Entnahmerate im Ruhestand: Wie viel ihr im Monat wirklich ausgeben könnt
Die Entnahmerate ist der Anteil eures Vermögens, den ihr im ersten Ruhestandsjahr entnehmt — bei der bekannten Vier-Prozent-Regel sind das aus 100.000 Euro genau 4.000 Euro im Jahr oder 333,33 Euro im Monat, danach jedes Jahr um die Inflation erhöht. Diese Faustformel stammt aus einer US-Studie von 1994 und beschreibt keinen Durchschnittsfall, sondern den schlechtesten Startjahrgang der US-Börsengeschichte. Wir rechnen vier eigene Szenarien durch, zeigen die Formel dahinter und ziehen ab, was Kapitalertragsteuer, Teilfreistellung und Vorabpauschale kosten. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vier-Prozent-Regel geht auf William Bengen zurück (Journal of Financial Planning, Oktober 1994). Sein Wert war 4,15 Prozent, ermittelt an US-Aktien und US-Staatsanleihen im Verhältnis 50:50 über 30 Jahre.
- Auf andere Länder übertragen hält die Regel nicht: In einer Auswertung über 17 Industrieländer wäre eine reale Entnahme von vier Prozent nur in vier Ländern sicher gewesen. Deutschland gehört nicht dazu.
- Eigene Rechnung: Aus 100.000 Euro lassen sich über 30 Jahre bei zwei Prozent Rendite 368,71 Euro im Monat entnehmen, bei fünf Prozent 530,06 Euro. Mit jährlichem Inflationsausgleich sinken die Startbeträge auf 277,78 beziehungsweise 416,35 Euro.
- Der Fiskus greift zweimal zu: jährlich über die Vorabpauschale (Basiszins 2026: 3,20 Prozent) und beim Verkauf über 26,375 Prozent auf den Gewinnanteil, gemindert um 30 Prozent Teilfreistellung bei Aktienfonds.
- 65-jährige Männer haben nach der Sterbetafel 2023/2025 noch 18,0 Jahre vor sich, Frauen 21,1 Jahre. Das ist ein Mittelwert — die Hälfte lebt länger, und genau darauf muss die Laufzeit ausgelegt sein.
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Was ist die Entnahmerate — und wie viel könnt ihr im Monat ausgeben?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Die Entnahmerate ist die jährliche Entnahme geteilt durch das Vermögen zu Beginn des Ruhestands. Vier Prozent aus 100.000 Euro sind 4.000 Euro im Jahr oder 333,33 Euro im Monat (eigene Rechnung). Diese Zahl ist ein Startwert: Sie wird im zweiten Jahr nicht neu auf den dann aktuellen Depotstand bezogen, sondern nur um die Inflation erhöht.
Genau dieser Punkt wird regelmäßig falsch wiedergegeben. „Vier Prozent vom Depot“ und „vier Prozent vom Startvermögen plus Inflation“ sind zwei verschiedene Strategien: Die erste kann rechnerisch nie auf null fallen, liefert nach einem Crash aber abrupt weniger Geld; die zweite ist planbar und kaufkraftstabil, kann das Depot dafür leerlaufen lassen.
Die simpelste Gegenprobe braucht gar keine Rendite: Wer 100.000 Euro in 20 Jahren gleichmäßig aufbraucht, hat 416,67 Euro im Monat, über 30 Jahre 277,78 Euro. Die Vier-Prozent-Regel liegt mit 333,33 Euro zwischen diesen Werten — sie ist eine Aussage über Laufzeit und Sicherheitspuffer.
Abzugrenzen ist die Entnahmerate von der Ersatzquote: Die Ersatzquote misst, welchen Anteil eures letzten Nettoeinkommens die laufende Rente ersetzt, die Entnahmerate, was das private Vermögen zusätzlich hergibt. Wie das staatlich geförderte Gegenstück aussehen soll, steht im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.
