E-Scooter-Regeln 2027: Blinkerpflicht, Fahrradregeln und neue BuĂźgelder
Die neuen E-Scooter-Regeln sind kein Entwurf mehr, sondern stehen seit dem 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt: Ab 1. Januar 2027 brauchen neu verkaufte E-Scooter Blinker, und ab 1. März 2027 gelten für ihre Fahrer weitgehend die Verkehrsregeln und Bußgeldsätze des Radverkehrs. Ein E-Scooter ist rechtlich ein Elektrokleinstfahrzeug, also ein Kraftfahrzeug mit Elektroantrieb und höchstens 20 km/h, das eine Versicherungsplakette braucht, aber keinen Führerschein. Bereits gekaufte Scooter müssen nicht nachgerüstet werden, und manche Bußgelder sinken sogar – das Handy am Lenker kostet künftig 55 statt 100 Euro. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in KĂĽrze
- Die Änderungsverordnung vom 30. Januar 2026 ist verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 32) und kommt in drei Stufen: 1. April 2026, 1. Januar 2027, 1. März 2027.
- Blinker vorne und hinten sind für alle ab 1. Januar 2027 neu in den Verkehr gebrachten E-Scooter Pflicht; für Scooter, die bis 31. März 2026 unterwegs waren, gilt ausdrücklich das alte Recht.
- Ab 1. März 2027 wandern die Verhaltensregeln aus der eKFV in die StVO: Radwegpflicht nur noch bei blauem Schild, Nebeneinanderfahren erlaubt, Fahrradschilder gelten mit.
- Unverändert bleiben 0,5 Promille (unter 21 Jahren: null), Mindestalter 14, kein Führerschein, keine Helmpflicht und 40 Euro Bußgeld ohne gültige Plakette.
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E-Scooter Regeln 2027: Was beschlossen ist und ab wann es gilt
Beschlossen ist die „Verordnung zur Ă„nderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straĂźenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 30. Januar 2026, verkĂĽndet am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 32. Sie hat vier Artikel mit zwei Inkrafttretens-Daten: Artikel 1 (Technik) gilt seit dem 1. April 2026, die Artikel 2 bis 4 (Verhaltensrecht, BuĂźgeldkatalog, StVO) treten am 1. März 2027 in Kraft.
Wer also von „neuen Regeln ab 2027″ liest, liest nur die halbe Wahrheit. Ein Teil gilt schon, ein Teil hängt an einem Stichtag fĂĽr Neufahrzeuge, und der Teil, der jeden Fahrer betrifft, kommt erst im FrĂĽhjahr 2027. Laut Bundesverkehrsministerium lief das Verfahren ĂĽber fast zwei Jahre: Referentenentwurf am 15. März 2024, Kabinett am 8. Oktober 2025, Bundesrat am 19. Dezember 2025, zweiter Kabinettsbeschluss am 28. Januar 2026.
Anlass war eine Pflicht, die sich die Verordnung 2019 selbst auferlegt hatte: Sie sollte nach einer wissenschaftlichen Begleitung ĂĽberprĂĽft werden. Die BegrĂĽndung in der Bundesrats-Drucksache 535/25 nennt als Ergebnis „punktuelle Anpassungen“ – Blinker, strengere Batterie- und BremsprĂĽfungen – und vor allem die Angleichung der Verhaltensregeln an den Radverkehr, „wo dies möglich ist“.
| Stichtag | Was gilt dann | Wen es betrifft |
|---|---|---|
| 1. April 2026 | neue Bauvorschriften: Blinker, zwei getrennte Bremsen, Bremse bei Stromausfall, Batterienorm | neue Typgenehmigungen |
| 1. Januar 2027 | alte Genehmigungen reichen nicht mehr fĂĽr den Verkauf | alle neu in den Verkehr gebrachten Scooter |
| 1. März 2027 | Verhaltensregeln in der StVO, neue Bußgeldsätze | alle E-Scooter-Fahrer |
Zeitplan nach Artikel 5 der Änderungsverordnung und § 15 Absatz 3 und 4 eKFV in der seit 1. April 2026 geltenden Fassung. Die Vorschriften über den Bau der Fahrzeuge wirken nur auf neue Scooter, die Verhaltensregeln auf jeden, der fährt.
