Was ist in der Haftpflichtversicherung versichert? Leistungen 2026
In der privaten Haftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und daraus folgende VermögensschĂ€den versichert, die ihr anderen im privaten Alltag zufĂŒgt â dazu kommt die Abwehr unberechtigter Forderungen. Sie ist keine Pflichtversicherung, gilt aber als die wichtigste freiwillige Police ĂŒberhaupt, weil ihr nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe haftet. Dieser Ratgeber zeigt euch die Leistungen, die zwei klassischen LĂŒcken und die Grenzen â Stand: August 2026.
Das Wichtigste in KĂŒrze
- Versichert sind PersonenschĂ€den, SachschĂ€den und die daraus entstehenden VermögensschĂ€den gegenĂŒber Dritten.
- Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine pauschale Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro.
- GefĂ€lligkeitsschĂ€den und SchlĂŒsselverlust sind die zwei LĂŒcken, die man ausdrĂŒcklich einschlieĂen muss.
- Kinder unter 7 Jahren sind nach § 828 BGB nicht verantwortlich â ohne Zusatzklausel zahlt niemand.
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Kein Ersatz fĂŒr Versicherungsberatung: Wir geben hier die allgemeinen Regeln wieder, wie sie Verbraucherzentrale, das bayerische Verbraucherportal vis.bayern.de, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und die Gesetzestexte beschreiben. MaĂgeblich fĂŒr euren Fall sind allein eure Versicherungsbedingungen. Bei einem konkreten Schaden oder einer Vertragsfrage wendet euch an eine Versicherungsberatung, die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
Was ist in der Haftpflichtversicherung versichert?

Symbolbild â KI-generiert / MonsterDealz
Versichert sind drei Schadensarten: PersonenschĂ€den, SachschĂ€den und die VermögensschĂ€den, die aus beidem folgen. Der GDV beschreibt auf seinem Verbraucherportal dieversicherer.de, dass die Leistung die Wiederherstellung oder den Ersatz beschĂ€digter GegenstĂ€nde umfasst, dazu FolgeschĂ€den wie Nutzungsausfall und bei verletzten Personen Bergungskosten, Behandlungskosten und Verdienstausfall â oft auch Schmerzensgeld und bei bleibenden SchĂ€den eine lebenslange Rente.
Die Police hat damit eine Doppelfunktion, die viele unterschÀtzen:
- Regulierung: Sie zahlt berechtigte SchadenersatzansprĂŒche Dritter bis zur vereinbarten Deckungssumme.
- Rechtsschutzfunktion: Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab â auf eigene Kosten, notfalls vor Gericht.
Der zweite Punkt ist der stille Mehrwert. Wenn jemand euch einen Schaden anlastet, den ihr nicht verursacht habt, ĂŒbernimmt der Versicherer die PrĂŒfung der Haftungsfrage und trĂ€gt die Anwalts- und Prozesskosten. Ein eigener Rechtsschutz ist dafĂŒr nicht nötig.
FĂŒr diesen Ratgeber hat unsere Redaktion die Angaben von Verbraucherzentrale, dieversicherer.de und dem Verbraucherportal Bayern nebeneinandergelegt und mit den einschlĂ€gigen Paragrafen abgeglichen.
Warum ist die Privathaftpflicht keine Pflichtversicherung â und trotzdem so wichtig?
Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zur privaten Haftpflichtversicherung, wohl aber eine unbegrenzte gesetzliche Haftung: § 823 Absatz 1 BGB verpflichtet zum Schadenersatz, wer âvorsĂ€tzlich oder fahrlĂ€ssig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“. Eine Obergrenze nennt das Gesetz nicht â der Betrag ist der Höhe nach offen.
Die Verbraucherzentrale bringt das auf den Punkt: âNach dem Gesetz haften Sie fĂŒr alle SchĂ€den, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefĂŒgt haben â und zwar in unbegrenzter Höhe.“ (Stand: August 2026). Genau daraus folgt die Empfehlung, die dort auch steht: Der Abschluss sei unverzichtbar, weil die Versicherung ein existenzbedrohendes Risiko abdecke.
