Plastiksteuer 2027: Was geplant ist, wer zahlt und was Verpackungen dann kosten
Die Plastiksteuer ist eine geplante deutsche Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen: 550 Euro je Tonne Kunststoff, also 0,55 Euro pro Kilogramm, für alle Verpackungen, die nach dem 30. Juni 2027 hergestellt, aus der EU bezogen oder eingeführt werden. Beschlossen ist sie nicht — es gibt einen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD mit Bearbeitungsstand 30. September 2026, aber weder einen Bundestagsbeschluss noch eine Verkündung, und im Haushaltsbegleitgesetz 2027 steht die Steuer bisher nicht. Für Verbraucher geht es nach dem Entwurf um Bruchteile eines Cents je Packung und rechnerisch knapp 18 Euro pro Kopf und Jahr. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Geplant, nicht beschlossen: Der Entwurf eines Kunststoffverpackungsteuergesetzes soll per Änderungsantrag ins Haushaltsbegleitgesetz 2027 kommen; die Anhörung dazu ist für den 12. Oktober 2026 angesetzt.
- Steuersatz laut Entwurf: 550 Euro je 1.000 Kilogramm Kunststoff, das sind 0,055 Cent je Gramm. Zahlen sollen Hersteller, gewerbliche Bezieher, Versandhändler und Importeure — nicht die Kunden an der Kasse.
- Der Bund rechnet mit 805 Millionen Euro für 2027 und 1,485 Milliarden Euro für 2028 und geht ausdrücklich davon aus, dass die Unternehmen die Steuer auf die Preise umlegen.
- Die EU-Plastikabgabe von 0,80 Euro je Kilogramm gibt es schon seit 2021. Sie zahlt bisher der Bundeshaushalt, also der Steuerzahler — neu wäre nur, wer die Rechnung bekommt.
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Plastiksteuer Deutschland: Stand im Oktober 2026 — was ist beschlossen?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Beschlossen ist bisher nur die Absicht: Das Bundeskabinett hat sich am 6. Juli 2026 mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 darauf verständigt, eine Plastiksteuer einzuführen. So steht es im ersten Satz des Gesetzentwurfs, der seit Anfang Oktober kursiert. Ein Gesetz, das im Bundesgesetzblatt steht, gibt es nicht. Der Plan ist konkret und durchgerechnet, verbindlich ist er noch nicht.
Die Plastiksteuer — im Entwurf heißt sie Kunststoffverpackungsteuer — ist eine Verbrauchsteuer des Bundes auf das Gewicht des Kunststoffs in Verpackungen. Mit der EU-Plastikabgabe wird sie oft verwechselt, ist aber etwas anderes; dazu weiter unten mehr.
Der Weg bis hierher lässt sich an fünf Daten festmachen:
- 29. April 2026: Das Kabinett beschließt die Eckwerte des Haushalts 2027 samt Plastikabgabe. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt das einen Tag später.
- 6. Juli 2026: Kabinettsbeschluss zum Regierungsentwurf des Haushalts 2027. Der Fachdienst EUWID berichtet am Folgetag, die Steuer sei bereits veranschlagt, ein Gesetzentwurf liege aber noch nicht vor.
- 7. September 2026: Die Bundesregierung bringt das Haushaltsbegleitgesetz 2027 ein (Bundestagsdrucksache 21/7860). Wir haben die 28 Seiten durchsucht: Die Wörter „Plastik“ und „Kunststoff“ kommen darin kein einziges Mal vor. Geregelt werden unter anderem Alkohol-, Schaumwein- und Alkopopsteuer.
- 30. September 2026: Bearbeitungsstand des Entwurfs eines Kunststoffverpackungsteuergesetzes (KunststoffVStG), überschrieben als „Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD“. Das 32-seitige Papier hat der Branchendienst verpackungsgesetz.com am 5. Oktober veröffentlicht.
- 12. Oktober 2026: Öffentliche Anhörung des Haushaltsausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz 2027, von 15 bis 17 Uhr. Auf der Ankündigungsseite des Bundestags wird die Plastiksteuer nicht erwähnt.
