Frühstart-Rente: 10 Euro im Monat für Kinder — was daraus bis 65 wird
Die Frühstart-Rente ist ein geplanter staatlicher Zuschuss von 10 Euro im Monat, den der Bund für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Geburtstag in ein privates Altersvorsorgedepot auf den Namen des Kindes einzahlt — zusammen 1.440 Euro, die grundsätzlich erst ab 65 ausgezahlt werden. Beschlossen ist sie noch nicht: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 verabschiedet, der Bundestag hat ihn am 25. September 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Wer vor 2020 geboren ist, bekommt nichts, und steuerfrei sind die Erträge nur bis zur Auszahlung. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Staat zahlt 10 Euro im Monat vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, also 144 Monate lang — insgesamt 1.440 Euro je Kind.
- Anspruch haben nur Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020. Die ersten Zahlungen fließen 2027, für den Jahrgang 2020 rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.
- Noch nicht beschlossen: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 25. September 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen, federführend ist der Finanzausschuss. Abstimmung im Bundestag und Zustimmung des Bundesrates stehen aus.
- Gefördert wird nur ein neues, zertifiziertes Standarddepot mit höchstens 1 Prozent Effektivkosten und ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis 18. Ein bestehendes Kinderdepot zählt nicht.
- Die Erträge sind bis zur Auszahlung steuerfrei, die Auszahlung ab 65 wird dagegen voll besteuert. Eltern und Dritte dürfen bis zu 6.840 Euro im Jahr dazu einzahlen.
- Unsere Rechnung: Bei 7 Prozent Rendite werden aus den 1.440 Euro bis 65 rund 53.000 Euro, bei 4 Prozent rund 11.600 Euro — in heutiger Kaufkraft deutlich weniger.
Anzeige / Transparenz: Dieser Artikel enthält keine Partner-Links zu Depotanbietern und ist keine Anlage- oder Steuerberatung. Alle Renditewerte sind offengelegte Rechenszenarien, keine Prognose. Sollten wir an anderer Stelle auf Angebote verweisen, erhalten wir beim Kauf über einen solchen Link eine kleine Provision. Für euch bleibt der Preis identisch.
Was ist die Frühstart-Rente — und wie ist der aktuelle Stand des Gesetzentwurfs?

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Die Frühstart-Rente ist ein Gesetzentwurf, kein geltendes Recht. Laut Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente“ am 12. August 2026 beschlossen; im Bundestag liegt er seit dem 7. September 2026 als Drucksache 21/7864. Das neue Stammgesetz soll Frühstartrentengesetz heißen, kurz FrühStRG, und am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Idee selbst ist älter. Sie steht im Koalitionsvertrag von Union und SPD, und das Kabinett hatte schon am 17. Dezember 2025 Eckpunkte beschlossen, die die Bundesregierung damals veröffentlichte. Im Juli 2026 folgte der Referentenentwurf, im August der Regierungsentwurf. Wer in den letzten Monaten Schlagzeilen gelesen hat, die von einer Frühstart-Rente „ab 2026″ sprachen, hat also einen Zwischenstand gesehen: Die ersten Zahlungen fließen erst 2027.
Offen ist das parlamentarische Verfahren. Die erste Lesung hat am 25. September 2026 stattgefunden: Laut Bundestag debattierten die Abgeordneten den Entwurf eine Stunde lang und überwiesen ihn anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse, federführend ist der Finanzausschuss. Über das Gesetz selbst wurde dabei nicht abgestimmt. Laut Entwurf beschließt der Bundestag das Gesetz „mit Zustimmung des Bundesrates“ — ohne die Länderkammer kommt es also nicht. Die Stellungnahme des Bundesrates soll laut Drucksache „unverzüglich nachgereicht“ werden. Bis zur Verkündung können sich Beträge, Fristen und Details noch ändern; alles, was in diesem Artikel steht, gibt den Regierungsentwurf wieder.
Das Ziel beschreibt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil so: „Mit der Frühstartrente geben wir jedem Kind in Deutschland ein Startkapital für die eigene Altersvorsorge.“ Die Frühstart-Rente ist damit ein eigenständiges Instrument der privaten, kapitalgedeckten Vorsorge. Mit der gesetzlichen Rente und mit der Frührente, also dem vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen, hat sie trotz des ähnlichen Namens nichts zu tun.
