Freistellungsauftrag 2026: Höhe, Aufteilung und die häufigsten Fehler
Ein Freistellungsauftrag ist die Anweisung an eure Bank, Kapitalerträge bis zu einem festgelegten Betrag ohne Steuerabzug auszuzahlen. Er deckt den Sparer-Pauschbetrag ab, der laut § 20 Absatz 9 EStG bei 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare liegt. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Zinsen automatisch Steuern ein — und ihr holt sie erst über die Steuererklärung zurück. Dieser Ratgeber zeigt euch Höhe, Aufteilung, Fristen und die Fehler, die am meisten Geld kosten – Stand: August 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- 1.000 Euro pro Person, 2.000 Euro für Ehepaare — insgesamt, nicht pro Bank
- Ohne Freistellungsauftrag greifen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag
- Ohne Steuer-Identifikationsnummer ist der Auftrag unwirksam
- Banken melden die tatsächlich freigestellten Erträge bis Ende Februar ans Bundeszentralamt
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Was ist ein Freistellungsauftrag?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Ein Freistellungsauftrag ist ein Formular, mit dem ihr eurer Bank erlaubt, Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro im Jahr steuerfrei auszuzahlen — bei Ehepaaren bis 2.000 Euro. Die Rechtsgrundlage steht in § 44a EStG: „Soweit die Kapitalerträge […] den Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Absatz 9 nicht übersteigen, ist ein Steuerabzug nicht vorzunehmen“ (Stand: August 2026).
Kapitalerträge sind dabei mehr als nur Zinsen. Dazu zählen Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld, Dividenden, Ausschüttungen von Fonds, realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen und die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs.
Wichtig ist die Richtung: Der Freibetrag existiert ohnehin, der Freistellungsauftrag holt ihn nur nach vorn. Ohne Auftrag bekommt ihr das Geld trotzdem — nur eben ein bis zwei Jahre später über die Steuererklärung statt sofort auf dem Konto.
Das Formular ist gesetzlich vorgegeben. § 44a EStG verlangt einen Auftrag „nach amtlich vorgeschriebenem Muster“, weshalb alle Banken dasselbe Formular verwenden — egal ob Sparkasse, Direktbank oder Neobroker.
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag 2026?
Der maximale Freistellungsauftrag beträgt 2026 unverändert 1.000 Euro pro Steuerpflichtigem und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Diese Beträge stehen so im Gesetzestext von § 20 Absatz 9 EStG, abrufbar bei Gesetze im Internet (Stand: August 2026); die Verbraucherzentrale nennt dieselben Werte.
Die Verbraucherzentrale formuliert es so: „Der Sparerpauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen.“ Und weiter: „Er beträgt 1.000 Euro pro Steuerpflichtigen, für Ehepaare 2.000 Euro.“
Zwei Details werden dabei oft übersehen. Erstens ist der Betrag eine Jahressumme über alle Banken hinweg — nicht 1.000 Euro pro Institut. Zweitens deckelt das Gesetz den Abzug: Der Sparer-Pauschbetrag darf laut § 20 Absatz 9 EStG „nicht höher sein als die […] verrechneten Kapitalerträge“. Wer nur 300 Euro Zinsen hat, verschenkt die restlichen 700 Euro nicht — es gibt schlicht nichts freizustellen.
Ein dritter Punkt betrifft alle, die auf Werbungskosten hoffen: Der Pauschbetrag ist abschließend. Das Gesetz stellt ausdrücklich fest, dass „der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen ist“. Depotgebühren oder Ordergebühren könnt ihr also nicht zusätzlich geltend machen.
Sparerpauschbetrag oder Freistellungsauftrag – wo ist der Unterschied?
Der Sparer-Pauschbetrag ist der Freibetrag von 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro, der Freistellungsauftrag ist das Werkzeug, mit dem ihr ihn bei der Bank aktiviert. Beide Begriffe beschreiben also nicht dasselbe, sondern zwei Stufen desselben Vorgangs (Rechtsgrundlage: § 20 Absatz 9 und § 44a EStG, Stand: August 2026).
Der Unterschied ist praktisch relevant, weil er erklärt, warum Steuern abgezogen werden, obwohl ihr „doch einen Freibetrag habt“. Der Freibetrag steht euch immer zu. Die Bank kennt ihn aber nicht von allein — sie erfährt erst durch den Freistellungsauftrag, dass sie ihn anwenden darf.
