1&1 Preiserhöhung 2026: Wer 3 Euro mehr zahlt und bis wann ihr kündigen dürft
Die 1&1 Preiserhöhung 2026 trifft Bestandskunden mit DSL- und Glasfaseranschluss: Laut den Kundenschreiben steigt die Grundgebühr um 3 Euro im Monat, also 36 Euro im Jahr, wirksam je nach Vertrag zwischen dem 1. und dem 10. Oktober 2026. Wer das Schreiben bekommen hat, darf nach § 57 TKG innerhalb von drei Monaten ab Zugang ohne Frist und ohne Kosten kündigen; für die meisten Betroffenen endet diese Frist damit Ende November oder Anfang Dezember 2026. Ein Wechsel lohnt sich aber nicht automatisch, denn die 1&1-Neukundenpreise liegen am 3. Oktober 2026 teils über dem erhöhten Bestandspreis. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Belegt sind ausschließlich Erhöhungen um genau 3 Euro, etwa DSL 50 von 29,99 auf 32,99 Euro und Glasfaser 300 von 39,99 auf 42,99 Euro.
- Betroffen sind ausgewählte Bestandsverträge, auch bei der Tochtermarke sim24; eine öffentliche Pressemitteilung oder Preisliste von 1&1 dazu gibt es nicht.
- Sonderkündigung: drei Monate ab Zugang des Schreibens, in Textform, frühestens zum Tag der Preiserhöhung.
- Ein neuer 1&1-Vertrag mit DSL 100 kostet dauerhaft 39,99 Euro, also 2 Euro mehr als der erhöhte Bestandspreis von 37,99 Euro.
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Was ist die 1&1 Preiserhöhung 2026, und wer ist betroffen?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Die 1&1 Preiserhöhung 2026 ist eine einseitige Änderung laufender Internetverträge: 1&1 hebt die monatliche Grundgebühr ausgewählter DSL- und Glasfaserverträge um 3 Euro an, ohne dass die Kunden zustimmen müssen. Laut einem Bericht von inside-digital vom 9. September 2026 verschickt 1&1 die Schreiben seit Ende August und hat die Erhöhung auf Anfrage bestätigt; laut Kundenberichten trifft sie auch Verträge mitten in der Mindestvertragslaufzeit.
Wer als 1&1-Kunde seine monatlichen Fixkosten im Griff behalten will, hat jetzt vor allem eine Sorge: eine Vertragsfalle zu übersehen und am Ende mehr zu zahlen, obwohl man hätte gehen dürfen. Genau dafür ist dieser Ratgeber gedacht. Für ihn hat unsere Redaktion am 3. Oktober 2026 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1&1, die Paragrafen 56, 57 und 59 des Telekommunikationsgesetzes, die Neukundenpreise auf dsl.1und1.de und telekom.de sowie die Berichte von teltarif, inside-digital, t-online und winfuture ausgewertet.
Wichtig für die Einordnung: Eine Pressemitteilung, eine öffentliche Preisliste oder eine Liste der betroffenen Tarife hat 1&1 nicht veröffentlicht. Alles, was über Tarife und Beträge bekannt ist, stammt aus Kundenschreiben, die Leser an Fachmedien weitergegeben haben. Ob ihr selbst betroffen seid, sagt euch deshalb nur euer eigenes Schreiben per Brief oder E-Mail. Gegenüber inside-digital begründete 1&1 den Schritt so: „Konstant steigende Energie- und Betriebskosten sowie höhere Vorleistungspreise bei unseren lokalen Ausbaupartnern gehen allerdings auch an uns nicht spürbar vorbei“. Und weiter: Die Anpassung betreffe „größtenteils Verträge, deren monatliche Grundgebühr unter dem Preisniveau heute neu abgeschlossener Verträge liegt“.
Wie groß der Kreis sein könnte, zeigt der Halbjahresbericht des Konzerns. Laut 1&1-Halbjahresfinanzbericht 2026 hatte 1&1 zum 30. Juni 2026 genau 3,85 Millionen DSL- und Glasfaser-Verträge. Wie viele davon die Erhöhung bekommen, nennt 1&1 nicht; gegenüber inside-digital spricht das Unternehmen nur von „einem Teil unserer Bestandsverträge“. Im selben Halbjahresbericht schreibt 1&1, der Markt sei „durch intensiven Wettbewerb sowie anhaltenden Preis- und Kostendruck geprägt“, ein Satz, der die jetzige Erhöhung bereits ankündigt.
