Mietpreisbremse 2026: Wo sie gilt und wie ihr zu viel gezahlte Miete zurĂŒckholt
Die Mietpreisbremse gilt weiter â und zwar bis zum 31. Dezember 2029, verlĂ€ngert vom Bundestag am 26. Juni 2025. Die Mietpreisbremse ist eine Regel aus § 556d BGB, nach der die Miete bei Neuvermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens 10 Prozent ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete liegen darf. Sie erfasst laut Bundesinstitut fĂŒr Bau-, Stadt- und Raumforschung 752 Gemeinden mit 30,9 Millionen Menschen. Wir zeigen, wo sie greift, wie ihr die zulĂ€ssige Miete selbst nachrechnet, wie ihr zu viel Gezahltes zurĂŒckholt â und was an der angekĂŒndigten VerschĂ€rfung wirklich schon beschlossen ist. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in KĂŒrze
- Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete liegen â die Landesverordnungen treten spĂ€testens mit Ablauf des 31. Dezember 2029 auĂer Kraft.
- 14 von 16 BundeslÀndern haben Gebiete ausgewiesen; nach BBSR-Auswertung vom Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse in 752 Gemeinden, in denen 37 Prozent der Bevölkerung leben.
- ZurĂŒckfordern könnt ihr nur nach einer RĂŒge in Textform. Wer spĂ€ter als 30 Monate nach Mietbeginn rĂŒgt, bekommt nur die danach fĂ€llige Miete zurĂŒck (§ 556g BGB).
- BuĂgelder fĂŒr VerstöĂe gibt es bis heute nicht: Eine Expertenkommission soll dazu bis zum 31. Dezember 2026 einen Vorschlag vorlegen.
Anzeige / Transparenz: Dieser Artikel enthĂ€lt Partner-Links. Kauft ihr ĂŒber einen solchen Link, erhalten wir eine kleine Provision. FĂŒr euch bleibt der Preis identisch. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung â im Einzelfall helfen Mieterverein, Verbraucherzentrale oder eine FachanwĂ€ltin weiter.
Was ist die Mietpreisbremse und wie funktioniert sie bei Neuvermietung?

Symbolbild â KI-generiert / MonsterDealz
Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete zu Beginn eines neuen MietverhĂ€ltnisses. Im Gesetzestext von § 556d BGB steht dazu, dass die Miete die ortsĂŒbliche Vergleichsmiete âhöchstens um 10 Prozent ĂŒbersteigen“ darf â und zwar nur in Gebieten, die eine Landesregierung per Rechtsverordnung als angespannten Wohnungsmarkt festgelegt hat.
Das Bundesministerium der Justiz und fĂŒr Verbraucherschutz fasst die Regel auf seiner Informationsseite zur Mietpreisbremse so zusammen: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um 10 Prozent ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete liegen. EingefĂŒhrt wurde das Instrument 2015.
Wichtig fĂŒr die Einordnung: Die Mietpreisbremse greift nur beim Abschluss eines neuen Vertrags. FĂŒr Erhöhungen im laufenden MietverhĂ€ltnis ist die Kappungsgrenze zustĂ€ndig, fĂŒr die KĂŒrzung bei MĂ€ngeln gelten eigene Regeln â nachzulesen im Ratgeber zur Mietminderung.
BezugsgröĂe ist immer die Nettokaltmiete, nicht die Warmmiete. Betriebs- und Heizkosten bleiben auĂen vor, weil sie nichts ĂŒber den Preis der WohnflĂ€che aussagen.
Gilt die Mietpreisbremse fĂŒr meine Wohnung â und in welchen StĂ€dten?

Symbolbild â KI-generiert / MonsterDealz
Ob die Mietpreisbremse fĂŒr eure Adresse gilt, entscheidet allein die Landesverordnung eures Bundeslandes. Nach der Auswertung des Bundesinstituts fĂŒr Bau-, Stadt- und Raumforschung mit Stand Januar 2026 sind bundesweit 814 Gemeinden von Mietpreisbremse und/oder abgesenkter Kappungsgrenze erfasst; die Mietpreisbremse selbst gilt in 752 Gemeinden.
