Mieterstrom 2026: So funktioniert das Modell, was Mieter wirklich sparen und worauf ihr beim Vertrag achten müsst

Mieterstrom ist Solarstrom vom Dach eures Wohnhauses, den der Vermieter oder ein Dienstleister direkt an euch verkauft, und für Wohnungsmieter darf der Gesamtpreis laut § 42a EnWG höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. Rechnet man das mit dem amtlichen Durchschnitt der Grundversorgung von 44,93 Cent je Kilowattstunde, liegt die Obergrenze bei rund 40,44 Cent, für 2.500 Kilowattstunden im Jahr sind das mindestens rund 112 Euro weniger als in der Grundversorgung. Hier steht, wie das Modell funktioniert, welche Rechte ihr beim Vertrag habt, warum der Deckel nicht automatisch den günstigsten Preis bedeutet und was Vermieter 2026 an Zuschlag bekommen. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Preisdeckel: Mieterstrom samt Reststrom aus dem Netz kostet höchstens 90 Prozent der örtlichen Grundversorgung (§ 42a Abs. 4 EnWG).
  • Freiwillig: Der Stromvertrag darf nicht Teil des Mietvertrags sein, er bindet euch höchstens zwei Jahre und endet automatisch mit dem Auszug.
  • Förderung: Für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 zahlt das EEG 2,51 Cent (bis 10 kW), 2,33 Cent (bis 40 kW) und 1,57 Cent (bis 1.000 kW) je Kilowattstunde.
  • Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist die schlankere Alternative: kein Preisdeckel, kein Zuschlag, euer bisheriger Stromanbieter bleibt.

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Was ist Mieterstrom und wie funktioniert das Modell?

Solarmodule auf dem Flachdach eines Mehrfamilienhauses für Mieterstrom

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Mieterstrom ist Strom aus einer Solaranlage auf, an oder in einem Gebäude, der ohne Umweg über das öffentliche Netz an Bewohner desselben Gebäudes oder desselben Quartiers geliefert und dort verbraucht wird, so definiert es § 21 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Wer diesen Strom verkauft, bekommt dafür vom Netzbetreiber zusätzlich den Mieterstromzuschlag.

Wer als Mieter das Angebot im Briefkasten findet, will vor allem wissen, ob er damit wirklich spart und ob er sich an seinen Vermieter bindet. Beides regelt das Gesetz ziemlich genau. Der Ablauf in der Praxis: Der Vermieter oder ein beauftragter Dienstleister baut eine Photovoltaikanlage aufs Dach. Tagsüber fließt der Solarstrom direkt in die Wohnungen, die mitmachen. Reicht er nicht, etwa nachts oder im Winter, kommt Strom aus dem Netz dazu. Den liefert derselbe Anbieter im selben Vertrag, denn § 42a Absatz 2 EnWG verlangt, dass ein Mieterstromvertrag eure Versorgung auch für die Zeiten abdeckt, in denen kein Solarstrom fließt.

Damit wird der Anlagenbetreiber zu eurem Stromlieferanten, mit allen Pflichten, die das Energiewirtschaftsgesetz einem Versorger auferlegt: Rechnung, Vertragsinformationen, Stromkennzeichnung. Genau das macht Mieterstrom für viele Vermieter aufwendig, und genau deshalb übernehmen oft spezialisierte Dienstleister oder Stadtwerke den Betrieb.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erklärt das Prinzip in einem knapp einminütigen Video auf seinem offiziellen Kanal:

Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion am 25. Oktober 2026 die Paragrafen 42a und 42b des Energiewirtschaftsgesetzes, die Paragrafen 21, 23c und 48a des EEG 2023, die Fördersätze der Bundesnetzagentur und den Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt ausgewertet und daraus die Beispielrechnungen selbst erstellt.

Was spart ihr mit Mieterstrom wirklich? Die Beispielrechnung

Stromrechnung, Kugelschreiber und leere Notizkarten auf einem Tisch in einer Mietwohnung

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Gegenüber der Grundversorgung spart ihr mit Mieterstrom mindestens 10 Prozent, gegenüber einem günstigen Sondervertrag unter Umständen gar nichts. Der Grund: Der Preisdeckel aus § 42a Absatz 4 EnWG bezieht sich auf den Grundversorgungstarif, und der ist in Deutschland der teuerste Weg, Strom zu beziehen.