Daraus folgt eine einfache Regel: Ohne Auftrag geht kein Freibetrag verloren, aber der Zinseszins. Denn das zu viel gezahlte Geld liegt bis zum Steuerbescheid beim Finanzamt statt auf eurem Tagesgeldkonto.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag 25 Prozent Abgeltungsteuer ein, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese Steuer. § 32d Absatz 1 EStG formuliert das so: „Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Absatz 8 fallen, beträgt 25 Prozent“ (Stand: August 2026). Den Zuschlag von 5,5 Prozent regelt § 4 Solidaritätszuschlaggesetz 1995.
In Summe sind das 26,375 Prozent. Kommt Kirchensteuer dazu, wird es mehr: Sie beträgt laut Kirchenfinanzen.de „8 Prozent (in Bayern und Baden-Württemberg) oder 9 Prozent (alle übrigen Bundesländer)“. Weil die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage nach § 32d Absatz 1 Satz 4 EStG mindert, liegt die Gesamtbelastung dann bei rund 27,82 Prozent (8 Prozent) beziehungsweise 27,99 Prozent (9 Prozent) — eigene Berechnung nach der Formel des Gesetzes.
Konkret heißt das: Auf 1.000 Euro Zinsen ohne Freistellungsauftrag gehen 263,75 Euro an den Fiskus, bei Kirchensteuerpflicht bis zu rund 280 Euro. Bei einem Ehepaar mit 2.000 Euro Erträgen sind es 527,50 Euro.
Den Kirchensteuerabzug organisiert das Bundeszentralamt für Steuern automatisch. Nach § 51a EStG fragen Banken einmal jährlich zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober ab, ob ihr am 31. August kirchensteuerpflichtig wart. Wer das nicht möchte, kann einen Sperrvermerk setzen lassen — Anträge dafür müssen bis zum 30. Juni beim Bundeszentralamt eingegangen sein, damit sie für die Regelabfrage desselben Jahres zählen.
Ab welcher Anlagesumme wird der Sparerpauschbetrag überhaupt knapp?
Bei einem Zinssatz von 3,00 Prozent pro Jahr ist der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro ab einer Anlagesumme von rund 33.300 Euro ausgeschöpft, bei Ehepaaren mit 2.000 Euro ab rund 66.700 Euro. Die 3,00 Prozent sind dabei kein gegriffener Wert: Es ist der Median der Aktionszinsen aus 35 Tagesgeld- und Festgeld-Aktionen, die wir zwischen dem 15. Juli 2018 und dem 31. Juli 2026 veröffentlicht haben (Quelle: MonsterDealz-Deal-Datenbank, Stand: 17. August 2026).
Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion diese 35 Aktionen ausgewertet. Die Spanne reicht von 0,60 Prozent im Jahr 2018 bis 4,00 Prozent auf dem Zinshoch, der Mittelwert liegt bei 2,83 Prozent. MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und aktive Mitglieder über das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt — die Zinsangaben stammen aus den Beiträgen, die wir zu diesen Aktionen selbst geschrieben haben.
Was die Rechnung bedeutet, hängt stark vom Zinsniveau ab. Wir haben sie deshalb für mehrere Sätze offengelegt — angenommen wird jeweils eine ganzjährige Anlage zum genannten Satz, ohne Zinseszins:
- 2,00 Prozent p. a.: Pauschbetrag voll ab 50.000 Euro (Single) / 100.000 Euro (Paar)
- 2,50 Prozent p. a.: voll ab 40.000 Euro / 80.000 Euro
- 3,00 Prozent p. a. (unser Median): voll ab 33.300 Euro / 66.700 Euro
- 4,00 Prozent p. a. (unser Höchstwert): voll ab 25.000 Euro / 50.000 Euro
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens waren die meisten dieser Sätze Aktionszinsen für drei bis sechs Monate — wer nur ein halbes Jahr zum Aktionszins anlegt, braucht entsprechend die doppelte Summe. Zweitens zählen Dividenden, Kursgewinne und die Vorabpauschale in denselben Topf. Wer neben dem Tagesgeld noch ein Depot führt, ist deutlich früher am Limit. Welche Konten aktuell wie verzinst sind, sammeln wir laufend im Tagesgeld-Vergleich; die Abwägung zwischen kurzfristig und fest steht unter Tagesgeld oder Festgeld.
Wie teilt ihr den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken auf?

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Ihr dürft den Sparer-Pauschbetrag beliebig auf mehrere Institute verteilen, solange die Summe aller Aufträge 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro nicht übersteigt. Die DKB weist ausdrücklich darauf hin, dass ihr bei Konten oder Depots bei mehreren Banken für jedes Institut einen eigenen Freistellungsauftrag braucht (Stand: August 2026). Auch der Bankenverband beschreibt die Aufteilung als zulässig, solange die Gesamtsumme das Limit hält.
