Handyvertrag wechseln 2026: Fristen, Rufnummer und was der Anbieter zahlen muss
Ein Handyvertrag lässt sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen — und die Rufnummer nehmt ihr seit Dezember 2021 kostenlos mit. Den Wechsel selbst organisiert der neue Anbieter, und wenn dabei mehr als ein Werktag Funkstille entsteht, steht euch Geld zu. Dieser Ratgeber erklärt die Fristen, den Ablauf nach § 59 TKG, wann ein Sonderkündigungsrecht greift und warum flexible Tarife am Markt die Ausnahme sind — Stand: Juli 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach der Mindestlaufzeit gilt eine Kündigungsfrist von nur einem Monat.
- Die Rufnummernmitnahme ist seit dem 1. Dezember 2021 kostenlos.
- Mehr als ein Werktag Unterbrechung kostet den Anbieter Entschädigung.
- Kündigt nie selbst blind — der neue Anbieter übernimmt den Wechsel.
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Wann könnt ihr den Handyvertrag wechseln?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit, danach jederzeit mit einem Monat Frist. Das ist der wichtigste Unterschied zur alten Rechtslage — die früher üblichen drei Monate Kündigungsfrist plus zwölf Monate automatische Verlängerung gibt es nicht mehr.
Rechtliche Grundlage ist die TKG-Novelle vom 1. Dezember 2021: Die maximale Erstlaufzeit für Verbraucherverträge beträgt seither 24 Monate, und nach deren Ablauf darf sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern — kündbar mit einer Frist von einem Monat (laut Verbraucherzentrale, Stand: Juli 2026).
Für die Praxis heißt das:
- Laufender Vertrag in der Mindestlaufzeit: Kündigung zum Laufzeitende, Frist steht im Vertrag.
- Vertrag nach der Mindestlaufzeit: ein Monat Frist, jederzeit — kein Warten aufs Jahresende.
- Online geschlossene Verträge: müssen einen Kündigungsbutton auf der Website haben.
- Vorlauf einplanen: zwei bis drei Monate vor Laufzeitende mit dem Handytarif-Vergleich beginnen.
Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes zum Anbieterwechsel, die Kundenrechte-Übersicht der Verbraucherzentrale sowie die Wechsel-Hinweise der Bundesnetzagentur ausgewertet. MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und aktive Mitglieder über das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt.
Wie läuft der Anbieterwechsel ab?

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Der neue Anbieter organisiert den Wechsel — nicht ihr. Ihr beauftragt ihn, und er kümmert sich um Kündigung beim alten Anbieter, Termin und Rufnummernmitnahme.
Das ist keine Kulanz, sondern gesetzlich geregelt. § 59 TKG schreibt vor, dass der aufnehmende Anbieter den Wechsel steuert und die Versorgungsunterbrechung maximal einen Werktag betragen darf. Wird das überschritten, greift ein pauschaler Anspruch: 10 Euro pro Werktag oder 20 Prozent des vereinbarten Monatsentgelts, wenn dieser Betrag höher ist (Stand: Juli 2026).
Der Ablauf in fünf Schritten:
- Schritt 1: Neuen Tarif auswählen und dort den Wechsel inklusive Rufnummernmitnahme beauftragen.
- Schritt 2: Alte Rufnummer, Kundennummer und den alten Anbieter korrekt angeben.
- Schritt 3: Der neue Anbieter kündigt und terminiert den Wechsel zum Laufzeitende.
- Schritt 4: Neue SIM oder eSIM kommt vorab — erst zum Termin aktivieren.
- Schritt 5: Nach dem Wechsel prüfen, ob Nummer, Netz und Abbuchung stimmen.
Der wichtigste Fehler, den ihr vermeiden solltet: selbst kündigen, bevor der neue Vertrag steht. Dann verliert ihr die Steuerung über den Termin — und im schlimmsten Fall die Nummer, weil die Mitnahme ins Leere läuft.
Was kostet die Rufnummernmitnahme?
Nichts. Seit dem 1. Dezember 2021 darf für die Mitnahme einer Rufnummer kein Entgelt mehr berechnet werden — weder privat noch geschäftlich. Wer heute noch eine Gebühr dafür auf der Rechnung findet, sollte widersprechen.
