Telekom stellt TelefonanschlĂĽsse um: Was Betroffene jetzt tun mĂĽssen
Die Telekom stellt rund 1,3 Millionen reine Telefonanschlüsse um — gemeint ist damit ein Wechsel der Anschlusstechnik, bei dem eure Rufnummer erhalten bleibt, der Weg ins Telefonnetz aber ein völlig anderer wird. Ersatz ist in vielen Fällen die Telefon-Box „Call Connect via Funk“, die das Gespräch über das LTE-Mobilfunknetz führt: 3,95 Euro Miete im Monat oder 99,99 Euro Kaufpreis, dazu ein Tarif ab 22,95 Euro. Wer einen Hausnotruf, ein Faxgerät, ein Kartenterminal oder eine Alarmanlage an der Leitung hat, muss selbst klären, ob das Gerät danach noch funktioniert. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Betroffen sind reine Telefonanschlüsse ohne Internet. Die Telekom nennt in ihrer Medieninformation vom 12. August 2026 rund 1,3 Millionen Anschlüsse, die auf Mobilfunk-, FTTH- oder DSL-Lösungen wechseln.
- Das ist keine IP-Umstellung im klassischen Sinn. Die betroffenen Anschlüsse hängen an alter Anschlusstechnik, die abgelöst wird — der Ersatz führt das Telefonat über 4G/LTE, nicht mehr über die Kupferleitung.
- Rechnet mit 26,90 Euro im Monat: 22,95 Euro für den Einstiegstarif plus 3,95 Euro Boxmiete. Der Kauf der Box für 99,99 Euro rechnet sich nach unserer Rechnung erst ab dem 26. Monat.
- Sonderdienste laufen nicht automatisch weiter. Die Telekom schreibt dazu wörtlich, Kundinnen und Kunden müssten „die Funktionsfähigkeit mit dem jeweiligen Anbieter abstimmen“.
- Die Box hängt an der Steckdose. Bei Stromausfall ist kein Gespräch und kein Notruf mehr möglich — beim alten analogen Anschluss kam der Strom aus der Telefonleitung.
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Was die Telekom gerade umstellt — und warum das keine IP-Umstellung ist

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Umgestellt werden rund 1,3 Millionen reine Telefonanschlüsse, über die ausschließlich telefoniert und kein Internet bezogen wird. Das steht so in der Medieninformation der Deutschen Telekom vom 12. August 2026: „Hintergrund ist die schrittweise Ablösung älterer Anschlusstechnik. Sie erfordert eine Umstellung der reinen Telefonanschlüsse auf moderne Technik. Rund 1,3 Millionen Anschlüsse werden deshalb auf geeignete Alternativen umgestellt. Dazu zählen Mobilfunk-, FTTH- und DSL-Lösungen.“
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil in vielen Meldungen von einer „IP-Umstellung“ die Rede ist. Die große IP-Migration, bei der analoge und ISDN-Anschlüsse auf Internettelefonie gewechselt sind, liegt Jahre zurück. Was jetzt abgelöst wird, ist die letzte Zwischenstufe: Anschlüsse, bei denen im Hintergrund längst IP-Technik arbeitet, die dem Kunden aber weiterhin eine klassische analoge Leitung samt Speisestrom über das Kupferkabel nachbildet. In Fachmedien läuft diese Technik unter der Abkürzung POTS, also Plain Old Telephone Service; heise online berichtete am 13. August 2026, dass genau diese Anschlussvariante durch LTE ersetzt wird.
Die Bundesnetzagentur beschreibt den Unterschied auf ihrer Informationsseite zur IP-Migration genau: Eigenschaften klassischer Telefonanschlüsse ließen sich auf IP-Basis nachbilden, sodass ein vorhandenes analoges Telefon ohne Anpassung weitergenutzt werden könne. Genau diese Nachbildung fällt jetzt weg. Für euch heißt das: Das Telefon bleibt, die Rufnummer bleibt, die Leitung nicht.
