Rentenalter 2026: Tabelle nach Jahrgang, Abschläge und was sich ändern soll

Das Rentenalter liegt in Deutschland für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren, für die Jahrgänge 1947 bis 1963 je nach Geburtsjahr zwischen 65 Jahren und einem Monat und 66 Jahren und zehn Monaten. Das Rentenalter, im Gesetz Regelaltersgrenze genannt, ist das Lebensalter, ab dem die gesetzliche Rentenversicherung eine Altersrente ohne Abschlag zahlt. Eine Rente mit 68, 69 oder 70 ist nicht beschlossen: Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 lediglich empfohlen, die Grenze nach 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln, ein Gesetzentwurf dazu ist bisher nicht veröffentlicht. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geltendes Recht: Regelaltersgrenze 67 ab Jahrgang 1964, Jahrgang 1960 erreicht sie mit 66 Jahren und 4 Monaten.
  • Früher geht es ab 63 mit 35 Versicherungsjahren, das kostet 0,3 Prozent Rente je Monat, höchstens 14,4 Prozent.
  • Mit 45 Versicherungsjahren gibt es die Rente ab Jahrgang 1964 mit 65 ohne Abschlag, mit Schwerbehinderung ebenfalls.
  • Nur Vorschlag: Kopplung an die Lebenserwartung, nach Rechnung der Kommission etwa 67,5 Jahre bis 2041.

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Was ist das Rentenalter — und ab wann gilt das Rentenalter 67?

Älteres Paar von hinten auf einer Bank am See – Symbolbild für das Rentenalter in Deutschland

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Das Rentenalter 67 gilt für alle, die 1964 oder später geboren sind: Nach § 35 SGB VI wird die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht (Gesetzesstand Oktober 2026). Für ältere Jahrgänge regelt § 235 SGB VI den Übergang, der 2012 mit dem Jahrgang 1947 begonnen hat und 2031 abgeschlossen ist. Wer gerade seinen Ruhestand plant und wegen der Schlagzeilen um die Rente mit 70 unsicher ist, hält sich an diese Reihenfolge: erst das Gesetz, dann die Debatte.

Im Alltag meint Rentenalter drei verschiedene Dinge, und genau das sorgt für Verwirrung. Die Regelaltersgrenze ist der gesetzliche Normalfall. Daneben gibt es niedrigere Altersgrenzen für Menschen mit sehr langen Versicherungszeiten oder einer Schwerbehinderung. Und schließlich gibt es das tatsächliche Renteneintrittsalter, also das Alter, in dem Menschen wirklich in Rente gehen. Es lag laut Jahresbericht der Deutschen Rentenversicherung 2025 bei durchschnittlich 64,7 Jahren, im Jahr 2000 waren es noch 62,3 Jahre.

Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion die Paragrafen des Sechsten Sozialgesetzbuchs, die aktuelle Broschüre der Deutschen Rentenversicherung und die Empfehlungen der Alterssicherungskommission im Wortlaut ausgewertet. MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und aktive Mitglieder über das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt. Im Magazin stehen nach eigener Zählung 1.438 veröffentlichte Ratgeber, 14 davon zur Rente (Stand: 6. Oktober 2026).

Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr: die Tabelle

Die Anhebung läuft in zwei Geschwindigkeiten: Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 stieg die Grenze um einen Monat je Jahrgang, seit dem Jahrgang 1959 sind es zwei Monate. Die mittlere Spalte zeigt die Regelaltersgrenze, die rechte die Altersgrenze der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren.

Geburtsjahr Regelaltersgrenze Mit 45 Jahren
1958 66 Jahre 64 Jahre
1959 66 J. 2 Mon. 64 J. 2 Mon.
1960 66 J. 4 Mon. 64 J. 4 Mon.
1961 66 J. 6 Mon. 64 J. 6 Mon.
1962 66 J. 8 Mon. 64 J. 8 Mon.
1963 66 J. 10 Mon. 64 J. 10 Mon.
ab 1964 67 Jahre 65 Jahre

Quelle: § 235 und § 236b SGB VI, abgerufen am 6. Oktober 2026. Mit 45 Jahren meint die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Für die Jahrgänge 1947 bis 1957 lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren plus einem Monat je Jahrgang.

Gilt für Frauen ein anderes Rentenalter?

Nein, Frauen und Männer haben heute dieselben Altersgrenzen. Die frühere Altersrente für Frauen ab 60 steht zwar noch in § 237a SGB VI, sie gilt aber nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind. Auch das durchschnittliche Zugangsalter von 64,7 Jahren gilt laut Rentenversicherung für beide Geschlechter.

Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Abgelegte Arbeitshandschuhe und Hobel auf einer Werkbank – Symbolbild für den frühesten Rentenbeginn nach langen Arbeitsjahren

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Frühestens mit 63 Jahren, bei anerkannter Schwerbehinderung mit 62: Das sind nach § 36 und § 37 SGB VI die niedrigsten Altersgrenzen für alle ab 1964 Geborenen, und beide setzen 35 Versicherungsjahre voraus. Die gesetzliche Rentenversicherung kennt vier Altersrenten mit unterschiedlichen Zugangsbedingungen. Welche zu euch passt, hängt von zwei Größen ab: dem Geburtsjahr und der Wartezeit, also der Zeit, die ihr mindestens versichert gewesen sein müsst.

Rentenart Frühester Beginn Abschlag
Regelaltersrente 67 Jahre keiner
Besonders langjährig 65 Jahre keiner
Langjährig Versicherte 63 Jahre bis 14,4 %
Schwerbehinderte 62 Jahre bis 10,8 %

Werte für Versicherte ab Jahrgang 1964 nach §§ 35 bis 38 SGB VI, abgerufen am 6. Oktober 2026. Wartezeiten: Regelaltersrente 5 Jahre, besonders langjährig Versicherte 45 Jahre, die beiden anderen Renten 35 Jahre (§ 50 SGB VI).

Die Regelaltersrente ist die Rente mit der niedrigsten Hürde: Fünf Jahre Versicherungszeit genügen. Vorzeitig lässt sie sich nicht beziehen. Wer einmal eine Altersrente gewählt hat, kann später grundsätzlich nicht mehr in eine andere wechseln, schreibt die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ (21. Auflage, Juli 2026).

Wie wirken sich 45 Arbeitsjahre aus?

Mit 45 Versicherungsjahren gibt es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag, aber nicht mehr mit 63. Der Name Rente mit 63 stammt aus dem Jahr 2014 und trifft nur noch auf vor 1953 Geborene zu. Für den Jahrgang 1962 liegt die Grenze bei 64 Jahren und 8 Monaten, ab Jahrgang 1964 bei 65 Jahren. Vorziehen lässt sich diese Rente nicht, auch nicht gegen Abschlag. Zu den 45 Jahren zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege, in Grenzen auch Zeiten mit Arbeitslosengeld, nicht aber Zeiten mit Bürgergeld oder Arbeitslosenhilfe. Welche Zeiten im Detail zählen und was aus dieser Rentenart werden soll, steht in unserem Ratgeber zur Abschaffung der Rente mit 63. Wer Kinder erzogen hat, findet die Anrechnung der Erziehungszeiten im Beitrag zur Mütterrente.

Rentenbeginn bei Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen können ab Jahrgang 1964 mit 65 Jahren ohne Abschlag und mit 62 Jahren mit Abschlag in Rente gehen. Voraussetzung sind 35 Versicherungsjahre und ein Grad der Behinderung von mindestens 50, der bei Rentenbeginn noch vorliegen muss. Für den Jahrgang 1962 liegen die beiden Grenzen bei 64 Jahren und 8 Monaten sowie 61 Jahren und 8 Monaten. Der Abschlag ist hier auf 10,8 Prozent begrenzt, weil er nur bis zur Grenze von 65 gerechnet wird. Was der Ausweis darüber hinaus bringt, haben wir bei den Vorteilen des Schwerbehindertenausweises zusammengestellt.

Kann ich mit 60 ohne Abschläge gehen?

Nein. Eine Altersrente mit 60, 58 oder 55 sieht das geltende Recht für heutige Arbeitnehmer nicht vor, weder mit noch ohne Abschlag. Die Rentenarten, die früher ab 60 möglich waren, die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, sind ausgelaufen. Wer vor 62 oder 63 aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, fällt unter die Erwerbsminderungsrente. Sie ist keine Altersrente und hat eigene Voraussetzungen.

Wie hoch sind die Abschläge bei Frührente?

Zwei unterschiedlich gefüllte Münzgläser neben einem leeren Notizbuch – Symbolbild für Rentenabschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent der Rente für jeden Monat, den ihr vor eurer Altersgrenze in Rente geht, also 3,6 Prozent pro Jahr. Grundlage ist § 77 SGB VI, der den Zugangsfaktor für jeden vorgezogenen Kalendermonat um 0,003 senkt. Die Deutsche Rentenversicherung formuliert es in ihrer Broschüre so: „Jeder Monat des vorgezogenen Rentenbeginns kostet Sie jedoch 0,3 Prozent Abschlag.“ (Stand: Juli 2026).

