Internet-Umzug & Sonderkündigungsrecht 2026: Was § 60 TKG euch wirklich erlaubt

Ein Umzug allein beendet euren Internetvertrag nicht: Nach § 60 TKG muss der Anbieter den Anschluss am neuen Wohnort zu unveränderten Bedingungen weiterführen – kündigen dürft ihr nur, wenn er dort nicht liefern kann, dann mit einem Monat Frist. Das Sonderkündigungsrecht beim Internet-Umzug ist also kein Freifahrtschein, sondern ein Notausgang für den Fall fehlender Verfügbarkeit. Wir zeigen euch, wann er greift, was ein Umzugsentgelt kosten darf und wie ihr Leerlauf zwischen alter und neuer Wohnung vermeidet – Stand: August 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Standardfall: Der Vertrag zieht mit – ohne Änderung von Laufzeit und Konditionen (§ 60 Abs. 1 TKG).
  • Sonderkündigung nur, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht liefern kann – Frist ein Monat (§ 60 Abs. 2 TKG).
  • Das Umzugsentgelt darf nicht höher sein als der Preis für einen Neuanschluss beim selben Anbieter.
  • Meldet den Umzug drei bis sechs Wochen vorher – die Schaltung am Zieltag ist gesetzlich vorgesehen, aber nur bei rechtzeitiger Meldung realistisch.

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Was ist das Sonderkündigungsrecht beim Internet-Umzug?

Sonderkündigungsrecht Internet bei Umzug nach Paragraf 60 TKG

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Das Sonderkündigungsrecht beim Umzug ist ein gesetzliches Kündigungsrecht, das greift, wenn euer Telekommunikationsanbieter die vereinbarte Leistung an eurer neuen Adresse nicht erbringen kann. Es steht in § 60 Absatz 2 TKG und erlaubt euch, „den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat“ zu beenden – unabhängig davon, wie viel Restlaufzeit noch offen ist.

Entscheidend ist die Reihenfolge im Gesetz. Absatz 1 kommt zuerst und verpflichtet den Anbieter, den Dienst am neuen Wohnort fortzuführen, und zwar „ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte“, soweit er dort verfügbar ist. Erst wenn das nachweislich nicht geht, öffnet Absatz 2 die Tür zur Kündigung.

Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion den Gesetzestext des TKG 2021 sowie die Verbraucherinformationen der Bundesnetzagentur ausgewertet. Das Ergebnis in einem Satz: Wer beim Umzug kündigen will, weil ein anderes Angebot günstiger ist, hat nach dieser Norm kein Recht dazu.

Was gilt als „nicht verfügbar“?

Nicht verfügbar heißt: Der Anbieter kann an der neuen Adresse den vereinbarten Dienst technisch nicht bereitstellen. Klassisch ist das der Wechsel aus einem Kabelnetzgebiet in eine Straße ohne Kabelanschluss oder ein DSL-Anbieter, dessen Vorleistungsprodukt am neuen Ort fehlt. Eine geringere Bandbreite allein reicht laut Gesetzeswortlaut nicht automatisch – dann greift eher die Minderungsregel für zu langsame Anschlüsse.

Kündigung zum Auszugsdatum oder später

Die Beendigung kann nach § 60 Absatz 2 TKG zum Auszugsdatum wirksam werden oder zu einem späteren Zeitpunkt. Das ist praktisch relevant: Wer erst zwei Wochen nach dem Umzug am neuen Ort startet, kann den alten Vertrag passgenau auslaufen lassen, statt eine Lücke oder eine Doppelzahlung zu produzieren.

Wie meldet ihr den Internet-Umzug richtig an?

Internetumzug beim Anbieter melden mit Umzugsformular und Terminwunsch

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Meldet den Umzug so früh wie möglich, spätestens drei bis sechs Wochen vor dem Termin. Das Gesetz stellt euch dabei besser, als viele wissen: Nach § 60 Absatz 3 TKG müssen Anbieter und Netzbetreiber so zusammenarbeiten, dass die Aktivierung „zu dem mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgt“ – ein Wunschtermin ist also kein Gefallen, sondern vorgesehen.

Diese Angaben braucht der Anbieter im Umzugsformular:

  • Alte und neue Adresse: vollständig inklusive Etage und Lage der Wohnung, das entscheidet über die Dose
  • Wunschtermin: das Datum, ab dem der Anschluss am neuen Ort laufen soll
  • Auszugsdatum: damit der alte Anschluss nicht früher abgeschaltet wird als nötig
  • Vorhandene Technik: ob am neuen Ort eine TAE-Dose, ein Kabelanschluss oder ein Glasfaser-Abschluss existiert
  • Nachmieter oder Vormieter: hilft dem Anbieter, den Anschluss der richtigen Leitung zuzuordnen

Router mitnehmen oder neu bestellen?

