Festnetznummer mitnehmen 2026: kostenlos, aber nur im Ortsnetz

Eure Festnetznummer könnt ihr zum neuen Anbieter mitnehmen — sie ist für euch entgeltfrei, und ihr könnt sie bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Die Portierung leitet der aufnehmende Anbieter; ihr müsst beim alten nichts beantragen. Der Haken liegt nicht bei der Rufnummer, sondern beim Ortsnetz: Zieht ihr in ein anderes Vorwahlgebiet, ist die Mitnahme rechtlich ausgeschlossen. Stand: August 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rufnummernmitnahme darf euch nichts kosten — das ist gesetzlich geregelt.
  • Der neue Anbieter leitet den Wechsel, ihr stellt nur einen Antrag.
  • Beantragen könnt ihr sie bis zu einem Monat nach Vertragsende.
  • Ein Umzug in ein anderes Ortsnetz beendet die Nummer — das ist keine Anbieterwillkür.

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Was bei der Portierung passiert

Festnetztelefon mit Router und Telefonkabel auf dem Tisch

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Bei der Rufnummernmitnahme wechselt eure Nummer den Anbieter, nicht ihr die Nummer. Technisch wird sie beim abgebenden Anbieter freigegeben und beim aufnehmenden neu geschaltet — für Anrufer ändert sich nichts.

Geleitet wird der Vorgang vom aufnehmenden Anbieter. Das ist der zentrale Punkt, den viele nicht kennen: Ihr müsst beim alten Anbieter nichts beantragen und keine Freigabe erbitten. Ihr beauftragt die Mitnahme beim neuen, der Rest läuft zwischen den Unternehmen.

Beide Seiten sind zur Zusammenarbeit verpflichtet und dürfen den Wechsel weder verzögern noch missbrauchen (§ 59 TKG). Auch das ist keine Kulanz, sondern gesetzliche Pflicht.

Für euch heißt das praktisch: Ein Anbieter, der die Portierung „nicht anbietet“ oder eine Gebühr dafür verlangt, verhält sich nicht vertragsgemäß. Die Bundesnetzagentur stellt ausdrücklich sicher, dass Endnutzern für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden.

Die Grenze: das Ortsnetz

Hier endet die Mitnahme, und zwar unabhängig vom Anbieter. Geografisch gebundene Rufnummern — also alle klassischen Festnetznummern mit Ortsvorwahl — können nur an einem bestimmten Standort portiert werden. Verlasst ihr das Ortsnetz, ist die Nummer nicht mitzunehmen.

Was das im Alltag bedeutet:

  • Umzug innerhalb des Ortsnetzes: Nummer bleibt, auch beim Anbieterwechsel.
  • Umzug in ein anderes Ortsnetz: Nummer geht verloren, ihr bekommt eine neue Vorwahl und eine neue Rufnummer.
  • Anbieterwechsel ohne Umzug: Nummer bleibt in jedem Fall.
  • Wechsel von Festnetz auf Mobilfunk: nicht möglich — die Portierung zwischen ortsgebundenen und nicht ortsgebundenen Diensten ist unzulässig.

Das Ortsnetz ist dabei nicht identisch mit der Stadt. Manche Gemeinden liegen in mehreren Vorwahlbereichen, andere teilen sich eine Vorwahl über weite Strecken. Maßgeblich ist die Vorwahl, nicht die Gemeindegrenze.

Für Selbstständige und kleine Betriebe ist das ein handfestes Thema. Die Festnetznummer steht auf Visitenkarten, Fahrzeugbeschriftungen, im Briefkopf und in Branchenverzeichnissen, die sich nicht alle gleichzeitig ändern lassen. Wer einen Umzug über Ortsnetzgrenzen plant, sollte deshalb frühzeitig entscheiden: neue Nummer und konsequent umstellen, oder rechtzeitig auf einen ortsunabhängigen Telefonie-Dienst wechseln, der die alte Nummer weiterführen kann.

Wer die Nummer unbedingt behalten will, hat eine Alternative: einen Telefonie-Dienst über das Internet, der die Nummer weiterführt. Das ist technisch möglich, aber ein eigener Vertrag mit eigenen Regeln — und keine Portierung im gesetzlichen Sinn.

