Telekom Vertrag kündigen 2026: Fristen, Kündigungsbutton und Vorlage

Ihr wollt euren Telekom-Vertrag kündigen? Nach Ablauf der Mindestlaufzeit geht das jederzeit mit einer Frist von genau einem Monat – online über den Kündigungsbutton, per Post oder per Fax. Seit der TKG-Novelle vom 1. Dezember 2021 verlängert sich kein Telefon-, Internet- oder Mobilfunkvertrag mehr automatisch um weitere zwölf Monate. Dieser Ratgeber zeigt euch alle Fristen, die richtige Adresse und die Sonderfälle bei MagentaMobil, MagentaZuhause und MagentaTV – Stand: Juli 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach der Mindestlaufzeit von meist 24 Monaten ist jeder Vertrag monatlich kündbar – Frist: ein Monat.
  • Der Kündigungsbutton ist seit dem 1. Juli 2022 Pflicht und liefert euch sofort eine Eingangsbestätigung.
  • MagentaMobil, MagentaZuhause und MagentaTV sind eigenständige Verträge – jeder braucht eine eigene Kündigung.
  • Sonderkündigungsrecht: drei Monate ab Preiserhöhungs-Schreiben, ein Monat Frist beim Umzug ohne Verfügbarkeit.

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Welche Kündigungsfrist gilt bei der Telekom?

Kalender mit markiertem Termin und Kündigungsschreiben für die Telekom Kündigung

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Die Telekom-Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Mindestlaufzeit einheitlich einen Monat – ihr könnt dann jederzeit kündigen, ohne auf einen Stichtag zu warten. Das steht in § 56 Absatz 3 TKG und gilt für alle Verträge, die seit dem 1. Dezember 2021 laufen oder in die Verlängerung gegangen sind.

Die anfängliche Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Zusätzlich muss euch jeder Anbieter vor Vertragsschluss auch eine Variante mit maximal zwölf Monaten anbieten. Läuft die Mindestlaufzeit aus, verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit – die früher übliche Verlängerung um weitere zwölf Monate mit drei Monaten Frist ist Geschichte.

Wichtig für die Praxis: Innerhalb der Mindestlaufzeit könnt ihr bereits kündigen, wirksam wird die Kündigung aber frühestens zum Ende dieser Laufzeit. Schickt sie spätestens einen Monat vor dem Stichtag ab, dann verpasst ihr nichts. Kosten darf euch eine Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit laut § 56 Absatz 4 TKG nicht.

Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion die aktuellen Fassungen von § 56, § 57, § 59 und § 60 TKG sowie § 312k BGB ausgewertet und die von der Telekom selbst genannten Kündigungswege im Juli 2026 gegengeprüft.

Wie funktioniert die Telekom Kündigung über den Kündigungsbutton?

Den Telekom-Vertrag kündigen könnt ihr am schnellsten über den Kündigungsbutton auf der Telekom-Website unter telekom.de/kuendigung. Seit dem 1. Juli 2022 schreibt § 312k BGB jedem Anbieter, der Verträge online abschließen lässt, eine dauerhaft erreichbare Schaltfläche mit der Aufschrift „Verträge hier kündigen“ vor.

Danach führt euch eine Bestätigungsseite durch die nötigen Angaben: Art der Kündigung, eure Identität, die Bezeichnung des Vertrags, der gewünschte Beendigungszeitpunkt und eine Adresse für die Bestätigung. Abgeschickt wird über einen zweiten Button mit der Aufschrift „jetzt kündigen“.

Der entscheidende Vorteil: Der Anbieter muss euch sofort auf elektronischem Weg den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs bestätigen – dazu den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet. Speichert diese Bestätigung als PDF oder Screenshot, sie ist euer Nachweis. Die Telekom weist darauf hin, dass die Bearbeitung nach der Eingangsbestätigung mindestens drei Werktage dauert.

Fehlt der Kündigungsbutton oder funktioniert er nicht, dürft ihr den Vertrag laut § 312k BGB jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.

Telekom kündigen per Post – welche Adresse gilt?