Übereinstimmenden Medienberichten vom 6. Oktober zufolge wollen Union und SPD die Steuer als Änderungsantrag in dieses Haushaltsbegleitgesetz einfügen. Bis dahin sind Satz, Starttermin und Ausnahmen Entwurfsstand und können sich im Ausschuss noch ändern. Zur Herkunft widersprechen sich die Berichte: Die taz nennt das Umweltministerium und einen ausstehenden Kabinettsbeschluss, das Dokument selbst die Koalitionsfraktionen.
Die Ampel-Regierung hatte eine Umlage der EU-Abgabe auf die Hersteller schon im Dezember 2023 angekündigt und nie umgesetzt. Neu ist 2026, dass erstmals Paragrafen und eine Aufkommensschätzung vorliegen.
Wer zahlt die Plastiksteuer — und wie hoch ist sie pro kg?

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Die Höhe der Plastiksteuer pro kg liegt laut § 3 des Entwurfs bei 0,55 Euro, wörtlich bei 550,00 Euro für 1.000 Kilogramm Kunststoff. Bemessen wird nicht die Verpackung als Ganzes, sondern das Gewicht des darin enthaltenen Kunststoffs.
Steuerschuldner sind nach dem Entwurf vier Gruppen, je nachdem, woher die Verpackung kommt:
- Hersteller im Inland: Die Steuer entsteht, sobald eine Kunststoffverpackung in Deutschland „gewonnen“, also erstmals hergestellt wird (§ 4). Wer herstellt, muss das vorher der Zolldirektion anzeigen.
- Gewerbliche Bezieher: Wer Verpackungen aus einem anderen EU-Staat bezieht, schuldet die Steuer mit der Annahme der Ware (§ 7).
- Versandhändler: Händler aus anderen EU-Staaten, die Verpackungen an Privatpersonen in Deutschland liefern, werden selbst steuerpflichtig oder benennen einen Steuervertreter (§ 6).
- Importeure: Bei der Einfuhr aus Drittländern entsteht die Steuer mit der Überführung in den freien Verkehr (§ 9).
Angemeldet wird monatlich beim Zoll. Der Entwurf rechnet mit rund 117.900 betroffenen Unternehmen und gut 336.000 Steueranmeldungen im Jahr.
Welche Verpackungen fallen unter die Steuer?
Der Entwurf definiert den Steuergegenstand nicht über Alltagsbegriffe, sondern über Zolltarifnummern. Vereinfacht sind es drei Gruppen: dünne Folien aus Polyethylen, Polypropylen und PET, außerdem alle „Transport- oder Verpackungsmittel“ aus Kunststoff samt Stöpseln, Deckeln, Kapseln und Verschlüssen, und schließlich Verpackungen aus anderem Material mit Kunststoffanteil. Zur dritten Gruppe gehören Kartons, Papiertüten, Säcke, Dosen sowie Kronkorken und Schraubdeckel aus Metall — aber nur, wenn der Kunststoffanteil mindestens 50 Gramm je Kilogramm beträgt. Diese Fünf-Prozent-Grenze lehnt sich laut Begründung an die EU-Verpackungsverordnung an.
| Punkt | Entwurf vom 30.09.2026 | Status |
|---|---|---|
| Steuersatz | 550 Euro je Tonne Kunststoff | geplant |
| Erste Steuerfälle | ab 1. Juli 2027 | geplant |
| Inkrafttreten des Gesetzes | 1. Januar 2027 | geplant |
| Aufkommen 2027 | 805 Millionen Euro | Schätzung |
| Aufkommen 2028 | 1,485 Milliarden Euro | Schätzung |
| Besteuerte Menge | rund 3 Millionen Tonnen | Schätzung |
Quelle: Entwurf eines Kunststoffverpackungsteuergesetzes, Bearbeitungsstand 30.09.2026, § 3, § 14, Artikel 2 und Finanztableau. Aufkommen als volle Jahreswirkung; in der Kasse kommen 2027 wegen der späteren Fälligkeit nur 670 Millionen Euro an. Abgerufen am 06.10.2026.
