Stromsteuer 2026: Wie hoch sie ist, wer schon entlastet wird und was eine Senkung für alle bringen würde
Die Stromsteuer beträgt für Privathaushalte 2026 unverändert 2,05 Cent je Kilowattstunde, mit Mehrwertsteuer 2,44 Cent; nur das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft zahlen seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft faktisch 0,05 Cent. Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer des Bundes auf elektrischen Strom, die euer Stromlieferant je verbrauchter Kilowattstunde an das Hauptzollamt abführt und über den Arbeitspreis an euch weiterreicht. Eine Senkung für alle hat Bundeskanzler Friedrich Merz am 12. Oktober 2026 erneut angekündigt, einen Gesetzentwurf oder Termin gibt es dafür bisher nicht. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Regelsatz nach § 3 Stromsteuergesetz: 20,50 Euro je Megawattstunde, also 2,05 Cent je kWh.
- Senkung für alle: angekündigt am 12.10.2026, kein Gesetzentwurf, kein Termin, kein Geld im Haushaltsentwurf 2027.
- Das EU-Minimum für Haushalte liegt bei 0,1 Cent je kWh, nicht bei den 0,05 Cent der Industrie.
- Ersparnis bei 3.500 kWh: rund 81 Euro im Jahr; der Wechsel aus der Grundversorgung brachte zuletzt fast dreimal so viel.
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Was ist die Stromsteuer und wie hoch ist sie 2026?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Die Stromsteuer beträgt laut § 3 Stromsteuergesetz 20,50 Euro für eine Megawattstunde, umgerechnet 2,05 Cent je Kilowattstunde (Stand: Oktober 2026). Diesen Satz zahlen alle Privathaushalte, unabhängig von Anbieter, Tarif und Wohnort. Wer sich über eine hohe Jahresabrechnung ärgert und wissen will, welcher Teil davon staatlich festgelegt ist, findet die Stromsteuer als einen von sechs staatlichen Posten im Arbeitspreis.
Eingeführt wurde die Steuer mit dem Stromsteuergesetz vom 24. März 1999 als Teil der ökologischen Steuerreform, in Kraft seit dem 1. April 1999. Zuletzt geändert hat es der Gesetzgeber mit dem Gesetz vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 340), das die Entlastung für Unternehmen dauerhaft festschreibt. Steuerschuldner ist nach § 5 StromStG nicht der Haushalt, sondern der Versorger: Die Steuer entsteht, sobald ihr Strom aus dem Netz entnehmt, und euer Lieferant meldet und zahlt sie beim zuständigen Hauptzollamt. Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion den Gesetzestext, die Bundestagsdrucksachen und die aktuelle Strompreisanalyse des Branchenverbands BDEW ausgewertet.
Wie berechnet man die Stromsteuer?
Die Rechnung ist einfach: Jahresverbrauch in Kilowattstunden mal 2,05 Cent ergibt die Stromsteuer netto. Weil auf den gesamten Strompreis 19 Prozent Mehrwertsteuer fallen, also auch auf die Stromsteuer selbst, zahlt ihr effektiv 2,05 × 1,19 = 2,44 Cent je kWh. Ein Haushalt mit 3.500 kWh trägt damit 71,75 Euro Stromsteuer netto oder 85,38 Euro inklusive Mehrwertsteuer im Jahr. Die Formel gilt für jeden Tarif, auch für Ökostrom, Wärmepumpen- und Heizstromtarife; einen ermäßigten Satz für Haushalte kennt das Gesetz nicht.
Wie hoch ist der Anteil der Stromsteuer am Strompreis?
Laut BDEW-Strompreisanalyse vom August 2026 kostet Haushaltsstrom 2026 im Schnitt 37,0 Cent je kWh bei 3.500 kWh Jahresverbrauch. Die Stromsteuer macht davon 2,05 Cent oder 5,5 Prozent aus, mit der darauf entfallenden Mehrwertsteuer 2,44 Cent oder 6,6 Prozent. Größere Posten sind Beschaffung und Vertrieb mit 15,17 Cent und die Netzentgelte mit 9,24 Cent; Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen liegen bei 12,6 Cent. Wie sich die übrigen Bestandteile entwickeln, erklärt unser Überblick zum aktuellen Strompreis je Kilowattstunde.
Wer profitiert von der aktuellen Stromsteuersenkung?
Von der Senkung profitieren laut Bundestag rund 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft, Privathaushalte dagegen nicht. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes hat der Bundestag am 13. November 2025 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen; es gilt seit dem 1. Januar 2026. Ohne das Gesetz wäre die befristete Entlastung zum Jahreswechsel ausgelaufen.