Wann kommt die Frühstart-Rente wirklich? Starttermin und Zeitplan
Die Frühstart-Rente startet laut Regierungsentwurf am 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 zahlt der Staat rückwirkend auch die Monate des Jahres 2026 nach, so steht es in den Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums (Stand: September 2026). Ab 2028 kommt jedes Jahr der Jahrgang dazu, der in diesem Jahr sechs wird.
Der Grund für die Verschiebung ist praktisch: Die geförderten Standarddepot-Verträge können nach Angabe des Ministeriums frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden. Vorher gibt es schlicht kein Produkt, in das der Staat einzahlen könnte. Wer heute schon ein Depot für sein Kind eröffnet, bekommt darauf keine Frühstart-Rente.
Für die Familien der ersten Jahrgänge ergibt sich daraus diese Reihenfolge:
- 2026: Anspruch für den Jahrgang 2020 entsteht ab dem Monat des 6. Geburtstags, ausgezahlt wird aber noch nichts.
- 2027: Standarddepots werden abschließbar, erste Zahlungen für die Jahrgänge 2020 und 2021, für 2020 inklusive der Monate aus 2026.
- 2028: Der Jahrgang 2022 kommt dazu. Zum 1. Januar 2028 wird das Sondervermögen „Frühstartrente“ errichtet, in dem der Bund das Geld der Kinder ohne eigenen Vertrag anlegt — für den Jahrgang 2020 erstmals in diesem Jahr.
- 2030: Fünf Jahrgänge sind im System, die Ausgaben steigen laut Entwurf auf 411 Millionen Euro im Jahr.
Im ersten Jahr rechnet die Bundesregierung mit 198 Millionen Euro. Der Entwurf legt dafür durchschnittlich 700.000 Kinder je Geburtsjahrgang zugrunde, ermittelt aus Daten des Statistischen Bundesamts. Die rückwirkende Zahlung für 2026 ist übrigens kein Geschenk mit Zinsen: Die Beträge fließen erst 2027 ins Depot, die Monate davor arbeiten also nicht am Kapitalmarkt.
Wer hat Anspruch auf die Frühstart-Rente — und wer geht leer aus?

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Anspruch haben laut § 1 des Entwurfs Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet und das 18. noch nicht vollendet haben und mit ihrem ersten Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind — und zwar erst ab dem Geburtsjahrgang 2020. Das Bundesfinanzministerium schreibt dazu ausdrücklich, dass Jahrgänge vor 2020 „bezüglich der Förderung nicht anspruchsberechtigt“ sind.
Das ist die größte Einschränkung, die in vielen Überschriften fehlt. Wer liest, der Staat zahle „für jedes Kind zwischen 6 und 18″, kann glauben, auch ein heute Zehnjähriger bekäme acht Jahre lang 10 Euro. Das stimmt nicht. Ein Kind, das 2019 geboren wurde und damit 2026 sieben Jahre alt ist, geht vollständig leer aus. Begründet wird das mit Gleichbehandlung innerhalb des Programms: Jedes geförderte Kind soll die volle Laufzeit von zwölf Jahren bekommen.
Auch beim Kriterium selbst weicht der Entwurf vom ursprünglichen Plan ab. Im Koalitionsvertrag war noch von Kindern die Rede, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen. Maßgeblich ist jetzt allein der erste Wohnsitz des Kindes im Inland; auf den Wohnsitz der Eltern kommt es laut Ministerium nicht an, und Schulbescheinigungen müsst ihr nicht einreichen. Geprüft wird automatisch über die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes, die ihr beim Vertragsabschluss angebt.
Ein Einkommenskriterium gibt es nicht. Die 10 Euro bekommt das Kind einer Familie mit kleinem Einkommen genauso wie das Kind von Gutverdienern. Auch Eigenbeiträge sind keine Voraussetzung: Die Höhe der Frühstart-Rente hängt nicht davon ab, ob ihr selbst etwas einzahlt.
Für ältere Kinder bleibt nur der steuerliche Rahmen. Eltern von nicht anspruchsberechtigten Kindern dürfen ebenfalls einen Standarddepot-Vertrag abschließen und ihn selbst besparen; die Erträge darin sind dann ebenfalls bis zur Auszahlung steuerfrei, der Staat zahlt aber nichts dazu. Ob das für euch besser passt als ein frei verfügbares Depot, hängt vor allem davon ab, ob das Geld bis 65 gebunden sein soll — die Varianten vergleicht unser Ratgeber zum Kinderdepot.
