Auswandern und Steuern: Welche Pflichten beim Wegzug aus Deutschland bleiben
Wer Deutschland verlässt, ist damit nicht steuerfrei: Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz greift schon ab einem Prozent Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, und seit dem 1. Januar 2025 auch bei Fondsanteilen mit Anschaffungskosten ab 500.000 Euro. Wegzugsbesteuerung heißt: Das Finanzamt tut so, als hättet ihr eure Anteile am Tag des Wegzugs zum Marktwert verkauft, und besteuert den Wertzuwachs — obwohl kein Euro geflossen ist. Wer nur ein normales Aktiendepot und eine gesetzliche Rente hat, ist davon nicht betroffen, bleibt mit deutschen Einkünften aber weiter steuerpflichtig. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Wegzugsbesteuerung ab 1 Prozent Beteiligung, wenn ihr 7 der letzten 12 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig wart
- Seit 2025 auch auf Fondsanteile: ab 1 Prozent am Fonds oder ab 500.000 Euro Anschaffungskosten
- Die Steuer ist zinslos in sieben Jahresraten zahlbar — in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung
- Miete und gesetzliche Rente aus Deutschland bleiben auch nach dem Wegzug steuerpflichtig
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Wann endet die unbeschränkte Steuerpflicht — und was zählt steuerlich als Wohnsitz?
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet in dem Moment, in dem ihr weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland habt. Beides definiert die Abgabenordnung knapp: Einen Wohnsitz hat nach § 8 AO, wer eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird; einen gewöhnlichen Aufenthalt hat nach § 9 AO, wer sich länger als sechs Monate zusammenhängend im Inland aufhält — und zwar „stets und von Beginn an“, wie der Gesetzestext ausdrücklich formuliert.
Entscheidend ist damit die tatsächliche Verfügungsmacht über eine Wohnung, nicht der Eintrag im Melderegister. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt beendet den steuerlichen Wohnsitz also nicht automatisch. Wer die Eigentumswohnung behält, den Schlüssel hat und sie jederzeit nutzen kann, bleibt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig — auch wenn der Lebensmittelpunkt längst in Spanien liegt.
Umgekehrt genügt eine Ferienwohnung, die ihr nur wenige Wochen im Jahr nutzt, in aller Regel nicht für einen Wohnsitz. Zwischen beiden Polen entscheidet der Einzelfall, und genau dort liegt der häufigste Streitpunkt mit dem Finanzamt. Wer sichergehen will, vermietet die Wohnung langfristig oder verkauft sie — dann fehlt die Verfügungsmacht eindeutig.
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Muss ich mich beim Finanzamt abmelden, wenn ich auswandere?

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Nein — eine eigene Abmeldung beim Finanzamt gibt es nicht. Pflicht ist allein die melderechtliche Abmeldung: Nach § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden, wer keine neue Wohnung im Inland bezieht; frühestens möglich ist das eine Woche vor dem Auszug. Die Meldebehörde gibt den Vorgang an die Finanzverwaltung weiter.
Das heißt aber nicht, dass gegenüber dem Finanzamt nichts zu tun wäre. Für das Wegzugsjahr fällt eine letzte Einkommensteuererklärung an, und zwar für den vollen Veranlagungszeitraum: Die Zeit als unbeschränkt Steuerpflichtiger und die Zeit danach werden in einer Veranlagung zusammengefasst. Wer weiter deutsche Einkünfte bezieht, bleibt darüber hinaus erklärungspflichtig.
Löst der Wegzug die Wegzugsbesteuerung aus, kommen zwei zusätzliche Pflichten dazu, die in § 6 Absatz 5 AStG stehen. Erstens ist jedes Ereignis, das die Ratenzahlung fällig stellt, binnen eines Monats elektronisch zu melden. Zweitens müsst ihr dem Finanzamt jährlich bis zum 31. Juli eure aktuelle Anschrift mitteilen und bestätigen, dass die Anteile euch weiterhin zuzurechnen sind. Das Bundesfinanzministerium hat dafür am 12. Dezember 2025 einen amtlichen Vordruck veröffentlicht, der die Mitteilung nach § 6 AStG und die nach § 19 Investmentsteuergesetz zusammenfasst. Wer die Meldung versäumt, verliert die Ratenzahlung: Die gesamte Reststeuer wird dann binnen eines Monats fällig.
