Ryanair-Check-in-Gebühr von 55 Euro: Wann ihr das Geld zurückfordern könnt und wie ihr sie vermeidet
Ryanair verlangt für den Check-in am Flughafenschalter 55 Euro pro Fluggast, und das Landgericht Cottbus hält diese Gebühr für unwirksam, wenn der kostenlose Online-Check-in zu diesem Zeitpunkt schon geschlossen war. Die Ryanair-Check-in-Gebühr ist der Betrag, den die Airline laut ihren Beförderungsbedingungen berechnet, wenn ihr nicht spätestens zwei Stunden vor Abflug online eingecheckt habt und deshalb am Schalter eincheckt. Hier steht, was das Gericht wirklich gesagt hat, wie verbindlich das ist, wie ihr die Gebühr sicher vermeidet und wann es sich lohnt, bereits gezahltes Geld von Ryanair zurückzufordern. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ryanair berechnet laut Gebührentabelle 55 Euro pro Fluggast für den Flughafen-Check-in, ab Spanien 30 Euro, ab Österreich 40 Euro.
- Das Landgericht Cottbus hat im Hinweisbeschluss vom 11. September 2026 (Az. 8 S 179/26) angekündigt, die Berufung von Ryanair zurückzuweisen: Die Familie bekommt ihre 275 Euro zurück.
- Unwirksam ist die Gebühr nach Ansicht der Kammer nur, wenn der Online-Check-in schon geschlossen war. Wer die Wahl hatte und trotzdem den Schalter nimmt, darf weiter belastet werden.
- Ab dem 10. November 2026 schließen die Ryanair-Schalter 60 statt 40 Minuten vor Abflug. Wer online eincheckt, zahlt nichts.
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Was hat das Landgericht Cottbus zur Ryanair-Check-in-Gebühr entschieden?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Das Landgericht Cottbus hat mit Hinweisbeschluss vom 11. September 2026 angekündigt, die Berufung von Ryanair gegen ein Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen nach Paragraf 522 Absatz 2 ZPO zurückzuweisen, so berichtet es beck-aktuell am 24. September 2026 unter dem Aktenzeichen 8 S 179/26. Im Ergebnis muss Ryanair einer fünfköpfigen Familie 275 Euro Check-in-Gebühr zurückzahlen, 55 Euro pro Person.
Wer sich über die Gebühr am Schalter geärgert hat, will vor allem wissen, ob er sein Geld zurückbekommt. Die Antwort hängt an einem Detail, das in vielen Schlagzeilen fehlt: an der Uhrzeit. Die Familie wollte von Berlin nach Dublin fliegen und stand laut beck-aktuell eine Stunde und 52 Minuten vor dem Start am Schalter. Der kostenlose Online-Check-in war zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen, weil er bei Ryanair zwei Stunden vor Abflug endet. Ryanair verlangte 55 Euro pro Person, die Familie zahlte, flog mit und klagte das Geld anschließend zurück.
Das Amtsgericht gab ihr recht, weil es die Klausel als überraschend einstufte, also als Bestimmung, mit der ein Kunde nicht rechnen muss. Das Landgericht kommt zum selben Ergebnis, aber auf anderem Weg. Es prüft die Klausel nach Paragraf 307 BGB, der Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt, wenn sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Der Check-in sei keine zusätzliche Leistung, sondern die Voraussetzung dafür, dass Ryanair die geschuldete Beförderung überhaupt erbringen kann.
Entscheidend ist die Wahlfreiheit. Wer zwischen Online-Check-in und Schalter wählen kann und sich freiwillig für den Schalter entscheidet, darf dafür nach Ansicht der Kammer bezahlen. Ist der Online-Weg dagegen geschlossen, bleibt der Schalter die einzige Möglichkeit, den Flug anzutreten. Zusätzlich bemängelt das Gericht laut beck-aktuell, dass Ryanair nicht dargelegt habe, warum der Online-Check-in technisch zwei Stunden vor Abflug schließen muss, und dass die Klausel auch Fälle erfasst, in denen ein IT-Ausfall bei Ryanair selbst den Online-Check-in verhindert.
