TĂśV ĂĽberzogen 2026: BuĂźgeld, NachprĂĽfung und was wirklich passiert
Eine Karenzzeit für die Hauptuntersuchung gibt es nicht: Die Frist endet mit Ablauf des Monats, der oben auf der Prüfplakette steht — ab dem dritten Monat kostet die Überziehung 15 Euro. Teurer wird es danach in zwei Stufen, und ab mehr als zwei Monaten kommt eine kostenpflichtige Ergänzungsuntersuchung obendrauf. Was beim Bußgeld, bei der Prüfstelle und bei der Versicherung wirklich passiert, steht hier — Stand: September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Keine Toleranz: Die Frist endet mit Ablauf des Monats auf der Plakette, nicht später
- Bußgeld-Staffel beim Pkw: ab mehr als zwei Monaten 15 Euro, vier bis acht Monate 25 Euro, über acht Monate 60 Euro plus Punkt
- Ab mehr als zwei Monaten ist die Prüfstelle zur Ergänzungsuntersuchung verpflichtet — rund 20 Prozent Aufschlag
- Der Versicherungsschutz erlischt durch eine abgelaufene HU nicht automatisch
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Wie lange darf man den TÜV überziehen?
Gar nicht — es gibt keine gesetzliche Karenzzeit, und ab dem dritten Monat nach Fristablauf werden laut ADAC 15 Euro Verwarnungsgeld fällig (Stand: September 2026). Die Hauptuntersuchung ist die gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung eines Fahrzeugs nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung; „TÜV“ ist nur der Alltagsname dafür, denn DEKRA, GTÜ und KÜS dürfen sie genauso durchführen.
Der Irrtum, den fast alle mit sich herumtragen, lautet: „ein, zwei Monate sind erlaubt“. Das stimmt nicht. Richtig ist nur, dass in den ersten beiden Monaten kein Verwarnungsgeld vorgesehen ist — verspätet seid ihr trotzdem ab dem ersten Tag des Folgemonats.
In Anlage VIII der StVZO steht der Satz, um den es geht, unter Nummer 2.3: „Sie endet mit Ablauf des durch die Prüfplakette nachgewiesenen Monats und Jahres.“ Kein Zusatz, keine Nachfrist, keine Kulanzregel. Was danach folgt, ist keine Toleranz, sondern eine Staffel von Folgen.
Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion die Fristenregeln der StVZO samt Anlagen VIII und VIIIa im Wortlaut ausgewertet und mit der aktuellen Bußgeldstaffel abgeglichen — genau da laufen die meisten Ratgeber auseinander.
Was steht auf der TÜV-Plakette — und wann endet die Frist genau?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Die Plakette nennt drei Angaben: die Zahl ganz oben ist der Monat, die zweistellige Zahl in der Mitte das Jahr, und die Farbe wiederholt sich in einem Zyklus von sechs Jahren — 2026 fällige Fahrzeuge tragen laut ADAC eine blaue Plakette (Stand: Januar 2026). Der schwarze Balken am Rand zeigt denselben Monat wie ein Zeiger auf dem Ziffernblatt an, damit man ihn aus einigen Metern Entfernung erkennt.
Entscheidend für die Frist ist der Monat, nicht der Tag. Steht oben eine 9 und in der Mitte 26, dann habt ihr bis zum 30. September 2026 Zeit — am 1. Oktober seid ihr überzogen, egal an welchem Tag im September die letzte Prüfung stattfand.
Die Farbreihenfolge ist fest: Auf Blau folgen Gelb, Braun, Rosa, Grün und Orange. Wer heute noch eine orangefarbene Plakette am Auto hat, ist seit 2025 fällig — das ist die Farbe, an der Polizei und Ordnungsamt eine deutliche Überziehung ohne Hinsehen erkennen. Eine genaue Anleitung zum Ablesen liefert der ADAC in seinem Plaketten-Ratgeber.