Technisch ist es keine Satzsenkung, sondern eine Erstattung. Nach § 9b StromStG bekommen berechtigte Betriebe 20 Euro je Megawattstunde zurück, sodass von den 20,50 Euro nur 0,50 Euro übrig bleiben, das sind 0,05 Cent je kWh. Entlastet wird nur, soweit der Betrag im Kalenderjahr 250 Euro übersteigt; das entspricht einem Mindestverbrauch von 12,5 Megawattstunden, wie ihn auch der Bundestag nennt. Händler, Dienstleister und viele Büros außerhalb des produzierenden Gewerbes zahlen weiter den vollen Satz, worauf auch unser Ratgeber zu Gewerbestrom für Unternehmen eingeht.
Wie die Bundesregierung die Entlastungen ab 2026 begründet, zeigt eine Rede von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seinem YouTube-Kanal veröffentlicht hat:
Wie beantragen Unternehmen die Entlastung beim Zoll?
Die Entlastung gibt es nur auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt, elektronisch über das Zoll-Portal mit dem Formular 1453. Laut Zoll muss der Antrag im Regelfall bis zum 31. Dezember des Folgejahres vorliegen, für Strom aus 2025 also bis zum 31. Dezember 2026. Für die Anmeldung braucht ein Betrieb ein ELSTER-Organisationszertifikat; ab 10.000 Euro Entlastung im Jahr kommen Angaben zu staatlichen Beihilfen hinzu.
Zahlen Haushalte für Solarstrom vom eigenen Dach Stromsteuer?
Nein, solange ihr ihn selbst verbraucht. § 9 Absatz 1 Nummer 3 StromStG befreit Strom aus Anlagen bis zwei Megawatt Nennleistung, den der Betreiber im räumlichen Zusammenhang zur Anlage selbst entnimmt. Das gilt für die Photovoltaikanlage auf dem Dach ebenso wie für ein Balkonkraftwerk. Eine allgemeine Senkung hätte deshalb einen Nebeneffekt: Jede selbst erzeugte Kilowattstunde spart dann 2,32 Cent weniger, weil der Netzstrom, den sie ersetzt, entsprechend billiger wird.
Wird die Stromsteuer für alle gesenkt? Der Stand im Oktober 2026

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Nein, bisher nicht: Am 12. Oktober 2026 haben Bundeskanzler Friedrich Merz und das CDU-Präsidium die Senkung für alle angekündigt, beschlossen ist sie nicht. Laut ZDFheute will Merz Spielräume im Haushalt nutzen, um die Stromsteuer „für alle“ auf das europäische Mindestmaß zu senken, und knüpft diese Spielräume daran, dass sich das Wachstum verfestigt. Einen Kabinettsbeschluss, einen Gesetzentwurf oder einen Zeitpunkt gibt es dazu nicht.
Die Ankündigung ist nicht neu. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag 2025 versprochen, die Stromsteuer als Sofortmaßnahme für alle auf das europäische Mindestmaß zu senken. Der Koalitionsausschuss beschränkte die Senkung am 2. Juli 2025 auf Industrie, Land- und Forstwirtschaft; für Privatleute sollten weitere Schritte folgen, „sobald hierfür finanzielle Spielräume bestehen“, wie ZDFheute damals berichtete. Die Kosten einer Senkung für alle bezifferte der Bericht auf 5,4 Milliarden Euro für 2026.
| Datum | Schritt | Status |
|---|---|---|
| Frühjahr 2025 | Koalitionsvertrag | Versprechen |
| 02.07.2025 | Koalitionsausschuss | nur Gewerbe |
| 17.10.2025 | Bundesrat fordert Senkung für alle | abgelehnt |
| 13.11.2025 | Bundestag beschließt Gesetz | nur Gewerbe |
| 01.01.2026 | Entlastung dauerhaft in Kraft | nur Gewerbe |
| 12.10.2026 | Merz und CDU-Präsidium | Ankündigung |
Stand 18.10.2026. Quellen: Bundestag (Textarchiv und Drucksache 21/2469), ZDFheute, ZfK. „Abgelehnt“ heißt: Die Bundesregierung hat die Forderung des Bundesrats in ihrer Gegenäußerung zurückgewiesen.
Was haben Bundesrat und Bundesregierung dazu gesagt?
Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 gefordert, die Stromsteuer für alle Letztverbraucher auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß zu senken. Die Bundesregierung lehnte das in ihrer Gegenäußerung ab und verwies für Verbraucher auf die Abschaffung der Gasspeicherumlage und die Senkung der Übertragungsnetzkosten. Wörtlich heißt es in der Bundestagsdrucksache 21/2469 vom 29. Oktober 2025: „Die Bundesregierung prüft weiterhin, ob und wann weitere Schritte erfolgen und finanziert werden können.“
Ist im Haushalt 2027 Geld für die Senkung eingeplant?
Nach aktuellem Stand nicht. Laut dem Gesetzes-Ticker der Zeitung für kommunale Wirtschaft sind im Haushaltsentwurf für 2027 bisher keine Mittel für eine allgemeine Stromsteuersenkung vorgesehen; der Bundestag will den Haushalt im November 2026 beschließen. Bis dahin müsste die Koalition das Geld finden, sonst bleibt die Senkung für 2027 offen. Damit sie wirksam wird, müsste § 3 des Stromsteuergesetzes per Gesetz geändert werden, mit Kabinettsbeschluss, Bundestag und Bundesrat.
Warum 0,1 Cent und nicht 0,05 Cent wie bei der Industrie?
Weil das EU-Recht zwei Mindestsätze vorschreibt. Die Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG legt in Anhang I Tabelle C für Strom 0,50 Euro je Megawattstunde bei betrieblicher und 1,00 Euro bei nichtbetrieblicher Verwendung fest. Für Privathaushalte wäre das europäische Mindestmaß also 0,1 Cent je kWh; genau so rechnet auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Der Unterschied ist klein, erklärt aber, warum in Berichten verschiedene Ersparnisse kursieren.
Wie viel würde ein Haushalt bei einer Senkung sparen?

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Ein Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch würde bei einer Senkung auf das EU-Minimum von 0,1 Cent rund 81,22 Euro im Jahr sparen, das sind 6,77 Euro im Monat (eigene Rechnung, Stand: Oktober 2026). Die Formel: (2,05 Cent minus 0,10 Cent) mal 1,19 für die Mehrwertsteuer ergibt 2,32 Cent je Kilowattstunde, multipliziert mit eurem Verbrauch. Vorausgesetzt ist, dass euer Anbieter die Senkung vollständig weitergibt.
| Verbrauch pro Jahr | Stromsteuer heute | Ersparnis bei Senkung |
|---|---|---|
| 1.500 kWh | 36,59 € | 34,81 € |
| 2.000 kWh | 48,79 € | 46,41 € |
| 2.500 kWh | 60,99 € | 58,01 € |
| 3.500 kWh | 85,38 € | 81,22 € |
| 5.000 kWh | 121,98 € | 116,03 € |
Eigene Rechnung, Stand 18.10.2026. Stromsteuer heute = Verbrauch × 2,05 Cent × 1,19 (inklusive Mehrwertsteuer). Ersparnis = Verbrauch × (2,05 − 0,10) Cent × 1,19 bei einer Senkung auf den EU-Mindestsatz für nichtbetriebliche Verwendung. Gerundet auf Cent; vollständige Weitergabe durch den Anbieter angenommen.
Wie viel ihr selbst verbraucht, steht auf der letzten Jahresabrechnung. Typische Werte nach Haushaltsgröße hat unser Ratgeber zum Stromverbrauch im Haushalt zusammengestellt. Wer elektrisch heizt oder ein E-Auto lädt, liegt schnell über 5.000 kWh und profitiert entsprechend mehr; bei 8.000 kWh wären es 185,64 Euro im Jahr.
Warum nennen manche Berechnungen 83 Euro statt 81 Euro?
Weil sie mit dem Industriesatz von 0,05 Cent rechnen. Dann beträgt die Entlastung 2,0 Cent netto oder 2,38 Cent brutto je kWh, bei 3.500 kWh also 83,30 Euro. Der Verbraucherzentrale Bundesverband nannte im November 2025 laut Bundestag 83 Euro für diesen Fall. Da Haushalte nach EU-Recht aber nur bis 0,1 Cent entlastet werden können, sind 81 Euro die realistischere Obergrenze.
Wie wirkt sich die Stromsteueränderung auf meine monatliche Abschlagszahlung aus?
Kaum spürbar, aber messbar: Bei 3.500 kWh sinkt der Abschlag um 6,77 Euro im Monat, bei 2.000 kWh um 3,87 Euro. Sinkt der Arbeitspreis, passen viele Anbieter den Abschlag selbst an; sonst könnt ihr ihn im Kundenportal ändern oder beim Anbieter eine Anpassung anfragen. Was zu viel gezahlt wurde, wird mit der Jahresabrechnung verrechnet.
Wird eine Senkung automatisch an euch weitergegeben?