Portierung beauftragen: Schritt für Schritt

Kundennummer von der Rechnung ablesen und den Portierungsantrag ausfüllen

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Der Ablauf ist bei allen Anbietern gleich aufgebaut. Rechnet mit einer knappen Viertelstunde für den Antrag.

  1. Beim neuen Anbieter bestellen und im Bestellprozess „Rufnummernmitnahme“ wählen.
  2. Daten exakt angeben: bisheriger Anbieter, Kundennummer, vollständige Rufnummer mit Vorwahl, Anschlussinhaber. Der häufigste Fehlerfall ist ein abweichender Name — der Anschlussinhaber muss identisch sein.
  3. Wunschtermin nennen. Idealerweise das Ende der bisherigen Vertragslaufzeit.
  4. Bestätigung aufheben. Sie ist euer Nachweis für Termin und Auftrag.
  5. Alten Vertrag kündigen — je nach Anbieter übernimmt das der neue mit, sonst macht ihr es selbst und schriftlich.

Der Dienst darf beim Wechsel nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden. Dauert es länger, steht euch für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung zu — 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts, je nachdem, was höher ist.

Ebenfalls geregelt: Erfolgt die Mitnahme und ihre technische Aktivierung nicht spätestens am folgenden Arbeitstag nach dem vereinbarten Tag, könnt ihr von dem Anbieter, der die Verzögerung zu vertreten hat, 10 Euro für jeden Tag verlangen.

Eure Ansprüche im Überblick

Die Rechtslage ist bei der Portierung ungewöhnlich klar. Diese vier Punkte solltet ihr kennen, bevor ihr mit einem Anbieter darüber sprecht.

Sachverhalt Anspruch
Kosten der Mitnahme keine für euch
Antrag nach Vertragsende bis 1 Monat
Unterbrechung Anbieterwechsel max. 1 Arbeitstag
Verzögerte Aktivierung 10 € je Tag

Alle vier Punkte stehen in § 59 TKG. Nennt sie im Streitfall mit Paragraf — das verändert Gespräche mit dem Kundenservice spürbar.

Diese Ansprüche entstehen von selbst, werden aber praktisch nie automatisch ausgezahlt. Fordert sie schriftlich ein, mit Datum, Rechenweg und einer Frist von 14 Tagen. Ein Satz genügt: „Für die Verzögerung der Rufnummernmitnahme vom … bis … verlange ich die Entschädigung nach § 59 Abs. 6 TKG in Höhe von …“

Ein weiterer, oft übersehener Anspruch: Der abgebende Anbieter muss euch auf Verlangen eine neue Rufnummer zuteilen, wenn ihr die alte mitnehmt. Ihr steht also nicht ohne Anschluss da, falls der Wechsel doch scheitert.

Und für die Zeit nach dem Vertragsende: Der abgebende Anbieter hat bis zum Ende seiner Leistungspflicht Anspruch auf Entgelt, aber die vereinbarten Anschlussentgelte reduzieren sich nach Vertragsende um 50 Prozent — es sei denn, ihr habt die Verzögerung zu vertreten.

Wenn die Portierung scheitert

Notizblock mit dem Wort Frist neben Briefumschlag und Kugelschreiber

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Die häufigsten Ursachen sind banal und alle vermeidbar. Prüft diese Punkte, bevor ihr euch beschwert.

  • Abweichender Anschlussinhaber. Steht der Vertrag auf einen Partner oder auf einen Mädchennamen, muss der Antrag exakt diesen Namen tragen.
  • Falsche oder alte Kundennummer. Sie steht auf der letzten Rechnung, nicht in der App-Anmeldung.
  • Nummer bereits deaktiviert. Nach mehr als einem Monat nach Vertragsende ist der Anspruch weg.
  • Umzug in ein anderes Ortsnetz. Dann ist es kein Fehler, sondern rechtlich ausgeschlossen.
  • Offene Forderungen. Sie berechtigen zwar nicht dazu, die Portierung zu verweigern, führen in der Praxis aber zu Verzögerungen.

Bleibt es dabei, geht der Weg über eine schriftliche Frist an den Anbieter und danach zur Aufsichtsbehörde. Wie das abläuft, steht in unserem Ratgeber Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.