Ob auch befüllt importierte Ware erfasst wird, etwa der Joghurt aus Österreich, lässt sich aus den Paragrafen nicht sicher ablesen, weil gefüllte Produkte zolltariflich nach ihrem Inhalt eingereiht werden.
Werden die Kosten der Plastiksteuer auf Verbraucher umgelegt?

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Ja, genau das ist beabsichtigt: Der Entwurf rechnet mit 1,485 Milliarden Euro Aufkommen im Jahr 2028 und hält fest, dass Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau zu erwarten sind. Wörtlich heißt es unter „Weitere Kosten“: „Die Ausgestaltung der Kunststoffverpackungsteuer als Verbrauchsteuer ist darauf angelegt, dass die Steuerschuldner die Belastung auf den Endkunden überwälzen.“ (Bearbeitungsstand 30. September 2026). Auf dem Kassenbon steht sie trotzdem nicht; sie steckt wie die Kaffeesteuer im Preis.
Eine amtliche Schätzung, um wie viel einzelne Produkte teurer werden, enthält der Entwurf nicht. Was sich sicher sagen lässt, ist die Obergrenze je Packung, denn sie folgt direkt aus dem Steuersatz: 0,55 Euro je Kilogramm sind 0,055 Cent je Gramm Kunststoff.
| Kunststoff in der Verpackung | Steuer | mit 19 % Umsatzsteuer |
|---|---|---|
| 5 Gramm | 0,28 Cent | 0,33 Cent |
| 10 Gramm | 0,55 Cent | 0,65 Cent |
| 20 Gramm | 1,10 Cent | 1,31 Cent |
| 35 Gramm | 1,93 Cent | 2,29 Cent |
| 100 Gramm | 5,50 Cent | 6,55 Cent |
| 1 Kilogramm | 55,00 Cent | 65,45 Cent |
Eigenes Rechenbeispiel auf Basis von § 3 des Entwurfs (550 Euro je 1.000 Kilogramm Kunststoff), Stand 06.10.2026. Die Gramm-Stufen sind Rechenwerte, keine gemessenen Verpackungsgewichte. Die dritte Spalte unterstellt, dass die Steuer vollständig im Nettopreis landet und der volle Umsatzsteuersatz gilt; bei Lebensmitteln mit 7 Prozent fällt der Aufschlag kleiner aus.
Konkrete Produkte haben bisher nur Medien und Verbände durchgerechnet. Die taz nennt am 6. Oktober 2026 für einen zwei Gramm schweren Joghurtbecher mit Kartonmantel 0,11 Cent, für einen Margarinebecher 0,99 Cent und für eine eingeschweißte Gurke 0,17 Cent. Der Kunststofferzeugerverband Plastics Europe Deutschland kommt laut dem Fachportal plastxnow auf 0,28 Cent je Joghurtbecher und 1,93 Cent je großer PET-Flasche. Der Unterschied beim Joghurt liegt am angenommenen Bechergewicht.
Was die Plastiksteuer einen Haushalt im Jahr kosten kann
Teilt man das geschätzte Aufkommen von 1,485 Milliarden Euro durch die 83,5 Millionen Einwohner, die das Statistische Bundesamt für Ende 2025 meldet, ergeben sich 17,78 Euro pro Kopf und Jahr. Das sind rund 34 Cent pro Woche, mit 19 Prozent Umsatzsteuer gut 21 Euro im Jahr. Für einen Vier-Personen-Haushalt wären es rechnerisch 71 Euro netto.
Diese Zahl ist eine Obergrenze und keine Prognose, aus drei Gründen. Erstens steckt in den drei Millionen Tonnen auch Kunststoff, der nie im Supermarktregal landet: Stretchfolie um Paletten, Säcke für Baustoffe, Industrieverpackungen. Zweitens setzt die Rechnung voraus, dass jeder Cent weitergegeben wird. Drittens erwartet der Entwurf selbst, dass die besteuerte Menge sinkt, und senkt seine Schätzung bis 2031 auf 1,415 Milliarden Euro.
