Witwenrente versteuern 2026: Welcher Anteil gilt und was der BFH jetzt prĂĽft
Die Witwenrente zu versteuern heißt, ihren steuerpflichtigen Anteil als sonstige Einkünfte nach § 22 Einkommensteuergesetz in der Steuererklärung anzugeben — und dieser Anteil richtet sich nicht nach dem Jahr, in dem eure Witwenrente beginnt, sondern im Regelfall nach dem Rentenbeginn des verstorbenen Partners. Wer seit 2011 Rente bezog, vererbt damit einen Besteuerungsanteil von 62 statt 84 Prozent. Zur doppelten Besteuerung von Hinterbliebenenrenten ist beim Bundesfinanzhof seit Februar 2026 das Revisionsverfahren X R 26/25 anhängig; ein Einspruch mit Verweis darauf ist möglich, ein Automatismus zu Geld ist er nicht. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in KĂĽrze
- Die Witwenrente ist eine Folgerente: Maßgeblich ist ein fiktives Rentenbeginn-Jahr, das sich aus dem Beginn eurer Witwenrente minus der Laufzeit der Rente des Verstorbenen ergibt — mindestens gilt der Satz von 2005, also 50 Prozent.
- Im Jahr nach dem Todesjahr gilt noch der Splittingtarif (Witwensplitting), danach der Grundtarif mit 12.348 Euro Grundfreibetrag (2026) — deshalb kommt die erste Nachzahlung oft erst im zweiten Jahr.
- KĂĽrzt die Rentenversicherung eure Witwenrente wegen eigenen Einkommens (Freibetrag seit 1. Juli 2026: 1.122,53 Euro im Monat), wird auch der steuerfreie Teil anteilig neu berechnet.
- Seit März 2025 ergehen Steuerbescheide ohne Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung. Wer die doppelte Besteuerung geltend machen will, braucht einen Einspruch innerhalb eines Monats — er ruht dann bis zur Entscheidung in X R 26/25.
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Muss man die Witwenrente versteuern?
Ja: Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen seit 2005 unter die nachgelagerte Besteuerung, schreibt die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Meldung vom 12. Januar 2026 — und nennt dabei ausdrücklich Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Steuer zahlt ihr aber nur, wenn euer zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, und der beträgt laut § 32a Einkommensteuergesetz ab 2026 für Alleinstehende 12.348 Euro im Jahr.
Von der Rente geht keine Lohnsteuer ab. Die Rentenversicherung formuliert es so: „Im Unterschied zum Arbeitgeber behält die Deutsche Rentenversicherung von der Rente keine Steuern ein.“ Was an Steuer anfällt, setzt das Finanzamt erst mit dem Bescheid fest — und dann fĂĽr das ganze Jahr auf einmal.
Die Rente meldet der Rentenversicherungsträger dem Finanzamt selbst (Rentenbezugsmitteilung). Eine Pflicht zur Steuererklärung habt ihr als Alleinstehende nach § 56 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, sobald der Gesamtbetrag eurer Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Dafür zählt nur der steuerpflichtige Teil der Rente.
Für diesen Ratgeber haben wir unseren eigenen Bestand ausgewertet: Von den 1.256 veröffentlichten Magazin-Ratgebern auf MonsterDealz (Zentral-Datenbank, Stand 19. September 2026) behandeln vier die gesetzliche Rente und sechs Steuerfragen — die Besteuerung der Witwenrente hatte bisher keiner davon zum Thema. Wer sich vorab für das Rentensplitting als Alternative zur Witwenrente interessiert, findet die Abwägung im Ratgeber Rentensplitting.
Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil der Witwenrente?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
FĂĽr eine Rente, die 2026 neu beginnt, liegt der Besteuerungsanteil nach der Tabelle in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG bei 84 Prozent. FĂĽr die Witwenrente gilt dieser Wert aber meist nicht, denn Satz 8 derselben Vorschrift regelt Renten, die „aus derselben Versicherung einander nach“ folgen: Dann richtet sich der Prozentsatz nach dem Jahr, das sich ergibt, wenn die Laufzeit der vorhergehenden Rente vom Beginn der späteren abgezogen wird.
