Wehrdienst und Rente: So viele Rentenpunkte bringt der Dienst wirklich

Wehrdienst zählt für die Rente als Pflichtbeitragszeit, und die Beiträge zahlt der Bund: Ein Dienstjahr bringt 2026 rund 0,73 Entgeltpunkte und damit etwa 31 Euro Monatsrente. Wie viel eure Dienstzeit wert ist, hängt allerdings vom Jahr ab, in dem ihr gedient habt — ein Grundwehrdienst aus den 1970ern zählt mehr als einer aus 2010, und wer als Zeitsoldat dient, fällt ganz aus dem System und wird erst später nachversichert. Stand: September 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundwehrdienst, freiwilliger Wehrdienst und der frühere Zivildienst sind Pflichtbeitragszeiten nach § 3 SGB VI — eigene Beiträge zahlt ihr dafür nicht.
  • Seit 2020 rechnet die Rentenversicherung mit einem fiktiven Verdienst von 80 Prozent der Bezugsgröße, 2026 also mit 3.164 Euro im Monat. Von 2000 bis 2019 waren es nur 60 Prozent.
  • Zeit- und Berufssoldaten sind versicherungsfrei; wer ohne Versorgung ausscheidet, wird nachversichert — auf Basis der echten Bezüge plus 20 Prozent.
  • Fehlt die Dienstzeit im Versicherungsverlauf, holt ihr sie mit dem Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100) und dem Wehrpass nach.

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Wie wirken sich Wehrdienstjahre auf die Rente aus?

Geschlossenes dunkelgrĂĽnes Heft neben einem leeren Briefumschlag und einem Kugelschreiber auf einem Holztisch

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Wehrdienst ist in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Pflichtbeitragszeit: Nach § 3 Satz 1 Nummer 2 SGB VI sind Personen in der Zeit versicherungspflichtig, „in der sie aufgrund gesetzlicher Pflicht Wehrdienst oder Zivildienst leisten“. Die Beiträge trägt allein der Bund, und zwar nicht auf den Wehrsold, sondern auf einen gesetzlich festgelegten fiktiven Verdienst.

Die Deutsche Rentenversicherung bringt das in ihrer Broschüre „Wehrdienst und Rente“ (21. Auflage, September 2025) auf einen Satz: „Die fälligen Beiträge für diese Pflichtversicherung zahlen nicht Sie, sondern allein der Staat.“ Im Bundeshaushalt 2025 waren dafür laut derselben Broschüre etwa 110 Millionen Euro veranschlagt.

Der fiktive Verdienst steht in § 166 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI: Beitragspflichtige Einnahmen sind bei Wehr- oder Zivildienstleistenden „80 Prozent der Bezugsgröße“. Die Bezugsgröße liegt 2026 laut Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 bei 47.460 Euro im Jahr oder 3.955 Euro im Monat. Für jeden Dienstmonat werden also 3.164 Euro als Verdienst gebucht, und der Bund überweist beim laut Rentenversicherung unveränderten Beitragssatz von 18,6 Prozent rund 588,50 Euro Rentenbeitrag.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Beitragszeit und Anrechnungszeit. Die Frage „Unterschied Nachversicherung und Anrechnungszeit Bundeswehr“ taucht häufig auf, dabei ist der Wehrdienst gar keine Anrechnungszeit wie Schule oder Studium. Er ist eine vollwertige Pflichtbeitragszeit mit eigenen Entgeltpunkten. Daraus folgen zwei Vorteile, die oft untergehen: Die Monate zählen für die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, und sie zählen für die 45 Jahre der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, weil § 55 Absatz 2 SGB VI Pflichtbeiträge aus den Gründen des § 3 ausdrücklich mitrechnet.

Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion die einschlägigen Paragrafen des SGB VI, die Gemeinsame Rechtliche Anweisung der Rentenversicherung zu § 166 und den Gesetzestext des neuen Wehrdienstgesetzes gelesen und alle Rentenbeträge selbst nachgerechnet. MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und aktive Mitglieder über das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt — und wer spart, sollte auch wissen, was im eigenen Rentenkonto steht.

Zeitsoldat, Berufssoldat oder Wehrdienstleistender: Wer ist wie abgesichert?