Die Verbände rechnen höher. Auf der Themenseite von Plastics Europe ist von etwa 50 Euro Mehrbelastung je Haushalt und Jahr die Rede, einschließlich Bürokratiekosten. Rechnerisch passt das: Steueraufkommen plus die von den Verbänden genannten 600 Millionen Euro Bürokratiekosten, verteilt auf rund 41 Millionen Privathaushalte, ergeben etwa 51 Euro. Der Entwurf setzt den Aufwand der Wirtschaft allerdings nur mit 44,1 Millionen Euro im Jahr an; unabhängig geprüft ist keine der beiden Angaben.
Wie unterscheidet sich die EU-Abgabe von einer nationalen Plastiksteuer?
Die EU-Plastikabgabe beträgt 0,80 Euro je Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle und wird seit dem 1. Januar 2021 von den Mitgliedstaaten gezahlt, nicht von Unternehmen. Die EU-Kommission führt sie als „Kunststoff-Eigenmittel“: eine Rechengröße, nach der sich ein Teil des nationalen Beitrags zum EU-Haushalt bemisst. Deutschland überweist den Betrag bisher aus dem Bundeshaushalt. Für 2027 sind laut EUWID 1,261 Milliarden Euro veranschlagt, für 2026 waren es 1,249 Milliarden Euro.
Die geplante nationale Steuer unterscheidet sich davon in drei Punkten. Sie hat einen niedrigeren Satz (0,55 statt 0,80 Euro je Kilogramm), aber eine breitere Basis: Besteuert wird jeder Kunststoff in neuen Verpackungen, nicht nur der Teil, der am Ende nicht recycelt wird. Und sie trifft Unternehmen direkt. Im Ergebnis soll sie mit 1,485 Milliarden Euro etwas mehr einbringen, als Deutschland nach Brüssel zahlt. Die Differenz von gut 220 Millionen Euro deckt rechnerisch die Erhebungskosten, die der Entwurf ab 2029 mit 103,6 Millionen Euro im Jahr beziffert, und lässt einen Rest für den Haushalt.
Die 1,26 Milliarden Euro zahlt ihr als Steuerzahler heute schon, nur über Einkommen- und Mehrwertsteuer statt über den Joghurtpreis. Eine Entlastung an anderer Stelle ist nicht angekündigt; der Entwurf nennt als Zweck die Konsolidierung des Bundeshaushalts.
Einwegkunststofffonds: die Abgabe, die es schon gibt
Hersteller bestimmter Einwegprodukte zahlen bereits seit 2024 eine eigene Abgabe in den Einwegkunststofffonds, aus dem Kommunen Geld für Stadtreinigung und Abfallsammlung bekommen. Die Sätze stehen in § 2 der Einwegkunststofffondsverordnung: 0,177 Euro je Kilogramm für Lebensmittelbehälter, 0,876 Euro für Tüten und Folienverpackungen, 1,236 Euro für Getränkebecher, 3,801 Euro für leichte Tragetaschen und 8,972 Euro für Tabakprodukte mit Filter. Wie der Fonds funktioniert, erklärt das Umweltbundesamt, das ihn verwaltet, in einem eigenen Video:
Ein To-go-Becher aus Kunststoff wäre künftig also doppelt belastet: 1,236 Euro je Kilogramm für den Fonds plus 0,55 Euro Plastiksteuer. Genau diese Doppelbelastung kritisiert Plastics Europe.
Verpackungsgesetz, kommunale Verpackungssteuer, EU-Verordnung
Drei weitere Regelwerke werden mit der Plastiksteuer verwechselt:
- Verpackungsgesetz: Wer verpackte Ware an Endkunden verkauft, zahlt Lizenzentgelte an ein duales System für Sammlung und Recycling. Das ist ein privatrechtliches Entgelt, keine Steuer. Zum Einwegpfand, das im selben Gesetz steht, haben wir einen eigenen Ratgeber zur Pfandpflicht.
- Kommunale Verpackungssteuer: Tübingen erhebt seit dem 1. Januar 2022 eine Steuer auf Einweggeschirr für Essen und Getränke zum Mitnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat sie mit Beschluss vom 27. November 2024 (1 BvR 1726/23) gebilligt. Konstanz erhebt seit dem 1. Januar 2025 eine vergleichbare Steuer. Sie trifft Imbisse und Cafés, nicht den Supermarkt.
