Garantie-Label ab 27. September 2026: Was GARAN und der Gewährleistungshinweis bedeuten

Ab dem 27. September 2026 gilt in der ganzen EU ein Garantie-Label in zwei Teilen: ein Pflichthinweis zur gesetzlichen Gewährleistung, den jeder Händler zeigen muss, und das GARAN-Label, das eine kostenlose Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren mit ihrer Laufzeit in Jahren ausweist. Beide Labels schaffen keine neuen Rechte und verlängern die Gewährleistung nicht — sie machen sichtbar, was ihr beim Kauf ohnehin bekommt und was der Hersteller freiwillig obendrauf legt. Stand: September 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stichtag ist der 27. September 2026: Ab dann gelten die EU-Durchführungsverordnung 2025/1960 und die deutsche Umsetzung im EGBGB, verkündet am 5. Februar 2026.
  • Das Gewährleistungslabel ist Pflicht für jeden Händler, im Laden mindestens in DIN-A4-Größe, online farbig — es erinnert an mindestens zwei Jahre Gewährleistung.
  • Das GARAN-Label gibt es nur, wenn der Hersteller die ganze Ware kostenlos für mehr als zwei Jahre garantiert. Bezahlte Garantieverlängerungen, Händlergarantien und Teilgarantien bekommen es nie.
  • Fehlt das Label, heißt das nicht, dass es keine Garantie gibt: Der Händler muss es nur zeigen, wenn der Hersteller ihm die Angaben liefert.

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Was ist das neue Garantie-Label?

Unbedruckter Gerätekarton mit leerem Garantieheft und Kassenbon auf einem Holztisch

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Das Garantie-Label ist ein EU-weit einheitliches Kennzeichnungssystem aus zwei Teilen, dessen Gestaltung die Europäische Kommission in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025 festgelegt hat. Der erste Teil heißt amtlich „harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht“, im Alltag Gewährleistungslabel; der zweite heißt „harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie“ und trägt als Titel das Kunstwort GARAN.

Die Verordnung beschreibt die Rollenteilung selbst: Die Mitteilung ist ein obligatorischer Hinweis an der Verkaufsstelle, die Kennzeichnung betrifft eine freiwillige Garantie, mit der Hersteller die Haltbarkeit ihrer Waren zusichern. Beide Labels verweisen aufeinander, damit ihr den Unterschied zwischen dem Recht gegenüber dem Verkäufer und dem Versprechen des Herstellers auf einen Blick seht.

Gewährleistung und Garantie werden im Alltag ständig verwechselt, und genau dagegen richtet sich das System. Wer die Grundregeln — zwei Jahre, Beweislast, Nacherfüllung — noch einmal nachlesen will, findet sie in unserem Ratgeber Garantie und Gewährleistung. Dieser Artikel beschränkt sich auf das, was mit dem Label neu ist.

Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, in Brüssel meist „Empowering Consumers“ oder EmpCo-Richtlinie genannt. Sie hat die Verbraucherrechte-Richtlinie um einen neuen Artikel 22a ergänzt, der die Kommission beauftragt, Mitteilung und Kennzeichnung zu gestalten. Die Kommission hat dafür nach eigenen Angaben Interessenträger konsultiert und einen Feldversuch mit Verbrauchergruppen durchgeführt.

Ab wann gilt das Garantie-Label — und wer muss es zeigen?

Das Garantie-Label gilt ab dem 27. September 2026: Artikel 4 der Richtlinie 2024/825 verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre Umsetzung bis zum 27. März 2026 zu verkünden und ab dem 27. September 2026 anzuwenden, und Artikel 3 der Durchführungsverordnung übernimmt dasselbe Datum. Deutschland hat die Frist eingehalten, und zwar mit zwei getrennten Gesetzen.

Das Label selbst steht im Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts vom 3. Februar 2026, verkündet am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 28. Dessen Artikel 3 schreibt die neuen Pflichten in Artikel 246 und 246a des Einführungsgesetzes zum BGB, also in die Informationspflichten für den Ladenkauf und für den Fernabsatz. Laut Artikel 10 Absatz 3 tritt genau dieser Teil am 27. September 2026 in Kraft; der Rest des Gesetzes, darunter der neue Widerrufsbutton, gilt schon seit dem 19. Juni 2026.

Das zweite Gesetz ist das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG vom 12. Februar 2026 (Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 43). Es setzt den Teil der Richtlinie um, der Werbung betrifft — Umweltaussagen, Haltbarkeits- und Reparaturversprechen — und tritt ebenfalls am 27. September 2026 in Kraft. Das Label steht also nicht im Wettbewerbsrecht, sondern im Vertragsrecht.

Wer ist verpflichtet?

