Kartenzahlung-Pflicht ab 2027: Was Klingbeil plant und was heute gilt
Das Bundesfinanzministerium will LĂ€den, Restaurants und Dienstleister verpflichten, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anzubieten â die Kartenzahlung-Pflicht soll ab 2027 gelten. Beschlossen ist sie noch nicht: Finanzminister Lars Klingbeil hat am 11. September 2026 nur Eckpunkte vorgelegt, der Gesetzentwurf soll bis Jahresende ins Kabinett. Wir zeigen, was geplant ist, was heute gilt und welche Rechte ihr an der Kasse schon jetzt habt. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in KĂŒrze
- Geplant ist keine reine Kartenpflicht, sondern mindestens eine digitale Bezahlart â Karte, Handy oder Smartwatch, der HĂ€ndler wĂ€hlt.
- Bisher gibt es nur Eckpunkte; Kabinettsbeschluss bis Ende 2026, Start frĂŒhestens 2027.
- Bargeld bleibt: âCash only“ soll verschwinden, âCard only“ wird damit nicht erlaubt.
- Schon heute verboten: AufschlĂ€ge fĂŒr Zahlungen mit Girocard oder Verbraucher-Kreditkarte (§ 270a BGB).
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Was plant das Finanzministerium bei der Kartenzahlung?

Symbolbild â KI-generiert / MonsterDealz
Die Kartenzahlungspflicht ist eine geplante gesetzliche Vorgabe, nach der jedes Unternehmen, das vor Ort kassiert, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten muss. So steht es in den Eckpunkten, die das Bundesfinanzministerium laut ZDFheute am 11. September 2026 an die anderen Ressorts verschickt hat.
Der Kernsatz des Papiers lautet laut Nachrichtenagentur dpa: Unternehmen sollen âĂŒberall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten“. Gemeint sind Handel, Gastronomie und Dienstleister â also BĂ€ckerei, Imbiss, Friseur, Kiosk und Kneipe genauso wie der Supermarkt.
Welche Bezahlart es wird, entscheidet der Betrieb selbst. Genannt werden handelsĂŒbliche Verfahren mit Karte, Handy oder Uhr. Eine Vorgabe steht aber fest: Mindestens ein europĂ€isches Verfahren muss dabei sein. Das zielt auf Systeme wie die Girocard oder das neue Bezahlverfahren Wero, das wir im Ratgeber Wero bezahlen erklĂ€rt haben.
FĂŒr euch als Kunden soll die Pflicht nichts kosten. Laut Eckpunkten sind weder Umsatzgrenzen noch ZusatzgebĂŒhren fĂŒr Kunden vorgesehen. Das Ziel beschreibt das Ministerium als echte Wahlfreiheit: Wer bar zahlen will, kann das weiter tun, wer mit Karte zahlen will, soll es kĂŒnftig ĂŒberall können.
Ab wann gilt die Kartenzahlung-Pflicht â und ist sie schon beschlossen?
Die Pflicht soll 2027 greifen, beschlossen ist sie aber nicht. Laut ZDFheute will das Ministerium den Gesetzentwurf noch 2026 durch das Kabinett bringen; danach mĂŒssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Der aktuelle Stand ist damit die frĂŒheste Stufe eines Gesetzes. Eckpunkte sind ein Positionspapier, kein Gesetzestext. Die Details â Ăbergangsfristen, HĂ€rtefĂ€lle, Kontrollen und mögliche BuĂgelder â stehen noch nicht fest. Ein genaues Startdatum wie der 1. Januar 2027 ist deshalb bisher nirgends festgelegt.
Wichtig fĂŒr die Einordnung ist ein zweites Vorhaben, das oft in einem Atemzug genannt wird: die Kassenpflicht. Das Bundesfinanzministerium hat dazu am 7. August 2026 einen Referentenentwurf veröffentlicht. Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr sollen danach ab dem 1. Januar 2028 eine elektronische Kasse mit Sicherheitseinrichtung nutzen mĂŒssen.