- EU-Verpackungsverordnung: Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar und regelt, wie Verpackungen gestaltet und gekennzeichnet sein müssen. Geld erhebt sie nicht.
Rezyklat, Mehrweg, Pfand: Welche Ausnahmen sieht der Entwurf vor?
Eine Befreiung für Recyclingkunststoff steht in § 10 des Entwurfs, sie gilt aber ausdrücklich erst, wenn eine Rechtsverordnung die Einzelheiten regelt — und die gibt es noch nicht. Bis dahin würden nach dem Wortlaut auch Verpackungen aus Rezyklat mit 550 Euro je Tonne besteuert. Die Bundesregierung strebt laut Begründung an, die Entlastung per Verordnung einzuführen, und will dafür ein Nachweissystem im Verpackungsrecht schaffen. Ein Datum nennt der Entwurf nicht.
Die übrigen Ausnahmen sind schmal:
- Export: Verpackungen, die in einen anderen EU-Staat geliefert oder ausgeführt werden, werden auf Antrag entlastet, mit einem Selbstbehalt von 550 Euro im Jahr.
- Privatpersonen: Wer Verpackungen für den Eigenbedarf herstellt, etwa mit dem 3D-Drucker, oder sie aus dem EU-Ausland mitbringt, zahlt nichts. Auch die unentgeltliche Weitergabe an andere Privatleute bleibt frei.
Eine Ausnahme für Mehrwegverpackungen oder für Pfandflaschen haben wir in den Paragrafen nicht gefunden. EUWID berichtet am 5. Oktober 2026 entsprechend, die Steuer würde grundsätzlich auch Mehrweg erfassen. Der Unterschied liegt in der Häufigkeit: Die Steuer entsteht einmal bei der Herstellung. Eine Mehrwegkiste oder Mehrwegflasche, die viele Umläufe macht, trägt sie je Nutzung nur zu einem Bruchteil.
Eine Freigrenze für kleine Unternehmen gibt es ebenfalls nicht. Die Begründung sagt es deutlich: Kleine und mittlere Unternehmen unterliegen denselben Regeln wie Konzerne, eine Differenzierung ist nicht vorgesehen.
Was sagen Verbände und Fachleute — und wie machen es andere Länder?
Acht Verbände haben am 6. Oktober 2026 gemeinsam einen Stopp des Verfahrens gefordert, darunter die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, der Handelsverband Deutschland, der Markenverband und die Zollgewerkschaft BDZ. In der Mitteilung der Ernährungsindustrie ist von mindestens 600 Millionen Euro Bürokratiekosten im Jahr und rund 2.000 zusätzlichen Zollbeamten die Rede. Der Entwurf nennt andere Zahlen: 788 Vollzeitstellen beim Zoll und 44,1 Millionen Euro jährlichen Aufwand für die Wirtschaft. Der Kern der Kritik ist das Tempo des Verfahrens.
Die Deutsche Umwelthilfe steht auf der anderen Seite und will mehr. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz erklärte am 30. April 2026: „Es ist wichtig und richtig, dass klimaschädliche und nicht recycelte Einweg-Plastikverpackungen endlich einen Preis bekommen sollen.“ Die Organisation fordert mindestens 1,20 Euro je Kilogramm, also mehr als das Doppelte des geplanten Satzes, und eine Ausweitung auf Papier und Verbundmaterial, damit Hersteller nicht einfach das Material wechseln.
Dass 0,55 Euro je Kilogramm das Verhalten der Hersteller ändern, bezweifelt Henning Wilts vom Wuppertal Institut. In der taz sagt er sinngemäß, die Beträge seien dafür nicht hoch genug, Neuware aus Erdöl bleibe häufig billiger als Rezyklat. Er weist außerdem auf einen Fehlanreiz hin: Die Fünf-Prozent-Grenze begünstigt Papierverpackungen mit dünner Kunststoffschicht, die sich kaum recyceln lassen.
