Steuerreform 2027: Wie viel mehr Netto der Entwurf bringt â mit Beispielrechnungen
Die Steuerreform 2027 ist noch nicht beschlossen: Der Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 liegt seit dem 8. Oktober 2026 im Finanzausschuss des Bundestags, die öffentliche Anhörung folgt am 4. November 2026. Nachgerechnet mit der Tarifformel aus dem Entwurf sinkt die Einkommensteuer 2027 fĂŒr die meisten um 38 bis 106 Euro im Jahr, ab 2028 um bis zu 170 Euro, wĂ€hrend oberhalb von rund 254.000 Euro zu versteuerndem Einkommen mehr fĂ€llig wird. Hier stehen alle Zahlen mit Rechenweg, was Rentner davon haben und was ihr schon jetzt erledigen könnt. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in KĂŒrze
- Stand 31.10.2026: Entwurf in erster Lesung beraten, Bundesrat hat am 16.10.2026 Stellung genommen, beschlossen ist nichts. Das Gesetz braucht die Zustimmung des Bundesrats.
- Grundfreibetrag laut Entwurf: 12.348 Euro (2026), 12.564 Euro (2027), 12.900 Euro (2028). Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent beginnt erst bei 70.601 statt 69.879 Euro.
- Neu ist eine zweite Reichensteuer: 45 Prozent schon ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
- Die oft genannten 10 Milliarden Euro sind die Brutto-Entlastung. Nach Gegenfinanzierung bleiben laut Gesetzentwurf 5,6 Milliarden Euro pro Jahr ab 2028.
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Was ist die Steuerreform 2027, und ist sie schon beschlossen?

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Nein, beschlossen ist die Steuerreform 2027 am 31. Oktober 2026 noch nicht: Laut Bundestagsdrucksache 21/8235 vom 28. September 2026 handelt es sich um den Gesetzentwurf der Bundesregierung fĂŒr ein Einkommensteuerreformgesetz 2027, den der Bundestag am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss ĂŒberwiesen hat. Die Steuerreform 2027 ist ein BĂŒndel von Ănderungen am Einkommensteuergesetz, das den Grundfreibetrag, den Tarif, Kinderfreibetrag, Kindergeld und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag anhebt und zur Gegenfinanzierung einen höheren Reichensteuersatz einfĂŒhrt.
Wer das Budget fĂŒr 2027 plant, will wissen, ob spĂŒrbar mehr ĂŒbrig bleibt oder ob die kalte Progression die Entlastung auffrisst. Das lĂ€sst sich nachrechnen, weil der Entwurf die komplette Tarifformel enthĂ€lt. Wir haben am 31. Oktober 2026 Gesetzentwurf, Bundesrats-Stellungnahme, die Bundestagsseiten zu Lesung und Anhörung sowie Paragraf 32a EStG ausgewertet und alle Beispiele selbst gerechnet.
Der Weg bis hierhin: Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 beschlossen, laut Bundesregierung mit einem Entlastungsvolumen von circa zehn Milliarden Euro pro Jahr. Der Bundesrat (Drucksache 507/26) hat am 16. Oktober 2026 Stellung genommen, den Tarif aber nicht beanstandet.
Als NĂ€chstes steht die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss an: laut Bundestag am Mittwoch, 4. November 2026, von 11 bis 12.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus. Danach folgen die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die zweite und dritte Lesung im Bundestag und der zweite Durchgang im Bundesrat. Weil die Einkommensteuer eine Gemeinschaftsteuer von Bund, LĂ€ndern und Gemeinden ist, braucht das Gesetz die Zustimmung der LĂ€nderkammer. Termine fĂŒr die zweite und dritte Lesung und die abschlieĂende Bundesratssitzung haben wir bis zum 31. Oktober 2026 in den Unterlagen von Bundestag und Bundesrat nicht gefunden.
Laut Artikel 7 des Entwurfs soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten, die zweite Stufe mit dem höheren Grundfreibetrag und Kindergeld am 1. Januar 2028. Bis zur VerkĂŒndung im Bundesgesetzblatt sind alle Zahlen in diesem Artikel Entwurfszahlen, die sich im Verfahren noch Ă€ndern können.
