Bausparvertrag-Gebühren 2026: Was zulässig ist
Beim Bausparvertrag entscheidet nicht der Zinssatz über die Rendite, sondern die Abschlussgebühr — sie fällt einmalig auf die gesamte Bausparsumme an und ist im ersten Jahr der mit Abstand größte Kostenblock. Dazu kommen laufende Entgelte, die in der Werbung kaum vorkommen. Wir zeigen, welche Gebühren zulässig sind, welche Gerichte gekippt haben und wie ihr prüft, ob sich euer Vertrag noch rechnet. Stand: August 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Abschlussgebühr bemisst sich an der Bausparsumme, nicht an eurer Einzahlung.
- Jahresentgelte in der Sparphase hat der Bundesgerichtshof gekippt.
- Ein Bausparvertrag lohnt fast nur, wenn ihr das Darlehen wirklich nutzt.
- Alte Verträge mit hohen Guthabenzinsen sind oft mehr wert als neue.
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Wie ein Bausparvertrag funktioniert

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Ein Bausparvertrag ist kein Sparprodukt, sondern ein Darlehensvertrag mit vorgeschalteter Ansparphase — und das erklärt fast alle seine Eigenheiten.
Ihr vereinbart eine Bausparsumme. Einen Teil davon spart ihr an, den Rest bekommt ihr später als Darlehen zu einem Zinssatz, der schon bei Vertragsabschluss feststeht. Genau darin liegt der eigentliche Wert: Ihr sichert euch heute einen Darlehenszins für eine Kreditaufnahme in ferner Zukunft.
Ist der Sparanteil erreicht und eine Mindestlaufzeit vorbei, wird der Vertrag zuteilungsreif. Dann könnt ihr das Darlehen abrufen — oder darauf verzichten und nur das Guthaben nehmen.
Wer nur ansparen will, nutzt genau die Hälfte des Produkts und zahlt trotzdem für das Ganze. Das ist der Kern des Problems: Die Abschlussgebühr bezahlt die Bereitstellung des Darlehensanspruchs — wer ihn nie nutzt, hat sie umsonst gezahlt.
Daraus folgt die zentrale Frage vor jedem Abschluss: Werde ich das Darlehen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit abrufen? Lautet die Antwort nein, ist ein einfaches Sparprodukt fast immer besser.
Die Gebühren im Überblick
Vier Posten kommen vor, und sie unterscheiden sich stark in Höhe und Zulässigkeit.
| Gebühr | Wann | Bemessung |
|---|---|---|
| Abschlussgebühr | bei Abschluss | Bausparsumme |
| Jahresentgelt Sparphase | laufend | gekippt |
| Darlehensgebühr | bei Auszahlung | gekippt |
| Kontoentgelt Darlehensphase | laufend | zulässig |
Zwei der vier Posten haben Gerichte für unwirksam erklärt. Wer einen älteren Vertrag hat, sollte deshalb prüfen, was ihm tatsächlich berechnet wurde.
Die Abschlussgebühr ist der große Posten. Sie fällt auf die vereinbarte Bausparsumme an, nicht auf das, was ihr einzahlt — bei einer hohen Summe also entsprechend viel. Sie wird meist mit den ersten Einzahlungen verrechnet, sodass die anfänglichen Raten fast vollständig in die Gebühr fließen.
Jahresentgelte in der Sparphase hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Bausparkassen dürfen in dieser Phase kein laufendes Kontoentgelt verlangen.
Darlehensgebühren bei Auszahlung des Bauspardarlehens sind ebenfalls gekippt worden — sie waren als Prozentsatz der Darlehenssumme ausgestaltet und benachteiligten Verbraucher unangemessen.
Kontoentgelte in der Darlehensphase gelten dagegen als zulässig, weil dort eine Leistung gegenübersteht.