Wer die Telekom kündigen will, ohne das Online-Formular zu nutzen, schickt das Schreiben an die Anschrift Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn. Prüft vor dem Versand trotzdem die Adresse auf eurer aktuellen Rechnung – maßgeblich ist immer die dort genannte Anschrift, und die Faxnummer für Kündigungen findet ihr an derselben Stelle.

Textform genügt, eine handschriftliche Unterschrift ist also nicht zwingend. Trotzdem gilt: Wer per Einschreiben mit Rückschein verschickt, hat im Streitfall den besseren Beleg. In das Schreiben gehören diese Angaben:

  • Betreffzeile wie „Kündigung Telekom-Vertrag, Kundennummer 123456789″
  • Vor- und Nachname plus vollständige Anschrift des Vertragsinhabers
  • Kundennummer und Vertragsnummer (steht oben auf jeder Rechnung)
  • Rufnummer oder Buchungskonto, damit die Zuordnung eindeutig ist
  • Klarer Kündigungssatz: „Hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag zum nächstmöglichen Termin.“
  • Bitte um schriftliche Bestätigung mit dem konkreten Beendigungsdatum
  • Ort, Datum und – optional, aber sinnvoll – die Unterschrift

Wer lieber ein fertiges Muster nutzt, findet in unserer Kündigungsvorlage für alle Vertragsarten einen Textbaustein, den ihr nur noch mit euren Daten füllt.

Was gilt für MagentaMobil, MagentaZuhause und MagentaTV?

Drei getrennte Vertragsdokumente für Mobilfunk, Internet und TV neben Router und Smartphone

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Eine gemeinsame Rechnung bedeutet nicht einen gemeinsamen Vertrag: Mobilfunk, Festnetz und TV sind rechtlich drei eigenständige Verträge mit eigenen Vertragsnummern. Wer nur den Handytarif kündigt, behält den DSL-Anschluss – und umgekehrt.

MagentaMobil: Tarife, die ihr zusammen mit einem Smartphone bucht, laufen 24 Monate. Danach greift die Monatsfrist. Die Flex-Varianten der MagentaMobil-Tarife kommen ganz ohne Mindestlaufzeit und sind jederzeit mit einem Monat Frist kündbar – preislich liegen sie auf demselben Niveau wie die Laufzeitverträge.

MagentaZuhause und DSL: In der Regel 24 Monate Mindestlaufzeit, danach monatlich kündbar. Ein Anbieterwechsel beendet den Anschluss nicht automatisch – der neue Anbieter übernimmt die Kündigung zwar meist, die Verantwortung bleibt aber bei euch.

MagentaTV: Im Bundle mit dem Festnetzanschluss gilt üblicherweise die 24-Monats-Laufzeit des Hauptvertrags. MagentaTV Flex dagegen hat keine Mindestlaufzeit und lässt sich zum Monatsende beenden. Was die einzelnen Pakete kosten, haben wir in der Übersicht zu den MagentaTV-Kosten aufgeschlüsselt.

Wann greift das Sonderkündigungsrecht bei Umzug oder Preiserhöhung?

Zwei Fälle lösen ein Sonderkündigungsrecht aus: eine einseitige Vertragsänderung wie eine Preiserhöhung – hier habt ihr drei Monate Zeit – und ein Umzug, an dessen neuer Adresse die Leistung nicht verfügbar ist, mit einem Monat Frist.

Bei Preiserhöhungen greift § 57 TKG: Die Kündigung muss innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung erklärt werden und ist für euch kostenlos. Aktuelles Beispiel: Zum 1. April 2026 verteuerte die Telekom viele Festnetz-Altverträge um 2 Euro pro Monat – betroffen sind MagentaZuhause- und Call-&-Surf-Tarife von vor April 2023, MagentaZuhause L stieg von 44,95 auf 46,95 Euro. Kein Sonderkündigungsrecht gibt es bei rein administrativen Änderungen oder solchen zu eurem Vorteil.

Beim Umzug regelt § 60 TKG den Ablauf: Der Anbieter muss die Leistung am neuen Wohnsitz erbringen, soweit er sie dort überhaupt anbietet. Laufzeit und Konditionen bleiben unverändert, ein angemessenes Umzugsentgelt ist erlaubt – höchstens jedoch in Höhe der Kosten eines Neuanschlusses. Erst wenn die Telekom an der neuen Adresse nicht liefern kann, dürft ihr mit einem Monat Frist kündigen.