Blinkerpflicht: Welche E-Scooter Blinker brauchen – und welche nicht

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Blinker brauchen alle E-Scooter, die ab dem 1. Januar 2027 erstmals in den Verkehr gebracht werden. In § 5 Absatz 4 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wurde dafĂĽr ein einziges Wort getauscht: Nach vorne und hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht mehr „zulässig“, sondern „vorgeschrieben“.
Dazu kommen zwei Details, die ihr beim Kauf prĂĽfen könnt. Die Blinker mĂĽssen dem Fahrer „optisch und akustisch sinnfällig“ anzeigen, dass sie laufen – ein Piepen plus Kontrollleuchte also. Und sitzen die Blinker im Lenkerende, muss der Hersteller verhindern, dass die Hand sie verdeckt; die BegrĂĽndung nennt als Beispiele einen anderen Durchmesser oder eine Wulst am Griff.
FĂĽr bereits gekaufte Scooter gilt Bestandsschutz. § 15 Absatz 3 eKFV sagt es wörtlich: FĂĽr Elektrokleinstfahrzeuge, „die bis zum Ablauf des 31. März 2026 erstmals in den Verkehr gekommen sind“, gelten die Bauvorschriften in der bis dahin geltenden Fassung. Eine NachrĂĽstpflicht steht nirgends im Verordnungstext.
Was gilt fĂĽr Scooter, die 2026 gekauft werden?
Modelle mit einer Genehmigung von vor dem 1. April 2026 dĂĽrfen nach § 15 Absatz 4 noch bis zum 31. Dezember 2026 nach altem Recht in den Verkehr gebracht werden, also ohne Blinker. Die BegrĂĽndung knĂĽpft die neuen Anforderungen ausdrĂĽcklich an Fahrzeuge „ab dem 1. Januar“ des zweiten Jahres nach der VerkĂĽndung – das ist 2027. Wer jetzt einen Scooter ohne Blinker kauft, kauft deshalb kein illegales Gerät; er kĂĽndigt das Abbiegen aber dauerhaft per Handzeichen an.
Was sich an Bremsen und Akku ändert
Neben den Blinkern verlangt die Verordnung bei mehrachsigen Scootern eine voneinander unabhängige Vorder- und Hinterradbremse (§ 4 Absatz 3), damit etwa bei einem platten Reifen die andere Achse weiter voll bremst. Neu ist auch § 7 Nummer 10: Fällt die Stromversorgung aus, muss ein nicht selbstbalancierender Scooter trotzdem mit mindestens 1,54 m/s² zum Stehen kommen. Für den Akku gilt jetzt die Norm DIN EN 50604-1, dieselbe wie bei Pedelecs, und Fabrikschild samt Fahrzeug-Identifizierungsnummer sind jetzt bis zur Zeichenhöhe in einer eigenen Anlage festgelegt.
StraĂźenzulassung, Versicherungsplakette und FĂĽhrerschein: Was jeder E-Scooter braucht

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Drei Dinge braucht jeder E-Scooter auf öffentlichen Straßen: eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis, eine gültige Versicherungsplakette sowie eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit Fabrikschild, deren Form seit 1. April 2026 eine eigene Anlage 1 der Verordnung regelt. So steht es in § 2 Absatz 1 eKFV. Einen Führerschein braucht ihr nicht; nach § 3 eKFV darf fahren, wer 14 Jahre alt ist.
Die Obergrenze liegt bei 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, dazu kommen Maße und Gewicht: höchstens 70 Zentimeter breit, 1,40 Meter hoch, 2 Meter lang und 55 Kilogramm schwer ohne Fahrer. Ein Scooter, der schneller fährt oder keine Betriebserlaubnis hat, ist kein Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der Verordnung und darf nicht auf die Straße. Das Bußgeld für das Fahren ohne Betriebserlaubnis liegt bei 70 Euro.
Umgekehrt dürfen ausländische Scooter seit dem 1. April 2026 in Deutschland fahren, wenn sie eine gleichwertige Erlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat und den dort vorgeschriebenen Versicherungsschutz haben. Diese Klarstellung steht im neuen § 2a; die Erlaubnis muss mitgeführt werden.