Nur wer Wehrdienst im engeren Sinn leistet, bekommt laufend Pflichtbeiträge; Zeit- und Berufssoldaten sind nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI versicherungsfrei und werden erst später nachversichert. Laut Rentenversicherung standen für diese Nachversicherungen im Bundeshaushalt 2025 etwa 650 Millionen Euro bereit — fast sechsmal so viel wie die 110 Millionen Euro für die laufenden Beiträge der Wehrdienstleistenden. Während der Dienstzeit selbst zahlt der Bund für Zeitsoldaten nichts in die Rentenkasse, weil der Dienstherr die Versorgung übernimmt. Das ist die Antwort auf die häufige Frage, ob Soldaten in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden: Wehrdienstleistende ja, Soldaten auf Zeit zunächst nein.

Wie funktioniert die Nachversicherung für Zeitsoldaten?

Scheidet ein Soldat auf Zeit ohne Anspruch auf Versorgung aus, wird er nach § 8 Absatz 2 SGB VI in der Rentenversicherung nachversichert. Der Bund zahlt die Beiträge dann nachträglich und in voller Höhe. Nachversicherte stehen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 SGB VI den Pflichtversicherten gleich — die Zeit zählt also auch für die Wartezeiten.

Anders als beim Wehrdienst gilt hier kein fiktiver Verdienst. Grundlage sind die tatsächlichen Bezüge, und für Soldaten auf Zeit erhöht § 181 Absatz 2a SGB VI sie noch um 20 Prozent. Für die ersten Monate, die dem Grundwehrdienst entsprechen, gilt mindestens der Betrag, der für Grundwehrdienstleistende maßgebend war. Wer nach dem Ausscheiden Übergangsgebührnisse bezieht, ist in dieser Zeit nach § 3 Satz 1 Nummer 2b SGB VI pflichtversichert, sofern er nicht schon nachversichert wurde.

Was gilt für Berufssoldaten?

Berufssoldaten bleiben in aller Regel bis zur besonderen Altersgrenze im Dienst und erhalten danach eine Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz, keine gesetzliche Rente. Rentenpunkte sammeln sie nur aus Zeiten vor oder nach der Bundeswehr. Die Höhe der Dienstzeitversorgung richtet sich nach Dienstgrad und ruhegehaltfähiger Dienstzeit; sie ist ein eigenes System und nicht Gegenstand dieses Ratgebers.

Wie viele Rentenpunkte bringt der Wehrdienst 2026?

Graues Porzellan-Sparschwein auf einem Papierstapel neben einem Taschenrechner mit leerem Display

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Ein Dienstjahr im Wehrdienst bringt 2026 rund 0,731 Entgeltpunkte und damit 31,08 Euro Monatsrente. Die Rechnung folgt § 70 SGB VI: Der gebuchte Verdienst von 37.968 Euro im Jahr wird durch das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro geteilt, das die Rechengrößen-Verordnung festlegt. Jeder Entgeltpunkt ist seit dem 1. Juli 2026 laut Bundesregierung 42,52 Euro im Monat wert, nach einer Anpassung um 4,24 Prozent.

Dienstzeit 2026 Entgeltpunkte Monatsrente
1 Monat 0,0609 2,59 Euro
6 Monate 0,3655 15,54 Euro
11 Monate 0,6700 28,49 Euro
12 Monate 0,7309 31,08 Euro
23 Monate 1,4010 59,57 Euro

Eigene Berechnung, Stand 23.09.2026: 80 Prozent der Bezugsgröße 2026 (3.164 Euro im Monat) geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 (51.944 Euro), multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro. Bruttobeträge in heutigem Geld; die Monatsrente steigt mit jeder künftigen Rentenanpassung mit.

Zum Vergleich: Ein Jahr mit genau durchschnittlichem Verdienst ergibt einen vollen Entgeltpunkt. Der Wehrdienst wird also mit knapp drei Vierteln eines Durchschnittsjahres bewertet — deutlich mehr, als der Wehrsold vermuten lässt. Die 11 Monate in der Tabelle sind die neue Obergrenze des freiwilligen Wehrdienstes, die 23 Monate die frühere Höchstdauer aus sechs Monaten Probezeit plus 17 Monaten zusätzlichem Dienst.