Dass die Witwenrente zu diesen Folgerenten gehört, steht ausdrücklich im Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zu Altersbezügen (BMF-Schreiben vom 19. August 2013 in der fortgeschriebenen Fassung, Randziffer 224): Das gelte auch dann, wenn die Rentenempfänger nicht identisch sind, etwa bei einer Altersrente mit nachfolgender Witwen- oder Witwerrente. Der Satz von 2005 bildet dabei die Untergrenze, niedriger als 50 Prozent kann der Anteil nicht werden.
Praktisch heißt das: Hatte euer Partner schon lange Rente bezogen, erbt eure Witwenrente dessen günstigeren Prozentsatz. Hatte er noch keine Rente bezogen, gibt es keine vorhergehende Rente — dann zählt das tatsächliche Beginnjahr der Witwenrente.
| Fall | MaĂźgebliches Jahr | Besteuerungsanteil |
|---|---|---|
| Partner bezog Altersrente seit Juli 2011, Tod März 2025, Witwenrente ab April 2025 | 2011 (fiktiv) | 62 % |
| Partner bezog Rente schon vor 2005, Witwenrente ab 2026 | 2005 (Untergrenze) | 50 % |
| Partner starb vor dem eigenen Rentenbeginn, Witwenrente ab 2026 | 2026 (tatsächlich) | 84 % |
| Zum Vergleich: eure eigene Altersrente ab 2026 | 2026 | 84 % |
Beispielfälle nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 und 8 EStG; die Laufzeit wird wie im BMF-Beispiel (Rz. 226) in Jahren und Monaten abgezogen: April 2025 minus 13 Jahre und 9 Monate ergibt Juli 2011. Eigene Berechnung, Stand September 2026.
Aus dem Prozentsatz wird anschließend ein fester Euro-Betrag. Nach den Sätzen 4 und 5 der Vorschrift ist der steuerfreie Teil der Unterschied zwischen dem Jahresbetrag und dem steuerpflichtigen Anteil, festgestellt im Jahr nach dem Rentenbeginn und danach für die gesamte Laufzeit gültig. Die jährlichen Rentenerhöhungen bleiben laut Satz 7 außen vor — sie sind damit voll steuerpflichtig, wie wir auch im Ratgeber zur Rentenerhöhung 2027 erklärt haben.
Witwenrente und eigene Rente zusammen versteuern: ein Rechenbeispiel mit Witwensplitting

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Im Jahr nach dem Tod des Partners rechnet das Finanzamt noch mit dem günstigen Splittingtarif: § 32a Absatz 6 Nr. 1 EStG ordnet das Verfahren für Ehegatten ausdrücklich an für den Veranlagungszeitraum, der dem Todesjahr folgt. Für das Todesjahr selbst ist in der Regel noch die Zusammenveranlagung mit dem Verstorbenen möglich — echter Einzeltarif gilt also erst ab dem zweiten Kalenderjahr nach dem Todesfall.
Das folgende Beispiel zeigt, warum sich das im Geldbeutel bemerkbar macht. Es ist vereinfacht: Rentenanpassungen im Jahresverlauf bleiben außen vor, und die eigene Rente ist mit ihrem Prozentsatz statt mit dem später festgeschriebenen Euro-Freibetrag angesetzt. Gerechnet ist mit dem Tarif 2026.
- Witwenrente: 900 Euro im Monat, 10.800 Euro im Jahr / Anteil: 62 Prozent (Fall aus der Tabelle) / steuerpflichtig: 6.696 Euro
- Eigene Altersrente: 1.200 Euro im Monat, 14.400 Euro im Jahr / Rentenbeginn 2024, Anteil: 83 Prozent / steuerpflichtig: 11.952 Euro
- Abzüge: Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro (§ 9a EStG, einmal für alle Renten), Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro, Kranken- und Pflegeversicherung hier pauschal mit 3.000 Euro angenommen
- Zu versteuerndes Einkommen: 18.648 minus 3.138 Euro = 15.510 Euro
Im Splittingjahr halbiert das Finanzamt diesen Betrag rechnerisch auf 7.755 Euro, verdoppelt die darauf entfallende Steuer — und weil 7.755 Euro unter dem Grundfreibetrag liegen, ergibt sich null Euro Einkommensteuer. Ein Jahr später gilt der Grundtarif: Auf 15.510 Euro fallen nach der Formel in § 32a Absatz 1 rund 534 Euro Einkommensteuer an. Bei gleicher Rente entsteht also von einem Jahr aufs nächste eine Steuerlast.