Ein zweiter Punkt, den die Berichte gern verwischen: Ein Enddatum nennt die Telekom in ihrer Medieninformation nicht. Es kursiert die Jahreszahl 2028, belegt ist über die Telekom-Quelle aber nur der Start im August 2026. Das Datum 30. Juni 2028 gehört zu einem anderen Vorhaben — dem Abschalten des 2G-Mobilfunknetzes, das die Bundesnetzagentur auf ihrer Seite zur 2G-Abschaltung für die Telekom nennt. Beides trifft teilweise dieselben Haushalte, ist aber nicht dasselbe Projekt.
Eingebettet ist die Aktion in den Umbau des gesamten Festnetzes: Die Bundesnetzagentur arbeitet an einem Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration und schreibt dort, es werde später „zu einer regulatorisch kontrollierten Außerbetriebnahme des Kupfernetzes kommen“. Die Ablösung der reinen Telefonanschlüsse ist ein früher, freiwilliger Teil davon.
Wer betroffen ist und woran ihr die Umstellung erkennt
Betroffen ist, wer bei der Telekom einen Anschluss hat, über den nur telefoniert wird — kein DSL, kein Glasfaser, kein Router. Die Telekom beschreibt die Zielgruppe als „Menschen, die ihren Anschluss vor allem zum Telefonieren nutzen“. In der Praxis sind das überwiegend ältere Haushalte, oft seit Jahrzehnten mit derselben Rufnummer und demselben Telefon.
Ihr erfahrt davon per Post. Die Telekom kündigt an, die Umstellung zu begleiten: „Vor einer Umstellung wird geprüft, ob die passende Lösung am Standort verfügbar ist. Außerdem werden die Gegebenheiten und Besonderheiten vor Ort geklärt.“ Das heißt: Es gibt vor dem Termin ein Gespräch, in dem ihr eure Sondergeräte melden könnt und solltet.
Wer nicht reagiert, verliert nichts sofort, aber am Ende doch die Auswahl. Die Bundesnetzagentur formuliert die Rechtslage nüchtern: Sowohl der Anbieter als auch der Kunde könne das Vertragsverhältnis unter Wahrung der vertragsgemäßen Kündigungsfrist beenden, und eine Nachfolgelösung erfordere in der Regel den Abschluss eines neuen Vertrags. Ein Widerspruchsrecht gegen den Technikwechsel gibt es nicht — kein Gesetz verpflichtet einen Anbieter dazu, eine bestimmte Anschlusstechnik weiter anzubieten. Wer den Brief liegen lässt, bekommt deshalb die Standardlösung und nicht das, was am eigenen Standort besser passt.
Was die Telefon-Box und der neue Tarif wirklich kosten

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Der Einstieg kostet 26,90 Euro im Monat, wenn ihr die Box mietet. Die Telekom nennt in der Medieninformation zwei Tarife und zwei Wege zur Hardware; zusammengerechnet ergibt das den Betrag, der jeden Monat abgebucht wird. Wichtig: Beide Tarife enthalten keinen Internetzugang — die Telekom bezeichnet sie ausdrücklich als „neue Festnetz-Tarife auf Mobilfunkbasis, die keine Internetnutzung enthalten“.
| Posten | Preis | Enthalten |
|---|---|---|
| Call Basic via Funk | 22,95 € im Monat | 120 Freiminuten |
| Call Comfort via Funk | 32,45 € im Monat | Flatrate ins deutsche Festnetz |
| Telefon-Box mieten | 3,95 € im Monat | Leihgerät |
| Telefon-Box kaufen | 99,99 € einmalig | Gerät gehört euch |
Preise laut Medieninformation der Deutschen Telekom vom 12. August 2026. Tarif und Box werden getrennt berechnet, der Monatsbetrag setzt sich also immer aus zwei Posten zusammen.