Praktisch gehört vor den Umzug außerdem eine Bestandsaufnahme der laufenden Verträge, Daueraufträge und Kontovollmachten. Welche Stellen bei einem Wohnungswechsel ohnehin Bescheid wissen müssen, haben wir im Ratgeber zum Ummelden nach dem Umzug zusammengestellt.
Wegzugsbesteuerung einfach erklärt: ab welcher Beteiligung sie greift
Die Schwelle liegt bei einem Prozent, nicht bei einer „wesentlichen“ Beteiligung im umgangssprachlichen Sinn. § 6 Absatz 1 AStG stellt die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht der Veräußerung von Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz gleich — und dort geht es um jeden, der innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar zu mindestens einem Prozent am Kapital einer Kapitalgesellschaft beteiligt war. Erfasst sind ausdrücklich auch Aktien, GmbH-Anteile, Genussscheine und Anwartschaften darauf.
Die zweite Voraussetzung ist die Vorbesitzzeit, und sie ist seit der Reform kürzer als früher: Nach § 6 Absatz 2 AStG genügt es, innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen zu sein. Bis Ende 2021 verlangte das Gesetz zehn Jahre. Wer nach dem Studium fünf Jahre in Deutschland gearbeitet hat, fällt also weiterhin nicht darunter — wer seit der Schulzeit hier lebt, praktisch immer.
Besteuert wird der Unterschied zwischen dem gemeinen Wert der Anteile am Wegzugstag und den Anschaffungskosten. Bei einer GmbH, die mit 25.000 Euro Stammkapital gegründet wurde und heute 800.000 Euro wert ist, sind das 775.000 Euro fiktiver Veräußerungsgewinn, der nach dem Teileinkünfteverfahren zu 60 Prozent angesetzt wird. Es fließt dabei kein Geld, die Steuer ist trotzdem festzusetzen.
An genau dieser Stelle steht die verbreitetste Fehlinformation. Bis 2021 gab es bei einem Wegzug in einen EU- oder EWR-Staat eine unbefristete, zinslose Stundung von Amts wegen. Die ist ersatzlos gestrichen. Geblieben ist nach § 6 Absatz 4 AStG nur die Ratenzahlung: Auf Antrag lässt sich die Steuer in sieben gleichen Jahresraten entrichten, die erste binnen eines Monats nach dem Steuerbescheid, die übrigen jeweils am 31. Juli der Folgejahre. Die Raten sind zinslos — dem Antrag ist aber, so der Gesetzeswortlaut, „in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung stattzugeben“. Das gilt für den Umzug nach Österreich genauso wie für den nach Dubai.
Wer nur vorübergehend weg will, hat eine echte Ausstiegsoption: Nach § 6 Absatz 3 AStG entfällt der Steueranspruch, wenn ihr innerhalb von sieben Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig werdet, die Anteile in der Zwischenzeit weder veräußert noch übertragen habt und keine Ausschüttungen von mehr als einem Viertel des Anteilswerts geflossen sind. Auf Antrag kann das Finanzamt diese Frist um höchstens fünf Jahre verlängern, wenn die Rückkehrabsicht unverändert fortbesteht.
Was passiert mit einem normalen Wertpapierdepot?

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Für Einzelaktien unterhalb der Ein-Prozent-Schwelle passiert beim Wegzug steuerlich nichts: Es gibt keine fiktive Veräußerung, die stillen Reserven bleiben unangetastet. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das für Fondsanteile aber nur noch mit einer Einschränkung, und die trifft mehr Leute, als die Schlagzeilen vermuten lassen.
§ 19 Absatz 3 Investmentsteuergesetz stellt die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht auch bei Investmentanteilen im Privatvermögen einer Veräußerung zum gemeinen Wert gleich. Ausgelöst wird das, wenn ihr innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens ein Prozent der ausgegebenen Anteile eines Fonds gehalten habt — oder wenn eure Anteile an einem einzelnen Fonds im Wegzugszeitpunkt Anschaffungskosten von mindestens 500.000 Euro haben. Nach § 57 Absatz 10 Nummer 7 InvStG gilt die Vorschrift erstmals für Fälle, in denen die unbeschränkte Steuerpflicht nach dem 31. Dezember 2024 endet.
