Telefonische Krankschreibung 2026: Regeln, Grenzen und Ablauf

Die telefonische Krankschreibung ist weiterhin möglich: Bei leichten Erkrankungen könnt ihr euch ohne Praxisbesuch bis zu fünf Kalendertage krankschreiben lassen — vorausgesetzt, ihr seid in der Praxis bekannt. Der Arzt muss sich in einem eingehenden Telefongespräch persönlich vom Zustand überzeugen; bestehen Zweifel, werdet ihr in die Praxis gebeten. Eine Verlängerung per Telefon ist nicht möglich. Die Koalitionsfraktionen wollen die telefonische Krankschreibung allerdings abschaffen — bis das umgesetzt ist, gelten die bisherigen Regeln. Stand: September 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Möglich bei leichten Erkrankungen, bis zu fünf Kalendertage.
  • Voraussetzung: Ihr seid der Praxis bereits bekannt.
  • Die Entscheidung trifft allein die Ärztin oder der Arzt — es gibt keinen Anspruch.
  • Verlängert wird nicht per Telefon, dafür braucht es einen Praxisbesuch.

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Was die telefonische Krankschreibung ist

Krank auf dem Sofa und telefonisch bei der Praxis melden

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Sie ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine persönliche Untersuchung voraussetzt. Bei leichten Erkrankungen darf die Feststellung stattdessen im Telefongespräch erfolgen — eingeführt in der Pandemie, danach in eine dauerhafte Regelung überführt. Gesichert ist sie damit nicht: Laut Bundesregierung haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung einzuführen. Bis zur Umsetzung bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.

Der Gedanke dahinter ist doppelt: Wer mit einem Infekt im Wartezimmer sitzt, steckt andere an und belastet die Praxis. Und wer sich krank fühlt, soll nicht durch die halbe Stadt fahren müssen, um das bestätigen zu lassen.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Telemedizin allgemein: Es geht hier nicht um eine Videosprechstunde und nicht um eine Behandlung, sondern ausschließlich um die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon durch eine Praxis, die euch kennt.

Ebenfalls wichtig: Es ist eine Möglichkeit, kein Anspruch. Die ärztliche Entscheidung ist maßgeblich, und sie darf auch anders ausfallen.

Die Voraussetzungen im Überblick

Vier Bedingungen müssen zusammenkommen. Fehlt eine, führt der Weg in die Praxis.

Voraussetzung Erfüllt, wenn
Erkrankung leicht verlaufend
Praxis kennt euch bereits
Gespräch persönlich und eingehend
Dauer höchstens fünf Kalendertage

„Kennt euch bereits“ heißt: Ihr wart schon einmal dort und eure Daten liegen vor. Für eine Praxis, bei der ihr noch nie wart, ist der telefonische Weg nicht vorgesehen.

Der Begriff „leichte Erkrankung“ ist bewusst nicht durch eine Liste definiert. Gemeint sind Beschwerden, deren Beurteilung im Gespräch verlässlich möglich ist — der klassische Erkältungsinfekt gehört dazu. Alles, was eine körperliche Untersuchung erfordert, gehört nicht dazu.

Die fünf Kalendertage sind eine Obergrenze, keine Regelvorgabe. Es kann auch für weniger Tage ausgestellt werden, wenn die Ärztin das für angemessen hält.

So läuft der Anruf ab

Notizen zur Vorbereitung des Telefonats neben Karte und Smartphone

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Rechnet mit einem echten Gespräch, nicht mit einer Formalie. Die Praxis muss sich ein Bild machen können, und das dauert ein paar Minuten.

  1. Früh anrufen. Am besten gleich zu Beginn der Sprechzeiten — Rückrufe werden meist über den Tag verteilt.
  2. Anliegen klar nennen. Beschwerden, seit wann sie bestehen, und dass ihr um eine telefonische Krankschreibung bittet.
  3. Auf den Rückruf warten. Viele Praxen notieren zunächst und rufen später zurück. Haltet das Telefon bereit.
  4. Symptome konkret beschreiben. Fieber, Husten, Schmerzen, Verlauf — je genauer, desto belastbarer die Einschätzung.
  5. Nach dem Versand fragen. Klärt, wie die Bescheinigung zu euch und zum Arbeitgeber kommt.

Rechnet außerdem damit, dass die Sprechstundenhilfe zuerst einige Fragen stellt. Das ist kein Hindernis, sondern die Vorsortierung: Sie klärt, ob euer Anliegen überhaupt für den telefonischen Weg in Frage kommt, und bereitet das Gespräch für die Ärztin vor. Antwortet dort so genau wie möglich, dann geht der eigentliche Rückruf schneller.

Bereitet drei Dinge vor: Versichertenkarte beziehungsweise Versichertennummer, den Verlauf eurer Beschwerden und die Frage, ob ihr aktuell Medikamente nehmt. Damit ist das Gespräch in wenigen Minuten erledigt.

