Supermarkt-Parkplatz-Strafe bei Penny, Lidl, Aldi und Co.: Wann ihr zahlen mĂĽsst und wann nicht
Auf den Kundenparkplätzen von Penny, Lidl, Aldi, Kaufland und anderen Supermärkten verhängt kein Ordnungsamt die Strafe, sondern ein privater Parkraumdienstleister, und die Forderung ist eine Vertragsstrafe, die ihr nur zahlen müsst, wenn die Regeln gut sichtbar ausgeschildert waren und der Verstoß tatsächlich stimmt. Eine Supermarkt-Parkplatz-Strafe ist ein zivilrechtlicher Betrag, den der Betreiber über die Nutzungsbedingungen am Einfahrtsschild vereinbart und den er bei Verstößen wie zu langem Parken oder fehlender Parkscheibe verlangt, laut Bundesgerichtshof sind mindestens 30 Euro dafür nicht unangemessen. Hier steht, wie diese Verträge zustande kommen, welche Beträge und Zusatzkosten belegt sind, wann ihr zahlen solltet, wann ein Widerspruch Sinn ergibt und wie ihr die Strafe beim nächsten Einkauf gar nicht erst bekommt. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in KĂĽrze
- Der Vertrag entsteht durch das Abstellen des Autos, Voraussetzung sind gut erkennbare Schilder mit Regeln und Beträgen (Verbraucherzentrale Niedersachsen, Januar 2026).
- Der BGH hält ein erhöhtes Parkentgelt von mindestens 30 Euro für zulässig, belegt sind auf Supermarktparkplätzen Beträge von 15 bis 60 Euro.
- Der Halter haftet nicht automatisch, muss vor Gericht aber darlegen, wer gefahren sein könnte (BGH, XII ZR 13/19).
- Ignorieren ist die teuerste Variante: Berechtigtes zahlt ihr fristgerecht, Unberechtigtem widersprecht ihr schriftlich mit Fotos und Kassenbon.
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Was gilt auf dem Parkplatz von Penny, Lidl, Aldi und Co.?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Auf dem Kundenparkplatz gilt Vertragsrecht, nicht der Bußgeldkatalog: Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen kommt der Vertrag mit dem Parkplatzbetreiber ohne Unterschrift zustande, sobald ihr das Auto abstellt (Stand: 19. Januar 2026). Wer parkt, akzeptiert damit die Nutzungsbedingungen, die auf den Schildern stehen, also Höchstparkdauer, Parkscheibenpflicht und die Höhe der Vertragsstrafe.
Der Bundesgerichtshof hat diese Konstruktion am 18. Dezember 2019 bestätigt. In der Pressemitteilung Nr. 164/2019 zum Urteil XII ZR 13/19 heißt es, zwischen Betreiber und Fahrer entstehe ein Nutzungsvertrag, wenn der Fahrer das Angebot durch das Abstellen des Fahrzeugs annimmt. Ist das Parken kostenlos, wie auf den meisten Supermarktparkplätzen, ist das rechtlich eine Leihe und kein Mietvertrag. Die Schilder bringen das „erhöhte Parkentgelt“ als Vertragsstrafe in Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen in diesen Vertrag ein.
Der BGH-Fall spielte nicht vor einem Discounter, sondern auf zwei Krankenhausparkplätzen in Arnsberg, die Verbraucherzentrale Niedersachsen stützt ihren Ratgeber zu Supermarktparkplätzen aber ausdrücklich auf dieses Urteil. Der ADAC fasst den Ausgangspunkt knapp zusammen: „Falschparken auf Privatgrund gilt rechtlich als Besitzstörung.“ Deshalb darf der Eigentümer Regeln aufstellen und durch einen Dienstleister durchsetzen lassen, ein Bußgeld im Sinne des Ordnungsrechts darf aber nur eine Behörde verhängen.