Ob ihr betroffen seid und welchen Preis ihr aktuell zahlt, seht ihr am schnellsten im Kundenbereich. Wo dort Rechnungen und Vertragsdetails stehen, zeigt 1&1 im offiziellen Video zur Control-Center-App:
Die Erhöhung trifft übrigens nicht nur die Hauptmarke. Laut t-online vom 3. Oktober 2026 sind auch Tochtermarken wie sim24.de betroffen, deren DSL-Anschlüsse über die 1&1-Plattform laufen; laut inside-digital berichten sim24-Kunden von E-Mails vom 31. August und Erhöhungen von 19,99 auf 22,99 Euro sowie von 29,99 auf 32,99 Euro zum 1. Oktober. Bereits vereinbarte Start- und Willkommensrabatte bleiben laut teltarif für den zugesagten Zeitraum bestehen; die 3 Euro kommen auf den regulären Preis.
1&1 DSL Kostenübersicht: Welche Tarife werden wie viel teurer?

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In allen bisher dokumentierten Fällen steigt der Preis um genau 3 Euro im Monat: Laut teltarif kostet Glasfaser 300 künftig 42,99 statt 39,99 Euro und DSL 50 künftig 32,99 statt 29,99 Euro. Prozentual ist das je nach Tarif ein Aufschlag zwischen 5 und 10 Prozent, weil derselbe Betrag auf unterschiedlich hohe Grundgebühren kommt.
| Bestandstarif | bisher | neu |
|---|---|---|
| 1&1 DSL 50 | 29,99 € | 32,99 € |
| 1&1 DSL 100 | 34,99 € | 37,99 € |
| 1&1 DSL 250 | 34,99 € | 37,99 € |
| 1&1 Glasfaser 300 | 39,99 € | 42,99 € |
| 1&1 Glasfaser 1000 | 59,99 € | 62,99 € |
Monatliche Grundgebühr laut Kundenschreiben, über die teltarif (DSL 50, Glasfaser 300), inside-digital (DSL 100, Glasfaser 1000) und winfuture (DSL 250) berichtet haben. 1&1 selbst hat keine Liste veröffentlicht; euer Altpreis kann wegen früherer Aktionen abweichen. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 3 Euro.
1&1 selbst spricht gegenüber inside-digital von „bis zu 3 Euro“. Einen Fall mit weniger als 3 Euro haben wir in keinem der ausgewerteten Berichte gefunden, und auch kein Schreiben mit mehr. Für eure Rechnung heißt das: Über ein Jahr zahlt ihr 36 Euro mehr, über die maximal 24 Monate einer neuen Mindestlaufzeit 72 Euro.
Die Stichtage unterscheiden sich von Kunde zu Kunde. teltarif nennt aus zwei Leserschreiben den 3. und den 9. Oktober 2026, mobiflip für DSL 100 den 10. Oktober, inside-digital für sim24 den 1. Oktober. Der Grund liegt in den AGB: 1&1 muss jede Preisänderung laut Ziffer 10.3 mindestens einen Monat und höchstens zwei Monate vorher in Textform ankündigen, und die Schreiben gingen über mehrere Wochen raus. Das genaue Datum steht in eurem Brief oder eurer E-Mail.
Als Begründung nennt das Kundenschreiben laut teltarif „höhere Ausgaben für Energie, Server- und Chiptechnik sowie für den Betrieb und die Wartung der Netzinfrastruktur“. Dazu verweist 1&1 laut teltarif auf Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung der eigenen Netze in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr. Vom 5G-Mobilfunknetz ist in den zitierten Schreiben keine Rede. Ein eigenes Zugangsnetz bis in die Wohnung hat 1&1 im Festnetz laut inside-digital nicht; die Leitung kauft 1&1 bei der Telekom und anderen Netzbetreibern ein, und genau diese Vorleistungspreise nennt das Unternehmen als Kostentreiber.
Auffällig ist der Blick zurück: In der MonsterDealz-Deal-Datenbank steht ein 1&1-Angebot vom 29. August 2020 für den Tarif DSL 50 mit dauerhaft 29,99 Euro im Monat, genau der Betrag, den viele Bestandskunden bis jetzt gezahlt haben (Stand: 3. Oktober 2026). Neukunden zahlen für DSL 50 heute 39,99 Euro, also 10 Euro oder 33 Prozent mehr als vor sechs Jahren.
Darf 1&1 die Preise im laufenden Vertrag einfach erhöhen?
