Rentensplitting 2026: Wann es sich statt der Witwenrente lohnt
Rentensplitting teilt die Rentenpunkte, die ein Ehepaar während der Ehe gesammelt hat, hälftig zwischen beiden auf — und ersetzt damit die spätere Witwen- oder Witwerrente vollständig. Wer sich dafür entscheidet, bekommt eine eigene, höhere Rente, die weder bei einer Wiederheirat wegfällt noch mit eigenem Einkommen verrechnet wird. Im Rechenbeispiel der Deutschen Rentenversicherung kostet dieser Tausch die Witwe allerdings 765 Euro im Monat. Dieser Ratgeber zeigt euch, wann sich das Splitting trotzdem lohnt, welche Fristen gelten und wie ihr es beantragt – Stand: September 2026.
Das Wichtigste in KĂĽrze
- Beide Partner brauchen je 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten, die Ehe muss ab 2002 geschlossen sein oder beide nach dem 1. Januar 1962 geboren.
- Nach durchgeführtem Splitting erlischt der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente endgültig (§ 46 Abs. 2b SGB VI).
- Die Splittingrente bleibt bei Wiederheirat bestehen und wird nicht auf eigenes Einkommen angerechnet — der Freibetrag von 1.122,53 Euro spielt keine Rolle.
- Nach dem Tod des Partners bleiben zwölf Kalendermonate Zeit, das Splitting allein zu erklären — eine echte Ausschlussfrist ohne Wiedereinsetzung.
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Was ist Rentensplitting?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Rentensplitting ist die freiwillige, hälftige Aufteilung aller Entgeltpunkte, die zwei Eheleute oder eingetragene Lebenspartner während ihrer Ehe in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben. Rechtsgrundlage sind die §§ 120a bis 120e SGB VI; verlangt werden dort unter anderem 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten bei jedem Partner (Stand: September 2026). Der Partner mit der höheren Punktesumme gibt so lange ab, bis beide Konten für die Ehezeit gleich hoch stehen.
Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt das Ziel so: Die in der Ehe erworbenen Ansprüche gelten als gemeinschaftliche Lebensleistung und sollen beiden zur Hälfte zufließen. Punkte, die außerhalb der Ehe gesammelt wurden, bleiben unangetastet.
Wichtig ist der Unterschied zum Versorgungsausgleich: Der greift automatisch bei einer Scheidung, das Rentensplitting dagegen nur, wenn eine bestehende Ehe es aktiv erklärt. Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion den Wortlaut der §§ 120a bis 120e SGB VI, die aktuellen Rechengrößen und die Rechenbeispiele der Deutschen Rentenversicherung ausgewertet.
Das Verfahren führt übrigens nicht der Träger des älteren, sondern nach § 120d Abs. 3 SGB VI der des jüngeren Ehegatten durch. Hat ein Partner gar keine eigenen Anwartschaften, ist der Träger des anderen zuständig.
Rentensplitting bei Witwenrente: Was passiert mit dem Anspruch?
Der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente entfällt vollständig, sobald das Rentensplitting durchgeführt ist. Das steht wörtlich in § 46 Abs. 2b SGB VI: Ab dem Kalendermonat, zu dessen Beginn das Splitting durchgeführt ist, besteht kein Anspruch mehr — ein bereits ergangener Rentenbescheid wird rückwirkend aufgehoben (Stand: September 2026).
Die Deutsche Rentenversicherung formuliert es in ihrer Meldung vom 15. Juli 2026 so: „Nach durchgefĂĽhrtem Rentensplitting haben Hinterbliebene keinen Anspruch mehr auf Witwen- oder Witwerrente.“
Das ist der Kern der Entscheidung. Ihr tauscht eine abgeleitete Rente, die vom Einkommen und vom Familienstand abhängt, gegen einen eigenen Rentenanspruch, der von beidem unabhängig ist. Zum Vergleich die Größen der Hinterbliebenenrente nach § 67 SGB VI: Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, die kleine 25 Prozent, und in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird sie im sogenannten Sterbevierteljahr voll gezahlt.
Die kleine Witwenrente läuft nach § 46 Abs. 1 SGB VI zudem längstens 24 Kalendermonate. Die große gibt es erst ab dem vollendeten 47. Lebensjahr, bei Erwerbsminderung oder bei der Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren — und generell nur, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat.
Rentensplitting statt Witwenrente: Wann lohnt es sich?