Eine sinnvolle Aufteilung folgt der erwarteten Ertragslage, nicht dem Bauchgefühl. Drei Muster haben sich bewährt:
- Zinskonto zuerst: Wer den Großteil der Erträge aus Tagesgeld zieht, legt den Schwerpunkt dorthin — Zinsen fallen planbar an, Kursgewinne nicht.
- Depot nicht vergessen: Dividenden und die Vorabpauschale laufen über das Depot. Ein Auftrag von 0 Euro dort führt dazu, dass jede Ausschüttung sofort besteuert wird.
- Puffer statt Punktlandung: Lieber etwas mehr bei der Bank mit schwankenden Erträgen als eine exakte Aufteilung, die bei jeder Sonderausschüttung reißt.
Das häufigste Problem ist nicht die Aufteilung selbst, sondern der verlorene Überblick nach mehreren Kontowechseln. Wer über Jahre Prämienangebote mitgenommen hat, hat schnell fünf Aufträge bei vier Banken — und weiß nicht mehr, ob die Summe noch stimmt. Praktikabel ist eine simple Liste mit Bank, Betrag und Datum, einmal im Jahr abgeglichen. Was beim Wechsel des Instituts mit dem alten Auftrag passiert, erklären wir im Ratgeber Bank wechseln; für Depots gilt Entsprechendes beim Depotwechsel.
Wie richtet ihr den Freistellungsauftrag bei eurer Bank ein?

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Der Freistellungsauftrag läuft heute bei fast allen Instituten über das Online-Banking und ist in wenigen Minuten erledigt — zwingend nötig ist dafür die steuerliche Identifikationsnummer. § 44a EStG ist an dieser Stelle eindeutig: „Ein Freistellungsauftrag kann nur erteilt werden, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge seine Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) […] mitteilt“ (Stand: August 2026).
Die Wege unterscheiden sich im Detail. Bei der DKB legt ihr den Auftrag laut dem Institut online unter Profil, Steuerliche Informationen und Freistellungsauftrag an, wählt zwischen Einzel- und gemeinsamem Auftrag und gebt eure Steuer-ID an; für ein Kinderkonto verlangt die DKB einen schriftlichen Auftrag per Formular. Bei Trade Republic führt der Weg über das Profil, die Einstellungen und den Steuerbereich zur Steuerübersicht, wo ihr den Auftrag aktiviert, den Betrag eingebt und den Zeitpunkt des Inkrafttretens wählt.
Ein Punkt wird regelmäßig zur Falle: Ein Freistellungsauftrag funktioniert nur bei inländischen Kreditinstituten. Ausländische Broker ohne deutsche Niederlassung führen keine Abgeltungsteuer ab und nehmen deshalb auch keinen Freistellungsauftrag entgegen — dort müsst ihr alle Erträge selbst über die Anlage KAP erklären. Wer ohnehin über einen Depotwechsel nachdenkt, findet die Kostenseite im Vergleich der Trade-Republic-Kosten, die Grundlagen der Kontoeröffnung unter Depot eröffnen.
Unser Tipp: Zinskonten mit laufenden Aktionen
- Tagesgeld- und Girokonto-Aktionen an einem Ort
- In unserer Übersicht sammeln wir laufende Zins- und Kontoaktionen deutscher Banken — inklusive Konditionen und Laufzeit der Aktionszinsen. Praktisch, wenn ihr vor dem Freistellungsauftrag erst wissen wollt, wo das Geld überhaupt liegen soll.
Freistellungsauftrag ändern, herabsetzen oder widerrufen: Welche Fristen gelten?

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Ihr könnt einen Freistellungsauftrag im laufenden Kalenderjahr jederzeit anpassen — aber nicht rückwirkend für abgeschlossene Jahre und nicht unter den Betrag, der bereits ausgeschöpft wurde. Die DKB beschreibt die Regel so: Änderungen sind für das aktuelle oder das folgende Jahr möglich, ein noch ungenutzter Auftrag lässt sich löschen, ein bereits genutzter nur auf den verbrauchten Betrag herabsetzen und zum 31. Dezember beenden (Stand: August 2026).
