Wärmepumpenstrom 2026: Wann sich der Spezialtarif lohnt – Preise, zweiter Zähler und § 14a EnWG erklärt

Wärmepumpenstrom ist im Schnitt rund ein Drittel billiger als Haushaltsstrom, aber nur, wenn die Wärmepumpe über einen eigenen Zähler läuft und ihr den passenden Tarif zu ihrem Inbetriebnahmedatum wählt. Wärmepumpenstrom ist Strom, der über einen eigenen Zählpunkt ausschließlich die Heizungs-Wärmepumpe versorgt und dafür mit niedrigeren Netzentgelten, ohne zwei Umlagen und oft mit geringerer Konzessionsabgabe abgerechnet wird. Hier steht, was die Module 1, 2 und 3 nach § 14a EnWG bringen, wann sich der zweite Zähler rechnet und warum Besitzer älterer Anlagen ihren Tarif besser behalten. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Bundesnetzagentur kostete Wärmepumpenstrom mit getrennter Messung am 1. April 2025 im Schnitt 27,44 ct/kWh, Haushaltsstrom 40,05 ct/kWh.
  • Seit 2024 neu angeschlossene Wärmepumpen über 4,2 kW sind steuerbar und bekommen dafür Netzentgelt-Rabatt nach Modul 1, 2 oder 3.
  • Modul-2-Tarife mit eigenem Zähler kosten laut Verbraucherzentrale NRW im Schnitt 24 ct/kWh plus rund 140 Euro Grundpreis im Jahr.
  • Wer seine Wärmepumpe vor 2024 angeschlossen hat, fährt mit dem alten Tarif meist günstiger und sollte nicht freiwillig wechseln.

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Was ist Wärmepumpenstrom und warum ist er günstiger als Haushaltsstrom?

Zählerschrank mit zwei Stromzählern neben dem Innengerät einer Wärmepumpe

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Wärmepumpenstrom war am 1. April 2025 laut Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur mit 27,44 ct/kWh rund 12,6 Cent billiger als Haushaltsstrom mit 40,05 ct/kWh. Gemeint ist ein Sondertarif für Strom, der über einen eigenen Zählpunkt nur die Heizungs-Wärmepumpe versorgt; der Rest des Hauses hängt weiter am normalen Zähler.

Wer gerade eine Wärmepumpe hat oder plant, will vor allem eines wissen: Wie bleiben die Heizkosten im Winter kalkulierbar? Die Antwort liegt nicht beim Stromanbieter, sondern in den Preisbestandteilen, die der Anbieter gar nicht beeinflussen kann. Beschaffung, Vertrieb und Marge kosten bei getrennter Messung laut Bundesnetzagentur mit 15,55 ct/kWh sogar etwas mehr als bei gemeinsamer Messung mit 15,12 Cent. Die Ersparnis entsteht an drei anderen Stellen.

Erstens das Netzentgelt. Netzbetreiber dürfen Wärmepumpen im Gegenzug für ihre Steuerbarkeit ein reduziertes Netzentgelt berechnen. Im Monitoringbericht liegt das Nettonetzentgelt bei getrennter Messung bei 3,33 ct/kWh, bei gemeinsamer Messung mit dem Haushalt bei 5,72 ct/kWh.

Zweitens zwei Umlagen. Läuft die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt, entfallen KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage. Das steht in § 22 Energiefinanzierungsgesetz wörtlich so: „Der Anspruch auf Zahlung der Umlagen verringert sich auf null für die Netzentnahme von Strom, der in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht wird, wenn die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist.“ Nach der BDEW-Strompreisanalyse vom Oktober 2026 betragen die beiden Umlagen 2026 zusammen 1,387 ct/kWh netto, mit Mehrwertsteuer also rund 1,65 Cent.

Drittens die Konzessionsabgabe. Für Strom, der als Schwachlaststrom geliefert wird, erlaubt die Konzessionsabgabenverordnung höchstens 0,61 Cent je kWh, für normalen Tarifstrom je nach Gemeindegröße 1,32 bis 2,39 Cent. Im Monitoringbericht zahlt die Wärmepumpe mit getrennter Messung im Schnitt 0,17 ct/kWh Konzessionsabgabe, mit gemeinsamer Messung 0,73 Cent.