Wir haben den Entwurf durchgesehen: Eine Pflicht zur Kartenzahlung steht darin nicht. Beide Vorhaben verfolgen dasselbe Ziel â weniger Steuerhinterziehung â, laufen aber als getrennte Gesetze. Die 100.000-Euro-Grenze gilt nach heutigem Stand nur fĂŒr die Kassenpflicht.
Muss jeder Laden kĂŒnftig Kreditkarte, Girocard und Apple Pay annehmen?

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Nein â verlangt wird nach den Eckpunkten nur eine digitale Bezahlart, nicht alle. Ein CafĂ©, das ausschlieĂlich Girocard nimmt, wĂŒrde die Pflicht erfĂŒllen, auch wenn ihr dort weiterhin nicht mit Kreditkarte zahlen könnt.
Das ist der Punkt, an dem die Schlagzeile âKartenpflicht“ in die Irre fĂŒhrt. Eine Pflicht, Visa, Mastercard, American Express, PayPal und Apple Pay gleichzeitig zu akzeptieren, ist nicht geplant. Der Handelsverband Deutschland warnt laut dpa sogar ausdrĂŒcklich davor, dass eine Akzeptanzpflicht als Pflicht zur Annahme aller Karten verstanden wird.
In der Praxis dĂŒrfte die Girocard die Standardlösung werden. Sie ist ein europĂ€isches Verfahren, und die Debitkarte ist in Deutschland ohnehin das wichtigste bargeldlose Zahlungsmittel: Laut Deutscher Bundesbank liefen 2025 rund 26 Prozent aller Alltagszahlungen und 28 Prozent des Umsatzes ĂŒber die Debitkarte.
Wer mit dem Smartphone zahlt, profitiert trotzdem. Die meisten Terminals, die eine Girocard lesen, nehmen auch kontaktlose Zahlungen per Handy an â vorausgesetzt, eure Karte ist in der Wallet hinterlegt. Wie das technisch funktioniert und wo die Grenzen liegen, steht im Ratgeber kontaktlos bezahlen.
Eine Garantie fĂŒr eure Lieblingskarte bringt das Gesetz also nicht. Wer viel mit Kreditkarte zahlt, fĂ€hrt weiter gut damit, eine Girocard oder eine Debitkarte als RĂŒckfalllösung dabeizuhaben.
Wer ist von der Pflicht ausgenommen?
Ausgenommen werden sollen laut Eckpunkten nichtkommerzielle Organisationen, genannt sind Amateursportvereine und WohltĂ€tigkeitsverbĂ€nde. ZDFheute nennt zusĂ€tzlich Dorffeste und FlohmĂ€rkte; weitere HĂ€rtefallregeln werden noch geprĂŒft.
Das heiĂt konkret: Der Kuchenstand beim Vereinsfest, der Flohmarkttisch und die Tombola dĂŒrfen weiter nur Bargeld nehmen. FĂŒr den Imbiss neben dem Sportplatz gilt das dagegen nicht â er ist ein gewerblicher Betrieb.
Offen ist, wie weit die HĂ€rtefĂ€lle reichen. Denkbar sind Ausnahmen fĂŒr Orte ohne stabiles Mobilfunknetz oder fĂŒr Kleinstbetriebe, belegt ist davon aber noch nichts. Der Gastronomieverband DEHOGA fordert laut dpa ausreichende Ăbergangsregeln fĂŒr kleine und mittlere Betriebe. Wie lang diese Fristen werden, entscheidet sich erst im Gesetzentwurf.
Was gilt heute: Darf ein Laden nur Bargeld oder nur Karte nehmen?

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Heute darf ein GeschĂ€ft grundsĂ€tzlich selbst entscheiden, welche Zahlungsmittel es annimmt â ein âCash only“-Schild ist zulĂ€ssig, solange es vor dem Kauf gut sichtbar ist. Zugleich sind laut § 14 des Bundesbankgesetzes auf Euro lautende Banknoten âdas einzige unbeschrĂ€nkte gesetzliche Zahlungsmittel“.