Gekaufte Router gehören euch und ziehen mit. Mietgeräte bleiben Eigentum des Anbieters – die nehmt ihr ebenfalls mit, gebt sie aber bei einer Kündigung zurück. Achtung beim Technologiewechsel: Ein reiner DSL-Router funktioniert an einem Kabel- oder Glasfaseranschluss nicht. Wer von DSL auf Glasfaser wechselt, braucht ein Gerät mit passendem Modem oder ein separates Glasfaser-Modem.

Wer im Haus zuständig ist

In Mehrfamilienhäusern hängt der Anschluss oft an Entscheidungen, die nicht ihr trefft. Bei Kabelanschlüssen kann ein Sammelvertrag der Eigentümergemeinschaft bestehen, der die Grundversorgung des Hauses regelt – seit dem Wegfall der Umlagefähigkeit über die Nebenkosten laufen solche Verträge zunehmend individuell. Fragt deshalb vor dem Umzug bei Vermieter oder Hausverwaltung nach, welche Anschlussarten im Haus liegen und ob ein Sammelvertrag existiert. Das erspart euch im Zweifel eine Bestellung, die technisch gar nicht umsetzbar ist, und die anschließende Diskussion über Stornogebühren.

Leerlauf vermeiden

Plant eine Überschneidung von wenigen Tagen ein, in denen beide Anschlüsse laufen. Das kostet anteilig ein paar Euro und ist deutlich billiger als eine Woche ohne Internet im Homeoffice. Als Notlösung für die Zwischenzeit taugt ein Prepaid-Datentarif im Smartphone-Hotspot; passende Angebote vergleicht ihr im Ratgeber Handytarif-Vergleich.

Was darf der Anbieter für den Umzug verlangen?

Ein Umzugsentgelt ist zulässig, aber gedeckelt: Es darf laut § 60 Absatz 1 TKG „nicht höher sein als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt“. Der Anbieter kann also nicht mehr verlangen, als er einem Neukunden für die Bereitstellung berechnet – und wenn er Neukunden gerade ohne Bereitstellungspreis wirbt, ist das ein starkes Argument in der Diskussion.

Rechnet trotzdem mit einer Summe im mittleren zweistelligen Bereich, üblich sind Beträge zwischen 30 und 70 Euro (Stand: August 2026). Verhandeln lohnt sich, weil Anbieter das Entgelt bei Vertragsverlängerung regelmäßig erlassen. Genau das ist aber auch die Falle: Wer sich den Umzug schenken lässt, startet oft eine neue 24-Monats-Bindung.

Verlängerung ist freiwillig

Ein Umzug verlängert eure Laufzeit nicht automatisch. § 60 Absatz 1 TKG schreibt ausdrücklich vor, dass die vereinbarte Vertragslaufzeit unverändert bleibt. Wenn im Umzugsformular ein Feld „Vertragsverlängerung“ vorausgewählt ist, dürft ihr es abwählen. Prüft die Auftragsbestätigung anschließend auf das genannte Vertragsende.

Was gilt bei Kündigung nach der Mindestlaufzeit?

Unabhängig vom Umzug gilt seit dem TKG 2021: Verträge, die sich nach der Erstlaufzeit stillschweigend verlängern, sind danach jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Ein Umzug am Ende der Laufzeit ist deshalb oft der einfachere Anlass für einen sauberen Anbieterwechsel – ganz ohne Sonderkündigungsrecht.

Wechseln oder mitnehmen: Was rechnet sich?

Internetanbieter beim Umzug wechseln oder Vertrag mitnehmen Kostenvergleich

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Die ehrliche Antwort: Mitnehmen ist bequemer, Wechseln ist meistens günstiger – wegen der Neukundenboni. In der MonsterDealz-Deal-Datenbank sind seit 2019 insgesamt 32 Internet-Tarifaktionen dokumentiert; 17 davon (53 Prozent) waren an einen Bonus, Cashback oder eine Prämie gekoppelt (Stand: August 2026). Der höchste in unseren Beiträgen ausgelobte Einzelbetrag lag bei 360 Euro Cashback (November 2020), 2025 und 2026 lagen die Spitzenwerte bei 320 beziehungsweise 295 Euro.

MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und aktive Mitglieder über das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt. Die Auswertung unserer 32 Aktionen zeigt drei Muster:

  • Anbieterverteilung: Vodafone stellt 11 der 32 Aktionen, Telekom 6, Congstar 5, 1&1 3 – auf diese vier entfallen rund 78 Prozent
  • Saisonalität: 13 der 32 Aktionen (41 Prozent) fielen auf die Monate November bis Februar, der Dezember ist mit 5 der stärkste Einzelmonat
  • Technologiewandel: Bis 2022 dominierten DSL- und Kabelangebote, ab 2025 tauchen Glasfaser-Tarife regelmäßig auf – 2026 waren es bereits 3 der 5 erfassten Aktionen

Diese Zahlen beschreiben ausschließlich unsere eigene redaktionelle Auswahl und sind kein Marktdurchschnitt. Der praktische Schluss daraus ist trotzdem belastbar: Wer seinen Umzug terminlich steuern kann, legt den Vertragsstart in die Wintermonate. Wie ihr Wechselboni und Sachprämien richtig gegenrechnet, steht im Ratgeber DSL mit Prämie.

Unser Tipp: Umzug als Wechselanlass nutzen

  • Aktuelle Internet- und DSL-Aktionen im Überblick
  • Wenn die Mindestlaufzeit ohnehin ausläuft, ist der Umzug der beste Moment für einen Anbieterwechsel – wir sammeln laufend geprüfte Tarifaktionen inklusive Bonus-Konditionen.
  • Zu den aktuellen Deals →

Welche Fallstricke gibt es beim Umzug ins Glasfaser-Gebiet?

Glasfaseranschluss in der neuen Wohnung prüfen vor dem Umzug

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Der häufigste Irrtum: „Glasfaser liegt im Haus“ bedeutet nicht, dass die Wohnung angeschlossen ist. Zwischen Hausübergabepunkt im Keller und der Dose in eurer Wohnung fehlt oft noch die Inhouse-Verkabelung – und die braucht einen Termin, gelegentlich auch die Zustimmung des Vermieters.

Klärt vor dem Umzug diese Punkte:

  • Anschlussart: Liegt ein Glasfaser-Abschluss in der Wohnung, nur im Keller oder gar nicht?
  • Vorheriger Nutzer: War die Wohnung bereits mit demselben Netz versorgt, geht die Aktivierung meist schnell
  • Netzbetreiber: Nicht jeder Anbieter darf auf jedes Glasfasernetz – prüft die Verfügbarkeit mit der exakten Adresse inklusive Hausnummernzusatz
  • Bauliche Arbeiten: Bohrungen in Mietwohnungen brauchen die Zustimmung des Eigentümers
  • Übergangslösung: Prüft, ob euer alter DSL- oder Kabelanschluss parallel weiterlaufen kann, bis Glasfaser steht

Kann euer bisheriger Anbieter am neuen Ort nichts liefern, ist genau das der Fall, für den § 60 Absatz 2 TKG das Kündigungsrecht vorsieht. Lasst euch die fehlende Verfügbarkeit schriftlich bestätigen – diese Bestätigung ist euer Nachweis, falls der Anbieter später doch eine Restlaufzeit in Rechnung stellt.

Wenn die neue Leitung zu langsam ist

Bleibt die tatsächliche Bandbreite dauerhaft deutlich hinter der vertraglich zugesicherten zurück, greift nicht das Umzugsrecht, sondern die Minderungs- und Kündigungsregel für Minderleistung. Dafür braucht ihr eine Messreihe mit dem offiziellen Messtool der Bundesnetzagentur, durchgeführt an mehreren Tagen per LAN-Kabel. Ohne diese Messprotokolle wird jede Beschwerde abgewiesen.

Wenn am neuen Wohnort Glasfaser liegt, hilft vorab ein Blick auf die Technik: Unser Ratgeber Was ist Glasfaser? erklärt den Unterschied zwischen FTTH, FTTB und FTTC — genau die Abkürzungen, hinter denen sich beim Umzug die größten Überraschungen verbergen.

Welche Fristen gelten für die übrigen Verträge beim Umzug?

Der Internetvertrag ist der komplizierteste, aber nicht der einzige. Wer den Umzug einmal sauber durchplant, sortiert alle laufenden Verträge in einem Rutsch – und vermeidet dabei den häufigsten Fehler, nämlich Verträge zu kündigen, die man mitnehmen könnte, und umgekehrt.