Für euch heißt das konkret: Nehmt eure Jahresabrechnungen zur Hand und schaut, welche Posten in der Ansparphase belastet wurden. Ein regelmäßig abgezogenes Entgelt, das nicht der Abschlussgebühr zuzuordnen ist, gehört auf den Prüfstand. Zurückgefordert wird formlos und schriftlich — dieselbe Mechanik wie bei anderen unwirksamen Bankentgelten, samt der Einschränkung, dass die Verjährung den Zeitraum begrenzt.
Rechnet dabei nicht mit großen Summen. Die Jahresentgelte lagen in einer Größenordnung, die einzeln kaum auffällt — über eine lange Vertragslaufzeit summiert es sich aber, und der Aufwand für ein Schreiben ist gering.
Was ihr prüfen solltet

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Ob euer Vertrag noch sinnvoll ist, klärt sich anhand von fünf Punkten.
- Wollt ihr das Darlehen? Wenn nein, verliert der Vertrag seinen Hauptzweck.
- Wie hoch ist der Guthabenzins? Alte Verträge haben teils Sätze, die heute unerreichbar sind.
- Wie hoch ist der Darlehenszins? Nur wenn er unter dem Marktniveau liegt, ist der Anspruch etwas wert.
- Welche Entgelte laufen? Prüft die Abrechnungen auf Posten, die gekippt wurden.
- Gibt es Förderung? Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie können den Vertrag retten.
Punkt zwei ist der wichtigste bei Altverträgen. In Hochzinsphasen abgeschlossene Verträge garantieren Guthabenzinsen, die am Markt nicht mehr zu bekommen sind. Solche Verträge sind wertvoll — und genau deshalb versuchen Bausparkassen regelmäßig, sie zu kündigen.
Punkt drei entscheidet spiegelbildlich bei neueren Verträgen: Ein Darlehenszins, der über dem aktuellen Marktniveau liegt, ist wertlos — dann könnt ihr am Markt günstiger finanzieren als über den Bausparvertrag.
Punkt vier lohnt auch dann, wenn ihr den Vertrag behalten wollt: Eine Rückforderung berührt den Vertrag nicht, sie korrigiert nur eine unwirksame Belastung. Ihr müsst also nicht zwischen „Vertrag behalten“ und „Gebühren zurückholen“ wählen.
Punkt fünf wird oft übersehen. Beide Förderungen sind an Einkommensgrenzen und an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden, können den Vertrag aber deutlich attraktiver machen. Fragt aktiv nach — beantragt werden muss sie meist selbst.
Wenn die Bausparkasse kündigen will
Ein Thema, das viele Altvertragsinhaber betrifft — und bei dem sich Widerstand oft lohnt.
- Zuteilungsreife plus Frist. Ist der Vertrag lange zuteilungsreif und wird das Darlehen nicht abgerufen, kann eine Kündigung zulässig sein.
- Nicht zuteilungsreif. Solange die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist eine Kündigung deutlich schwieriger.
- Übersparen. Ist die Bausparsumme voll angespart, entfällt der Darlehenszweck — auch das kann eine Kündigung tragen.
- Formfehler prüfen. Begründung, Frist und Adressat müssen stimmen.
Praktisch heißt das: Eine Kündigung ist kein Automatismus. Prüft, ob die genannte Begründung auf euren Vertrag zutrifft — und holt euch bei einem wertvollen Altvertrag Beratung, bevor ihr zustimmt.
Eine Gegenmaßnahme, die häufig funktioniert: Wer weiter einzahlt und die Bausparsumme nicht vollständig anspart, hält den Vertrag lebendig. Wer die Zahlungen einstellt und das Konto vollläuft, liefert das Argument selbst.
Wie ihr unberechtigte Bankentgelte zurückholt, steht in unserem Ratgeber Bankgebühren zurückfordern.
Die ehrliche Alternative

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Für viele Sparziele ist der Bausparvertrag schlicht das falsche Werkzeug — und es lohnt, das offen zu sagen.
