Vergessenes Konto finden: Wie ihr an schlafendes Guthaben kommt

Ein nachrichtenloses Konto ist ein Bankguthaben, ein Depot oder ein Schließfach, zu dessen Inhaber die Bank den Kontakt verloren und trotz eigener Nachforschung nicht wiederhergestellt hat — eine gesetzliche Definition dafür gibt es in Deutschland bis heute nicht. Wie viel dort liegt, weiß niemand genau: Ein Gutachten im Auftrag des Bundesforschungsministeriums nennt bis zu 4,2 Milliarden Euro, der Verband Deutscher Erbenermittler bis zu 9 Milliarden. Euer Auszahlungsanspruch verschwindet dabei nicht von allein — suchen müsst ihr aber selbst, denn eine zentrale Kontenabfrage für Privatpersonen existiert nicht. Stand: September 2026.

Das Wichtigste in KĂĽrze

  • Die Spanne der Schätzungen reicht von 4,2 bis 9 Milliarden Euro. Auf die 41,1 Millionen Privathaushalte in Deutschland gerechnet sind das 102 bis 219 Euro je Haushalt — ein statistischer Durchschnitt, kein Guthaben, das euch zusteht.
  • Die zentrale Kontendatei nach Paragraf 24c des Kreditwesengesetzes existiert, steht aber nur Aufsichts-, Strafverfolgungs- und Zollbehörden offen. FĂĽr Private und Erben gibt es keinen Zugang.
  • FĂĽr Erben suchen die Verbände der Kreditwirtschaft: beim Bundesverband deutscher Banken kostenlos per E-Mail, bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken ĂĽber den zuständigen Regionalverband — dort können Kosten anfallen.
  • Solange die Bank das Konto nicht gekĂĽndigt hat, läuft keine Verjährungsfrist. Und selbst ein verjährter Anspruch erlischt nicht: Die Bank darf die Zahlung dann nur verweigern.
  • Ein Antrag der GrĂĽnen vom 8. September 2026 fordert ein öffentlich einsehbares Register beim Bundesamt fĂĽr Justiz. Das ist ein Antrag, kein Gesetz — Stand heute ändert sich dadurch nichts.

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Was ein nachrichtenloses Konto ist — und was nicht

Die kĂĽrzeste und zugleich ehrlichste Auskunft stammt von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages. In ihrer Ausarbeitung WD 7 – 3000 – 052/25 vom 20. August 2025 heiĂźt es: „In Deutschland gibt es keine gesetzliche Definition fĂĽr ein sog. ‚nachrichtenloses Konto‘.“ Gemeint sind Bankguthaben und Wertpapiere, bei denen die Bank den Kundenkontakt verloren und nicht wiederherstellen konnte — häufig, weil der Inhaber verstorben ist und die Erben von dem Konto nichts wissen.

In der öffentlichen Debatte kursieren daneben die Begriffe verwaiste Konten, herrenlose Konten und besitzlose Konten. Sie meinen dasselbe. Wichtig ist die Abgrenzung zu einem zweiten Begriff, den das Steuerrecht verwendet: Ein unbewegtes Konto ist schlicht ein Konto ohne Zahlungsflüsse. Das kann auch dann zutreffen, wenn die Bank den Inhaber bestens kennt. Ein Tagesgeldkonto, auf dem seit fünf Jahren nichts passiert ist, ist unbewegt, aber nicht nachrichtenlos.

Betroffen sind nicht nur Girokonten: Die Ausarbeitung nennt ausdrücklich auch Sparkonten, Wertpapierverwahrungsverträge sowie Tagesgeld- und Festgeldkonten; praktisch kommen Bausparverträge, Schließfächer und kapitalbildende Lebensversicherungen hinzu. Wer nach vergessenem Geld sucht, sollte deshalb nicht nur an das alte Sparbuch denken — ein stillgelegtes Depot oder ein Bausparvertrag aus einer Zeit mit deutlich höheren Bausparvertrag-Guthabenzinsen kann mehr wert sein.