Für diesen Artikel hat unsere Redaktion am 18. Oktober 2026 die Meldung von beck-aktuell, die aktuellen Beförderungsbedingungen von Ryanair (gültig ab 25. Juni 2026), die Gebührentabelle und die Hilfeartikel auf ryanair.com, den Wortlaut der genannten Paragrafen, das Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs und das EuGH-Urteil C-28/19 ausgewertet. Den Text des Cottbuser Beschlusses selbst haben wir nicht gefunden, er ist bisher nicht veröffentlicht.
Ryanair Check-in: Fristen, Online-Verfahren und Gebühren im Überblick

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Kostenlos ist bei Ryanair nur der Online-Check-in, und der schließt laut Artikel 6.2.3 der Ryanair-Beförderungsbedingungen zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug. Wörtlich heißt es dort: „Während der 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit Ihres Fluges ist es nicht mehr möglich, online einzuchecken.“
Wann das Fenster öffnet, hängt davon ab, ob ihr einen Sitzplatz gekauft habt. Laut Ryanair-Hilfe zum Online-Check-in könnt ihr mit reserviertem Sitzplatz bis zu 60 Tage vor Abflug einchecken, Hin- und Rückflug müssen dann innerhalb dieser 60 Tage liegen. Ohne reservierten Platz bekommt ihr einen Sitz nach dem Zufallsprinzip, und der Check-in öffnet 24 Stunden vor dem Flug. Der Sitzplatzkauf checkt euch also nicht automatisch ein, er öffnet nur das Fenster früher.
Wer die zwei Stunden verpasst, kann am Flughafen noch einchecken, zahlt aber die Gebühr aus der Ryanair-Gebührentabelle. Dort steht für den Flughafen-Check-in ein Betrag von 55 Euro, für Flüge ab Spanien 30 Euro und ab Österreich 40 Euro. Kostenlos am Flughafen einchecken dürfen laut Artikel 6.2.4 nur noch Fluggäste mit einem Plus- oder Flexi-Plus-Ticket, das sie vor dem 14. August 2025 gebucht haben.
| Situation | Zeitfenster | Kosten |
|---|---|---|
| Online-Check-in mit Sitzplatzkauf | ab 60 Tage bis 2 Std. vor Abflug | kein Check-in-Entgelt |
| Online-Check-in ohne Sitzplatz | 24 bis 2 Std. vor Abflug | kostenlos |
| Check-in am Schalter | bis 40 Min. vor Abflug | 55 € pro Fluggast |
| Schalter ab 10.11.2026 | bis 60 Min. vor Abflug | 55 € pro Fluggast |
| Umbuchung bei verpasstem Flug | nur am Flughafen | 100 € pro Fluggast |
Stand 18.10.2026. Quellen: Ryanair-Beförderungsbedingungen Artikel 6.2.3 und 6.2.4 (gültig ab 25. Juni 2026), Ryanair-Gebührentabelle, Ryanair-Hilfe. Ab Spanien kostet der Schalter-Check-in 30 Euro, ab Österreich 40 Euro. Der Sitzplatz selbst kostet laut Gebührentabelle extra.
Eine Änderung steht kurz bevor. Laut Ryanair-Hilfe zu den neuen Schalterzeiten schließen Check-in- und Gepäckaufgabeschalter ab Dienstag, dem 10. November 2026, 60 Minuten vor dem planmäßigen Abflug statt bisher 40 Minuten. Ryanair begründet das mit mehr Zeit für Sicherheits- und Passkontrollen. Für euch heißt das: Das Zeitfenster, in dem ihr nur noch gegen Gebühr einchecken könnt, schrumpft von 80 auf 60 Minuten.
Wie vermeide ich Ryanair Check-in-Gebühren?

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Die Gebühr vermeidet ihr vollständig, wenn ihr spätestens zwei Stunden vor Abflug online eincheckt, und das geht laut Ryanair-Hilfe in der App oder auf ryanair.com mit Reservierungsnummer und der E-Mail-Adresse der Buchung. Seit dem 12. November 2025 gibt Ryanair laut Hilfeartikel „Digitale Bordkarten“ keine Papierbordkarten mehr aus, die Bordkarte erscheint nach dem Online-Check-in in der App.