Der Grund liegt in der Struktur des Risikos, nicht in seiner Wahrscheinlichkeit. Ein Sachschaden bleibt meist im vierstelligen Bereich. Ein Personenschaden mit dauerhafter ErwerbsunfĂ€higkeit dagegen erzeugt Behandlungskosten, Verdienstausfall und eine lebenslange Rente â BetrĂ€ge, die eine Privatperson nie aus eigener Kraft trĂ€gt. Deshalb steht die Privathaftpflicht in praktisch jeder Bedarfsliste ganz oben, auch in unserem Ăberblick zu den Versicherungen, die man wirklich braucht.
Das Verbraucherportal Bayern ergĂ€nzt den entscheidenden Punkt: Ob ihr vorsĂ€tzlich oder fahrlĂ€ssig gehandelt habt, ist fĂŒr die Haftung selbst unerheblich. FĂŒr den Versicherungsschutz ist es das nicht â Vorsatz ist ausgeschlossen, einfache und in der Regel auch grobe FahrlĂ€ssigkeit sind gedeckt.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Die Verbraucherzentrale nennt eine klare Untergrenze: âAls Deckungssumme sollten Sie pauschal mindestens 10 Millionen Euro vereinbaren.“ (Stand: August 2026). Höhere Summen von 50 oder 100 Millionen Euro kosten laut derselben Quelle nur wenige Euro mehr im Jahr â die Deckungssumme ist damit einer der wenigen Vertragsparameter, bei denen mehr fast nichts kostet.
âPauschal“ ist dabei das wichtige Wort: Die Summe soll fĂŒr Personen-, Sach- und VermögensschĂ€den gemeinsam gelten, nicht in drei getrennte Töpfe zerfallen. Alte VertrĂ€ge mit gesplitteten Summen sind der hĂ€ufigste Grund, warum ein Vertrag aus den Nullerjahren heute nicht mehr taugt.
Zwei Untergrenzen solltet ihr zusĂ€tzlich prĂŒfen, beide von der Verbraucherzentrale empfohlen:
- MietsachschĂ€den: mindestens 500.000 Euro â fĂŒr SchĂ€den an der gemieteten Wohnung, etwa am Parkett oder an den sanitĂ€ren Anlagen.
- SchÀden durch Internetnutzung und elektronischen Datenaustausch: mindestens 50.000 Euro.
- Geltungsbereich: weltweit, ĂŒblicherweise bis zu einem Jahr Auslandsaufenthalt â innerhalb der EU ohne zeitliche Begrenzung.
Ein Hinweis zu BeitrĂ€gen: Wir nennen hier bewusst keine Preise und keine Anbieter-Rankings. Beitragshöhen hĂ€ngen von Selbstbeteiligung, Familienstand, Wohnort und Leistungsumfang ab und veralten schnell â die Leistungsmerkmale sind der belastbarere VergleichsmaĂstab.
Was sind GefĂ€lligkeitsschĂ€den â und zahlt die Haftpflicht?

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GefĂ€lligkeitsschĂ€den sind die erste der beiden klassischen LĂŒcken â und der Grund dafĂŒr ist juristisch, nicht versicherungstechnisch. Die Verbraucherzentrale erklĂ€rt: âWenn Sie anderen auf deren Wunsch helfen (zum Beispiel beim Umzug) und dabei einen Schaden durch einfache FahrlĂ€ssigkeit verursachen, sind Sie im Allgemeinen nicht zum Schadenersatz verpflichtet.“ (Stand: August 2026).
Das klingt zunĂ€chst gut, ist aber der Haken: Weil ihr rechtlich nicht haftet, gibt es auch keinen Haftpflichtanspruch, den eure Versicherung regulieren könnte. Der Freund, dessen Fernseher ihr beim Tragen fallen lasst, bleibt auf dem Schaden sitzen â es sei denn, euer Vertrag enthĂ€lt ausdrĂŒcklich den Einschluss âGefĂ€lligkeitsschĂ€den“ oder âSchĂ€den aus GefĂ€lligkeitshandlungen“.