In der Grundversorgung ja, in Sonderverträgen hängt es vom Vertrag und vom Gesetz ab, das die Senkung bringt. Für Grundversorgungstarife schreibt § 5a Stromgrundversorgungsverordnung vor, dass der Versorger die Preise unverzüglich neu ermitteln muss, wenn der Saldo aus Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Umlagen sinkt. Eine Ausnahme gilt vom 15. Oktober bis 31. Dezember: Dann entsteht die Pflicht erst, wenn alle Belastungen für das Folgejahr feststehen.
Für Sonderverträge, in denen laut Bundesnetzagentur der Großteil der Haushalte steckt, gibt es keine vergleichbare allgemeine Regel. Ob eine Steuersenkung durchgereicht wird, steht in der Preisanpassungsklausel eures Vertrags. Der Gesetzgeber kann die Weitergabe aber ausdrücklich vorschreiben: Bei der Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 mussten Versorger laut vzbv in und außerhalb der Grundversorgung die Preise zum Stichtag um genau diesen Betrag senken.
Dass Entlastungen ohne solche Pflicht nicht vollständig ankommen, zeigt das Jahr 2026. Laut einer Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands vom 13. August 2026 lagen die Ersparnisse durch den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in den untersuchten Netzgebieten im Schnitt bei 56 Euro im Jahr, angestrebt hatte die Bundesregierung 100 Euro. Der vzbv fordert deshalb für jede weitere Entlastung eine verbindliche Weitergabe.
Gilt eure Preisgarantie auch für die Stromsteuer?
Meist nicht. Viele Preisgarantien beziehen sich nur auf den Energieanteil, also Beschaffung und Vertrieb, und klammern Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Das wirkt in beide Richtungen: Eine solche Garantie schützt nicht vor einer Steuererhöhung, verhindert aber auch nicht, dass eine Senkung weitergegeben wird. Wann eine Preisänderung überhaupt wirksam ist und wann ihr ein Sonderkündigungsrecht habt, steht in unserem Ratgeber zum Stromvertrag kündigen.
Was bringt mehr: Stromsteuersenkung oder Anbieterwechsel?

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Der Wechsel aus der Grundversorgung bringt fast dreimal so viel wie eine Stromsteuersenkung. Laut Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt kostete die Kilowattstunde in der Grundversorgung zum Stichtag 1. April 2025 im Schnitt 44,93 Cent, bei einem anderen Lieferanten als dem örtlichen Grundversorger 38,20 Cent. Die Differenz von 6,73 Cent macht bei 3.500 kWh 235,55 Euro im Jahr aus, gegenüber 81,22 Euro durch eine Steuersenkung.
Dazwischen liegt mit 39,51 Cent der Sondervertrag beim eigenen Grundversorger, also der Tarifwechsel ohne Anbieterwechsel. Trotzdem steckten laut Bundesnetzagentur 2024 noch rund 22 Prozent der Stromkunden in der Grundversorgung, obwohl Haushalte zwischen 139 Stromanbietern wählen konnten. Die Zahlen haben einen Stichtag im Frühjahr 2025; die Spanne verschiebt sich, die Richtung ist seit Jahren dieselbe.
Beides schließt sich nicht aus: Eine Steuersenkung käme in jedem Tarif an, der Wechsel senkt den Teil des Preises, den der Anbieter selbst bestimmt. MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und aktive Mitglieder über das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt. Wie ihr Schritt für Schritt wechselt und wo Neukundenboni einen Haken haben, erklären unsere Tipps zum Stromanbieterwechsel.
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Gibt es aktuell noch eine staatliche Strompreisbremse?
Nein, die Strompreisbremse ist mit dem Kalenderjahr 2023 ausgelaufen. Das Bundeswirtschaftsministerium hält in seiner FAQ zur Strompreisbremse fest, dass die Energiepreisbremsen mit Ende 2023 geendet haben; die zunächst geplante Verlängerung ins Jahr 2024 kam nicht. Sie hatte den Arbeitspreis für 80 Prozent des Verbrauchs bei 40 Cent je kWh gedeckelt.
An ihre Stelle sind 2026 kleinere, dauerhafte Eingriffe getreten. Der Bund bezuschusst die Übertragungsnetzentgelte, weshalb die Netzentgelte für Haushalte laut BDEW 2026 im Schnitt um 1,7 Cent je kWh gesunken sind. Beim Gas ist die Gasspeicherumlage seit dem 1. Januar 2026 abgeschafft. Die Stromsteuer für Haushalte blieb dagegen unverändert bei 2,05 Cent je kWh.
Welche Entlastung hat für Haushalte den größten Effekt?