Wie teuer das Vergessen werden kann, zeigt ein Blick in unsere eigene Deal-Datenbank: Seit Januar 2013 haben wir 282 Flug-Angebote als Deal oder Userdeal veröffentlicht, 70 davon seit Januar 2025, darunter im Februar 2020 einen Ryanair-Flash-Sale mit Flügen für 5 Euro (eigene Auszählung, Stand 18. Oktober 2026). Eine einzige Schaltergebühr von 55 Euro kostet damit so viel wie elf solcher Tickets. Der Billigflug ist nur dann billig, wenn ihr die Regeln der Airline einhaltet.
Diese Routine schützt zuverlässig vor der Gebühr:
- Erinnerung stellen: Tragt euch für jeden Flug einen Termin 24 Stunden vor Abflug in den Kalender ein, bei Hin- und Rückflug zweimal. Der Rückflug wird am häufigsten vergessen, weil ihr dann im Urlaub seid.
- Alle Mitreisenden einchecken: Der Check-in gilt pro Person. Bei einer Familienbuchung muss jeder Fluggast eingecheckt sein, sonst fällt die Gebühr für die Fehlenden an.
- Reisedokument bereithalten: Beim Online-Check-in fragt Ryanair die Daten des Reisedokuments ab. Wer den Pass erst am Flughafen aus dem Koffer holt, ist zu spät.
- Bordkarte offline speichern: Öffnet die Bordkarte nach dem Check-in einmal in der App, damit sie am Flughafen auch ohne Netz angezeigt wird.
- Bei Problemen Belege sichern: Klappt der Check-in nicht, macht Screenshots mit Uhrzeit. Genau diesen Fall, einen Fehler bei Ryanair, halten sowohl das Landgericht Cottbus als auch der österreichische OGH für problematisch.
Ein Trost für alle, deren Handy-Akku leer ist: Laut Ryanair-Hilfe erhalten Fluggäste, die bereits online eingecheckt haben, am Flughafen kostenlos eine Bordkarte, auch wenn sie die Bordkarte nicht in der App vorzeigen können oder kein Smartphone haben. Eine Gebühr für die Neuausstellung der Bordkarte fällt laut Ryanair nicht mehr an, sofern ihr vor der Ankunft am Flughafen online eingecheckt habt. Teuer wird es also nur, wenn der Check-in selbst fehlt.
Wie der Check-in mit digitalen Bordkarten für mehrere Personen in einer Buchung funktioniert, zeigt Ryanair im offiziellen Erklärvideo (englisch):
Wer ohnehin am Flughafen-Schalter steht, um Gepäck aufzugeben, ist nicht automatisch betroffen: Die Gepäckaufgabe kostet keine Check-in-Gebühr, wenn ihr vorher online eingecheckt habt. Was ins Handgepäck darf und welche Maße Ryanair erlaubt, steht in unserem Ratgeber zum Handgepäck, die Regeln für Akkus im Ratgeber zur Powerbank im Flugzeug.
Was passiert, wenn ich den Online-Check-in verpasse?
Dann zahlt ihr am Schalter 55 Euro pro Person und könnt laut Ryanair-Hilfe bis 40 Minuten vor Abflug einchecken, für Flüge ab dem 10. November 2026 bis 60 Minuten vorher. Wer auch diese Frist verpasst, riskiert laut Artikel 6.2.4 der Beförderungsbedingungen, dass ihm die Beförderung verweigert wird, und erhält dann keine Erstattung.
Die teuerste Variante ist der verpasste Flug. Laut Gebührentabelle kostet die Umbuchung bei verpasstem Flug 100 Euro pro Fluggast und ist nur am Flughafen möglich, dazu kommt in der Regel ein möglicher Aufpreis für den neuen Flug. Wer also knapp dran ist, sollte die 55 Euro am Schalter zahlen und den Beleg aufheben, statt den Flug zu verlieren. Ob ihr das Geld später zurückfordern könnt, klärt ihr in Ruhe nach der Reise.