Einkommensteuertarif 2027: Grundfreibetrag und Tarifzonen im Entwurf

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Der Grundfreibetrag steigt laut Gesetzentwurf von 12.348 Euro (2026) um 216 Euro auf 12.564 Euro (2027) und um weitere 336 Euro auf 12.900 Euro (2028). Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fĂ€llt keine Einkommensteuer an, fĂŒr Ehepaare mit Splittingtarif gilt der doppelte Betrag, also 25.128 Euro im Jahr 2027 und 25.800 Euro im Jahr 2028.
Die BegrĂŒndung des Entwurfs nennt als Anlass den Existenzminimumbericht, der im Herbst 2026 erwartet wird. Das Bundesfinanzministerium schreibt dort wörtlich: âDadurch wird die Freistellung des Existenzminimums sichergestellt.â Der Grundfreibetrag ist also verfassungsrechtlich vorgegeben und kein politisches Extra, das wegverhandelt werden könnte. Monatlich bedeuten die 216 Euro mehr Freibetrag nur 18 Euro.
Spannender ist, was mit den ĂŒbrigen Tarifzonen passiert. Der geltende Paragraf 32a EStG fĂŒr 2026 und der Entwurf fĂŒr 2027 und 2028 unterscheiden sich an fĂŒnf Stellen. Die Tabelle zeigt, wo welche Zone beginnt.
| Tarifzone (Grundtarif) | 2026 geltend | 2027 und 2028 laut Entwurf |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag (0 %) | bis 12.348 ⏠| bis 12.564 ⏠/ bis 12.900 ⏠|
| Erste Progressionszone (14 bis rund 24 %) | bis 17.799 ⏠| bis 17.799 ⏠|
| Zweite Progressionszone (bis 42 %) | bis 69.878 ⏠| bis 70.600 ⏠|
| Spitzensteuersatz 42 % | ab 69.879 ⏠| ab 70.601 ⏠|
| Reichensteuer 45 % | ab 277.826 ⏠| ab 250.000 ⏠|
| Zweite Reichensteuer 47 % | gibt es nicht | ab 280.000 ⏠|
Zu versteuerndes Einkommen, Grundtarif. Quellen: Paragraf 32a Absatz 1 EStG in der Fassung fĂŒr 2026, Gesetzentwurf Drucksache 21/8235, Artikel 1 Nummer 4 (2027) und Artikel 2 Nummer 2 (2028). Stand 31.10.2026.
AuffĂ€llig ist der Wert 17.799 Euro. Die Grenze zwischen erster und zweiter Progressionszone bleibt in allen drei Jahren gleich, obwohl der Grundfreibetrag steigt. Die erste Zone wird dadurch kĂŒrzer und steiler: Der Faktor vor dem Quadrat steigt von 914,51 (2026) auf 952,24 (2027) und 1.017,55 (2028). Die zweite Progressionszone flacht dagegen leicht ab, ihr Faktor sinkt von 173,10 auf 170,74, und sie reicht 722 Euro weiter bis 70.600 Euro. Die Bundesregierung nennt das selbst eine leichte Abflachung zwischen 17.800 und 70.600 Euro.
Die geltenden Formeln stehen im Paragrafen 32a EStG, die neuen in Artikel 1 und 2 des Entwurfs. RechengröĂe ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt.
Steuerreform 2027: Wie viel mehr Netto bleibt euch?
FĂŒr ein zu versteuerndes Einkommen zwischen 20.000 und 60.000 Euro sinkt die tarifliche Einkommensteuer 2027 laut Entwurfsformel um 41 bis 83 Euro im Jahr, 2028 um 105 bis 147 Euro. Ab 70.601 Euro bis 250.000 Euro ist die Entlastung konstant: 106 Euro im Jahr 2027 und 170 Euro im Jahr 2028.
