Kartenzahlung-Pflicht ab 2027: Was Klingbeil plant und was heute gilt
Das Bundesfinanzministerium will Läden, Restaurants und Dienstleister verpflichten, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anzubieten – die Kartenzahlung-Pflicht soll ab 2027 gelten. Beschlossen ist sie noch nicht: Finanzminister Lars Klingbeil hat am 11. September 2026 nur Eckpunkte vorgelegt, der Gesetzentwurf soll bis Jahresende ins Kabinett. Wir zeigen, was geplant ist, was heute gilt und welche Rechte ihr an der Kasse schon jetzt habt. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Geplant ist keine reine Kartenpflicht, sondern mindestens eine digitale Bezahlart – Karte, Handy oder Smartwatch, der Händler wählt.
- Bisher gibt es nur Eckpunkte; Kabinettsbeschluss bis Ende 2026, Start frühestens 2027.
- Bargeld bleibt: „Cash only“ soll verschwinden, „Card only“ wird damit nicht erlaubt.
- Schon heute verboten: Aufschläge für Zahlungen mit Girocard oder Verbraucher-Kreditkarte (§ 270a BGB).
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Was plant das Finanzministerium bei der Kartenzahlung?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Die Kartenzahlungspflicht ist eine geplante gesetzliche Vorgabe, nach der jedes Unternehmen, das vor Ort kassiert, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten muss. So steht es in den Eckpunkten, die das Bundesfinanzministerium laut ZDFheute am 11. September 2026 an die anderen Ressorts verschickt hat.
Der Kernsatz des Papiers lautet laut Nachrichtenagentur dpa: Unternehmen sollen „überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten“. Gemeint sind Handel, Gastronomie und Dienstleister – also Bäckerei, Imbiss, Friseur, Kiosk und Kneipe genauso wie der Supermarkt.
Welche Bezahlart es wird, entscheidet der Betrieb selbst. Genannt werden handelsübliche Verfahren mit Karte, Handy oder Uhr. Eine Vorgabe steht aber fest: Mindestens ein europäisches Verfahren muss dabei sein. Das zielt auf Systeme wie die Girocard oder das neue Bezahlverfahren Wero, das wir im Ratgeber Wero bezahlen erklärt haben.
Für euch als Kunden soll die Pflicht nichts kosten. Laut Eckpunkten sind weder Umsatzgrenzen noch Zusatzgebühren für Kunden vorgesehen. Das Ziel beschreibt das Ministerium als echte Wahlfreiheit: Wer bar zahlen will, kann das weiter tun, wer mit Karte zahlen will, soll es künftig überall können.
Ab wann gilt die Kartenzahlung-Pflicht – und ist sie schon beschlossen?
Die Pflicht soll 2027 greifen, beschlossen ist sie aber nicht. Laut ZDFheute will das Ministerium den Gesetzentwurf noch 2026 durch das Kabinett bringen; danach müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Der aktuelle Stand ist damit die früheste Stufe eines Gesetzes. Eckpunkte sind ein Positionspapier, kein Gesetzestext. Die Details – Übergangsfristen, Härtefälle, Kontrollen und mögliche Bußgelder – stehen noch nicht fest. Ein genaues Startdatum wie der 1. Januar 2027 ist deshalb bisher nirgends festgelegt.
Wichtig für die Einordnung ist ein zweites Vorhaben, das oft in einem Atemzug genannt wird: die Kassenpflicht. Das Bundesfinanzministerium hat dazu am 7. August 2026 einen Referentenentwurf veröffentlicht. Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr sollen danach ab dem 1. Januar 2028 eine elektronische Kasse mit Sicherheitseinrichtung nutzen müssen.
Wir haben den Entwurf durchgesehen: Eine Pflicht zur Kartenzahlung steht darin nicht. Beide Vorhaben verfolgen dasselbe Ziel – weniger Steuerhinterziehung –, laufen aber als getrennte Gesetze. Die 100.000-Euro-Grenze gilt nach heutigem Stand nur für die Kassenpflicht.
Muss jeder Laden künftig Kreditkarte, Girocard und Apple Pay annehmen?

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Nein – verlangt wird nach den Eckpunkten nur eine digitale Bezahlart, nicht alle. Ein Café, das ausschließlich Girocard nimmt, würde die Pflicht erfüllen, auch wenn ihr dort weiterhin nicht mit Kreditkarte zahlen könnt.
Das ist der Punkt, an dem die Schlagzeile „Kartenpflicht“ in die Irre führt. Eine Pflicht, Visa, Mastercard, American Express, PayPal und Apple Pay gleichzeitig zu akzeptieren, ist nicht geplant. Der Handelsverband Deutschland warnt laut dpa sogar ausdrücklich davor, dass eine Akzeptanzpflicht als Pflicht zur Annahme aller Karten verstanden wird.
