Grippeimpfung 2026/27: Wer sie kostenlos bekommt und wann der Termin zählt

Die Grippeimpfung ist die jährliche Schutzimpfung gegen Influenza — und ob die gesetzliche Krankenkasse sie bezahlt, entscheidet nicht euer Wunsch, sondern Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Wer 60 Jahre oder älter ist, findet die Impfung dort als Standardimpfung; alle anderen brauchen eine Indikation, etwa eine Schwangerschaft ab dem zweiten Trimenon oder eine chronische Grunderkrankung. Das Robert Koch-Institut nennt als Zeitfenster Oktober bis Mitte Dezember, geimpft wird seit Oktober 2022 auch in Apotheken — dort ab 18 Jahren. Stand: September 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch auf Kassenkosten habt ihr nur, wenn ihr in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie steht: ab 60 Jahren als Standardimpfung, darunter über eine Indikation. Für alle übrigen Fälle schließt die Richtlinie die Leistungspflicht ausdrücklich aus.
  • Das Zeitfenster der STIKO lautet Herbst und Winter, konkret ab Oktober bis Mitte Dezember — und bezahlt wird einmal pro Saison, nicht einmal pro Kalenderjahr.
  • Ab 60 Jahren sieht die Richtlinie einen inaktivierten Hochdosis- oder MF59-adjuvantierten Impfstoff vor. Für die Saison 2026/27 sind alle acht in Deutschland vermarkteten Influenza-Impfstoffe dreiwertig.
  • In der Apotheke geht die Grippeimpfung erst ab 18 Jahren. Die Kassen zahlen der Apotheke dafür seit dem 1. September 2026 genau 11,00 Euro Honorar plus 0,99 Euro Nebenleistung plus den Impfstoff.

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Wer bekommt die Grippeimpfung 2026/27 von der Kasse bezahlt?

Unbeschriftete weiĂźe Karte neben einem dĂĽnnen grĂĽnen Heft und einem Kugelschreiber auf hellem Holz

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Bezahlt wird für alle, die in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt sind — in der Fassung vom 19. März 2026, in Kraft seit dem 28. April 2026. Die Richtlinie führt die Influenza-Impfung in vier Blöcken: als Standardimpfung „für Personen ab dem Alter von 60 Jahren“, als Indikationsimpfung für fünf benannte Gruppen, als berufliche Indikation und als Reiseindikation.

Die rechtliche Kette dahinter ist kurz. Nach § 20i Absatz 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen, und „Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission“. Der Ausschuss muss auf geänderte STIKO-Empfehlungen innerhalb von zwei Monaten reagieren. Was die STIKO empfiehlt, zählt also erst dann für eure Gesundheitskarte, wenn die Richtlinie es übernommen hat — bei der Influenza fallen beide Listen derzeit zusammen.

Personengruppe Einstufung in Anlage 1 Kasse zahlt
Alle Personen ab 60 Jahren Standardimpfung ja
Schwangere ab dem 2. Trimenon, bei Grundleiden ab dem 1. Indikationsimpfung ja
Personen ab 6 Monaten mit Grunderkrankung Indikationsimpfung ja
Bewohnende von Einrichtungen der Pflege Indikationsimpfung ja
Haushaltsangehörige und Betreuende von Risikopersonen Indikationsimpfung ja
Privater Kontakt zu Schweinen, Geflügel, Wildvögeln, Robben Indikationsimpfung ja
Medizinisches Personal, Einrichtungen mit Publikumsverkehr Berufliche Indikation ja
Gesunde Erwachsene unter 60 ohne Kontaktrisiko nicht aufgeführt nein

Zusammenfassung der Influenza-Zeile aus Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie in der Fassung vom 19.03.2026, abgerufen am 20. September 2026. Bei den Grunderkrankungen nennt die Richtlinie ausdrücklich unter anderem chronische Atemwegs-, Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus, Adipositas ab einem BMI von 30, bestimmte neurologische Erkrankungen, Immundefizienz und HIV-Infektion.

Zwei Punkte werden in Meldungen regelmäßig zusammengeworfen. Erstens ist die Altersgrenze 60, nicht 65 — und sie gilt unabhängig davon, ob ihr bereits in Rente seid. Zweitens steht „medizinisches Personal“ in der Richtlinie nur als Beispiel: Die berufliche Indikation umfasst ebenso Beschäftigte in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr und alle, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen in Frage kommen. Auch Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende und ehrenamtlich Tätige sind ausdrücklich eingeschlossen, wenn sie beruflich häufigen Kontakt zu Schweinen, Geflügel, Wildvögeln oder Robben haben.