Woher die Vier-Prozent-Regel stammt — und worauf sie sich bezieht
Die Regel geht auf den US-Finanzberater William Bengen zurück, der sie im Oktober 1994 im Journal of Financial Planning (Ausgabe 7, Heft 4, Seiten 171 bis 180) unter dem Titel „Determining Withdrawal Rates Using Historical Data“ veröffentlichte. Sein Ergebnis war kein glatter Wert, sondern 4,15 Prozent — der höchste Startsatz, der in keinem einzigen historischen 30-Jahres-Zeitraum zur Pleite geführt hätte.
Wichtig sind die Rahmenbedingungen, die bei der Wiedergabe fast immer verschwinden. Bengen rechnete mit US-Daten ab 1926, mit dem S&P 500 und fünfjährigen US-Staatsanleihen im Verhältnis 50:50, mit einer Entnahmedauer von 30 Jahren und mit jährlicher Inflationsanpassung. Der kritische Startjahrgang war 1966 — nicht 1929. Den Namen „Vier-Prozent-Regel“ hat übrigens nicht Bengen vergeben, sondern die Rezeption danach.
Der Startjahrgang 1966 zeigt, worum es in der Studie eigentlich geht: um das Reihenfolgerisiko. Wer in den ersten Ruhestandsjahren entnimmt, während die Kurse fallen, verkauft Anteile billig und hat sie später nicht mehr im Depot, wenn die Erholung kommt. Zwei Ruheständler mit identischer Durchschnittsrendite über 30 Jahre können deshalb völlig unterschiedlich dastehen — je nachdem, in welcher Reihenfolge gute und schlechte Jahre kamen.
4,15 Prozent sind deshalb keine Renditeannahme, sondern eine Worst-Case-Zahl: Selbst im ungünstigsten Einstiegsjahr hätte es gereicht, in allen anderen blieb Geld übrig. Was hinter dem Depot steckt, aus dem entnommen wird, erklären wir im ETF-Vergleich.
Gilt die Vier-Prozent-Regel auch in Deutschland?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Nein, jedenfalls nicht als Sicherheitsversprechen. Der Finanzwissenschaftler Wade Pfau hat die Rechnung für 17 Industrieländer über 109 Jahre Finanzmarktdaten bis 2008 wiederholt und kommt in seiner Studie im Journal of Financial Planning zu einem eindeutigen Befund. In der Zusammenfassung heißt es wörtlich: „From an international perspective, a 4 percent real withdrawal rate is surprisingly risky. Even with some overly optimistic assumptions, it would have only provided ‚safety‘ in 4 of the 17 countries.“ Auf Deutsch: Aus internationaler Sicht ist eine reale Entnahme von vier Prozent überraschend riskant und wäre nur in vier der 17 Länder sicher gewesen.
Deutschland gehört nicht zu diesen vier. In einer Fortschreibung derselben Rechnung über 20 Länder hält Pfau auf Retirement Researcher fest, dass die Vier-Prozent-Regel in Ländern wie Spanien, Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich in mehr als der Hälfte der Startjahre gescheitert wäre; in elf von zwanzig Ländern lag der sichere Höchstsatz unter drei Prozent. Der Grund ist kein deutsches Sonderproblem der Gegenwart, sondern die Datenbasis: Der untersuchte Zeitraum enthält für Kontinentaleuropa zwei Weltkriege und zwei Währungsschnitte, während die USA im 20. Jahrhundert ein außergewöhnlich günstiges Renditeumfeld hatten.
Für die Praxis heißt das nicht „vier Prozent sind verboten“, sondern „vier Prozent sind eine Annahme, keine Zusage“. Deutsche Quellen benutzen die Zahl denn auch als Rechenbeispiel statt als Garantie: Der Entnahmeplan-Rechner der Stiftung Warentest führt in seiner Anleitung zum Pantoffel-Entnahmeplan vor, dass 80.000 Euro bei vier Prozent über 20 Jahre rund 482 Euro im Monat ergeben. Unsere eigene Nachrechnung liefert 484,78 Euro — die kleine Abweichung stammt aus der Verzinsungsmethode, nicht aus einem Fehler. Dazu kommt ein Punkt, den keine US-Studie abbilden kann: Bengen rechnete vor Steuern, in Deutschland geht von jeder Depotentnahme ein Teil an den Fiskus.