Beides klingt widersprĂŒchlich, ist es aber nicht. Der Status als gesetzliches Zahlungsmittel bedeutet, dass ein GlĂ€ubiger Bargeld zur ErfĂŒllung einer Schuld grundsĂ€tzlich annehmen muss. HĂ€ndler und Kunden können aber vorher etwas anderes vereinbaren â und ein Schild an der TĂŒr gilt als solche Vereinbarung. Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat am 26. Januar 2021 entschieden, dass die Annahme von Bargeld aus GrĂŒnden des öffentlichen Interesses eingeschrĂ€nkt werden darf, wie LTO zum Rundfunkbeitrags-Fall berichtet.
Die Verbraucherzentralen sehen das strenger. In einem Forderungspapier vom 17. Dezember 2025 schreibt der vzbv: âNach der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale muss Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel fĂŒr Zahlungen ĂŒberall akzeptiert werden.“ Die VerbraucherschĂŒtzer fordern eine Annahmepflicht fĂŒr Handel, Gastronomie und Dienstleister mit Kundenkontakt.
Wie oft ihr an der Kasse tatsĂ€chlich scheitert, zeigt die Bundesbank-Studie fĂŒr 2025. Bargeld wurde vor Ort in 94 Prozent der FĂ€lle akzeptiert, bargeldlos zahlen konnten die Befragten in 86 Prozent der FĂ€lle â fĂŒnf Prozentpunkte mehr als 2023. Rund ein Viertel der Befragten wollte mindestens einmal bargeldlos zahlen und konnte es nicht.
Genau diese LĂŒcke will das Gesetz schlieĂen. FĂŒr den umgekehrten Fall â ein Laden nimmt nur noch Karte â enthalten die Eckpunkte laut Berichten den Grundsatz, dass Bargeld weiter akzeptiert werden soll. Ob daraus eine ausdrĂŒckliche Bargeld-Annahmepflicht wird, lĂ€sst das Papier bisher offen.
DĂŒrfen HĂ€ndler GebĂŒhren oder einen Mindestbetrag fĂŒr Kartenzahlung verlangen?
AufschlĂ€ge fĂŒr Kartenzahlung sind in Deutschland seit 2018 verboten. § 270a BGB erklĂ€rt jede Vereinbarung fĂŒr unwirksam, nach der ihr ein Entgelt fĂŒr eine SEPA-Lastschrift, eine SEPA-Ăberweisung oder eine Zahlungskarte zahlen sollt.
Bei Karten gilt das Verbot fĂŒr Zahlungen von Verbrauchern, soweit die EU-Verordnung ĂŒber Interbankenentgelte greift â bei Girocard und privaten Visa- oder Mastercard-Karten also praktisch immer. Firmenkreditkarten fallen nicht darunter. Verlangt ein Laden trotzdem â50 Cent fĂŒr Karte“, mĂŒsst ihr das nicht zahlen und könnt einen bereits gezahlten Aufschlag zurĂŒckfordern.
Einen Mindestbetrag fĂŒr Kartenzahlungen verbietet das Gesetz dagegen nicht. âKarte erst ab zehn Euro“ ist heute zulĂ€ssig, solange der Hinweis vor dem Einkauf sichtbar ist. Ob das nach der neuen Pflicht so bleibt, ist unklar: Die Eckpunkte sehen laut Berichten keine Umsatzgrenzen vor, ob damit auch MindestbetrĂ€ge je Einkauf gemeint sind, klĂ€rt erst der Gesetzestext.
FĂŒr die Betriebe sind die Kosten real. Die EU-Verordnung 2015/751 deckelt nur das Interbankenentgelt, das die HĂ€ndlerbank an die Kartenbank zahlt, auf 0,2 Prozent bei Verbraucher-Debitkarten und 0,3 Prozent bei Verbraucher-Kreditkarten. Terminalmiete und GebĂŒhren des Zahlungsdienstleisters kommen hinzu. DEHOGA-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrerin Jana Schimke weist laut dpa darauf hin, dass sich TransaktionsgebĂŒhren prozentual am Zahlungsbetrag bemessen.