Ein Freistellungsauftrag ist grundsätzlich unbefristet. Ihr müsst ihn also nicht jedes Jahr neu stellen — es sei denn, ihr habt beim Anlegen selbst ein Enddatum eingetragen. Genau das ist bei alten Aufträgen ein häufiger Stolperstein: Wer vor Jahren ein Befristungsdatum gesetzt hat, merkt erst am Steuerabzug, dass der Auftrag ausgelaufen ist.
Zwei weitere Termine gehören in den Kalender:
- 15. Dezember — Verlustbescheinigung: Nach § 43a Absatz 3 EStG muss der „unwiderrufliche Antrag auf Erteilung der Bescheinigung […] bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres der auszahlenden Stelle zugehen“. Ohne Antrag überträgt die Bank den Verlust automatisch ins nächste Jahr — bankübergreifend verrechnen könnt ihr ihn dann nicht mehr.
- 30. Juni — Sperrvermerk Kirchensteuer: Nach § 51a EStG muss der Antrag bis zu diesem Datum beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sein, damit er für die Regelabfrage desselben Jahres wirkt.
Und ein Zeitpunkt, den viele unterschätzen: Die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds gilt nach § 18 InvStG „am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen“. Sie belastet also den Freistellungsauftrag des neuen Jahres — und wird oft im Januar abgebucht, wenn niemand damit rechnet. Wer ETFs bespart, sollte das einplanen; die Grundlagen dazu stehen im ETF-Sparplan für Anfänger.
Ehepaare, Gemeinschaftskonten und Kinder: Was gilt für wen?
Zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften erhalten einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro, der laut § 20 Absatz 9 EStG je zur Hälfte auf beide entfällt. Für einen gemeinsamen Freistellungsauftrag verlangt § 44a EStG die Identifikationsnummer beider Partner (Stand: August 2026).
Die praktischen Fälle unterscheiden sich deutlich:
- Gemeinschaftskonto von Ehegatten: Hier ist nur ein gemeinsamer Freistellungsauftrag möglich — ein Einzelauftrag greift auf einem Gemeinschaftskonto nicht.
- Einzelkonten von Ehegatten: Ein gemeinsamer Auftrag wirkt über beide Konten hinweg; nicht genutztes Volumen des einen Partners kommt dem anderen zugute.
- Nicht verheiratete Paare: Kein gemeinsamer Auftrag, kein gemeinsames Volumen. Jeder braucht seinen eigenen Auftrag über maximal 1.000 Euro.
- Trennung oder Scheidung: Fällt die Zusammenveranlagung weg, ist der gemeinsame Auftrag zu ändern. Bestehende Aufträge laufen sonst auf einer Grundlage weiter, die es nicht mehr gibt.
- Kinder: Jedes Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro auf ein Konto, das auf seinen Namen läuft. Die Bank verlangt dafür in der Regel einen schriftlichen Auftrag der Sorgeberechtigten.
Reicht der Pauschbetrag nicht, gibt es für Menschen mit geringem Gesamteinkommen eine zweite Stufe: die Nichtveranlagungsbescheinigung. Sie stellt Kapitalerträge auch oberhalb von 1.000 Euro frei, muss beim Finanzamt beantragt werden und ist zeitlich begrenzt — § 44a EStG legt fest: „Ihre Geltungsdauer darf höchstens drei Jahre betragen und muss am Schluss eines Kalenderjahres enden.“
Wird der Freistellungsauftrag ans Finanzamt gemeldet?
Ja — Banken melden die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge einmal jährlich bis Ende Februar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern. Grundlage sind § 45d EStG und die Übermittlungsfrist aus § 93c Absatz 1 der Abgabenordnung, wonach die Daten „bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres“ zu übermitteln sind (Stand: August 2026).
Gemeldet wird dabei weniger, als viele befürchten. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt klar, dass die Meldung „nur Informationen darüber [enthält], wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden“ — also nicht, wie hoch eure Aufträge insgesamt sind oder welche Wertpapiere ihr haltet.
Den Zweck benennt die Behörde in ihrem Kontrollverfahren unmissverständlich: „So soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervorteilen oder Sozialleistungen aufgedeckt und verhindert werden.“ Die Daten können an die Landesfinanzverwaltungen und an Sozialleistungsträger weitergegeben werden.