Abnahmefall Netzentgelt netto Gesamtpreis brutto
Wärmepumpe, getrennte Messung 3,33 ct/kWh 27,44 ct/kWh
Wärmepumpe, gemeinsame Messung 5,72 ct/kWh 31,70 ct/kWh
Nachtspeicherheizung 3,88 ct/kWh 28,47 ct/kWh

Mengengewichtete Durchschnittspreise der Stromlieferanten zum 1. April 2025 bei 7.500 kWh Jahresverbrauch, Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur, Tabelle 45. Neuere amtliche Heizstromwerte gibt es noch nicht, der Monitoringbericht 2026 war am 01.11.2026 nicht veröffentlicht.

Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion am 01.11.2026 den Monitoringbericht 2025, die BDEW-Strompreisanalyse vom Oktober 2026, den Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zu Wärmepumpentarifen, die Verbraucherseiten der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG sowie die Gesetzestexte von EnFG, Messstellenbetriebsgesetz und Konzessionsabgabenverordnung ausgewertet.

Wärmepumpenstrom Kosten 2026: Ist Wärmepumpenstrom immer günstiger?

Nein, nicht automatisch: Die Verbraucherzentrale NRW fand in ihrem Marktcheck vom 20. Februar 2026 Arbeitspreise zwischen 20 und 39 ct/kWh, je nachdem, ob ein eigener Zähler vorhanden ist und welches Modul gilt. Befragt wurden 47 Stromanbieter, 23 haben geantwortet; die Preise stammen aus einer Umfrage vom August 2025.

Zum Vergleich: Haushaltsstrom kostet 2026 laut BDEW bisher im Schnitt 37,3 ct/kWh bei 3.500 kWh Jahresverbrauch, Grundpreis anteilig eingerechnet. Wärmepumpen- und Heizstromtarife sind in diesem Durchschnitt ausdrücklich nicht enthalten. Der BDEW nennt zwei Entwicklungen, die für eure nächste Abrechnung zählen: Die Netzentgelte sind 2026 dank des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzen um 1,7 Cent auf 9,2 ct/kWh gesunken, und der Anstieg der Großhandelspreise infolge des Iran-Kriegs ist zum 1. Oktober 2026 in den Neukundentarifen angekommen.

Die Marktcheck-Zahlen der Verbraucherzentrale NRW nach Fallgruppe:

  • Eigener Zähler, Modul 2: Arbeitspreis im Schnitt 24 ct/kWh inklusive Netzentgeltreduktion, Spanne 20 bis 29 Cent, Grundpreis im Schnitt 140 Euro im Jahr (Spanne 55 bis über 200 Euro).
  • Eigener Zähler, Modul 1: Arbeitspreis im Schnitt etwa 30 ct/kWh, Spanne 24 bis 37 Cent, Grundpreis im Schnitt 150 Euro, dazu 145 Euro Entlastung.
  • Kein eigener Zähler, Modul 1: Arbeitspreis im Schnitt 31,5 ct/kWh, Spanne 26 bis 39 Cent, Grundpreis im Schnitt 200 Euro, dazu 145 Euro Entlastung.
  • Bestandsanlage vor 2024 mit eigenem Zähler: Arbeitspreis im Schnitt etwa 25 ct/kWh, Spanne knapp 20 bis gut 35 Cent, Grundpreis im Schnitt 145 Euro.

Zwei Haken nennt die Verbraucherzentrale ausdrücklich. Etwa ein Viertel der Anbieter rechnet die Netzentgeltreduktion nicht in den Arbeitspreis ein, sondern schreibt sie erst auf der Rechnung gut. Und Vergleichsportale filtern nicht nach dem Inbetriebnahmedatum der Wärmepumpe, sodass viele angezeigte Tarife nur für Anlagen vor 2024 gelten. Fragt deshalb vor Vertragsschluss schriftlich nach, ob der Rabatt im Preis steckt.

Wie hoch der Strombedarf eurer Anlage überhaupt ist, hängt an der Jahresarbeitszahl; die Rechnung dazu steht in unserem Ratgeber zu den Wärmepumpe-Kosten. Was im Haushaltsstrompreis alles steckt, erklärt der Ratgeber zum aktuellen Strompreis.

§ 14a EnWG: Wie funktionieren Modul 1, 2 und 3 bei der Wärmepumpe?