Ein dritter Hebel wird oft übersehen: Weicht die tatsächliche Leistung erheblich von der vertraglich vereinbarten ab – etwa die Bandbreite – erlaubt § 57 Absatz 4 TKG die außerordentliche Kündigung ohne Frist. Bei Streit über die Wirksamkeit hilft die Verbraucherzentrale weiter.

Wie nehmt ihr eure Rufnummer zum neuen Anbieter mit?

Zwei Smartphones und ein Portierungsformular für die Rufnummernmitnahme nach der Telekom Kündigung

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Die Rufnummernmitnahme beantragt ihr beim neuen Anbieter, und sie kostet euch nichts: § 59 TKG verbietet direkte Entgelte für Endnutzer. Den Antrag könnt ihr sogar noch bis zu einem Monat nach Vertragsende stellen – wer die Nummer erst nach der Kündigung vermisst, hat also noch Luft.

Die Portierung soll an dem mit euch vereinbarten Tag erfolgen, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Der Dienst darf dabei höchstens einen Arbeitstag ausfallen. Klappt das nicht, steht euch eine Entschädigung von 10 Euro pro Verzögerungstag zu.

In der Praxis gilt: Erst den neuen Vertrag samt Portierungsauftrag abschließen, dann die Kündigung einreichen oder den neuen Anbieter damit beauftragen. So vermeidet ihr eine Lücke zwischen beiden Verträgen. Worauf ihr beim Wechsel sonst noch achten solltet, steht in unserem Ratgeber zum Handyvertrag wechseln.

Was passiert nach der Kündigung mit Router und Media Receiver?

Speedport-Router und die MagentaTV Box beziehungsweise der Media Receiver sind in den meisten Fällen Mietgeräte und bleiben Eigentum der Telekom – ihr müsst sie nach Vertragsende zurückschicken. Gekaufte Geräte dürft ihr dagegen behalten.

Die Telekom schickt euch dafür Rücksendeunterlagen zu. Mit dem beiliegenden Rücksendeschein ist der Versand kostenlos; alternativ könnt ihr die Geräte in einem Telekom Shop abgeben. Hebt den Einlieferungsbeleg auf und verfolgt die Sendungsnummer – die Rückgabe gilt erst nach Eingang und Prüfung als erledigt. Fehlt ein Gerät, kann der Zeitwert in Rechnung gestellt werden.

Zwei Details, die Geld sparen: Ein gemietetes Endgerät lässt sich auch separat kündigen, ohne den Anschluss anzufassen. Und dank der freien Endgerätewahl dürft ihr jeden kompatiblen Router betreiben – ein eigener Router rechnet sich meist im zweiten Jahr.

Widerruf oder Kündigung – was ist der Unterschied?

Der Widerruf löst den Vertrag rückwirkend auf, als hätte es ihn nie gegeben; die Kündigung beendet ihn nur für die Zukunft. Bei online oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen habt ihr 14 Tage Zeit für den Widerruf – ohne Angabe von Gründen.

Die Frist startet mit dem Vertragsschluss, bei Bündeln mit Smartphone spätestens mit dem Erhalt der Ware. Voraussetzung ist eine korrekte Widerrufsbelehrung. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist um bis zu zwölf Monate.

Achtung bei Verträgen, die ihr im Telekom Shop vor Ort unterschrieben habt: Dort greift kein gesetzliches Widerrufsrecht, weil kein Fernabsatzvertrag vorliegt. Kulanz ist möglich, ein Anspruch besteht nicht. Nach Ablauf der Widerrufsfrist bleibt nur die reguläre Kündigung.

Unser Tipp: Telekom Vertrag kündigen mit fertiger Vorlage

  • Fertige Textbausteine – nur noch Daten einsetzen
  • In unserem Kündigungs-Hub findet ihr Musterformulierungen für Mobilfunk, DSL, Streaming und Fitnessstudio – inklusive der Angaben, die im Schreiben nicht fehlen dürfen.
  • Zur Kündigungsvorlage →

Online kündigen: Vor- & Nachteile im Überblick

Vorteile Nachteile
Sofortige Bestätigung mit Datum und Uhrzeit Button auf der Website teils schwer auffindbar
Kein Porto, kein Einschreiben nötig Kein Rückschein als klassischer Postnachweis
Gesetzlich vorgeschrieben seit 1. Juli 2022 Bearbeitung dauert mindestens drei Werktage
Fehlender Button erlaubt fristlose Kündigung Sonderfälle brauchen zusätzliche Nachweise

Häufige Fragen zur Telekom Kündigung

Wie lange dauert es, bis die Telekom die Kündigung bestätigt?