In diesen Gebieten leben laut BBSR 30,9 Millionen Menschen, also 37 Prozent der Bevölkerung. In Hamburg und Berlin sind es 100 Prozent der Landesbevölkerung, in Bremen 83 Prozent, in Bayern 47 Prozent. 14 der 16 BundeslĂ€nder haben Gebiete ausgewiesen â Ausnahmen sind das Saarland und Sachsen-Anhalt. Schleswig-Holstein hat nur eine abgesenkte Kappungsgrenze, aber keine Mietpreisbremse.
Wie stark sich die Kulisse bewegt, zeigt Bayern: Nach der Neufassung der Mieterschutzverordnung vom 16. Dezember 2025 gilt die Mietpreisbremse dort seit dem 1. Januar 2026 in 285 statt bisher 208 StĂ€dten und Gemeinden â 100 kamen neu dazu, 23 fielen heraus. Auch diese Verordnung lĂ€uft am 31. Dezember 2029 aus.
Praktische Konsequenz: Eine Liste aus dem Vorjahr ist wertlos. PrĂŒft die aktuell geltende Verordnung eures Landes, und zwar fĂŒr die Gemeinde, nicht fĂŒr den Landkreis.
Wie berechnet ihr die ortsĂŒbliche Vergleichsmiete und die zulĂ€ssige Miete?
Die Rechnung hat zwei Schritte: ortsĂŒbliche Vergleichsmiete je Quadratmeter ermitteln, dann 10 Prozent aufschlagen. Die ortsĂŒbliche Vergleichsmiete ist laut Justizministerium die anhand der tatsĂ€chlichen Marktlage ermittelte oder daran orientierte Durchschnittsmiete fĂŒr vergleichbare Wohnungen â âvergleichbar“ heiĂt: Ă€hnliche Art, GröĂe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
Die Werte liefert in der Regel der Mietspiegel der Gemeinde: Er ordnet eure Wohnung ĂŒber Baujahr, GröĂe und Ausstattung in eine Spanne ein, deren Mittelwert der Ausgangspunkt ist.
| Rechenschritt | Beispielwert | Ergebnis |
|---|---|---|
| WohnflĂ€che | 65 Quadratmeter | AusgangsgröĂe |
| OrtsĂŒbliche Vergleichsmiete | 11,00 Euro je Quadratmeter | 715,00 Euro |
| Zuschlag nach § 556d BGB | 10 Prozent | 786,50 Euro |
Eigenes Rechenbeispiel mit frei gewĂ€hlten Werten, um die Systematik zu zeigen. Die 10-Prozent-Grenze stammt aus § 556d BGB; der Quadratmeterpreis ist kein Marktwert, sondern eine Annahme. MaĂgeblich ist immer der Mietspiegel eurer Gemeinde.
Liegt die verlangte Nettokaltmiete ĂŒber diesem Wert, ist sie nicht automatisch unzulĂ€ssig â erst mĂŒsst ihr die Ausnahmen ausschlieĂen.
Welche Ausnahmen gibt es bei der Mietpreisbremse?

Symbolbild â KI-generiert / MonsterDealz
Es gibt drei praktisch relevante Ausnahmen, und zwei davon stehen in § 556f BGB: Die Mietpreisbremse gilt nicht fĂŒr eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird, und nicht fĂŒr die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Die dritte Ausnahme ist die Vormiete nach § 556e BGB.
Die Vormieten-Regel wirkt oft am stĂ€rksten: Lag die Miete des Vormieters bereits ĂŒber der zulĂ€ssigen Grenze, darf der Vermieter diese Höhe weiter verlangen. Mietminderungen und Mieterhöhungen, die im letzten Jahr vor dem Ende des alten MietverhĂ€ltnisses vereinbart wurden, bleiben dabei auĂer Betracht.
| Ausnahme | Rechtsgrundlage | Kernbedingung |
|---|---|---|
| Neubau | § 556f BGB | Erstmals genutzt und vermietet nach dem 1. Oktober 2014 |
| Umfassende Modernisierung | § 556f BGB | Nur die erste Vermietung danach |
| Höhere Vormiete | § 556e BGB | Vormiete lag bereits ĂŒber der zulĂ€ssigen Grenze |
| Modernisierung vor Mietbeginn | § 556e BGB | DurchgefĂŒhrt in den letzten drei Jahren |
Ausnahmen nach dem Gesetzeswortlaut der §§ 556e und 556f BGB, abgerufen am 13. September 2026. âUmfassend“ ist ein Rechtsbegriff und keine Frage des Aufwands allein â im Streitfall entscheidet das Gericht.