Die erste Rechenfrage ist mieten oder kaufen. 99,99 Euro geteilt durch 3,95 Euro ergeben 25,3 — der Kauf ist also ab dem 26. Monat günstiger. Bei einem Anschluss, den ihr seit Jahrzehnten habt und behalten wollt, spricht das für den Kauf. Wer ohnehin über einen Wechsel zu DSL oder Glasfaser nachdenkt, bleibt mit der Miete beweglicher.
Die zweite Rechenfrage sind die Freiminuten. Zwischen Call Basic und Call Comfort liegen 9,50 Euro im Monat, also 114 Euro im Jahr. Dieser Aufpreis lohnt nur, wenn ihr regelmäßig mehr als 120 Minuten im Monat ins Festnetz telefoniert — das sind gut vier Minuten am Tag. Wie viel eine Minute über die Freiminuten hinaus kostet, steht nicht in der Medieninformation; fragt das im Beratungsgespräch ab, und zwar schriftlich.
Zur Einordnung: Rund 27 Euro im Monat für einen Anschluss ohne Internet liegen oft nicht weit unter einem Komplettpaket mit Internet. Wie sich das im Einzelfall rechnet, haben wir im Vergleich Glasfaser oder DSL aufgeschlüsselt. Und wer schon einmal eine Preiserhöhung im Briefkasten hatte, findet in unserem Ratgeber zur Telekom-Preiserhöhung im Festnetz, wie sich Fristen sauber ausrechnen lassen.
Hausnotruf, Aufzugnotruf, Fax: die Geräteliste, die im Brief fehlt

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Das ist der teuerste Punkt der Umstellung, und die Telekom sagt selbst, dass sie ihn nicht lösen kann. In der Medieninformation heißt es zu Sonderdiensten wie Hausnotruf und Alarmanlagen wörtlich: „In solchen Fällen müssen Kundinnen und Kunden die Funktionsfähigkeit mit dem jeweiligen Anbieter abstimmen.“ Der Netzbetreiber weiß nicht, was bei euch an der Leitung hängt — und kann es auch nicht wissen.
Die Bundesnetzagentur führt auf ihrer Informationsseite zur IP-Migration mit Stand vom 20. April 2018 eine Checkliste mit Anwendungen, deren Weiterbetrieb vor einer Umstellung fachkundig geprüft werden sollte. Darauf stehen unter anderem: Hausnotruf, Personen-Notrufsysteme, Aufzugnotruf, Alarmmeldungen aus Gefahrenmeldeanlagen, EC- und Kreditkarteninkasso, Portoaufladung bei Frankiermaschinen, Zählerfernauslesung, Zeiterfassungssysteme und Datenübertragung über Modem. Die Behörde empfiehlt, sich beim Dienstanbieter, beim Hersteller oder bei einem Fachbetrieb beraten zu lassen.
Beim Hausnotruf ist die Frage nicht, ob das Gerät Strom bekommt, sondern ob es sein Signal noch übertragen kann. Viele ältere Hausnotrufgeräte wählen die Notrufzentrale über ein analoges Verfahren an und übermitteln ihre Kennung mit Tönen. Ob das über eine Mobilfunkstrecke ankommt, entscheiden Gerätehersteller und Notrufzentrale, nicht der Telefonanbieter. Ruft dort an, bevor der Termin steht, und lasst euch die Auskunft in Textform geben.
Beim Aufzugnotruf kommt ein zweites Datum dazu, das mit dieser Umstellung nichts zu tun hat, aber dieselben Gebäude trifft. Die Bundesnetzagentur listet „Notruf-Funkmodule, bspw. in Aufzügen“ ausdrücklich unter den Geräten, die von der 2G-Abschaltung betroffen sind, und nennt für die Telekom Ende Juni 2028 als Zieldatum. Wer einen Aufzug im Haus hat, prüft beide Fristen zusammen.