Das Splitting lohnt sich vor allem dann, wenn die Witwenrente wegen eigenen Einkommens ohnehin gekürzt würde oder gar nicht zur Auszahlung käme. Der Freibetrag liegt vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 bei 1.122,53 Euro im Monat, je waisenrentenberechtigtem Kind kommen 238,11 Euro dazu; alles darüber wird zu 40 Prozent angerechnet (Deutsche Rentenversicherung, 13.07.2026).
Maßgeblich ist dabei das Nettoeinkommen des Kalenderjahres vor der Rentenanpassung — für den Freibetrag ab Juli 2026 also der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Zum Einkommen zählen neben Arbeitsentgelt auch Kapitalerträge und Mieteinnahmen. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 97 SGB VI mit dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts als Freibetrag.
Drei Konstellationen sprechen klar fĂĽrs Splitting:
- Hohes eigenes Einkommen: Wer deutlich über dem Freibetrag liegt, bekommt von der Witwenrente kaum etwas ausgezahlt — die Splittingrente dagegen ungekürzt.
- Wiederheirat geplant oder wahrscheinlich: Die Witwenrente fällt bei erneuter Heirat weg, der Splittingzuwachs bleibt.
- Fehlende Wartezeit: Der Splittingzuwachs kann dem Partner mit wenig eigenen Zeiten ĂĽberhaupt erst zu einem eigenen Rentenanspruch verhelfen.
Gegen das Splitting spricht der Normalfall: zwei sehr ungleiche Rentenkonten und ein überlebender Partner mit geringem eigenem Einkommen. Dann ist die Witwenrente fast immer die höhere Zahlung.
Rentensplitting Beispiel: So rechnet die Deutsche Rentenversicherung

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Im offiziellen Rechenbeispiel der Rentenversicherung verschiebt das Splitting 15 Entgeltpunkte vom Mann zur Frau — die Summe beider Renten bleibt dabei exakt gleich. Grundlage ist der aktuelle Rentenwert von 42,52 Euro je Entgeltpunkt, gültig seit dem 1. Juli 2026 (Deutsche Rentenversicherung, 15.07.2026).
Der Mann hat in diesem Beispiel 60 Entgeltpunkte, davon 40 aus den Ehejahren. Die Frau kommt auf 20 Punkte, davon 10 aus der Ehe. Ohne Splitting ergibt das eine Bruttorente von 2.551 Euro fĂĽr ihn und 850 Euro fĂĽr sie, zusammen 3.401 Euro.
In der Ehe liegen 30 Punkte Unterschied. Die Hälfte davon, also 15 Punkte, wandert beim Einzelsplitting nach § 120a Abs. 7 SGB VI zur Frau. Danach bekommt er 1.913 Euro, sie 1.488 Euro — die Gesamtsumme von 3.401 Euro bleibt unverändert.
Stirbt der Mann, zeigt sich der Preis: Ohne Splitting stünden der Witwe zusätzlich zu ihren 850 Euro noch 1.403 Euro große Witwenrente zu, macht 2.253 Euro. Mit Splitting hat sie nur ihre eigenen 1.488 Euro. Die Differenz beträgt 765 Euro pro Monat.
Unsere Hochrechnung dazu (MonsterDealz-Berechnung auf Basis des DRV-Beispiels, Stand: September 2026): Über zehn Jahre Rentenbezug summieren sich diese 765 Euro auf 91.800 Euro — ohne jede künftige Rentenanpassung gerechnet. Zur Einordnung: Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer lag 2024 bei Frauen bei rund 22,1 Jahren und bei Männern bei rund 18,9 Jahren (Rentenatlas 2025 der Deutschen Rentenversicherung).
Umgekehrt fällt die Rechnung anders aus. Stirbt die Frau zuerst, bekäme der Mann ohne Splitting nur 39 Euro Witwerrente, weil seine eigenen 2.551 Euro weit über dem Freibetrag liegen. Zusammen 2.590 Euro — immer noch 677 Euro mehr als die 1.913 Euro, die ihm nach einem Splitting blieben.