Den Anlass für diesen Ratgeber liefert ein Markt in Bönen im Kreis Unna. Laut Soester Anzeiger gilt auf dem Parkplatz des Penny-Marktes an der Heinrich-Wieschhoff-Straße seit dem 16. Oktober 2026 eine Höchstparkdauer von 90 Minuten, wer sie überschreitet, soll 29,90 Euro zahlen. Entschieden hat das nach dem Bericht der Marktleiter, weil Lkw-Fahrer von der nahen Autobahn den Platz nachts als kostenlosen Autohof nutzten, Laternen und Bordsteine beschädigt wurden und Müll liegen blieb.
Wichtig für die Einordnung: Das ist eine Regel für diesen einen Markt, keine Penny-weite Vorgabe. Eine Stellungnahme von Penny oder der Rewe Group enthält der Bericht nicht, und eine einheitliche Parkregel für alle Filialen hat keine der großen Ketten veröffentlicht. Höchstdauer, Kontrollart und Betrag stehen deshalb immer nur auf dem Schild des jeweiligen Parkplatzes.
FĂĽr diesen Ratgeber hat unsere Redaktion am 18. Oktober 2026 die BGH-Pressemitteilung zum Urteil XII ZR 13/19, die Hinweise der Verbraucherzentrale Niedersachsen und des ADAC, die drei aktuellen Unterlassungsklagen der Verbraucherzentrale Baden-WĂĽrttemberg gegen Parkraumfirmen sowie die Autofahrer-Seiten von fair parken ausgewertet.
Supermarkt-Parkplätze: Parkdauer, Parkgebühren & Überwachung

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Kontrolliert wird auf Supermarktparkplätzen auf zwei Wegen, per Kamera oder per Parkscheibe, und die Höchstparkdauer legt jeder Platz selbst fest: In Bönen sind es 90 Minuten, die Kameras von fair parken erfassen dort laut Soester Anzeiger das Kennzeichen bei der Einfahrt und löschen es bei rechtzeitiger Ausfahrt wieder. Eine Parkscheibe braucht ihr auf diesem Platz nicht.
Bei der Kameravariante erkennt eine Software laut ADAC Kennzeichen und Ankunftszeit und meldet Überschreitungen (Stand: 26. März 2026). Ihr merkt davon beim Parken nichts, die Zahlungsaufforderung kommt später per Post an den Halter. Bei der Parkscheibenvariante gehen Kontrolleure über den Platz und hinterlassen einen Zettel am Auto, wenn die Scheibe fehlt oder die Zeit abgelaufen ist.
Daneben gibt es Plätze, die eine Gebühr verlangen und per Kennzeichen abrechnen. fair parken schreibt auf seiner Seite für Autofahrer, dass Parkgebühren dort bis zu 48 Stunden nach der Ausfahrt digital bezahlt werden können, und verweist für die Regeln auf die Geschäftsbedingungen im Einfahrtsbereich. Wer an einem solchen Platz das Bezahlen vergisst, bekommt keine Gebühr, sondern eine Vertragsstrafe.
Gilt die Parkscheibe auch, wenn sie elektronisch ist?
Das entscheidet auf Privatgrund der Betreiber in seinen Nutzungsbedingungen, nicht die Straßenverkehrs-Ordnung. Ob eine elektronische Parkscheibe akzeptiert wird, steht im Idealfall auf dem Schild, im Zweifel fragt ihr an der Kasse oder legt zusätzlich eine Papierscheibe aus. Elektronische Scheiben sind kein teures Zubehör: In 23 Deal-Beiträgen von MonsterDealz mit Preis im Titel lag eine elektronische Parkscheibe zwischen November 2020 und Oktober 2026 bei 14,99 bis 29,95 Euro, der Median bei 19,95 Euro, 15 der 23 Angebote kosteten weniger als 20 Euro (eigene Auswertung der MonsterDealz-Datenbank, Stand 18. Oktober 2026).
Darf ich nach Ladenschluss auf dem Supermarktparkplatz stehen?