Plakette, nicht Kennzeichen
E-Scooter tragen keine Blechschilder, sondern eine kleinere Klebeplakette. Die Verbraucherzentrale nennt die Eckdaten: Das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar, die Plakette sitzt hinten, möglichst unter der Schlussleuchte, und für 2026/2027 ist sie schwarz, für 2027/2028 blau. Wer ohne gültige Plakette fährt, zahlt nach dem Bußgeldkatalog 40 Euro – und ist bei einem Unfall nicht versichert.
Eine amtliche Preisangabe für die Plakette gibt es nicht; der Beitrag hängt vom Versicherer und oft vom Alter ab. Was eine Kfz-Haftpflicht leistet und was Teil- oder Vollkasko zusätzlich abdecken, erklären wir im Ratgeber Kfz-Versicherung wechseln.
Ab März 2027: E-Scooter fahren nach Fahrradregeln
Ab dem 1. März 2027 werden die §§ 9 bis 13 der eKFV gestrichen, und die StraĂźenverkehrs-Ordnung stellt E-Scooter in den meisten Verhaltensregeln neben das Fahrrad. Die Bundesrats-Drucksache begrĂĽndet das so: Es entfielen „verschiedene kleine Abweichungen zwischen den Verkehrsregeln fĂĽr Fahrräder und denen fĂĽr Elektrokleinstfahrzeuge“, die Regeln wĂĽrden „leichter verständlich“.
Für euch heißt das vor allem: Was ihr vom Fahrrad kennt, gilt künftig auch auf dem Scooter – mit einer wichtigen Ausnahme. E-Scooter bleiben Kraftfahrzeuge, deshalb gelten Promillegrenzen, Versicherungspflicht und Betriebserlaubnis weiter wie bisher.
Radweg oder Fahrbahn?
Heute dürft ihr nach § 10 eKFV innerorts nur Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nutzen und erst dann auf die Fahrbahn, wenn es diese nicht gibt. Ab März 2027 gilt § 2 Absatz 4 StVO: Eine Pflicht, den Radweg zu benutzen, besteht nur noch, wenn ein blaues Schild (Zeichen 237, 240 oder 241) sie anordnet. Rechte Radwege ohne Schild dürft ihr benutzen, müsst es aber nicht.
Auch das Nebeneinanderfahren ist dann erlaubt, solange niemand behindert wird – heute kostet es 15 Euro. Und im Winter steht ihr künftig ausdrücklich außerhalb der Winterreifenpflicht: § 2 Absatz 3a StVO nimmt Elektrokleinstfahrzeuge in die Liste der Ausnahmen auf.
Abbiegen: Blinker, Handzeichen und indirektes Linksabbiegen
Die heutige Sonderregel in § 11 Absatz 3 eKFV, nach der ihr ohne Blinker per Handzeichen abbiegen mĂĽsst, fällt weg. An ihre Stelle tritt § 9 Absatz 1 StVO: Wer abbiegen will, muss das „rechtzeitig und deutlich ankĂĽndigen“. Hat euer Scooter keinen Blinker, bleibt dafĂĽr wie auf dem Fahrrad nur der ausgestreckte Arm. Neu ist, dass ihr wie Radfahrer indirekt links abbiegen dĂĽrft: geradeaus ĂĽber die Kreuzung, dann vom rechten Fahrbahnrand aus queren.
Welche Verkehrsschilder fĂĽr E-Scooter gelten
Der neue § 39 Absatz 7a StVO löst ein Schilderproblem: Wo ein Verkehrszeichen das Sinnbild „Radverkehr“ zeigt, gilt es fĂĽr E-Scooter entsprechend. Eine fĂĽr Radfahrer geöffnete EinbahnstraĂźe oder FuĂźgängerzone ist dann automatisch auch fĂĽr euch offen, das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ wird ĂĽberflĂĽssig. Umgekehrt sind E-Scooter von den Verboten fĂĽr Kraftwagen (Zeichen 251) und Kraftfahrzeuge (Zeichen 260) ausgenommen – und das Ăśberholverbot nach Zeichen 276 gilt ausdrĂĽcklich nicht fĂĽr das Ăśberholen mit E-Scootern.