Und dann gibt es den Satz, der die Diskussion beendet. Am Ende des Leistungsanspruchs in § 11 der Richtlinie steht: „In allen anderen Fällen sind Schutzimpfungen von der Leistungspflicht ausgeschlossen.“ Wer also nicht in der Tabelle steht, hat keinen gesetzlichen Anspruch — es sei denn, die eigene Kasse hat sich freiwillig anders entschieden. Genau darum geht es im nächsten Abschnitt.

Was gilt, wenn ihr unter 60 und gesund seid?

Dann entscheidet die Satzung eurer Krankenkasse, nicht die Richtlinie. § 20i Absatz 2 SGB V besteht aus einem einzigen Satz: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung weitere Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe vorsehen.“ Das Wort „kann“ trägt hier die gesamte Praxis — es gibt keine bundesweite Regel, keinen einheitlichen Betrag und keine Pflicht. Die Schutzimpfungs-Richtlinie erwähnt Satzungsleistungen mit keinem Wort, weil sie außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegen.

Praktisch heißt das: Fragt vor dem Termin bei eurer Kasse nach, ob die Grippeimpfung für alle Versicherten übernommen wird, und lasst euch die Antwort schriftlich geben. Die Apotheken kennen diese Unterscheidung genau. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände formuliert sie auf ihrer Themenseite unmissverständlich: „Kostenfrei sind die Impfungen für GKV-Versicherte, die zu einer Bevölkerungsgruppe gehören, für die die STIKO eine Grippeschutzimpfung empfiehlt.“ Wer nicht dazugehört, zahlt selbst — oder eben über die Satzung seiner Kasse.

Wichtig ist dabei der Unterschied zum Zusatzbeitrag: Der ändert nichts am gesetzlichen Leistungskatalog, wohl aber daran, wie viel Spielraum eine Kasse für freiwillige Extras hat. Wer ohnehin gerade vergleicht, findet die Rechengrößen für dieses Jahr in unserem Ratgeber zum Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Und selbst wenn die Impfung für euch nichts kostet, kann sie Geld einbringen: Schutzimpfungen zählen bei fast allen Kassen zu den bonifizierten Maßnahmen nach § 65a SGB V. Welche Kasse wofür wie viele Punkte vergibt, steht im Vergleich der Krankenkassen-Bonusprogramme.

Wann ist der beste Zeitpunkt — und wie oft zahlt die Kasse?

Teetasse und leerer Notizblock auf einem KĂĽchentisch vor einem beschlagenen Herbstfenster

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Das Robert Koch-Institut nennt in seiner Antwortsammlung zur Influenza-Impfung (Stand 10. September 2026) ein klares Fenster: Die jährliche Impfung solle „im Herbst/Winter (ab Oktober bis Mitte Dezember)“ erfolgen. Begründet wird das mit dem Verlauf der Grippewelle, die in Deutschland in den vergangenen Jahren meist erst nach dem Jahreswechsel ihren Höhepunkt erreichte. Bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist, vergehen laut RKI zehn bis 14 Tage.

Verpasst ihr das Fenster, ist der Anspruch nicht weg. Das RKI hält ausdrücklich fest, dass sich eine Impfung auch zu Beginn oder während der Grippewelle noch nachholen lässt — wie lange eine Welle dauert, lasse sich nicht vorhersagen. Die Schutzimpfungs-Richtlinie formuliert dieselbe Offenheit anders herum: Sie sieht die Impfung „im Herbst/Winter (einmalig pro Saison)“ vor. Maßgeblich ist also die Saison, nicht das Kalenderjahr. Eine Impfung im Oktober 2026 und eine weitere im Januar 2027 wären demnach zwei Impfungen in derselben Saison — die zweite zahlt die Kasse nicht.

Für die Terminplanung folgt daraus eine simple Reihenfolge: Oktober und November sind die Monate, in denen Praxen und Apotheken die Impfstoffe vorrätig haben und in denen der Anspruch unstrittig ist. Wer im Dezember noch nicht dran war, sollte nicht auf den Januar warten, sondern nachfragen — allein mit Verweis auf das Datum darf die Leistung nicht abgelehnt werden, solange die Saison läuft. Wen die Grippe dann doch erwischt, findet die Regeln für den Krankschreibungsweg in unserem Ratgeber zur telefonischen Krankschreibung.