Zwei Einschränkungen gehören zur ehrlichen Rechnung. Erstens ist das Durchschnittsentgelt 2026 nur vorläufig; wer nicht 2026 oder 2027 in Rente geht, bekommt die Punkte später mit dem endgültigen Wert berechnet, und der kann leicht abweichen. Zweitens sind 31 Euro brutto kein Nettobetrag: Von der Rente gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, und je nach Gesamteinkommen auch Steuern.

Grundwehrdienst und Zivildienst bis 2011: Was die alten Dienstzeiten heute wert sind

Die meisten, die heute nach ihrer Bundeswehrzeit fragen, haben vor dem 1. Juli 2011 gedient, als die Wehrpflicht ausgesetzt wurde — und für sie gilt nicht die Rechnung von 2026. Ihre Dienstzeit wird nach dem Recht bewertet, das im jeweiligen Dienstjahr galt. Das führt zu vier Epochen mit spürbar unterschiedlichen Werten.

Dienstjahr Bewertung Monatsrente je Dienstjahr
Mai 1961 bis 1981 1,0 Entgeltpunkte 42,52 Euro
1982 bis 1991 0,75 Entgeltpunkte 31,89 Euro
2000 bis 2019 60 % der Bezugsgröße 25,12 Euro (Beispiel 2010)
ab 2020 80 % der Bezugsgröße 31,08 Euro (Beispiel 2026)

Eigene Berechnung mit dem Rentenwert von 42,52 Euro. Die Werte bis 1991 stehen fest in § 256 Absatz 3 SGB VI. Das Beispiel 2010 rechnet mit 60 Prozent der Bezugsgröße West von 30.660 Euro und dem Durchschnittsentgelt 2010 von 31.144 Euro, also 0,59 Entgeltpunkten. Für 1992 bis 1999 galten wie heute 80 Prozent der Bezugsgröße.

Für die frühen Jahrgänge regelt § 256 Absatz 3 SGB VI einen festen Wert: Für Wehr- oder Zivildienst aufgrund gesetzlicher Pflicht zwischen dem 1. Mai 1961 und Ende 1981 gibt es für jedes volle Kalenderjahr 1,0 Entgeltpunkte, von 1982 bis 1991 sind es 0,75. Für Zeiten vor dem 1. Mai 1961 werden auf Antrag 0,75 Entgeltpunkte angesetzt. Ein Dienstjahr in den 1970ern zählt damit wie ein Jahr mit Durchschnittsverdienst.

Ab 1992 gilt der fiktive Verdienst. Laut Gemeinsamer Rechtlicher Anweisung der Rentenversicherung zu § 166 SGB VI lag er von 1992 bis 1999 bei 80 Prozent der Bezugsgröße. Das Haushaltssanierungsgesetz vom 22. Dezember 1999 senkte ihn ab dem 1. Januar 2000 auf 60 Prozent; erst das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz hob ihn zum 1. Januar 2020 wieder um 20 Prozentpunkte an. Die Jahrgänge, die zwischen 2000 und der Aussetzung 2011 gedient haben, stehen deshalb am schlechtesten da.

Ein konkretes Beispiel: Ein sechsmonatiger Grundwehrdienst im Jahr 2010 an einem westdeutschen Standort ergibt rund 0,30 Entgeltpunkte und damit 12,56 Euro Monatsrente. Dieselben sechs Monate im Jahr 2026 bringen 15,54 Euro. Der Standort war bis Ende 2024 tatsächlich entscheidend: Laut Rentenversicherung hing die Wahl zwischen Bezugsgröße West und Ost vom Dienstort ab, nicht vom Wohnort.

Zivildienst: gleiche Regel, gleiche Punkte

Der Zivildienst wird exakt wie der Wehrdienst behandelt, weil § 3 und § 166 SGB VI beide Dienste in einem Atemzug nennen. Er endete mit der Aussetzung der Wehrpflicht; wer noch vor dem 1. Juli 2011 einberufen war, konnte laut Rentenversicherung längstens bis 31. Dezember 2011 Zivildienst leisten. Nicht als Zivildienst angerechnet werden dagegen Dienste, mit denen man die Pflicht früher ersatzweise erfüllen konnte — etwa bei der Aktion Sühnezeichen oder im Zivil- und Katastrophenschutz.