TÜV überziehen: Welche Strafe gilt 2026?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Beim Pkw gilt eine dreistufige Staffel: mehr als zwei Monate kosten 15 Euro, vier bis acht Monate 25 Euro und mehr als acht Monate 60 Euro plus einen Punkt in Flensburg (ADAC, Stand: September 2026). Bis einschließlich zwei Monate ist im Katalog kein Betrag vorgesehen.
Zwei Details werden dabei oft falsch wiedergegeben. Erstens ist der Punkt erst ab mehr als acht Monaten dabei, nicht schon ab vier. Zweitens sind 15 und 25 Euro Verwarnungsgelder — erst die 60 Euro sind ein Bußgeld mit Eintrag im Fahreignungsregister.
| Überziehung | Betrag | Punkt |
|---|---|---|
| bis 2 Monate | kein Betrag | nein |
| mehr als 2 Monate | 15 € | nein |
| 4 bis 8 Monate | 25 € | nein |
| mehr als 8 Monate | 60 € | ja |
Staffel für Pkw, Motorräder und leichte Anhänger nach Angaben des ADAC, Stand September 2026. Kein Betrag heißt: Der Katalog sieht in den ersten beiden Monaten kein Verwarnungsgeld vor — verspätet ist das Fahrzeug trotzdem. Für Nutzfahrzeuge mit Sicherheitsprüfung gilt eine eigene, schärfere Staffel.
Fällig wird der Betrag nur, wenn jemand hinsieht — typischerweise bei einer Verkehrskontrolle. Die Plakette ist dafür allerdings ein besonders bequemes Beweismittel: Sie sitzt gut sichtbar auf dem hinteren Kennzeichen und verrät Monat, Jahr und Farbe auf einen Blick.
Wann gibt es Punkte für die TÜV-Überziehung?
Beim Pkw erst ab einer Überziehung von mehr als acht Monaten — dann sind es 60 Euro und ein Punkt in Flensburg (ADAC, Stand: September 2026). Alles darunter bleibt ein Verwarnungsgeld ohne Eintrag.
Anders liegt der Fall bei Nutzfahrzeugen, für die eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist: Dort greift der Punkt bereits ab mehr als vier Monaten, und ab mehr als acht Monaten steigt der Betrag auf 75 Euro. Wer einen schweren Anhänger oder ein Fahrzeug über 7,5 Tonnen bewegt, hat also deutlich weniger Spielraum als ein Pkw-Halter.
Ein Punkt allein hat für die meisten keine unmittelbare Folge. Unangenehm wird er, wenn er auf ein bereits belastetes Konto trifft — deshalb ist der Sprung von acht auf neun Monate die eigentliche Schwelle in dieser Staffel, nicht der Sprung von 15 auf 25 Euro.
Was ist die Ergänzungsuntersuchung — und was kostet sie?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Die Ergänzungsuntersuchung ist eine vertiefte Prüfung, zu der die Prüforganisation ab einer Überziehung von mehr als zwei Monaten verpflichtet ist — laut ADAC werden dafür 20 Prozent extra berechnet (Stand: September 2026). Bei einer Hauptuntersuchung im üblichen Preisbereich ist das mehr als jedes Verwarnungsgeld dieser Staffel.
Die Rechtsgrundlage steht nicht im Bußgeldkatalog, sondern in Anlage VIIIa der StVZO, Nummer 2.2. Dort heißt es: „Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate.“
Praktisch heißt das: Der Prüfer schaut nicht nur, ob ein Bauteil auffällig ist, sondern misst und prüft in mehreren Punkten tiefer. Das kostet Zeit, und Zeit ist bei einer Prüfstelle der Preistreiber. Was die reguläre Untersuchung kostet und wo sich sparen lässt, steht in unserem Überblick zu den TÜV-Kosten 2026.
Wichtig für die Erwartungshaltung: Die Ergänzungsuntersuchung ist keine Strafe der Prüfstelle, sondern eine Vorschrift. Diskussionen am Tresen führen zu nichts — der Aufschlag steht in der Verordnung.