Wie viel tragen 100.000 Euro? Vier Szenarien zum Nachrechnen
Aus 100.000 Euro lassen sich über 20 Jahre bei zwei Prozent Rendite 505,03 Euro im Monat entnehmen, bei fünf Prozent 653,84 Euro — beides eigene Rechnungen, beides bis zum vollständigen Kapitalverzehr. Über 30 Jahre sinken die Beträge auf 368,71 beziehungsweise 530,06 Euro. Wir legen die Formel offen, damit ihr sie mit euren eigenen Werten wiederholen könnt.
Gerechnet wird mit der Annuitätenformel für den Kapitalverzehr: Monatsbetrag gleich Kapital mal Monatszins, geteilt durch eins minus (eins plus Monatszins) hoch minus Monatszahl. Der Monatszins ist die zwölfte Wurzel aus dem Jahresfaktor, nicht der Jahreszins geteilt durch zwölf. Angenommen sind 100.000 Euro Startkapital, konstante Rendite, keine Kosten, keine Steuern; das Kapital ist am Laufzeitende exakt aufgebraucht.
| Laufzeit | Rendite | Entnahme je Monat |
|---|---|---|
| 20 Jahre | 2 Prozent | 505,03 € |
| 20 Jahre | 5 Prozent | 653,84 € |
| 30 Jahre | 2 Prozent | 368,71 € |
| 30 Jahre | 5 Prozent | 530,06 € |
Eigene Rechnung, Stand September 2026: Entnahme aus 100.000 Euro ohne Inflationsausgleich, konstante Rendite, vollständiger Kapitalverzehr am Laufzeitende.
Diese Beträge bleiben über die Laufzeit nominal gleich. Wer die Kaufkraft halten will, muss die Zahlung jedes Jahr anheben — und startet dann zwangsläufig niedriger. Die zweite Tabelle zeigt denselben Fall mit einem jährlichen Inflationsausgleich von zwei Prozent; angegeben ist jeweils der Betrag im ersten Monat.
| Laufzeit | Rendite | Startbetrag je Monat |
|---|---|---|
| 20 Jahre | 2 Prozent | 416,67 € |
| 20 Jahre | 5 Prozent | 549,72 € |
| 30 Jahre | 2 Prozent | 277,78 € |
| 30 Jahre | 5 Prozent | 416,35 € |
Eigene Rechnung, Stand September 2026: gleiche Annahmen, aber mit jährlicher Erhöhung der Entnahme um zwei Prozent. Ausgewiesen ist der Betrag des ersten Monats, die Folgejahre steigen.
Drei Dinge fallen auf. Erstens kostet der Inflationsausgleich über 30 Jahre bei fünf Prozent Rendite 113,70 Euro im Monat, also gut ein Fünftel des Startbetrags — der Preis für Kaufkraftstabilität ist hoch und wird selten beziffert. Zweitens ist der Fall „20 Jahre, zwei Prozent Rendite, zwei Prozent Inflation“ mit 416,67 Euro exakt das Ergebnis von 100.000 geteilt durch 240: Wenn Rendite und Inflation gleich hoch sind, ist der Realzins null und die Verzinsung fällt rechnerisch weg.