  • Strom und Gas: Umzug ist bei Sonderverträgen meist ein Sonderkündigungsrecht, häufig mit sechs Wochen Frist laut Vertragsbedingungen · in der Grundversorgung reichen laut § 20 GasGVV zwei Wochen
  • Mobilfunk: kein Umzugs-Sonderkündigungsrecht, weil die Leistung ortsunabhängig ist · nur die Rechnungsadresse ändert sich
  • Rundfunkbeitrag: Ummeldung ist Pflicht · zieht ihr in eine Wohnung, in der bereits gezahlt wird, meldet ihr eure alte Wohnung ab
  • Hausratversicherung: zieht automatisch mit · während der Umzugsphase sind in der Regel beide Wohnungen für eine Übergangszeit versichert
  • Nachsendeauftrag: kein Vertrag im engeren Sinn, aber die günstigste Versicherung gegen verlorene Kündigungsbestätigungen

Zählerstände sind euer Beweis

Notiert und fotografiert am Auszugstag den Strom- und Gaszählerstand der alten Wohnung und am Einzugstag den der neuen. Diese vier Zahlen entscheiden später über zwei Jahresabrechnungen. Ohne eigene Ablesung schätzt der Versorger – und Schätzungen fallen erfahrungsgemäß nicht zu euren Gunsten aus. Wie ihr aus dem Zählerstand den tatsächlichen Verbrauch errechnet, steht im Ratgeber Gasverbrauch berechnen.

Der Zeitplan in vier Schritten

Sechs Wochen vorher: Verfügbarkeit am neuen Ort prüfen und Umzug beim Internetanbieter melden. Vier Wochen vorher: Energieversorger informieren, Rundfunkbeitrag vormerken, Nachsendeauftrag stellen. Eine Woche vorher: Auftragsbestätigung des Internetanbieters auf Termin, Entgelt und Vertragsende prüfen. Am Umzugstag: Zählerstände dokumentieren und die alte Wohnung erst abmelden, wenn der neue Anschluss bestätigt ist.

Was tun, wenn der Anschluss zum Termin nicht steht?

Das TKG kennt diesen Fall ausdrücklich. § 60 Absatz 3 verweist auf die Regelungen zum Anbieterwechsel, und die sehen vor, dass Verbraucher bei einer verzögerten Aktivierung nicht schutzlos sind: Verzögert sich die Bereitstellung über den ausdrücklich vereinbarten Tag hinaus, entsteht ein Anspruch, der mit jedem weiteren Verzugstag wächst.

Praktisch geht ihr so vor:

  • Termin dokumentieren: Auftragsbestätigung mit dem zugesagten Aktivierungsdatum aufbewahren – ohne dieses Datum gibt es nichts durchzusetzen
  • Verzug schriftlich anzeigen: Ab dem ersten Tag nach dem Termin per E-Mail melden, mit Vertrags- und Auftragsnummer
  • Ausfalltage zählen: Jeden Tag ohne Anschluss notieren, inklusive Uhrzeit der Störungsmeldungen
  • Kosten belegen: Mobile Datenpakete als Überbrückung mit Beleg aufheben
  • Bundesnetzagentur einschalten: Reagiert der Anbieter nicht, ist das Verbraucherservice-Verfahren der Behörde kostenlos

Rechnung läuft trotzdem weiter

Stellt der Anbieter das monatliche Entgelt in Rechnung, obwohl noch kein Anschluss steht, zahlt zunächst unter Vorbehalt und fordert die Beträge schriftlich zurück – ein einseitiger Zahlungsstopp gibt dem Anbieter sonst einen Kündigungsgrund. Wichtig ist der Vorbehalt in Textform, weil eine vorbehaltlose Zahlung später als Anerkenntnis ausgelegt werden kann.

Vor- & Nachteile: Vertrag mitnehmen statt kündigen

Vorteile Nachteile
Konditionen und Laufzeit bleiben unverändert Kein Neukundenbonus, oft dreistellig
Keine neue 24-Monats-Bindung nötig Umzugsentgelt bis zum Neuanschlusspreis
Rufnummer und E-Mail-Adresse bleiben Alter Tarif oft teurer als aktuelle Angebote
Schaltung zum Wunschtermin gesetzlich vorgesehen Alte Technik passt nicht immer zum neuen Netz

Häufige Fragen zum Internet-Umzug und Sonderkündigungsrecht

Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht für das Internet?