Nur, wenn die Bedingungen es zulassen. Viele Schilder begrenzen das Parken auf die Öffnungszeiten oder auf eine Höchstdauer rund um die Uhr. In Bönen richtete sich die neue Regel gerade gegen das Parken in der Nacht, eine Ausnahme für die Zeit nach Ladenschluss nennt der Bericht nicht. Eine Schranke kam dort laut Marktleiter nicht infrage, weil Packstation, Ladesäulen und Bäckerei rund um die Uhr erreichbar bleiben müssen.
Wie hoch darf eine Vertragsstrafe beim Parken sein?
Eine feste Obergrenze gibt es nicht, aber eine Messlatte: Der Bundesgerichtshof hält ein erhöhtes Parkentgelt von mindestens 30 Euro für hinreichend bestimmt und der Höhe nach nicht unangemessen (Urteil vom 18. Dezember 2019). Der ADAC nennt für Supermarktparkplätze meist 15 bis 30 Euro, manchmal 50 bis 60 Euro (Stand: März 2026).
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bezeichnet 10 bis 30 Euro als üblich und betont, dass auch eine Strafe über dem kommunalen Verwarnungsgeld nicht automatisch unzulässig ist. Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, sagt dazu in einer Pressemitteilung: „Grundsätzlich gilt, dass sie in angemessenem Verhältnis zum Parkverstoß stehen muss – was im Zweifel durch ein Gericht überprüft werden kann“ (Stand: Februar 2024).
Wo die Grenze liegt, wird gerade vor Gericht geklärt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat am 11. August 2026 beim Oberlandesgericht Hamm eine Unterlassungsklage gegen fair parken eingereicht (Aktenzeichen I-13 UKl 10/26). Beanstandet sind zwei Klauseln: eine Vertragsstrafe von 39,90 Euro je Kalendertag bei Verstößen gegen die Parkpflichten und 54,90 Euro für das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne Ausweis. Eine Entscheidung gibt es noch nicht, die Klauseln gelten also, bis ein Gericht anders entscheidet.
| Fall | Betrag | Stand |
|---|---|---|
| Penny Bönen, über 90 Minuten | 29,90 € | ab 16.10.2026 |
| BGH-Fall, Krankenhausparkplatz | mind. 30 € | zulässig |
| Typische Spanne laut ADAC | 15 bis 30 € | März 2026 |
| fair parken, je Kalendertag | 39,90 € | Klage anhängig |
| fair parken, Behindertenparkplatz | 54,90 € | Klage anhängig |
Stand 18.10.2026. Quellen: Soester Anzeiger vom 17.10.2026, BGH-Pressemitteilung Nr. 164/2019, ADAC-Ratgeber vom 26.03.2026, Klageregister der Verbraucherzentralen (OLG Hamm, I-13 UKl 10/26). Der ADAC nennt neben der Spanne vereinzelt 50 bis 60 Euro. MaĂźgeblich ist immer der Betrag auf dem Schild eures Parkplatzes.
Für euch heißt das: Ein Betrag um 30 Euro, der so auf dem Schild steht, ist nach der BGH-Linie kaum angreifbar. Je weiter eine Forderung darüber liegt und je geringer der Verstoß war, desto eher lohnt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, beantworten kann sie verbindlich aber nur ein Gericht.
Muss der Halter zahlen, wenn er nicht selbst gefahren ist?
Nicht automatisch: Laut BGH-Pressemitteilung vom 18. Dezember 2019 haftet der Halter nicht allein deshalb, weil er Halter ist, und es gibt auch keinen Anscheinsbeweis, dass der Halter selbst gefahren ist. Vertragspartner ist nur, wer das Auto abgestellt hat.
Der BGH hat dem Halter aber einen Riegel vorgeschoben. Bei einem kostenlosen Parkplatz kann der Betreiber den Fahrer selbst nicht ermitteln, der Halter dagegen schon. Im Prozess trifft ihn deshalb eine sogenannte sekundäre Darlegungslast. Wörtlich heißt es in der Mitteilung, der Halter könne sich „jedoch nicht auf ein einfaches Bestreiten seiner Fahrereigenschaft beschränken“. Er muss vortragen, wer als Nutzer des Autos zum fraglichen Zeitpunkt in Betracht kam. Im entschiedenen Fall ging es um 214,50 Euro aus drei Verstößen samt Halteranfragen und Inkassokosten, der BGH verwies die Sache zur neuen Verhandlung an das Landgericht Arnsberg zurück.