Die unausgesprochene Folgefrage lautet meist: Wie wirken sich Rentenabschläge dauerhaft auf die monatliche Auszahlung aus? Der Abschlag gilt für die gesamte Laufzeit der Rente, also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze, und er überträgt sich auf eine spätere Hinterbliebenenrente. Für den Jahrgang 1964 und jünger ergeben vier vorgezogene Jahre den Höchstwert von 14,4 Prozent, beim Jahrgang 1960 sind es mit 63 Jahren 12,0 Prozent.

Dazu kommt ein zweiter Effekt, den viele übersehen: Wer früher aufhört, zahlt auch weniger Jahre ein. Das folgende Rechenbeispiel zeigt beide Effekte zusammen. Es ist eine eigene Beispielrechnung für jemanden ab Jahrgang 1964, der immer genau den Durchschnitt verdient hat und mit 67 auf 42 Entgeltpunkte käme. Ein Entgeltpunkt ist seit dem 1. Juli 2026 genau 42,52 Euro Monatsrente wert.

Rentenbeginn Bruttorente Differenz zu 67
mit 63 1.383,09 € −402,75 €
mit 66 1.680,56 € −105,28 €
mit 67 1.785,84 € —
mit 68 1.938,06 € +152,22 €

Eigene Beispielrechnung, Stand 6. Oktober 2026: ein Entgeltpunkt je Arbeitsjahr, aktueller Rentenwert 42,52 Euro, Abschlag 0,3 Prozent und Zuschlag 0,5 Prozent je Monat. Monatliche Bruttorente vor Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuern. Eure Werte weichen ab, verbindlich ist nur die Rentenauskunft.

Ein Jahr früher in Rente kostet in diesem Beispiel also rund 105 Euro im Monat oder 1.263 Euro im Jahr, lebenslang. Davon entfallen etwa 63 Euro auf den Abschlag und 42,52 Euro auf den fehlenden Entgeltpunkt. Wer mit 63 statt mit 67 geht, verzichtet auf gut 400 Euro monatlich. Ob sich das trägt, hängt auch von den Abzügen ab: Wie viel von der Bruttorente steuerpflichtig ist, erklärt der Ratgeber zur Rentenbesteuerung 2026, und wie sich der Rentenwert weiterentwickelt, steht im Beitrag zur Rentenerhöhung 2027.

Gibt es Möglichkeiten, Abschläge durch Sonderzahlungen auszugleichen?

Ja: Ab dem 50. Lebensjahr dürft ihr den Abschlag mit Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen, daran hat die Deutsche Rentenversicherung zuletzt am 5. Oktober 2026 erinnert. Die Rechtsgrundlage ist § 187a SGB VI. Ihr müsst dafür gegenüber der Rentenversicherung erklären, dass ihr eine vorgezogene Altersrente beanspruchen wollt, und eine Auskunft über die höchstmögliche Zahlung beantragen. Der Antrag verpflichtet zu nichts.

Was das kostet, lässt sich überschlagen. Ein Entgeltpunkt kostet 2026 genau 9.661,58 Euro, das sind 18,6 Prozent Beitragssatz auf das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro. Im Beispiel oben mindert ein Jahr Vorziehen 41 Entgeltpunkte um 3,6 Prozent, also um 1,476 Punkte. Weil auch die nachgekauften Punkte den Abschlag tragen, wird der Betrag durch den Zugangsfaktor 0,964 geteilt. Das ergibt rund 14.793 Euro für knapp 63 Euro mehr Monatsrente. Für den vollen Ausgleich von vier Jahren wären es in derselben Rechnung rund 61.762 Euro.

Rein rechnerisch hat sich die Zahlung für ein Jahr nach knapp 20 Jahren Rentenbezug amortisiert, Rentenerhöhungen und Steuereffekte nicht mitgerechnet. Die Rentenversicherung weist darauf hin, dass sich Sonderzahlungen als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen lassen, und dass die Zahlung als Einmalbetrag oder in Teilbeträgen möglich ist. Zwei Punkte solltet ihr vor der Überweisung kennen. Erstens wird nach dem Gesetz nichts erstattet, wenn ihr später doch nicht vorzeitig in Rente geht, die Beiträge sorgen dann laut Rentenversicherung für eine höhere Altersrente. Zweitens steigt der Preis je Entgeltpunkt mit dem Durchschnittsentgelt: Die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen rechnet in ihrem Rententipp vom Oktober 2026 damit, dass der Ausgleich 2027 teurer wird.