Drittens, und das ist der wichtigste Befund unserer Rechnung: Der Fall „30 Jahre, fünf Prozent Rendite, mit Inflationsausgleich“ entspricht einer Anfangsentnahmerate von glatt 5,0 Prozent — deutlich über Bengens 4,15 Prozent. Der Unterschied liegt nicht am Rechenweg, sondern an der Annahme. Unsere Tabelle unterstellt eine konstante Rendite, Bengen den schlechtesten realen Verlauf. Wer mit Durchschnittswerten rechnet, bekommt systematisch zu hohe Entnahmeraten heraus. Wer Geld parallel zinssicher parken will, findet die Unterschiede in unserem Vergleich von Tagesgeld und Festgeld.
Wie lange muss das Geld reichen — und was die Inflation davon abzieht

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Die Laufzeit ist der stärkste Hebel in der ganzen Rechnung, und sie ist schlecht schätzbar. Nach der Sterbetafel 2023/2025 des Statistischen Bundesamts, veröffentlicht am 7. Juli 2026, haben 65-jährige Männer in Deutschland noch eine fernere Lebenserwartung von 18,0 Jahren, Frauen von 21,1 Jahren. Bei Geburt liegt die Lebenserwartung bei 78,8 Jahren für Männer und 83,4 Jahren für Frauen.
Diese Zahlen sind Mittelwerte, und ein Mittelwert ist für eine Entnahmeplanung die falsche Größe: Die Hälfte der 65-jährigen Frauen erlebt mehr als 21,1 weitere Jahre. Genau deshalb rechnen die Studien mit 30 Jahren und nicht mit 18 oder 21 — der Puffer ist Teil der Methode.
Der zweite Faktor ist die Teuerung. Die Inflationsrate lag im August 2026 bei 2,9 Prozent, die Kerninflation ohne Nahrungsmittel und Energie bei 2,4 Prozent; das meldet das Statistische Bundesamt in seiner Pressemitteilung Nr. 320 vom 10. September 2026. Hauptursache waren erneut die Energiepreise. Bei 2,9 Prozent müssten aus heutigen 333,33 Euro nach 20 Jahren 590,45 Euro werden, nach 30 Jahren 785,84 Euro, um dieselbe Kaufkraft zu haben (eigene Rechnung).
Was das für die Reichweite bedeutet, haben wir ebenfalls selbst durchgerechnet: Eine mit 2,9 Prozent indexierte Jahresentnahme von 4.000 Euro aus 100.000 Euro trägt bei fünf Prozent nominaler Rendite 35 Jahre, bei vier Prozent 29 Jahre und bei zwei Prozent nur 23 Jahre. Die Faustformel funktioniert also — aber die Renditeannahme entscheidet über zwölf Jahre Unterschied. Welche Schwankungsbreite hinter einer Aktienrendite steckt, zeigen wir am Beispiel des MSCI World ETF.
Kapitalertragsteuer, Teilfreistellung und Vorabpauschale: was vom Betrag übrig bleibt

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Auf Kapitalerträge fallen 25 Prozent Einkommensteuer an, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, also 26,375 Prozent. § 32d Absatz 1 Satz 1 EStG formuliert es so: „Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Absatz 8 fallen, beträgt 25 Prozent.“ Besteuert wird dabei nicht die Entnahme, sondern nur der darin enthaltene Gewinn — dieser Unterschied ist der am häufigsten übersehene Punkt der ganzen Rechnung.
Bei Fondsanteilen mindert die Teilfreistellung die Last. § 20 Absatz 1 InvStG bestimmt: „Steuerfrei sind bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge (Aktienteilfreistellung).“ Bei Mischfonds ist es die Hälfte davon, also 15 Prozent. Dazu kommt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro je Person und 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung nach § 20 Absatz 9 EStG.
Die dritte Größe ist die Vorabpauschale, und sie trifft auch, wer gar nichts verkauft. Nach § 18 InvStG wird der Rücknahmepreis zu Jahresbeginn mit 70 Prozent des Basiszinses multipliziert; das Ergebnis ist höchstens die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres und gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Der Basiszins zum 2. Januar 2026 beträgt 3,20 Prozent, bekanntgegeben mit BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026 (Aktenzeichen IV C 1 – S 1980/00230/012/001).