Bußgelder für E-Scooter: Was Verstöße ab März 2027 kosten
Ab dem 1. März 2027 soll das Verwarnungsgeld fĂĽr E-Scooter-Fahrer „in der Regel 15 Euro“ betragen, so wie bei Radfahrern – das steht im geänderten § 2 Absatz 4 der BuĂźgeldkatalog-Verordnung. Die Schlagzeile von „höheren BuĂźgeldern“ stimmt deshalb nur teilweise: Einige Sätze steigen, andere sinken deutlich.
Teurer wird das Fahren auf dem Gehweg: Heute kostet es als „nicht zulässige Verkehrsfläche“ 15 Euro, ab März 2027 fällt es unter die neue laufende Nummer 2.4 mit 25 Euro. Billiger wird dagegen das Handy. Heute zählt ein E-Scooter-Fahrer als FahrzeugfĂĽhrer und zahlt 100 Euro, kĂĽnftig gilt der Radfahrersatz von 55 Euro.
Der größere Hebel steckt in § 3 Absatz 6 BKatV. Dort wird der Regelsatz für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer halbiert, wenn er über 55 Euro liegt und der Katalog keinen eigenen Tatbestand für sie vorsieht. Ab März 2027 gilt diese Halbierung auch für E-Scooter-Fahrer bei StVO-Verstößen – eine Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung, im Katalog mit 100 Euro angesetzt, kostet dann 50 Euro.
| Verstoß | bis 28. Februar 2027 | ab 1. März 2027 |
|---|---|---|
| Gehweg befahren | 15 € | 25 € |
| Gehweg befahren mit Gefährdung | 25 € | 35 € |
| Handy in der Hand | 100 € | 55 € |
| Nebeneinander gefahren | 15 € | erlaubt, wenn niemand behindert wird |
| Person mitgenommen | verboten nach § 8 eKFV | 25 € |
| Rote Ampel missachtet | 60 € | 60 € |
| ohne gültige Versicherungsplakette | 40 € | 40 € |
Regelsätze nach dem Bußgeldkatalog (laufende Nummern 238, 238.2, 238a, 246.1, 132a und 235 in der geltenden Fassung) und nach Artikel 3 der Änderungsverordnung (neue Nummern 2.4, 2.4.2, 246.4 und 97). Das Mitnehmen einer Person regelt ab März 2027 § 21 StVO; die Nummer 97 steigt dabei für alle Fahrzeuge von 5 auf 25 Euro.
Promillegrenze: Hier ändert sich nichts
Beim Alkohol bleibt alles, wie es ist, denn ein E-Scooter bleibt ein Kraftfahrzeug. Nach § 24a StVG ist das Fahren ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahren ist, darf gar nicht getrunken haben (§ 24c StVG, 250 Euro). Die Halbierungsregel greift hier nicht, sie gilt nur für StVO-Verstöße. Für die Verjährung solcher Alkoholverstöße gelten übrigens zwei Jahre statt sechs Monate, wie wir im Ratgeber zur Bußgeldbescheid-Verjährung erklären.
Leih-Scooter, Parken und Ă–PNV: Was im Alltag gilt

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FĂĽr das Parken schafft die Reform ab März 2027 eine ausdrĂĽckliche Regel: Nach dem neuen § 12 Absatz 4b StVO dĂĽrfen Fahrräder und E-Scooter auf Gehwegen und in FuĂźgängerzonen parken, „wenn dadurch Andere nicht gefährdet oder behindert werden können“. Der BuĂźgeldkatalog nennt den Scooterfahrer beim unzulässigen Parken auf Geh- und Radwegen kĂĽnftig ausdrĂĽcklich; der Regelsatz dort liegt bei 55 Euro.
Wo die Grenze verläuft, beschreibt die Begründung genau: nicht mitten im Gehweg, nicht vor Hauseingängen, nicht auf Gehwegüberfahrten und nicht auf taktilen Leitsystemen für Blinde. Und auch am Hausrand kann es unzulässig sein, wenn Kinderwagen oder Rollstühle im Begegnungsverkehr nicht mehr aneinander vorbeikommen.