Wurde in den drei Jahren vor Mietbeginn modernisiert, darf die zulĂ€ssige Miete zusĂ€tzlich um den Betrag steigen, der sich bei einer Modernisierungsumlage nach § 559 BGB ergĂ€be. Kleinere Renovierungen zĂ€hlen dafĂŒr nicht.
Wie rĂŒgt ihr einen VerstoĂ und holt zu viel gezahlte Miete zurĂŒck?
Ohne RĂŒge gibt es kein Geld zurĂŒck. § 556g BGB verlangt, dass ihr den VerstoĂ gegenĂŒber dem Vermieter rĂŒgt, und zwar in Textform; erst ab diesem Zeitpunkt lĂ€sst sich zu viel gezahlte Miete herausverlangen. RĂŒgt ihr spĂ€ter als 30 Monate nach Mietbeginn, könnt ihr nur die Miete zurĂŒckfordern, die nach dem Zugang der RĂŒge fĂ€llig geworden ist.
Die zweite HĂ€lfte des Paragrafen arbeitet fĂŒr euch: Der Vermieter muss euch schon vor Vertragsabschluss unaufgefordert Auskunft geben, wenn er sich auf eine Ausnahme stĂŒtzen will â ĂŒber die Vormiete, ĂŒber Modernisierungen in den letzten drei Jahren, ĂŒber die erste Nutzung nach dem 1. Oktober 2014 und ĂŒber die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.
Unterbleibt diese Auskunft, kann sich der Vermieter auf die Ausnahmen der §§ 556e und 556f BGB nicht berufen. Holt er sie nach, wirkt sie erst zwei Jahre spĂ€ter. Das ist der Hebel, an dem die meisten FĂ€lle tatsĂ€chlich entschieden werden â nicht an der Vergleichsmiete.
Die RĂŒge braucht keine BegrĂŒndung bis ins Detail, muss aber erkennen lassen, dass ihr die Miethöhe wegen der Mietpreisbremse beanstandet. FĂŒr die Formulierung und die PrĂŒfung der Vergleichsmiete sind Mieterverein oder Verbraucherzentrale die richtige Adresse.
Was ist an der angekĂŒndigten VerschĂ€rfung der Mietpreisbremse dran?

Symbolbild â KI-generiert / MonsterDealz
Hier lohnt es sich, zwei Vorhaben zu trennen. Beschlossen ist bereits ein Regierungsentwurf: Am 29. April 2026 hat die Bundesregierung den von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgelegten Entwurf âMietrecht II“ verabschiedet. Die BuĂgelder fĂŒr VerstöĂe gegen die Mietpreisbremse sind darin nicht enthalten.
Der Entwurf setzt an den Umgehungswegen an, ĂŒber die die Mietpreisbremse regelmĂ€Ăig ausgehebelt wird. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen Indexmieterhöhungen oberhalb von 3,0 Prozent jĂ€hrlich nur noch zur HĂ€lfte angerechnet werden. FĂŒr vollmöblierte Wohnungen soll eine Pauschale von 10 Prozent der Nettokaltmiete gelten, wenn der Möbelwert nicht berechnet wird. KurzzeitmietvertrĂ€ge sollen auf sechs Monate begrenzt werden, unter UmstĂ€nden verlĂ€ngerbar auf insgesamt acht. Die Wertgrenze fĂŒr die vereinfachte Modernisierungsumlage steigt von 10.000 auf 20.000 Euro.
Das zweite Vorhaben â die eigentliche Sanktionierung â liegt bei einer Expertenkommission. Sie hat am 16. September 2025 ihre Arbeit aufgenommen und soll bis zum 31. Dezember 2026 VorschlĂ€ge fĂŒr eine BuĂgeldregelung bei VerstöĂen gegen die Mietpreisbremse und fĂŒr eine Neufassung des Mietwucher-Tatbestands erarbeiten. Zum Auftakt sagte Bundesministerin Hubig: âWer die Mietpreisbremse ignoriert, dem mĂŒssen spĂŒrbare Konsequenzen drohen. Wer Wuchermieten verlangt, darf damit nicht durchkommen.“
Den Stand der Beratungen hat die Bundesregierung am 4. September 2026 im Bundestag mitgeteilt (Drucksache 21/7718): Die Gruppe befasst sich mit der Mietwucher-Vorschrift und mit der BuĂgeldbewehrung, berĂ€t aber vertraulich. Eine BuĂgeldhöhe oder ein Verfahren liegen damit bis heute nicht vor â wer von einer âschĂ€rferen Mietpreisbremse“ liest, liest ĂŒber eine AnkĂŒndigung, nicht ĂŒber geltendes Recht.