Ja, sofern die Klausel in den AGB wirksam ist: Laut Ziffer 10.1 der 1&1-AGB darf 1&1 die Preise „der Entwicklung der Gesamtkosten anpassen“, und zwar nach billigem Ermessen auf Basis von § 315 BGB (abgerufen am 3. Oktober 2026). Als Kostenarten nennt die Klausel unter anderem Netzbetrieb, Vorleistungen, Kundenbetreuung, Personal und Energie.
Die Klausel hat zwei Seiten, die kaum jemand liest. Nach Ziffer 10.2 darf eine einzelne gestiegene Kostenart nur im Verhältnis zu den Gesamtkosten berücksichtigt werden, und nur soweit sinkende Kosten in anderen Bereichen sie nicht ausgleichen. Umgekehrt ist 1&1 verpflichtet, die Preise zu senken, wenn die Gesamtkosten fallen. 1&1 muss Kostensenkungen also mindestens im gleichen Umfang an euch weitergeben wie Kostenerhöhungen. Ob die 3 Euro dieser Rechnung entsprechen, könnt ihr von außen nicht prüfen; 1&1 legt die Kalkulation nicht offen.
Rechtlich interessant ist ein Urteil aus Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat am 10. September 2026 in der Rechtssache C-669/24 entschieden, dass das EU-Telekommunikationsrecht Anbietern kein eigenes Recht gibt, Verträge einseitig zu ändern. Es regelt nur das Kündigungsrecht als Folge. Ob eine Änderung überhaupt erlaubt ist, richtet sich nach dem nationalen AGB-Recht. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, fasst das auf der Seite des vzbv zum Urteil so zusammen: „Telekom-Anbieter dürfen laufende Verträge nicht ohne Weiteres ändern.“
Das Urteil betrifft die Sammelklage gegen Vodafone, nicht 1&1. Es macht die 1&1-Erhöhung also nicht unwirksam. Die 1&1-Klausel ist zudem anders gebaut als eine reine „Änderung nach billigem Ermessen“, weil sie Kostenarten benennt und eine Pflicht zur Preissenkung enthält. Ein Verfahren gegen die 1&1-Preisklausel haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden. Was das Urteil für Vodafone-Kunden bedeutet und wie die Sammelklage läuft, steht in unserem Artikel zur Vodafone Preiserhöhung.
Für euch folgt daraus etwas Praktisches: Das Gesetz knüpft das Kündigungsrecht nicht daran, ob die Erhöhung berechtigt ist. Auch eine gut begründete Preiserhöhung löst die Sonderkündigung aus, und eine Mindestbetragsgrenze gibt es nicht. 3 Euro reichen.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung: Welche Frist gilt bei 1&1?

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Ihr habt drei Monate ab Zugang der Änderungsmitteilung, um ohne Kündigungsfrist und ohne Kosten zu kündigen: So steht es in § 57 Absatz 1 TKG und wortgleich in Ziffer 10.3 der 1&1-AGB. Der Vertrag endet frühestens an dem Tag, an dem die Preiserhöhung wirksam wird.
Ausnahmen gibt es nur drei: Die Änderung ist ausschließlich zu eurem Vorteil, rein administrativ ohne Nachteile oder unmittelbar durch Gesetz vorgeschrieben. Eine Preiserhöhung wegen gestiegener Kosten fällt unter keine davon. Die Verbraucherzentrale betont außerdem, dass der Anbieter eine solche Ausnahme beweisen muss, nicht ihr. Auch die Mehrwertsteuer ist geregelt: Erhöht der Staat die Umsatzsteuer, darf 1&1 laut Ziffer 10.4 ohne Kündigungsrecht nachziehen. Das ist hier nicht der Fall.
Wie berechnet ihr eure Frist?
Die drei Monate laufen ab dem Tag, an dem euch Brief oder E-Mail erreicht hat, nicht ab dem Stichtag der Erhöhung. Weil 1&1 mindestens einen Monat vorher informieren muss, kamen die Schreiben für Oktober-Termine spätestens Anfang September an. Drei Beispiele:
- Schreiben erhalten am 31. August 2026: Kündigung bis 30. November 2026 möglich.
- Schreiben erhalten am 5. September 2026: Kündigung bis 5. Dezember 2026 möglich.
- Schreiben erhalten am 9. September 2026: Kündigung bis 9. Dezember 2026 möglich.
Kündigt ihr vor dem Stichtag, endet der Vertrag frühestens an diesem Tag. Kündigt ihr danach, ist die Kündigung fristlos, ihr könnt aber auch ein späteres Datum innerhalb der drei Monate wählen. Für die Zwischenzeit gilt bereits der neue Preis, ein spätes Kündigen kostet also je Monat 3 Euro.