Drei Karteikarten „Pauschale“, „Rabatt“ und „Zeitfenster“ neben einem Modellhaus

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Seit dem 1. Januar 2024 muss jede neu angeschlossene Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung vom Netzbetreiber steuerbar sein, so steht es auf den Verbraucherseiten der Bundesnetzagentur. Im Gegenzug sinkt das Netzentgelt; wie stark, hängt vom gewählten Modul ab.

Grundlage ist die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 23. November 2023 (Aktenzeichen BK8-22/010-A für die Netzentgelte). Erfasst sind Wärmepumpen einschließlich Zusatz- und Notheizungen wie Heizstäbe, private Wallboxen, Klimaanlagen und Stromspeicher. Mehrere kleine Wärmepumpen werden zusammengerechnet, wenn ihre Summe 4,2 kW überschreitet. Laut Monitoringbericht 2025 waren bereits fast 1,4 Millionen Messlokationen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zuzuordnen.

Modul 1: pauschaler Rabatt ohne zweiten Zähler

Modul 1 ist eine feste Gutschrift pro Jahr, die der Netzbetreiber festlegt und über euren Stromanbieter weitergibt. Die Bundesnetzagentur nennt dafür 110 bis 190 Euro im Jahr mit dem Hinweis „Stand 2023“; die Verbraucherzentrale NRW ermittelte im Marktcheck einen durchschnittlichen Entlastungsbetrag von 145 Euro. Für 2026 stehen die genauen Beträge in den Preisblättern der einzelnen Netzbetreiber. Ein eigener Zähler ist für Modul 1 nicht nötig, die Pauschale gilt je Marktlokation, auch wenn dort mehrere steuerbare Geräte hängen.

Modul 2: 60 Prozent weniger Netzentgelt, nur mit eigenem Zähler

Bei Modul 2 sinkt der Netzentgelt-Arbeitspreis für den Verbrauch der Wärmepumpe auf 40 Prozent, also um 60 Prozent. Laut Bundesnetzagentur ist dafür ein separater Zähler Voraussetzung, und für den Verbrauch an diesem Zähler darf der Netzbetreiber keinen Netzentgelt-Grundpreis verlangen. Wichtig: Der Rabatt betrifft nur den Netzentgelt-Anteil, nicht den Arbeitspreis eures Liefervertrags. Weil die Netzentgelte 2026 gesunken sind, fällt auch der Rabatt in Cent etwas kleiner aus als 2025.

Modul 3: zeitvariables Netzentgelt seit April 2025

Modul 3 gibt es seit dem 1. April 2025, und zwar nur zusätzlich zu Modul 1. Das Netzentgelt hat dann drei Preisstufen (Hochtarif, Standardtarif, Niedertarif) mit Zeitfenstern, die jeder Netzbetreiber jährlich festlegt. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem. Für eine Wärmepumpe, deren Pufferspeicher in die günstigen Stunden verschieben kann, ist das interessant; der Effekt ähnelt dem eines dynamischen Stromtarifs, betrifft aber nur das Netzentgelt.

In der Praxis hakt es genau hier. Die Bundesnetzagentur hat am 28. Mai 2026 Verfahren gegen Netzbetreiber eröffnet, die vor allem das zeitvariable Netzentgelt nicht oder nur unzureichend umsetzen, und den ersten beiden Zwangsgelder angedroht, mit Frist bis zum 30. September 2026. Fragt bei eurem Netzbetreiber nach, ob Modul 3 bei euch tatsächlich abrechenbar ist, bevor ihr den Tarif danach auswählt.

Wechseln dürft ihr zwischen Modul 1 und 2, aber nicht rückwirkend. Zieht ein neuer Betreiber ein, etwa nach einem Hausverkauf, gilt wieder Modul 1, bis er selbst wählt.

Lohnt sich ein zweiter Stromzähler für die Wärmepumpe?

Elektriker montiert einen zusätzlichen Stromzähler im Zählerschrank

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Ab etwa 4.000 kWh Jahresverbrauch der Wärmepumpe lohnt sich laut Verbraucherzentrale NRW üblicherweise Modul 2 mit eigenem Zähler, darunter meist die Pauschale nach Modul 1. Die Rechnung hängt aber an einem Posten, den kein Tarifrechner kennt: dem Umbau des Zählerschranks.