AuĂźerhalb eines Prozesses seid ihr dem Betreiber keine Auskunft schuldig. Der ADAC schreibt, der Halter mĂĽsse auĂźergerichtlich keinen Fahrer nennen. fair parken bittet Halter, die nicht gefahren sind, auf seiner Autofahrer-Seite trotzdem, den konkreten Fahrer mit Name und Anschrift zu benennen oder den Betrag fristgerecht zu zahlen, sonst behalte sich das Unternehmen zivilrechtliche Schritte vor.
Was bedeutet das praktisch fĂĽr Familien und geteilte Autos?
Fährt in eurem Haushalt mehr als eine Person das Auto, solltet ihr wissen, dass ein bloßes „Ich war es nicht“ vor Gericht nicht reicht. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, es der Firma mitzuteilen, wenn jemand anderes das Auto benutzt hat. Ob ihr dabei einen Namen nennt, entscheidet ihr selbst, klar ist nur: Verklagt euch der Betreiber, müsst ihr die möglichen Fahrer benennen, sonst kann die Klage gegen euch als Halter Erfolg haben.
Kann der Betreiber vom Halter eine Unterlassungserklärung verlangen?
Ja, nach Angaben des ADAC, der sich auf das BGH-Urteil V ZR 160/14 beruft, kann ein Betreiber vom Halter eine Unterlassungserklärung fordern, wenn dieser den Fahrer nicht nennt. Für die erstmalige anwaltliche Forderung fallen laut ADAC rund 150 Euro an, bei einem späteren Verstoß werden aus der Erklärung meist einige Hundert Euro fällig. Eine solche Erklärung solltet ihr deshalb nie ungeprüft unterschreiben, sondern vorher bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt nachfragen.
Zahlungsaufforderung bekommen: Muss ich die Vertragsstrafe vom Supermarkt bezahlen?

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Ja, wenn ihr selbst gefahren seid, der Verstoß stimmt und die Regeln gut sichtbar ausgeschildert waren, dann ist die Forderung nach der BGH-Linie in aller Regel berechtigt, und eine Zahlung von rund 30 Euro ist billiger als jeder Streit. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, berechtigte Forderungen fristgerecht zu zahlen, weil sonst Inkassokosten drohen.
PrĂĽft vor der Ăśberweisung trotzdem fĂĽnf Punkte, die Reihenfolge entspricht dem Aufwand:
- Datum, Uhrzeit, Ort: Wart ihr zu dieser Zeit auf diesem Parkplatz, und stimmt das Kennzeichen?
- Beweis: Enthält das Schreiben Fotos oder Zeitstempel von Ein- und Ausfahrt bzw. von der Windschutzscheibe?
- Betrag: Entspricht die Hauptforderung dem Betrag, der auf dem Schild steht?
- Zusatzkosten: Stehen schon im ersten Schreiben Mahn-, Bearbeitungs- oder HalterermittlungsgebĂĽhren?
- Absender und Konto: Passt das Konto zu den Angaben auf der Website des Betreibers? fair parken etwa nennt auf seiner Autofahrer-Seite zwei Bankverbindungen bei Sparkassen in DĂĽsseldorf und Krefeld.
Wann ist die Forderung angreifbar?
Angreifbar ist sie vor allem, wenn das Schild fehlte, zu klein war oder verdeckt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen nennt ausdrücklich Schilder, die durch Bäume oder Hecken verdeckt sind, und versteckte, unleserliche oder inhaltlich unklare Hinweise. Dazu kommen Fälle, in denen ihr berechtigt geparkt habt, etwa mit Kassenbon innerhalb der Höchstdauer, und Fälle, in denen jemand anderes gefahren ist. Der ADAC weist allerdings darauf hin, dass Gerichte an die Sichtbarkeit der Schilder meist geringe Anforderungen stellen.