Was dagegen bereits gilt: Der Bundestag hat die Mietpreisbremse am 26. Juni 2025 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und GrĂŒnen bis Ende 2029 verlĂ€ngert (Drucksache 21/322).
Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, Mietendeckel und Mietwucher â wo ist der Unterschied?
Die vier Begriffe werden stĂ€ndig verwechselt, obwohl sie an vier verschiedenen Stellen ansetzen. Die Mietpreisbremse begrenzt den Einstiegspreis auf 10 Prozent ĂŒber der Vergleichsmiete, die abgesenkte Kappungsgrenze begrenzt die Erhöhung im laufenden Vertrag auf 15 statt 20 Prozent innerhalb von drei Jahren â so steht es in der bayerischen Mieterschutzverordnung, und so funktioniert es in allen LĂ€ndern mit entsprechender Verordnung.
Einen bundesweiten Mietendeckel â eine staatlich festgesetzte Obergrenze in Euro je Quadratmeter â gibt es dagegen nicht. Das Bundesrecht kennt nur die relative Grenze zur ortsĂŒblichen Vergleichsmiete.
Mietwucher ist der vierte Fall und das schĂ€rfste Schwert â nur greift es selten. Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz handelt ordnungswidrig, wer unter Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren RĂ€umen ein Entgelt fordert, das die ĂŒbliche Miete um mehr als 20 vom Hundert ĂŒbersteigt; die GeldbuĂe betrĂ€gt bis zu 50.000 Euro.
Genau an dieser HĂŒrde setzt die Kritik an. Der Bundesrat hat am 2. September 2025 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (Drucksache 21/1397), der das Tatbestandsmerkmal der âAusnutzung“ streichen und das BuĂgeld auf 100.000 Euro verdoppeln will. Die bisherige Regelung sei durch die Rechtsprechung âweitgehend wirkungslos geworden“, heiĂt es in der BegrĂŒndung. Der BuĂgeldrahmen ist seit 1993 unverĂ€ndert.
Mietpreisbremse: Vor- & Nachteile im Ăberblick
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Klare Obergrenze von 10 Prozent ĂŒber der Vergleichsmiete | Bis heute kein BuĂgeld bei VerstoĂ â die Durchsetzung liegt beim Mieter |
| Auskunftspflicht des Vermieters vor Vertragsschluss | Drei Ausnahmen, von denen die Vormiete besonders oft greift |
| Gilt in 752 Gemeinden mit 30,9 Millionen Einwohnern | In zwei BundeslÀndern gar nicht ausgewiesen |
| Planungssicherheit bis Ende 2029 | RĂŒckforderung erst ab der RĂŒge, nach 30 Monaten stark eingeschrĂ€nkt |
HĂ€ufige Fragen zur Mietpreisbremse
Ist die Mietpreisbremse fĂŒr meine konkrete Adresse bereits in Kraft?
Das hĂ€ngt an der Gemeinde, nicht an der StadtgröĂe. MaĂgeblich ist die aktuelle Rechtsverordnung eures Bundeslandes, die die erfassten Gemeinden namentlich auflistet â bundesweit 752 nach BBSR-Auswertung vom Januar 2026. Die Listen Ă€ndern sich bei jeder Neufassung: In Bayern kamen zum 1. Januar 2026 hundert Gemeinden dazu, 23 fielen heraus.
Wie wirkt sich eine Vormiete auf die zulÀssige neue Miete aus?
Sie kann die 10-Prozent-Grenze aushebeln. Lag die Miete des Vormieters bereits höher als die zulÀssige Miete, darf der Vermieter nach § 556e BGB bis zu dieser Höhe vereinbaren. Nicht mitgerechnet werden Mietminderungen und Mieterhöhungen, die im letzten Jahr vor Ende des alten MietverhÀltnisses vereinbart wurden.