Diese Zahlen sind keine SchĂ€tzung, sondern das Ergebnis der Tarifformeln: Steuer nach Paragraf 32a EStG 2026 minus Steuer nach dem Entwurf fĂŒr 2027 beziehungsweise 2028, jeweils auf volle Euro abgerundet. Sie gelten fĂŒr die reine Einkommensteuer, ohne SolidaritĂ€tszuschlag und Kirchensteuer. Der SolidaritĂ€tszuschlag fĂ€llt fĂŒr Ledige erst bei einer Einkommensteuer oberhalb der Freigrenze an, in den Beispielen bis 70.000 Euro spielt er keine Rolle.
Ledige ohne Kinder: Rechenbeispiele fĂŒr 2027 und 2028
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuer 2026 â 2027 | Weniger Steuer 2027 / 2028 |
|---|---|---|
| 15.000 ⏠| 435 ⏠â 397 ⏠| 38 ⏠/ 97 ⏠|
| 20.000 ⏠| 1.570 ⏠â 1.529 ⏠| 41 ⏠/ 105 ⏠|
| 30.000 ⏠| 4.217 ⏠â 4.172 ⏠| 45 ⏠/ 109 ⏠|
| 40.000 ⏠| 7.209 ⏠â 7.156 ⏠| 53 ⏠/ 116 ⏠|
| 50.000 ⏠| 10.548 ⏠â 10.482 ⏠| 66 ⏠/ 129 ⏠|
| 60.000 ⏠| 14.233 ⏠â 14.150 ⏠| 83 ⏠/ 147 ⏠|
| 70.000 ⏠| 18.264 ⏠â 18.159 ⏠| 105 ⏠/ 169 ⏠|
| 100.000 ⏠| 30.864 ⏠â 30.758 ⏠| 106 ⏠/ 170 ⏠|
Eigene Berechnung mit Paragraf 32a EStG 2026 und den Tarifformeln aus Drucksache 21/8235 (Artikel 1 und 2), Grundtarif, nur Einkommensteuer ohne SolidaritÀtszuschlag und Kirchensteuer. Bei 100.000 Euro kommt der SolidaritÀtszuschlag hinzu, er ist nicht eingerechnet. Stand 31.10.2026.
Ein Beispiel mit vollem Rechenweg: Bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt ihr 2027 in der zweiten Progressionszone. Die HilfsgröĂe z ist (40.000 â 17.799) / 10.000 = 2,2201. Die Formel aus dem Entwurf lautet (170,74 Ă z + 2.397) Ă z + 993,86, das ergibt (379,06 + 2.397) Ă 2,2201 + 993,86 = 7.156,98, abgerundet 7.156 Euro. Nach geltendem Recht sind es mit (173,10 Ă z + 2.397) Ă z + 1.034,87 genau 7.209 Euro. Differenz: 53 Euro im Jahr, gut 4 Euro im Monat.
Arbeitnehmer: Was der höhere Pauschbetrag zusÀtzlich bringt
Wer als Arbeitnehmer keine Werbungskosten ĂŒber 1.230 Euro hat, profitiert doppelt: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll laut Paragraf 9a EStG, der heute 1.230 Euro vorsieht, auf 1.430 Euro steigen. Das zu versteuernde Einkommen sinkt dadurch um 200 Euro. Bei 40.000 Euro (gerechnet nach geltendem Recht) zahlt ihr 2027 dann 7.093 statt 7.209 Euro, also 116 Euro weniger, ab 2028 sind es 179 Euro. Bei 30.000 Euro sind es 101 Euro (2027) und 165 Euro (2028), bei 60.000 Euro 160 und 224 Euro. Wann sich der Nachweis höherer Werbungskosten lohnt, steht in unserem Ratgeber zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Familie mit zwei Kindern: Woher die âmehr als 600 Euroâ kommen
Die Bundesregierung wirbt mit einer berufstĂ€tigen Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, die ab 2028 um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet wird. Das lĂ€sst sich nachrechnen, wenn beide Eltern Arbeitnehmer mit Pauschbetrag sind. Splittingtarif: Steuer 2026 auf 60.000 Euro sind 8.434 Euro. 2028 sinkt das zu versteuernde Einkommen durch zweimal 200 Euro Pauschbetrag auf 59.600 Euro, die Steuer darauf betrĂ€gt 8.104 Euro, also 330 Euro weniger. Dazu kommen zweimal 13 Euro mehr Kindergeld im Monat, das sind 312 Euro im Jahr. Zusammen ergibt das 642 Euro. FĂŒr 2027 ergibt dieselbe Rechnung 202 Euro weniger Steuer plus 192 Euro mehr Kindergeld, zusammen 394 Euro.