Wehrdienst in der DDR

Der Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee bis zum 2. Oktober 1990 dauerte laut Rentenversicherung 18 Monate und wird ebenfalls als Beitragszeit bewertet. Nachweis ist normalerweise der Eintrag im Sozialversicherungsausweis; fehlt er, genügen Wehrdienstausweis oder Wehrpass.

Was der neue Wehrdienst seit 2026 rentenrechtlich ändert

Gepackter olivgrĂĽner Seesack und schwarze Stiefel in einem hellen Flur

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Rentenrechtlich ändert das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz vom 22. Dezember 2025 (Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 370) nichts am SGB VI. Das Gesetz ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und ändert unter anderem Wehrpflichtgesetz, Soldatengesetz, Wehrsoldgesetz und Soldatenversorgungsgesetz — einen Artikel zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch enthält es nicht. Die Regel mit 80 Prozent der Bezugsgröße gilt also unverändert weiter.

Geändert hat sich der Rahmen. Freiwilliger Wehrdienst nach dem neuen § 58b Soldatengesetz dauert „mindestens sechs und längstens elf Monate“, die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Nach dem neuen § 58f sind alle Vorschriften, die an den Grundwehrdienst anknüpfen, auf diesen Dienst entsprechend anzuwenden — das ist die Brücke zu § 3 SGB VI, obwohl der Dienst freiwillig ist. Wer sich länger verpflichtet, dient laut Verteidigungsministerium als Soldat auf Zeit und fällt damit in die Nachversicherung.

Interessant ist der Abstand zwischen Wehrsold und Rentenbasis. Der Wehrsold-Grundbetrag für die unterste Wehrsoldgruppe steht im neuen Gesetz bei 2.600 Euro im Monat, die Rentenversicherung bucht aber 3.164 Euro. Für die Rente zählt der Dienstmonat also um 564 Euro höher, als der Sold beträgt.

Neu ist auch ein Zuschuss, der mit der Rente nichts zu tun hat, aber bei der Entscheidung mitspielt: Wer ab dem 1. Januar 2026 erstmals mindestens zwölf Monate durchgehend dient, bekommt nach § 31b Soldatengesetz bis zu 3.500 Euro für den Pkw-Führerschein, nach § 31c bis zu 5.000 Euro für Klasse C oder C1. Was ein Führerschein insgesamt kostet, haben wir in unserem Ratgeber zu den Führerschein-Kosten aufgeschlüsselt.

Wer am 31. Dezember 2025 bereits freiwilligen Wehrdienst leistete, dient nach der Übergangsvorschrift des § 101 Soldatengesetz nach altem Recht weiter. Bei einer Restdienstzeit von mindestens zwölf Monaten kann er auf Antrag in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit wechseln — und wechselt damit auch rentenrechtlich vom Pflichtbeitrag in die spätere Nachversicherung.

Bundesfreiwilligendienst, FSJ und Wehrübung: Was anders zählt

Der Bundesfreiwilligendienst ist rentenrechtlich kein Nachfolger des Zivildienstes: Er wird wie eine Beschäftigung behandelt, und Grundlage ist das Taschengeld, nicht die Bezugsgröße. Laut Deutscher Rentenversicherung (Meldung vom 1. September 2026) liegt das Taschengeld 2026 bei höchstens 676 Euro im Monat, das sind acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beiträge trägt die Einsatzstelle, Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung werden mitgerechnet.

Aus dem Taschengeld allein ergibt sich ein deutlich kleinerer Rentenanspruch. Nach unserer Rechnung bringen zwölf Monate mit 676 Euro rund 0,16 Entgeltpunkte oder 6,64 Euro Monatsrente, dazu kommt der Wert der Sachbezüge. Ein Jahr freiwilliger Wehrdienst bringt mit 31,08 Euro fast das Fünffache. Für das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr gilt dieselbe Systematik wie für den Bundesfreiwilligendienst.