Wie lange kann ich zu viel gezahlte Miete rĂŒckwirkend einfordern?
Nur ab dem Zugang eurer RĂŒge. Erfolgt die RĂŒge innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn, lĂ€sst sich die Ăberzahlung ab Mietbeginn herausverlangen; danach beschrĂ€nkt § 556g BGB den Anspruch auf die nach Zugang der RĂŒge fĂ€llig gewordene Miete. Wer wartet, verliert also bares Geld.
Welche Beweise muss ich sichern, um einen VerstoĂ zu rĂŒgen?
Vier Dokumente reichen meist: der unterschriebene Mietvertrag mit Datum und Nettokaltmiete, jede vorvertragliche Auskunft des Vermieters zu Vormiete, Neubau oder Modernisierung, der zum Mietbeginn gĂŒltige Mietspiegel und ein Nachweis der WohnflĂ€che. Die RĂŒge muss in Textform ergehen â eine E-Mail genĂŒgt, ein Telefonat nicht.
Was passiert, wenn der Vermieter die Mietpreisbremse ignoriert?
Zivilrechtlich ist die Vereinbarung insoweit unwirksam, als sie die zulĂ€ssige Miete ĂŒbersteigt, und ihr könnt das Zuviel zurĂŒckverlangen. Ein BuĂgeld droht dem Vermieter dabei nicht: Eine BuĂgeldbewehrung existiert bis heute nicht, sie wird erst von der Expertenkommission bis Ende 2026 vorbereitet.
Gilt die Mietpreisbremse fĂŒr möblierte Wohnungen?
GrundsĂ€tzlich ja, praktisch ist sie dort bisher schwer durchzusetzen, weil der Möblierungszuschlag nicht gesondert ausgewiesen werden muss. Genau das will der Regierungsentwurf âMietrecht II“ vom 29. April 2026 Ă€ndern: FĂŒr vollmöblierte Wohnungen soll eine Pauschale von 10 Prozent der Nettokaltmiete gelten, wenn der Möbelwert nicht berechnet wird.
Bis wann gilt die Mietpreisbremse?
Bis zum 31. Dezember 2029. § 556d BGB schreibt vor, dass eine Landesverordnung spĂ€testens mit Ablauf dieses Tages auĂer Kraft treten muss. Der Bundestag hat die VerlĂ€ngerung am 26. Juni 2025 beschlossen; zuvor war die Regelung bis Ende 2025 befristet.
Fazit: erst Verordnung prĂŒfen, dann rechnen, dann rĂŒgen
Die Mietpreisbremse ist gesichert, aber sie setzt sich nicht von selbst durch. Solange es kein BuĂgeld gibt, hĂ€ngt alles daran, dass ihr die Grenze selbst nachrechnet und rechtzeitig rĂŒgt â 30 Monate klingen lang, vergehen aber in einem MietverhĂ€ltnis schnell.
Drei Schritte in dieser Reihenfolge:
- Verordnung prĂŒfen: Steht eure Gemeinde in der aktuellen Landesverordnung? Ohne das greift die Regel gar nicht.
- Vergleichsmiete rechnen: Mietspiegelwert je Quadratmeter mal WohnflĂ€che, dann 10 Prozent aufschlagen â und die Ausnahmen aus §§ 556e und 556f BGB durchgehen.
- In Textform rĂŒgen: Vorher die AuskĂŒnfte des Vermieters sichern, danach Mieterverein oder Verbraucherzentrale einschalten.
MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die tĂ€glich geprĂŒfte SchnĂ€ppchen kuratiert und aktive Mitglieder ĂŒber das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt. Von unseren 1.180 veröffentlichten Magazin-Ratgebern drehen sich 23 um Miete, Wohnen, Heizen und Strom (eigene ZĂ€hlung aus unserer Beitragsdatenbank, Stand 13. September 2026). Steht die Miete, geht es an die Nebenkosten: Was seit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs nicht mehr in die Abrechnung gehört, welche Hilfen bei hohen Heizkosten geblieben sind, wann Wohngeld zusĂ€tzliche VergĂŒnstigungen auslöst und welche Vorgaben fĂŒr die Kurzzeitvermietung gelten, steht in den passenden Ratgebern. Die tagesaktuellen Angebote findet ihr wie immer auf MonsterDealz.