Netto ist nicht gleich Steuer: Die SozialbeitrĂ€ge sind nicht Teil dieses Gesetzes. Finanzminister Lars Klingbeil sagte laut Bundestagsnachrichten vom 9. Oktober 2026 selbst, dass bei höheren Einkommen steigende SozialbeitrĂ€ge zu Verlusten fĂŒhren könnten.
Wann sich die Entlastung auf dem Lohnzettel zeigt, regelt der Entwurf ebenfalls: Der neue Tarif gilt beim Lohnsteuerabzug erstmals fĂŒr den laufenden Arbeitslohn, der fĂŒr einen nach dem 31. Dezember 2026 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, also im Normalfall ab der Januar-Abrechnung 2027. Voraussetzung ist, dass das Gesetz bis dahin verkĂŒndet ist.
Wann greift der Spitzensteuersatz 2027, und wer zahlt kĂŒnftig mehr?
Den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen Ledige laut Entwurf ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.601 Euro, nach geltendem Recht ab 69.879 Euro. Die Grenze rĂŒckt damit um 722 Euro nach oben, fĂŒr Verheiratete im Splittingtarif gilt das Doppelte, also ab 141.202 Euro.
Ein Spitzensteuersatz erst ab rund 100.000 Euro, wie er vor der Koalitionseinigung im Juli 2026 in Berichten stand, findet sich im Gesetzentwurf nicht: Die Grenze liegt 2027 und 2028 bei 70.600 Euro.
Neu ist eine zweistufige Reichensteuer. Der Satz von 45 Prozent greift ab 250.000 Euro statt wie bisher ab 277.826 Euro, und ab 280.000 Euro kommt eine zweite Stufe mit 47 Prozent hinzu. Laut der Finanztabelle im Gesetzentwurf bringt allein die 47-Prozent-Stufe ab 2028 rund 2,5 Milliarden Euro im Jahr ein, das Vorziehen der 45-Prozent-Grenze weitere 260 Millionen Euro.
Ab wann wird es teurer? Mit den Formeln lÀsst sich die Schwelle genau bestimmen. Bei 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlen Ledige 2027 noch 106 Euro weniger als 2026, weil die Tarifentlastung darunter mitwirkt. Ab etwa 254.000 Euro (Grundtarif) kehrt sich das um, im Jahr 2028 ab etwa 256.000 Euro. Bei 300.000 Euro sind es 2027 schon 1.129 Euro mehr, bei 500.000 Euro 5.129 Euro mehr. Ehepaare mit Splittingtarif erreichen diese Schwellen erst beim doppelten Einkommen.
Der Entwurf nennt den höheren Reichensteuersatz ausdrĂŒcklich Gegenfinanzierung, daher kursieren zwei Volumen-Zahlen. Die Entlastungsposten der Finanztabelle fĂŒr 2028 ergeben zusammen 9,86 Milliarden Euro. Dem stehen 4,26 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus Reichensteuer, Handwerkerbonus und Minijob-Pauschsteuer gegenĂŒber. Netto bleiben laut Drucksache 5,605 Milliarden Euro pro Jahr.
Was bedeutet die Steuerreform 2027 fĂŒr Rentner?

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Rentner profitieren laut Entwurf ĂŒber den Tarif, nicht ĂŒber einen eigenen Freibetrag: Wer ein zu versteuerndes Einkommen von 18.000 Euro hat, zahlt 2027 nach der Formel 41 Euro und 2028 105 Euro weniger Einkommensteuer als 2026. Bis 12.564 Euro (2027) bleibt das zu versteuernde Einkommen ganz steuerfrei, bei Ehepaaren bis 25.128 Euro.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag hilft Rentnern dagegen nicht, er gilt nur fĂŒr Arbeitslohn. FĂŒr Renten sieht Paragraf 9a EStG einen eigenen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro vor, und den Ă€ndert der Entwurf nicht. Wer neben der Rente noch angestellt arbeitet, bekommt fĂŒr den Arbeitslohn aber den höheren Pauschbetrag.