Zwei Details entscheiden darüber, wer tatsächlich betroffen ist. Erstens zählen die Anschaffungskosten, nicht der Kurswert: Ein ETF-Bestand, der einmal für 380.000 Euro gekauft wurde und heute 620.000 Euro wert ist, bleibt unter der Schwelle. Zweitens wird je Fonds gerechnet und nicht je Depot — wer 900.000 Euro auf drei verschiedene ETFs verteilt hat, bleibt bei jedem einzelnen darunter. Die Vorbesitzzeit von sieben Jahren in zwölf gilt über den Verweis auf § 6 Absatz 2 AStG auch hier.
Ebenfalls im Gesetz: Die Vorschrift greift nur, wenn die Summe der ermittelten steuerpflichtigen Gewinne insgesamt positiv ist. Ein Depot mit Verlusten löst also keine Wegzugsteuer aus, selbst wenn die Anschaffungskosten die halbe Million überschreiten. Kapitalertragsteuer wird in diesen Fällen ausdrücklich nicht erhoben — festgesetzt wird über die Veranlagung.
| Vermögensart | Schwelle | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| GmbH- oder Aktienbeteiligung | ab 1 Prozent | § 6 AStG |
| Anteile an einem Investmentfonds | ab 1 Prozent | § 19 InvStG |
| Anteile an einem Investmentfonds | ab 500.000 Euro | § 19 InvStG |
| Breit gestreutes Aktiendepot | keine | — |
| Vermietete Immobilie im Inland | keine | § 49 EStG |
Stand 22.09.2026. Die 500.000 Euro sind Anschaffungskosten je Investmentfonds, nicht der Depotwert. Keine heißt: Der Wegzug selbst löst keine Besteuerung aus — die laufenden Einkünfte können trotzdem steuerpflichtig bleiben. Wer vorher den Anbieter wechselt, sollte auf die übertragenen Anschaffungsdaten achten; dazu gibt es unseren Ratgeber zum Depotwechsel.
Welche deutschen Einkünfte bleiben nach dem Wegzug steuerpflichtig?
Mit dem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht beginnt die beschränkte: Deutschland besteuert dann weiter alles, was § 49 Einkommensteuergesetz als inländische Einkünfte aufzählt. Der Katalog hat neun Nummern und trifft im Alltag vor allem zwei Gruppen — Vermieter und Rentner. Der wichtigste Unterschied zur unbeschränkten Steuerpflicht: Beschränkt Steuerpflichtige zahlen grundsätzlich ab dem ersten Euro, der Grundfreibetrag wird nicht abgezogen.
Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie
Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von inländischem unbeweglichem Vermögen bleiben nach § 49 Absatz 1 Nummer 6 EStG steuerpflichtig, unabhängig davon, wo ihr wohnt. Das ist auch international die Regel: Das Belegenheitsprinzip weist das Besteuerungsrecht für Immobilien fast immer dem Staat zu, in dem sie stehen. Wer die Wohnung nur zeitweise vermietet, sollte zusätzlich die Registrierungspflichten prüfen, die wir im Ratgeber zur Kurzzeitvermietung aufgeschlüsselt haben.
Auch der Verkauf bleibt erfasst: Veräußert ihr die deutsche Immobilie innerhalb der Zehnjahresfrist, ist der Gewinn nach § 49 Absatz 1 Nummer 8 EStG in Deutschland steuerpflichtig. Ein Wohnsitzwechsel ins Ausland hilft dagegen nicht.
Was ein Doppelbesteuerungsabkommen daran ändert — und wo es keines gibt
Ein Doppelbesteuerungsabkommen hebt die deutsche Steuerpflicht nicht auf, es verteilt nur das Besteuerungsrecht zwischen beiden Staaten und legt fest, wie eine im Ausland gezahlte Steuer angerechnet oder freigestellt wird. Welche Abkommen gelten, veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jedes Jahr zum 1. Januar in einer amtlichen Übersicht.