Daraus folgt für ein Depot von 100.000 Euro in einem thesaurierenden Aktienfonds unsere eigene Beispielrechnung: 100.000 Euro mal 3,20 Prozent mal 0,7 ergibt einen Basisertrag von 2.240 Euro. Nach 30 Prozent Teilfreistellung bleiben 1.568 Euro steuerpflichtig, nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro sind es 568 Euro. Darauf 26,375 Prozent macht 149,81 Euro Steuer — fällig, obwohl kein einziger Anteil verkauft wurde. Voraussetzung ist, dass der Fonds im betreffenden Jahr überhaupt im Wert gestiegen ist.
| Rechenschritt | Grundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Basisertrag | 3,20 Prozent | 2.240,00 € |
| nach Teilfreistellung | 30 Prozent | 1.568,00 € |
| nach Pauschbetrag | 1.000 Euro | 568,00 € |
| Steuer | 26,375 Prozent | 149,81 € |
Eigene Beispielrechnung zur Vorabpauschale 2026, Stand September 2026. Angenommen sind 100.000 Euro in einem thesaurierenden Aktienfonds, voller Sparer-Pauschbetrag, keine Kirchensteuer und eine Wertsteigerung über dem Basisertrag.
Beim eigentlichen Verkauf kommt die zweite Ebene. Angenommen, von 4.000 Euro Jahresentnahme sind 50 Prozent Kursgewinn, dann sind 2.000 Euro Gewinn, davon nach Teilfreistellung 1.400 Euro steuerpflichtig und darauf 369,25 Euro Steuer fällig — rund 9,2 Prozent der Bruttoentnahme. Aus 333,33 Euro im Monat werden so 302,56 Euro netto. Doppelt besteuert wird dabei nichts: § 19 InvStG bestimmt, dass der Veräußerungsgewinn „um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu vermindern“ ist.
Bei einer größeren Einmalzahlung kommt vorher noch die Fünftelregelung ins Spiel — nachzulesen im Ratgeber zur Abfindung und Steuer.
Feste Entnahme oder flexible Leitplanken: was der Realitätscheck zeigt
Ein echter Stresstest über fünf Jahre spricht für die feste Entnahme. Die Stiftung Warentest hat ihren Pantoffel-Entnahmeplan vom 31. Juli 2017 bis zum 31. Juli 2022 mit 120.000 Euro Startkapital und 500 Euro monatlicher Entnahme nachgerechnet — das entspricht einer Anfangsentnahmerate von glatt 5,0 Prozent, also deutlich über Bengens Wert. Im Realitätscheck vom 26. August 2022 heißt es wörtlich: „Trotz Corona-Krise und Ukraine-Krieg – wer sich für ein Pantoffel-Portfolio mit ausgewogener Mischung (50 Prozent Aktien und 50 Prozent Tagesgeld) oder mit offensiver Mischung (75 Prozent Aktien und 25 Prozent Tagesgeld) mit 120 000 Euro Startvermögen entschieden und monatlich über die vergangenen fünf Jahre 500 Euro entnommen hat, hat aktuell mehr Vermögen im Portfolio als zu Beginn.“ Das ausgewogene Depot lag danach bei rund 130.000 Euro, das offensive bei rund 150.000 Euro.
Fünf Jahre sind allerdings kein Beweis für 30 Jahre, und der Zeitraum enthielt neben zwei Krisen auch eine außergewöhnlich starke Aktienphase. Der Befund zeigt vor allem eines: Eine feste Entnahme funktioniert, solange die ersten Jahre nicht dauerhaft negativ laufen — genau das ist das Reihenfolgerisiko.