GegenlĂ€ufig wirken zwei Dinge, die nicht im Reformgesetz stehen. Erstens steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente fĂŒr jeden neuen Rentnerjahrgang weiter, fĂŒr den Rentenbeginn 2027 auf 84,5 Prozent nach Paragraf 22 EStG. Zweitens erhöht jede Rentenanpassung den steuerpflichtigen Betrag, weil der persönliche Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben ist. Wie hoch die Rentenerhöhung im Juli 2027 ausfallen dĂŒrfte und was netto davon bleibt, haben wir im Artikel zur Rentenerhöhung 2027 ausgerechnet.
| Zu versteuerndes Einkommen | Weniger Steuer 2027 | Weniger Steuer 2028 |
|---|---|---|
| 13.000 ⏠| 33 ⏠| 81 ⏠|
| 15.000 ⏠| 38 ⏠| 97 ⏠|
| 18.000 ⏠| 41 ⏠| 105 ⏠|
| 20.000 ⏠| 41 ⏠| 105 ⏠|
| 25.000 ⏠| 42 ⏠| 106 ⏠|
Eigene Berechnung, Grundtarif nach Paragraf 32a EStG 2026 und Drucksache 21/8235. AusgangsgröĂe ist das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Rentenfreibetrag, Werbungskosten-Pauschbetrag, Kranken- und Pflegeversicherung und Sonderausgaben, nicht die Bruttorente. Stand 31.10.2026.
Ob ihr ĂŒberhaupt eine SteuererklĂ€rung abgeben mĂŒsst und welche AbzĂŒge die Steuer auf die Rente senken, erklĂ€rt unser Ratgeber zur Rentenbesteuerung 2026.
Kindergeld, Pauschbetrag, Handwerkerbonus, Minijobs: Was sich 2027 noch Àndern soll
Neben dem Tarif Ă€ndert der Entwurf sechs weitere Stellschrauben, am gröĂten ist die Kindergelderhöhung: von 259 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat ab Januar 2027 und auf 272 Euro ab Januar 2028. Laut Finanztabelle kostet allein der erste Schritt 1,2 Milliarden Euro im Jahr.
- Kindergeld: 267 Euro (2027), 272 Euro (2028), bisher 259 Euro. Das sind 96 Euro mehr im Jahr 2027 und 156 Euro mehr im Jahr 2028 je Kind. Details im Ratgeber zum Kindergeld 2027.
- Kinderfreibetrag: je Elternteil von 3.414 auf 3.564 Euro (2027) und 3.654 Euro (2028). Zusammen mit dem Betreuungsfreibetrag steigt der Gesamtbetrag je Kind von 9.756 auf 10.056 und 10.236 Euro.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: von 1.230 auf 1.430 Euro. Laut Entwurf mĂŒssen rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige ihre Werbungskosten dann nicht mehr einzeln belegen, weil sie unter dem neuen Pauschbetrag liegen.
- Handwerkerbonus: Die SteuerermĂ€Ăigung sinkt von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 900 statt 1.200 Euro. Bei 4.000 Euro Arbeitskosten sind das 600 statt 800 Euro SteuerermĂ€Ăigung.
- Minijobs: Die einheitliche Pauschsteuer nach Paragraf 40a EStG steigt von 2 auf 5 Prozent des Arbeitsentgelts. Je 100 Euro Minijob-Lohn sind das 5 statt 2 Euro, erhoben vom Arbeitgeber.
- Sonntags- und FeiertagszuschlĂ€ge: Der Stundenlohn, bis zu dem die ZuschlĂ€ge steuerfrei sind, steigt von 50 auf 75 Euro. FĂŒr Nachtarbeit bleibt es bei 50 Euro.
FĂŒr Handwerkerrechnungen, die ihr 2026 bezahlt, gelten nach geltendem Recht noch 20 Prozent bis maximal 1.200 Euro, maĂgeblich ist das Jahr der Zahlung.