Ein Blick in diese Liste lohnt sich vor jeder Länderentscheidung, denn sie enthält auch Lücken. Das Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen galt nach der Übersicht mit Stand 1. Januar 2026 nur vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2021 — seither besteht keines mehr. Mit der Schweiz, Spanien und Thailand gibt es dagegen geltende Abkommen; die Schweizer Fassung geht auf 1971 zurück und wurde zuletzt 2023 geändert.
Auswandern als Rentner: Was passiert mit der gesetzlichen Rente?

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Die gesetzliche Rente wird auch ins Ausland gezahlt, bleibt aber in Deutschland steuerpflichtig: § 49 Absatz 1 Nummer 7 EStG erfasst Leibrenten, die von inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern gewährt werden. Wie groß diese Gruppe ist, zeigen die Zahlen eines einzelnen Trägers: Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland zahlte nach eigenen Angaben im Jahr 2025 monatlich 3.278 Altersrenten an deutsche Rentnerinnen und Rentner im Ausland, rund 270 mehr als 2024, im Schnitt 930 Euro. 94 Prozent der Empfänger leben im Europäischen Wirtschaftsraum.
Der Trend dahinter ist älter als die aktuelle Debatte. Das Statistische Bundesamt meldete im Juni 2026 für das Jahr 2025 rund 1,25 Millionen Fortzüge über die deutschen Grenzen und bei deutschen Staatsangehörigen einen Abwanderungsüberschuss von 97.000 Personen nach 81.000 im Vorjahr. Hauptzielländer waren die Schweiz mit 23.000, Österreich mit 14.000 und Spanien mit 10.000 Fortzügen. „Bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ist seit 2005 eine Nettoabwanderung festzustellen“, schreibt das Amt dazu.
Steuerlich ist die Rente im Ausland nicht automatisch teurer, aber sie wird anders gerechnet: Der persönliche Rentenfreibetrag bleibt erhalten, der Grundfreibetrag entfällt in der beschränkten Steuerpflicht dagegen. Daraus kann eine Steuerpflicht entstehen, die im Inland bei gleicher Rentenhöhe gar nicht bestanden hätte. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil einer Hinterbliebenenrente ausfällt, rechnen wir im Ratgeber zur Witwenrente und Steuer durch.
Welches Finanzamt ist für Auslandsrentner zuständig?
Für Rentner im Ausland gibt es ein einziges, bundesweit zuständiges Finanzamt: das Finanzamt Neubrandenburg mit dem Zusatz RiA. Seine Sonderzuständigkeit ist eng gefasst und auf der eigenen Seite so beschrieben: „Die Sonderzuständigkeit des Finanzamtes Neubrandenburg betrifft nur Steuerpflichtige, die mit Einkünften nach § 49 Absatz 1 Nummer 7 EStG (ab 2005) oder § 49 Absatz 1 Nummer 10 EStG (ab 2009) zu veranlagen sind.“
Die Kehrseite steht direkt daneben: Wer neben Renteneinkünften noch andere Einkünfte aus Deutschland bezieht, für den ist das Finanzamt Neubrandenburg nach eigener Angabe nicht zuständig. Wer also zusätzlich eine Wohnung in Deutschland vermietet, wird für diese Einkünfte beim Finanzamt des Belegenheitsortes veranlagt — beide Einkunftsarten landen dann nicht an derselben Stelle.
Lohnt der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht?
Für viele Auslandsrentner ja. Nach § 1 Absatz 3 Einkommensteuergesetz könnt ihr auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, wenn eure Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die übrigen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Der Betrag wird gekürzt, soweit das nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat notwendig und angemessen ist. Der Vorteil sind der Grundfreibetrag selbst sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen; auch für diesen Fall ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig, solange nur Renteneinkünfte vorliegen.
Gilt für mich die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG?

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Nur unter drei Bedingungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen — und die erste schließt die meisten schon aus. § 2 Absatz 1 AStG gilt ausschließlich für Personen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht „als Deutscher“ insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nie hatte, fällt von vornherein nicht darunter.