Diese Stufe ist der häufigste Grund für die Frage, warum bei der Witwenrente plötzlich eine Nachzahlung kommt. Hinzu kommt der Effekt der Vorauszahlungen: Liegt die festgesetzte Steuer bei 400 Euro oder mehr im Jahr, kann das Finanzamt nach § 37 EStG vierteljährliche Vorauszahlungen für die Folgejahre festsetzen.
Welche Steuerklasse gilt fĂĽr Witwen?
Für die Witwenrente selbst spielt die Steuerklasse keine Rolle, weil von ihr keine Lohnsteuer einbehalten wird. Relevant ist sie nur, wenn ihr daneben Arbeitslohn oder eine Betriebsrente mit Lohnsteuerabzug bezieht. Dann gilt nach § 38b Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe b EStG im Kalenderjahr nach dem Todesjahr noch Steuerklasse III, sofern ihr zum Todeszeitpunkt nicht dauernd getrennt gelebt habt; danach wechselt ihr in Steuerklasse I. Bezieht ihr mehrere Arbeitslöhne oder Betriebsrenten, wird der zweite über Steuerklasse VI abgerechnet — das ist Lohnsteuer, keine Rentensteuer, und wird mit der Erklärung ausgeglichen.
Was ist mit Betriebsrente und Witwengeld?
Betriebliche Hinterbliebenenleistungen folgen je nach DurchfĂĽhrungsweg eigenen Regeln. FĂĽr das Witwengeld aus der Beamtenversorgung gilt ein Versorgungsfreibetrag, der sich laut BMF-Schreiben (Randziffer 180) nach dem Jahr des Versorgungsbeginns des Verstorbenen richtet. Genau dieser Unterschied zwischen Beamten- und Rentnerwitwen ist Gegenstand des Verfahrens, das weiter unten beschrieben ist.
Einkommensanrechnung: Wie Rentenfreibetrag und Hinzuverdienst zusammenhängen
Der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung liegt vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 bei 1.122,53 Euro netto im Monat, meldet die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Meldung vom 13. Juli 2026; je waisenrentenberechtigtem Kind kommen 238,11 Euro hinzu. Was darüber liegt, wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Dieser Freibetrag hat mit dem steuerlichen Rentenfreibetrag nichts zu tun — beide heißen umgangssprachlich gleich, stammen aber aus dem Sozial- und dem Steuerrecht.
Angerechnet wird ein pauschaliertes Nettoeinkommen. Nach § 18b Absatz 5 des Vierten Sozialgesetzbuchs zieht die Rentenversicherung von einer eigenen gesetzlichen Altersrente mit Beginn nach 2010 pauschal 14 Prozent ab, von Arbeitsentgelt 40 Prozent. Zum anrechenbaren Einkommen gehören laut Rentenversicherung auch Zinsen, Mieten, Betriebsrenten und private Renten — mit Ausnahmen für alte Ehen, bei denen die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
- Eigene Rente 1.200 Euro brutto: anrechenbar 1.032 Euro / unter dem Freibetrag / KĂĽrzung: 0 Euro
- Eigene Rente 1.600 Euro brutto: anrechenbar 1.376 Euro / 253,47 Euro ĂĽber dem Freibetrag / KĂĽrzung: 101,39 Euro im Monat
Steuerlich hat eine solche Kürzung eine Folge, die oft übersehen wird. Weil sie keine regelmäßige Rentenanpassung ist, wird der steuerfreie Teil der Witwenrente im selben Verhältnis neu berechnet, in dem sich der Jahresbetrag verändert hat (§ 22 Satz 6 EStG). Das BMF rechnet in Randziffer 234 seines Schreibens genau diesen Fall vor: Eine Witwenrente sinkt wegen anderer Einkünfte von 1.140 auf 830 Euro im Monat, und der steuerfreie Teil schrumpft von 5.352 auf 4.745,60 Euro im Jahr. Steigt die Witwenrente später wieder, weil euer Einkommen sinkt, wächst er entsprechend.
Während des Sterbevierteljahrs — die drei Monate nach dem Sterbemonat — zahlt die Rentenversicherung die Witwenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen, und eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet (Deutsche Rentenversicherung, Renten für Hinterbliebene). Auch diese Monate sind Teil der Witwenrente und werden mit ihrem Besteuerungsanteil erfasst. Die Rente für den Sterbemonat selbst ist nach Satz 9 der Vorschrift noch dem Verstorbenen zuzurechnen.