Als Antwort darauf gibt es Leitplanken-Modelle. Die Mechanik ist einfach: Man definiert vorab ein Band um die geplante Entnahmerate, etwa plus/minus 20 Prozent. Steigt die laufende Rate durch Kursverluste über die obere Leitplanke, wird die Auszahlung um einen festen Prozentsatz gesenkt; fällt sie unter die untere, darf sie steigen. Wer im Crashjahr weniger entnimmt, verkauft weniger Anteile zu tiefen Kursen. Der Preis ist ein schwankendes Monatsbudget, das im Ernstfall auch tragbar sein muss.
Eine dritte Variante ist der Auszahlplan bei einer Bank. Die Verbraucherzentrale beschreibt in ihrem Ratgeber Rente aus Geldanlage die beiden Grundformen: mit Kapitalverzehr, bei dem Zins und Anlagesumme in gleichen Raten ausgezahlt werden, und ohne Kapitalverzehr, bei dem nur die Zinsen fließen und das Kapital vererbt wird. Beide sind planbar, weil der Zins festgeschrieben ist — dafür ohne Inflationsausgleich und ohne Wertsteigerung. MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und aktive Mitglieder über das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt — wir rechnen hier Mechanik und Größenordnungen nach und geben keine Anlageempfehlung.
Ob ihr eine dieser Formen umsetzen könnt, hängt am Anbieter: Einen automatischen Verkaufsplan bietet nicht jeder. Die Unterschiede stehen im Ratgeber zum Depot eröffnen.
Vor- & Nachteile einer festen Entnahmerate
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Planbarer Monatsbetrag, im Beispiel 333,33 Euro | Die 4,15 Prozent stammen aus US-Daten ab 1926 |
| Inflationsausgleich ist von Anfang an eingebaut | In 11 von 20 Ländern lag der sichere Satz unter 3 Prozent |
| Ohne Rendite tragen 100.000 Euro noch 277,78 Euro über 30 Jahre | Reihenfolgerisiko: frühe Verluste wirken überproportional |
| Einfach nachrechenbar, eine Formel genügt | Steuer und Vorabpauschale sind nicht eingepreist |
Häufige Fragen zur Entnahmerate im Ruhestand
Wie wirkt sich die Inflation real auf meine Kaufkraft im Alter aus?
Sie halbiert die Wirkung eines festen Betrags über eine typische Ruhestandsdauer nahezu. Bei der im August 2026 gemessenen Rate von 2,9 Prozent müsste eine Zahlung von 333,33 Euro nach 20 Jahren auf 590,45 Euro steigen und nach 30 Jahren auf 785,84 Euro, damit dieselbe Menge gekauft werden kann (eigene Rechnung). Wer ohne Inflationsausgleich plant, plant also eine schleichende Kürzung ein. Umgekehrt kostet der Ausgleich Startbetrag: In unserer Tabelle sind es über 30 Jahre bei fünf Prozent Rendite 113,70 Euro im Monat.
Muss ich die Rentenbeiträge auf meine private Entnahme erneut versteuern?
Nein. Die Entnahme aus einem Wertpapierdepot ist kein Rentenbezug, sondern eine Veräußerung. Besteuert wird ausschließlich der darin enthaltene Kursgewinn mit 26,375 Prozent nach § 32d EStG, gemindert um Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag. Was ihr früher an Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt habt, spielt dabei keine Rolle — das sind zwei getrennte Systeme. Getrennt zu betrachten sind auch die Krankenkassenbeiträge: § 237 SGB V zählt die beitragspflichtigen Einnahmen pflichtversicherter Rentner abschließend auf, Kapitalerträge stehen dort nicht; bei freiwillig Versicherten stellt § 240 SGB V dagegen auf die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ab.
Ist eine Entnahmerate von 7 Prozent sicher?
Nach den vorliegenden Auswertungen nicht. Sieben Prozent aus 100.000 Euro sind 583,33 Euro im Monat — mehr als unsere Rechnung selbst im günstigsten Szenario mit Inflationsausgleich hergibt (549,72 Euro über 20 Jahre bei fünf Prozent Rendite). Ohne Ausgleich sind bei fünf Prozent Rendite über 20 Jahre zwar 653,84 Euro möglich, also 7,85 Prozent; danach ist das Geld weg. Sieben Prozent sind damit eine Entnahme auf Zeit, kein dauerhafter Satz.