Bei Wehrübungen entscheidet der Arbeitgeber. Zahlt er den Lohn weiter, gilt die Beschäftigung als nicht unterbrochen, und die Beiträge laufen wie gewohnt über Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zahlt er nicht, gibt es Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, und der Bund zahlt die Beiträge — auf das bisherige Arbeitsentgelt, mindestens aber auf 80 Prozent der Bezugsgröße. Selbstständige, die Leistungen zur Fortführung ihres Betriebs bekommen, sind während der Übung nach § 3 Satz 4 SGB VI nicht versicherungspflichtig.

So findet ihr die Bundeswehrzeit im Versicherungsverlauf — und schließt Lücken

Laptop mit dunklem Bildschirm, ein offener Ordner mit leeren Blättern und eine Kaffeetasse auf einem Schreibtisch

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Die Dienstzeit meldet grundsätzlich die Bundeswehr selbst an die Rentenversicherung: seit Dezember 2012 das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, davor das Bundesamt für Wehrverwaltung, beim Zivildienst das heutige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Aktiv melden müsst ihr sie also nicht. Kontrollieren solltet ihr sie trotzdem, denn gerade bei Zeiten vor der elektronischen Meldung fehlt manchmal ein Monat oder der ganze Dienst.

Der Versicherungsverlauf listet alle gespeicherten Zeiten in zeitlicher Reihenfolge; ihr bekommt ihn über das Kundenportal der Rentenversicherung oder auf Anfrage per Post. Sucht dort nach der Zeile für Wehr- oder Zivildienst mit Beginn und Ende. Die Beitragszeit beginnt laut Rentenversicherung mit dem Tag des Diensteintritts beim Truppenteil und endet mit dem Tag der Entlassung — beides steht im Einberufungsbescheid und im Wehrpass.

Fehlt etwas, stellt ihr einen Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100) und legt Kopien von Wehrpass, Einberufungsbescheid oder Dienstzeitbescheinigung bei. Laut Rentenversicherung (Meldung vom 6. Juli 2026) geht das auch online über den eAntrag, die Bearbeitung dauert im Schnitt drei bis vier Monate. Wie wichtig eine vollständige Kontenklärung für die 45 Jahre ist, zeigt unser Ratgeber zur Rente mit 63.

Freiwillige Beiträge sind dafür nicht der richtige Weg. Nach § 197 Absatz 2 SGB VI sind sie nur wirksam, wenn sie bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden; für eine Dienstzeit von 2005 geht das schlicht nicht mehr. Eine fehlende Wehrdienstzeit ist ohnehin eine Pflichtbeitragszeit, die ihr nur nachweisen, nicht nachbezahlen müsst.

Ein Nebeneffekt der Kontenklärung: Wer schon dabei ist, prüft am besten gleich Kindererziehungszeiten mit. Die neue Regel für Kinder vor 1992 bringt einen halben Entgeltpunkt mehr je Kind, ausgezahlt ab 2028 mit Nachzahlung für 2027, wie wir im Artikel zur Mütterrente III vorrechnen — und auch diese Zeiten müssen richtig im Konto stehen.

Vor- & Nachteile im Überblick

Vorteile Nachteile
Beiträge zahlt vollständig der Bund Dienst von 2000 bis 2019 nur mit 60 Prozent bewertet
2026 rund 0,73 Entgeltpunkte je Dienstjahr Ein Jahr bringt nur etwa 31 Euro Monatsrente
Zählt für 5 und 45 Jahre Wartezeit Zeitsoldaten erst nach dem Ausscheiden versichert
Rentenbasis liegt über dem Wehrsold Bundesfreiwilligendienst deutlich schwächer bewertet

Häufige Fragen zu Wehrdienst und Rente

Muss ich meine Bundeswehrzeit aktiv bei der Rentenversicherung melden?

Nein. Beginn und Ende des Dienstes meldet die Bundeswehr selbst, heute über das Bundesamt für das Personalmanagement. Ihr solltet aber im Versicherungsverlauf prüfen, ob die Zeit vollständig drinsteht. Die Rentenversicherung empfiehlt das ausdrücklich allen, die noch Papierunterlagen aus ihrer Dienstzeit haben. Fehlt etwas, reicht ein Antrag auf Kontenklärung mit Kopie des Wehrpasses.

Unterscheiden sich die Ansprüche zwischen Zeitsoldaten und Grundwehrdienstleistenden?