Doppelte Besteuerung: Was 2021 entschieden wurde und was der BFH jetzt prĂĽft

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Eine doppelte Besteuerung liegt nach dem Bundesfinanzhof dann vor, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden RentenzuflĂĽsse geringer ist als die Summe der Beiträge, die aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden. So hat es der X. Senat in den Urteilen vom 19. Mai 2021 (X R 33/19 und X R 20/19) festgelegt, beide Revisionen aber zurĂĽckgewiesen. In der Pressemitteilung des Gerichts steht, dass es „im konkreten Einzelfall nicht zu einer doppelten Besteuerung von Renten kommen darf“.
Für Hinterbliebene ist ein Detail aus diesem Urteil zentral: Zum steuerfreien Rentenbezug rechnet der BFH nicht nur die Freibeträge des Rentners selbst, sondern auch die eines länger lebenden Ehegatten aus dessen Hinterbliebenenrente. Der Grundfreibetrag dagegen zählt ausdrücklich nicht mit. Die Witwenrente ist in dieser Rechnung also ein Teil der Rückzahlung für die Beiträge des Verstorbenen — und eine lange Witwenrente macht eine doppelte Besteuerung auf dem Papier unwahrscheinlicher.
Seitdem hat sich die Lage zweimal verschoben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden gegen beide Urteile am 7. November 2023 nicht zur Entscheidung angenommen (2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21) und dabei angedeutet, das Verbot könne sich auf ganze Rentnergruppen oder Jahrgänge beziehen statt auf jeden Einzelfall. Daraufhin hat das Bundesfinanzministerium am 10. März 2025 die vorläufige Steuerfestsetzung für Renten aufgehoben: Neue Bescheide enthalten den Vorläufigkeitsvermerk nicht mehr.
Was prĂĽft der BFH im Verfahren X R 26/25?
Das Revisionsverfahren X R 26/25 ist seit dem 20. Februar 2026 in der Datenbank des Bundesfinanzhofs geführt. Die dort veröffentlichte Rechtsfrage lautet, ob die Besteuerung von Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungswidrig ist — im Hinblick auf eine Ungleichbehandlung gegenüber beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen, bei denen der Versorgungsfreibetrag weitergewährt wird, und auf das Verbot der doppelten Besteuerung. Die Revision hat das Finanzgericht selbst zugelassen.
Hinter dem Aktenzeichen steht ein Fall mit Vorgeschichte. Die Klägerin bezog 2020 eine Hinterbliebenenrente von 5.699 Euro nach ihrem 2019 verstorbenen Mann, angesetzt mit einem Besteuerungsanteil von 78 Prozent. Das Hessische Finanzgericht verwarf ihre Klage zunächst als unzulässig; der BFH hob das mit Beschluss vom 30. August 2023 (X B 58/23) auf, weil es zumindest möglich erscheine, dass der Witwe die Beiträge ihres Mannes zuzurechnen seien. Im zweiten Anlauf wies das Finanzgericht die Klage am 12. November 2025 (11 K 286/22) in der Sache ab — mit der Begründung, das Verbot sei nach den Beschlüssen von 2023 nur strukturell zu prüfen.
Ein Urteilstermin ist nicht bekannt. Auf der Seite des Gerichts steht das Verfahren ohne Erledigungsvermerk, Stand der Abfrage am 19. September 2026.
Einspruch einlegen: Wann er sinnvoll ist und wie das Ruhen funktioniert

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid muss nach § 355 der Abgabenordnung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt eingehen. Stützt ihr ihn auf ein Verfahren, das bei einem obersten Bundesgericht anhängig ist, ruht er nach § 363 Absatz 2 Satz 2 AO kraft Gesetzes — ohne dass das Finanzamt zustimmen muss.
Diese Zwangsruhe greift genau deshalb wieder, weil der Vorläufigkeitsvermerk weggefallen ist: Das Gesetz schließt sie nur aus, soweit die Steuer bereits vorläufig festgesetzt wurde. Das BMF weist in seinem Schreiben vom 10. März 2025 die Finanzämter selbst an, bei Einsprüchen gegen Bescheide ohne Vermerk eine Verfahrensruhe nach § 363 Absatz 2 AO zu prüfen. Im Einspruch sollten deshalb drei Dinge stehen: Steuernummer und Bescheiddatum, der Hinweis auf eine mögliche doppelte Besteuerung der Hinterbliebenenrente und das Aktenzeichen X R 26/25 mit dem Antrag, das Verfahren ruhen zu lassen.