Wie widersprecht ihr richtig?
Schriftlich, mit Begründung und Belegen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Fotos beizufügen, etwa von fehlenden Hinweisen, und wer in der Nähe wohnt, kann die Beschilderung noch einmal fotografieren. Der ADAC rät, im Widerspruch deutlich zu machen, dass ihr außergerichtlich nicht zahlen werdet: „Dabei müssen Sie deutlich hervorheben, dass Sie außergerichtlich keine Zahlung leisten werden.“ Das schützt laut ADAC vor Zusatzkosten. Bei fair parken könnt ihr einen Kassenzettel hochladen und eine Stornierungsanfrage starten, nach der Autofahrer-Seite des Unternehmens wird die Forderung bei berechtigtem Parken storniert. Ob ein Bon auch eine Überschreitung der Höchstparkdauer ausgleicht, schreibt fair parken nicht.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten im Einzelfall hilft die Verbraucherzentrale eures Bundeslands weiter, ADAC-Mitglieder können zusätzlich die Rechtsberatung des Clubs nutzen.
Mahnung, Halterermittlung, Inkasso: Welche Zusatzkosten sind zulässig?
Zusatzkosten dürfen nur verlangt werden, wenn ihr in Verzug seid, und für eine Mahnung nennt der ADAC höchstens 3 Euro. Vertraglich verwirkt ist die Strafe selbst nach Paragraf 339 BGB erst, wenn der Schuldner in Verzug kommt.
Wann das der Fall ist, regelt Paragraf 286 BGB: in der Regel durch eine Mahnung nach Fälligkeit, oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, gegenüber Verbrauchern aber nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist. Der ADAC ergänzt, der Überwacher müsse nachweisen, dass euch der Zahlschein überhaupt zugegangen ist.
Einzelne Gebühren haben die Verbraucherzentralen bereits angegriffen. Gegen die ParkDepot GmbH hat das Oberlandesgericht Bamberg am 9. Juni 2026 ein Anerkenntnisurteil erlassen, beanstandet waren unter anderem eine Gebühr von 6 Euro für die Halterermittlung und ein Zuschlag von bis zu 30 Euro bei ausländischen Kennzeichen (Aktenzeichen 3 UKl 28/25 e). Gegen die Park & Control PAC GmbH richtet sich eine Klage wegen 5,85 Euro Halterermittlung und 3,50 Euro Mahnkosten: Das Landgericht Stuttgart hat sie teilweise abgewiesen, die Verbraucherzentrale ist in Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart (2 U 10/26), das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Teuer wird es, wenn Briefe liegen bleiben. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt, dass Inkassokosten die Hauptforderung oft übersteigen, und laut ADAC verlangen Inkassobüros zum Teil Kosten, die über den Rahmen hinausgehen. Ob ein Inkassoschreiben seriös ist und welche Gebühren dort gedeckelt sind, prüft ihr mit unserem Ratgeber zu Inkasso-Betrugsfirmen, Zahlungsaufforderungen per SMS mit Link sind fast immer gefälscht, wie unser Beitrag zum Betrug mit Park-Apps zeigt.
Wann verjährt eine private Parkforderung?
Nach drei Jahren, denn für die Vertragsstrafe gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von Paragraf 195 BGB. Sie beginnt nach Paragraf 199 BGB erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger den Schuldner kennt. Ein Parkverstoß vom Oktober 2026 verjährt also frühestens mit Ablauf des 31. Dezember 2029. Mit dem behördlichen Bußgeldbescheid und seiner Verjährung hat das nichts zu tun.
Wie vermeidet ihr die Strafe beim Einkauf bei Penny, Lidl, Aldi und Co.?

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Am sichersten vermeidet ihr sie mit dem Blick auf das Schild an der Einfahrt, denn dort stehen Höchstdauer, Kontrollart und Betrag, in Bönen etwa 90 Minuten und 29,90 Euro. Der ADAC Nordrhein nannte schon 2020 drei Regeln, die bis heute tragen: Schilder lesen, die Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen und den Kassenbon aufbewahren.