In der Praxis dürfte die Girocard die Standardlösung werden. Sie ist ein europäisches Verfahren, und die Debitkarte ist in Deutschland ohnehin das wichtigste bargeldlose Zahlungsmittel: Laut Deutscher Bundesbank liefen 2025 rund 26 Prozent aller Alltagszahlungen und 28 Prozent des Umsatzes über die Debitkarte.
Wer mit dem Smartphone zahlt, profitiert trotzdem. Die meisten Terminals, die eine Girocard lesen, nehmen auch kontaktlose Zahlungen per Handy an – vorausgesetzt, eure Karte ist in der Wallet hinterlegt. Wie das technisch funktioniert und wo die Grenzen liegen, steht im Ratgeber kontaktlos bezahlen.
Eine Garantie für eure Lieblingskarte bringt das Gesetz also nicht. Wer viel mit Kreditkarte zahlt, fährt weiter gut damit, eine Girocard oder eine Debitkarte als Rückfalllösung dabeizuhaben.
Wer ist von der Pflicht ausgenommen?
Ausgenommen werden sollen laut Eckpunkten nichtkommerzielle Organisationen, genannt sind Amateursportvereine und Wohltätigkeitsverbände. ZDFheute nennt zusätzlich Dorffeste und Flohmärkte; weitere Härtefallregeln werden noch geprüft.
Das heißt konkret: Der Kuchenstand beim Vereinsfest, der Flohmarkttisch und die Tombola dürfen weiter nur Bargeld nehmen. Für den Imbiss neben dem Sportplatz gilt das dagegen nicht – er ist ein gewerblicher Betrieb.
Offen ist, wie weit die Härtefälle reichen. Denkbar sind Ausnahmen für Orte ohne stabiles Mobilfunknetz oder für Kleinstbetriebe, belegt ist davon aber noch nichts. Der Gastronomieverband DEHOGA fordert laut dpa ausreichende Übergangsregeln für kleine und mittlere Betriebe. Wie lang diese Fristen werden, entscheidet sich erst im Gesetzentwurf.
Was gilt heute: Darf ein Laden nur Bargeld oder nur Karte nehmen?

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Heute darf ein Geschäft grundsätzlich selbst entscheiden, welche Zahlungsmittel es annimmt – ein „Cash only“-Schild ist zulässig, solange es vor dem Kauf gut sichtbar ist. Zugleich sind laut § 14 des Bundesbankgesetzes auf Euro lautende Banknoten „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“.
Beides klingt widersprüchlich, ist es aber nicht. Der Status als gesetzliches Zahlungsmittel bedeutet, dass ein Gläubiger Bargeld zur Erfüllung einer Schuld grundsätzlich annehmen muss. Händler und Kunden können aber vorher etwas anderes vereinbaren – und ein Schild an der Tür gilt als solche Vereinbarung. Der Europäische Gerichtshof hat am 26. Januar 2021 entschieden, dass die Annahme von Bargeld aus Gründen des öffentlichen Interesses eingeschränkt werden darf, wie LTO zum Rundfunkbeitrags-Fall berichtet.
Die Verbraucherzentralen sehen das strenger. In einem Forderungspapier vom 17. Dezember 2025 schreibt der vzbv: „Nach der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale muss Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel für Zahlungen überall akzeptiert werden.“ Die Verbraucherschützer fordern eine Annahmepflicht für Handel, Gastronomie und Dienstleister mit Kundenkontakt.
Wie oft ihr an der Kasse tatsächlich scheitert, zeigt die Bundesbank-Studie für 2025. Bargeld wurde vor Ort in 94 Prozent der Fälle akzeptiert, bargeldlos zahlen konnten die Befragten in 86 Prozent der Fälle – fünf Prozentpunkte mehr als 2023. Rund ein Viertel der Befragten wollte mindestens einmal bargeldlos zahlen und konnte es nicht.
Genau diese Lücke will das Gesetz schließen. Für den umgekehrten Fall – ein Laden nimmt nur noch Karte – enthalten die Eckpunkte laut Berichten den Grundsatz, dass Bargeld weiter akzeptiert werden soll. Ob daraus eine ausdrückliche Bargeld-Annahmepflicht wird, lässt das Papier bisher offen.
Dürfen Händler Gebühren oder einen Mindestbetrag für Kartenzahlung verlangen?
Aufschläge für Kartenzahlung sind in Deutschland seit 2018 verboten. § 270a BGB erklärt jede Vereinbarung für unwirksam, nach der ihr ein Entgelt für eine SEPA-Lastschrift, eine SEPA-Überweisung oder eine Zahlungskarte zahlen sollt.