Ebenfalls neu und wenig bekannt: Ihr könnt die Mitnahme noch bis einen Monat nach Vertragsende beantragen. Wer also gekündigt hat und erst danach merkt, dass die alte Nummer wichtig war, hat weiterhin einen gesetzlichen Anspruch darauf.
Worauf es beim Mitnehmen ankommt:
- Frühzeitig beauftragen: am besten direkt bei der Bestellung des neuen Tarifs.
- Daten exakt angeben: Rufnummer, Kundennummer und Anbietername müssen stimmen, sonst scheitert die Portierung.
- Nachträglich möglich: bis einen Monat nach Vertragsende bleibt der Anspruch bestehen.
- Kostenfrei: Gebührenforderungen für die Portierung sind unzulässig.
Ein praktischer Hinweis für Zweitkarten: Wer die alte Nummer behalten, aber nicht mehr aktiv nutzen will, kann sie in einen günstigen Prepaid-Tarif portieren statt sie aufzugeben. So bleibt die Erreichbarkeit für alte Kontakte erhalten, ohne dass ein zweiter Vertrag mit Grundgebühr nötig ist.
Den vollständigen Ablauf inklusive der typischen Stolpersteine haben wir in der Anleitung zur Rufnummernübernahme beschrieben.
Verlängern oder wechseln — was ist günstiger?

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Fast immer wechseln — weil Neukundenboni und erlassene Anschlusspreise nur Neukunden bekommen. Bestandskunden erhalten Verlängerungsangebote, die bequem sind, aber die besten Konditionen selten enthalten.
Rechnen müsst ihr trotzdem beides, und zwar über die Gesamtlaufzeit statt über die Grundgebühr. Ein Anschlusspreis von 40 Euro entspricht auf 24 Monate rund 1,67 Euro pro Monat — genau in dieser Größenordnung entscheiden sich die meisten Vergleiche.
Wann welche Variante passt:
- Wechseln: wenn Neukundenboni, Cashback oder ein erlassener Anschlusspreis im Spiel sind.
- Verlängern: wenn ihr im Netz bleiben wollt und das Angebot rechnerisch mithält.
- Erst kündigen, dann verhandeln: Rückhalteangebote fallen nach einer Kündigung regelmäßig besser aus.
- Nie stillschweigend laufen lassen: Rabatte enden meist mit der Mindestlaufzeit, der Preis steigt danach.
Wenn zum neuen Vertrag ein Gerät gehören soll, rechnet vorher den Effektivpreis gegen den echten Marktwert — wie das geht, steht im Ratgeber iPhone mit Vertrag.
Rechenbeispiel: Verlängerung gegen Neuabschluss
Zwei Angebote, gleicher Tarifumfang, gleiches Netz — und trotzdem ein klarer Sieger, sobald man beide über die Laufzeit rechnet.
Die Verlängerung kostet 20 Euro monatlich, kein Anschlusspreis, kein Bonus: 20 × 24 = 480 Euro. Der Neuabschluss kostet 18 Euro monatlich, dazu 40 Euro Anschlusspreis, dafür 50 Euro Cashback: 18 × 24 + 40 − 50 = 422 Euro. Der Wechsel spart also 58 Euro, obwohl der Anschlusspreis auf den ersten Blick abschreckt.
Kippen kann das Ergebnis an drei Stellen:
- Bonus wird nicht ausgezahlt: ohne die 50 Euro liegt der Neuabschluss bei 472 Euro — der Vorteil schrumpft auf 8 Euro.
- Preis steigt nach der Mindestlaufzeit: gilt für beide Varianten, deshalb Frist notieren.
- Aufwand: ein Wechsel kostet eine halbe Stunde Organisation, die Verlängerung fast nichts.
Deshalb die Regel: Boni nur dann einrechnen, wenn ihr die Bedingungen gelesen habt und die Frist im Kalender steht.
Lohnt sich ein Handyvertrag ohne Laufzeit?
Für alle, die Flexibilität brauchen oder ihre Bonität schonen wollen, ja — der Aufpreis gegenüber 24-Monats-Tarifen ist meist klein. Das Problem ist nicht der Preis, sondern die Verfügbarkeit.