Laut Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt kostete die Kilowattstunde in der Grundversorgung zum Stichtag 1. April 2025 im Schnitt 44,93 Cent, bei einem anderen Lieferanten als dem örtlichen Grundversorger 38,20 Cent (Verbrauch 2.500 bis 5.000 kWh). Neuere amtliche Stichtagswerte lagen am 25. Oktober 2026 noch nicht vor. Daraus haben wir für einen Haushalt mit 2.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch gerechnet:

Tarif ct/kWh Jahr (2.500 kWh)
Grundversorgung 44,93 1.123,25 €
Mieterstrom am Deckel (90 %) 40,44 1.010,93 €
Mieterstrom mit 80 % 35,94 898,60 €
Anderer Lieferant 38,20 955,00 €

Stand 25.10.2026. Eigene Rechnung aus den Durchschnittspreisen des Monitoringberichts 2025 (Stichtag 1. April 2025, Grundpreis anteilig enthalten). Der Deckel gilt für den örtlichen Grundversorgungstarif, euer Wert kann deshalb abweichen. Die Zeile 80 Prozent ist ein Rechenbeispiel, kein reales Angebot.

Die Rechnung zeigt zwei Dinge. Erstens: Ein Angebot genau am Deckel spart gegenüber der Grundversorgung rund 112 Euro im Jahr, bei 3.500 Kilowattstunden rund 157 Euro. Zweitens: Es liegt mit 40,44 Cent um 2,24 Cent über dem Durchschnitt der Verträge bei anderen Lieferanten, im Beispiel also rund 56 Euro im Jahr teurer. Wer heute schon einen günstigen Sondervertrag hat, gewinnt mit einem Mieterstromangebot am Deckel nichts.

Viele Projekte werben deshalb mit Preisen deutlich unter dem Deckel, etwa 20 Prozent unter der Grundversorgung. Auch das haben wir gerechnet: 35,94 Cent ergeben 898,60 Euro, also 224,65 Euro weniger als in der Grundversorgung und 56,40 Euro weniger als beim durchschnittlichen anderen Lieferanten. Wie groß der Abstand bei euch ist, seht ihr nur mit eurer eigenen Jahresabrechnung: Arbeitspreis mal Verbrauch plus Grundpreis, dann mit dem Angebot vergleichen. Wie sich der Strompreis zusammensetzt und was er aktuell kostet, erklären wir im Ratgeber Strompreis aktuell.

Dass es auf den Preis ankommt, zeigt auch eine Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands: 80 Prozent der befragten Mieter wären unter bestimmten Voraussetzungen bereit, Mieterstrom vom Vermieter zu beziehen, zwei Drittel davon aber nur, wenn sie dadurch Geld sparen (veröffentlicht am 15. Dezember 2023).

Welche Rechte habt ihr als Mieter beim Mieterstromvertrag?

Ein Mieterstromvertrag darf euch höchstens zwei Jahre binden und endet ohne Kündigung, sobald ihr die Wohnung zurückgebt, so steht es in § 42a Absatz 3 EnWG. Dazu kommen vier weitere Schutzregeln, die alle im selben Paragrafen stehen.

Ist Mieterstrom an den Mietvertrag gekoppelt?

Nein, das ist ausdrücklich verboten. Ein Mieterstromvertrag darf nicht Bestandteil eines Wohnraummietvertrags sein. Steht er trotzdem darin, ist der Stromvertrag nichtig. Für den bereits gelieferten Strom schuldet ihr dann höchstens 75 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs, und nie mehr als den vereinbarten Preis. Ihr könnt also eine Wohnung mieten und das Mieterstromangebot ablehnen, ohne dass das Mietverhältnis berührt wird. Ausnahmen gelten nur für Sonderfälle wie Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch, möblierte Zimmer in der Wohnung des Vermieters oder bestimmte Wohnheime.

Wann könnt ihr kündigen und den Anbieter wechseln?