Welchen Impfstoff bekommt ihr — und was gilt bei Lieferengpass?

Ab 60 Jahren ist die Sache in der Richtlinie eindeutig geregelt: Geimpft wird „mit einem inaktivierten Hochdosis- oder MF59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination“. Erst wenn das im medizinisch begründeten Einzelfall nicht möglich ist, soll ein inaktivierter Standard-Impfstoff auf Ei- oder Zellkulturbasis zum Einsatz kommen. Unter 60 Jahren gilt die allgemeine Vorgabe eines inaktivierten Impfstoffs mit der aktuellen Antigenkombination; Kinder bis acht Jahre, die zum ersten Mal geimpft werden, erhalten laut Richtlinie zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen.

Für die Saison 2026/27 hat das Paul-Ehrlich-Institut am 27. August 2026 mitgeteilt, dass die Stammanpassung abgeschlossen ist und die ersten Chargen freigegeben wurden. Alle acht in Deutschland vermarkteten Influenza-Impfstoffe sind in dieser Saison dreiwertig, enthalten also Antigene gegen A/H1N1, A/H3N2 und B/Victoria. Das Institut veröffentlicht den Stand der Chargenfreigabe wöchentlich: Zum 13. September 2026 waren rund 12,2 Millionen Dosen freigegeben, nach rund 10,3 Millionen eine Woche zuvor und rund 5,1 Millionen Ende August. Welcher Impfstoff im Einzelfall passt, entscheidet die impfende Ärztin oder der impfende Apotheker — Markennamen sind hier bewusst keine Empfehlung.

Was bei einem Lieferengpass gilt

Die Schutzimpfungs-Richtlinie hat für diesen Fall eine eigene Vorschrift, die kaum jemand kennt. Stellt das Paul-Ehrlich-Institut für einen in Anlage 1 aufgeführten Impfstoff einen Lieferengpass fest, haben Versicherte nach § 11a für die Dauer des Engpasses Anspruch auf die Ersatzregelungen aus Anlage 3 der Richtlinie. Ein Lieferengpass ist dabei genau definiert: eine voraussichtlich über zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung der Auslieferung durch den Hersteller oder eine unerwartet deutlich gestiegene Nachfrage, der der Hersteller nicht angemessen nachkommen kann. Er beginnt, sobald das Institut auf seinen Internetseiten darüber informiert, und endet, sobald es die Feststellung wieder aufhebt. Ihr müsst also nicht auf gut Glück durch die Stadt telefonieren — ob ein Engpass besteht, ist öffentlich nachlesbar.

Grippeimpfung in der Apotheke: ab 18 Jahren und auf Kassenkosten

Aufgeräumter heller Beratungsraum mit Holztresen, leerem Stuhl und einer kleinen Pflanze

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Seit Oktober 2022 dürfen Apotheken Grippeschutzimpfungen bundesweit in der Regelversorgung anbieten. Rechtsgrundlage ist § 132e Absatz 1a SGB V, der den GKV-Spitzenverband verpflichtet, dazu einen Vertrag mit der maßgeblichen Spitzenorganisation der Apotheker zu schließen. Die Altersgrenze steht im Vertrag selbst: Berechtigt sind bei der Grippeschutzimpfung „Versicherte bei einer Krankenkasse oder einem Kostenträger der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe, die das 18. Lebensjahr vollendet haben“. Bei der COVID-19-Impfung liegt dieselbe Grenze bei 12 Jahren — beide werden häufig verwechselt.

Impfen darf nicht jedes Apothekenteam. Der Vertrag zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband, in Kraft seit dem 15. Oktober 2025, verlangt eine ärztliche Schulung nach § 20c Infektionsschutzgesetz, eine geeignete Räumlichkeit nach § 35a Apothekenbetriebsordnung und eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden aus der Impfung abdeckt. Aufklärung, Anamnese, Einwilligung und die Impfung selbst muss die qualifizierte Apothekerin oder der qualifizierte Apotheker persönlich erbringen; das übrige pharmazeutische Personal darf nur vorbereiten und dokumentieren.