Und rechnet damit, dass die Antwort auch „bitte kommen Sie vorbei“ lauten kann. Das ist kein Misstrauen, sondern die vorgesehene Konsequenz, wenn im Gespräch Zweifel bleiben.

Wie die Bescheinigung zum Arbeitgeber kommt

Für gesetzlich Versicherte läuft das inzwischen elektronisch: Die Praxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Ihr müsst keinen gelben Schein mehr weiterreichen.

Was ihr trotzdem tun müsst:

  • Den Arbeitgeber informieren. Unverzüglich und wie im Betrieb üblich. Die elektronische Meldung ersetzt eure Mitteilungspflicht nicht.
  • Die Frist im Blick behalten. Wann eine ärztliche Feststellung nötig ist, regeln Gesetz und Arbeitsvertrag; viele Betriebe verlangen sie ab dem ersten Tag.
  • Den Ausdruck für euch aufheben. Ihr bekomm eine Ausfertigung für eure Unterlagen — hebt sie auf.

Bei privat Versicherten und in einigen Sonderfällen läuft es weiter über Papier. Fragt in der Praxis nach, wie die Bescheinigung zu euch kommt — per Post, zur Abholung oder digital.

Der häufigste Fehler an dieser Stelle ist eine Verwechslung: Die elektronische Übermittlung heißt nicht, dass der Arbeitgeber automatisch weiß, dass ihr krank seid. Die Meldung müsst ihr selbst machen, und zwar unabhängig von der Bescheinigung.

Grenzen und häufige Missverständnisse

Briefumschlag und Laptop als Sinnbild fĂĽr die Meldung an den Arbeitgeber

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Vier Punkte werden regelmäßig falsch verstanden — und alle vier führen zu Ärger, wenn man sie erst im Nachhinein klärt.

  • Kein Anspruch. Die Ärztin entscheidet. Wer eine telefonische Krankschreibung „bestellt“, verkennt die Rechtslage.
  • Keine Verlängerung per Telefon. Reicht die Zeit nicht, ist ein Praxisbesuch nötig.
  • Nicht bei unbekannten Praxen. Der Weg ist für bestehende Patientinnen und Patienten gedacht.
  • Auch für ein krankes Kind möglich. Viele glauben, der Weg gelte nur für die eigene Erkrankung. Eltern können aber für bis zu fünf Werktage telefonisch eine Bescheinigung über die Erkrankung ihres Kindes bekommen — unter denselben Voraussetzungen: Das Kind ist in der Praxis bekannt, und die Erkrankung ist nicht schwer. Wie viele Tage euch zustehen und was die Kasse zahlt, steht unter Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld.

Ein fünfter Punkt betrifft kommerzielle Anbieter, die Krankschreibungen über Formulare im Internet versprechen. Seid dort vorsichtig: Eine ärztliche Feststellung setzt eine ärztliche Beurteilung voraus, und ein ausgefülltes Formular ersetzt sie nicht. Im Zweifel ist die eigene Hausarztpraxis der sichere Weg — und meist auch der schnellere.

Für Fragen zu Lohnfortzahlung, Krankengeld und Fristen ist eure Krankenkasse die richtige Adresse. Sie berät kostenlos und verbindlich — und sie ist ohnehin die Stelle, mit der ihr im Krankheitsfall am meisten zu tun habt. Welche Leistungen sich zwischen den Kassen unterscheiden, steht in unserem Ratgeber Krankenkassen-Bonusprogramme im Vergleich.

Ein letzter praktischer Hinweis: Wer häufiger krank ist, sollte einmal prüfen, ob der eigene Zusatzbeitrag noch marktüblich ist — die Unterschiede zwischen den Kassen summieren sich über ein Jahr spürbar. Die Grundlagen dazu stehen unter Krankenkasse Zusatzbeitrag.

Und plant im Krankheitsfall die Hausapotheke mit ein: Wer die üblichen Mittel gegen Erkältungsbeschwerden zu Hause hat, spart sich im Zweifel einen zusätzlichen Weg. Eine Zusammenstellung findet ihr in unserem Ratgeber Reiseapotheke — die Liste taugt genauso für zu Hause.

Ein Missverständnis betrifft den Kündigungsschutz: Eine Krankschreibung — ob telefonisch oder in der Praxis ausgestellt — hindert den Arbeitgeber nicht daran, zu kündigen. Umgekehrt hat die Bescheinigung vor Gericht einen hohen Beweiswert, der erst kippt, wenn konkrete Zweifel dargelegt werden. Was dann gilt und warum die Drei-Wochen-Frist so wichtig ist, steht in unserem Ratgeber zur Kündigung trotz Krankschreibung.

Wer den Anruf im Winter lieber ganz vermeiden möchte, sollte den Impftermin früh legen: Das Robert Koch-Institut nennt als Zeitfenster Oktober bis Mitte Dezember, und bis der Impfschutz aufgebaut ist, vergehen zehn bis 14 Tage. Wer die Kosten übernimmt und wer überhaupt Anspruch hat, steht im Ratgeber Grippeimpfung.