Plant die Anreise deshalb so, dass ihr spätestens zwei Stunden vor Abflug mit Bordkarte im Terminal seid, wenn ihr Gepäck aufgebt. Ab November bleiben euch nach dem Schließen des Online-Check-ins nur noch 60 Minuten für Parkplatz, Gepäckaufgabe und Schalter. Wie ihr am Flughafen günstig parkt, ohne Zeit zu verlieren, steht in unserem Ratgeber Flughafen-Parken günstig.
Was gilt, wenn der Online-Check-in nicht funktioniert?
Ryanair empfiehlt laut Hilfe bei Fehlermeldungen, ein anderes Gerät zu benutzen, Cache und Cookies im Browser zu löschen oder die neueste App-Version zu installieren, und verweist sonst auf den Kundenservice. Wer über eine Online-Reiseplattform gebucht hat, muss sich zuerst auf der Ryanair-Website verifizieren. Liegt der Fehler bei Ryanair und zahlt ihr deshalb am Schalter, ist eure Position für eine Rückforderung besonders stark: Genau diese Konstellation hat der OGH als Abwälzung des Unternehmerrisikos gewertet.
Gebühr schon gezahlt: Wann könnt ihr die 55 Euro zurückfordern?

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Zurückfordern lohnt sich nach dem Cottbuser Beschluss vor allem, wenn ihr die Gebühr gezahlt habt, als der Online-Check-in bereits geschlossen war, also weniger als zwei Stunden vor Abflug. Rechtsgrundlage für die Rückzahlung ist Paragraf 812 BGB: Wer etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat, muss es herausgeben, und eine unwirksame AGB-Klausel ist kein rechtlicher Grund.
Schwächer ist eure Position, wenn ihr drei oder vier Stunden vor Abflug am Schalter standet und auch online hättet einchecken können. Für diesen Fall hält das Landgericht eine Gebühr ausdrücklich für zulässig. Andere Gerichte können die Klausel insgesamt strenger oder milder beurteilen, darauf geben wir keine Garantie und keine Rechtsberatung.
So geht ihr vor
- Belege sammeln: Buchungsbestätigung, Quittung oder Kartenabrechnung über die 55 Euro, Uhrzeit am Schalter, bei technischen Problemen Screenshots.
- Ryanair schriftlich anschreiben: Nennt Reservierungsnummer, Flug, Datum und Betrag, verweist auf den Hinweisbeschluss des LG Cottbus vom 11. September 2026 (Az. 8 S 179/26) und setzt eine Frist von zwei bis vier Wochen.
- Zwei Monate abwarten: Reagiert Ryanair nicht oder lehnt ab, ist der nächste Schritt die Schlichtung.
- Schlichtung beantragen: Ryanair nennt für Deutschland selbst die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr als zuständige Stelle.
- Beratung holen: Bei hohen Beträgen oder Unsicherheit beraten euch die Verbraucherzentralen zu eurem Einzelfall.
Die frühere söp heißt heute Schlichtungsstelle Reise & Verkehr, und Ryanair führt sie in ihrer Übersicht der ADR-Stellen für Deutschland für alle Themen auf. Laut FAQ der Schlichtungsstelle ist das Verfahren für Verbraucher kostenlos, das Unternehmen muss Mitglied sein, ihr müsst ihm mindestens zwei Monate Zeit für eine Antwort gegeben haben, und der Fall darf nicht schon vor Gericht liegen. Einen Anwalt braucht ihr dafür nicht.
Wie lange habt ihr Zeit?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach Paragraf 195 BGB drei Jahre und beginnt nach Paragraf 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und ihr davon Kenntnis hattet. Für eine Gebühr aus dem Sommer 2026 läuft die Frist damit in der Regel bis zum 31. Dezember 2029. Wichtig: Ein Schreiben an Ryanair stoppt die Uhr nicht, ein Antrag bei einer staatlich anerkannten Schlichtungsstelle dagegen hemmt die Verjährung nach Paragraf 204 BGB. Ob ältere Zahlungen noch durchsetzbar sind, solltet ihr im Einzelfall prüfen lassen.
