrag von 1 Prozent des Bruttolohns zahlt ihr mit 3.500 Euro brutto 420 Euro im Jahr. Diese 420 Euro mindern seit dem Steuerjahr 2026 das zu versteuernde Einkommen zusätzlich zu den 1.230 Euro – bei 30 Prozent Grenzsteuersatz sind das rund 126 Euro. Wer über einen Austritt nachdenkt, sollte diese Ersparnis gegenrechnen; die Fristen erklären wir im Ratgeber zum Gewerkschaftsaustritt. Eintragen müsst ihr den Beitrag in der Anlage N – sie entfällt für Gewerkschaftsmitglieder also auch 2027 nicht.
Ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei Rentnern anders?

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Ja: Für die gesetzliche Rente gibt es nicht 1.230 Euro, sondern laut § 9a Satz 1 Nummer 3 EStG einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro im Jahr. Dieselben 102 Euro gelten nach Nummer 1 Buchstabe b für Versorgungsbezüge, also etwa Beamtenpensionen und Werkspensionen (Stand: Oktober 2026).
Arbeitet ein Rentner nebenher in einem regulär versteuerten Job, bekommt er für diesen Arbeitslohn zusätzlich den vollen Arbeitnehmer-Pauschbetrag – beide Pauschalen gelten getrennt für ihre jeweilige Einkunftsart. Der Regierungsentwurf 2027 ändert nur den Betrag für aktiv Beschäftigte; die 102 Euro für Renten und Pensionen bleiben laut Entwurf unverändert. Wie sich Freibetrag, Pauschbeträge und Krankenversicherung bei der Rente zusammensetzen, haben wir in der Rentenbesteuerung 2026 durchgerechnet.
Unterschied Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag schützt das Existenzminimum und liegt laut § 32a EStG 2026 bei 12.348 Euro; bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt gar keine Einkommensteuer an. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wirkt eine Stufe früher: Er senkt den Arbeitslohn, bevor überhaupt das zu versteuernde Einkommen feststeht. Beide addieren sich also. Wer 2026 nur Arbeitslohn hat und sonst keine Abzüge, zahlt deshalb erst ab einem Bruttolohn über 13.578 Euro Einkommensteuer, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen noch nicht eingerechnet.
Welche Pauschbeträge gibt es noch?
Neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag kennt das Einkommensteuergesetz weitere Pauschalen, die oft verwechselt werden:
- Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro, bei Zusammenveranlagung 72 Euro (§ 10c EStG), für Spenden, Kirchensteuer und ähnliche Sonderausgaben
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro, für Ehepaare 2.000 Euro (§ 20 Absatz 9 EStG), für Kapitalerträge; hier ist der Nachweis höherer Kosten ausgeschlossen
- Werbungskosten-Pauschbetrag Rente und Versorgungsbezüge: je 102 Euro (§ 9a EStG)
FĂĽr den Sparer-Pauschbetrag braucht ihr anders als beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag einen Freistellungsauftrag bei der Bank, sonst zieht sie sofort Abgeltungsteuer ab. Wie ihr den Betrag aufteilt, steht in unserem Ratgeber zum Freistellungsauftrag.
Muss ich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in der Steuererklärung eintragen?
Nein: Das Finanzamt setzt die 1.230 Euro automatisch an, sobald in eurer Steuererklärung Arbeitslohn steht – eine Zeile für die Pauschale gibt es in der Anlage N nicht. Eintragen müsst ihr nur tatsächliche Werbungskosten, und das lohnt sich nur, wenn ihr über dem Pauschbetrag landet oder Gewerkschaftsbeiträge habt.
Zu viel einreichen ist dabei kein Risiko: Das Finanzamt vergleicht selbst und nimmt den höheren Wert. Laut BegrĂĽndung des Regierungsentwurfs wird bei der Veranlagung „der höhere ggf. glaubhaftgemachte Betrag berĂĽcksichtigt“. Glaubhaft machen heiĂźt: FĂĽr Fahrtkosten reichen in der Regel Adresse der Arbeitsstätte und Zahl der Arbeitstage, fĂĽr Anschaffungen solltet ihr Rechnungen aufbewahren, um sie auf Nachfrage vorlegen zu können.
Wer deutlich über der Pauschale liegt, muss nicht bis zur Steuererklärung warten. Laut § 39a EStG könnt ihr beim Finanzamt einen Freibetrag für die Lohnsteuer eintragen lassen. Der Antrag ist allerdings nur zulässig, wenn die Werbungskosten, soweit sie den Pauschbetrag übersteigen, zusammen mit bestimmten Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen mehr als 600 Euro ausmachen. Die Frist läuft vom 1. November des Vorjahres bis zum 30. November des laufenden Jahres. Wer einen solchen Freibetrag nutzt, muss danach in der Regel eine Steuererklärung abgeben.
Für die Erklärung selbst reicht bei einfachen Fällen das kostenlose Portal der Finanzverwaltung. Steuerprogramme führen dagegen mit Fragen durch die Werbungskosten und zeigen laufend, ob ihr über der Pauschale liegt. In der MonsterDealz-Zentraldatenbank stehen seit Mai 2016 genau 38 Deal-Beiträge zu Steuerprogrammen; für das Steuerjahr 2025 lag das günstigste davon bei 13,45 Euro für tax 2026, WISO Steuer 2026 schwankte zwischen 18,99 und 23,99 Euro (Abfrage vom 15.10.2026). Welche Variante sich für wen lohnt, steht im Steuersoftware-Vergleich. Bei Unsicherheit helfen ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater; dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Kommt der Bescheid und das Finanzamt hat eure Werbungskosten gekĂĽrzt oder nur die Pauschale angesetzt, habt ihr einen Monat Zeit fĂĽr den Einspruch gegen den Steuerbescheid.
MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und aktive Mitglieder über das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt – auch Rabatte auf Steuerprogramme landen dort regelmäßig, vor allem zwischen Dezember und der Abgabefrist im Sommer.
Vor- & Nachteile im Ăśberblick
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| 1.230 Euro Abzug ohne einen Beleg | Kein zusätzlicher Abzug für Homeoffice-Tage |
| Wirkt monatlich schon bei der Lohnsteuer | Bei höheren Kosten verfällt die Pauschale komplett |
| 2027 geplant 1.430 Euro, Ersparnis bis 84 Euro | Erhöhung 2027 noch nicht beschlossen |
| Gewerkschaftsbeiträge seit 2026 zusätzlich absetzbar | Rentner erhalten nur 102 Euro |
Häufige Fragen zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Gilt der Pauschbetrag auch, wenn ich nur einen Teil des Jahres gearbeitet habe?
Ja, und zwar in voller Höhe. § 9a EStG kennt keine Kürzung nach Monaten; wer nur von September bis Dezember gearbeitet hat, bekommt ebenfalls 1.230 Euro. Die einzige Grenze ist der Arbeitslohn selbst: Mehr als die Einnahmen darf nicht abgezogen werden.
Gilt der Pauschbetrag auch bei Teilzeit oder Minijobs?
Bei Teilzeit und bei Werkstudenten gilt er voll, solange der Lohn regulär über die Lohnsteuerkarte versteuert wird. Beim pauschal versteuerten Minijob spielt er keine Rolle: Laut § 40 Absatz 3 EStG bleibt pauschal besteuerter Arbeitslohn bei der Veranlagung außer Ansatz, Werbungskosten dazu könnt ihr deshalb auch nicht abziehen. Wie viele Stunden ein Minijob bei welchem Stundenlohn erlaubt, steht im Ratgeber zu den Minijob-Stunden.
Können Fahrtkosten zur Arbeit zusätzlich zum Pauschbetrag abgesetzt werden?
Nein, Fahrtkosten sind Teil der Werbungskosten und werden mit der Pauschale verrechnet. Sie wirken sich nur aus, wenn sie zusammen mit euren ĂĽbrigen Werbungskosten mehr als 1.230 Euro ergeben. Mit 0,38 Euro je Kilometer und 220 Arbeitstagen ist das ab 15 Kilometern einfacher Strecke der Fall.
Welche Belege muss ich fĂĽr das Finanzamt aufbewahren?
Alles, womit ihr Werbungskosten über der Pauschale glaubhaft machen könnt: Rechnungen für Arbeitsmittel und Fortbildungen, Fahrkarten, Nachweise zur doppelten Haushaltsführung und die Bescheinigung der Gewerkschaft. Mitschicken müsst ihr sie nicht automatisch, aber auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen können. Für den reinen Pauschbetrag braucht ihr keinen einzigen Beleg.
Was passiert, wenn ich meine Werbungskosten nicht genau belegen kann?
Dann setzt das Finanzamt mindestens den Pauschbetrag von 1.230 Euro an – weniger als die Pauschale gibt es nie. Kosten, die ihr nicht glaubhaft machen könnt, streicht das Finanzamt aus der Rechnung, bevor es mit der Pauschale vergleicht.
Bekommen Ehepaare den Pauschbetrag doppelt?
Ja, wenn beide Arbeitslohn beziehen: Der Pauschbetrag hängt an den Einkünften jedes Partners, auch bei Zusammenveranlagung. Ein Paar mit zwei Gehältern kommt 2026 also auf zweimal 1.230 Euro und würde ab 2027 nach dem Entwurf zweimal 1.430 Euro erhalten. Hat nur ein Partner Arbeitslohn, gibt es den Betrag nur einmal.
Wie wirken sich Werbungskosten auf mein zu versteuerndes Einkommen aus?
Sie werden vom Bruttoarbeitslohn abgezogen, bevor der Steuertarif greift. Jeder Euro über dem Pauschbetrag senkt das zu versteuernde Einkommen um einen Euro, die Steuer aber nur um euren Grenzsteuersatz – bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro sind das nach dem Tarif 2027 rund 32 Cent je Euro.
Fazit: 1.230 Euro sicher, 1.430 Euro wahrscheinlich – rechnet trotzdem nach
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nimmt euch 2026 die Belegsammlung für die ersten 1.230 Euro Werbungskosten ab, und 2027 sollen es 1.430 Euro werden. Die Erhöhung bringt Beschäftigten mit niedrigen Werbungskosten je nach Steuersatz 49 bis 84 Euro im Jahr und rund 1,3 Millionen Menschen das Ende der Anlage N, ist aber erst ein Regierungsentwurf. Wer pendelt, sollte trotzdem nachrechnen, denn ab 15 Kilometern Arbeitsweg lohnt sich der Einzelnachweis schon heute.
- Arbeitsweg mal 0,38 Euro mal Arbeitstage rechnen: Liegt das Ergebnis ĂĽber 1.230 Euro, lohnt sich die Anlage N.
- Gewerkschaftsbeiträge seit dem Steuerjahr 2026 immer eintragen, sie kommen zur Pauschale hinzu.
- Ab 2027 mit 1.430 Euro planen, aber den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens abwarten.
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