Zweitens muss das Zielland niedrig besteuern, und das Gesetz definiert das nachrechenbar: Eine niedrige Besteuerung liegt vor, wenn die Belastung einer unverheirateten Person mit 77.000 Euro zu versteuerndem Einkommen dort um mehr als ein Drittel unter der deutschen liegt — oder wenn eine individuell eingeräumte Vorzugsbesteuerung die Belastung erheblich mindern kann. Gegenbeweis ist zulässig: Wer nachweist, insgesamt mindestens zwei Drittel der deutschen Steuer zu zahlen, fällt heraus.
Drittens braucht es wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland. Auch dafür nennt § 2 Absatz 3 AStG harte Zahlen: ein deutscher Gewerbebetrieb oder eine Beteiligung nach § 17 EStG, oder inländische Einkünfte von mehr als 30 Prozent der Gesamteinkünfte beziehungsweise über 62.000 Euro, oder inländisches Vermögen von mehr als 30 Prozent des Gesamtvermögens beziehungsweise über 154.000 Euro.
Sind alle drei Punkte erfüllt, bleibt ihr bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Wegzugsjahres über die normale beschränkte Steuerpflicht hinaus steuerpflichtig — mit allen Einkünften, die bei unbeschränkter Steuerpflicht keine ausländischen wären. Es gibt allerdings eine Bagatellgrenze: Die Vorschrift greift nur in Veranlagungszeiträumen, in denen diese Einkünfte zusammen mehr als 16.500 Euro betragen. Wer nach dem Wegzug nichts Nennenswertes mehr aus Deutschland bezieht, ist damit praktisch außen vor.
Ein Nebeneffekt betrifft die Kapitalerträge: Der Freistellungsauftrag bei einer deutschen Bank setzt unbeschränkte Steuerpflicht voraus und endet mit dem Wegzug. Was er im Inland leistet und wie ihr ihn aufteilt, steht in unserem Ratgeber zum Freistellungsauftrag; wer die Konten behält, sollte zusätzlich wissen, welche Daten die Finanzverwaltung ohnehin sieht — das erklären wir beim Kontenabruf des Finanzamts.
Vor- & Nachteile im Überblick
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Breite Aktiendepots unter 1 Prozent bleiben unberührt | Steuer auf einen Gewinn, den es nie in bar gab |
| Sieben zinslose Jahresraten statt Sofortzahlung | Ratenzahlung meist nur gegen Sicherheitsleistung |
| Rückkehr binnen sieben Jahren löscht den Anspruch | Kein Grundfreibetrag in der beschränkten Steuerpflicht |
| Antrag nach § 1 Absatz 3 EStG bringt Freibeträge zurück | Jährliche Meldepflicht bis 31. Juli, sonst alles fällig |
Häufige Fragen zu Steuern beim Auswandern
Wie vermeide ich eine Doppelbesteuerung durch Abkommen zwischen Deutschland und meinem Zielland?
Das Abkommen wirkt von selbst, ihr müsst es nur anwenden. Es weist jedem Einkunftsteil einen Staat zu und regelt für den anderen entweder Freistellung oder Anrechnung. Prüft zuerst in der Übersicht des Bundesfinanzministeriums, ob mit eurem Zielland überhaupt ein Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht, und schaut dann in den Artikel zu eurer Einkunftsart — für Renten und für Mieteinnahmen gelten oft unterschiedliche Regeln. Ohne Abkommen bleibt nur die Anrechnung ausländischer Steuer nach nationalem Recht.
Was passiert mit meiner Rentenversicherung bei Wegzug?
Die erworbenen Ansprüche bleiben bestehen, und die Rente wird ins Ausland überwiesen. Steuerlich bleibt sie nach § 49 Absatz 1 Nummer 7 EStG in Deutschland erfasst; zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg, solange ihr keine weiteren deutschen Einkünfte habt. Eine Beitragserstattung statt Rente kommt nur in engen Ausnahmefällen in Betracht und löscht die Ansprüche dann vollständig — sie ist deshalb fast nie die bessere Wahl.
Zählt eine Ferienwohnung in Deutschland als Wohnsitz?