Gelten für Motorrad, Anhänger und Nutzfahrzeug andere Fristen?
Für Motorräder und leichte Anhänger gilt dieselbe Staffel wie für den Pkw — 15, 25 und 60 Euro plus Punkt; nur für sicherheitsprüfungspflichtige Nutzfahrzeuge greift ein schärferer Katalog mit bis zu 75 Euro (ADAC, Stand: September 2026). Der Unterschied liegt also nicht bei den Fristen, sondern bei den Folgen.
Bei den Prüfintervallen selbst unterscheidet die StVZO dagegen deutlich. Ein neu zugelassener Pkw muss erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung und danach alle 24 Monate, während schwere Wohnmobile und Nutzfahrzeuge in kürzeren Abständen fällig werden. Wer einen Anhänger oder ein Wohnmobil nur saisonal bewegt, sollte den Monat auf der Plakette deshalb einmal im Jahr aktiv nachsehen — an einem Fahrzeug, das den Winter über steht, fällt eine abgelaufene Plakette niemandem auf.
Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen gibt es in Anlage VIII eine eigene Regel: Fällt der Termin außerhalb des Betriebszeitraums, ist die Untersuchung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Das ist keine Verlängerung, sondern eine Verschiebung.
Darf ich trotz abgelaufenem TÜV noch fahren?
Fahren ist möglich, aber es ist eine Ordnungswidrigkeit — und die Behörde darf den Betrieb untersagen, sobald keine gültige Plakette mehr am Fahrzeug ist. § 29 Absatz 7 der StVZO formuliert das so: „Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss, keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die nach Landesrecht zuständige Behörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken.“
Der Wortlaut steht in § 29 StVZO und ist eine Kann-Vorschrift: Eine Stilllegung ist möglich, aber nicht der Regelfall bei zwei Monaten Verzug. Wahrscheinlicher wird sie, je länger die Überziehung dauert und je mehr technische Mängel dazukommen.
Etwas ganz anderes ist die Frage der Verkehrssicherheit. Ein Fahrzeug wird nicht dadurch unsicher, dass ein Datum verstrichen ist — aber jeder Monat ohne Prüfung ist ein Monat, in dem ein Bremsschlauch, ein Reifen oder ein Achsgelenk unbemerkt altert. Genau daran hängt der nächste Abschnitt.
Haftet die Versicherung bei einem Unfall mit abgelaufener HU?
Ja — die Kfz-Haftpflicht zahlt dem Unfallgegner auch dann, wenn eure Hauptuntersuchung überzogen war. Der ADAC formuliert es so: „Wenn Sie den TÜV überziehen, bedeutet das nicht, dass Sie automatisch Ihren Versicherungsschutz verlieren.“ (Stand: September 2026).
Der Punkt, an dem es tatsächlich eng wird, ist ein anderer: Kommt heraus, dass das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher war und sich dieser Mangel auf den Unfall ausgewirkt hat, kann eine Kaskoversicherung ihre Leistung kürzen oder verweigern. Ausschlaggebend ist dann der Mangel und seine Ursächlichkeit — nicht das Datum auf der Plakette.
Der Unterschied ist wichtig, weil er zwei verschiedene Verträge betrifft. Die Haftpflicht schützt den Geschädigten und ist gesetzlich vorgeschrieben; die Kasko schützt euer eigenes Fahrzeug und ist freiwillig. Wer nach einem selbstverschuldeten Unfall mit abgefahrenen Reifen und zwölf Monaten HU-Rückstand dasteht, riskiert vor allem den Ersatz für den eigenen Wagen.
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Welche Behauptungen zum Versicherungsschutz stimmen nicht?
Drei Sätze kursieren besonders hartnäckig, und keiner davon hält der Prüfung stand — die Verbraucherzentrale nennt für den Regress der Haftpflicht eine feste Obergrenze von 5.000 Euro und einen klar begrenzten Katalog von Verstößen (Stand: September 2026). Eine abgelaufene Hauptuntersuchung steht nicht darin.