Rentensplitting Tabelle: Splitting und Witwenrente im Zahlenvergleich
Die folgende Tabelle stellt beide Wege für das DRV-Beispiel gegenüber: Die Witwe steht mit der Hinterbliebenenrente um 765 Euro monatlich besser da, der Witwer um 677 Euro. Alle Werte sind Bruttobeträge auf Basis des Rentenwerts von 42,52 Euro (Stand: Juli 2026).
| Situation | Ohne Splitting | Mit Splitting |
|---|---|---|
| Eigene Rente Mann | 2.551 € | 1.913 € |
| Eigene Rente Frau | 850 € | 1.488 € |
| Frau als Witwe | 2.253 € | 1.488 € |
| Mann als Witwer | 2.590 € | 1.913 € |
Zahlen aus dem Rechenbeispiel der Deutschen Rentenversicherung vom 15.07.2026, Bruttowerte pro Monat. Frau als Witwe heiĂźt: eigene Rente plus groĂźe Witwenrente von 1.403 Euro. Beim Mann als Witwer bleiben wegen der Einkommensanrechnung nur 39 Euro Witwerrente ĂĽbrig.
Die Tabelle zeigt auch, warum es keine allgemeingĂĽltige „Rentensplitting-Tabelle“ geben kann: Das Ergebnis hängt an drei individuellen Größen — der Punktedifferenz in der Ehezeit, dem eigenen Einkommen und der Frage, wer zuerst stirbt. Genau deshalb empfiehlt die Rentenversicherung vor der Entscheidung eine persönliche Beratung.
Rentensplitting Voraussetzungen: Wer darf ĂĽberhaupt teilen?
Zulässig ist das Splitting nur, wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder am 31. Dezember 2001 bestand und beide Ehegatten nach dem 1. Januar 1962 geboren sind. Dazu kommen 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten bei jedem Partner am Ende der Splittingzeit — beides steht in § 120a SGB VI (Stand: September 2026).
Die drei Anspruchsfälle
Nach § 120a Abs. 3 SGB VI entsteht der Anspruch, wenn erstmals beide Ehegatten nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine volle Altersrente beziehen, wenn das nur auf einen zutrifft und der andere wenigstens die Regelaltersgrenze erreicht hat — oder wenn ein Ehegatte vorher stirbt. Wer wissen will, wie sich die Altersgrenzen weiter verschieben, findet die Details in unserem Ratgeber zur Diskussion um die Rente mit 63.
Was die Splittingzeit umfasst
Die Splittingzeit beginnt mit dem Monat der Eheschließung und endet mit dem Monat, in dem der Anspruch entsteht (§ 120a Abs. 6 SGB VI). Nur die Punkte aus dieser Spanne werden geteilt; alles davor und danach bleibt beim jeweiligen Konto.
Wann es gar nicht geht
Ausgeschlossen ist das Splitting, wenn der überlebende Ehegatte bereits eine Rentenabfindung wegen Wiederheirat erhalten hat (§ 120a Abs. 5 SGB VI). Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten nach § 120e SGB VI dieselben Regeln — dort tritt die Begründung der Partnerschaft an die Stelle der Eheschließung.
Rentensplitting bei Tod: Was Hinterbliebene allein entscheiden können
Stirbt ein Ehegatte, bevor beide die Voraussetzungen erfüllt haben, kann der überlebende Partner das Rentensplitting nach § 120a Abs. 3 Nr. 3 SGB VI allein herbeiführen. Er braucht dafür selbst 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten (Stand: September 2026). Die Erklärung des Verstorbenen ist in diesem Fall nicht nötig.
Damit diese 25 Jahre öfter zusammenkommen, rechnet die Rentenversicherung einen Teil der Zeit zwischen dem Tod des Partners und der eigenen Regelaltersgrenze hinzu. Der Umfang richtet sich nach § 120a Abs. 4 Satz 2 SGB VI: Er entspricht dem Verhältnis, in dem die bisherigen rentenrechtlichen Zeiten ab dem vollendeten 17. Lebensjahr zu allen Kalendermonaten dieses Zeitraums stehen.
Diese Wahl steht euch selbst dann noch offen, wenn bereits eine Witwen- oder Witwerrente läuft. Der Bescheid wird dann mit Wirkung ab dem Splitting aufgehoben — die §§ 24 und 48 SGB X über Anhörung und Vertrauensschutz greifen dabei ausdrücklich nicht.
Rentensplitting bis wann möglich? Fristen, Widerruf und Rückabwicklung
Zu Lebzeiten kann die gemeinsame Erklärung frühestens sechs Monate vor der voraussichtlichen Erfüllung der Voraussetzungen abgegeben werden; nach einem Todesfall gilt eine Ausschlussfrist von zwölf Kalendermonaten. Beide Fristen stehen in § 120d SGB VI (Stand: September 2026).