Faxgeräte sind der gutmütigste Fall. Laut Bundesnetzagentur können die weit verbreiteten analogen Geräte in der Regel weitergenutzt werden, müssen aber häufig neu konfiguriert werden — empfohlen wird unter anderem, die Übertragungsgeschwindigkeit zu begrenzen. Rechnet trotzdem mit gelegentlichen Abbrüchen; die Behörde weist darauf hin, dass Übertragungsfehler beim Umkodieren über verschiedene Netze nicht gänzlich ausgeschlossen sind.
Kartenterminals trifft es doppelt: Die Bundesnetzagentur nennt „Terminals für die Kartenzahlung“ in der IP-Checkliste und unter den Geräten, die bei der 2G-Abschaltung ausfallen können. Wer im Laden noch ein Terminal an der Telefonleitung hat, klärt das mit dem Zahlungsdienstleister, nicht mit dem Telefonanbieter.
Stromausfall: Warum der neue Anschluss anders reagiert als der alte
Der alte Telefonanschluss holte seinen Strom aus der Telefonleitung, der neue holt ihn aus eurer Steckdose. Die Bundesnetzagentur formuliert das Prinzip so: „Zu beachten ist grundsätzlich, dass die Energieversorgung des Anschlussgeräts durch das Stromnetz des Haushalts erfolgen muss, da die Energieeinspeisung für den Telefondienst nicht mehr aus dem öffentlichen Telefonnetz erfolgt.“ Als Ausnahme nennt sie genau das, was jetzt wegfällt: eine Nachfolgelösung, die den nachgebildeten analogen Anschluss weiter über die Anschlussleitung mit Strom versorgt.
Für die Telefon-Box heißt das: kein Strom, kein Freizeichen. Die Telekom beschreibt in ihrer Medieninformation, dass das Gerät „in eine Steckdose gesteckt“ wird; eine Notstromversorgung oder einen Pufferakku erwähnt sie nicht. Fällt die Sicherung oder das Stromnetz im Ort aus, sind weder eingehende noch abgehende Gespräche möglich, die Notrufnummern 110 und 112 eingeschlossen.
Rechtlich ist das keine Lücke im Angebot, sondern eine im Gesetz. § 164 TKG verpflichtet Anbieter dazu, unentgeltliche Notrufverbindungen zu ermöglichen, sie unverzüglich zur örtlich zuständigen Notrufabfragestelle herzustellen und dabei Rufnummer sowie Standortdaten mitzuliefern. Eine Pflicht, den Anschluss bei einem Stromausfall im Haushalt am Leben zu halten, steht dort nicht.
Wer darauf angewiesen ist, hat zwei realistische Wege: ein geladenes Mobiltelefon griffbereit halten, oder Box und Telefon an eine kleine unterbrechungsfreie Stromversorgung hängen, wie sie sonst Computer absichert. Beides ersetzt keine garantierte Erreichbarkeit, deckt aber den häufigsten Fall ab, nämlich den kurzen Ausfall im eigenen Haus. Ein schnurloses DECT-Telefon nützt in dieser Lage übrigens nichts — auch seine Basisstation hängt an der Steckdose.
Eure Rechte: Sonderkündigung, Rufnummer und freie Gerätewahl

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Das Sonderkündigungsrecht gibt es, aber es hängt an einer Bedingung, die im Brief stehen muss. § 57 Absatz 1 TKG gibt euch ein fristloses und kostenloses Kündigungsrecht, wenn der Anbieter sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine einseitige Vertragsänderung vorbehalten hat und den Vertrag dann einseitig ändert. Erklären könnt ihr die Kündigung laut Satz 2 „innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt“, in dem euch die Unterrichtung über die Vertragsänderung zugeht.