- Schild: an jeder Einfahrt kurz lesen, auch bei bekannten Märkten, denn Regeln ändern sich wie in Bönen von einem Tag auf den anderen.
- Parkscheibe: auf Plätzen mit Scheibenpflicht sofort auslegen, nicht erst nach dem Einkauf, und auf die Ankunftszeit stellen.
- Zeit: bei Kameraplätzen den Wecker im Handy auf die Höchstdauer minus zehn Minuten stellen.
- Kassenbon: behalten, er belegt bei Firmen wie fair parken eure Kundeneigenschaft.
- Kombination: wer nach dem Einkauf noch zum Arzt oder Friseur geht, parkt besser um.
Was die Händler selbst sagen, ist dünn belegt. Laut einer dpa-Umfrage, die Lebensmittel Praxis am 22. August 2025 wiedergab, erklärten Lidl und Aldi Nord, nicht an den Vertragsstrafen zu verdienen. Kaufland gab an, nach Kundenfeedback Verträge mit Parkraumbewirtschaftern angepasst und die Zusammenarbeit mit bestimmten Dienstleistern beendet zu haben. Eigene Kulanzregeln für Kassenbons hat keine der Ketten veröffentlicht, maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Dienstleisters.
Wer ohnehin regelmäßig bei Penny einkauft, kann den Parkplatz-Stopp mit den Rabatten der Penny App verbinden, bei Lidl gilt das für die Lidl Plus App. Planung spart dabei doppelt: Wer seinen Einkauf vorher zusammenstellt, steht kürzer auf dem Parkplatz und kauft weniger spontan.
MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und aktive Mitglieder über das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt, Supermarkt-Aktionen von Penny, Lidl, Aldi und Kaufland gehören dazu.
Abschleppen, Wohnmobil, Lkw: Was gilt bei längerem Parken?
Abgeschleppt werden darf auch vom Supermarktparkplatz, und das Auto gibt der Überwacher laut ADAC erst gegen Bezahlung der Abschleppkosten heraus, eine Praxis, die der BGH billigt. Der ADAC Nordrhein bezifferte Abschleppkosten 2020 auf meist rund 150 Euro, mit erheblichen Zuschlägen nachts sowie an Sonn- und Feiertagen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält das Abschleppen für zulässig, wenn es vorher ausdrücklich angekündigt wurde, die Kosten können dann auch den Halter treffen. Das Schild ist also auch hier der Maßstab: Steht dort ein Abschlepphinweis, geht ihr bei längerem Parken ein Risiko ein, das deutlich teurer ist als jede Vertragsstrafe.
Gerade das nächtliche Abstellen großer Fahrzeuge hat in Bönen zur 90-Minuten-Regel geführt. Für Camper gilt deshalb: Ein Supermarktparkplatz ist kein Stellplatz, auch wenn er nachts leer ist. Welche Regeln für Wohnmobile im öffentlichen Straßenraum gelten und wo Parken in Campen übergeht, erklärt unser Ratgeber zum Wohnmobil parken.
Private ParkraumĂĽberwachung: Vor- & Nachteile fĂĽr Kunden
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Freie Plätze für Kunden statt Dauerparker | Strafe ab rund 30 € schon beim Überziehen |
| Parken innerhalb der Höchstdauer meist kostenlos | Kameraverstoß fällt erst per Post auf |
| Kennzeichen wird bei rechtzeitiger Ausfahrt gelöscht | Mahn- und Inkassokosten bei Verzug |
| Kassenbon kann Stornierung begrĂĽnden | Regeln wechseln von Markt zu Markt |
Häufige Fragen zur Supermarkt-Parkplatz-Strafe
Ist das Parkticket als privatrechtlicher Vertrag oder als behördlicher Bußgeldbescheid einzustufen?