Wie funktioniert das Frühstart-Rente-Depot?

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Gefördert wird ausschließlich ein sogenannter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge, den ihr bei einem privaten Anbieter eurer Wahl auf den Namen des Kindes abschließt. Für diese Verträge gilt laut Bundesfinanzministerium in der Ansparphase ein Deckel von 1 Prozent Effektivkosten, und bis zur Volljährigkeit dürfen die Anbieter keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben.
Ein staatliches Depot, wie es in der Debatte oft gefordert wurde, gibt es für die Frühstart-Rente nicht. Das Ministerium stellt klar, dass ein Standarddepot-Vertrag in öffentlicher Trägerschaft „nicht verfügbar“ ist. Dafür müssen alle Anbieter von Altersvorsorgeverträgen einen Standarddepot-Vertrag im Angebot haben. Einen Antrag stellt ihr nicht selbst: Nach Vertragsabschluss beantragt der Anbieter die Förderung automatisch bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen, die zur Deutschen Rentenversicherung Bund gehört. Laut Deutscher Rentenversicherung prüft die Zulagenstelle den Anspruch und zahlt aus, legt das Geld aber nicht selbst an.
Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?
Dann geht die Förderung nicht verloren. Der Bund legt die 10 Euro im Monat für alle Kinder eines Jahrgangs ohne eigenen Vertrag gemeinsam am Kapitalmarkt an, verwaltet von der Deutschen Bundesbank in einem Sondervermögen. Laut Bundesfinanzministerium geschieht das „global diversifiziert, vor allem in Aktien beziehungsweise Aktienfonds“. Diese kollektive Anlage startet zeitversetzt, beim Jahrgang 2020 im Jahr 2028, damit ihr Zeit habt, doch noch einen Vertrag abzuschließen.
Schließt ihr später einen Vertrag ab, wandert das angesparte Geld samt Erträgen als Startkapital automatisch ins Depot des Kindes. Das geht auch nach dem 18. Geburtstag noch, aber nur bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Wird der Vertrag erst danach geschlossen, ist er laut § 9 des Entwurfs „nicht begünstigt“. Einen Weg zurück gibt es nicht: Wer einmal ein eigenes Depot hat, kann nicht mehr in die kollektive Anlage wechseln, und Zuzahlungen in die Sammelanlage sind nicht vorgesehen.
Was sagen Verbraucherschützer?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Frühstart-Rente für eine gute Idee, kritisiert aber drei Punkte: Kinder ohne eigenes Depot lernen aus der Sammelanlage wenig, weil sie ihr Vermögen nicht verfolgen können; Produktkosten von bis zu 1 Prozent seien zu hoch; und hohe Zuzahlungen der Eltern könnten schon im Kindesalter sichtbare Vermögensunterschiede schaffen. Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband, formuliert es so: „Die Frühstartrente darf keine neuen sozialen Ungleichheiten schaffen“ (Stellungnahme vom 10. August 2026). Der Verband fordert individuelle Konten für alle Kinder in einem staatlichen Standarddepot.
Was wird aus 10 Euro im Monat? Vier Szenarien bis 65
Aus 1.440 Euro Förderung werden bis zum 65. Geburtstag je nach Rendite zwischen rund 4.100 und rund 53.000 Euro — das zeigt unsere eigene Rechnung mit monatlichen Einzahlungen über 144 Monate und anschließend 47 Jahren ohne weitere Einzahlung. Das Bundesfinanzministerium nennt in seiner Pressemitteilung nur ein Szenario: 7 Prozent jährlich, „rund 2.200 Euro“ mit 18 und „rund 53.000 Euro“ mit 65. Unsere Rechnung bestätigt diese Werte, zeigt aber, wie stark sie an der Annahme hängen.
| Rendite pro Jahr | Depotwert mit 18 | Depotwert mit 65 |
|---|---|---|
| 0 % | 1.440 Euro | 1.440 Euro |
| 2 % | 1.624 Euro | 4.119 Euro |
| 4 % | 1.836 Euro | 11.599 Euro |
| 6 % | 2.079 Euro | 32.161 Euro |
| 7 % (Annahme des Ministeriums) | 2.215 Euro | 53.253 Euro |
Eigene Berechnung: 10 Euro am Monatsende über 144 Monate (6. bis 18. Geburtstag), danach 47 Jahre Wachstum bis 65 ohne weitere Einzahlung. Renditen nominal und nach Kosten, vor der Besteuerung der Auszahlung. Szenarien, keine Prognose.