Ob sich das lohnt, ist eine Abwägung, keine Formsache. Dafür spricht, dass der Einspruch nichts kostet und euren Bescheid in diesem Punkt offenhält. Dagegen spricht, dass bislang kein Gericht eine doppelte Besteuerung bei einer Hinterbliebenenrente festgestellt hat und die Vorinstanz den Fall abgewiesen hat. Hinzu kommt, dass das Finanzamt nach § 367 Absatz 2 AO den gesamten Bescheid erneut prüft und ihn nach vorherigem Hinweis auch zu euren Ungunsten ändern darf; dann könnt ihr den Einspruch nach § 362 AO noch zurücknehmen.
Was gilt für ältere Bescheide mit Vorläufigkeitsvermerk?
Bescheide, die noch den alten Vermerk tragen, werden laut BMF nur auf Antrag für endgültig erklärt; die Ungewissheit im Sinne von § 171 Absatz 8 Satz 2 AO sei am 10. März 2025 entfallen. Die Festsetzungsfrist endet in diesen Fällen nicht vor Ablauf von zwei Jahren danach. Wer solche Bescheide mit Blick auf X R 26/25 überprüfen lassen will, sollte das mit einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung klären. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.
Witwenrente in der Steuererklärung: Anlage R, Pflicht und Fristen
Die Witwenrente gehört in die Anlage R, genauer in den Teil für Leibrenten aus der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung — eine eigene Anlage für Hinterbliebenenrenten gibt es nicht. Eintragen müsst ihr die Beträge laut Meldung der Deutschen Rentenversicherung vom 12. Januar 2026 aber nicht mehr zwingend, weil die Daten automatisch an das Finanzamt übertragen werden; sinnvoll ist es, wenn ihr per Elster die mögliche Steuer vorab überschlagen wollt.
Die Bescheinigung mit allen steuerlich relevanten Beträgen stellt die Rentenversicherung kostenlos aus, als „Information ĂĽber die Meldung an die Finanzverwaltung“. Bezieht ihr eine eigene Rente und eine Witwenrente, stehen beide getrennt darauf — mit jeweils eigenem Besteuerungsanteil und eigenem Anpassungsbetrag.
Bei den Abzügen lohnt ein zweiter Blick. Von der Witwenrente behält die Rentenversicherung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein, denn nach § 237 SGB V zählt bei versicherungspflichtigen Rentnern der Zahlbetrag jeder gesetzlichen Rente zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Diese Beiträge sind als Sonderausgaben abziehbar und senken das zu versteuernde Einkommen. Welcher Zusatzbeitrag dabei für Rentner gilt und wann sich ein Kassenwechsel rechnet, steht im Ratgeber zum Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Frist aus § 149 der Abgabenordnung einhalten; mit Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung verlängert sie sich. Eine Hilfe beim Ausfüllen sind Steuerprogramme mit Belegabruf, die die Rentenbezugsmitteilung direkt übernehmen; unseren Überblick findet ihr im Steuersoftware-Vergleich. Wer Hilfe braucht, ist bei einem Lohnsteuerhilfeverein richtig: Nach § 4 Absatz 1 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz dürfen diese Vereine Mitglieder mit wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1 EStG beraten — dazu gehören Renten —, solange keine gewerblichen, selbständigen oder land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte hinzukommen.
MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und aktive Mitglieder über das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt. Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion die Gesetzestexte, die Verfahrensdatenbank des Bundesfinanzhofs und die BMF-Schreiben selbst gelesen und die Beispielrechnung mit dem Tarif 2026 nachvollzogen.
Witwenrente versteuern: Vor- & Nachteile eines Einspruchs
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Der Einspruch ist kostenlos und in einem kurzen Schreiben erledigt | Die Vorinstanz hat die Klage in X R 26/25 in der Sache abgewiesen |
| Mit Verweis auf X R 26/25 ruht er kraft Gesetzes bis zur Entscheidung | Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 nur eine strukturelle PrĂĽfung nahegelegt |
| Der Bescheid bleibt in diesem Punkt offen, obwohl der Vermerk fehlt | Das Finanzamt prüft den ganzen Bescheid und darf nach Hinweis verbösern |
| Der Einspruch lässt sich bis zur Entscheidung jederzeit zurücknehmen | Eine Urteilsprognose oder ein Termin für X R 26/25 gibt es nicht |
Häufige Fragen zur Besteuerung der Witwenrente
Ist die Witwenrente auch sozialversicherungspflichtig?