Bei Karten gilt das Verbot für Zahlungen von Verbrauchern, soweit die EU-Verordnung über Interbankenentgelte greift – bei Girocard und privaten Visa- oder Mastercard-Karten also praktisch immer. Firmenkreditkarten fallen nicht darunter. Verlangt ein Laden trotzdem „50 Cent für Karte“, müsst ihr das nicht zahlen und könnt einen bereits gezahlten Aufschlag zurückfordern.
Einen Mindestbetrag für Kartenzahlungen verbietet das Gesetz dagegen nicht. „Karte erst ab zehn Euro“ ist heute zulässig, solange der Hinweis vor dem Einkauf sichtbar ist. Ob das nach der neuen Pflicht so bleibt, ist unklar: Die Eckpunkte sehen laut Berichten keine Umsatzgrenzen vor, ob damit auch Mindestbeträge je Einkauf gemeint sind, klärt erst der Gesetzestext.
Für die Betriebe sind die Kosten real. Die EU-Verordnung 2015/751 deckelt nur das Interbankenentgelt, das die Händlerbank an die Kartenbank zahlt, auf 0,2 Prozent bei Verbraucher-Debitkarten und 0,3 Prozent bei Verbraucher-Kreditkarten. Terminalmiete und Gebühren des Zahlungsdienstleisters kommen hinzu. DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke weist laut dpa darauf hin, dass sich Transaktionsgebühren prozentual am Zahlungsbetrag bemessen.
Der Handelsverband HDE fordert deshalb, Kartengebühren an Kunden weitergeben zu dürfen. Dafür müsste allerdings § 270a BGB geändert werden – und das steht in den Eckpunkten nicht. Nach heutigem Stand bleibt der Aufschlag verboten.
Warum will der Bund die Pflicht – und was sagen Handel und Gastronomie?

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Das Finanzministerium begründet die Kartenzahlung-Pflicht mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und sonstige Finanzkriminalität. Digitale Zahlungen hinterlassen einen Beleg bei Bank und Zahlungsdienstleister und lassen sich bei einer Betriebsprüfung gegen die Kassendaten abgleichen, so die Argumentation laut ZDFheute.
Politisch ist der Plan keine Überraschung. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vom April 2025 vereinbart, dass im Alltag grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen – und zugleich zugesagt, Bargeld als gängige Zahlungsform zu erhalten. Die Eckpunkte setzen diesen Satz jetzt um.
Die Kundschaft hat sich längst verschoben. Laut der Bundesbank-Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025″ wurden erstmals mehr Einkäufe bargeldlos als bar bezahlt: 55 Prozent bargeldlos, 45 Prozent bar – sechs Prozentpunkte weniger Bargeld als 2023. Mobile Bezahlverfahren kamen auf 10 Prozent, ein Plus von vier Prozentpunkten. Befragt hat das Institut Forsa 6.070 Personen von September bis Dezember 2025.
Gleichzeitig hängt die Mehrheit am Bargeld: 80 Prozent der Befragten halten es für wichtig, weiter bar zahlen zu können. Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz sagt dazu: „Es ist ein zentrales Anliegen der Bundesbank, Bargeld als kostengünstiges, effizientes und inklusives Zahlungsmittel zu erhalten.“ Wer seine Ausgaben bewusst mit Scheinen steuert, etwa nach der Umschlagmethode, verliert durch den Plan also nichts.
Handel und Gastronomie reagieren skeptisch. HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel hält gesetzliche Vorgaben laut dpa für unnötig, weil sie nur zusätzliche Bürokratie schafften – die meisten Händler böten Kartenzahlung ohnehin an. Der DEHOGA verweist auf die Gebühren und fordert Übergangsfristen. Beide Verbände werden im weiteren Verfahren angehört.
MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und aktive Mitglieder über das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt. Für unsere Leser zählt deshalb vor allem der Teil, der beim Einkauf wirkt: kein Aufschlag, freie Wahl zwischen bar und digital – und an den Zahlen oben ändert sich bis zum Gesetzesbeschluss nichts.
Am Status des Bargelds ändert auch die geplante Neugestaltung der Scheine nichts: Laut EZB behalten alle bisherigen Euro-Banknoten ihren Wert und bleiben neben der neuen Serie im Umlauf, über deren Design der EZB-Rat voraussichtlich Ende 2026 unter zehn Entwürfen entscheidet. Was zur Auswahl steht und wann die Scheine kommen, steht in unserem Ratgeber zu den neuen Euro-Banknoten.
Auf EU-Ebene läuft die Debatte in die entgegengesetzte Richtung: Dort wird im selben Gesetzespaket, das den digitalen Euro regelt, eine Annahmepflicht für Bargeld verhandelt. Der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat diesen Teil am 23. Juni 2026 mit 46 zu 4 Stimmen angenommen — deutlicher als den digitalen Euro selbst. Wie weit das Verfahren ist, haben wir im Ratgeber zum digitalen Euro aufgeschlüsselt.