Schon heute erledigen könnt ihr den Antrag auf einen Lohnsteuer-Freibetrag fĂŒr 2027, der ab dem 1. November 2026 möglich ist. Wie ihr ihn ĂŒber ELSTER stellt und warum ein Werbungskosten-Freibetrag durch den höheren Pauschbetrag um 200 Euro kleiner ausfallen wĂŒrde, steht im Ratgeber zum Freibetrag bei der Lohnsteuer.
Wer fordert was, und wie geht es weiter?

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Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 16. Oktober 2026 den Tarif, das Kindergeld und den Pauschbetrag nicht angegriffen, sondern zwei Punkte aufgegriffen: die höhere Grenze fĂŒr steuerfreie Sonntags- und FeiertagszuschlĂ€ge und den Gewerbesteuer-ZerlegungsmaĂstab fĂŒr Rechenzentren. Die LĂ€nder bitten zu prĂŒfen, ob auf die Anhebung von 50 auf 75 Euro verzichtet werden kann, und schlagen vor, stattdessen die ZuschlagssĂ€tze von 50 und 125 Prozent moderat anzuheben.
Ihre BegrĂŒndung im Wortlaut: âZudem profitieren von der Anhebung der Grundlohngrenze nur Besserverdienende.â Als Beleg rechnet der Bundesrat vor, dass selbst AssistenzĂ€rzte in kommunalen Kliniken auf einen Stundenlohn von 34,92 Euro kommen, also deutlich unter der bisherigen Grenze von 50 Euro. Ein weiterer Ausschussvorschlag, die zehnjĂ€hrige Spekulationsfrist bei ImmobilienverkĂ€ufen zu streichen, fand laut Haufe im Plenum keine Mehrheit.
Im Bundestag gehen die Forderungen in unterschiedliche Richtungen. Zur Anhörung am 4. November 2026 stehen neben dem Regierungsentwurf ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion fĂŒr einen âTarif auf RĂ€dernâ, der den Tarif automatisch an die kalte Progression anpassen soll, sowie zwei AntrĂ€ge der GrĂŒnen: einer zu Kindergeld und KinderfreibetrĂ€gen, einer zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Die Linke will laut Bundestag Einkommen bis 7.000 Euro im Monat entlasten und die obersten fĂŒnf Prozent stĂ€rker belasten.
Auch in der Union gibt es ĂnderungswĂŒnsche. Laut ZDFheute vom 10. September 2026 fordern unter anderem die CDU-Abgeordnete Caroline Bosbach und der CDA-Vorsitzende Dennis Radtke einen vollstĂ€ndigen Ausgleich der kalten Progression fĂŒr 2027. In der ersten Lesung sagte Fritz GĂŒntzler fĂŒr CDU/CSU, man wolle im weiteren Verfahren prĂŒfen, ob das noch möglich ist. Das Bundesfinanzministerium verweist darauf, dass die Ănderungen die Effekte weitgehend abfederten.
Ănderungen an den Zahlen sind also in beide Richtungen möglich. Die LĂ€nder tragen ab 2028 laut Finanztabelle 2,4 Milliarden Euro der Mindereinnahmen und mĂŒssen zustimmen. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald der Finanzausschuss seine Beschlussempfehlung vorlegt.
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Steuerreform 2027: Vor- & Nachteile im Ăberblick
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Grundfreibetrag steigt in zwei Stufen auf 12.900 Euro | Noch nicht beschlossen, Zahlen können sich Àndern |
| Familien mit zwei Kindern bis zu 642 Euro im Jahr | Ledige mit mittlerem Einkommen 2027 nur 41 bis 83 Euro |
| Pauschbetrag 1.430 Euro spart vielen den Werbungskosten-Nachweis | Handwerkerbonus sinkt auf höchstens 900 Euro |
| Spitzensteuersatz erst ab 70.601 Euro | Minijob-Pauschsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent |
HĂ€ufige Fragen zur Steuerreform 2027
Ist die Steuerreform 2027 schon beschlossen?