Genau hier liefert unsere eigene Marktbeobachtung eine unbequeme Zahl. Von den 600 Mobilfunk-Angeboten, die unsere Redaktion zwischen Juli 2025 und Juli 2026 dokumentiert hat, waren nur 21 ausdrücklich monatlich kündbar oder ohne Laufzeit — also gerade 4 Prozent (Stand: Juli 2026). Wer flexibel bleiben will, sucht also in einem sehr kleinen Teil des Marktes und muss gezielt nach dem Merkmal filtern.
Was für flexible Tarife spricht:
- Monatlich kündbar: ihr könnt auf Preissenkungen und bessere Netze sofort reagieren.
- Keine Bindung bei unsicherer Lage: praktisch bei Umzug, Auslandsaufenthalt oder Jobwechsel.
- Geringeres Risiko für den Anbieter: die Bonitätsprüfung fällt entsprechend milder aus.
- Kein Gerätekredit: flexible Tarife sind fast immer SIM-only.
Der Nachteil bleibt: kein subventioniertes Gerät. Wer mit einem Schufa-Eintrag sucht, findet in dieser Ecke trotzdem die besten Chancen — mehr dazu im Ratgeber Handyvertrag trotz Schufa.
Welches Netz solltet ihr beim Wechsel nehmen?
Das, das an euren tatsächlichen Aufenthaltsorten funktioniert — und das ist eine andere Frage als die nach dem günstigsten Anbieter. In Deutschland gibt es drei Mobilfunknetze, aber weit über hundert Anbieter, die darauf aufsetzen.
Diese Unterscheidung ist der häufigste Denkfehler beim Wechsel: Ein unbekannter Discounter kann dasselbe Netz nutzen wie der teure Markenanbieter. Umgekehrt bringt der beste Preis nichts, wenn am Wohnort oder auf der Pendelstrecke kein Empfang ist.
So geht ihr vor:
- Netz des aktuellen Anbieters notieren: Funktioniert es gut, bleibt ihr besser im selben Netz.
- Abdeckung prüfen: Wohnort, Arbeitsplatz, Strecke dazwischen — nicht nur die Postleitzahl.
- Netz vor Marke: erst das Netz festlegen, dann innerhalb dieses Netzes den günstigsten Tarif suchen.
- 5G realistisch bewerten: nützlich, aber kein Grund für einen schlechteren Preis oder längere Bindung.
Ein Detail, das beim Wechsel oft übersehen wird: Discounter im selben Netz haben teilweise eine geringere Priorisierung bei Überlast und ein niedrigeres Geschwindigkeitsmaximum. Die Netzabdeckung ist identisch, das Tempo zur Hauptverkehrszeit muss es nicht sein.
Wann greift ein Sonderkündigungsrecht?

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Vor allem bei einseitigen Vertragsänderungen und bei einem Umzug, an dem der Anbieter die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann. In beiden Fällen kommt ihr vorzeitig aus dem Vertrag, ohne die Restlaufzeit zahlen zu müssen.
Der häufigste Anlass ist eine Preiserhöhung: Ändert der Anbieter die Konditionen einseitig zu euren Lasten, muss er darüber informieren und ein Kündigungsrecht einräumen. Wichtig ist die Frist — sie ist knapp bemessen, meist wenige Wochen ab Zugang der Mitteilung.
Typische Fälle im Überblick:
- Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht innerhalb der genannten Frist.
- Leistungsänderung zu euren Lasten: etwa reduziertes Datenvolumen oder wegfallende Optionen.
- Umzug: relevant vor allem bei Festnetz und DSL, wenn die Leistung am neuen Ort nicht verfügbar ist.
- Dauerhafte Minderleistung: bleibt die Geschwindigkeit deutlich hinter der Zusage zurück, gibt es Minderungs- und Kündigungsrechte.
Wichtig ist die Form: Reagiert schriftlich und innerhalb der genannten Frist, und nennt den Anlass ausdrücklich — also die Preiserhöhung oder die geänderte Leistung. Ein Sonderkündigungsrecht verfällt, wenn ihr die Frist verstreichen lasst, und dann bindet der geänderte Vertrag bis zum regulären Laufzeitende.