Wie stark dieser Weg genutzt wird, zeigt der Apothekenwirtschaftsbericht des Deutschen Apothekerverbands vom 5. Mai 2026. Danach stieg die Zahl der Apotheken mit Grippe-Impfangebot von 1.200 in der Saison 2022/23 über 1.500 und 1.400 auf 1.700 in der Saison 2025/26, die Zahl der durchgeführten Impfungen von 67.300 über 101.300 und 121.900 auf 218.000 — wobei der Wert für 2025/26 im Bericht ausdrücklich als Prognose gekennzeichnet ist. Geschult haben die Apothekerkammern seit 2020 gut 15.600 Apothekerinnen und Apotheker.

Wie gut das Angebot ankommt, zeigt ein einzelner Stichtag. Zur „Langen Nacht des Impfens“ am 8. Oktober 2025 beteiligten sich nach Angaben der ABDA vom 1. Dezember 2025 rund 700 Apotheken und verabreichten 16.600 Impfungen; am Vergleichstag ein Jahr zuvor waren es 390 Apotheken und 4.800 Impfdosen. ABDA-Präsident Thomas Preis ordnet das so ein: „Mit dem gut erreichbaren Impfangebot in den Apotheken sprechen wir viele Menschen an, die sich sonst nicht durch eine Impfung schützen würden.“

Was die Kasse für eine Impfung in der Apotheke zahlt

Die Vergütung ist bis auf den Cent festgelegt, und sie ist öffentlich nachlesbar. Für die Hauptleistung — Durchführung und Dokumentation der Schutzimpfung — zahlen die Kassen den Apotheken seit dem 1. September 2026 genau 11,00 Euro. Die ABDA schreibt dazu am 5. August 2026: „Ab dem 1. September 2026 steigt die Vergütung der Apotheken für die Hauptleistung (Durchführung und Dokumentation der Schutzimpfung) um 3,0 Prozent auf 11,00 Euro.“ Zuvor waren es 10,68 Euro. Dazu kommt eine Nebenleistung von 0,99 Euro für Verbrauchsmaterial und das Risiko der Absetzbarkeit sowie der Impfstoff selbst, den die Apotheke zum Apothekeneinkaufspreis zuzüglich Umsatzsteuer abrechnet. Der Apothekenabschlag nach § 130 SGB V fällt darauf nicht an.

Diese Beträge sind keine Preise für euch, sondern die Kosten der Kasse. Für Versicherte mit STIKO-Indikation ist die Impfung in der Apotheke zuzahlungsfrei, abgerechnet wird über die elektronische Gesundheitskarte. Die Größenordnung ist trotzdem aufschlussreich: 11,99 Euro plus Impfstoff — um mehr geht es bei der Durchführung nicht. Wer die Wirtschaftlichkeit dahinter sehen will, findet sie im Vertrag selbst: Apotheken sind verpflichtet, ihre Impforganisation wirtschaftlich zu gestalten und bei gleicher Eignung den preisgünstigeren Impfstoff einzusetzen.

Was die Impfung als Selbstzahler kostet

Hier endet die Belegbarkeit, und das gehört offen gesagt: Weder das Robert Koch-Institut noch der Gemeinsame Bundesausschuss, der GKV-Spitzenverband oder die ABDA weisen einen bundesweiten Selbstzahlerpreis für die Grippeimpfung aus. Es gibt ihn schlicht nicht — anders als das Kassenhonorar ist dieser Preis nicht reguliert. Er setzt sich aus dem Honorar der impfenden Stelle und dem Impfstoffpreis zusammen und unterscheidet sich von Praxis zu Praxis und von Apotheke zu Apotheke. Wer wissen will, was der eigene Termin kostet, muss vorher danach fragen; eine bundesweit gültige Zahl lässt sich an keiner Primärquelle belegen, und geschätzte Beträge aus Ratgebern helfen euch an der Kasse nicht weiter. Privatversicherte trifft die Frage seltener: Sie können sich laut ABDA „unabhängig von der STIKO-Empfehlung in Apotheken impfen lassen“, die Abrechnung läuft dann über ihren Kostenträger oder die Beihilfe.

Was ihr zum Termin mitbringt

Für gesetzlich Versicherte reicht die elektronische Gesundheitskarte, ersatzweise ein anderer gültiger Anspruchsnachweis des Kostenträgers. Die Apotheke ist ausdrücklich nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob ihr noch bei der auf der Karte genannten Kasse versichert seid — maßgeblich ist das dort hinterlegte Institutionskennzeichen. Nehmt außerdem den Impfausweis mit: Nach § 22 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz muss die Impfung unverzüglich eingetragen werden, und fehlt der Ausweis, gibt es eine separate Impfbescheinigung. Dokumentiert werden Datum, Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffs, die Krankheit, Angaben zur geimpften Person und die Bestätigung der verantwortlichen Person. Der Impfausweis gehört ohnehin ins Reisegepäck — in unserem Ratgeber zur Reiseapotheke steht er auf der Dokumentenliste.