Jederzeit kündigen könnt ihr nicht, aber die Bindung ist kurz. Eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren ist unwirksam, eine stillschweigende Verlängerung um eine feste Zeit ebenso, und die Kündigungsfrist darf vor Ablauf oder danach höchstens einen Monat betragen. Eine Klausel, die das Kündigungsrecht für die Dauer des Mietverhältnisses ausschließt, ist ebenfalls unwirksam. Nach Ablauf der ersten Laufzeit könnt ihr also mit einem Monat Frist zu einem anderen Anbieter wechseln. Wie eine Kündigung formal sauber abläuft, steht in unserem Ratgeber Stromvertrag kündigen.

Was passiert, wenn der Preis über dem Deckel liegt?

Dann wird er automatisch auf die Obergrenze herabgesetzt. Maßgeblich ist der Grundversorgungstarif in eurem Netzgebiet, und zwar auf Basis von Grund- und Arbeitspreis. Der Deckel gilt für den gesamten Preis, also für den Solarstrom und für den zusätzlich gelieferten Netzstrom. Er gilt nur für Mieter von Wohnräumen, nicht für Gewerbemieter. Prüfen könnt ihr das selbst: Den Grundversorgungstarif veröffentlicht der örtliche Grundversorger auf seiner Internetseite, und der Mieterstromanbieter muss euch seinen Preis in derselben Logik aus Grundpreis und Arbeitspreis nennen.

Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Balkonkraftwerk: Was ist der Unterschied?

Balkonkraftwerk am Geländer, im Hintergrund eine Solaranlage auf dem Nachbardach

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Seit Mai 2024 gibt es mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG eine zweite Variante für Solarstrom im Mehrfamilienhaus, und beim Balkonkraftwerk erzeugt ihr den Strom selbst. Die drei Wege unterscheiden sich vor allem darin, wer euch den Reststrom liefert und ob es eine Preisgrenze gibt.

Die Verbraucherzentrale NRW fasst den Kern so zusammen: „Im Gegensatz zum Mieterstrom-Modell liefern Anlagenbetreibende bei der GGV nicht den kompletten Strom an die Haushalte.“ (Stand der Seite: 18. September 2026). Bei der Gebäudeversorgung bekommt ihr nur einen rechnerischen Anteil am Solarstrom, verteilt im Viertelstundentakt nach einem vereinbarten Schlüssel. Den Rest bezieht ihr weiter von eurem bisherigen Stromanbieter, ihr bekommt also zwei Rechnungen.

  • Mieterstrom: Vollversorgung aus einer Hand / Preisdeckel 90 Prozent der Grundversorgung / EEG-Mieterstromzuschlag für den Betreiber / Bindung höchstens zwei Jahre
  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: nur Solarstrom-Anteil / kein Preisdeckel, Preis frei vereinbart / kein Mieterstromzuschlag / eigener Lieferant für den Reststrom bleibt / Bindung höchstens zwei Jahre
  • Balkonkraftwerk: eigene Anlage am Balkon / keine Stromrechnung für den selbst erzeugten Strom / Anspruch auf Erlaubnis nach § 554 BGB / Anschaffung zahlt ihr selbst

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist für Vermieter einfacher, weil sie nicht zum Vollversorger werden. Sie hat aber ein praktisches Problem: Laut Verbraucherzentrale NRW kann sie häufig noch nicht umgesetzt werden, weil Dienstleister für Messung und Abrechnung fehlen und die nötigen Smart Meter nicht flächendeckend verfügbar sind. Die Verbraucherzentrale Hamburg betont, dass Haushalte, die nicht mitmachen wollen, dazu auch nicht verpflichtet sind.

Das Balkonkraftwerk ist der Weg, wenn euer Vermieter gar kein Solarprojekt plant. Seit Oktober 2024 könnt ihr nach § 554 BGB verlangen, dass euch der Vermieter ein Steckersolargerät erlaubt, ablehnen darf er nur, wenn es ihm nicht zumutbar ist. Wie gefragt die Geräte sind, zeigt unser eigenes Archiv: In der MonsterDealz-Datenbank stehen seit dem 17. Januar 2023 insgesamt 49 veröffentlichte Deals mit „Balkonkraftwerk“ im Titel, der jüngste vom 7. August 2026. Was ein Gerät kostet und ab wann es sich rechnet, steht in unserem Ratgeber Balkonkraftwerk. Beides schließt sich übrigens nicht aus: Wer Mieterstrom bezieht, darf zusätzlich ein Steckersolargerät betreiben, sein Netzbezug sinkt dann einfach weiter.

Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag 2026 und lohnt sich Mieterstrom für Vermieter?

Der Mieterstromzuschlag beträgt für Solaranlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 laut Bundesnetzagentur 2,51 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt, 2,33 Cent bis 40 Kilowatt und 1,57 Cent bis 1.000 Kilowatt. Er wird nur für den Strom gezahlt, der tatsächlich an Bewohner geliefert und dort verbraucht wird, nicht für den eingespeisten Überschuss und nicht für Strom, der in einen Speicher fließt.

Die Stufen werden anteilig berechnet, das regelt § 23c EEG. Eine Anlage mit 30 Kilowatt bekommt also für ein Drittel der Leistung den 10-Kilowatt-Satz und für zwei Drittel den 40-Kilowatt-Satz, gewichtet rund 2,39 Cent. Liefert sie 15.000 Kilowattstunden im Jahr an die Mieter, sind das rund 359 Euro Zuschlag im Jahr. Das ist unsere Beispielrechnung, nicht die eines Anbieters. Der Zuschlag ist also ein Zubrot, kein Geschäftsmodell. Verdient wird am Stromverkauf an die Mieter, und der ist durch den Deckel nach oben begrenzt.

Der Überschuss, den die Mieter nicht abnehmen, geht ins Netz. Dafür gibt es die normale Einspeisevergütung, laut Bundesnetzagentur bei Inbetriebnahme ab 1. August 2026 für Gebäudeanlagen in Teileinspeisung 7,70 Cent bis 10 Kilowatt und 6,66 Cent bis 40 Kilowatt. Die im Solarpaket I geplante Erhöhung um 1,5 Cent für Anlagen ab 40 Kilowatt ist laut Bundesnetzagentur nicht wirksam, weil die EU-Kommission sie beihilferechtlich nicht genehmigt hat.

Gilt Mieterstrom auch für Gewerbegebäude und Nachbarhäuser?

Ja. § 21 Absatz 3 EEG erlaubt die Lieferung innerhalb des Gebäudes, seiner Nebenanlagen wie Garagen und in Gebäuden desselben Quartiers, solange der Strom nicht durch ein öffentliches Netz läuft. Auch Nichtwohngebäude sind einbezogen. Ausgeschlossen ist der Zuschlag dort nur, wenn Betreiber und Abnehmer verbundene Unternehmen sind. Als Wohngebäude zählt ein Haus, wenn mindestens 40 Prozent der Fläche dem Wohnen dienen.

Welche steuerlichen Konsequenzen hat Mieterstrom?

Für viele private Vermieter ist der Betrieb einkommensteuerfrei: § 3 Nummer 72 EStG befreit Einnahmen aus Photovoltaikanlagen auf Gebäuden bis 30 Kilowatt je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 Kilowatt je Steuerpflichtigem. Für Wohnungsunternehmen mit erweiterter Gewerbesteuerkürzung ist § 9 Nummer 1 GewStG entscheidend: Einnahmen aus Stromlieferungen an die eigenen Mieter sind unschädlich, solange sie im Wirtschaftsjahr nicht mehr als 20 Prozent der Mieteinnahmen ausmachen. Das ist eine Einordnung der Gesetzeslage, keine Steuerberatung, für das eigene Objekt gehört die Frage zu Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Für Vermieter, die ohnehin über Betriebskosten und Pflichten nachdenken, lohnt der Blick auf unseren Ratgeber zu Heizkosten als Vermieter, denn Messdienstleister für Heizung und Wasser bieten teils auch die Mieterstromabrechnung an.

Welche Zählerkonzepte sind für die Mieterstromabrechnung zwingend erforderlich?