Die Verbraucherzentrale beziffert diesen Umbau auf mehrere hundert bis wenige tausend Euro. Ob er nötig ist, hängt davon ab, ob in eurem Zählerschrank ein freier Zählerplatz nach aktueller Norm vorhanden ist. Holt dafür ein Angebot vom Elektrofachbetrieb ein, bevor ihr den Tarif abschließt.

Beispielrechnung: Haushaltsstrom mit Modul 1 gegen Wärmepumpentarif mit Modul 2

Für die folgende Tabelle hat unsere Redaktion die Durchschnittswerte aus BDEW-Analyse und Marktcheck auf drei typische Verbräuche angewendet. Variante A: Die Wärmepumpe läuft über den Haushaltszähler zum BDEW-Durchschnitt von 37,3 ct/kWh, abzüglich 145 Euro Modul-1-Pauschale. Variante B: eigener Zähler mit Modul-2-Tarif zu 24 ct/kWh plus 140 Euro Grundpreis.

Verbrauch Wärmepumpe A: Haushaltsstrom + Modul 1 B: eigener Zähler + Modul 2
4.000 kWh 1.347 Euro 1.100 Euro
6.000 kWh 2.093 Euro 1.580 Euro
7.700 kWh 2.727 Euro 1.988 Euro

Eigene Rechnung, Stand 01.11.2026. Preise: BDEW-Strompreisanalyse Oktober 2026 (Haushaltsstrom 37,3 ct/kWh, Grundpreis anteilig bei 3.500 kWh) und Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW vom 20.02.2026 (Modul 2: 24 ct/kWh + 140 Euro, Modul 1: 145 Euro Entlastung). Kosten für Messstellenbetrieb und Zählerschrank sind nicht enthalten. Bei hohem Verbrauch sinkt der effektive Haushaltsstrompreis, weil sich der Grundpreis auf mehr Kilowattstunden verteilt, Variante A ist also eher zu hoch angesetzt.

Der Abstand liegt damit zwischen rund 250 Euro bei 4.000 kWh und rund 740 Euro bei 7.700 kWh im Jahr. Kostet der Zählerschrank-Umbau 2.000 Euro, hat er sich bei 6.000 kWh und gut 500 Euro Ersparnis nach etwa vier Jahren bezahlt gemacht; bei 4.000 kWh dauert es acht Jahre. Die drei Verbrauchswerte entsprechen den Jahresarbeitszahlen 4,3, 3,4 und 2,6 aus unserer Wärmepumpe-Kosten-Rechnung für ein Haus mit 20.000 kWh Wärmebedarf.

Unsere Einordnung: Wer ohnehin einen neuen Zählerschrank braucht, etwa weil die Anlage alt ist oder eine PV-Anlage dazukommt, sollte den Wärmepumpenzähler gleich mit einplanen. Wer einen funktionierenden Schrank hat und unter 4.000 kWh bleibt, fährt mit Modul 1 über den Haushaltsvertrag meist besser.

Lohnt sich ein Wärmepumpentarif bei PV-Anlage?

Mit Photovoltaik wird die Rechnung komplizierter, weil Solarstrom vom Dach bei getrennter Messung nicht einfach in die Wärmepumpe fließen kann. Die Lösung heißt Kaskaden- oder Summenzählermodell: Der Zähler der Wärmepumpe hängt hinter dem Hauptzähler, und der Netzbetreiber verrechnet die Werte. Nach § 20 Absatz 1d Energiewirtschaftsgesetz muss er die dafür nötigen Zählpunkte bereitstellen; ein rein rechnerischer Summenzähler ist zulässig, wenn alle beteiligten Zähler intelligente Messsysteme sind. Das zeitvariable Netzentgelt nach Modul 3 gilt laut Bundesnetzagentur unabhängig davon, ob ein solches Modell vorliegt. Weil Wärmepumpen vor allem im Winter laufen, wenn die PV-Anlage wenig liefert, bleibt der Netzbezug der Wärmepumpe der größere Kostenblock.

Kann mein Netzbetreiber die Wärmepumpe einfach abschalten?

Nein, abschalten darf er eine seit 2024 angeschlossene Wärmepumpe nicht, nur dimmen. Die Bundesnetzagentur formuliert es so: „Diese Mindestleistung muss immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und E-Autos weiter geladen werden können.“ Gemeint sind 4,2 kW, auf die der Netzbetreiber den Strombezug bei drohender Überlastung des örtlichen Netzes reduzieren darf.

