DSL, Kabel oder Glasfaser: Hier laufen alle Festnetz- und Internet-Angebote zusammen, die wir für MonsterDealz nachgerechnet haben – mit dem Schwerpunkt, der diese Verträge überhaupt erst interessant macht: DSL mit Prämie.
Denn beim Internetanschluss verdienst du das Geld nicht über die Grundgebühr, sondern über das, was der Anbieter obendrauf legt. 100 bis 300 € Cashback, ein Tablet, eine Spielkonsole, ein Gutschein oder mehrere Freimonate – bei einer Laufzeit von 24 Monaten entscheidet die Prämie regelmäßig darüber, ob ein Tarif für 39,99 € günstiger ist als einer für 29,99 €.
Mobilfunk läuft separat unter Smartphones & Tarife.
Ein DSL-Vertrag mit Prämie lässt sich nur vergleichen, wenn man alles auf einen Monatswert herunterbricht. Genau das machen wir in jedem Beitrag:
Wichtig bei Prämien: Cashback wird oft erst nach mehreren Monaten ausgezahlt und setzt einen aktiven, ungekündigten Vertrag voraus. Sachprämien kommen häufig von einem Vermittler, nicht vom Netzbetreiber – die Bedingungen stehen dann in dessen Teilnahmebedingungen, nicht im Tarifblatt. Wir schreiben dazu, wer die Prämie auszahlt und wann.
Welche Technik in deiner Situation die richtige ist, klärt der Ratgeber Glasfaser oder DSL. Wie viel Bandbreite du überhaupt brauchst, steht in Internetgeschwindigkeit.
Beim Festnetz ist die Rechtslage seit der TKG-Novelle ungewöhnlich verbraucherfreundlich – und kaum jemand nutzt sie:
Zu langsames Internet? Du darfst weniger zahlen. Nach § 57 TKG hast du bei erheblicher, kontinuierlicher Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit ein Recht auf Minderung des Entgelts – und im Zweifel auf außerordentliche Kündigung. Nachweisen musst du das mit der offiziellen Messkampagne der Bundesnetzagentur unter breitbandmessung.de; das dort erzeugte Messprotokoll ist das anerkannte Beweismittel.
Preiserhöhung? Du kommst raus. Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig zu deinen Ungunsten, kannst du nach § 57 Abs. 1 TKG fristlos und kostenfrei kündigen.
Laufzeit und Kündigung. Wie beim Mobilfunk gilt § 56 TKG: maximal 24 Monate Mindestlaufzeit, danach jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Der Preissprung nach dem Aktionszeitraum ist damit kein Schicksal.
Umzug. Zieht dein Anbieter nicht mit, greift ein Sonderkündigungsrecht – die Details stehen im Ratgeber Internet-Umzug und Sonderkündigungsrecht. Bei Problemen schlichtet die Bundesnetzagentur kostenlos.
Ein Internetvertrag, bei dem du zusätzlich zum Tarif eine Zugabe erhältst – als Cashback, Gutschein, Sachprämie oder in Form von Freimonaten. Die Prämie stammt oft vom vermittelnden Portal, nicht vom Netzbetreiber, und wird meist erst einige Monate nach Vertragsbeginn ausgezahlt.
Cashback ist fast immer die bessere Wahl, weil der Wert eindeutig ist. Sachprämien werden mit der UVP beworben, sind im Handel aber oft nur halb so teuer. Rechne die Prämie deshalb immer mit dem aktuellen Marktpreis gegen, nicht mit der beworbenen Wertangabe.
Typischerweise nach drei bis sechs Monaten und nur, wenn der Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch aktiv und nicht gekündigt ist. Manche Anbieter verlangen zusätzlich, dass du die Prämie selbst über ein Formular anforderst – dieser Schritt wird am häufigsten vergessen.
Miss deine Leitung mit der offiziellen Kampagne unter breitbandmessung.de. Weicht die tatsächliche Geschwindigkeit erheblich und dauerhaft von der vertraglich zugesicherten ab, darfst du nach § 57 TKG das Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen.
Der planmäßige Preissprung nach dem Aktionszeitraum ist keine einseitige Vertragsänderung – er steht von Anfang an im Vertrag. Nach Ablauf der 24 Monate kannst du aber jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Erhöht der Anbieter darüber hinaus einseitig den Preis, ist die Kündigung sofort und kostenfrei möglich.
Meist 69,95 €, dazu kommt bei Glasfaser gegebenenfalls der Hausanschluss. In Aktionsphasen wird die Bereitstellungsgebühr häufig erlassen – das entspricht rund 2,90 € Ersparnis pro Monat bei 24 Monaten Laufzeit.
Miete kostet meist 3 bis 7 € im Monat, über 24 Monate also 72 bis 168 €. Ein eigener Router ist ab etwa zwei Jahren Nutzung günstiger – und du hast dank Routerfreiheit das Recht, ein eigenes Gerät zu verwenden.