Worauf ihr im Bedingungswerk achten solltet:
- Bezeichnung: âGefĂ€lligkeitsschĂ€den mitversichert“ oder âVerzicht auf den Einwand der Haftungsfreistellung bei GefĂ€lligkeitshandlungen“.
- Summe: HĂ€ufig gilt ein eigener, niedrigerer Sublimit-Betrag statt der vollen Deckungssumme.
- Selbstbeteiligung: Bei diesem Baustein oft vorgesehen â kein Ausschlusskriterium, aber ein Punkt fĂŒr den Vergleich.
Praktisch relevant wird das bei Umzugshilfe, beim Auto-Ausleihen unter Nachbarn, beim BlumengieĂen im Urlaub und beim Handwerken fĂŒr Freunde â also genau in den Situationen, in denen ein Streit die Beziehung mehr kostet als der Schaden.
Was passiert bei SchlĂŒsselverlust?

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Der SchlĂŒsselverlust ist die zweite klassische LĂŒcke â und die mit dem gröĂten Einzelrisiko, weil bei einer zentralen SchlieĂanlage die komplette Anlage getauscht werden muss. Die Verbraucherzentrale zĂ€hlt den âVersicherungsschutz fĂŒr den Verlust fremder privater WohnungsschlĂŒssel oder auch beruflicher SchlĂŒssel“ ausdrĂŒcklich zu den Leistungsmerkmalen, auf die man beim Abschluss achten sollte (Stand: August 2026).
Entscheidend ist das Wort fremd: Verliert ihr euren eigenen WohnungsschlĂŒssel, ist das kein Haftpflichtfall, weil ihr niemandem einen Schaden zufĂŒgt. Verliert ihr den SchlĂŒssel des Vermieters, des Arbeitgebers oder des Nachbarn, fĂŒr den ihr die Post holt, greift die Haftung â und damit der Versicherungsschutz, sofern der Baustein enthalten ist.
Drei Details entscheiden ĂŒber die QualitĂ€t dieser Klausel:
- Berufliche SchlĂŒssel: Nicht in jedem Tarif enthalten. Wer einen DienstschlĂŒssel oder eine Transponderkarte trĂ€gt, sollte gezielt danach fragen.
- SchlieĂanlagen: Der Austausch einer Anlage kann fĂŒnfstellig werden â die Klausel sollte ihn ausdrĂŒcklich nennen, nicht nur âSchlĂŒssel“.
- VorlĂ€ufige SicherungsmaĂnahmen: Gute Bedingungen zahlen auch die Bewachung oder den provisorischen SchlieĂzylinder bis zum Austausch.
Wie sind Kinder in der Privathaftpflicht versichert?

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Bis zum 7. Geburtstag sind Kinder gesetzlich nicht verantwortlich: § 828 Absatz 1 BGB stellt fest, dass nicht haftet, âwer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat“. Im StraĂenverkehr verschiebt Absatz 2 die Grenze sogar auf das vollendete 10. Lebensjahr, wenn es um UnfĂ€lle mit Kraftfahrzeugen, Schienen- oder Schwebebahnen geht.
Die Verbraucherzentrale formuliert die Konsequenz fĂŒr Eltern so: âKinder, die noch nicht ihren 7. Geburtstag gefeiert haben, können nach dem Gesetz fĂŒr SchĂ€den nicht verantwortlich gemacht werden.“ (Stand: August 2026). Wo keine Haftung besteht, zahlt auch keine Haftpflichtversicherung â der Nachbar mit dem zerkratzten Autolack geht leer aus, obwohl ein Kind den Schaden verursacht hat.
Zwei Wege gibt es aus dieser Lage:
- Verletzte Aufsichtspflicht: Nach § 832 BGB haften Aufsichtspflichtige fĂŒr SchĂ€den, die das Kind einem Dritten zufĂŒgt â allerdings nur, wenn sie ihre Pflicht verletzt haben. Dann greift eure eigene Haftpflicht ganz normal.
- Klausel âdeliktunfĂ€hige Kinder mitversichert“: Viele Tarife zahlen freiwillig, obwohl keine Haftung besteht. Das ist der Baustein, der Nachbarschaftsstreit verhindert â meist mit einem eigenen Sublimit.