Zählerschrank mit mehreren digitalen Stromzählern im Keller eines Mehrfamilienhauses

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Zwingend ist, dass die gelieferte Mieterstrommenge so genau gemessen wird, wie es die nach dem Messstellenbetriebsgesetz vorgeschriebene Messtechnik zulässt, das verlangt § 21 Absatz 3 EEG. Für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung schreibt § 42b EnWG zusätzlich eine viertelstündliche Messung bei jedem teilnehmenden Haushalt vor.

In der Praxis arbeiten Mieterstromprojekte meist mit einem Summenzählermodell: Ein Zähler am Hausanschluss misst, was aus dem Netz kommt und was ins Netz geht, dazu misst ein Zähler die Erzeugung der Solaranlage und jede Wohnung hat ihren eigenen Zähler. Aus diesen Werten wird errechnet, wie viel Solarstrom im Haus verbraucht wurde. Wohnungen, die nicht mitmachen, bleiben bei ihrem eigenen Lieferanten, ihr Verbrauch wird rechnerisch herausgezogen. Welches Konzept genau passt, stimmt der Betreiber mit dem örtlichen Netzbetreiber ab.

Für euch als Mieter bedeutet das: Ihr bekommt meist einen neuen oder umgerüsteten Zähler und eine Rechnung vom Mieterstromanbieter statt vom bisherigen Lieferanten. Wo intelligente Messsysteme verbaut werden, eröffnet das zusätzlich Tarife mit stündlichen Preisen, die wir im Ratgeber dynamische Stromtarife erklären. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist ein solches Smart Meter laut Verbraucherzentrale NRW in allen Wohneinheiten Pflicht, und genau daran scheitern viele Projekte bisher.

Was ändert sich beim Mieterstrom ab 2027?

Die Fördersätze der Bundesnetzagentur basieren auf dem EEG 2023, das nur bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar ist, eine Nachfolgeregelung befand sich laut Bundesnetzagentur im Oktober 2026 in der parlamentarischen Beratung. Wer eine Mieterstromanlage plant, kennt die Förderung für eine Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2027 also noch nicht verbindlich.

Laut Berichten aus der Branche soll der Mieterstromzuschlag im Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2027 erhalten bleiben. Beschlossen ist das nicht, und zentrale Förderregeln stehen zusätzlich unter dem Vorbehalt der EU-Beihilfegenehmigung. Für bestehende Anlagen gilt der Fördersatz, der zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme festgelegt wurde.

Eine zweite Baustelle betrifft die Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 den finalen Entwurf ihrer Reform der Netzentgeltsystematik zur Konsultation gestellt, die ab 2029 die bisherige Stromnetzentgeltverordnung ersetzen soll. Der Entwurf sieht einen Aufschlag für Haushalte vor, die neben Netzstrom auch Strom aus einer Anlage hinter demselben Netzanschluss beziehen. Wie das Mieterstrom-Wohnungen treffen könnte, haben wir im Ratgeber zum Solar-Aufschlag aufgeschlüsselt. Auch hier gilt: Entwurf, die Festlegung soll Ende 2026 fallen.

Vor- & Nachteile im Überblick

Vorteile Nachteile
Gesetzlich höchstens 90 Prozent der Grundversorgung Am Deckel teurer als gute Sonderverträge
Freiwillig, nie Teil des Mietvertrags Bis zu zwei Jahre Vertragsbindung
Endet automatisch mit dem Auszug Neuer Zähler und neuer Lieferant nötig
Solarstrom vom eigenen Dach, Vollversorgung aus einer Hand Förderung ab 2027 noch nicht beschlossen

Häufige Fragen zu Mieterstrom

Muss ich als Mieter beim Mieterstrom mitmachen?

Nein. Der Mieterstromvertrag darf laut § 42a EnWG nicht Teil des Mietvertrags sein, ein gekoppelter Vertrag ist nichtig. Ihr könnt euren bisherigen Stromanbieter behalten, auch wenn alle Nachbarn mitmachen.

Wie wirkt sich Mieterstrom auf die Betriebskostenabrechnung aus?