In welcher Form müsst ihr kündigen?
Laut Ziffer 10.3 der 1&1-AGB genügt die Textform, „z. B. per Brief oder E-Mail“. Nennt im Schreiben eure Kundennummer, die Vertragsnummer, das Datum des Änderungsschreibens und den Satz, dass ihr wegen der Preiserhöhung nach § 57 Absatz 1 TKG außerordentlich kündigt. Ein Muster mit allen Pflichtangaben und Tipps zum Zugangsnachweis findet ihr in unserer Kündigung Vorlage.
Wer ohnehin aus der Mindestlaufzeit raus ist, braucht die Sonderkündigung nicht zwingend. Laut § 56 Absatz 3 TKG ist ein stillschweigend verlängerter Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar, das bestätigt auch Ziffer 4.1 der 1&1-AGB. Der Unterschied: Mit der Sonderkündigung zahlt ihr den neuen Preis keinen Tag länger als nötig, mit der normalen Kündigung noch einen Monat. Wer umzieht, hat zusätzlich ein eigenes Kündigungsrecht nach § 60 TKG, das wir im Ratgeber zum Internet-Umzug und Sonderkündigungsrecht erklären.
Kündigen oder bleiben: Lohnt sich 1&1 gegenüber der Telekom noch?

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Für die meisten Bestandskunden ist Bleiben die günstigere Wahl, solange sie keinen Neukundenbonus mitnehmen: Laut 1&1-Tarifseite kostet DSL 100 für Neukunden am 3. Oktober 2026 dauerhaft 39,99 Euro, also 2 Euro mehr als der erhöhte Bestandspreis von 37,99 Euro. Bei DSL 50 ist der Abstand noch größer, weil 1&1 DSL 100 dort „zum Preis von 50“ anbietet und beide 39,99 Euro kosten.
1&1 bietet Neukunden zwei Varianten an. Bei „Dauerhaft sparen“ kosten DSL 16 34,99 Euro, DSL 50 und DSL 100 je 39,99 Euro und DSL 250 44,99 Euro. Bei „Am Vertragsbeginn sparen“ zahlt ihr sechs Monate lang 0 Euro und danach 44,99 Euro für DSL 50 oder DSL 100 und 49,99 Euro für DSL 250. Glasfaser beginnt laut der 1&1-Glasfaserseite bei 39,99 Euro im Monat. Die Mindestlaufzeit beträgt laut AGB 24 Monate.
| Variante (100 MBit/s) | Monatspreis | 24 Monate |
|---|---|---|
| 1&1 DSL 100 Bestand bisher | 34,99 € | 839,76 € |
| 1&1 DSL 100 Bestand ab Oktober | 37,99 € | 911,76 € |
| 1&1 DSL 100 neu, dauerhaft | 39,99 € | 959,76 € |
| 1&1 DSL 100 neu, 6 Monate 0 € | 0 €, dann 44,99 € | 809,82 € |
| Telekom MagentaZuhause L | 9,95 €, dann 49,95 € | 1.078,80 € |
Neukundenpreise abgerufen am 3. Oktober 2026 auf dsl.1und1.de und telekom.de (MagentaZuhause L mit 100 MBit/s, drei Monate 9,95 Euro). Nur Grundgebühren über 24 Monate; Bereitstellungspreis, Router, Startguthaben und Online-Boni sind nicht eingerechnet. Ob 1&1 euch nach einer Kündigung wieder als Neukunden aufnimmt, regelt die Tarifseite nicht.
Die Tabelle zeigt drei Dinge. Erstens: Der dauerhafte 1&1-Neukundenpreis ist schlechter als euer erhöhter Bestandspreis. Zweitens: Nur mit sechs Gratismonaten liegt ein neuer Vertrag über 24 Monate rund 102 Euro unter dem Bleiben, dafür zahlt ihr ab dem siebten Monat 7 Euro mehr als heute und seid zwei Jahre gebunden. Drittens: Die Telekom ist für 100 MBit/s über 24 Monate 167,04 Euro teurer als das Bleiben bei 1&1, trotz drei günstiger Startmonate.
Die Telekom selbst hat zum 1. Oktober 2026 ebenfalls ihre Neukundenpreise angehoben, um 1 Euro bei DSL und 2 Euro bei Glasfaser. Die Antwort auf die Frage „Lohnt sich 1&1 gegenüber der Telekom“ lautet deshalb für Bestandskunden mit 100 MBit/s: ja, auch nach der Erhöhung. Prämien und Startguthaben können die Rechnung bei anderen Anbietern drehen. Wie ihr Boni sauber gegen die Grundgebühr rechnet, zeigt unser Ratgeber DSL mit Prämie.