Je Kilowattstunde liegt die Senkung der Netzentgelte mit 1,7 Cent netto oder 2,02 Cent brutto je kWh in derselben Größenordnung wie eine Stromsteuersenkung mit 2,32 Cent brutto. Der eigene Tarif bleibt der größte Hebel, weil ihn niemand außer euch ändern kann. Wer flexibel verbrauchen kann, findet in dynamischen Stromtarifen eine weitere Möglichkeit, den Arbeitspreis zu drücken.
Vor- & Nachteile einer Stromsteuersenkung für alle
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Rund 81 Euro im Jahr bei 3.500 kWh | Bisher nur angekündigt, ohne Termin |
| Wirkt bei jedem Zähler ohne Antrag | Kosten laut Bericht 5,4 Milliarden Euro für 2026 |
| Macht Wärmepumpe und E-Auto günstiger | Weitergabe im Sondervertrag nicht garantiert |
| Spart Unternehmen das Antragsverfahren | Tarifwechsel bringt oft fast dreimal mehr |
Häufige Fragen zur Stromsteuer
Wie erkenne ich die Entlastung konkret auf meiner Stromrechnung?
Am Arbeitspreis und an der Aufschlüsselung der Preisbestandteile. In der Grundversorgung muss der Versorger die Stromsteuer nach § 2 Absatz 3 StromGVV gesondert ausweisen; viele Anbieter tun das auch in Sonderverträgen. Sinkt die Steuer von 2,05 auf 0,10 Cent, muss der Arbeitspreis brutto um 2,32 Cent je kWh fallen. Bleibt er gleich, fragt beim Anbieter nach.
Muss ich bei einem Versorgerwechsel etwas beachten?
Für die Stromsteuer nicht: Sie ist bei jedem Anbieter gleich hoch, und eine Senkung gilt für alle Tarife. Achtet beim Wechsel auf Kündigungsfrist, Preisgarantie und die Bedingungen eines Neukundenbonus, der oft erst nach zwölf Monaten Vertragslaufzeit gezahlt wird. Den Zählerstand am Wechseltag notieren, damit beide Abrechnungen stimmen.
Wann kommt die Stromsteuersenkung für Privathaushalte?
Ein Datum gibt es nicht. Bundeskanzler Merz hat am 12. Oktober 2026 keinen Zeitpunkt genannt, und im Haushaltsentwurf 2027 sind laut ZfK bisher keine Mittel vorgesehen. Ohne Gesetzesänderung bleibt es bei 2,05 Cent je kWh.
Muss ich die Stromsteuer selbst ans Finanzamt zahlen?
Nein. Steuerschuldner ist euer Stromlieferant, der die Steuer beim Hauptzollamt anmeldet und zahlt; ihr zahlt sie über den Strompreis. Selbst anmelden müssen nur Eigenerzeuger, deren Strom nicht befreit ist, etwa bei größeren Anlagen.
Gilt die Stromsteuer auch für Wärmepumpen- und Heizstromtarife?
Ja, in voller Höhe von 2,05 Cent je kWh. Ermäßigte Sätze gibt es laut Zoll nur für Sonderfälle wie den Fahrbetrieb von Bahnen und Landstrom für Schiffe. Günstigere Wärmepumpentarife entstehen durch niedrigere Netzentgelte, nicht durch eine geringere Stromsteuer.
Wie hoch ist der EU-Mindestsatz der Stromsteuer?
0,50 Euro je Megawattstunde für betriebliche und 1,00 Euro für nichtbetriebliche Verwendung, also 0,05 beziehungsweise 0,1 Cent je kWh. Diese Werte stehen in Anhang I Tabelle C der Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG und gelten seit dem 1. Januar 2004.
Fazit: Angekündigt ist nicht beschlossen
Die Stromsteuer bleibt für Haushalte bei 2,05 Cent je Kilowattstunde, bis ein Gesetz etwas anderes sagt; die Ankündigung vom 12. Oktober 2026 ist ein politisches Ziel ohne Termin und ohne Geld im Haushaltsentwurf. Käme die Senkung auf 0,1 Cent, wären es bei 3.500 kWh rund 81 Euro im Jahr, sofern der Anbieter sie vollständig weitergibt. Drei Faustregeln für die Zwischenzeit:
- Verbrauch und Arbeitspreis von der letzten Jahresabrechnung notieren, damit ihr eine Senkung später nachprüfen könnt.
- Wer noch in der Grundversorgung ist, wechselt zuerst; das bringt laut Bundesnetzagentur-Zahlen fast dreimal so viel.
- Bei Preisgarantien nachlesen, ob Steuern und Umlagen ausgenommen sind.
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