Welche Entnahmerate ist für FIRE geeignet?
Das ist vor allem eine Laufzeitfrage. Bengens 4,15 Prozent beziehen sich ausdrücklich auf 30 Jahre; wer mit 45 aufhört, plant 45 bis 50 Jahre. Unsere Rechnung zeigt den Effekt schon zwischen 20 und 30 Jahren: bei zwei Prozent Rendite fällt der mögliche Monatsbetrag von 505,03 auf 368,71 Euro, also um gut ein Viertel.
Was ist der Unterschied zwischen Entnahmerate und Ersatzquote?
Die Ersatzquote setzt die laufende Rente ins Verhältnis zum letzten Erwerbseinkommen und beschreibt damit die Lücke. Die Entnahmerate beschreibt, wie viel privates Vermögen ihr jährlich einsetzen könnt, um diese Lücke zu schließen. Beide Größen zusammen ergeben das Budget: Wer 4.000 Euro im Jahr aus dem Depot entnimmt, hebt sein Jahresbudget um diesen Betrag über die Rente hinaus. Wie sich die gesetzliche Seite 2027 entwickelt, steht in unserer Übersicht zur Rentenerhöhung 2027.
Was passiert, wenn die Börse im ersten Ruhestandsjahr einbricht?
Dann wirkt der Verlust doppelt, weil ihr zusätzlich Anteile zu niedrigen Kursen verkauft. Genau das ist der Grund für Bengens niedrigen Wert: Sein kritischer Startjahrgang war 1966, nicht 1929. Zwei Ansätze begegnen dem — ein Liquiditätspuffer aus Tagesgeld oder ein Leitplanken-Modell. Beides verringert die Verkäufe im Tief, kostet aber Rendite oder Planbarkeit.
Zählt die Vorabpauschale auch, wenn ich gar nichts verkaufe?
Ja. Sie fällt allein auf den Bestand an, sofern der Fondswert im Jahr gestiegen ist, und gilt nach § 18 Absatz 3 InvStG am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen — in unserem Beispiel 149,81 Euro. Sie wird beim Verkauf gegengerechnet, verschiebt aber Liquidität nach vorn: Auf dem Verrechnungskonto sollte zum Jahreswechsel Geld liegen.
Fazit: Die richtige Zahl hängt an eurer Laufzeit, nicht an einer Faustregel
Die Vier-Prozent-Regel ist ein sinnvoller Ausgangspunkt und ein schlechter Endpunkt. Sie stammt aus US-Daten, unterstellt 30 Jahre Laufzeit, eine Mischung aus Aktien und Anleihen zu gleichen Teilen und rechnet vor Steuern; auf 17 Länder übertragen hätte sie in nur vier gehalten. Unsere eigene Rechnung zeigt die Spannweite: zwischen 277,78 und 653,84 Euro im Monat aus denselben 100.000 Euro, je nach Laufzeit, Rendite und Inflationsausgleich.
Wer den Wert für sich bestimmen will, braucht drei Entscheidungen und keine Regel: die Laufzeit, die ehrlich über der durchschnittlichen Lebenserwartung liegen sollte, die Renditeannahme, die konservativ sein muss, und die Frage, ob der Betrag kaufkraftstabil bleiben soll. Danach kommt die Steuer, die mit Vorabpauschale und Abgeltungsteuer im Beispiel rund 520 Euro im Jahr ausmacht. Unter den 1.288 veröffentlichten Magazin-Ratgebern auf unserer Seite drehen sich 31 um Geldanlage, Depot und Rente — welche das sind und was sonst gerade günstig ist, steht auf der MonsterDealz-Startseite. Wer parallel noch arbeitet, sollte zusätzlich die Regeln zur Teilrente ab 2027 kennen.