Wie ihr so eine Rückforderung grundsätzlich aufbaut und warum die Verjährung der Knackpunkt ist, zeigt auch unser Ratgeber zu Bankgebühren zurückfordern. Für Verspätung, Annullierung und Gepäck gelten dagegen eigene Regeln, die im Ratgeber zu Fluggastrechten stehen.
Wie verbindlich ist der Beschluss, und was sagen EuGH und OGH?
Ein Hinweisbeschluss ist kein Urteil, sondern die schriftlich begründete vorläufige Auffassung des Gerichts, zu der Ryanair Stellung nehmen kann. Nach Paragraf 522 Absatz 2 ZPO darf das Berufungsgericht eine Berufung nur dann per Beschluss zurückweisen, wenn sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat. Ob der Zurückweisungsbeschluss inzwischen ergangen ist oder Ryanair die Berufung zurückgenommen hat, war bis zum 18. Oktober 2026 nicht öffentlich bekannt.
Die Schlagzeile „Gericht kippt Gebühr“ ist deshalb zu stark. Das Verfahren betrifft eine einzelne Familie, nicht alle Ryanair-Kunden. Anders als bei einer Verbandsklage muss Ryanair seine Klausel deswegen nicht ändern, und andere Amts- und Landgerichte sind an die Cottbuser Auffassung nicht gebunden. Auch airliners.de beschreibt den Vorgang am 28. September 2026 als angekündigte Zurückweisung der Berufung.
Das EuGH-Urteil C-28/19
Ryanair hatte sich laut beck-aktuell auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 2020 in der Rechtssache C-28/19 berufen. Darin ging es um die italienische Wettbewerbsbehörde und die Frage, wie Check-in-Gebühren im Endpreis auszuweisen sind: Ist die Zahlung mangels kostenfreier Alternative unvermeidbar, gehört sie in den Endpreis, kann sie durch eine kostenfreie Art des Check-ins vermieden werden, ist sie ein fakultativer Zusatz. Ob die Gebühr den Kunden unangemessen benachteiligt, hat der EuGH dort nicht entschieden, und genau deshalb hält das Landgericht das Urteil für nicht einschlägig.
Österreich: OGH kippt 14 von 15 Ryanair-Gebührenklauseln
Deutlich weiter reicht das Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 19. Mai 2026 (4 Ob 170/25s), auf das sich das Landgericht Cottbus ausdrücklich stützt. Laut Pressemitteilung des VKI vom 29. Juni 2026 hat der OGH in einer Verbandsklage 14 von 15 Gebührenklauseln für unzulässig erklärt, darunter die 55-Euro-Gebühr für den Flughafen-Check-in. Im Urteilstext heißt es, eine Klausel, die das Entgelt auch aus Gründen in der Sphäre des Unternehmers verdoppelt, „kommt einer Überwälzung des unternehmerischen Risikos auf den Verbraucher gleich“.
Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI, fasst die Folgen so zusammen: „Betroffene Konsument:innen, die auf Basis dieser oder sinngleicher Klauseln Gebühren bezahlt haben, können diese zurückfordern.“ Das gilt für österreichische Verträge nach österreichischem Recht. Für Flüge ab Österreich nennt die Ryanair-Gebührentabelle inzwischen 40 statt 55 Euro. Für Deutschland gibt es bisher kein vergleichbares Verbandsurteil.
Online-Check-in oder Schalter: Vor- & Nachteile im Überblick
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Online-Check-in kostet ohne Sitzplatzkauf nichts | Am Schalter fallen 55 € pro Fluggast an |
| Kostenlose Bordkarte am Flughafen bei leerem Akku | Online-Fenster schließt 2 Stunden vor Abflug |
| LG Cottbus: Gebühr nach Fristende unwirksam | Nur Einzelfall, Ryanair ändert die Klausel nicht |
| Schlichtung für Verbraucher kostenlos | Ab 10.11.2026 schließt der Schalter 60 Minuten vorher |
Häufige Fragen zur Ryanair Check-in Gebühr
Wie viel kostet der Check-in am Flughafen bei Ryanair?