In der Regel nicht. § 8 AO verlangt, dass jemand eine Wohnung unter Umständen innehat, die auf Beibehaltung und Benutzung schließen lassen. Eine Wohnung, die ihr wenige Wochen im Jahr nutzt, erfüllt das üblicherweise nicht. Kritisch wird es, wenn sie jederzeit verfügbar und voll eingerichtet ist und ihr euch regelmäßig längere Zeit dort aufhaltet — dann kann das Finanzamt einen Wohnsitz annehmen, unabhängig von der Meldelage.
Kann ich mit offenen Steuerschulden auswandern?
Ja, der Wegzug ist nicht genehmigungspflichtig. Die Schuld erlischt dadurch aber nicht, und innerhalb der EU lässt sie sich über die zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Beitreibung auch im neuen Wohnsitzstaat vollstrecken. Offene Beträge vorher zu klären ist schon deshalb sinnvoll, weil die Ratenzahlung nach § 6 Absatz 4 AStG in der Regel eine Sicherheitsleistung verlangt — und über die entscheidet das Finanzamt.
Gilt die Wegzugsbesteuerung auch beim Umzug innerhalb der EU?
Ja. Seit 2022 unterscheidet § 6 AStG nicht mehr zwischen EU-, EWR- und Drittstaaten. Die frühere unbefristete zinslose Stundung für EU- und EWR-Fälle gibt es nicht mehr; an ihre Stelle ist die Ratenzahlung in sieben gleichen Jahresraten getreten, die für alle Zielländer gleich gilt. Der Umzug nach Portugal wird steuerlich also genauso behandelt wie der nach Singapur.
Wann muss ich die letzte Steuererklärung abgeben?
Für das Wegzugsjahr gelten die normalen Abgabefristen des betreffenden Veranlagungszeitraums. Die Erklärung umfasst das gesamte Kalenderjahr: Die Monate mit unbeschränkter und die mit beschränkter Steuerpflicht werden in einer Veranlagung zusammengefasst, und die ausländischen Einkünfte der zweiten Jahreshälfte wirken über den Progressionsvorbehalt auf den Steuersatz. Eine früher fällige Schlussrechnung wegen des Umzugs gibt es nicht.
Was wird aus meinem deutschen Bankkonto?
Das Konto darf bleiben, viele Banken verlangen aber eine inländische Meldeadresse oder stufen es auf ein kostenpflichtiges Modell um. Der Freistellungsauftrag erlischt mit dem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht, weil er genau diese voraussetzt. Wer regelmäßig Geld zwischen beiden Ländern bewegt, sollte die Gebühren vorher vergleichen — dazu haben wir einen eigenen Ratgeber zum Geld ins Ausland überweisen.
Fazit: erst die Beteiligung prüfen, dann den Koffer packen
Die teuren Fälle beim Auswandern sind selten und gut abgrenzbar: eine Beteiligung ab einem Prozent, ein einzelner Fonds mit 500.000 Euro Anschaffungskosten, sieben von zwölf Jahren unbeschränkte Steuerpflicht. Wer diese drei Zahlen an der eigenen Vermögensaufstellung durchgeht, weiß binnen einer halben Stunde, ob der Wegzug eine Steuerfestsetzung auslöst oder nicht.
Für alle anderen bleibt es bei der unspektakulären Variante: Miete und gesetzliche Rente aus Deutschland bleiben steuerpflichtig, der Grundfreibetrag fällt weg, und der Antrag nach § 1 Absatz 3 EStG holt ihn unter Umständen zurück. Drei Faustregeln für die Vorbereitung:
- Wohnsitz sauber aufgeben: Verfügungsmacht über eine Wohnung wiegt schwerer als die Abmeldung beim Meldeamt.
- Termine notieren: zwei Wochen für die Abmeldung, ein Monat für die erste Jahresrate, jedes Jahr der 31. Juli für die Anschriftenmeldung.
- Zielland zuerst in der DBA-Liste nachschlagen: Ein fehlendes Abkommen verändert die Rechnung stärker als jeder Steuersatz.
Dieser Ratgeber ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall — bei einer Beteiligung oberhalb der Ein-Prozent-Schwelle gehört die Berechnung vor den Umzug in fachkundige Hände. Weitere Ratgeber rund ums Geld und aktuelle Angebote findet ihr jederzeit auf der Startseite von MonsterDealz.