Für die Steuererklärung heißt das: Wer den Pauschbetrag korrekt genutzt hat und dessen Erträge vollständig über deutsche Banken laufen, muss die Anlage KAP in der Regel nicht ausfüllen. Nötig wird sie, wenn Erträge bei ausländischen Instituten anfallen, wenn ihr Verluste bankübergreifend verrechnen wollt, wenn Kirchensteuer nachzuerheben ist oder wenn ihr die Günstigerprüfung nach § 32d Absatz 6 EStG beantragt — sie lohnt sich, wenn euer persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
Die sieben häufigsten Fehler beim Freistellungsauftrag
Der teuerste Fehler ist der einfachste: gar keinen Auftrag zu stellen. Er kostet bei voll ausgeschöpftem Pauschbetrag 263,75 Euro Liquidität pro Jahr und Person (25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, § 32d EStG und § 4 SolzG, Stand: August 2026). Diese sieben Punkte tauchen in der Praxis am häufigsten auf:
- 1. Kein Auftrag beim Depot: Viele hinterlegen den Auftrag beim Tagesgeld und vergessen das Depot — Dividenden und Vorabpauschale werden dann voll besteuert.
- 2. Summe über dem Limit: Mehrere Aufträge, die zusammen über 1.000 Euro liegen. Da die Banken die freigestellten Beträge melden, fällt das auf.
- 3. Fehlende Steuer-ID: Ohne Identifikationsnummer ist der Auftrag nach § 44a EStG schlicht unwirksam — auch wenn das Formular ausgefüllt in der Bank liegt.
- 4. Altes Befristungsdatum: Ein vor Jahren eingetragenes Enddatum lässt den Auftrag stillschweigend auslaufen.
- 5. Konto gekündigt, Auftrag nicht: Bei einer geschlossenen Bankverbindung bleibt Freistellungsvolumen gebunden, das anderswo fehlt.
- 6. Einzelauftrag auf dem Gemeinschaftskonto: Dort greift nur der gemeinsame Auftrag beider Ehegatten.
- 7. Prämie mit Zinsertrag verwechselt: Eine Kontoprämie ist in der Regel kein Kapitalertrag und wird vom Freistellungsauftrag nicht erfasst.
Der letzte Punkt lohnt eine eigene Erklärung: Klassische Wechselprämien fallen als sonstige Einkünfte unter § 22 Nummer 3 EStG und haben eine eigene Freigrenze von 256 Euro — nur wenn eine Bank die Prämie ausdrücklich als Zinsersatz zahlt, greift § 20 EStG und damit der Sparer-Pauschbetrag. Warum die 256 Euro eine Freigrenze und kein Freibetrag sind und was das im Zweifel kostet, haben wir in Kontoprämien richtig versteuern aufgedröselt. Wer solche Prämien mitnimmt, sollte außerdem die Einlagensicherung der jeweiligen Bank prüfen und wissen, welche Konditionen ein kostenloses Girokonto wirklich mitbringt.
Vor- & Nachteile im Überblick
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Bis zu 263,75 Euro sofort statt später | Nur bei inländischen Banken möglich |
| In fünf Minuten im Online-Banking erledigt | Aufteilung auf mehrere Banken wird schnell unübersichtlich |
| Unbefristet gültig, kein jährlicher Aufwand | Keine rückwirkende Änderung für abgelaufene Jahre |
| Anlage KAP wird meist überflüssig | Freigestellte Beträge werden ans Bundeszentralamt gemeldet |
Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag
Muss ich den Freistellungsauftrag jedes Jahr neu stellen?
Nein. Ein Freistellungsauftrag gilt unbefristet, bis ihr ihn ändert oder widerruft. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ihr bei der Erteilung selbst ein Enddatum eingetragen habt — dann läuft er zu diesem Termin aus. Ein Blick ins Online-Banking einmal im Jahr genügt, um den Stand und den bereits ausgeschöpften Betrag zu prüfen.
Kann ich den Freistellungsauftrag im laufenden Jahr ändern?
Ja, im laufenden Kalenderjahr ist eine Anpassung jederzeit möglich. Eine Erhöhung wirkt ab dem Jahr der Änderung, eine Herabsetzung ist nur bis zu dem Betrag möglich, der bereits freigestellt wurde. Für abgeschlossene Jahre gehen rückwirkende Änderungen nicht mehr — dafür ist dann die Steuererklärung zuständig.
Muss ich den Freistellungsauftrag in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nicht. Laufen alle Erträge über deutsche Banken und bleibt ihr im Rahmen des Pauschbetrags, könnt ihr die Anlage KAP meist weglassen. Nötig wird sie unter anderem bei ausländischen Depots, bei bankübergreifender Verlustverrechnung, bei nachzuerhebender Kirchensteuer und wenn ihr die Günstigerprüfung beantragt.
Was passiert, wenn ich den Freistellungsauftrag bei mehreren Banken aufteile?