Nur, wenn euer Anbieter die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse nicht erbringen kann. Dann könnt ihr nach § 60 Absatz 2 TKG mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ist der Dienst am neuen Ort verfügbar, muss der Vertrag stattdessen zu unveränderten Bedingungen weiterlaufen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Umzug?

Sie beträgt einen Monat. Die Beendigung kann zum Auszugsdatum wirksam werden oder zu einem späteren Zeitpunkt, den ihr bestimmt. Damit lässt sich der alte Anschluss passgenau bis zum Start des neuen laufen lassen, statt eine Versorgungslücke zu riskieren.

Was kostet ein Internet-Umzug?

Der Anbieter darf ein angemessenes Umzugsentgelt verlangen, das laut § 60 Absatz 1 TKG nicht höher sein darf als der Preis für die Schaltung eines Neuanschlusses. In der Praxis liegen die Beträge meist zwischen 30 und 70 Euro (Stand: August 2026), und viele Anbieter erlassen sie gegen eine Vertragsverlängerung.

Verlängert sich mein Vertrag durch den Umzug?

Nicht automatisch. Das Gesetz schreibt vor, dass die vereinbarte Vertragslaufzeit unverändert bleibt. Eine Verlängerung entsteht nur, wenn ihr ihr aktiv zustimmt – etwa im Umzugsformular. Prüft die Auftragsbestätigung deshalb immer auf das dort genannte Vertragsende.

Wann muss ich den Umzug beim Anbieter melden?

So früh wie möglich, sinnvoll sind drei bis sechs Wochen Vorlauf. Anbieter und Netzbetreiber müssen laut § 60 Absatz 3 TKG so zusammenarbeiten, dass der Anschluss zum ausdrücklich vereinbarten Tag aktiviert wird – ohne rechtzeitige Meldung lässt sich dieser Anspruch praktisch nicht durchsetzen.

Kann ich beim Umzug den Anbieter wechseln?

Ja, aber nur im Rahmen der normalen Kündigungsregeln, wenn euer bisheriger Anbieter am neuen Ort liefern kann. Läuft die Mindestlaufzeit ohnehin aus oder hat sich der Vertrag bereits stillschweigend verlängert, ist der Wechsel mit einem Monat Frist möglich und meist die günstigere Variante.

Was passiert, wenn am neuen Ort nur langsameres Internet verfügbar ist?

Eine geringere Bandbreite ist nicht automatisch ein Fall für das Umzugs-Sonderkündigungsrecht. Bietet der Anbieter dort einen entsprechenden Tarif an, gilt in der Regel eine Anpassung. Bleibt die gelieferte Geschwindigkeit dauerhaft hinter der Vertragszusage zurück, greifen stattdessen die Minderungsrechte bei Minderleistung.

Muss ich den Router zurückgeben?

Nur Mietgeräte. Gekaufte Router gehören euch und ziehen mit um. Beachtet beim Wechsel der Anschlusstechnik, dass ein DSL-Router an einem Kabel- oder Glasfaseranschluss nicht funktioniert – dort braucht ihr ein Gerät mit passendem Modem oder ein separates Modem davor.

Fazit: Erst Verfügbarkeit prüfen, dann entscheiden

Das Sonderkündigungsrecht beim Internet-Umzug ist enger, als es klingt: Es greift nur bei fehlender Verfügbarkeit am neuen Wohnort. Der Regelfall ist die Mitnahme – zu unveränderten Konditionen, mit einem gedeckelten Umzugsentgelt und ohne automatische Verlängerung.

  • Faustregel 1: Verfügbarkeit mit der exakten neuen Adresse prüfen, bevor ihr irgendetwas unterschreibt.
  • Faustregel 2: Umzug drei bis sechs Wochen vorher melden und einen Wunschtermin nennen.
  • Faustregel 3: Läuft die Mindestlaufzeit ohnehin aus, ist ein Wechsel meist günstiger als die Mitnahme.

Wer beim Umzug gleich die übrigen Verträge sortiert, findet die Energie-Seite im Ratgeber Gasverbrauch berechnen und den Überblick über den nötigen Versicherungsschutz unter Welche Versicherungen braucht man wirklich. Aktuelle Tarifaktionen sammeln wir laufend auf MonsterDealz.de.

Florian Silbereis — MonsterDealz

Geschrieben von

Florian Silbereis

Gründer von MonsterDealz.de, gelernter Fachinformatiker. Spürt seit über 17 Jahren täglich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — Spezialgebiete: Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals und Preisfehler.

Zuletzt geprüft: August 2026

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