Bewahrt außerdem die Änderungsmitteilung auf. Sie ist der Nachweis dafür, dass die Frist überhaupt lief und wann sie begann — ohne dieses Dokument steht ihr im Streitfall schlechter da.
Eine fertige Formulierungshilfe für die Kündigung selbst findet ihr in unserem Ratgeber zur Kündigung mit Vorlage.
Für die drei großen Netzbetreiber haben wir den Kündigungsweg samt Fristen und Adressen einzeln aufgeschrieben: Vodafone kündigen, Telekom Vertrag kündigen und o2 kündigen.
Was tun, wenn der Wechsel schiefgeht?
Erst dem Anbieter eine Frist setzen, dann die Bundesnetzagentur einschalten. Für gescheiterte Anbieterwechsel und länger als erlaubt unterbrochene Anschlüsse ist sie die zuständige Stelle — und das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei.
Dokumentiert dabei alles Wesentliche: Beauftragungsdatum, zugesagter Wechseltermin, Beginn und Ende der Unterbrechung. Genau diese Angaben braucht ihr, um den pauschalen Entschädigungsanspruch von 10 Euro pro Werktag durchzusetzen.
Die Reihenfolge:
- Schritt 1: Störung schriftlich melden und eine konkrete Frist zur Behebung setzen.
- Schritt 2: Ausfalltage protokollieren — Datum, Uhrzeit, Art der Störung.
- Schritt 3: Entschädigung schriftlich und bezifferbar geltend machen.
- Schritt 4: Bleibt der Anbieter untätig, das Verfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten.
Solange die Nummer noch nicht portiert ist, lohnt eine Prepaid-Karte als Übergangslösung — so bleibt ihr erreichbar, ohne den laufenden Wechsel zu gefährden.
Unser Tipp: Tarife zum Wechseln im Überblick
- Handyverträge & SIM-only — täglich geprüft
- In unserer Mobilfunk-Übersicht steht bei jedem Tarif, welches Netz genutzt wird, wie lange die Laufzeit ist und was er effektiv pro Monat kostet — inklusive der selteneren monatlich kündbaren Angebote.
Vor- & Nachteile im Überblick
| Vorteile Wechsel | Nachteile |
|---|---|
| Neukundenboni und erlassene Anschlusspreise | Etwas Organisation und Fristenkontrolle nötig |
| Rufnummernmitnahme ist kostenlos | Bis zu ein Werktag Unterbrechung möglich |
| Nur ein Monat Frist nach der Mindestlaufzeit | Neue Bonitätsprüfung beim neuen Anbieter |
| Freie Netzwahl statt Gewohnheit | Flexible Tarife sind nur 4 % des Angebots |
So prüfen wir Tarife
- Effektivkosten statt Werbepreis: Wir rechnen Anschlusspreis, Boni und Gerätewert auf die Laufzeit um — Referenz ist der reale Marktpreis, nicht die UVP.
- Aktualität: Wir prüfen Laufzeiten und Bedingungen vor der Veröffentlichung und ziehen das „Stand“-Datum bei jedem Update hoch.
- Unabhängig: Unsere Einschätzung ist redaktionell — Partner-Links ändern nichts an der Bewertung.
Häufige Fragen zum Handyvertrag wechseln
Wann kann ich meinen Handyvertrag wechseln?
Frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit, die maximal 24 Monate betragen darf. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einem Monat Frist jederzeit kündbar. Beginnt den Vergleich zwei bis drei Monate vor Laufzeitende, dann bleibt genug Puffer für die Organisation.
Wie funktioniert der Wechsel genau?
Ihr beauftragt den neuen Anbieter, und der übernimmt Kündigung, Terminierung und Rufnummernmitnahme. Laut § 59 TKG steuert der aufnehmende Anbieter den Wechsel. Kündigt deshalb nicht selbst vorab — sonst verliert ihr die Kontrolle über den Termin und riskiert die Rufnummer.
Was kostet die Rufnummernmitnahme?
Seit dem 1. Dezember 2021 gar nichts. Entgelte für die Portierung sind unzulässig, für Privat- und Geschäftskunden gleichermaßen. Zusätzlich könnt ihr die Mitnahme noch bis einen Monat nach Vertragsende beantragen, falls ihr es beim Wechsel vergessen habt.