Wer die Summe über mehrere Jahre anspart, lässt das Geld bis zur Überweisung besser nicht unverzinst auf dem Girokonto liegen. Wie ein Tagesgeldkonto dafür funktioniert, zeigen wir am Beispiel des DKB-Tagesgelds. Eine Anlageempfehlung ist das nicht.

Lohnt sich das Arbeiten bis 70? Zuschlag, Hinzuverdienst und Aktivrente

Grauhaarige Person von hinten beim Einsortieren von Büchern in einem Buchladen – Symbolbild für Arbeiten über das Rentenalter hinaus

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Wer die Rente nach der Regelaltersgrenze nicht abruft, bekommt 0,5 Prozent Zuschlag je Monat, das sind 6 Prozent pro Jahr und nach § 77 SGB VI ein Zugangsfaktor, der monatlich um 0,005 steigt. Im Rechenbeispiel bringt ein Jahr Aufschub mit Weiterarbeit 152 Euro mehr Monatsrente: rund 110 Euro durch den Zuschlag, 42,52 Euro durch den zusätzlichen Entgeltpunkt. Die Rentenversicherung rechnet in ihrer Broschüre für zwei Jahre Aufschub mit insgesamt etwa 17 Prozent mehr Rente, 12 Prozent Zuschlag plus rund 5 Prozent aus den Beiträgen.

Die Gegenrechnung gehört dazu: Für jedes Jahr Aufschub verzichtet ihr auf zwölf Monatsrenten. Im Beispiel sind das 21.430 Euro, die sich über das Plus von 152 Euro erst nach knapp zwölf Jahren wieder einspielen. Die Rentenversicherung nennt das den Geldwert des Rentenaufschubs.

Rente und Job gleichzeitig: Hinzuverdienst ohne Grenze

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Ihr könnt also eine vorgezogene Altersrente beziehen und daneben unbegrenzt verdienen, die Rente wird nicht gekürzt. Bis Ende 2022 lag die Grenze bei 46.060 Euro im Jahr. Anders ist es bei Erwerbsminderungsrenten, dort gelten weiter Grenzen. Wer Rente und Arbeit kombiniert, sollte die Teilrente kennen: Sie lässt sich zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente frei wählen. Was sich dabei Anfang 2027 beim Krankengeld ändert, steht im Ratgeber zur Teilrente 2027.

Aktivrente: 2.000 Euro im Monat steuerfrei

Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft und stellt bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei, wenn ihr nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet. Sie ist keine Rente, sondern ein Steuervorteil. Laut Bundesregierung gilt sie für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, nicht aber für Selbstständige, Beamte und Minijobs. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an. Entscheidend für die Planung: Der Vorteil beginnt erst mit der Regelaltersgrenze, nicht mit einer vorgezogenen Rente.

Steigt das Rentenalter auf 68, 69 oder 70? Was gilt und was nur diskutiert wird

Beschlossen ist nichts davon: Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen übergeben, und daraus ergäbe sich nach ihrer eigenen Rechnung ein Rentenalter von etwa 67,5 Jahren bis 2041, nicht 70. So steht es auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Empfehlungen einer Kommission sind kein Gesetz. Bis der Bundestag etwas beschließt und es im Bundesgesetzblatt steht, gelten die Tabellen weiter oben.

Der Kern der Empfehlung zum Rentenalter lautet im Wortlaut des Ministeriums: „Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen.“ Von jedem gewonnenen Lebensjahr würden also acht Monate auf längeres Arbeiten und vier Monate auf längeren Rentenbezug entfallen. Mit den mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamts stiege die Grenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate, grob ein halbes Jahr je Jahrzehnt.

Die folgende Gegenüberstellung trennt Gesetz und Vorschlag.

Punkt Gilt heute Empfohlen
Regelaltersgrenze 67 Jahre Kopplung nach 2031
Frühester Beginn 63 Jahre 64 Jahre
45 Versicherungsjahre abschlagsfrei ab 65 Abschaffung
Abschlag, Zuschlag 0,3 % und 0,5 % regelmäßig prüfen

Linke Spalte: SGB VI für Versicherte ab Jahrgang 1964. Rechte Spalte: Empfehlungen 5, 6, 8 und 9 der Alterssicherungskommission laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales, abgerufen am 6. Oktober 2026. Als Ersatz für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren empfiehlt die Kommission eine Schutzrente für langjährige Beitragszahler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können.