Auch die Kosten der Erhebung sind ein Argument. 103,6 Millionen Euro Verwaltungsaufwand ab 2029 bei 1,46 Milliarden Euro Aufkommen bedeuten, dass rund 7 Cent von jedem eingenommenen Euro für Zoll und IT draufgehen.
Welche Länder haben schon eine Plastiksteuer?
Spanien erhebt seit dem 1. Januar 2023 eine Steuer von 0,45 Euro je Kilogramm nicht recycelten Kunststoffs in Einwegverpackungen und ist damit das bekannteste Vorbild in der EU. Der deutsche Entwurf läge mit 0,55 Euro darüber; anders als Spanien und Großbritannien verschiebt er die Rezyklat-Ausnahme auf eine spätere Verordnung.
- Spanien: 0,45 Euro je Kilogramm nicht recycelter Kunststoff, seit 2023.
- Großbritannien: Die Plastic Packaging Tax gilt seit dem 1. April 2022 und beträgt laut britischer Regierung seit dem 1. April 2026 genau 228,82 Pfund je Tonne. Sie fällt nur an, wenn eine Verpackung weniger als 30 Prozent Recyclingkunststoff enthält, und erst ab zehn Tonnen im Jahr.
- Italien: Die 2020 beschlossene Steuer von 450 Euro je Tonne ist nach einem Bericht von Argus Media vom 16. Oktober 2025 zum achten Mal verschoben worden, auf den 1. Januar 2027.
Wie könnt ihr sparen, falls die Plastiksteuer kommt?

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Bei rechnerisch höchstens 17,78 Euro pro Kopf und Jahr lohnt es sich nicht, wegen der Plastiksteuer den Einkauf umzustellen. Das Umweltbundesamt zählte für 2023 insgesamt 17,92 Millionen Tonnen Verpackungsverbrauch, davon laut Entwurf rund 3 Millionen Tonnen Kunststoff — auf den Einzelnen heruntergebrochen sind das rund 36 Kilogramm Kunststoffverpackung im Jahr, gewerbliche Mengen eingerechnet. Wer davon ein Viertel vermeidet, spart etwa 5 Euro Steueranteil.
Die Steuer ist eher ein Anlass, auf Gewohnheiten zu schauen, die sich ohnehin rechnen:
- Grundpreis statt Packungspreis: Große Gebinde haben weniger Verpackung je Liter oder Kilogramm und sind meist auch ohne Steuer günstiger. Der Grundpreis am Regal zeigt das sofort. Wie ihr einen eigenen Warenkorb aufbaut, steht im Discounter-Preisvergleich.
- Nachfüllpackungen: Nachfüllbeutel für Seife, Spülmittel oder Waschmittel enthalten weniger Kunststoff als die feste Flasche. Günstiger sind sie nur, wenn der Grundpreis stimmt; das ist nicht bei jeder Marke so.
- Mehrweg, wo es genutzt wird: Eine Mehrwegflasche trägt die Steuer einmal für viele Füllungen. Ab wie vielen Nutzungen sich Mehrwegprodukte rechnen, erklärt unser Ratgeber zu Mehrweg-Alternativen.
Vorräte anzulegen bringt nichts: Besteuert wird die Verpackung bei Herstellung oder Einfuhr, und die Beträge je Packung liegen unter der Schwelle üblicher Preisrunden.
Wichtiger für das Haushaltsbuch sind andere Posten, die 2027 ebenfalls anstehen. Was die ebenfalls geplante Zuckersteuer je Flasche ausmachen kann, haben wir getrennt durchgerechnet, und beim Strompreis geht es je Haushalt um ganz andere Summen. Welche Preise im Handel gerade tatsächlich sinken, zeigt unsere Übersicht zur Aldi-Preissenkung.