Wo ein Wechsel fast immer lohnt: wenn an eurer Adresse Glasfaser liegt und ihr noch einen alten DSL-Vertrag habt. Bei 1&1 kostet Glasfaser für Neukunden ab 39,99 Euro, also so viel wie DSL 100. Ob der Umstieg auf Glasfaser euch im Alltag etwas bringt, beantwortet unser Vergleich Glasfaser oder DSL.
Was ihr jetzt tun solltet: der 1&1-Fahrplan in vier Schritten
Die wichtigste Zahl ist euer Fristende: Drei Monate nach Zugang des Schreibens verfällt das Sonderkündigungsrecht nach § 57 TKG, für die meisten Betroffenen also zwischen Ende November und dem 10. Dezember 2026. Bis dahin habt ihr Zeit für vier Schritte, und keiner davon kostet Geld.
- Schreiben suchen und Frist notieren: Datum des Zugangs, Stichtag, alter und neuer Preis. Ohne Schreiben keine Sonderkündigung; fragt im Zweifel beim Kundenservice nach dem Versanddatum.
- Vertragsstand prüfen: Im Control-Center steht, ob eure Mindestlaufzeit noch läuft. Läuft sie nicht mehr, könnt ihr ohnehin mit einem Monat Frist kündigen.
- Bestpreis anfragen: Laut § 57 Absatz 3 TKG müssen Anbieter euch mindestens einmal im Jahr über den für euch besten Tarif informieren. Ruft an, nennt die Erhöhung und euer Vergleichsangebot.
- Entscheiden und schriftlich festhalten: Entweder Kündigung in Textform vor Fristende oder ein schriftlich bestätigtes Angebot von 1&1.
Beim dritten Schritt lohnt Hartnäckigkeit. Laut einem Erfahrungsbericht von mobiflip bot 1&1 dem Autor am Telefon ein besseres Angebot als die angekündigte Erhöhung an. Das ist ein Einzelfall und keine Zusage, aber ein Anruf kostet euch zehn Minuten. Eine verbindliche Regel, dass 1&1 die Erhöhung zurücknimmt, gibt es nicht.
Wenn ihr wechselt, überlasst die Kündigung am besten dem neuen Anbieter. Laut § 59 TKG läuft der Anbieterwechsel unter Leitung des aufnehmenden Anbieters, der Dienst darf höchstens einen Arbeitstag unterbrochen werden. Dauert es länger, steht euch je weiterem Arbeitstag eine Entschädigung von 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts zu, je nachdem, was höher ist. Kündigt ihr dagegen selbst fristlos, ohne dass ein neuer Anschluss bereitsteht, sitzt ihr im Zweifel ohne Internet da.
MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und aktive Mitglieder über das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt. In unserer Deal-Datenbank stehen seit 2019 fünf Internet-Angebote mit 1&1 im Titel, das jüngste vom 8. Juli 2024 (Stand: 3. Oktober 2026). Wer nach einem Wechsel auf eine neue Aktion wartet, findet sie bei uns, sobald sie auftaucht; einen Rabattcode für Bestandskunden gibt es bei 1&1 laut unserem Ratgeber zu 1&1 Kunde wirbt Kunde nicht.
Erhöhen Telekom, Vodafone und o2 auch?
Die Telekom hat zum 1. Oktober 2026 nur ihre Neukundenpreise erhöht: Laut t-online kosten DSL-Tarife der Reihe MagentaZuhause 1 Euro mehr, Glasfaser und MagentaZuhause XXL Hybrid 2 Euro mehr, Bestandskunden behalten ihre Preise. Die oft zitierten „bis zu 5 Euro“ entstehen nur, wenn ihr zusätzlich MagentaTV SmartStream bucht, das von 17 auf 20 Euro steigt.
Für Telekom-Bestandskunden gab es die letzte Erhöhung bereits zum 1. April 2026, um 2 Euro für Verträge, die vor April 2023 geschlossen wurden. Fristen und Rechte dazu stehen in unserem Ratgeber zur Telekom Preiserhöhung im Festnetz, die Kündigungswege im Artikel Telekom Vertrag kündigen. Der wichtige Unterschied zu 1&1: Eine reine Neukundenerhöhung löst bei euch kein Sonderkündigungsrecht aus, weil euer Vertrag sich nicht ändert.