Was Leih-Scooter-Nutzer beachten mĂĽssen
FĂĽr Verleiher gilt ein eigener Satz: Das gewerbliche Aufstellen von Leih-Scootern zur stationsunabhängigen Vermietung ist „kein Parken im Sinne dieser Verordnung“. Stellt ihr den Scooter nach Ende der Miete ab, zählt das dagegen als ganz normales Parken – mit denselben Regeln und BuĂźgeldern wie fĂĽr den eigenen Scooter. Laut Versichererverband GDV verursachten Leih-Scooter 2025 13 Haftpflichtschäden je 1.000 Fahrzeuge, private nur 6. Kirstin Zeidler, Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, erklärt den Unterschied so: „Nutzer eigener Scooter fahren in der Regel viel, tragen eher Helm und sind seltener auf Gehwegen unterwegs.“ Freiminuten und Gutscheine der Anbieter sammeln wir in der GutscheinĂĽbersicht E-Scooter.
Darf der E-Scooter in Bus und Bahn?
Das regelt keine Verordnung, sondern jeder Verkehrsverbund selbst. Die Verbraucherzentrale beschreibt die Lage so: Das Mitnahmeverbot fĂĽr private E-Scooter sei „nicht bundesweit einheitlich, hat sich aber seit 2023 in vielen groĂźen Städten durchgesetzt“, genannt werden Hamburg, MĂĽnchen, Köln, DĂĽsseldorf, Frankfurt am Main, Bremen und Leipzig. BegrĂĽndet wird es mit der Brandgefahr der Lithium-Ionen-Akkus. Fragt vor der ersten Fahrt bei eurem Verkehrsunternehmen nach.
Unfallzahlen und Haftung: Warum der Gesetzgeber nachschärft

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Die Polizei registrierte 2025 in Deutschland 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, 38,1 Prozent mehr als im Vorjahr, meldet das Statistische Bundesamt. 38 Menschen kamen ums Leben, 1.895 wurden schwer und 16.184 leicht verletzt.
Die Zahlen erklären, wo die Reform ansetzt. Das häufigste Fehlverhalten der E-Scooter-Fahrer war mit 21,6 Prozent die falsche Benutzung von Fahrbahn oder Gehweg, Alkohol wurde ihnen in 10,9 Prozent der Fälle zur Last gelegt. 53,6 Prozent der verunglückten Fahrer waren jünger als 25 Jahre. Gleichzeitig wächst der Bestand: Nach GDV-Zahlen waren Ende 2025 rund 1,66 Millionen E-Scooter versichert, 2022 waren es noch knapp 764.000.
Offen ist dagegen die Haftung. Nach § 8 StraĂźenverkehrsgesetz gilt die verschuldensunabhängige Halterhaftung nicht fĂĽr Fahrzeuge, die nicht schneller als 20 km/h fahren können – E-Scooter fallen genau darunter. Wer von einem Scooter angefahren wird, muss dem Fahrer bislang ein Verschulden nachweisen. Laut GDV ist geplant, das zu ändern; ein Gesetz dazu ist bislang nicht verkĂĽndet. GDV-VizehauptgeschäftsfĂĽhrerin Anja Käfer-Rohrbach sagt dazu: „Die Neuregelung wĂĽrde bestehende HaftungslĂĽcken schlieĂźen und den Schutz von Unfallopfern stärken.“
MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprĂĽfte Schnäppchen kuratiert. In unserem eigenen Bestand stehen seit April 2019 genau 109 Deal- und Userdeal-Beiträge mit „E-Scooter“ im Titel, 21 davon aus den letzten zwölf Monaten; die reinen Scooter-Angebote dieses Jahres lagen zwischen 167 und 429 Euro. Einen Blinker nennt keiner dieser 109 Titel – beim Kauf ab 2027 wird genau das zum Pflichtmerkmal.
Die neuen E-Scooter-Regeln: Vor- & Nachteile
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Ab März 2027 gelten dieselben Regeln wie auf dem Fahrrad, statt zweier Regelwerke | Der Gehweg wird teurer: 25 statt 15 Euro, mit Gefährdung 35 Euro |
| Keine Nachrüstpflicht für Scooter, die bis 31. März 2026 unterwegs waren | Ältere Scooter ohne Blinker bleiben auf Handzeichen angewiesen |
| Handy-Verstoß kostet 55 statt 100 Euro, viele Regelsätze werden halbiert | Bei Unfällen gilt weiter keine Halterhaftung – Geschädigte müssen Verschulden nachweisen |
| Neue Scooter bremsen auch bei Stromausfall und haben zwei getrennte Bremsen | Die Mitnahme in Bus und Bahn bleibt Sache jedes einzelnen Verkehrsverbunds |
Häufige Fragen zu den E-Scooter-Regeln
Muss ich meinen E-Scooter mit Blinkern nachrĂĽsten?