Wie viele lassen sich überhaupt impfen?

Leere Stuhlreihe in einem hellen Wartebereich mit Beistelltisch und unbeschrifteten Zeitschriften

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Deutlich weniger, als der Anspruch hergibt. Nach der KV-Impfsurveillance des Robert Koch-Instituts, veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 50/2025 und in den Begleitfolien vom 11. Dezember 2025, lag die Influenza-Impfquote der Personen ab 60 Jahren zuletzt bei 34 Prozent — dem niedrigsten Stand seit 17 Jahren. Bei Erwachsenen ab 18 Jahren mit einer impfrelevanten Grunderkrankung waren es 28 Prozent, bei Schwangeren 23 Prozent. Zum Vergleich: Gegen Keuchhusten lässt sich in der Schwangerschaft etwa jede zweite impfen.

Das RKI ordnet diese Zahlen selbst ein. In seiner Antwortsammlung zur Influenza heißt es: „So werden zum Beispiel die Zielvorgaben der Europäischen Union, wonach eine Impfquote von 75% bei älteren Menschen vorgesehen ist, in Deutschland nicht annähernd erreicht.“ Die Lücke zwischen 34 und 75 Prozent ist damit kein Randthema, sondern der Grund, warum der Gesetzgeber die Apotheken überhaupt in die Regelversorgung geholt hat: Ein zweiter, niedrigschwelliger Zugangsweg soll Menschen erreichen, die den Weg in die Praxis nicht gehen.

Für diesen Ratgeber haben wir zusätzlich unseren eigenen Bestand ausgewertet. MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und daneben Ratgeber zu Alltagskosten veröffentlicht; von den 1.274 veröffentlichten Magazin-Ratgebern (Zentral-Datenbank, Stand 20. September 2026) tragen zwölf ein Gesundheits- oder Apothekenthema im Slug — zur Impfung gab es bislang keinen einzigen. Das passt zum Muster hinter der Impfquote: Über Beiträge, Zuzahlungen und Bonusprogramme wird viel geschrieben, über den konkreten Anspruch wenig.

Zwei Gruppen aus der Richtlinie gehen dabei besonders oft unter. Bewohnende von Einrichtungen der Pflege stehen ausdrücklich in der Indikationsliste — wer gerade einen Antrag vorbereitet, findet die Systematik dahinter in unserem Ratgeber zum Pflegegrad. Und wer die Altersgrenze von 60 Jahren erreicht hat, sollte wissen, dass sie mit dem Renteneintritt nichts zu tun hat: Sie greift allein über das Geburtsdatum, genau wie viele der Vergünstigungen aus unserer Übersicht zum Rentnerrabatt.

Grippeimpfung in der Apotheke: Vor- & Nachteile

Vorteile Nachteile
Kein Praxistermin nötig, abgerechnet wird über die Gesundheitskarte Erst ab 18 Jahren — Kinder und Jugendliche sind nicht vorgesehen
Für Versicherte mit STIKO-Indikation zuzahlungsfrei Nur rund jede zehnte Apotheke in Deutschland impft überhaupt
Privatversicherte können sich unabhängig von der STIKO-Empfehlung impfen lassen Ohne Indikation zahlt ihr selbst, wenn die Kassensatzung nichts anderes vorsieht
Eintrag in den Impfausweis erfolgt wie in der Praxis nach § 22 IfSG Die Apotheke braucht Schulung, Raum und Haftpflicht — nicht jede erfüllt das

Häufige Fragen zu Anspruch, Kosten und Termin

Wie lange hält der Schutz einer Grippeimpfung an?

Für den Leistungsanspruch lässt sich das exakt beantworten: Die Schutzimpfungs-Richtlinie sieht die Impfung „einmalig pro Saison“ vor, der Anspruch entsteht also mit jeder neuen Saison neu. Wie lange der Schutz im Einzelfall trägt, ist eine medizinische Frage — dazu berät die impfende Ärztin oder Apothekerin, dieser Ratgeber tut es nicht.

Muss ich mich jedes Jahr neu impfen lassen?