Bei Vodafone war laut unserem Ratgeber zur Vodafone-Preiserhöhung bis Mitte September 2026 keine neue allgemeine Erhöhung für Internet-Bestandskunden angekündigt, dort läuft die Sammelklage gegen die Erhöhung von 2023. Wer bei o2 oder Vodafone ist und trotzdem wechseln will, findet die Fristen in unseren Ratgebern o2 kündigen und Vodafone kündigen.
Vor- & Nachteile: bei 1&1 bleiben trotz Preiserhöhung
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| DSL 100 bleibt 2 Euro unter dem Neukundenpreis | 36 Euro Mehrkosten pro Jahr |
| Kein Wechselaufwand, keine Bereitstellung | Gratismonate gibt es nur bei Neuvertrag |
| Startrabatte laufen unverändert weiter | 1&1 legt die Kostenrechnung nicht offen |
| Nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar | Sonderkündigung verfällt nach drei Monaten |
Häufige Fragen zur 1&1 Preiserhöhung
Wann darf ich wegen einer Preiserhöhung außerordentlich kündigen?
Immer dann, wenn der Anbieter den Preis in eurem laufenden Vertrag einseitig erhöht. Ihr habt dafür drei Monate ab Zugang der Mitteilung, eine Mindesthöhe der Erhöhung gibt es nicht. Ausgenommen sind nur Änderungen zu eurem Vorteil, rein administrative Änderungen und gesetzlich vorgeschriebene Anpassungen wie eine höhere Umsatzsteuer.
Fällt bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Nein. § 57 Absatz 1 TKG erlaubt die Kündigung ausdrücklich „ohne Kosten“, und § 56 Absatz 4 TKG verbietet bei einer berechtigten vorzeitigen Kündigung jede Entschädigung über einen Wertersatz für einbehaltene Endgeräte hinaus. Gemietete Router gebt ihr zurück, dann fällt nichts an.
Wie verhandle ich aktiv mit dem 1&1 Kundenservice?
Mit einer konkreten Zahl. Nennt den neuen Preis aus eurem Schreiben, euer Fristende und ein Vergleichsangebot mit Monatspreis, und fragt nach dem besten Tarif, über den 1&1 euch nach § 57 Absatz 3 TKG ohnehin informieren muss. Lasst euch ein Angebot schriftlich bestätigen, bevor ihr auf die Kündigung verzichtet.
Kann ich 1&1 per E-Mail kündigen?
Ja. Für die Sonderkündigung wegen der Preiserhöhung verlangen die 1&1-AGB in Ziffer 10.3 nur die Textform, also Brief oder E-Mail; laut Kundenschreiben, über das teltarif berichtet, ist sie auch telefonisch möglich. Hebt die Eingangsbestätigung auf; sie ist euer Nachweis, dass die Kündigung innerhalb der drei Monate angekommen ist.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Dann gilt ab dem Stichtag in eurem Schreiben der neue Preis, und das Sonderkündigungsrecht erlischt nach drei Monaten. Kündigen könnt ihr danach nur noch regulär, nach Ende der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist.
Ist 1&1 jetzt teurer als die Telekom?
Für Bestandskunden nicht. 1&1 DSL 100 kostet nach der Erhöhung 37,99 Euro, die vergleichbare MagentaZuhause L der Telekom für Neukunden nach drei Startmonaten 49,95 Euro. Über 24 Monate liegt die Telekom ohne Boni rund 167 Euro höher.
Fazit: Frist sichern, rechnen, dann entscheiden
Die 1&1 Preiserhöhung kostet Betroffene 3 Euro im Monat und gibt ihnen dafür ein Kündigungsrecht von drei Monaten. Das Recht ist wertvoller als die 36 Euro im Jahr, aber nur, wenn ihr es bewusst nutzt: Ein neuer 1&1-Vertrag ist dauerhaft teurer als euer erhöhter Bestandspreis, die Telekom ebenfalls. Rechnen lohnt sich vor allem mit Gratismonaten, Wechselprämien oder einem Umstieg auf Glasfaser.
- Bis Fristende: Zugangsdatum des Schreibens plus drei Monate notieren, für die meisten Ende November bis 10. Dezember 2026.
- Vorher anrufen: Bestpreis verlangen und nur ein schriftliches Angebot annehmen.
- Beim Wechsel: den neuen Anbieter kündigen lassen, damit der Anschluss höchstens einen Arbeitstag ausfällt.
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