Die Zwölfmonatsfrist läuft ab dem Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, und gilt für alle Todesfälle ab dem 1. Januar 2008. Sie wird durch ein laufendes Verfahren beim Rentenversicherungsträger unterbrochen und beginnt danach neu. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausdrücklich ausgeschlossen — wer die Frist verpasst, verliert die Option endgültig.
Widerrufen könnt ihr eine abgegebene Erklärung nur, solange das Splitting noch nicht durchgeführt ist (§ 120d Abs. 2 SGB VI). Durchgeführt ist es, sobald die Entscheidung des Trägers unanfechtbar geworden ist.
Es gibt genau eine Rückabwicklung: Stirbt ein Ehegatte und hat er aus dem Splitting nicht länger als 36 Monate Rentenleistungen bezogen, wird die Rente des Überlebenden auf Antrag nicht mehr gekürzt (§ 120b SGB VI). Das gilt allerdings nicht, wenn das Splitting erst nach dem Tod allein herbeigeführt wurde. Die Anpassung wirkt ab dem ersten Tag des Monats nach der Antragstellung.
Ändern sich die zugrunde liegenden Werte später wesentlich, ist eine Abänderung nach § 120c SGB VI möglich. Wesentlich heißt dort: mehr als 10 Prozent der übertragenen Entgeltpunkte, mindestens aber 0,5 Entgeltpunkte.
Wie beantragt man das Rentensplitting?

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Nötig ist eine Erklärung zum Rentensplitting beim zuständigen Rentenversicherungsträger — zu Lebzeiten gemeinsam von beiden Partnern, nach einem Todesfall allein vom Überlebenden. Zuständig ist nach § 120d Abs. 3 SGB VI der Träger des jüngeren Ehegatten, im Todesfall der des Verstorbenen (Stand: September 2026).
So geht ihr vor:
- Kontenklärung prüfen: Beide Versicherungskonten müssen vollständig geklärt sein, sonst rechnet der Träger mit Lücken.
- Beratungstermin vereinbaren: Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung rechnen beide Varianten kostenfrei durch.
- Erklärung abgeben: Das passende Formular findet ihr über die Formularsuche der Rentenversicherung, alternativ läuft der Antrag über die Online-Dienste.
- Bescheid abwarten: Erst mit der Unanfechtbarkeit des Bescheids ist das Splitting durchgeführt — bis dahin ist ein Widerruf möglich.
Ein Detail wird oft übersehen: Verstirbt die antragstellende Person während eines Abänderungsverfahrens, endet das Verfahren — es sei denn, ein anderer Antragsberechtigter erklärt binnen drei Monaten die Fortsetzung (§ 120c Abs. 5 SGB VI).
Rentensplitting Rechner: So ĂĽberschlagt ihr den Splittingzuwachs selbst
Die Überschlagsrechnung braucht nur zwei Werte: die Differenz der Entgeltpunkte aus der Ehezeit und den aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro. Dieser Wert gilt seit dem 1. Juli 2026 und steht in § 1 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 (Stand: September 2026).
In drei Schritten:
- Schritt 1: Aus beiden Renteninformationen die Entgeltpunkte heraussuchen, die auf die Ehejahre entfallen.
- Schritt 2: Differenz bilden und halbieren — das ist der Splittingzuwachs in Entgeltpunkten.
- Schritt 3: Splittingzuwachs mal 42,52 Euro. Ergebnis: der monatliche Bruttoaufschlag beziehungsweise Abschlag.
Im DRV-Beispiel sind das 30 Punkte Differenz, halbiert 15 Punkte, mal 42,52 Euro — gerundet 638 Euro, die von ihm zu ihr wandern. Genau diese Größenordnung steckt hinter den 1.913 und 1.488 Euro aus der Tabelle oben.
Wichtig: Das ist eine Überschlagsrechnung, keine verbindliche Auskunft. Die tatsächliche Berechnung trennt Punkte der allgemeinen von denen der knappschaftlichen Rentenversicherung und berücksichtigt Abschläge und Zuschläge. Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei allen Weichenstellungen zur gesetzlichen Rente ebenfalls, sich die Zahlen vom Träger bestätigen zu lassen.