In der Kranken- und Pflegeversicherung ja: Seid ihr als Rentner pflichtversichert, zählt der Zahlbetrag jeder gesetzlichen Rente nach § 237 SGB V zu den beitragspflichtigen Einnahmen, also auch die Witwenrente. Die Rentenversicherung behält die Beiträge direkt ein. Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge fallen auf die Witwenrente nicht an.
Muss ich für die Witwenrente eine separate Anlage in der Steuererklärung ausfüllen?
Nein. Witwenrente und eigene gesetzliche Rente gehören beide in die Anlage R, jede als eigener Eintrag mit eigenem Rentenbeginn. Weil die Rentenversicherung die Daten elektronisch übermittelt, ist das Eintragen nach ihren Angaben nicht mehr zwingend nötig.
Wie wirkt sich eine Wiederheirat auf den Anspruch der Witwenrente aus?
Die Witwenrente endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem ihr erneut heiratet. Auf formlosen Antrag zahlt die Rentenversicherung eine Abfindung, grundsätzlich zwei Jahresbeträge der Witwenrente. Diese Rentenabfindung nach § 107 SGB VI ist nach § 3 Nr. 3 Buchstabe a EStG steuerfrei. Scheitert die neue Ehe, kann die alte Witwenrente wieder aufleben; steuerlich gilt dann laut BMF (Randziffer 229) wieder der ursprüngliche Rentenbeginn.
Gibt es Unterschiede bei der Anrechnung, wenn ich selbst eine Altersrente beziehe?
Ja, beim Abschlag. Eine eigene gesetzliche Altersrente wird fĂĽr die Einkommensanrechnung pauschal um 14 Prozent gekĂĽrzt, wenn sie nach 2010 begonnen hat, und um 13 Prozent bei Beginn vor 2011; Arbeitsentgelt dagegen um 40 Prozent. Deshalb fĂĽhrt eine eigene Rente schneller zu einer KĂĽrzung als ein gleich hoher Bruttolohn.
Wird die kleine Witwenrente anders besteuert als die groĂźe?
Nein, beide sind Leibrenten der Basisversorgung mit demselben Besteuerungsanteil. Folgt die große auf die kleine Witwenrente oder umgekehrt, gilt auch das als Folgerente aus derselben Versicherung (BMF-Schreiben, Randziffer 224). Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen, die große 55 Prozent, nach altem Recht 60 Prozent.
Zählt der Grundfreibetrag bei der Prüfung der doppelten Besteuerung mit?
Nein. Der Bundesfinanzhof hat 2021 ausdrücklich entschieden, dass der Grundfreibetrag nicht zum steuerfreien Rentenbezug gerechnet wird, weil er das Existenzminimum sichert. Mitgerechnet werden dagegen die steuerfreien Teile einer späteren Hinterbliebenenrente des überlebenden Ehegatten.
Fazit: Erst den Prozentsatz prĂĽfen, dann ĂĽber den Einspruch entscheiden
Die Schlagzeile verkürzt das Thema auf einen Einspruch, dabei entscheidet sich die Steuer auf die Witwenrente an drei anderen Stellen: am geerbten Besteuerungsanteil, am Ende des Witwensplittings im zweiten Jahr nach dem Todesfall und an der Einkommensanrechnung, die den steuerfreien Teil mitverschiebt. Prüft deshalb zuerst im Bescheid, ob für die Witwenrente das fiktive Beginnjahr angesetzt wurde — bei einem Partner, der seit 2011 Rente bezog, sind das 62 statt 84 Prozent.
Der Einspruch mit Verweis auf X R 26/25 ist danach eine bewusste Wette auf eine offene Rechtsfrage, kein sicherer Anspruch: Er kostet nichts und ruht bis zum Urteil, aber die bisherigen Entscheidungen sprechen eher gegen die Klägerin. Wer Rentenfragen in der Familie ohnehin gerade ordnet, findet im Ratgeber zur Testament-Vorlage die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer. Tagesaktuelle Angebote für Haushalt und Alltag findet ihr auf unserer Startseite.