Die erste Falschbehauptung lautet, ohne gültige HU bestehe „kein Versicherungsschutz mehr“. Die Verbraucherzentrale hält dagegen fest, dass der Versicherer die Zahlung selbst bei grober Fahrlässigkeit des Unfallverursachers nicht verweigern kann. Die Pflichtversicherung schützt den Geschädigten — sie fällt nicht wegen eines Termins weg.
Die zweite lautet, der Versicherer nehme in diesen Fällen automatisch Regress. Tatsächlich ist der Rückgriff auf konkrete Verstöße begrenzt, genannt werden etwa Fahren ohne Führerschein, unbefugte Nutzung und Fahrerflucht. Die dritte Behauptung dreht sich um den Vorsatz: Kein Versicherungsschutz besteht nur bei absichtlich und widerrechtlich herbeigeführten Schäden — ein vergessener Prüftermin ist beides nicht.
Was bleibt, ist der eine reale Fall aus dem Abschnitt davor: technischer Mangel plus Ursächlichkeit plus Kaskovertrag. Wer das weiß, muss nach einem verpassten Termin weder das Auto stehen lassen noch in Panik verfallen — sondern schlicht einen Termin machen.
Wird der TÜV-Termin rückdatiert, wenn ihr überzieht?
Nein. Eine Rückdatierung, wie sie früher üblich war, gibt es nicht mehr — die neue Plakette gilt 24 Monate ab dem tatsächlichen Prüftermin (ADAC, Stand: September 2026). Wer im September fällig war und erst im Dezember zur Prüfung fährt, hat danach bis Dezember des übernächsten Jahres Ruhe.
Das ist der einzige Punkt, an dem eine Überziehung sich rechnerisch nicht rächt: Verlorene Monate werden nicht nachgeholt, der Zyklus verschiebt sich einfach. Trotzdem ist es keine Sparstrategie — die Ergänzungsuntersuchung ab dem dritten Monat frisst den Vorteil auf, und das Verwarnungsgeld kommt obendrauf.
Umgekehrt gilt dasselbe für frühes Vorführen: Wer einen Monat vor Ablauf zur Prüfung fährt, verliert diesen Monat. Der neue Zeitraum beginnt mit dem Prüfmonat, nicht mit dem alten Fälligkeitsmonat.
Wie lange gilt der TÜV-Mängelbericht nach der Prüfung?
Einen Monat. Anlage VIII der StVZO schreibt vor, dass das Fahrzeug bei erheblichen Mängeln „spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung“ zur Nachprüfung wieder vorzuführen ist — und der ADAC bestätigt diese Frist als Praxisregel (Stand: September 2026).
Reißt ihr diese Frist, ist die Nachprüfung nicht mehr möglich: Der Prüfer muss dann eine komplett neue, gebührenpflichtige Hauptuntersuchung durchführen. Genau so steht es in der Verordnung — wird der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder das Fahrzeug später als einen Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt, tritt an die Stelle der Nachprüfung eine neue HU.
Zwei Dinge werden dabei gern verwechselt. Die Monatsfrist gilt ab dem Tag der Hauptuntersuchung, nicht ab dem Tag, an dem ihr den Bericht in die Werkstatt gebt. Und die Mängel sind laut Verordnung „unverzüglich“ zu beheben — der Monat ist die äußere Grenze für das Wiedervorführen, keine Bearbeitungszeit zum Ausschöpfen.
Was tun, wenn die Frist schon gerissen ist?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Sofort einen Termin buchen — jeder weitere Monat bringt euch näher an die nächste Stufe der Staffel, und ab dem dritten Monat läuft die Ergänzungsuntersuchung mit 20 Prozent Aufschlag ohnehin mit (ADAC, Stand: September 2026). Auf eine günstige Werkstattaktion zu warten, ist in dieser Lage die teuerste aller Optionen.