Der Handelsverband HDE fordert deshalb, KartengebĂŒhren an Kunden weitergeben zu dĂŒrfen. DafĂŒr mĂŒsste allerdings § 270a BGB geĂ€ndert werden â und das steht in den Eckpunkten nicht. Nach heutigem Stand bleibt der Aufschlag verboten.
Warum will der Bund die Pflicht â und was sagen Handel und Gastronomie?

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Das Finanzministerium begrĂŒndet die Kartenzahlung-Pflicht mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung, GeldwĂ€sche und sonstige FinanzkriminalitĂ€t. Digitale Zahlungen hinterlassen einen Beleg bei Bank und Zahlungsdienstleister und lassen sich bei einer BetriebsprĂŒfung gegen die Kassendaten abgleichen, so die Argumentation laut ZDFheute.
Politisch ist der Plan keine Ăberraschung. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vom April 2025 vereinbart, dass im Alltag grundsĂ€tzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen â und zugleich zugesagt, Bargeld als gĂ€ngige Zahlungsform zu erhalten. Die Eckpunkte setzen diesen Satz jetzt um.
Die Kundschaft hat sich lĂ€ngst verschoben. Laut der Bundesbank-Studie âZahlungsverhalten in Deutschland 2025″ wurden erstmals mehr EinkĂ€ufe bargeldlos als bar bezahlt: 55 Prozent bargeldlos, 45 Prozent bar â sechs Prozentpunkte weniger Bargeld als 2023. Mobile Bezahlverfahren kamen auf 10 Prozent, ein Plus von vier Prozentpunkten. Befragt hat das Institut Forsa 6.070 Personen von September bis Dezember 2025.
Gleichzeitig hĂ€ngt die Mehrheit am Bargeld: 80 Prozent der Befragten halten es fĂŒr wichtig, weiter bar zahlen zu können. Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz sagt dazu: âEs ist ein zentrales Anliegen der Bundesbank, Bargeld als kostengĂŒnstiges, effizientes und inklusives Zahlungsmittel zu erhalten.“ Wer seine Ausgaben bewusst mit Scheinen steuert, etwa nach der Umschlagmethode, verliert durch den Plan also nichts.
Handel und Gastronomie reagieren skeptisch. HDE-Zahlungsexperte Ulrich BinneböĂel hĂ€lt gesetzliche Vorgaben laut dpa fĂŒr unnötig, weil sie nur zusĂ€tzliche BĂŒrokratie schafften â die meisten HĂ€ndler böten Kartenzahlung ohnehin an. Der DEHOGA verweist auf die GebĂŒhren und fordert Ăbergangsfristen. Beide VerbĂ€nde werden im weiteren Verfahren angehört.
MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die tĂ€glich geprĂŒfte SchnĂ€ppchen kuratiert und aktive Mitglieder ĂŒber das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt. FĂŒr unsere Leser zĂ€hlt deshalb vor allem der Teil, der beim Einkauf wirkt: kein Aufschlag, freie Wahl zwischen bar und digital â und an den Zahlen oben Ă€ndert sich bis zum Gesetzesbeschluss nichts.
Am Status des Bargelds Ă€ndert auch die geplante Neugestaltung der Scheine nichts: Laut EZB behalten alle bisherigen Euro-Banknoten ihren Wert und bleiben neben der neuen Serie im Umlauf, ĂŒber deren Design der EZB-Rat voraussichtlich Ende 2026 unter zehn EntwĂŒrfen entscheidet. Was zur Auswahl steht und wann die Scheine kommen, steht in unserem Ratgeber zu den neuen Euro-Banknoten.
Vor- & Nachteile im Ăberblick
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Kein âCash only“ mehr im Alltag | Nur eine digitale Bezahlart ist Pflicht |
| Bargeld bleibt ausdrĂŒcklich erhalten | Noch nicht beschlossen, Details offen |
| Keine ZusatzgebĂŒhren fĂŒr Kunden geplant | GebĂŒhren belasten kleine Betriebe |
| EuropÀisches Verfahren wird Pflicht | MindestbetrÀge bleiben vorerst möglich |
HĂ€ufige Fragen zur Kartenzahlung-Pflicht
Ab wann gilt die Pflicht zur Kartenzahlung?