Die Dimmung ist an Bedingungen geknüpft. Sie ist nur bei einer konkreten Gefährdung oder Überlastung des lokalen Netzes zulässig und endet, sobald diese vorbei ist. Solange Netzbetreiber noch keine Echtzeitdaten haben, gilt eine Übergangsregel: Sagen ihre Planungsdaten eine Überlastung voraus, dürfen sie präventiv steuern, aber höchstens zwei Stunden am Tag und längstens 24 Monate ab der ersten präventiven Steuerung im jeweiligen Netzbereich. Der übrige Haushaltsstrom ist von der Dimmung nicht betroffen.

Für eine Einfamilienhaus-Wärmepumpe heißt das: 4,2 kW elektrische Leistung ergeben bei einer momentanen Leistungszahl von 3 rechnerisch rund 12,6 kW Heizleistung, und ein Pufferspeicher überbrückt kurze Zeitfenster. Spürbar wird eine Dimmung vor allem bei großen Anlagen oder wenn Heizstab und Wärmepumpe gleichzeitig laufen, denn beide zählen als eine steuerbare Einrichtung.

Was galt bei älteren Wärmepumpentarifen mit Sperrzeiten?

Ältere Wärmepumpentarife funktionierten anders. Nach der bis Ende 2023 geltenden Regel durften Netzbetreiber Wärmepumpen mit eigenem Zähler wenige Stunden am Tag komplett abregeln, die Höhe des Netzentgelt-Rabatts legten sie selbst fest. Laut Verbraucherzentrale NRW boten 2022 rund 83 Prozent der Netzbetreiber solche reduzierten Netzentgelte an, im Schnitt 3,84 ct/kWh netto weniger. Bestandsanlagen mit vereinbarter Steuerung dürfen laut Bundesnetzagentur bis zum 31. Dezember 2028 in dieser Regelung bleiben; Anlagen ohne Steuerungsvereinbarung sind dauerhaft ausgenommen.

Wärmepumpe vor 2024 angeschlossen: Wechseln oder im alten Tarif bleiben?

Bleiben, in den meisten Fällen: Wärmepumpentarife nach der alten Regel kosteten im Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW im Schnitt etwa 25 ct/kWh plus 145 Euro Grundpreis, über Vergleichsportale waren regional Tarife ab etwa 18 bis 24 ct/kWh verfügbar. Modul-2-Tarife nach neuer Regel lagen bei 24 ct/kWh plus 140 Euro und schnitten im Mischpreis bei 6.000 kWh häufig schlechter ab.

Die Verbraucherzentrale NRW zieht daraus eine klare Empfehlung: „Für Haushalte, die schon länger eine Wärmepumpe haben, empfiehlt sich daher in der Regel kein freiwilliger Wechsel in die neue Regelung und Tarifwelt.“ Beim selben Anbieter war mal der Bestandstarif, mal der Modul-2-Tarif günstiger; vier Anbieter verlangten unabhängig vom Inbetriebnahmedatum dieselben Preise.

Wichtig für den Anbieterwechsel: Achtet darauf, dass der neue Tarif ausdrücklich für euer Inbetriebnahmedatum gilt. Ein Bestandskunden-Tarif setzt eine Wärmepumpe voraus, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb ging und einen eigenen Zähler hat. Wechselt ihr freiwillig in die Neuregelung, lässt sich das nicht einfach rückgängig machen.

Spätestens 2029 ändert sich ohnehin etwas: Für Bestandsanlagen mit Steuerungsvereinbarung endet der Übergang am 31. Dezember 2028, für Nachtspeicherheizungen gilt die neue Regelung spätestens ab dem 1. Januar 2029. Bis dahin lohnt es sich, die Preise jedes Jahr zu vergleichen, statt den Vertrag laufen zu lassen.

Wärmepumpentarif wechseln: Fristen, Smart Meter und Grundversorgung

Hände prüfen eine Stromrechnung und eine Checkliste neben einem Laptop

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Für den Messstellenbetrieb an einer Wärmepumpe mit § 14a-Vereinbarung dürfen euch nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz höchstens 50 Euro brutto im Jahr berechnet werden, weitere bis zu 80 Euro trägt der Netzbetreiber. Baut der Messstellenbetreiber zusätzlich eine Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt ein, darf er euch dafür noch einmal höchstens 50 Euro im Jahr in Rechnung stellen.