Nein. Für Scooter, die bis zum 31. März 2026 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten nach § 15 Absatz 3 eKFV die alten Bauvorschriften weiter. Modelle mit alter Genehmigung dürfen zudem noch bis Ende 2026 verkauft werden. Eine Nachrüstpflicht enthält die Verordnung nicht; ohne Blinker kündigt ihr das Abbiegen weiter per Handzeichen an.
Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren?
Nein, auĂźer ein Zusatzschild gibt den Gehweg frei. Heute kostet das Fahren auf einer nicht zulässigen Fläche 15 Euro, ab dem 1. März 2027 sind es 25 Euro, mit Behinderung 30 und mit Gefährdung 35 Euro. Neu ist, dass ab dann auch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ fĂĽr E-Scooter gilt – dort dĂĽrft ihr fahren, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit Vorrang fĂĽr FuĂźgänger.
Gilt fĂĽr E-Scooter eine Helmpflicht?
Nein. Einen Helm schreibt weder die eKFV noch die StVO vor, die Verbraucherzentrale stellt das Tragen wie auf dem Fahrrad frei und empfiehlt ihn trotzdem. Die Reform 2027 ändert daran nichts.
Gilt meine private Haftpflichtversicherung auch fĂĽr E-Scooter?
Nein. Ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug und braucht eine eigene Kfz-Haftpflicht, nachgewiesen durch die Versicherungsplakette. Schäden aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs sind in der Privathaftpflicht typischerweise ausgeschlossen – was sie sonst leistet, steht im Ratgeber private Haftpflichtversicherung.
Wie ist die Rechtslage bei einem Unfall mit einem Fußgänger?
Der Fußgänger muss dem Scooterfahrer bislang ein Verschulden nachweisen, weil § 8 StVG Fahrzeuge bis 20 km/h von der Halterhaftung ausnimmt. Gezahlt wird dann aus der Kfz-Haftpflicht hinter der Plakette. Eine Gefährdungshaftung wie beim Auto ist laut GDV geplant, aber noch nicht beschlossen.
Was passiert, wenn der Akku während der Fahrt leer ist?
Bei Scootern nach neuem Recht darf dann die Bremse nicht ausfallen: § 7 Nummer 10 eKFV verlangt, dass ein nicht selbstbalancierender Scooter auch bei Ausfall der Spannungsversorgung bremst oder mit mindestens 1,54 m/s² zum Stillstand kommt. Ältere Modelle unterliegen dieser Prüfung nicht. Die Beleuchtung hängt in der Regel am Fahrakku – fahrt deshalb nicht mit fast leerem Akku in die Dunkelheit.
Fazit: Blinker fĂĽr neue Scooter, Fahrradregeln fĂĽr alle
Die E-Scooter-Regeln 2027 sind beschlossen und verkündet, nicht geplant. Für euren vorhandenen Scooter ändert sich technisch nichts; wer 2027 neu kauft, bekommt Blinker, zwei getrennte Bremsen und eine Fahrgestellnummer. Die größere Änderung ist das Verhaltensrecht ab dem 1. März 2027: Radwegpflicht nur noch bei blauem Schild, Nebeneinanderfahren erlaubt, Fahrradschilder gelten mit – und die Bußgelder bewegen sich auf das Niveau des Radverkehrs, beim Gehweg nach oben, beim Handy nach unten.
Gleich bleiben 0,5 Promille, das Alkoholverbot unter 21, die Plakette und das Mindestalter von 14 Jahren. Wer statt eines Scooters über ein kleines Auto ohne Pkw-Führerschein nachdenkt, findet die Unterschiede im Ratgeber Mopedauto kaufen. Geprüfte Angebote für E-Scooter mit Straßenzulassung und alles andere rund um Mobilität findet ihr täglich auf unserer Startseite.