Warum das nicht nur theoretisch gilt, zeigt ein Blick in unser eigenes Archiv: Über den gesamten Beitragsbestand von MonsterDealz hinweg finden sich 12 dokumentierte HU-/AU-Aktionen — und keine einzige davon ist heute noch gültig (eigene Auszählung, Stand: 3. September 2026). Solche Aktionen kommen unregelmäßig und laufen kurz; wer eine Frist im Nacken hat, kann darauf nicht planen.
Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- Termin zuerst: Prüfstelle oder Werkstatt anrufen, bevor ihr irgendetwas repariert — der Termin bestimmt euren Zeitplan, nicht umgekehrt.
- Selbst vorprüfen: Beleuchtung, Reifenprofil, Scheibenwischer, Warndreieck und Verbandkasten kosten nichts und sind häufige Mängelgründe.
- Unterlagen bereitlegen: Zulassungsbescheinigung Teil I ist Pflicht, bei Umbauten kommen ABE oder Teilegutachten dazu.
- Verschleiß mitdenken: Reifenalter und Batteriezustand sind die zwei Punkte, die zwischen zwei Prüfterminen am unauffälligsten kippen.
Zum letzten Punkt lohnt sich ein Blick in unsere Ratgeber zur Lebensdauer der Autobatterie und zur Reifenbezeichnung — beides sind Bauteile, deren Zustand ihr an einer Zahl ablesen könnt, statt zu raten.
Die Zulassungsbehörde kann den Betrieb übrigens auch aus einem ganz anderen Grund untersagen: wenn ein verpflichtender Rückruf offen bleibt. Rund 74.000 Fahrzeuge sind 2025 genau deshalb außer Betrieb gesetzt worden, und der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments will offene Rückrufe künftig sogar direkt bei der Hauptuntersuchung abfragen. Den Stand dazu haben wir im Beitrag zum Auto-Rückruf zusammengetragen.
Für Käufer ist derselbe Bericht das wichtigste Dokument überhaupt: Bei erheblichen Mängeln läuft die Nachprüfungsfrist genau einen Monat ab dem Tag der Hauptuntersuchung, danach wird eine vollständige neue HU fällig. Wie ihr den Untersuchungsbericht vor einem Kauf richtig lest, erklären wir im Ratgeber Gebrauchtwagen kaufen.
Vor- & Nachteile im Überblick
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Erste zwei Monate ohne Verwarnungsgeld | Ab dem dritten Monat 20 Prozent Prüfaufschlag |
| Keine Rückdatierung, verlorene Monate zählen nicht nach | Ab mehr als acht Monaten 60 Euro und ein Punkt |
| Haftpflichtschutz bleibt bestehen | Kasko kann bei ursächlichem Mangel kürzen |
| Termin ist kurzfristig fast überall buchbar | Behörde kann den Betrieb untersagen |
Häufige Fragen zum TÜV überziehen
Wie lange darf ich den TÜV überziehen ohne Strafe?
Bis zu zwei Monate sieht der Katalog kein Verwarnungsgeld vor, ab mehr als zwei Monaten sind es 15 Euro. Eine erlaubte Karenzzeit ist das aber nicht: Die Frist endet nach Anlage VIII der StVZO mit Ablauf des Monats auf der Prüfplakette, ihr seid ab dem ersten Tag danach verspätet. Und ab mehr als zwei Monaten kommt zusätzlich die kostenpflichtige Ergänzungsuntersuchung.
Welche Kosten entstehen durch die vertiefte Prüfung bei überzogenem TÜV?
Die Prüforganisation berechnet für die Ergänzungsuntersuchung laut ADAC 20 Prozent extra auf die reguläre Gebühr. Der Aufschlag hängt also an eurem normalen HU-Preis und fällt automatisch an, sobald der Vorführtermin um mehr als zwei Monate überschritten ist. Verhandeln lässt sich daran nichts, die Prüfstelle ist nach Anlage VIIIa der StVZO dazu verpflichtet.