Wie lange darf mein Anschluss beim Wechsel ausfallen?
Maximal einen Werktag. Dauert es länger, habt ihr einen pauschalen Entschädigungsanspruch von 10 Euro pro Werktag oder 20 Prozent des Monatsentgelts, falls dieser Betrag höher ist. Protokolliert die Ausfalltage, sonst lässt sich der Anspruch schwer belegen.
Wie lang ist die Kündigungsfrist beim Handyvertrag?
Innerhalb der Mindestlaufzeit gilt die vertraglich vereinbarte Frist zum Laufzeitende. Danach beträgt sie nur noch einen Monat, weil sich der Vertrag seit der TKG-Novelle nicht mehr um zwölf Monate verlängern darf. Die früher üblichen drei Monate sind damit Geschichte.
Lohnt sich ein Handyvertrag ohne Laufzeit?
Wenn ihr Flexibilität braucht, ja — der Aufpreis ist meist gering. Solche Tarife sind allerdings selten: In unserer Auswertung von 600 Mobilfunk-Angeboten waren nur 21 ausdrücklich monatlich kündbar, also 4 Prozent. Ein subventioniertes Gerät gibt es dabei praktisch nie.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Vor allem bei einer Preiserhöhung oder einer anderen einseitigen Änderung zu euren Lasten, außerdem bei einem Umzug, an dem der Anbieter die Leistung nicht erbringen kann. Achtet auf die Frist in der Mitteilung — sie ist meist auf wenige Wochen begrenzt.
Muss ich den alten Vertrag selbst kündigen?
Nein, und ihr solltet es auch nicht tun. Der neue Anbieter kündigt für euch und legt den Wechseltermin fest. Eine eigene Kündigung vorab führt regelmäßig zu Lücken zwischen den Verträgen und gefährdet die Rufnummernmitnahme.
Bleibt mein Netz beim Wechsel gleich?
Nur wenn ihr innerhalb desselben Netzes wechselt. In Deutschland gibt es drei Mobilfunknetze, aber sehr viele Anbieter, die darauf aufsetzen. Prüft deshalb vor dem Abschluss, welches Netz der neue Tarif nutzt — funktioniert euer aktuelles gut, bleibt ihr besser dort.
Kann ich während der Mindestlaufzeit wechseln?
Nur mit Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Preiserhöhung. Ansonsten läuft der Vertrag bis zum Ende der Mindestlaufzeit weiter. Ihr könnt allerdings schon vorher den neuen Tarif beauftragen und den Wechsel auf das Laufzeitende terminieren lassen — das ist der saubere Weg ohne Doppelzahlung.
Was passiert mit meinem Restguthaben oder Bonus?
Prepaid-Guthaben verfällt beim Anbieterwechsel in der Regel, deshalb vorher aufbrauchen. Bei Vertragstarifen prüft die Bedingungen eines zugesagten Bonus: Viele Auszahlungen setzen eine Mindestlaufzeit voraus, und eine vorzeitige Kündigung kann den Anspruch kosten.
An wen wende ich mich, wenn der Wechsel scheitert?
Zuerst schriftlich an den Anbieter mit einer konkreten Frist. Bleibt er untätig, ist die Bundesnetzagentur zuständig — das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Haltet Beauftragungsdatum, zugesagten Termin und alle Ausfalltage schriftlich fest.
Fazit: Der Wechsel ist einfacher als sein Ruf
Die Rechtslage ist seit der TKG-Novelle klar auf eurer Seite: ein Monat Frist statt drei, kostenlose Rufnummernmitnahme, maximal ein Werktag Unterbrechung und ein bezifferter Anspruch, wenn der Anbieter es vermasselt. Mehr braucht es nicht, um alle zwei Jahre den Preis neu zu verhandeln.
Drei Regeln genügen: nie selbst vorab kündigen, den Wechsel beim neuen Anbieter beauftragen, und die Gesamtkosten statt der Grundgebühr vergleichen. Wer flexibel bleiben will, achtet zusätzlich auf die seltenen monatlich kündbaren Tarife. Aktuelle Angebote findet ihr wie immer auf MonsterDealz.de.