Für den Anspruch gilt: ja, jede Saison neu. Der Grund steht in der Richtlinie selbst — geimpft wird mit einem Impfstoff „mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination“, und die wird jährlich angepasst. Das Paul-Ehrlich-Institut weist für 2026/27 ausdrücklich darauf hin, dass die Stammzusammensetzung von der Saison 2025/26 abweicht.

Wie lange dauert der Aufbau des Impfschutzes nach der Spritze?

Das Robert Koch-Institut nennt zehn bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Genau daraus leitet sich das Zeitfenster Oktober bis Mitte Dezember ab: Die Grippewelle erreicht ihren Höhepunkt in Deutschland meist erst nach dem Jahreswechsel.

Zahlt die Kasse die Grippeimpfung auch noch im Januar?

Ja, wenn ihr in dieser Saison noch nicht geimpft wart. Die Richtlinie bindet den Anspruch an die Saison, nicht an ein Datum, und das RKI hält fest, dass sich eine versäumte Impfung auch zu Beginn oder während der Grippewelle noch nachholen lässt. Was nicht geht: zweimal in derselben Saison auf Kassenkosten.

Dürfen Apotheken auch Kinder gegen Grippe impfen?

Nein. Der Vertrag nach § 132e Absatz 1a SGB V begrenzt die Grippeschutzimpfung in Apotheken auf Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und die ABDA stellt klar: „Grippeschutzimpfungen für Kinder und Jugendliche sind in Apotheken nicht vorgesehen.“ Für sie bleibt die Arztpraxis zuständig.

Was gilt für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte?

Der Apothekenvertrag nennt sie ausdrücklich als berechtigte Gruppe, und nach ABDA-Angaben können Privatversicherte sich unabhängig von der STIKO-Empfehlung in Apotheken impfen lassen. Die Abrechnung läuft dann nicht über § 300 SGB V, sondern über gesonderte Vereinbarungen des Deutschen Apothekerverbands mit den jeweiligen Kostenträgern.

Wo finde ich verlässliche Informationen zum Impfstoff?

Beim Paul-Ehrlich-Institut. Es führt die Liste der zugelassenen Influenza-Impfstoffe samt Altersangabe, veröffentlicht die Stammzusammensetzung der Saison und aktualisiert die Zahl der freigegebenen Dosen wöchentlich. Auch Lieferengpässe stellt dieses Institut fest — und erst diese Feststellung löst die Ersatzregelung in der Schutzimpfungs-Richtlinie aus.

Fazit: Erst die Anlage 1 prüfen, dann den Termin machen

Die Frage „Wer bekommt die Grippeimpfung kostenlos?“ hat eine kurze Antwort: alle ab 60 Jahren plus die in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie benannten Indikationsgruppen. Alles andere ist entweder eine freiwillige Satzungsleistung eurer Kasse oder Selbstzahlung — die Richtlinie lässt daran keinen Zweifel. Prüft also zuerst, in welcher Zeile ihr steht, und fragt erst danach nach dem Termin.

Beim Termin selbst ist seit 2022 mehr möglich als früher: Ab 18 Jahren geht die Impfung auch in der Apotheke, rund 1.700 Apotheken boten das zuletzt an, und das Zeitfenster reicht von Oktober bis Mitte Dezember. Wer Medikamente ohnehin online bestellt, sollte die Wege dabei trennen — geimpft wird nur vor Ort, Preisvergleiche für rezeptfreie Mittel laufen dagegen über die Versandapotheke, etwa mit einem SHOP-APOTHEKE-Gutschein. Tagesaktuelle Angebote für Haushalt und Alltag findet ihr auf unserer Startseite.

Ăśber den Autor

Florian Silbereis

Ich bin Florian, 44 Jahre alt, gelernter Fachinformatiker und Gründer von MonsterDealz.de. Seit über 17 Jahren spüre ich täglich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — mein Wissen daraus steckt im Ratgeber „Schnäppchen richtig jagen: Der Insider-Guide für smarte Online-Käufer“ (2026). Meine Spezialgebiete sind Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals, Tagesgeldkonten und das Finden echter Preisfehler bei großen Shops wie Amazon, MediaMarkt, Saturn und Otto. Mehr über mich: interlynx.de, unterwegs bin ich auch auf Mastodon. Habt ihr Fragen oder einen heißen Deal-Tipp? Schreibt mir gerne in den Kommentaren, PN,oder über die Kontaktseite.

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