Laut Ryanair-Gebührentabelle 55 Euro pro Fluggast, bei Flügen ab Spanien 30 Euro und ab Österreich 40 Euro. Für eine vierköpfige Familie sind das auf einem Flug ab Deutschland 220 Euro. Kostenlos ist der Schalter-Check-in nur noch für Plus- und Flexi-Plus-Tickets, die vor dem 14. August 2025 gebucht wurden.
Muss ich mein Ticket ausdrucken oder reicht die App?
Die App reicht, ausdrucken geht gar nicht mehr. Seit dem 12. November 2025 akzeptiert Ryanair laut Artikel 6.2.2 der Beförderungsbedingungen an Flughäfen keine ausgedruckten Bordkarten mehr, die Bordkarte ist digital in der App. Habt ihr online eingecheckt, aber kein Smartphone oder einen leeren Akku, bekommt ihr am Flughafen kostenlos eine Bordkarte. Ausnahme sind Abflüge aus Marokko.
Gibt es für Familien mit Kindern spezielle Check-in-Regelungen?
Ja, beim Sitzplatz. Laut Artikel 6.2.5 der Beförderungsbedingungen müssen Kinder von 2 bis 11 Jahren neben einem begleitenden Erwachsenen sitzen. Familien können Plätze reservieren und dann 60 Tage vorher einchecken, oder die kostenlose Zufallszuweisung wählen, bei der Kinder kostenlos neben einem Erwachsenen derselben Buchung sitzen. Die Check-in-Gebühr am Schalter gilt aber für jedes Familienmitglied. Laut Verbraucherzentrale verbietet die EU-Reform der Fluggastrechte Aufpreise für Kinder neben den Eltern, frühestens ab Mitte 2027.
Was mache ich, wenn der Online-Check-in bei Ryanair nicht funktioniert?
Zuerst ein anderes Gerät oder einen anderen Browser versuchen, Cache und Cookies löschen und die App aktualisieren, so rät es die Ryanair-Hilfe. Klappt es weiter nicht, den Kundenservice kontaktieren und Screenshots mit Uhrzeit machen. Müsst ihr deshalb am Schalter zahlen, gehört der Nachweis in euer Rückforderungsschreiben.
Benötige ich für den Online-Check-in zwingend einen Sitzplatzkauf?
Nein. Ohne Sitzplatzkauf bekommt ihr einen zufälligen Platz und könnt zwischen 24 und 2 Stunden vor Abflug kostenlos online einchecken. Der Sitzplatzkauf öffnet das Check-in-Fenster nur früher, bis zu 60 Tage vor Abflug. Eingecheckt werden müsst ihr in beiden Fällen selbst.
Gilt der Cottbuser Beschluss für alle Ryanair-Passagiere?
Nein. Er betrifft nur das Verfahren der klagenden Familie, und das Landgericht hält die Gebühr ausdrücklich für zulässig, solange ihr noch online einchecken könnt. Er ist aber ein gutes Argument, wenn ihr nach Ablauf des Online-Fensters gezahlt habt. Andere Gerichte können anders entscheiden.
Wie lange kann ich die Check-in-Gebühr zurückfordern?
In der Regel drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem ihr gezahlt habt, nach den Paragrafen 195 und 199 BGB. Für eine Zahlung aus 2026 also bis zum 31. Dezember 2029. Ein Schlichtungsantrag hemmt die Verjährung, eine E-Mail an Ryanair nicht.
Fazit: Online einchecken, und nach Fristende gezahlte Gebühren zurückfordern
Die Ryanair-Check-in-Gebühr von 55 Euro ist nicht „gekippt“, aber angreifbar: Das Landgericht Cottbus hält sie für unwirksam, wenn der Online-Check-in schon geschlossen war, und der österreichische OGH hat sie in einer Verbandsklage gestrichen. Wer die Gebühr gar nicht erst zahlt, braucht keinen dieser Beschlüsse.
- Vor dem Flug: Für jeden Flug 24 Stunden vorher online einchecken, alle Mitreisenden, Bordkarte in der App öffnen.
- Ab 10. November 2026: Schalter schließen 60 Minuten vor Abflug, die Anreise entsprechend früher planen.
- Schon gezahlt: Belege sichern, Ryanair schriftlich mit Frist anschreiben und nach zwei Monaten die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr einschalten.
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