Drei Dinge verschieben das Bild, und alle drei stehen nicht in den Schlagzeilen. Erstens die Inflation: Die Werte sind nominal. Rechnet man die 53.253 Euro mit 2 Prozent Inflation über die 59 Jahre vom sechsten bis zum 65. Geburtstag auf heutige Kaufkraft zurück, bleiben rund 16.600 Euro. Im 4-Prozent-Szenario sind es rund 3.600 Euro.
Zweitens die Kosten. Das Ministerium rechnet mit 7 Prozent „nach Abzug etwaiger Kosten“. Wer stattdessen 7 Prozent vor Kosten annimmt und den erlaubten Deckel von 1 Prozent voll abzieht, landet beim 6-Prozent-Szenario, also bei 32.161 statt 53.253 Euro — 21.092 Euro oder knapp 40 Prozent weniger. Ein Prozentpunkt Kosten kostet über 59 Jahre also fast die Hälfte des Ergebnisses. Deshalb lohnt der Blick auf die tatsächlichen Effektivkosten der Anbieter, sobald sie 2027 feststehen.
Drittens die Steuer. Alle Werte gelten vor der Besteuerung der Auszahlung, dazu mehr im nächsten Abschnitt. Und zum Vergleich mit dem Alltag: Verteilt man 53.253 Euro rechnerisch gleichmäßig auf 20 Jahre Auszahlung, sind das rund 222 Euro im Monat vor Steuern, in heutiger Kaufkraft rund 69 Euro — ohne weitere Verzinsung in der Auszahlphase gerechnet.
Was bringt es, wenn Eltern 10 Euro dazulegen?
Legt ihr jeden Monat 10 Euro dazu, verdoppelt sich das Ergebnis, weil sich die Einzahlungen verdoppeln: bei 7 Prozent rund 106.500 Euro mit 65, bei 4 Prozent rund 23.200 Euro. Das Ministerium nennt für diesen Fall „rund 107.000 Euro“. Erlaubt sind Zuzahlungen bis 6.840 Euro im Jahr, auch von Großeltern oder Paten. Eine Steuerersparnis gibt es dafür nicht: Aufwendungen der Eltern oder Dritter können laut § 29 des Entwurfs „nicht steuermindernd geltend gemacht werden“. Wie ein Sparplan grundsätzlich funktioniert und warum der frühe Start so viel ausmacht, erklärt der Ratgeber zum ETF-Sparplan für Anfänger.
Steuern, Zugriff, Erbe: Wie fest ist das Geld gebunden?

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Das geförderte Geld ist fester gebunden als in jedem Kinderdepot: Laut § 2 des Entwurfs darf das Frühstartrentenvermögen nur als Altersleistung ausgezahlt werden, grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag, und es ist „nicht beleihbar und nicht veräußerbar“ sowie „nicht pfändbar“. Eine Bindung bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren, wie sie in manchen Berichten anklingt, sieht der Entwurf nicht vor — maßgeblich ist das 65. Lebensjahr.
Steuerfrei sind nur die Erträge in der Ansparphase. Die Frühstart-Rente selbst zählt laut § 29 nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften, das angesparte Vermögen gilt aber als steuerlich gefördertes Altersvorsorgevermögen. Die Folge steht in der Begründung: Leistungen aus geförderten Beiträgen unterliegen „in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung“ nach § 22 Nummer 5 EStG, einschließlich der Erträge. Die Aussage „Erträge steuerfrei“ stimmt also nur bis zum Rentenbeginn; danach zahlt das Kind auf jeden ausgezahlten Euro seinen persönlichen Steuersatz. Wie das bei Riester und anderen privaten Renten heute aussieht, zeigt unser Ratgeber zur Rentenbesteuerung 2026.
Für eure eigenen Zuzahlungen gilt eine andere Regel. Laut Bundesfinanzministerium können Eigenbeiträge und die Erträge darauf „jederzeit entnommen werden“, sofern der Vertrag das erlaubt; die Erträge müssen dann versteuert werden. Führerschein oder Studium lassen sich mit dem Staatsanteil dagegen nicht finanzieren.