Wie stark sich schon kleine Änderungen am Rentenwert auswirken, zeigt die jüngste Anpassung: Wir haben die Auswirkungen der kommenden Runde in unserem Ratgeber zur Rentenerhöhung 2027 durchgerechnet.
Rentensplitting Pflicht: Kommt das obligatorische Splitting?
Ein verpflichtendes Rentensplitting gibt es bislang nicht — es ist eine freiwillige Option und wird als möglicher Reformweg diskutiert. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat in ihrem Abschlussbericht vorgeschlagen, die Witwen- und Witwerrenten an geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen, ohne dabei konkrete Vorschläge zu nennen (Deutsche Rentenversicherung, 15.07.2026).
Ein obligatorisches Splitting wäre eine denkbare Ausgestaltung: Die während der Ehe erworbenen Ansprüche würden dann grundsätzlich als gemeinschaftliche Lebensleistung gelten und automatisch gleichmäßig aufgeteilt. Wer wegen Kindererziehung beruflich zurückgesteckt hat, profitierte davon unmittelbar.
Beschlossen ist davon nichts. Die Ausgestaltung einer möglichen Reform liegt bei der Bundesregierung, und bis dahin bleibt das Splitting das, was es seit 2002 ist: eine Wahlmöglichkeit für Paare, die die Voraussetzungen erfüllen. Für die laufenden Renten zählt derweil die reguläre Anpassung — zum 1. Juli 2026 stiegen die Renten laut Bundesregierung um 4,24 Prozent für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner.
Rentensplitting bei Beamten und nach einer Scheidung

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Rentensplitting gibt es ausschließlich in der gesetzlichen Rentenversicherung — die Beamtenversorgung kennt es nicht, dort greift stattdessen das Witwengeld von 55 Prozent des Ruhegehalts. Diese Quote steht in § 20 Abs. 1 BeamtVG (Stand: September 2026).
Für Ehepaare, bei denen ein Partner verbeamtet ist und der andere gesetzlich versichert, heißt das: Geteilt werden können nur die Entgeltpunkte des gesetzlich versicherten Partners — und auch das nur, wenn beide je 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten nachweisen. Die Pensionsansprüche bleiben außen vor. In der Praxis scheitert das Splitting in solchen Konstellationen meist schon an dieser Wartezeit.
Bei einer Scheidung ist ohnehin nicht das Rentensplitting zuständig, sondern der Versorgungsausgleich nach dem Versorgungsausgleichsgesetz. Der wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt und teilt sämtliche in der Ehezeit erworbenen Anrechte — gesetzliche Rente, Beamtenversorgung, betriebliche und private Altersvorsorge. Rentensplitting setzt dagegen eine bestehende Ehe voraus.
Unser Tipp: Rabatte und VergĂĽnstigungen im Ruhestand
- Wo Rentnerinnen und Rentner dauerhaft weniger zahlen
- Ob Nahverkehr, Eintritte, Versicherungen oder Supermarkt-Aktionen: In unserer Übersicht sammeln wir die Vergünstigungen, die es speziell für Seniorinnen und Senioren gibt — laufend aktualisiert.
Bei der Rechnung sollte die Steuer nicht fehlen: Die Witwenrente ĂĽbernimmt in der Regel den Besteuerungsanteil aus dem Rentenbeginn des Verstorbenen. Bezog er seit 2011 Rente, sind 62 statt 84 Prozent der Witwenrente steuerpflichtig. Wie das Finanzamt rechnet und wann eine Nachzahlung kommt, steht im Ratgeber Witwenrente versteuern.
Vor- & Nachteile im Ăśberblick
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Eigener Anspruch statt abgeleiteter Rente | Witwenrente entfällt komplett und endgültig |
| Keine Anrechnung von eigenem Einkommen | Im DRV-Beispiel 765 Euro weniger pro Monat |
| Bleibt auch bei Wiederheirat bestehen | Nur innerhalb von 36 Monaten rĂĽckabwickelbar |
| Kann eine fehlende Wartezeit erfĂĽllen | Hohe HĂĽrde: 25 Jahre Zeiten bei jedem Partner |
Häufige Fragen zum Rentensplitting
Was ist Rentensplitting einfach erklärt?
Zwei Eheleute legen die Rentenpunkte, die sie während der Ehe gesammelt haben, gedanklich zusammen und teilen sie hälftig. Wer mehr hat, gibt ab; wer weniger hat, bekommt dazu. Die Summe beider Renten ändert sich nicht, nur die Verteilung. Punkte aus der Zeit vor oder nach der Ehe bleiben unberührt.