Wichtig sind die drei Ausnahmen im selben Absatz: Das Kündigungsrecht entfällt, wenn die Änderung ausschließlich zu eurem Vorteil ist, wenn sie rein administrativer Art ist und keine negativen Auswirkungen hat, oder wenn sie unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben ist. Die Verbraucherzentrale weist in ihrer Übersicht zu den Kundenrechten bei Telefon-, Handy- und Internetverträgen darauf hin, dass der Anbieter eine solche Ausnahme beweisen muss. Informieren muss er euch ein bis zwei Monate vorher auf einem dauerhaften Datenträger, über Inhalt und Zeitpunkt der Änderung und über das Kündigungsrecht selbst.
Genauso wichtig ist die Kehrseite, die in den Meldungen fehlt: § 57 greift nur bei einer Änderung des bestehenden Vertrags. Bekommt ihr stattdessen eine Kündigung mit einem neuen Angebot daneben, gibt es kein Sonderkündigungsrecht — dann braucht ihr auch keines, weil ihr das Angebot nicht annehmen müsst. Prüft also zuerst, welches der beiden Schreiben in eurem Briefkasten liegt. Beendet ist der Vertrag im Übrigen frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung wirksam werden soll.
Eure Rufnummer bleibt euch in jedem Fall. Nach § 59 TKG müssen Anbieter sicherstellen, dass ihr eine zugeteilte Rufnummer behalten könnt, und den Antrag dürft ihr noch bis zu einem Monat nach Vertragsende stellen. Beim Anbieterwechsel darf der Dienst höchstens einen Arbeitstag unterbrochen werden; für jeden weiteren Arbeitstag und für jeden versäumten Kundendienst- oder Installationstermin steht euch eine Entschädigung von 10 Euro oder 20 Prozent des vereinbarten Monatsentgelts zu, je nachdem, was höher ist. Wo die Portierung an Grenzen stößt, erklären wir im Ratgeber Festnetznummer mitnehmen.
Die freie Gerätewahl steht nicht in § 71, sondern in § 73 TKG. Absatz 3 Satz 2 sagt wörtlich: „Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben.“ Notwendige Zugangsdaten muss der Anbieter unaufgefordert und kostenfrei in Textform herausgeben. Praktisch nützt euch das vor allem, wenn ihr statt der Funklösung einen DSL- oder Glasfaseranschluss nehmt — dann dürft ihr euren eigenen Router verwenden. Bei der Telefon-Box selbst ist der Spielraum klein, weil § 73 Absatz 1 TKG für Mobilfunknetze ausdrücklich die Luftschnittstelle als Netzabschlusspunkt bestimmt.
Und wenn am Standort gar nichts verfügbar ist? Dann greift das Recht auf Versorgung nach § 156 TKG: Endnutzer haben gegenüber den von der Bundesnetzagentur verpflichteten Unternehmen einen Anspruch auf Versorgung an ihrer Hauptwohnung, einschließlich des dafür nötigen Anschlusses. Auf Antrag kann die Versorgung nach Absatz 4 auf Sprachkommunikationsdienste beschränkt werden — wer nur telefonieren will, muss also kein Internetpaket kaufen.
Die Alternativen: DSL, Glasfaser oder ein anderer Anbieter
Die Funk-Box ist die bequemste, aber nicht automatisch die beste Lösung. Die Telekom nennt neben Mobilfunk selbst auch FTTH und DSL als Zielvarianten. Welche davon sinnvoll ist, hängt an zwei Fragen: Wie gut ist der LTE-Empfang genau dort, wo die Box stehen soll, und liegt eine nutzbare Leitung im Haus?
Für den Empfang gilt dieselbe Regel wie bei jedem Mobilfunkprodukt: Der Balken auf dem Handy am Fenster sagt wenig über die Ecke aus, in der später die Steckdose ist. Testet mit einem Mobiltelefon an genau dieser Stelle, am besten zu verschiedenen Tageszeiten. Wie ihr eine Mobilfunklösung im Haus platziert und worauf es beim Tarif ankommt, steht in unserem Ratgeber zum Homespot.