Über den Kündigungsbutton erhaltet ihr sofort eine elektronische Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit. Die Bearbeitung dauert laut Telekom mindestens drei Werktage. Kommt nach zwei Wochen keine Bestätigung mit konkretem Beendigungsdatum, hakt schriftlich nach und verweist auf euren Nachweis.

Kann ich meinen Telekom-Vertrag vorzeitig kündigen?

Innerhalb der Mindestlaufzeit nur mit einem Sonderkündigungsrecht – etwa nach einer Preiserhöhung, bei fehlender Verfügbarkeit nach einem Umzug oder bei erheblich zu niedriger Bandbreite. Ohne solchen Grund wird die Kündigung erst zum Ende der Mindestlaufzeit wirksam, ihr könnt sie aber jederzeit vorab einreichen.

Was kostet die Kündigung bei der Telekom?

Nichts. Eine Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit darf laut § 56 Absatz 4 TKG keine Kosten verursachen, und auch die Rufnummernmitnahme ist für Endnutzer entgeltfrei. Kosten können nur entstehen, wenn ihr Mietgeräte nicht zurückschickt oder Restraten für ein subventioniertes Smartphone offen sind.

Muss die Kündigung unterschrieben sein?

Nein, Textform genügt – das erfüllen Brief, Fax und das Online-Formular gleichermaßen. Eine Unterschrift schadet aber nicht und wirkt bei Rückfragen eindeutiger. Wichtiger als die Unterschrift ist, dass Kundennummer, Vertragsnummer und der gewünschte Kündigungszeitpunkt eindeutig im Schreiben stehen.

Was tun, wenn die Telekom die Kündigung nicht akzeptiert?

Legt schriftlich Widerspruch ein und fügt euren Zugangsnachweis bei. Bleibt es beim Streit, hilft das kostenlose Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur: 2025 wurden dort 3.391 Verfahren abgeschlossen, 38 Prozent davon mit einer Einigung. Die Dauer lag im Schnitt bei 14 Wochen.

Kann ich MagentaTV kündigen und den DSL-Anschluss behalten?

Ja. Da es sich um eigenständige Verträge handelt, könnt ihr MagentaTV separat beenden. Nennt in der Kündigung ausdrücklich nur die TV-Vertragsnummer und schreibt dazu, dass der Festnetzanschluss bestehen bleiben soll. Achtet auf mögliche Bundle-Rabatte, die mit dem TV-Paket entfallen.

Fazit: Mit einem Monat Frist seid ihr raus

Seit der TKG-Reform könnt ihr euren Telekom-Vertrag kündigen, ohne monatelang zu planen: Nach der Mindestlaufzeit reicht ein Monat Frist, der Kündigungsbutton liefert den Nachweis frei Haus, und Sonderkündigungsrechte bei Preiserhöhung oder Umzug verschaffen euch auch mitten in der Laufzeit einen Ausweg.

  • Zuerst den neuen Vertrag abschließen, dann kündigen – so bleibt die Rufnummer erhalten.
  • Bestätigung einfordern und aufbewahren, bis das Vertragsende schriftlich vorliegt.
  • Mietgeräte zurückschicken und den Einlieferungsbeleg mindestens ein Jahr behalten.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streitfällen wendet euch an die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur. Und wenn ihr direkt einen günstigeren Anschlusstarif sucht: Die aktuellen Angebote sammeln wir laufend auf MonsterDealz.de.

Florian Silbereis — MonsterDealz

Geschrieben von

Florian Silbereis

Gründer von MonsterDealz.de, gelernter Fachinformatiker. Spürt seit über 17 Jahren täglich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — Spezialgebiete: Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals und Preisfehler.

Zuletzt geprüft: Juli 2026

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