Die Pflicht der Bank, sich zu melden

Dass ein Konto ĂĽberhaupt nachrichtenlos werden kann, ist rechtlich eine Störung, kein Normalzustand. Nach Paragraf 666 des BĂĽrgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Paragraf 675 Absatz 1 ist die Bank verpflichtet, „dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen ĂĽber den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der AusfĂĽhrung des Auftrags Rechenschaft abzulegen“. Aus dieser Vorschrift folgt die laufende Pflicht zu KontoauszĂĽgen und RechnungsabschlĂĽssen.

Genau deshalb muss sich die Bank um die aktuelle Anschrift bemühen, wenn Post zurückkommt — nach Kenntnis der Bundesregierung bis hin zur Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Bleibt das erfolglos, ändert sich am rechtlichen Status des Kontos zunächst gar nichts: Der Vertrag läuft weiter, das Guthaben bleibt euer Guthaben.

Wie viel Geld wirklich auf diesen Konten liegt

Wand aus gleich großen unbeschrifteten Metalltüren, eine davon einen Spalt geöffnet

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Die belastbarste verfĂĽgbare Spanne nennt der Deutsche Bundestag selbst. In der Meldung seines Pressedienstes vom 14. September 2026 zum Antrag der GrĂĽnen heiĂźt es, das auf nachrichtenlosen Konten liegende Vermögen werde „auf vier bis neun Milliarden Euro geschätzt“. Die beiden Enden dieser Spanne stammen aus zwei verschiedenen Quellen — und das ist der Grund, warum in Zeitungsartikeln je nach Anlass mal vier, mal neun Milliarden stehen.

Der untere Wert kommt laut Bundestags-Drucksache 21/7899 aus einem Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt und liegt bei bis zu 4,2 Milliarden Euro. Der obere Wert ist eine Schätzung des Verbands Deutscher Erbenermittler von bis zu 9 Milliarden Euro. Beides sind Schätzungen, keine Erhebungen — eine Meldepflicht, aus der sich eine echte Zahl ergeben würde, gibt es ja gerade nicht.

Um die Größenordnung greifbar zu machen, haben wir beide Werte auf die Zahl der Privathaushalte umgelegt. Das Statistische Bundesamt zählte für 2025 gut 41,1 Millionen private Hauptwohnsitzhaushalte (Mikrozensus, Stand 13. April 2026). Daraus ergeben sich rechnerisch 102 Euro je Haushalt am unteren und 219 Euro am oberen Ende der Schätzung.

Schätzquelle Gesamtvolumen Rechnerisch je Haushalt
Gutachten im Auftrag des Bundesforschungsministeriums bis 4,2 Milliarden Euro rund 102 Euro
Verband Deutscher Erbenermittler bis 9,0 Milliarden Euro rund 219 Euro

Beide Volumenangaben stehen in Bundestags-Drucksache 21/7899 vom 8. September 2026. Die dritte Spalte ist unsere eigene Rechnung: Gesamtvolumen geteilt durch 41,126 Millionen Privathaushalte (Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2025). Das ist ein statistischer Mittelwert zur Einordnung der Größenordnung — kein Betrag, der einem einzelnen Haushalt zusteht, und die allermeisten Haushalte haben gar kein vergessenes Konto.

Wie ihr ein eigenes vergessenes Konto findet

Für die Suche nach dem eigenen Konto gibt es keine zentrale Stelle — dafür aber vier Spuren, die im Zweifel mehr bringen als jeder Suchdienst. Die erste liegt in den eigenen Unterlagen: alte Kontoauszüge, Sparbücher, Depotabrechnungen, Kündigungsschreiben, Versicherungsscheine. Sucht gezielt nach Instituten, bei denen ihr einmal Kunde wart, nicht nach Kontonummern.

Die zweite Spur sind eure Steuerunterlagen. Wer irgendwann Zinsen oder Dividenden bezogen hat, findet sie in alten Einkommensteuererklärungen, Steuerbescheiden, Jahressteuerbescheinigungen und in erteilten Freistellungsaufträgen. Jeder dieser Belege nennt das Institut. Das ist der zuverlässigste Weg, ein Konto zu rekonstruieren, an das ihr euch selbst nicht mehr erinnert.