Geplant ist 2027. Das Bundesfinanzministerium hat am 11. September 2026 Eckpunkte vorgelegt, der Gesetzentwurf soll noch 2026 ins Kabinett. Ein festes Startdatum gibt es noch nicht, und Bundestag und Bundesrat mĂŒssen erst zustimmen.
Wird Bargeld abgeschafft?
Nein. Die Eckpunkte verlangen eine digitale Bezahlmöglichkeit zusÀtzlich zum Bargeld. Euro-Banknoten bleiben laut § 14 Bundesbankgesetz das einzige unbeschrÀnkte gesetzliche Zahlungsmittel, und im Koalitionsvertrag haben Union und SPD zugesagt, Bargeld als gÀngige Zahlungsform zu erhalten.
Muss der Laden dann auch meine Kreditkarte annehmen?
Nicht zwingend. Der Betrieb muss nur eine digitale Bezahlart anbieten, darunter mindestens ein europĂ€isches Verfahren. Nimmt ein CafĂ© nur Girocard, erfĂŒllt es die Pflicht, auch wenn ihr mit Kreditkarte dort nicht zahlen könnt.
Darf ein HĂ€ndler GebĂŒhren fĂŒr Kartenzahlung verlangen?
Nein, jedenfalls nicht bei Girocard und privaten Kredit- und Debitkarten. § 270a BGB macht solche AufschlĂ€ge seit 2018 unwirksam. Einen Mindestbetrag fĂŒr Kartenzahlungen darf ein Laden heute dagegen festlegen, wenn er vorher gut sichtbar darauf hinweist.
Gilt die Pflicht auch fĂŒr FlohmĂ€rkte und Vereinsfeste?
Nach den Eckpunkten nicht. Ausgenommen sind nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine und WohltĂ€tigkeitsverbĂ€nde; genannt werden auch Dorffeste und FlohmĂ€rkte. Weitere HĂ€rtefallregeln prĂŒft das Ministerium noch.
Hat die Kartenpflicht etwas mit der Kassenpflicht zu tun?
Nur ĂŒber das gemeinsame Ziel, Steuerbetrug zu bekĂ€mpfen. Die Kassenpflicht steht in einem eigenen Referentenentwurf vom August 2026: elektronische Kasse fĂŒr Betriebe ab 100.000 Euro Jahresumsatz ab dem 1. Januar 2028. Eine Kartenzahlung-Pflicht enthĂ€lt dieser Entwurf nicht.
Was kann ich heute tun, wenn ein Laden nur Bargeld nimmt?
Rechtlich wenig, solange der Hinweis vor dem Kauf sichtbar war â das fĂ€llt unter die Vertragsfreiheit. Praktisch hilft Bargeld als Reserve oder eine Karte, mit der ihr am Automaten gebĂŒhrenfrei abhebt. Mit dem Smartphone geht das inzwischen oft auch ohne Karte, wie unser Ratgeber zum Geldabheben mit Apple Pay zeigt.
Fazit: Wahlfreiheit statt Kartenzwang
Die Kartenzahlung-Pflicht ist bisher ein Plan und kein Gesetz. Sie verlangt von HĂ€ndlern, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlart anzubieten â nicht jede Karte und nicht jede Wallet. Beschlossen werden soll sie bis Ende 2026, gelten frĂŒhestens 2027.
FĂŒr euch Ă€ndert sich bis dahin nichts, und schon heute gelten drei Regeln:
- Kein Aufschlag fĂŒr Kartenzahlung â bei Girocard und privaten Kreditkarten ist er unwirksam.
- âCash only“ und MindestbetrĂ€ge sind erlaubt, wenn der Hinweis vor dem Kauf sichtbar ist.
- Eine Girocard als RĂŒckfall deckt nach dem geplanten Gesetz die meisten Kassen ab.
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