Der Mieterstrom selbst gehört nicht in die Betriebskostenabrechnung, denn er läuft über einen eigenen Stromvertrag mit eigener Rechnung, der nach § 42a EnWG gerade nicht Teil des Mietvertrags sein darf. Der Allgemeinstrom für Treppenhaus oder Aufzug bleibt dagegen wie bisher Teil der Betriebskosten, er kann aber ebenfalls aus der Solaranlage kommen.

Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und normalem Strombezug?

Beim normalen Strombezug kommt der gesamte Strom über das Netz von einem Lieferanten eurer Wahl. Beim Mieterstrom kommt ein Teil direkt vom Dach, der Rest aus dem Netz, beides vom selben Anbieter und zu einem Preis, der höchstens 90 Prozent der örtlichen Grundversorgung betragen darf.

Was bedeutet Mieterstromzuschlag?

Der Mieterstromzuschlag ist eine EEG-Förderung für den Betreiber, nicht für den Mieter. Er wird je Kilowattstunde Solarstrom gezahlt, die im Haus an Bewohner geliefert und verbraucht wird, und liegt bei Inbetriebnahme ab 1. August 2026 zwischen 1,57 und 2,51 Cent.

Wie hoch ist der administrative Aufwand für die Mieterstrom-Abrechnung?

Für den Betreiber hoch: Er wird Energieversorger mit Rechnungspflichten, Stromkennzeichnung und Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Deshalb übernehmen oft Dienstleister oder Stadtwerke Messung und Abrechnung. Für euch als Mieter ist der Aufwand gering, ihr unterschreibt einen Stromvertrag und bekommt eine Jahresrechnung.

Kann ich Mieterstrom und ein Balkonkraftwerk kombinieren?

Ja. Ein Steckersolargerät senkt euren Verbrauch aus dem Mieterstromvertrag weiter. Die Erlaubnis dafür könnt ihr nach § 554 BGB vom Vermieter verlangen, er darf sie nur verweigern, wenn sie ihm nicht zumutbar ist.

Lohnt sich Mieterstrom für kleine Mehrfamilienhäuser?

Das hängt vor allem von der Teilnahmequote ab. Je mehr Wohnungen den Solarstrom abnehmen, desto mehr Strom wird zum Mieterstrompreis verkauft statt für 7,70 Cent oder weniger eingespeist. Bei wenigen Parteien ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wegen der geringeren Pflichten oft die einfachere Wahl, sofern die Messtechnik verfügbar ist.

Fazit: Mieterstrom lohnt sich, wenn der Preis unter eurem jetzigen Tarif liegt

Mieterstrom ist für Mieter ein gut geschütztes Angebot: Preisdeckel bei 90 Prozent der Grundversorgung, keine Kopplung an den Mietvertrag, höchstens zwei Jahre Bindung und automatisches Ende beim Auszug. Ob ihr spart, entscheidet aber nicht der Deckel, sondern euer bisheriger Tarif. Wer in der Grundversorgung steckt, spart am Deckel rund 112 Euro im Jahr, wer schon einen günstigen Sondervertrag hat, sollte nur zusagen, wenn das Angebot spürbar darunter liegt.

  • Jahresabrechnung neben das Angebot legen und Grund- plus Arbeitspreis vergleichen.
  • Laufzeit und Kündigungsfrist prüfen: mehr als zwei Jahre oder mehr als ein Monat Frist sind unwirksam.
  • Steht der Stromvertrag im Mietvertrag, ist er nichtig, dann lieber nachfragen als unterschreiben.

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Über den Autor

Florian Silbereis

Ich bin Florian, 44 Jahre alt, gelernter Fachinformatiker und Gründer von MonsterDealz.de. Seit über 17 Jahren spüre ich täglich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — mein Wissen daraus steckt im Ratgeber „Schnäppchen richtig jagen: Der Insider-Guide für smarte Online-Käufer“ (2026). Meine Spezialgebiete sind Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals, Tagesgeldkonten und das Finden echter Preisfehler bei großen Shops wie Amazon, MediaMarkt, Saturn und Otto. Mehr über mich: interlynx.de, unterwegs bin ich auch auf Mastodon. Habt ihr Fragen oder einen heißen Deal-Tipp? Schreibt mir gerne in den Kommentaren, PN,oder über die Kontaktseite.

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