Was passiert beim Tod oder Umzug ins Ausland?
Stirbt das Kind vor dem 18. Geburtstag, muss der Anbieter die Frühstart-Rente laut § 15 an die Zulagenstelle zurückzahlen. Vererbbar sind nach der Begründung nur die Erträge auf die Förderung, die Eigenbeiträge und deren Erträge. Stirbt das Kind nach dem 18. Geburtstag, greifen die Regeln der geförderten Altersvorsorge aus § 93 EStG, und laut Begründung kommt es dann ebenfalls regelmäßig zu einer Rückzahlung der Förderung. Zieht das Kind dauerhaft ins Ausland, stellt der Staat die Zahlungen ein; zurückgefordert wird zunächst nichts, weil ein späterer Rückzug möglich ist. Endgültig bewertet wird erst zu Beginn der Auszahlungsphase.
Frühstart-Rente, Altersvorsorgedepot, Kinderdepot: Was unterscheidet sie?
Die Frühstart-Rente ist ein Zuschuss für das Kind, das Altersvorsorgedepot die geförderte Vorsorge für Erwachsene, und das Kinderdepot ein gewöhnliches, frei verfügbares Wertpapierdepot. Die Verbindung zwischen den ersten beiden steht im Entwurf: Ab der Volljährigkeit kann der Standarddepot-Vertrag als geförderter Altersvorsorgevertrag weiterlaufen, der seit dem Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 ab 2027 die Riester-Rente ablöst.
- Frühstart-Rente: Empfänger ist das Kind / Betrag: 10 Euro im Monat vom Staat, 6 bis 18 / Zugriff: Staatsanteil frühestens mit 65 / Status: Gesetzentwurf, in Ausschussberatung.
- Altersvorsorgedepot: Empfänger sind förderberechtigte Erwachsene / Betrag: Zulagen auf eigene Beiträge / Zugriff: im Alter / Status: beschlossen, Start 2027.
- Kinderdepot: Empfänger ist das Kind / Betrag: nur, was ihr einzahlt / Zugriff: mit 18 frei für das Kind / Status: heute schon möglich.
Ein Unterschied wird oft übersehen: Die Kinderzulage im geförderten Altersvorsorgevertrag, derzeit 300 Euro im Jahr für jedes nach 2007 geborene Kind nach § 85 EStG, landet im Vertrag eines Elternteils, nicht beim Kind. Die Frühstart-Rente dagegen gehört von Anfang an dem Kind. Beides schließt sich nicht aus. Wie die Zulagen für Erwachsene funktionieren, steht in unserem Ratgeber zum Altersvorsorgedepot 2027.
Und schon ab 16 können sich beide Förderungen überschneiden. Das Ministerium nennt das Beispiel einer 16-jährigen Auszubildenden, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und eigene Beiträge in ihr Standarddepot einzahlt: Sie bekommt dann zusätzlich zur Frühstart-Rente die Zulagen der geförderten Altersvorsorge und als unter 25-Jährige einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
Wer dagegen möchte, dass das Kind mit 18 selbst über das Geld entscheidet, bleibt beim klassischen Depot auf Kindesnamen — mit allen Folgen, die unser Ratgeber zum Junior-Depot beschreibt. Ein bestehendes Kinder- oder Juniordepot kann die Frühstart-Rente übrigens nicht empfangen, auch nicht nachträglich: Das Ministerium schreibt, es könne die Voraussetzungen „in ihrer bisherigen Form nicht erfüllen“.
Vor- & Nachteile der Frühstart-Rente
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| 1.440 Euro vom Staat ohne Eigenbeitrag und ohne Einkommensgrenze | Noch nicht beschlossen, nach der ersten Lesung stehen Bundestag und Bundesrat aus |
| Kostendeckel von 1 Prozent, keine Abschluss- und Vertriebskosten bis 18 | Kinder der Jahrgänge vor 2020 bekommen nichts |
| Erträge bis zur Auszahlung steuerfrei, Förderanteil nicht pfändbar | Staatsanteil frühestens mit 65, Auszahlung voll steuerpflichtig |
| Auffanglösung über die Bundesbank, kein Kind verliert den Anspruch bis 35 | Nur neues Standarddepot, bestehende Kinderdepots zählen nicht |
Häufige Fragen zur Frühstart-Rente
Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?