FĂŒr Ă€ltere Kinder gilt die Familienklausel: Sie bleiben in der Regel ĂŒber die Eltern versichert, solange sie sich in der ersten zusammenhĂ€ngenden Ausbildung befinden â Schule, Studium oder Lehre. Mit dem Berufseinstieg endet der Schutz, und der eigene Vertrag wird fĂ€llig.
Wer ist auĂer euch noch mitversichert?
Eine Privathaftpflicht deckt in der Familienvariante mehrere Personen mit einem Beitrag ab â dieversicherer.de nennt neben dem Versicherungsnehmer ausdrĂŒcklich Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder, solange sie nicht volljĂ€hrig sind, und weist darauf hin, dass Haushalts- und Gartenhilfen oder Babysitter im Rahmen ihrer TĂ€tigkeit in der Regel ĂŒber die Haftpflicht ihrer Auftraggeber geschĂŒtzt sind.
Wer als Paar zusammenzieht, kann auĂerdem doppelte VertrĂ€ge auflösen â der GDV erklĂ€rt in einem eigenen Beitrag, wie sich BeitrĂ€ge in der gemeinsamen Wohnung sparen lassen. Der ĂŒbliche Personenkreis in Familientarifen:
- Ehe- und Lebenspartner: mitversichert; bei unverheirateten Paaren muss der Partner meist namentlich eingeschlossen werden.
- Kinder: bis zum Ende der ersten Ausbildung, inklusive Auslandssemester und Zwischenzeiten wie Freiwilligendienst.
- Haushaltshilfen und Babysitter: im Rahmen ihrer TĂ€tigkeit fĂŒr euren Haushalt.
- Kleintiere: Katzen, Meerschweinchen oder Wellensittiche sind laut dieversicherer.de ĂŒber die Privathaftpflicht des Halters gedeckt.
Hunde und Pferde sind ausdrĂŒcklich nicht dabei â dafĂŒr braucht es eine eigene Tierhalterhaftpflicht, die in mehreren BundeslĂ€ndern fĂŒr Hunde sogar Pflicht ist. Was dort im Detail gilt, haben wir in unserem Ratgeber zur Hundehaftpflichtversicherung aufgeschrieben.
Was zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?
Die AusschlĂŒsse sind ĂŒberschaubar, aber hart. Das Verbraucherportal Bayern nennt drei zentrale: vorsĂ€tzliches Handeln des SchĂ€digers, AnsprĂŒche zwischen mitversicherten Personen und SchĂ€den aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs â Letztere sind Sache der Kfz-Haftpflicht.
Die vollstĂ€ndige Liste der typischen AusschlĂŒsse:
- Vorsatz: Wer absichtlich schÀdigt, verliert den Schutz vollstÀndig.
- Eigene Sachen: Der kaputte eigene Fernseher ist ein Fall fĂŒr die Hausratversicherung â was die abdeckt, steht in unserem Ratgeber dazu, was die Hausratversicherung zahlt.
- SchÀden unter mitversicherten Personen: Wenn das eigene Kind das eigene Tablet zerstört, zahlt niemand.
- Berufliche und gewerbliche TĂ€tigkeit: DafĂŒr ist die Berufs- oder Betriebshaftpflicht zustĂ€ndig.
- Kraftfahrzeuge: Auto, Motorrad und in vielen FĂ€llen auch schnellere E-Fahrzeuge fallen unter die Kfz-Haftpflicht; passende Angebote und Wechseltipps sammeln wir in der Kategorie Kfz & Leasing.
- Hunde und Pferde: nur ĂŒber die Tierhalterhaftpflicht.
- Drohnen: FĂŒr unbemannte Luftfahrzeuge besteht eine eigene gesetzliche Versicherungspflicht; der Standardschutz der Privathaftpflicht reicht regelmĂ€Ăig nicht.
Der Drohnen-Punkt ist neu genug, dass viele VertrĂ€ge ihn nicht kennen. Wer eine Drohne fliegt, sollte den Einschluss schriftlich bestĂ€tigen lassen oder eine separate Police abschlieĂen.