Das ist ausdrücklich erlaubt und in der Praxis der Normalfall. Entscheidend ist nur, dass die Summe aller Aufträge 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro nicht übersteigt. Jede Bank wendet ihren Anteil eigenständig an — überschreitet ihr das Limit insgesamt, fällt das über die jährliche Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern auf.
Werden Freistellungsaufträge automatisch ans Finanzamt gemeldet?
Gemeldet wird nicht der Auftrag selbst, sondern der Betrag, der tatsächlich freigestellt wurde. Diese Meldung geht nach § 45d EStG bis Ende Februar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern und kann an Landesfinanzverwaltungen und Sozialleistungsträger weitergegeben werden. Depotinhalte oder einzelne Wertpapiere sind davon nicht erfasst.
Kann ich bei einem ausländischen Broker einen Freistellungsauftrag stellen?
Nein. Der Freistellungsauftrag setzt eine inländische auszahlende Stelle voraus, die Abgeltungsteuer einbehält. Ausländische Broker ohne deutsche Niederlassung führen keine Steuer ab — dort müsst ihr sämtliche Kapitalerträge selbst in der Anlage KAP erklären und die Steuer über den Bescheid begleichen.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung und wann lohnt sie sich?
Die Nichtveranlagungsbescheinigung stellt Kapitalerträge auch oberhalb des Sparer-Pauschbetrags vom Steuerabzug frei. Sie lohnt sich für Menschen mit sehr geringem Gesamteinkommen, etwa Studierende, Kinder mit eigenem Depot oder Personen mit kleiner Rente. Beantragt wird sie beim Finanzamt; ihre Geltungsdauer beträgt nach § 44a EStG höchstens drei Jahre.
Gilt der Freistellungsauftrag auch für die Vorabpauschale bei ETFs?
Ja, die Vorabpauschale ist ein Kapitalertrag und wird vom Freistellungsauftrag abgedeckt. Wichtig ist der Zeitpunkt: Sie gilt nach § 18 InvStG erst am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen und belastet damit den Pauschbetrag des neuen Jahres. Viele Depotbanken buchen sie im Januar ab — das Verrechnungskonto sollte dann gedeckt sein.
Was passiert, wenn ich den Freistellungsauftrag vergessen habe?
Verloren ist nichts. Die zu viel einbehaltene Steuer holt ihr euch über die Einkommensteuererklärung zurück, dafür braucht ihr die Steuerbescheinigung eurer Bank. Der Nachteil ist reiner Zeitverlust: Das Geld liegt bis zum Steuerbescheid beim Finanzamt statt verzinst auf eurem Konto.
Fazit: Fünf Minuten Aufwand, bis zu 264 Euro pro Jahr
Der Freistellungsauftrag ist eine der wenigen Steuerformalitäten mit klarem Aufwand-Nutzen-Verhältnis: einmal im Online-Banking angelegt, spart er einer Einzelperson bis zu 263,75 Euro und einem Ehepaar bis zu 527,50 Euro pro Jahr an sofort verfügbarem Geld. Gerade weil unsere eigenen Auswertungen zeigen, dass gute Tagesgeld-Aktionen im Median bei 3,00 Prozent lagen, ist die Grenze von 33.300 Euro Anlagesumme für viele Sparer näher, als sie denken.
Drei Faustregeln reichen für die Praxis:
- Vollständig statt exakt: Lieber alle Institute mit einem Auftrag versorgen als eine perfekte Aufteilung bei nur einer Bank.
- Depot nie vergessen: Dividenden und Vorabpauschale zählen in denselben Topf wie Zinsen.
- Einmal im Jahr prüfen: Nach jedem Kontowechsel und jeder Depoteröffnung Summe und Befristung gegenchecken.
Dieser Ratgeber ordnet die gesetzlichen Regelungen ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei größeren Vermögen, Auslandsdepots, Erbschaften oder unklarer Veranlagung solltet ihr eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzuziehen — die Beträge, um die es dann geht, rechtfertigen den Aufwand.
Wo sich das Ganze aktuell lohnt, hängt am Zinsniveau. Laufende Zins- und Kontoaktionen sammeln wir in der Kategorie Girokonto & Tagesgeld, Prämienangebote fürs Wertpapierdepot findet ihr unter Depot-Prämie, und wer langfristig für die Rente anlegt, sollte einen Blick auf das Altersvorsorgedepot werfen. Alle tagesaktuellen Angebote stehen wie immer auf der MonsterDealz-Startseite.