Warum das Thema gerade jetzt hochkocht

Anlass ist der Zeitplan der Koalition. Bundeskanzler Friedrich Merz hat am 4. Oktober 2026 im ARD-„Bericht aus Berlin“ laut übereinstimmenden Medienberichten verlangt, die Entscheidungen zur Rentenversicherung noch im vierten Quartal 2026 zu treffen. Arbeitsministerin Bärbel Bas hat nach Angaben ihres Ministeriums angekündigt, die Empfehlungen möglichst vollständig umsetzen zu wollen. In der SPD-Fraktion gibt es den Berichten zufolge Widerstand gegen Fristen, vor allem beim Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren. Ein Referentenentwurf ist bis zum 6. Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Mitte September berichteten Medien über einen Arbeitsentwurf aus dem Ministerium, den das Haus den Berichten zufolge als frühes und inzwischen veraltetes Papier bezeichnet hat. Jahrgangslisten, die daraus abgeleitet werden, sind deshalb keine Rechtslage, sondern Spekulation.

Rentenalter im Vergleich: Wo steht Deutschland?

Deutschland steht im Ländervergleich des finnischen Rentenzentrums ETK für 2026 mit 66 Jahren und 4 Monaten, dem Zielwert 67 im Jahr 2031 und ohne Kopplung an die Lebenserwartung. Derselbe Vergleich der Rentenalter führt Dänemark mit 67 Jahren und einem beschlossenen Anstieg auf 70 Jahre bis 2040, die Niederlande mit 67 Jahren und 67 Jahren und 3 Monaten ab 2028, Italien mit 67 Jahren. Alle drei haben eine Kopplung an die Lebenserwartung. Frankreich liegt bei 62 Jahren und 9 Monaten mit Ziel 64 im Jahr 2032. Über Rentenhöhe und Abschläge sagt der Vergleich der Altersgrenzen nichts.

Wie berechne ich mein persönliches Renteneintrittsalter?

In drei Schritten: Geburtsjahr in der Tabelle nachschlagen, Versicherungsjahre prüfen, dann die Rentenart wählen. Für die genaue Rechnung bietet die Deutsche Rentenversicherung einen kostenlosen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner an, der nach Geburtsdatum und Rentenart den frühesten Termin und den Abschlag ausgibt, dazu berät sie nach eigenen Angaben in rund 160 Auskunfts- und Beratungsstellen bundesweit (Stand: Juni 2026).

  • Geburtsjahr: bestimmt die Regelaltersgrenze, bei den Jahrgängen 1959 bis 1963 in Schritten von zwei Monaten.
  • Versicherungsjahre: 5 Jahre reichen für die Regelaltersrente, 35 für den vorgezogenen Beginn, 45 für die abschlagsfreie Rente vor der Regelaltersgrenze.
  • Versicherungsverlauf: Ob die 35 oder 45 Jahre wirklich erfüllt sind, steht nur im Rentenkonto. Fehlende Ausbildungs-, Kindererziehungs- oder Wehrdienstzeiten lassen sich über eine Kontenklärung nachtragen.

Die nächste Frage ist fast immer die nach der Höhe. Die Rentenauskunft beantwortet sie verbindlicher als jeder Rechner, weil sie auf eurem tatsächlichen Konto beruht. Wichtig ist außerdem der Antrag: Nach § 99 SGB VI beginnt die Rente nur dann pünktlich, wenn ihr sie spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Erfüllung der Voraussetzungen beantragt. Danach zahlt die Rentenversicherung erst ab dem Antragsmonat. Die Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen.

Zur Planung gehört auch die Lücke zwischen letztem Gehalt und Rente. Wie lange ein Depot als Brücke reicht, rechnet der Ratgeber zur Entnahmerate im Ruhestand vor. Für Jüngere, die zusätzlich vorsorgen wollen, ordnen wir das Altersvorsorgedepot ein.

Vor- & Nachteile eines vorgezogenen Rentenbeginns

Vorteile Nachteile
Bis zu vier Jahre früher im Ruhestand Abschlag bis 14,4 Prozent, lebenslang
Hinzuverdienst seit 2023 ohne Grenze Weniger Beitragsjahre senken die Rente zusätzlich
Abschlag ab 50 durch Sonderzahlung ausgleichbar Ausgleich kostet fünfstellige Beträge
Teilrente erlaubt gleitenden Übergang Aktivrente erst ab der Regelaltersgrenze

Häufige Fragen zum Rentenalter

Bekomme ich mit 65 Jahren automatisch Rente?