Die dritte Spur ist eure SCHUFA-Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Sie listet bestehende Verträge und Konten samt der beteiligten Unternehmen auf und ist kostenlos. Wie ihr sie anfordert und was genau darin steht, haben wir in der SCHUFA-Selbstauskunft aufgeschrieben. Sie ist keine vollständige Kontenübersicht — meldepflichtig sind längst nicht alle Produkte —, aber sie kostet nichts und deckt regelmäßig Vergessenes auf.

Die vierte Spur ist die direkte Anfrage bei dem Institut, das ihr im Verdacht habt: Als Kunde habt ihr den Auskunftsanspruch aus Paragraf 666 BGB, ohne Begründung und ohne Frist. Nennt schriftlich euren vollen Namen samt früherer Namen, Geburtsdatum und alle Anschriften, unter denen ihr Kunde gewesen sein könntet — Umzüge und Namensänderungen sind der häufigste Grund, warum ein Institut den eigenen Bestand nicht findet.

Was Kontosuch-Dienste gegen Geld leisten — und was nicht

Es gibt gewerbliche Anbieter, die eine „Kontensuche“ gegen Honorar oder Erfolgsbeteiligung anbieten. Der entscheidende Punkt dabei: Sie haben keinen Zugang, den ihr nicht auch hättet. Die einzige zentrale Datei ĂĽber Konten und Depots in Deutschland ist die nach Paragraf 24c des Kreditwesengesetzes, und die steht ausschlieĂźlich bestimmten Behörden offen. Ein privater Dienstleister fragt genau dieselben Verbände an wie ihr.

Sinnvoll sein kann ein bezahlter Dienst nur dort, wo es tatsächlich um Rechercheaufwand geht: bei Erbfällen mit unklarer Verwandtschaft oder bei Auslandsvermögen. FĂĽr die Frage „habe ich selbst noch irgendwo ein Konto“ zahlt ihr fĂĽr einen Brief, den ihr selbst schreiben könnt.

Welchen Weg Erben haben

Aufgeschlagene Mappe mit leeren Papierbögen, Füllfederhalter und unbeschrifteter Briefumschlag

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Erben treten nach Paragraf 1922 BGB in das Vertragsverhältnis des Erblassers ein und haben damit exakt dieselben Auskunftsansprüche wie er. Der Haken steht ebenfalls in der Bundestags-Ausarbeitung: Diese Ansprüche bestehen erst, wenn die Existenz eines Vertrages zwischen Erblasser und Institut positiv festgestellt ist. Solange nur eine Vermutung im Raum steht, gibt es keinen vertraglichen Auskunftsanspruch — und genau in dieser Lücke liegt das eigentliche Problem.

Überbrückt wird sie durch die Nachforschungsverfahren der Bankenverbände. Der Bundesverband deutscher Banken sucht im Rundlaufverfahren bei seinen Mitgliedsinstituten nach Konten, die auf den Namen des Verstorbenen lauten. Nötig sind laut Bankenverband eine Kopie des Erbscheins oder des vom Gericht eröffneten Testaments nebst Eröffnungsniederschrift, die letzte Anschrift des Verstorbenen und eure eigene. Das Verfahren ist kostenlos, die Unterlagen gehen per E-Mail an die Nachforschungsstelle des Verbands.

Zwei Grenzen solltet ihr vorher kennen. Erstens: „Nach bereits aufgelösten Konten kann nicht mehr gesucht werden“ — gefunden wird nur, was heute noch besteht. Zweitens endet die Suche an der Landesgrenze; Auslandsvermögen deckt sie nicht ab. Wird ein Institut fĂĽndig, meldet es sich direkt bei den Erbberechtigten. Gefundene Vermögenswerte mĂĽsst ihr dem zuständigen Finanzamt melden, unabhängig davon, wann sie auftauchen.

Bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken läuft die Suche nicht zentral, sondern ĂĽber den Regionalverband des jeweiligen Bundeslandes. Der recherchiert in seinem Gebiet nach Konten, Wertpapierdepots und SchlieĂźfächern. Als Nachweis akzeptiert der BVR einen Erbschein, ein Testament nebst Eröffnungsniederschrift, einen Betreuerausweis oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Anders als beim Bankenverband ist der Dienst nicht pauschal kostenlos: Es wird darauf hingewiesen, dass „bei derartigen Nachforschungen durchaus auch Kosten anfallen können, deren Höhe vom Umfang der Anfrage abhängt“. Fragt also vorher nach.