Was zeigen unsere eigenen Deal-Daten zur Haftpflichtversicherung?
In unserer Beitragsdatenbank stehen seit 2013 insgesamt 96 BeitrĂ€ge mit âVersicherung“ im Titel, davon 9 zur Haftpflichtversicherung (Stand: August 2026; der Migrationstag 18.03.2020 ist ausgeschlossen). Zwei dieser neun BeitrĂ€ge betrafen nicht die Privathaftpflicht, sondern die Tierhalter- beziehungsweise Hundehaftpflicht â ein Hinweis darauf, wie oft die beiden Produkte im Alltag verwechselt werden.
MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die tĂ€glich geprĂŒfte SchnĂ€ppchen kuratiert und aktive Mitglieder ĂŒber das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt. Aus dieser Perspektive fĂ€llt ein Muster auf: Von den 18 BeitrĂ€gen zu Privathaftpflicht und Hausrat zusammen enthalten 17 einen Bonus, Gutschein oder Eurobetrag im Titel â 94 Prozent. Haftpflichtversicherungen werden im Deal-Umfeld also fast ausschlieĂlich ĂŒber WechselprĂ€mien beworben, nicht ĂŒber Leistungsmerkmale.
Wichtige EinschrĂ€nkung: Neun BeitrĂ€ge sind eine kleine Fallzahl. Wir leiten daraus bewusst keinen Durchschnittsbeitrag, keinen Median und keine Preisentwicklung ab â belastbar ist allein die Struktur des Werbemittels.
Die praktische Konsequenz ist trotzdem eindeutig. Ein Wechselbonus von 30 Euro ist kein Argument fĂŒr einen Vertrag, den ihr zehn Jahre behaltet. PrĂŒft zuerst Deckungssumme, GefĂ€lligkeitsschĂ€den, SchlĂŒsselverlust und die Klausel fĂŒr deliktunfĂ€hige Kinder â und erst danach, ob es zufĂ€llig auch eine PrĂ€mie gibt.
Vor- & Nachteile der privaten Haftpflichtversicherung
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Deckt existenzbedrohende PersonenschÀden ab | GefÀlligkeitsschÀden nur mit Zusatzklausel |
| Wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab | SchÀden durch Hunde und Pferde ausgeschlossen |
| Familientarif versichert Partner und Kinder mit | Kinder unter 7 Jahren haften gesetzlich nicht |
| Zehn Millionen Euro Deckung kosten kaum mehr | Berufliche TĂ€tigkeit und Kfz komplett auĂen vor |
HĂ€ufige Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung
Was ist in der Haftpflichtversicherung versichert?
Versichert sind PersonenschĂ€den, SachschĂ€den und die daraus folgenden VermögensschĂ€den, die ihr Dritten im privaten Alltag zufĂŒgt. Die Leistung umfasst Reparatur oder Ersatz, Folgekosten wie Nutzungsausfall, bei Verletzten auĂerdem Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und bei bleibenden SchĂ€den eine Rente. Hinzu kommt die Abwehr unberechtigter AnsprĂŒche auf Kosten des Versicherers.
Ist die private Haftpflichtversicherung Pflicht?
Nein, sie ist freiwillig. Pflicht ist dagegen die Haftung selbst: Nach § 823 Absatz 1 BGB mĂŒsst ihr fĂŒr schuldhaft verursachte SchĂ€den aufkommen, der Höhe nach unbegrenzt. Die Verbraucherzentrale nennt den Abschluss deshalb unverzichtbar. Einen Ăberblick, welche Policen tatsĂ€chlich vorgeschrieben sind, gibt unser Ratgeber zu den wichtigsten Versicherungen.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt pauschal mindestens 10 Millionen Euro fĂŒr Personen-, Sach- und VermögensschĂ€den zusammen. Summen von 50 oder 100 Millionen Euro kosten laut derselben Quelle nur wenige Euro mehr pro Jahr. Achtet zusĂ€tzlich auf mindestens 500.000 Euro fĂŒr MietsachschĂ€den und 50.000 Euro fĂŒr SchĂ€den aus Internetnutzung.
Zahlt die Haftpflichtversicherung bei grober FahrlÀssigkeit?