Ein intelligentes Messsystem ist für Modul 3 Pflicht, für Modul 1 und 2 nicht sofort: Laut Bundesnetzagentur reicht für die Netzentgeltreduzierung schon die Beauftragung des Messstellen- oder Netzbetreibers mit der Steuerungstechnik. Übergangsweise darf auch ältere Steuerungstechnik ohne Smart-Meter-Anbindung genutzt werden. Was ein Smart Meter sonst kostet und wann ihr eines bekommt, steht in unserem eigenen Ratgeber.

So geht ihr beim Wechsel des Wärmepumpenstromanbieters vor:

  1. Inbetriebnahmedatum und Modul klären: Steht auf dem Netzanschluss-Bescheid oder in der Rechnung des Installateurs; das Modul seht ihr auf der Stromrechnung.
  2. Zählernummer und Marktlokation bereithalten: Beim eigenen Wärmepumpenzähler braucht der neue Anbieter genau diese Daten, nicht die des Haushaltszählers.
  3. Rabatt im Preis klären: Schriftlich bestätigen lassen, ob die Modul-2-Reduktion im Arbeitspreis steckt oder 1:1 auf der Rechnung gutgeschrieben wird.
  4. Kündigungsfrist prüfen: Laufzeitverträge dürfen nach der Erstlaufzeit nur auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist weiterlaufen (§ 309 Nr. 9 BGB).
  5. Neuen Anbieter kündigen lassen: So entsteht keine Lücke; Details stehen in unserem Ratgeber Stromvertrag kündigen.

Landet ihr ohne Vertrag in der Grundversorgung, könnt ihr diese nach § 20 Stromgrundversorgungsverordnung mit zwei Wochen Frist verlassen. Eure Modulwahl bleibt laut Bundesnetzagentur beim Eintritt in die Grundversorgung bestehen. Die Verbraucherzentrale NRW rät, beim örtlichen Grundversorger auch telefonisch nach Wärmepumpentarifen zu fragen, weil viele Anbieter ihre Tarife nach der neuen Regel gar nicht auf der Website zeigen; ein Viertel der befragten Anbieter tat das nicht. Allgemeine Tipps zum Ablauf stehen im Ratgeber zum Stromanbieterwechsel.

Die Nachfrage nach solchen Tarifen wächst. Laut Bundesverband Wärmepumpe wurden im ersten Halbjahr 2026 rund 195.000 Heizungs-Wärmepumpen abgesetzt, 40 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (Mitteilung vom 06.08.2026). Jede davon, die nach dem 1. Januar 2024 ans Netz geht, fällt in die neue § 14a-Regel.

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Wärmepumpentarif: Vor- & Nachteile im Überblick

Vorteile Nachteile
Arbeitspreis im Schnitt rund 24 statt 37 ct/kWh Zählerschrank-Umbau kann mehrere tausend Euro kosten
Keine KWKG- und Offshore-Umlage bei eigenem Zählpunkt Zweiter Grundpreis von im Schnitt 140 Euro im Jahr
Modul 2 senkt das Netzentgelt um 60 Prozent Vergleichsportale bilden Neuregelungs-Tarife kaum ab
Dimmung nur auf 4,2 kW, kein Abschalten Modul 3 setzen viele Netzbetreiber noch nicht um

Häufige Fragen zum Wärmepumpenstrom

Benötige ich zwingend ein Smart Meter Gateway für den Wärmepumpentarif?

Für Modul 1 und 2 nicht sofort. Laut Bundesnetzagentur reicht für die Netzentgeltreduzierung die Beauftragung des Messstellen- oder Netzbetreibers, übergangsweise ist ältere Steuerungstechnik erlaubt. Nur für das zeitvariable Netzentgelt nach Modul 3 ist ein intelligentes Messsystem Voraussetzung. Für eure Wärmepumpe mit § 14a-Vereinbarung dürfen dafür höchstens 50 Euro im Jahr berechnet werden.

Wie wirken sich Sperrzeiten des Netzbetreibers auf meinen Heizkomfort aus?