Nein, in doppelter Hinsicht. Mit 65 gibt es eine Rente ohne Abschlag nur noch mit 45 Versicherungsjahren oder mit Schwerbehinderung, die Regelaltersgrenze liegt für Jüngere bei 67. Und automatisch kommt keine Rente: Alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gezahlt.

Welche Abschläge drohen bei einem vorzeitigen Renteneintritt?

0,3 Prozent je vorgezogenem Monat, 3,6 Prozent pro Jahr. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte sind es höchstens 14,4 Prozent, bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen höchstens 10,8 Prozent. Der Abschlag gilt dauerhaft.

Welche Auswirkungen hat eine Frühverrentung auf die Krankenversicherung der Rentner?

Wer eine Rente bezieht und die Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt, ist in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Die Rentenversicherung übernimmt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags auf die Rente, den Beitrag zur Pflegeversicherung tragt ihr allein. Freiwillig und privat Versicherte können einen Zuschuss beantragen. Diese Regeln greifen erst mit dem Rentenbezug: Wer die Zeit zwischen Job und frühestem Rentenbeginn privat überbrückt, sollte seinen Versicherungsstatus vorher mit der Krankenkasse klären.

Wie hoch ist das Rentenalter für den Geburtsjahrgang 1964?

67 Jahre. Der Jahrgang 1964 ist der erste, für den die Regelaltersgrenze voll gilt, er erreicht sie im Jahr 2031. Mit 45 Versicherungsjahren ist der Rentenbeginn mit 65 ohne Abschlag möglich, mit 35 Jahren ab 63 mit 14,4 Prozent Abschlag.

Wann ist der Rentenbeginn für den Jahrgang 1960?

Mit 66 Jahren und 4 Monaten. Wer 1960 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze also je nach Geburtsmonat zwischen Mai 2026 und April 2027. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren gab es für diesen Jahrgang mit 64 Jahren und 4 Monaten.

Trifft eine Anhebung des Rentenalters auch rentennahe Jahrgänge?

Nach der Empfehlung der Kommission nicht vor 2031, denn bis dahin läuft die bereits beschlossene Anhebung auf 67. Welche Jahrgänge eine Kopplung an die Lebenserwartung zuerst träfe und welche Übergangsfristen gelten würden, legt erst ein Gesetz fest. Für die Rente mit 63 haben wir den Diskussionsstand gesondert aufbereitet, für die Jüngsten lohnt ein Blick auf die Frühstart-Rente.

Fazit: Erst die eigene Altersgrenze klären, dann die Debatte verfolgen

Das Rentenalter beträgt nach geltendem Recht 67 Jahre für alle ab 1964 Geborenen, und daran ändert die laufende Reformdebatte bis zu einem Gesetzesbeschluss nichts. Wer früher gehen will, zahlt 0,3 Prozent Abschlag je Monat und kann ihn ab 50 ausgleichen. Wer länger bleibt, bekommt 0,5 Prozent Zuschlag je Monat und seit 2026 bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn steuerfrei.

  • Fordert eure Rentenauskunft an und prüft, ob 35 oder 45 Versicherungsjahre zusammenkommen.
  • Rechnet jeden vorgezogenen Monat mit Abschlag und fehlenden Beiträgen, nicht nur mit dem Abschlag.

Was bis zum Rentenbeginn im Alltag an Ausgaben zu sparen ist, findet ihr täglich neu auf der Startseite von MonsterDealz.

Über den Autor

Florian Silbereis

Ich bin Florian, 44 Jahre alt, gelernter Fachinformatiker und Gründer von MonsterDealz.de. Seit über 17 Jahren spüre ich täglich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — mein Wissen daraus steckt im Ratgeber „Schnäppchen richtig jagen: Der Insider-Guide für smarte Online-Käufer“ (2026). Meine Spezialgebiete sind Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals, Tagesgeldkonten und das Finden echter Preisfehler bei großen Shops wie Amazon, MediaMarkt, Saturn und Otto. Mehr über mich: interlynx.de, unterwegs bin ich auch auf Mastodon. Habt ihr Fragen oder einen heißen Deal-Tipp? Schreibt mir gerne in den Kommentaren, PN,oder über die Kontaktseite.

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