In der Regel ja. Ausgeschlossen ist nur vorsĂ€tzliches Handeln â wer absichtlich schĂ€digt, verliert den Schutz. Einfache und grobe FahrlĂ€ssigkeit sind bei marktĂŒblichen Privathaftpflicht-Tarifen gedeckt. Der Unterschied zur Hausratversicherung ist damit deutlich: Dort darf der Versicherer bei grober FahrlĂ€ssigkeit nach § 81 Absatz 2 VVG kĂŒrzen.
Sind Kinder in der Haftpflichtversicherung mitversichert?
Ja, im Familientarif bis zum Ende der ersten zusammenhĂ€ngenden Ausbildung. Bis zum 7. Geburtstag sind Kinder nach § 828 Absatz 1 BGB jedoch nicht verantwortlich, im StraĂenverkehr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Ohne Haftung gibt es keine Leistung â es sei denn, der Vertrag enthĂ€lt die Klausel fĂŒr deliktunfĂ€hige Kinder.
Ist mein Hund ĂŒber die Privathaftpflicht versichert?
Nein. Laut dieversicherer.de deckt die Privathaftpflicht nur gezĂ€hmte Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Wellensittiche. FĂŒr Hunde und Pferde braucht es eine eigene Tierhalterhaftpflicht, die in mehreren BundeslĂ€ndern fĂŒr Hunde verpflichtend ist. Details stehen in unserem Ratgeber zur Hundehaftpflichtversicherung.
Zahlt die Haftpflicht, wenn ich beim Umzug etwas kaputt mache?
Nur mit der Klausel fĂŒr GefĂ€lligkeitsschĂ€den. Bei reiner GefĂ€lligkeit besteht laut Verbraucherzentrale bei einfacher FahrlĂ€ssigkeit im Allgemeinen keine Schadenersatzpflicht â und ohne Haftung gibt es keinen Anspruch, den der Versicherer regulieren könnte. PrĂŒft die Bedingungen auf den ausdrĂŒcklichen Einschluss samt Sublimit.
Was gilt bei SchlĂŒsselverlust?
Gedeckt ist der Verlust fremder SchlĂŒssel, wenn der Baustein im Vertrag steht â der eigene WohnungsschlĂŒssel ist kein Haftpflichtfall. Wichtig ist die ausdrĂŒckliche Nennung von SchlieĂanlagen, weil deren Austausch fĂŒnfstellig werden kann. Wer beruflich einen DienstschlĂŒssel oder Transponder trĂ€gt, sollte den Einschluss beruflicher SchlĂŒssel prĂŒfen.
Fazit: Die Deckungssumme ist einfach, die Klauseln sind entscheidend
Die private Haftpflichtversicherung deckt genau das ab, was ihr aus eigener Kraft nie tragen könntet: Personen-, Sach- und VermögensschĂ€den gegenĂŒber Dritten, ergĂ€nzt um die Abwehr unberechtigter Forderungen. Sie ist freiwillig, aber die unbegrenzte Haftung nach § 823 BGB macht sie zur wichtigsten Police ohne Pflichtcharakter.
Drei Faustregeln fĂŒr die VertragsprĂŒfung:
- Deckungssumme: pauschal mindestens 10 Millionen Euro, gesplittete Alt-Summen ersetzen.
- Zwei LĂŒcken schlieĂen: GefĂ€lligkeitsschĂ€den und SchlĂŒsselverlust ausdrĂŒcklich einschlieĂen lassen.
- Familie prĂŒfen: deliktunfĂ€hige Kinder mitversichern, Hunde und Pferde separat absichern.
Wer den eigenen Bestand gerade sortiert, fĂ€ngt am besten oben an: Unser Ratgeber zu den Versicherungen, die man wirklich braucht, trennt Pflicht von KĂŒr. Die Gegenrichtung â SchĂ€den am eigenen Besitz â deckt die Hausratversicherung ab; welche Gefahren dort drinstecken, lest ihr in unserem Ratgeber dazu, was die Hausratversicherung zahlt. Alle aktuellen Angebote gibt es wie immer auf MonsterDealz.de.