Wichtig für den Umzugsfall: Zieht ihr innerhalb des Ortsnetzes, muss euer Anbieter die Leistung an der neuen Adresse ohne Änderung der Laufzeit erbringen, sofern er sie dort anbietet. Bietet er sie dort nicht an, könnt ihr mit einem Monat Frist kündigen. Was dabei sonst zu beachten ist, steht unter Internet-Umzug und Sonderkündigungsrecht.

Vor- und Nachteile der Mitnahme

Vorteile Nachteile
Kostenlos und gesetzlich abgesichert Nur innerhalb desselben Ortsnetzes
Kontakte müssen nichts ändern Wechsel dauert einige Tage Vorlauf
Der neue Anbieter erledigt die Abwicklung Fehlerhafte Angaben verzögern alles
Entschädigung bei Verzögerung Nicht zwischen Festnetz und Mobilfunk möglich

Wer geschäftlich unter der Nummer erreichbar ist, sollte den Wechsel nicht auf den letzten Tag legen — ein Vorlauf von zwei bis drei Wochen nimmt jeden Zeitdruck aus dem Vorgang.

Häufige Fragen zur Festnetznummer

Was kostet die Rufnummernmitnahme?

Für euch nichts. Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass Endnutzern dafür keine direkten Entgelte berechnet werden.

Muss ich beim alten Anbieter kündigen?

Ja, der Vertrag endet nicht automatisch. Viele neue Anbieter übernehmen die Kündigung — lasst euch das schriftlich bestätigen.

Kann ich die Nummer nach der Kündigung noch mitnehmen?

Ja, bis zu einem Monat nach Vertragsende. Danach ist der Anspruch erloschen.

Kann ich mehrere Rufnummern mitnehmen?

In der Regel ja, wenn sie zum selben Anschluss gehören. Gebt beim Antrag alle an, die ihr behalten wollt.

Was passiert mit meiner Nummer beim Umzug?

Innerhalb des Ortsnetzes bleibt sie. In ein anderes Ortsnetz kann sie nicht mitgenommen werden.

Wie lange dauert die Portierung?

Sie erfolgt an dem mit euch vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Der Vorlauf für den Antrag ist länger und hängt vom Anbieter ab.

Kann der alte Anbieter die Portierung wegen offener Rechnungen blockieren?

Nein. Die Mitnahme darf weder verzögert noch missbraucht werden. Offene Forderungen sind eine getrennte Angelegenheit und müssen separat geklärt werden.

Was passiert mit meinem alten Anrufbeantworter?

Der bleibt beim alten Anbieter und ist nach dem Wechsel nicht mehr erreichbar. Hört gespeicherte Nachrichten vorher ab und sichert wichtige Ansagen.

Bin ich während des Wechsels nicht erreichbar?

Nur kurz. Der Dienst darf nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden.

Fazit: die Nummer gehört euch

Die Rufnummernmitnahme ist eines der klarsten Verbraucherrechte im Telekommunikationsbereich: kostenlos, gesetzlich abgesichert, mit Entschädigung bei Verzögerung. Der einzige echte Stolperstein ist der Umzug in ein anderes Ortsnetz — und der lässt sich nicht umgehen, sondern nur einplanen.

Drei Punkte für den nächsten Wechsel:

  • Antrag beim neuen Anbieter stellen, nicht beim alten.
  • Anschlussinhaber und Kundennummer exakt von der letzten Rechnung übernehmen.
  • Zwei bis drei Wochen Vorlauf einplanen und die Bestätigung aufheben.

Steht ohnehin ein Wechsel an, lohnt der Blick auf die Anschlussarten an eurer Adresse — siehe Glasfaser. Aktuelle Aktionen sammeln wir laufend auf MonsterDealz.de.

Über den Autor

Florian Silbereis

Ich bin Florian, 44 Jahre alt, gelernter Fachinformatiker und Gründer von MonsterDealz.de. Seit über 17 Jahren spüre ich täglich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — mein Wissen daraus steckt im Ratgeber „Schnäppchen richtig jagen: Der Insider-Guide für smarte Online-Käufer“ (2026). Meine Spezialgebiete sind Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals, Tagesgeldkonten und das Finden echter Preisfehler bei großen Shops wie Amazon, MediaMarkt, Saturn und Otto. Mehr über mich: interlynx.de, unterwegs bin ich auch auf Mastodon. Habt ihr Fragen oder einen heißen Deal-Tipp? Schreibt mir gerne in den Kommentaren, PN,oder über die Kontaktseite.

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