Liegt Glasfaser an, ist diese Umstellung der beste Anlass zum Wechsel, weil ohnehin ein Termin ansteht. Prüft vorher, wie weit der Ausbau reicht — zwischen „Glasfaser im Ort“ und „Glasfaser in der Wohnung“ liegen in der Praxis Monate. Unsere Anleitung zur Glasfaser-Verfügbarkeit nennt die Fragen, die vor der Unterschrift geklärt sein sollten.
Ein Anbieterwechsel ist der dritte Weg und bei reinen Telefonanschlüssen der aufwendigste, weil das Angebot dünn geworden ist. Wie stark sich die Nutzung verschoben hat, zeigt der Jahresbericht Telekommunikation 2025 der Bundesnetzagentur vom 5. Juni 2026: Im Festnetz sank die Zahl der Gesprächsminuten von 57 auf rund 47 Milliarden, ein Rückgang von 17,5 Prozent in einem einzigen Jahr. Gleichzeitig stieg der Glasfaseranteil an den aktiven Breitbandanschlüssen von 13,7 auf 16,5 Prozent. Reine Telefonprodukte sind in diesem Markt ein Auslaufmodell — das erklärt, warum die Auswahl klein ist und die Preise nicht sinken.
MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und im Magazin erklärt, worauf es bei Verträgen, Fristen und Technik ankommt. Wenn ihr den Anbieter tatsächlich wechseln wollt, stehen die Fristen und der richtige Weg in unserer Anleitung Telekom-Vertrag kündigen.
Vor- & Nachteile im Überblick
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Festnetznummer bleibt vollständig erhalten | Kein Gespräch und kein Notruf bei Stromausfall |
| Altes Telefon passt weiter in die mittlere TAE-Buchse | Hausnotruf und Alarmanlage müsst ihr selbst klären |
| Einrichtung ohne SIM-Karte, laut Telekom in 15 Minuten | 26,90 Euro im Monat für einen Anschluss ohne Internet |
| Keine Leitung nötig, läuft auch ohne DSL im Haus | Sprachqualität hängt am LTE-Empfang am Aufstellort |
Häufige Fragen zur Umstellung des Telefonanschlusses
Ist eine Notruffunktion bei Stromausfall noch garantiert?
Nein. Sobald der Anschluss seinen Strom aus der Steckdose zieht und nicht mehr aus der Telefonleitung, ist bei einem Stromausfall kein Notruf mehr möglich. § 164 TKG verlangt von Anbietern, Notrufverbindungen unentgeltlich zu ermöglichen und unverzüglich zur zuständigen Notrufabfragestelle herzustellen, enthält aber keine Pflicht zur Notstromversorgung im Haushalt. Wer darauf angewiesen ist, braucht ein geladenes Mobiltelefon oder eine unterbrechungsfreie Stromversorgung als Rückfallebene.
Was passiert mit meinem analogen Endgerät bei der Umstellung?
In den meisten Fällen nichts. Die Telekom schreibt, das bisherige Festnetztelefon könne in der Regel weiter genutzt werden; angeschlossen wird es wie bisher in die mittlere TAE-Buchse, nur sitzt diese jetzt an der Telefon-Box und nicht mehr in der Wand. Schnurgebundene Telefone, DECT-Basisstationen und Anrufbeantworter laufen weiter. Anders sieht es bei Geräten aus, die Daten oder Signaltöne über die Leitung schicken — die stehen auf der Checkliste der Bundesnetzagentur und gehören einzeln geprüft.
Wie behalte ich meine alte Rufnummer bei einem Anbieterwechsel?
Ihr beauftragt die Portierung beim neuen Anbieter, nicht beim alten — nach § 59 TKG läuft der Wechsel unter dessen Leitung, und den Antrag könnt ihr noch bis zu einem Monat nach Vertragsende stellen. Eine Grenze gibt es allerdings: Ortsgebundene Rufnummern lassen sich nur an einem bestimmten Standort portieren, und die Mitnahme zwischen Diensten an festen Standorten und solchen ohne festen Standort schließt das Gesetz aus.