Nein. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf (Drucksache 21/7864) am 25. September 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen, federführend ist der Finanzausschuss. Beschlossen ist das Gesetz erst nach der Abstimmung im Bundestag und der Zustimmung des Bundesrates, bis dahin können sich Details noch ändern.
Wie wirkt sich die Frühstart-Rente auf meine spätere Regelaltersrente aus?
Gar nicht. Die Frühstart-Rente ist private, kapitalgedeckte Vorsorge in einem eigenen Depot und erzeugt keine Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet und verschiebt auch kein Renteneintrittsalter. Nur die Deutsche Rentenversicherung Bund ist beteiligt, weil ihre Zulagenstelle die Zahlungen abwickelt.
Ist das Kapital im Altersvorsorgedepot pfändungssicher?
Für den Frühstart-Anteil ja. § 2 Absatz 4 des Entwurfs erklärt die Frühstart-Rente und die Erträge darauf für „nicht pfändbar“, außerdem für nicht beleihbar und nicht veräußerbar. Für freiwillige Zuzahlungen enthält diese Vorschrift keine eigene Regel.
Welche Kosten fallen bei einem Altersvorsorgedepot an?
Beim Standarddepot für die Frühstart-Rente sind die Effektivkosten in der Ansparphase auf 1 Prozent im Jahr gedeckelt, Abschluss- und Vertriebskosten sind bis zum 18. Geburtstag verboten. Welche Gebühren die einzelnen Anbieter verlangen, steht erst fest, wenn die Verträge ab 2027 zertifiziert und abschließbar sind.
Muss ich die Frühstart-Rente beantragen?
Nein. Ihr schließt den Vertrag ab und gebt die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes an, den Antrag stellt der Anbieter automatisch, sofern ihr der Bevollmächtigung nicht widersprecht. Ohne Vertrag legt der Bund das Geld über die Bundesbank an.
Kann ich die Frühstart-Rente auf ein bestehendes Kinderdepot bekommen?
Nein. Gefördert wird nur ein nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifizierter Standarddepot-Vertrag, der erst ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden kann. Gezahlt wird außerdem immer nur auf einen einzigen Vertrag je Kind.
Kann das Geld für Führerschein oder Studium genutzt werden?
Der Staatsanteil nicht, er ist grundsätzlich bis 65 gebunden. Eigene Zuzahlungen und deren Erträge dürfen laut Bundesfinanzministerium je nach Vertrag jederzeit entnommen werden; die Erträge sind dann zu versteuern.
Hat die Frühstart-Rente etwas mit der Frührente zu tun?
Nein, nur der Name klingt ähnlich. Die Frührente ist der vorzeitige Bezug der gesetzlichen Altersrente mit Abschlägen. Die Frühstart-Rente ist ein staatlicher Zuschuss für Kinder in ein privates Depot, dessen Geld frühestens mit 65 ausgezahlt wird.
Fazit: 1.440 Euro sicher, alles andere ist Rendite und Geduld
Die Frühstart-Rente trägt, was die Schlagzeilen versprechen, nur mit drei Korrekturen: Sie gilt erst ab dem Geburtsjahrgang 2020, sie ist bis zur Verkündung ein Entwurf, und steuerfrei ist sie nur bis zur Auszahlung. Sicher sind 1.440 Euro Förderung je Kind. Was daraus wird, entscheiden Rendite, Kosten und Inflation — zwischen rund 4.100 und rund 53.000 Euro nominal liegt allein die Spanne unserer Szenarien. Das Bundesfinanzministerium will das Gesetzgebungsverfahren noch 2026 abschließen; die Parlamentsnachrichten des Bundestags beziffern die Kosten auf 198 Millionen Euro im Jahr 2027 und 411 Millionen Euro im Jahr 2030.
Für Eltern eines 2020 oder 2021 geborenen Kindes heißt das: Anfang 2027 einen Standarddepot-Vertrag mit möglichst niedrigen Effektivkosten wählen, die Steuer-ID bereithalten und nichts überstürzen — wer den Termin verpasst, verliert die Förderung dank der Auffanglösung nicht, solange bis zum 35. Geburtstag ein Vertrag zustande kommt. Wer mit Großeltern-Geld aufstocken will, sollte sich vorher klarmachen, dass es bis 65 im Alterssystem steckt. Wie ihr die Anlage in breit gestreute Fonds grundsätzlich einschätzt, erklärt unser Ratgeber zum MSCI World ETF.
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