Anlaufstelle Deckt ab Kosten
Bundesverband deutscher Banken private Mitgliedsinstitute, Inland kostenlos
BVR über den Regionalverband Volksbanken und Raiffeisenbanken der Region abhängig vom Umfang

Angaben der beiden Verbände, abgerufen am 15. September 2026. Beide Verfahren setzen den Nachweis der Berechtigung voraus und finden ausschließlich bestehende Konten. Für die Sparkassen läuft die Nachforschung ebenfalls über die Verbandsebene; die Wissenschaftlichen Dienste halten allgemein fest, dass die Verbände der Kreditwirtschaft entsprechende Nachforschungsersuchen unterstützen. Eine verbandsübergreifende Suche aus einer Hand gibt es nicht — ihr müsst jede Bankengruppe einzeln anschreiben.

Vorsorge ist der billigere Weg

Der gesamte Aufwand entfällt, wenn zu Lebzeiten eine Liste existiert. Eine formlose Aufstellung aller Konten, Depots, Bausparverträge, Versicherungen und Schließfächer — verwahrt bei den Nachlassunterlagen, nicht im Bankschließfach selbst — erspart Angehörigen Monate. Wer ohnehin gerade eine Testament-Vorlage durchgeht, sollte diese Bestandsaufnahme gleich mit erledigen. Sie gehört nicht ins Testament, sondern daneben.

Warum es fĂĽr Privatpersonen keine zentrale Kontenabfrage gibt

Die Datei, nach der alle suchen, gibt es längst. Nach Paragraf 24c des Kreditwesengesetzes führt jedes Kreditinstitut eine Datei mit der Nummer jedes Kontos, Depots und Schließfachs, dem Tag der Eröffnung und dem Tag der Auflösung sowie Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Inhabers und der Verfügungsberechtigten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat darauf zentralen Zugriff.

Wer Auskunft erhält, ist im selben Paragrafen abschließend geregelt: Aufsichtsbehörden für ihre Aufgaben, Behörden der Strafverfolgung und Rechtshilfe, Außenwirtschaftsbehörden zur Sanktionsumsetzung, das Zollkriminalamt und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung. Ein genereller oder gar öffentlicher Zugang für Private ist nicht vorgesehen — und zwar bewusst, zum Schutz der Konto- und Depotinhaber.

Dazu kommt eine zweite Lücke, die im Alltag mehr wiegt: Es findet kein Abgleich mit den bei den Meldebehörden registrierten Todesfällen statt. Ein Institut erfährt vom Tod eines Kunden also in der Regel nur, wenn Angehörige es melden — sonst läuft das Konto still weiter.

Verjährt ein vergessenes Guthaben?

Geschlossenes Heft mit abgegriffenem dunkelblauem Leineneinband auf einer staubigen Fensterbank

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Das ist die Frage, bei der die meisten Ratgeber zu schnell sind. Die Kurzfassung: Im Regelfall läuft gar keine Frist, und selbst wenn sie läuft und abläuft, ist das Geld nicht weg. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach Paragraf 195 BGB drei Jahre und beginnt nach Paragraf 199 Absatz 1 mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und ihr davon Kenntnis hattet. Entscheidend ist also, wann der Auszahlungsanspruch überhaupt entsteht.

Solange der Konto- oder Sparvertrag läuft, entsteht er nicht. Die Bundestags-Ausarbeitung nennt das den Regelfall: Bleiben die Nachforschungen der Bank erfolglos, ändert sich am rechtlichen Status des Kontos nichts. Erst wenn die Bank den Vertrag kündigt — und die bloße Nachrichtenlosigkeit reicht dafür ausdrücklich nicht aus —, wird der Auszahlungsanspruch fällig und die Frist beginnt zu laufen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 22. Oktober 2004 (Aktenzeichen 2 U 12/04) bestätigt, dass die Verjährung eines Kontoguthabenanspruchs frühestens mit der Kündigung des Vertrages beginnt.