Bei Anlagen seit 2024 kaum, denn statt Sperrzeiten gibt es nur eine Dimmung auf mindestens 4,2 kW, und präventiv höchstens zwei Stunden am Tag. Ein Pufferspeicher und die Trägheit des Hauses überbrücken das in der Regel. Bei älteren Tarifen mit echten Sperrzeiten von wenigen Stunden täglich muss die Anlage so ausgelegt sein, dass sie die Pausen nachheizt.

Was passiert mit meinem Wärmepumpenstromtarif, wenn die Wärmepumpe gedrosselt wird?

Nichts, der Tarif und der Netzentgelt-Rabatt bleiben bestehen. Die Dimmung ist genau die Gegenleistung, für die ihr das reduzierte Netzentgelt nach Modul 1 oder 2 bekommt. Ihr zahlt in der Zeit nur weniger Strom, weil die Wärmepumpe mit geringerer Leistung läuft.

Ist ein zweiter Stromzähler für die Wärmepumpe Pflicht?

Nein. Ohne zweiten Zähler bekommt ihr die Pauschale nach Modul 1, laut Verbraucherzentrale NRW im Schnitt 145 Euro im Jahr. Nur Modul 2 und der Wegfall von KWKG- und Offshore-Umlage setzen einen eigenen Zählpunkt voraus. Laut Marktcheck bieten 22 von 23 befragten Anbietern mindestens einen Tarif für Haushalte ohne zweiten Zähler an.

Gilt der Wärmepumpentarif auch für den Heizstab?

Ja, wenn der Heizstab zur Wärmepumpe gehört und über denselben Zähler läuft. Die Bundesnetzagentur zählt Zusatz- und Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe ausdrücklich zur Wärmepumpe. Ein separater Durchlauferhitzer im Bad gehört dagegen nicht dazu.

Zahlt man auf Wärmepumpenstrom Stromsteuer?

Ja, die volle Stromsteuer von 2,05 ct/kWh. Die Ersparnis gegenüber Haushaltsstrom entsteht bei Netzentgelt, Umlagen und Konzessionsabgabe, nicht bei der Steuer.

Wie hoch ist der Netzentgelt-Rabatt nach Modul 1 im Jahr 2026?

Das legt jeder Netzbetreiber in seinem Preisblatt fest. Die Bundesnetzagentur nennt eine Spanne von 110 bis 190 Euro im Jahr (Stand 2023), die Verbraucherzentrale NRW ermittelte im Schnitt 145 Euro. Den genauen Betrag für 2026 findet ihr im Preisblatt eures Netzbetreibers unter „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“.

Fazit: Erst Inbetriebnahmedatum und Zählerschrank, dann der Tarif

Wärmepumpenstrom spart je nach Verbrauch rund 250 bis 740 Euro im Jahr gegenüber Haushaltsstrom, aber nur in der richtigen Konstellation. Entscheidend sind drei Fragen in dieser Reihenfolge: Wann ging die Wärmepumpe in Betrieb, ist ein eigener Zähler vorhanden oder günstig nachrüstbar, und steckt der Netzentgelt-Rabatt im angebotenen Preis.

  • Wärmepumpe vor 2024: Im alten Tarif bleiben und jährlich Bestandskunden-Tarife vergleichen.
  • Neue Anlage ab 4.000 kWh: Eigener Zähler mit Modul 2, wenn der Zählerschrank mitspielt.
  • Neue Anlage unter 4.000 kWh: Modul 1 über den Haushaltsvertrag, Pauschale auf der Rechnung prüfen.

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Über den Autor

Florian Silbereis

Ich bin Florian, 44 Jahre alt, gelernter Fachinformatiker und Gründer von MonsterDealz.de. Seit über 17 Jahren spüre ich täglich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — mein Wissen daraus steckt im Ratgeber „Schnäppchen richtig jagen: Der Insider-Guide für smarte Online-Käufer“ (2026). Meine Spezialgebiete sind Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals, Tagesgeldkonten und das Finden echter Preisfehler bei großen Shops wie Amazon, MediaMarkt, Saturn und Otto. Mehr über mich: interlynx.de, unterwegs bin ich auch auf Mastodon. Habt ihr Fragen oder einen heißen Deal-Tipp? Schreibt mir gerne in den Kommentaren, PN,oder über die Kontaktseite.

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