Wer Geld für irgendwann zurücklegen will, ohne konkrete Bau- oder Modernisierungsabsicht, fährt mit Tagesgeld oder einem breit gestreuten Sparplan besser. Beide haben keine Abschlussgebühr auf eine fiktive Summe und binden euch nicht an eine Verwendung.
Wer in absehbarer Zeit finanzieren will, vergleicht direkt Baufinanzierungsangebote. Der Umweg über eine Ansparphase lohnt nur, wenn ihr die Finanzierung erst in vielen Jahren braucht und den heutigen Zins für dann sichern wollt.
Wer vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber bekommt, sollte prüfen, welche Anlageform gefördert wird — der Bausparvertrag ist eine Möglichkeit, aber nicht die einzige, und nicht immer die ertragreichste.
Und wer eine Modernisierung plant, sollte die Fördermöglichkeiten prüfen, bevor er einen langen Ansparweg wählt. Zuschüsse und zinsgünstige Programme können den Bausparvertrag überflüssig machen.
Welche Anlageformen wie funktionieren, steht in unserem Ratgeber Neobroker im Vergleich.
Vor- und Nachteile des Bausparvertrags
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Darlehenszins steht heute schon fest | Abschlussgebühr auf die volle Bausparsumme |
| Förderfähig über Zulage und Prämie | Ohne Darlehensabruf zahlt ihr für nichts |
| Planbare Raten, keine Kursschwankungen | Guthabenzins in der Sparphase meist sehr niedrig |
| Altverträge teils sehr wertvoll | Bindung an wohnwirtschaftliche Verwendung |
Der zweite Nachteil ist der entscheidende: Das Produkt ist ein Darlehensvertrag. Wer nur sparen will, kauft die teure Hälfte und nutzt sie nie.
Häufige Fragen
Worauf wird die Abschlussgebühr berechnet?
Auf die vereinbarte Bausparsumme, nicht auf eure Einzahlungen. Deshalb ist sie im ersten Jahr der größte Posten.
Sind Jahresentgelte erlaubt?
In der Sparphase nicht — der Bundesgerichtshof hat solche Klauseln gekippt. In der Darlehensphase sind Kontoentgelte zulässig.
Was ist mit Darlehensgebühren?
Auch die sind für unwirksam erklärt worden. Prüft ältere Abrechnungen.
Lohnt sich Bausparen ohne Bauabsicht?
Selten. Ihr zahlt dann für einen Darlehensanspruch, den ihr nicht nutzt.
Darf die Bausparkasse kündigen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja, etwa bei lange bestehender Zuteilungsreife oder voll angesparter Summe. Ein Automatismus ist es nicht.
Wie schütze ich einen Altvertrag?
Weiter einzahlen und die Bausparsumme nicht voll ansparen — und die Kündigungsbegründung prüfen lassen.
Gibt es staatliche Förderung?
Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie, jeweils an Einkommensgrenzen und Verwendung gebunden.
Was ist die bessere Alternative?
Ohne konkrete Bauabsicht Tagesgeld oder ein Sparplan. Bei nahender Finanzierung der direkte Angebotsvergleich.
Fazit: nur mit Darlehensabsicht sinnvoll
Der Bausparvertrag ist ein gutes Werkzeug für einen engen Zweck — und ein teures für alles andere. Die Gebührenfrage entscheidet sich deshalb schon vor dem Abschluss.
Drei Schritte für heute:
- Klärt ehrlich, ob ihr das Darlehen tatsächlich abrufen werdet.
- Prüft eure Abrechnungen auf gekippte Entgelte in der Sparphase.
- Bei einem Altvertrag: Guthabenzins nachsehen, bevor ihr kündigt oder zustimmt.
Wie ihr Kontokosten insgesamt senkt, steht in unserem Ratgeber Neobanken im Vergleich. Aktuelle Finanz-Aktionen sammeln wir laufend auf MonsterDealz.de.