Vor- & Nachteile der geplanten Plastiksteuer
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Verursacher zahlen statt aller Steuerzahler über den Bundeshaushalt | Der Entwurf rechnet selbst mit höheren Verbraucherpreisen |
| Je Packung geht es nur um Bruchteile eines Cents | Rezyklat wird erst nach einer späteren Verordnung entlastet |
| Preissignal für weniger und leichtere Kunststoffverpackungen | Rund 104 Millionen Euro Verwaltungskosten im Jahr ab 2029 |
| Mehrweg trägt die Steuer nur einmal für viele Umläufe | Keine Freigrenze für kleine Unternehmen, 117.900 Betriebe betroffen |
Häufige Fragen zur Plastiksteuer
Ist die Plastikabgabe eine Steuer oder eine Umlage?
Beides gibt es, und die Begriffe werden vermischt. Die EU-Plastikabgabe ist ein Beitrag der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt und weder Steuer noch Umlage für Bürger. Was Union und SPD jetzt planen, ist rechtlich eine Verbrauchsteuer des Bundes nach der Abgabenordnung. Die Einnahmen fließen ohne Zweckbindung in den Bundeshaushalt.
Gibt es Befreiungen für bestimmte Kunststoffarten?
Nach Kunststoffarten unterscheidet der Entwurf nicht; Polyethylen, Polypropylen und PET werden gleich besteuert. Vorgesehen ist eine Entlastung für recycelten Kunststoff, die aber erst mit einer späteren Rechtsverordnung wirksam wird. Biobasierte oder kompostierbare Kunststoffe erwähnen die Paragrafen, die uns vorliegen, nicht gesondert.
Muss ich als Bürger eine Plastikabgabe zahlen?
Nicht direkt. Ihr gebt keine Erklärung ab und zahlt nichts an den Zoll; der Entwurf weist für Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich keinen Erfüllungsaufwand aus. Indirekt zahlt ihr über die Preise, wenn Hersteller und Handel die Steuer weitergeben — und genau darauf ist sie angelegt.
Ist die Plastiksteuer für Verbraucher direkt sichtbar?
Nein. Sie wird auf dem Kassenbon nicht ausgewiesen, anders als das Pfand. Bei einem Joghurtbecher liegt sie nach den bisher veröffentlichten Rechnungen zwischen 0,11 und 0,28 Cent und damit unterhalb dessen, was sich als einzelne Preisänderung erkennen lässt.
Ab wann gilt die Plastiksteuer?
Nach dem Entwurf soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten und für alle Steuerfälle gelten, die nach dem 30. Juni 2027 entstehen. Das erste halbe Jahr dient der Vorbereitung bei Zoll und Unternehmen. Verbindlich wird der Termin erst, wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz behandelt haben und es verkündet ist.
Betrifft die Plastiksteuer auch kleine Unternehmen?
Ja, wenn sie Verpackungen herstellen, aus dem EU-Ausland beziehen oder importieren. Eine Mengenschwelle wie die zehn Tonnen in Großbritannien sieht der Entwurf nicht vor. Ein Onlinehändler, der Versandbeutel direkt bei einem Hersteller in Polen bestellt, müsste das dem Zoll anzeigen und monatlich anmelden. Wer seine Verpackungen bei einem deutschen Großhändler kauft, zahlt die Steuer nur über dessen Preis.
Fazit: kleine Beträge, offenes Verfahren
Die Schlagzeile „Plastiksteuer ab 2027″ ist zur Hälfte richtig. Richtig ist, dass ein ausformulierter Gesetzentwurf mit 550 Euro je Tonne, Start am 1. Juli 2027 und 1,485 Milliarden Euro erwartetem Aufkommen vorliegt und die Koalition ihn noch im Herbst durch den Bundestag bringen will. Falsch wäre, daraus eine beschlossene Sache zu machen: Am 6. Oktober 2026 steht die Steuer in keiner Bundestagsdrucksache.
Für euren Einkauf ändert sich wenig. Die Steuer macht 0,055 Cent je Gramm Kunststoff aus, im Schnitt rechnerisch knapp 18 Euro pro Kopf und Jahr, und einen Teil davon zahlt ihr als Steuerzahler heute schon über den EU-Beitrag. Der größere Streit dreht sich um die Bürokratie für rund 117.900 Unternehmen und die fehlende Rezyklat-Ausnahme. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald der Änderungsantrag vorliegt.
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