Brauche ich für die Telefon-Box einen Router oder eine SIM-Karte?
Weder noch. Die Telekom beschreibt die Einrichtung so: Gerät in die Steckdose stecken, Telefon in die mittlere TAE-Buchse, fertig. Das Einsetzen einer SIM-Karte ist nach Angaben des Unternehmens nicht erforderlich, und die Übernahme der bestehenden Rufnummer läuft automatisch und ist in der Regel nach 15 Minuten abgeschlossen. Einen Router braucht ihr nur, wenn ihr euch stattdessen für DSL oder Glasfaser entscheidet; dann dürft ihr nach § 73 TKG auch ein eigenes Gerät verwenden.
Kann ich der Umstellung widersprechen und meinen alten Anschluss behalten?
Nein. Das Telekommunikationsgesetz ist technologieneutral, und die Bundesnetzagentur stellt auf ihrer Seite zur IP-Migration klar, dass für Anbieter keine gesetzliche Pflicht besteht, eine bestimmte Technologie oder Anschlussart anzubieten. Ihr könnt die angebotene Lösung ablehnen und zu einer anderen Technik oder einem anderen Anbieter wechseln, aber nicht verlangen, dass die alte Technik weiterläuft.
Was kostet mich die Umstellung im ersten Jahr?
Mit dem Einstiegstarif und gemieteter Box sind es 26,90 Euro im Monat, also 322,80 Euro im Jahr. Kauft ihr die Box, zahlt ihr im ersten Jahr 375,39 Euro und danach 275,40 Euro jährlich. Nicht eingerechnet sind Kosten durch Sonderdienste — ein neues Hausnotrufgerät oder ein umgerüstetes Aufzugnotrufmodul steht auf einer anderen Rechnung.
Bin ich betroffen, wenn ich Telefon und Internet über einen Anschluss nutze?
Nein. Die Umstellung betrifft ausdrücklich reine Telefonanschlüsse ohne Internetnutzung. Wer bereits DSL, Kabel oder Glasfaser hat, telefoniert längst über IP und muss nichts tun. Etwas anderes kann gelten, wenn bei euch Geräte über 2G funken — dafür ist der Zeitplan der 2G-Abschaltung maßgeblich, nicht dieser.
Fazit: Erst die Geräteliste, dann der Tarif
Die eigentliche Arbeit liegt nicht beim Tarif, sondern bei der Frage, was außer dem Telefon noch an der Leitung hängt. Geht die Wohnung einmal durch, bevor ihr auf den Brief antwortet: Hausnotruf, Faxgerät, Alarmanlage, Kartenterminal, Zählerfernauslesung. Jedes dieser Geräte bekommt einen eigenen Anruf beim jeweiligen Anbieter, und zwar vor dem Umstellungstermin, nicht danach.
Danach ist es eine schlichte Rechnung: 26,90 Euro im Monat mit gemieteter Box, 275,40 Euro im Jahr nach dem Kauf, Umschlagpunkt bei 25,3 Monaten, und 9,50 Euro Aufpreis für eine Flatrate, die sich erst ab gut vier Telefonminuten am Tag lohnt. Wer eine Alternative prüfen will, hat nach § 57 TKG bis zu drei Monate Zeit — vorausgesetzt, im Schreiben steht eine Vertragsänderung und keine Kündigung. Unter den 1.288 veröffentlichten Ratgebern in unserem Magazin erklären allein 33 eine deutsche Ortsnetz-Vorwahl; genau diese Nummer bleibt unverändert, auch wenn das Gespräch künftig über Mobilfunk läuft. Aktuelle Angebote rund um Technik und Verträge findet ihr auf der MonsterDealz-Startseite, und wer ältere Angehörige am Telefon schützen will, liest danach unseren Ratgeber zum Schockanruf.