Ob die elektronische Krankmeldung bei der Kasse angekommen ist, könnt ihr als AOK-Versicherte selbst nachsehen: „Meine AOK“ zeigt die Krankmeldungen der letzten vier Jahre. Wie ihr euch dort anmeldet und was bei einem gesperrten Zugang hilft, steht im Ratgeber zur Anmeldung im Onlineportal Meine AOK.

Vor- und Nachteile

Vorteile Nachteile
Kein Weg zur Praxis im kranken Zustand Nur bis fünf Kalendertage
Weniger Ansteckung im Wartezimmer Keine Verlängerung per Telefon
Schnell erledigt, oft am selben Tag Nur bei bekannter Praxis möglich
Elektronische Übermittlung an die Kasse Kein Anspruch — die Praxis entscheidet

Für die klassische Erkältung ist der telefonische Weg der sinnvollste. Alles, was länger dauert oder unklar verläuft, gehört ohnehin in die Praxis.

Häufige Fragen zur telefonischen Krankschreibung

Wie lange kann ich mich telefonisch krankschreiben lassen?

Bis zu fünf Kalendertage. Ob die volle Dauer ausgeschöpft wird, entscheidet die Praxis.

Geht das auch bei einer fremden Praxis?

Nein. Voraussetzung ist, dass ihr dort bereits bekannt seid.

Kann ich telefonisch verlängern?

Nein. Für eine Folgebescheinigung ist ein Praxisbesuch nötig.

Muss ich meinen Arbeitgeber trotzdem informieren?

Ja, unverzüglich. Die elektronische Übermittlung an die Krankenkasse ersetzt eure Mitteilung nicht.

Was kostet das?

Für gesetzlich Versicherte fällt keine Zuzahlung an. Bei privat Versicherten richtet sich die Abrechnung nach der Gebührenordnung.

Gilt das auch für die Betreuung eines kranken Kindes?

Ja. Laut Bundesregierung können Eltern für bis zu fünf Werktage eine Bescheinigung über die Erkrankung ihres Kindes bekommen, wenn das Kind in der Praxis bekannt und nicht schwer erkrankt ist. Diese Bescheinigung reicht ihr bei der Krankenkasse für das Kinderkrankengeld ein.

Was, wenn die Praxis ablehnt?

Dann ist ein Termin nötig. Die Ablehnung bedeutet nicht, dass man euch nicht glaubt — sie bedeutet, dass eine Beurteilung am Telefon nicht ausreicht.

Bekomme ich die Bescheinigung rückwirkend?

Eine rückwirkende Feststellung ist nur in engen Grenzen möglich. Ruft deshalb am ersten Krankheitstag an und wartet nicht ab, ob es von allein besser wird.

Zählt das Wochenende mit?

Es geht um Kalendertage, nicht um Arbeitstage. Ein Zeitraum von fünf Kalendertagen kann also ein Wochenende einschließen.

Reicht ein Anruf bei der Sprechstundenhilfe?

Nein. Es braucht ein persönliches Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt.

Fazit: für den Infekt der richtige Weg

Die telefonische Krankschreibung nimmt kranken Menschen einen unnötigen Weg ab und entlastet Wartezimmer. Sie ist klar begrenzt — fünf Kalendertage, leichte Erkrankung, bekannte Praxis — und genau in diesem Rahmen sehr praktisch. Ob es dabei bleibt, ist offen: Die Koalition will die telefonische Krankschreibung abschaffen. Solange das nicht umgesetzt ist, gilt der hier beschriebene Weg.

Drei Punkte für den Ernstfall:

  • Früh anrufen und mit einem Rückruf rechnen.
  • Den Arbeitgeber sofort informieren, unabhängig von der Bescheinigung.
  • Bei längerer Krankheit den Praxisbesuch einplanen — verlängert wird nicht am Telefon.

Wer seine laufenden Kosten im Krankheitsfall im Blick behalten will, findet Hebel in unserem Ratgeber Sparen im Alltag. Weitere Alltagsthemen sammeln wir laufend auf MonsterDealz.de.

Ăśber den Autor

Florian Silbereis

Ich bin Florian, 44 Jahre alt, gelernter Fachinformatiker und Gründer von MonsterDealz.de. Seit über 17 Jahren spüre ich täglich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — mein Wissen daraus steckt im Ratgeber „Schnäppchen richtig jagen: Der Insider-Guide für smarte Online-Käufer“ (2026). Meine Spezialgebiete sind Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals, Tagesgeldkonten und das Finden echter Preisfehler bei großen Shops wie Amazon, MediaMarkt, Saturn und Otto. Mehr über mich: interlynx.de, unterwegs bin ich auch auf Mastodon. Habt ihr Fragen oder einen heißen Deal-Tipp? Schreibt mir gerne in den Kommentaren, PN,oder über die Kontaktseite.

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