Muss ich bei überzogenem TÜV mit einem Punkt in Flensburg rechnen?
Beim Pkw erst ab mehr als acht Monaten Überziehung — dann sind es 60 Euro und ein Punkt. Bis dahin bleibt es bei Verwarnungsgeldern von 15 beziehungsweise 25 Euro ohne Eintrag. Bei Nutzfahrzeugen mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung greift der Punkt dagegen schon ab mehr als vier Monaten.
Erhöht sich die Gebühr für die Hauptuntersuchung bei Überziehung?
Ja, ab mehr als zwei Monaten. Die Gebühr für die Hauptuntersuchung selbst bleibt gleich, dazu kommen aber 20 Prozent für die Ergänzungsuntersuchung. Bei einer HU im mittleren Preisbereich liegt dieser Aufschlag deutlich über dem Verwarnungsgeld von 15 Euro — die teurere Folge der Überziehung ist also die Prüfung, nicht die Strafe.
Verfällt der Versicherungsschutz bei einem Unfall mit abgelaufenem TÜV?
Nein, nicht automatisch. Die Kfz-Haftpflicht reguliert den Schaden des Unfallgegners weiterhin, und die Verbraucherzentrale nennt für einen Regress nur eng begrenzte Verstöße wie Fahren ohne Führerschein oder Fahrerflucht. Kritisch wird es allein bei der Kaskoversicherung, wenn ein technischer Mangel nachweislich zum Unfall beigetragen hat.
Was passiert, wenn ich mit einem Mängelbericht die Frist zur Nachprüfung verpasse?
Dann entfällt die günstigere Nachprüfung. Die StVZO sieht vor, dass bei einer Vorführung später als einen Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung eine komplett neue Hauptuntersuchung durchgeführt wird — mit voller Gebühr. Eine kurz zuvor durchgeführte Abgasuntersuchung kann dabei angerechnet werden, die Prüfung selbst beginnt aber von vorn.
Gibt es 2026 neue Regeln für die TÜV-Überziehung?
An der Staffel und an der Zwei-Monats-Schwelle für die Ergänzungsuntersuchung hat sich nichts geändert. Neu ist für viele lediglich die Plakettenfarbe: 2026 fällige Fahrzeuge tragen Blau, 2027 folgt Gelb. Wer online auf ältere Ratgeber stößt, sollte auf das Jahr im Text achten — die dort genannten Farben stimmen dann nicht mehr.
Was kostet es, den TÜV zu überziehen?
Bei drei Monaten Überziehung sind es 15 Euro Verwarnungsgeld plus 20 Prozent Aufschlag auf die Prüfgebühr. Bei mehr als acht Monaten steigt der Betrag auf 60 Euro und einen Punkt, der Prüfaufschlag bleibt. Die genauen Grundpreise für Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung findet ihr in unserem Kostenüberblick.
Fazit: Der Monat auf der Plakette ist die Frist
Es gibt nichts zu gewinnen beim Überziehen. Die zwei „strafenfreien“ Monate sind keine Erlaubnis, sondern nur eine Lücke im Katalog, und ab dem dritten Monat zahlt ihr über die Ergänzungsuntersuchung ohnehin mehr, als das Verwarnungsgeld je ausmacht.
Drei Faustregeln reichen:
- Monat merken, nicht den Tag: Die Zahl oben auf der Plakette ist euer Stichtag, das Monatsende die Grenze.
- Vor dem dritten Monat prüfen lassen: Danach wird die Untersuchung selbst teurer, dauerhaft und unverhandelbar.
- Nicht auf eine Aktion warten: Wer eine Frist im Nacken hat, plant den Termin und nicht den Rabatt.
Wer den Termin ohnehin vor sich hat, sollte vorher einmal in unseren Überblick zu den TÜV-Kosten 2026 schauen — dort steht, welche Posten wirklich Geld kosten und an welchen Stellen sich sparen lässt. Alles Weitere rund um günstige Angebote findet ihr auf MonsterDealz.de.