Und selbst dann erlischt nichts. Die Wissenschaftlichen Dienste formulieren es so: Die Bank „kann die Einrede der Verjährung bei der Geltendmachung eines solchen Anspruchs erheben, nicht aber erheben muss: Die Forderung selbst erlischt gem. Paragraf 214 Abs. 1 BGB nicht.“ Paragraf 214 Absatz 1 BGB gibt dem Schuldner nach Eintritt der Verjährung nur das Recht, die Leistung zu verweigern. Ob die Bank davon Gebrauch macht, ist ihre Entscheidung — meldet euch also auch bei einem sehr alten Guthaben.

Praktisch heiĂźt das: Eine „Verjährung nach drei Jahren“ gibt es beim schlafenden Sparbuch nicht, weil die drei Jahre in aller Regel nie zu laufen beginnen. Wer ein altes Sparbuch findet, sollte es also nicht wegen seines Alters abschreiben, sondern zur Bank tragen — und vor der Wiederanlage in den Tagesgeld-Vergleich schauen.

Was die Bank mit dem Geld macht — und was sich ändern soll

Langer Archivgang mit deckenhohen Regalen voller gleichförmiger, unbeschrifteter Archivkartons

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Meldet sich niemand, bleibt das Vermögen zunächst schlicht bei der Bank. Sie muss die Rückzahlungsverpflichtung als Verbindlichkeit in der Bilanz führen und den Vertrag weiterlaufen lassen, was Systeme und Datenbestände bindet. Ist nach steuerrechtlichen Grundsätzen bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht mehr von der Existenz einer Verbindlichkeit auszugehen, wird sie in der Steuerbilanz gegen Ertrag ausgebucht — handelsrechtlich verfahren Kreditinstitute zum Teil genauso. Diese Darstellung stammt aus einem Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen, den die Wissenschaftlichen Dienste zitieren.

Laut dem Antrag der Grünen geschieht diese Ausbuchung derzeit nach etwa 30 Jahren. Der zivilrechtliche Auszahlungsanspruch der Berechtigten besteht dabei fort — die Bank versteuert also einen Gewinn und trägt die Schuld gegenüber dem Berechtigten weiter. Genau diese paradoxe Lage ist der Anlass für den Gesetzgebungsdruck.

Am 8. September 2026 hat die Fraktion BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen dazu den Antrag „Nachrichtenlose Konten jetzt gesetzlich erfassen und fĂĽr soziale Innovationen nutzen“ eingebracht. Er fordert die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen. Vier Eckpunkte sind fĂĽr Betroffene relevant: eine einheitliche Definition der Nachrichtenlosigkeit mit einer Frist von zehn Jahren ab dem letzten nachgewiesenen Kundenkontakt, im nachgewiesenen Todesfall verkĂĽrzt auf drei Jahre; ein verpflichtendes, zentrales und kostenfrei durchsuchbares Melderegister beim Bundesamt fĂĽr Justiz; dokumentierte Suchpflichten der Institute vor jeder Ăśbertragung; und die Ăśbertragung in einen neu zu schaffenden Social Impact Fonds, wobei der Auszahlungsanspruch nicht erlischt, sondern auf den Fonds ĂĽbergeht.

Der zeitliche Rahmen im Antrag: Inkrafttreten 18 Monate nach Verkündung, dazu eine Übergangsfrist von 24 Monaten für Konten, die zum Inkrafttreten bereits länger als zehn Jahre nachrichtenlos sind. In der ersten Stufe soll das Gesetz Bankguthaben, Wertpapier- und Investmentdepots sowie Schließfächer erfassen, spätestens drei Jahre später auch kapitalbildende Lebensversicherungen und Altersvorsorgekonten. Eine Geringwertgrenze von 100 Euro je Konto kann vorgesehen werden.

Was davon gilt — und was nicht

Wichtig für die Einordnung: Ein Antrag ist kein Gesetz. Dem Bundestag liegt seit dem 27. August 2025 zudem ein Gesetzentwurf des Bundesrates für ein Register beim Bundesamt für Justiz vor (Drucksache 21/1396), den die Bundesregierung bislang nur zur Kenntnis genommen hat. Nach ihrer eigenen Auskunft vom 31. März 2026 ist der im Koalitionsvertrag angekündigte Fonds weiterhin in der Konzeptionsphase; Eckpunkte oder ein Referentenentwurf liegen nicht vor.