Nachtrag zum Kassengesetz: Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 23. September 2026 beschlossen und dabei eine Ausnahme ergänzt, die im Referentenentwurf noch fehlte — wer im Jahr weniger als 12.000 Euro Barumsatz hat, braucht keine elektronische Kasse. Ab 2028 soll außerdem der Papierbon durch einen digitalen Beleg ersetzt werden; die Einzelheiten stehen im Ratgeber zu Kassengesetz und digitaler Kassenbon.
Für viele Läden dürfte die Wahl auf die girocard fallen, weil sie ohnehin verbreitet ist: Laut EURO Kartensysteme wurde sie im ersten Halbjahr 2026 rund 4,21 Milliarden Mal eingesetzt, an 1,397 Millionen Terminals. Was die Karte kann und was sie kostet, erklären wir im Ratgeber zur girocard.
Vor- & Nachteile im Überblick
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Kein „Cash only“ mehr im Alltag | Nur eine digitale Bezahlart ist Pflicht |
| Bargeld bleibt ausdrücklich erhalten | Noch nicht beschlossen, Details offen |
| Keine Zusatzgebühren für Kunden geplant | Gebühren belasten kleine Betriebe |
| Europäisches Verfahren wird Pflicht | Mindestbeträge bleiben vorerst möglich |
Häufige Fragen zur Kartenzahlung-Pflicht
Ab wann gilt die Pflicht zur Kartenzahlung?
Geplant ist 2027. Das Bundesfinanzministerium hat am 11. September 2026 Eckpunkte vorgelegt, der Gesetzentwurf soll noch 2026 ins Kabinett. Ein festes Startdatum gibt es noch nicht, und Bundestag und Bundesrat müssen erst zustimmen.
Wird Bargeld abgeschafft?
Nein. Die Eckpunkte verlangen eine digitale Bezahlmöglichkeit zusätzlich zum Bargeld. Euro-Banknoten bleiben laut § 14 Bundesbankgesetz das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, und im Koalitionsvertrag haben Union und SPD zugesagt, Bargeld als gängige Zahlungsform zu erhalten.
Muss der Laden dann auch meine Kreditkarte annehmen?
Nicht zwingend. Der Betrieb muss nur eine digitale Bezahlart anbieten, darunter mindestens ein europäisches Verfahren. Nimmt ein Café nur Girocard, erfüllt es die Pflicht, auch wenn ihr mit Kreditkarte dort nicht zahlen könnt.
Darf ein Händler Gebühren für Kartenzahlung verlangen?
Nein, jedenfalls nicht bei Girocard und privaten Kredit- und Debitkarten. § 270a BGB macht solche Aufschläge seit 2018 unwirksam. Einen Mindestbetrag für Kartenzahlungen darf ein Laden heute dagegen festlegen, wenn er vorher gut sichtbar darauf hinweist.
Gilt die Pflicht auch für Flohmärkte und Vereinsfeste?
Nach den Eckpunkten nicht. Ausgenommen sind nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine und Wohltätigkeitsverbände; genannt werden auch Dorffeste und Flohmärkte. Weitere Härtefallregeln prüft das Ministerium noch.
Hat die Kartenpflicht etwas mit der Kassenpflicht zu tun?
Nur über das gemeinsame Ziel, Steuerbetrug zu bekämpfen. Die Kassenpflicht steht in einem eigenen Referentenentwurf vom August 2026: elektronische Kasse für Betriebe ab 100.000 Euro Jahresumsatz ab dem 1. Januar 2028. Eine Kartenzahlung-Pflicht enthält dieser Entwurf nicht.
Was kann ich heute tun, wenn ein Laden nur Bargeld nimmt?
Rechtlich wenig, solange der Hinweis vor dem Kauf sichtbar war – das fällt unter die Vertragsfreiheit. Praktisch hilft Bargeld als Reserve oder eine Karte, mit der ihr am Automaten gebührenfrei abhebt. Mit dem Smartphone geht das inzwischen oft auch ohne Karte, wie unser Ratgeber zum Geldabheben mit Apple Pay zeigt.
Fazit: Wahlfreiheit statt Kartenzwang
Die Kartenzahlung-Pflicht ist bisher ein Plan und kein Gesetz. Sie verlangt von Händlern, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlart anzubieten – nicht jede Karte und nicht jede Wallet. Beschlossen werden soll sie bis Ende 2026, gelten frühestens 2027.
Für euch ändert sich bis dahin nichts, und schon heute gelten drei Regeln:
- Kein Aufschlag für Kartenzahlung – bei Girocard und privaten Kreditkarten ist er unwirksam.
- „Cash only“ und Mindestbeträge sind erlaubt, wenn der Hinweis vor dem Kauf sichtbar ist.
- Eine Girocard als Rückfall deckt nach dem geplanten Gesetz die meisten Kassen ab.
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