Ja, grundlegend. Wehrdienstleistende bekommen laufend Pflichtbeiträge auf 80 Prozent der Bezugsgröße. Zeitsoldaten sind versicherungsfrei und werden erst nachversichert, wenn sie ohne Versorgungsanspruch ausscheiden — dann aber auf ihre tatsächlichen Bezüge plus 20 Prozent. Wie viele Entgeltpunkte daraus werden, hängt damit vom Dienstgrad und der Dauer der Verpflichtung ab.

Welche Nachweise brauche ich für die Anrechnung?

Am besten den Wehrpass, den Einberufungsbescheid und, falls vorhanden, eine Dienstzeitbescheinigung mit Beginn und Ende. Für den Wehrdienst in der DDR ist der Sozialversicherungsausweis der übliche Nachweis, ersatzweise Wehrdienstausweis oder Wehrpass. Kopien genügen für den Antrag; Originale solltet ihr behalten.

Wie wirkt sich die Nachversicherung auf meine Wartezeit aus?

Positiv: Nachversicherte stehen nach § 8 Absatz 1 SGB VI den Versicherungspflichtigen gleich. Die nachversicherten Monate sind damit Pflichtbeitragszeiten und zählen für die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren ebenso wie für die längeren Wartezeiten.

Zählt der Wehrdienst für die Rente mit 63?

Ja. Auf die 45 Jahre für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden Pflichtbeiträge angerechnet, und § 55 Absatz 2 SGB VI rechnet Pflichtbeiträge aus den Gründen des § 3 ausdrücklich mit — also auch Wehr- und Zivildienst. Anders als Schul- oder Studienzeiten fallen die Dienstmonate also nicht heraus.

Bekommt man mit Wehrdienst eine eigene Bundeswehr-Rente?

Nein. Wer Wehrdienst leistet, sammelt ganz normale Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die mit der späteren Altersrente ausgezahlt werden. Eine eigene Versorgung vom Dienstherrn gibt es nur für Berufssoldaten; Leistungen bei einer Wehrdienstbeschädigung sind ein getrenntes System.

Lohnt sich der Wehrdienst finanziell wegen der Rente?

Als alleiniger Grund nicht: Elf Monate bringen 2026 etwa 28,49 Euro Monatsrente. Die Rentenpunkte sind ein Nebeneffekt, der sich zu Sold und Führerschein-Zuschuss addiert. Für junge Leute, die ohnehin früh vorsorgen wollen, lohnt ein Blick auf die Frühstart-Rente.

Fazit: Die Punkte sind da — aber prüft, ob sie im Konto stehen

Wehr- und Zivildienst zählen für die Rente, und zwar als echte Beitragszeit, die der Bund bezahlt hat. Wie viel sie bringen, entscheidet das Dienstjahr: 42,52 Euro Monatsrente je Jahr für die 1970er, 25,12 Euro für 2010, 31,08 Euro für 2026. Große Summen sind das nicht, aber es sind Monate, die bei der Wartezeit von 45 Jahren über den abschlagsfreien Rentenbeginn entscheiden können.

  • Versicherungsverlauf abrufen und die Zeile zum Wehr- oder Zivildienst suchen.
  • Lücken mit V0100 schließen und Wehrpass oder Einberufungsbescheid beilegen.
  • Als Zeitsoldat nach dem Ausscheiden prüfen, ob die Nachversicherung gebucht wurde.

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Ăśber den Autor

Florian Silbereis

Ich bin Florian, 44 Jahre alt, gelernter Fachinformatiker und Gründer von MonsterDealz.de. Seit über 17 Jahren spüre ich täglich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — mein Wissen daraus steckt im Ratgeber „Schnäppchen richtig jagen: Der Insider-Guide für smarte Online-Käufer“ (2026). Meine Spezialgebiete sind Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals, Tagesgeldkonten und das Finden echter Preisfehler bei großen Shops wie Amazon, MediaMarkt, Saturn und Otto. Mehr über mich: interlynx.de, unterwegs bin ich auch auf Mastodon. Habt ihr Fragen oder einen heißen Deal-Tipp? Schreibt mir gerne in den Kommentaren, PN,oder über die Kontaktseite.

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