Den Druck begründet der Antrag mit dem internationalen Vergleich: Deutschland sei der einzige Staat der Gruppe der Sieben ohne gesetzliche Regelung, während 46 Prozent der OECD-Mitgliedstaaten eine geschaffen hätten. Großbritannien überträgt Guthaben nach 15 Jahren Inaktivität an einen Reclaim Fund, dessen Rückforderungsquote laut Antrag Ende 2019 bei 6,8 Prozent lag. Frankreich verpflichtet Banken seit 2014 schon nach zwölf Monaten zur Kontaktaufnahme und nach zehn Jahren zur Übertragung an die staatliche Hinterlegungskasse, mit einem Rückforderungsrecht von bis zu 30 Jahren. In der Schweiz führt ein Bankenombudsman seit 1995 eine zentrale Datenbank. Eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag von SOS-Kinderdörfer weltweit vom Februar 2026, die der Antrag zitiert, ergab 86 Prozent Zustimmung für einen unabhängigen Sozialfonds und 2 Prozent für einen Verbleib bei den Banken.

Die heutige Rechtslage aus Sicht der Berechtigten

Spricht fĂĽr euch Spricht gegen euch
Der Auszahlungsanspruch erlischt auch nach Verjährung nicht — die Bank darf die Zahlung nur verweigern Es gibt keine zentrale Kontenabfrage für Private; die Datei nach Paragraf 24c KWG ist Behörden vorbehalten
Solange die Bank nicht kündigt, beginnt gar keine Verjährungsfrist zu laufen Kein Abgleich mit den Sterbefalldaten der Meldebehörden: Die Bank erfährt vom Todesfall meist nur durch Angehörige
Der Auskunftsanspruch aus Paragraf 666 BGB besteht ohne BegrĂĽndung und ohne Frist Erben haben diesen Anspruch erst, wenn die Existenz des Vertrages positiv feststeht
Die Nachforschung beim Bundesverband deutscher Banken ist fĂĽr Erben kostenlos Sie findet nur bestehende Konten im Inland, und jede Bankengruppe muss einzeln angeschrieben werden

Häufige Fragen zu vergessenen Konten

Welche Kosten entstehen bei einer Bankanfrage pro Institut?

Für eine Auskunft über euer eigenes Konto entstehen keine Kosten — sie folgt aus Paragraf 666 BGB und ist Teil der Vertragspflichten. Für Erben ist das Nachforschungsverfahren beim Bundesverband deutscher Banken ebenfalls kostenlos; beim BVR hängt es vom Umfang der Anfrage ab, dort fragt vorab beim Regionalverband nach. Gewerbliche Suchdienste rechnen mit Honorar oder Erfolgsbeteiligung ab, ohne zusätzliche Zugänge zu haben.

Wie lange mĂĽssen Banken Kontodaten nach der SchlieĂźung aufbewahren?

Zwei Fristen greifen parallel. Nach Paragraf 257 des Handelsgesetzbuchs müssen Kaufleute Buchungsbelege acht Jahre aufbewahren — für Kreditinstitute, Versicherer und Wertpapierinstitute sind es ausdrücklich zehn Jahre. Die Frist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres. Die Datei nach Paragraf 24c KWG wiederum ist zehn Jahre nach Auflösung des Kontos zu löschen. Wer ein vor mehr als zehn Jahren aufgelöstes Konto rekonstruieren will, hat es damit schwer.

Was passiert mit dem Guthaben nach Ablauf der Verjährungsfrist?

Es bleibt euer Guthaben. Die Verjährung gibt der Bank nach Paragraf 214 Absatz 1 BGB nur ein Leistungsverweigerungsrecht, die Forderung selbst geht nicht unter. Die Bank kann die Einrede erheben, sie muss es aber nicht. Wirtschaftlich bucht sie das Guthaben nach dem Antrag der Grünen erst nach rund 30 Jahren als Ertrag aus — auch das ändert am fortbestehenden Anspruch rechtlich nichts.