Was ist besser: Rentensplitting oder Witwenrente?
Das hängt vom eigenen Einkommen ab. Liegt es deutlich über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro, wird die Witwenrente stark gekürzt oder gar nicht ausgezahlt — dann gewinnt das Splitting. Bei geringem eigenem Einkommen und großem Rentenunterschied ist die Witwenrente fast immer höher, im DRV-Beispiel um 765 Euro monatlich.
Rentensplitting bis wann möglich?
Zu Lebzeiten frühestens sechs Monate vor Erfüllung der Voraussetzungen und danach jederzeit. Nach dem Tod eines Partners gilt eine Ausschlussfrist von zwölf Kalendermonaten nach Ablauf des Sterbemonats, für Todesfälle ab dem 1. Januar 2008. Diese Frist lässt sich nicht verlängern, eine Wiedereinsetzung ist ausgeschlossen.
Kann man Rentensplitting rückgängig machen?
Nur in einem Fall: Stirbt der Partner und hat er aus dem Splitting höchstens 36 Monate Rentenleistungen bezogen, wird die Kürzung auf Antrag aufgehoben. Das gilt nicht, wenn das Splitting erst nach dem Tod allein erklärt wurde. Vor der Durchführung ist ein Widerruf jederzeit möglich, danach ist die Erklärung unwiderruflich.
Gilt Rentensplitting auch bei einer Scheidung?
Nein. Bei einer Scheidung ĂĽbernimmt der Versorgungsausgleich diese Aufgabe. Das Familiengericht teilt dabei von Amts wegen alle in der Ehezeit erworbenen Anrechte, auch Beamtenversorgung und betriebliche Altersvorsorge. Rentensplitting setzt eine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft voraus.
Ist Rentensplitting für Beamte möglich?
Nicht für die Pension selbst. Geteilt werden können nur Entgeltpunkte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Hinterbliebene von Beamten erhalten stattdessen Witwengeld in Höhe von 55 Prozent des Ruhegehalts nach § 20 Abs. 1 BeamtVG. In gemischten Ehen scheitert das Splitting oft an den 25 Jahren rentenrechtlicher Zeiten.
Was passiert mit dem Rentensplitting bei einer Wiederheirat?
Nichts. Der Splittingzuwachs gehört zum eigenen Rentenkonto und bleibt dauerhaft erhalten. Genau darin liegt einer der größten Vorteile gegenüber der Witwenrente, die bei erneuter Heirat wegfällt. Wer eine neue Partnerschaft plant, sollte das in die Rechnung einbeziehen.
Zählt der Splittingzuwachs für die Wartezeit?
Ja. Der Zuwachs kann dazu führen, dass jemand überhaupt erst einen eigenen Rentenanspruch erwirbt. Nach § 120c Abs. 3 SGB VI entfällt eine dadurch bereits erfüllte Wartezeit auch dann nicht, wenn das Splitting später abgeändert wird.
Bekommen Kinder trotz Splitting eine Waisenrente?
Ja, die Waisenrente ist von der Entscheidung unabhängig. Sie beträgt nach § 67 SGB VI 10 Prozent für Halbwaisen und 20 Prozent für Vollwaisen und wird nicht durch ein Rentensplitting der Eltern ausgeschlossen. Auch die Einkommensanrechnung gilt für Waisen nicht.
Fazit: Rechnen lassen, bevor ihr unterschreibt
Rentensplitting ist kein Sparmodell, sondern eine Weichenstellung mit genau einem Umschaltpunkt. Ihr tauscht eine Witwenrente, die vom Einkommen und vom Familienstand abhängt, gegen einen eigenen Anspruch, der von beidem unabhängig ist — und diese Entscheidung ist nach der Durchführung nicht mehr korrigierbar.
Drei Faustregeln aus den Zahlen oben:
- Eigenes Einkommen deutlich ĂĽber 1.122,53 Euro? Dann spricht viel fĂĽrs Splitting.
- Großer Rentenunterschied und wenig eigenes Einkommen? Dann ist die Witwenrente fast immer die höhere Zahlung.
- Zwölf Monate nach einem Todesfall sind schnell vorbei — den Beratungstermin also früh vereinbaren, nicht erst kurz vor Fristende.
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