Nein. Stand 31. Oktober 2026 ist der Regierungsentwurf in erster Lesung beraten und liegt im Finanzausschuss, die Anhörung ist am 4. November 2026. Danach mĂŒssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Erst mit der VerkĂŒndung im Bundesgesetzblatt gelten die neuen Werte.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2027?
Laut Entwurf 12.564 Euro fĂŒr Ledige und 25.128 Euro fĂŒr Ehepaare, ab 2028 dann 12.900 und 25.800 Euro. Geltendes Recht fĂŒr 2026 sind 12.348 Euro. Ein Rentner mit 13.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt 2027 nach der Entwurfsformel 33 Euro weniger.
Wie wirkt sich die kalte Progression auf meinen Steuersatz aus?
Kalte Progression entsteht, wenn euer Einkommen nur um die Inflation steigt, ihr aber wegen des progressiven Tarifs einen höheren Durchschnittssteuersatz zahlt. Verschiebt der Gesetzgeber die Tarifeckwerte nicht mit, steigt die Steuerlast real. Im Entwurf fĂŒr 2027 wandern Grundfreibetrag und Spitzensteuersatz-Grenze nach oben, die Grenze von 17.799 Euro zwischen den beiden Progressionszonen bleibt dagegen gleich. Ob das fĂŒr einen vollen Ausgleich reicht, ist politisch umstritten.
Habe ich Anspruch auf SteuerfreibetrÀge, die ich bisher nicht nutze?
HĂ€ufig ja, etwa fĂŒr Fahrtkosten oberhalb des Pauschbetrags, fĂŒr Kinderbetreuung oder fĂŒr haushaltsnahe Dienstleistungen. Einen Freibetrag fĂŒr die Lohnsteuer 2027 könnt ihr ab dem 1. November 2026 beim Finanzamt beantragen. Beachtet dabei: Werbungskosten zĂ€hlen erst oberhalb des Pauschbetrags, und der soll 2027 von 1.230 auf 1.430 Euro steigen.
Ab wann zahlt man mit der Steuerreform 2027 mehr Steuern?
Ledige laut Entwurfsformel ab etwa 254.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, Ehepaare im Splittingtarif ab etwa dem Doppelten. Indirekt mehr zahlen auĂerdem Haushalte mit hohen Handwerkerrechnungen und Arbeitgeber von Minijobbern.
Gibt es einen offiziellen Rechner fĂŒr die Steuerreform 2027?
Einen amtlichen Rechner mit dem Entwurfstarif haben wir bis zum 31. Oktober 2026 nicht gefunden. Private Rechner im Netz verwenden teils Àltere StÀnde, etwa einen Spitzensteuersatz ab 100.000 Euro, der im Entwurf nicht steht. Die Tabellen in diesem Artikel beruhen auf den Formeln aus Drucksache 21/8235, die jeder selbst nachrechnen kann.
Fazit: Kleine Entlastung, groĂer Vorbehalt
Die Steuerreform 2027 entlastet nach den Formeln des Entwurfs fast alle Steuerzahler, aber in kleinen BetrĂ€gen: 38 bis 106 Euro im Jahr 2027 ĂŒber den Tarif, mit Pauschbetrag und Kindergeld bei einer Familie mit zwei Kindern bis zu 642 Euro ab 2028. Die oft zitierten zehn Milliarden Euro sind die Brutto-Summe, netto bleiben 5,6 Milliarden Euro, weil Spitzenverdiener, Handwerkerkunden und Minijob-Arbeitgeber einen Teil gegenfinanzieren.
- Jetzt: Mit den Werten von 2026 planen. Beschlossen ist noch nichts.
- Bis Jahresende: Handwerkerrechnungen, die ohnehin anfallen, noch 2026 bezahlen, solange 20 Prozent gelten.
- Ab 1. November 2026: Lohnsteuer-Freibetrag fĂŒr 2027 prĂŒfen und beantragen.
- Nach der Anhörung: Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses abwarten, dann Àndern sich die Zahlen hier gegebenenfalls.
Wer die gesparten Euro gleich sinnvoll ausgeben will, findet geprĂŒfte Angebote jeden Tag auf der MonsterDealz-Startseite.