Als privatrechtliche Vertragsstrafe. Auf dem Supermarktparkplatz entsteht laut BGH ein Nutzungsvertrag mit dem Betreiber, das Schild legt die Strafe fest. Ein Bußgeld darf nur eine Behörde verhängen, deshalb gibt es für private Parkverstöße auch keine Punkte in Flensburg und keinen Bußgeldbescheid mit Einspruchsfrist.
Wie muss ein Privatparkplatz beschildert sein, damit eine Vertragsstrafe wirksam ist?
Gut sichtbar und verständlich, mit Regeln und Betrag. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen nennt versteckte, unleserliche, inhaltlich unklare oder durch Hecken verdeckte Schilder als Grund gegen die Wirksamkeit. Der ADAC ergänzt, dass Gerichte meist keine hohen Anforderungen stellen, ein normal lesbares Schild an der Einfahrt reicht in der Regel.
Welche Auswirkungen hat das Ignorieren von Mahnungen privater Parkraumbetreiber?
Ihr geratet in Verzug, und dann dürfen Mahn- und Inkassokosten dazukommen, die laut Verbraucherzentrale Niedersachsen oft höher sind als die eigentliche Strafe. Im Extremfall folgt eine Klage. Wer die Forderung für unberechtigt hält, sollte deshalb schriftlich widersprechen, statt zu schweigen.
Was passiert, wenn ich die Parkscheibe auf dem Lidl-Parkplatz vergesse?
Dann verlangt der beauftragte Dienstleister die Vertragsstrafe, die auf dem Schild steht, belegt sind laut ADAC meist 15 bis 30 Euro. Eine einheitliche Lidl-Regel gibt es nicht. Hattet ihr gekauft und die Höchstdauer eingehalten, lohnt eine Nachfrage beim Dienstleister mit Kassenbon.
Muss ich zahlen, wenn ich nicht selbst gefahren bin?
Außergerichtlich müsst ihr als Halter laut ADAC weder zahlen noch den Fahrer nennen. Verklagt euch der Betreiber, müsst ihr nach dem BGH-Urteil XII ZR 13/19 aber darlegen, wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren sein könnte, sonst könnt ihr als Halter verurteilt werden.
Gilt eine Penny-Regel wie in Bönen für alle Penny-Märkte?
Nein. Die 90-Minuten-Grenze mit 29,90 Euro Vertragsstrafe hat laut Soester Anzeiger der Marktleiter für den Markt in Bönen eingeführt. Andere Penny-Parkplätze haben eigene Regeln oder gar keine Überwachung, entscheidend ist das Schild vor Ort.
Wie lange darf man typischerweise auf einem Supermarkt-Parkplatz stehen?
Eine Standarddauer gibt es nicht, sie steht auf dem Schild. Der aktuelle Fall aus Bönen nennt 90 Minuten, im BGH-Fall war das Parken mit Parkscheibe für eine Höchstdauer kostenlos. Wer länger braucht, etwa für einen Großeinkauf mit Café-Besuch, sollte die Grenze vor dem Aussteigen prüfen.
Fazit: Schild lesen, Bon behalten, Briefe nicht liegen lassen
Eine Vertragsstrafe auf dem Parkplatz von Penny, Lidl, Aldi oder Kaufland ist kein Bußgeld, aber auch kein Bluff: Der BGH hält mindestens 30 Euro für zulässig, wenn das Schild sie deutlich ankündigt. Wer selbst gefahren ist und überzogen hat, zahlt deshalb am günstigsten sofort. Wer nicht gefahren ist, berechtigt geparkt hat oder kein Schild sehen konnte, widerspricht schriftlich mit Fotos und Kassenbon.
- Vor dem Aussteigen das Schild an der Einfahrt lesen, auch im Stammmarkt.
- Kassenbon behalten und Parkscheibe sofort auslegen, wo sie verlangt wird.
- Jedes Schreiben binnen der Frist beantworten, durch Zahlung oder schriftlichen Widerspruch.
Die aktuellen Angebote von Penny, Lidl, Aldi und Kaufland, damit sich der Weg zum Supermarkt auch lohnt, findet ihr jeden Tag auf MonsterDealz.de.