Kann ich nach dem Konto eines Verstorbenen suchen, ohne Erbe zu sein?

Nein. Beide Verbandsverfahren verlangen einen Nachweis der Berechtigung: Erbschein, gerichtlich eröffnetes Testament nebst Eröffnungsniederschrift, Betreuerausweis oder Testamentsvollstreckerzeugnis. Ohne einen solchen Nachweis wird nicht gesucht — das ist die Kehrseite des Bankgeheimnisses und derselbe Grund, aus dem die Datei nach Paragraf 24c KWG für Private gesperrt ist.

Findet die Nachforschung auch bereits aufgelöste Konten?

Nein. Der Bankenverband formuliert das unmissverständlich: „Nach bereits aufgelösten Konten kann nicht mehr gesucht werden.“ Gesucht wird ausschlieĂźlich, was aktuell noch besteht und auf den Namen des Verstorbenen lautet. Wenn ihr wisst, dass es ein Konto gab, es aber nicht mehr gefĂĽhrt wird, hilft nur die direkte schriftliche Anfrage beim Institut — und die stößt nach zehn Jahren an die Aufbewahrungsfristen.

Wird das geplante Register alle Konten erfassen?

Nach dem Antragstext zunächst nicht. Die erste Stufe umfasst Bankguthaben, Wertpapier- und Investmentdepots sowie Schließfächer; kapitalbildende Lebensversicherungen und Altersvorsorgekonten sollen erst in einer zweiten Stufe folgen, spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten. Zusätzlich kann eine Geringwertgrenze von 100 Euro je Konto vorgesehen werden. Und noch einmal zur Einordnung: Das ist ein Antrag vom 8. September 2026, kein geltendes Recht.

Fazit: Erst die eigenen Unterlagen, dann die Verbände

Vergessene Konten sind kein juristisches Problem, sondern ein Informationsproblem. Rechtlich steht ihr gut da: Der Anspruch besteht fort, die Verjährung beginnt in aller Regel gar nicht zu laufen, und selbst ein verjährter Anspruch erlischt nicht. Woran es scheitert, ist das Wissen darum, dass es das Konto überhaupt gibt. Deshalb ist die Reihenfolge der Suche wichtiger als jede Abkürzung: erst Unterlagen und Steuerbescheide, dann die kostenlose SCHUFA-Datenkopie, dann die schriftliche Anfrage beim verdächtigen Institut — und im Erbfall das Nachforschungsverfahren der Verbände, jede Bankengruppe einzeln.

Wer Angehörigen diese Sucherei ersparen will, braucht kein Gesetz, sondern eine Liste. Und wer ein altes Guthaben gehoben hat, sollte es nicht auf demselben zinslosen Konto liegen lassen, auf dem es Jahrzehnte geschlafen hat: Bevor ihr das Institut wechselt, lohnt der Blick auf die Konditionen eines kostenlosen Girokontos, auf die Prämien beim Girokonto-Wechsel und darauf, wie der Bankwechsel abläuft. Für die Kontoeröffnung selbst braucht ihr eine Identitätsprüfung — welche Verfahren es gibt, steht in unserem Überblick zur Legitimation mit PostIdent und VideoIdent. MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und Finanzthemen redaktionell einordnet; aktuelle Konto- und Depot-Aktionen findet ihr auf unserer Startseite.

Ăśber den Autor

Florian Silbereis

Ich bin Florian, 44 Jahre alt, gelernter Fachinformatiker und Gründer von MonsterDealz.de. Seit über 17 Jahren spüre ich täglich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — mein Wissen daraus steckt im Ratgeber „Schnäppchen richtig jagen: Der Insider-Guide für smarte Online-Käufer“ (2026). Meine Spezialgebiete sind Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals, Tagesgeldkonten und das Finden echter Preisfehler bei großen Shops wie Amazon, MediaMarkt, Saturn und Otto. Mehr über mich: interlynx.de, unterwegs bin ich auch auf Mastodon. Habt ihr Fragen oder einen heißen Deal-Tipp? Schreibt mir gerne in den Kommentaren, PN,oder über die Kontaktseite.

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