Verpflichtet ist der Unternehmer, der euch Ware verkauft — im Laden ebenso wie online. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland nennt ausdrücklich auch Waren mit digitalen Elementen wie Smartphones und Kopfhörer. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Lebens im Laden, die sofort erfüllt werden, etwa der Kauf von Lebensmitteln oder Medikamenten. Dieselbe Ausnahme nennt die Verbraucherzentrale, die beide Labels in ihrem Ratgeber zu Gewährleistung und Garantie bereits eingearbeitet hat.

Beim GARAN-Label kommt eine Bedingung hinzu: Der Händler muss es nur zeigen, wenn der Hersteller eine solche Garantie gewährt und ihm diese Angaben zur Verfügung stellt. Die Richtlinie sagt in Erwägungsgrund 26 ausdrücklich, dass der Händler nicht verpflichtet sein soll, etwa auf Hersteller-Websites aktiv danach zu suchen. Hersteller dürfen das Label auch selbst auf die Ware oder die Verpackung drucken.

Gewährleistungslabel: Was der Pflichthinweis zur Gewährleistung sagt

Kassentresen eines Fachgeschäfts mit einem blau-gelben Aushang an der Wand

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Das Gewährleistungslabel erinnert euch daran, dass die gesetzliche Gewährleistung EU-weit mindestens zwei Jahre dauert und nach nationalem Recht länger sein kann. So steht es im neuen Artikel 246 Absatz 1 Nummer 5 EGBGB, der die Mitteilung nach Anhang I der Verordnung 2025/1960 zwingend vorschreibt, und so fasst es auch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in seiner Mitteilung vom 11. September 2026 zusammen.

Inhaltlich nennt das Label laut EVZ fünf Dinge: dass die Gewährleistung für Neuware grundsätzlich mindestens zwei Jahre beträgt, dass die Dauer je nach EU-Land länger sein kann, wann der Verkäufer für einen Mangel haftet, wie er bei einem Mangel weiterhelfen muss und was ihr tun könnt, um eure Rechte durchzusetzen. Ein QR-Code führt zum Portal „Ihr Europa“ der EU mit Informationen in eurer Sprache und zu den nationalen Regeln.

Elisabeth Viering, Juristin beim EVZ Deutschland, ordnet den Nutzen so ein: „Das neue Gewährleistungslabel kann Verbrauchern dabei helfen, ihre Rechte besser zu erkennen und einzuschätzen – gerade wenn sie bei einem Händler in einem anderen EU-Land einkaufen“ (Stand: September 2026). Das ist der eigentliche Mehrwert: Wer in Frankreich oder Polen bestellt, sieht denselben Hinweis mit derselben Grafik.

Die Gestaltung ist nicht verhandelbar. Anhang I der Verordnung legt fest, dass keines der Elemente editierbar ist, und gibt die Farben vor: Pantone Reflex Blue (#003399) und Pantone Yellow, dazu Schwarz und Weiß. Im Laden darf der Aushang farbig oder schwarz-weiß sein und muss mindestens DIN A4 groß sein, größere Formate bis A1 sind erlaubt. Im Onlineshop muss die Mitteilung farbig erscheinen.

Merkmal Gewährleistungslabel GARAN-Label
Pflicht für jeden Händler Händler, wenn der Hersteller die Angaben liefert
Inhalt gesetzliche Rechte, mindestens 2 Jahre Herstellergarantie in Jahren
Bezug alle Waren des Geschäfts ein bestimmtes Modell
Mindestgröße im Laden DIN A4 95 × 100 mm
Online farbig, allgemeiner Hinweis farbig, beim Produkt, aufklappbar erlaubt

Gegenüberstellung nach Anhang I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 sowie Artikel 246 und 246a EGBGB in der ab 27. September 2026 geltenden Fassung. Im Laden dürfen beide Labels farbig oder schwarz-weiß sein.

Ein Punkt, den viele Händlerratgeber übergehen: Das Label schafft keine neuen Rechte. Das EVZ schreibt ausdrücklich, dass es bestehende gesetzliche Rechte nur leichter erkennbar macht. Wie ihr einen Mangel dann konkret beim Händler durchsetzt, zeigen wir am Beispiel der Amazon-Reklamation Schritt für Schritt.

GARAN-Label: Wann greift die Herstellergarantie statt Gewährleistung?

Leeres blau-gelbes Etikett auf der Seite eines Gerätekartons im Ladenregal

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Das GARAN-Label kennzeichnet eine Herstellergarantie, die drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt: Sie ist für euch kostenlos, sie deckt die gesamte Ware ab und sie läuft länger als zwei Jahre. So steht es wortgleich in Artikel 246 Absatz 1 Nummer 5a und Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11a EGBGB; fehlt auch nur eine der drei Bedingungen, gibt es kein GARAN-Label.

Inhaltlich ist die Garantie ein Haltbarkeitsversprechen. Das EU-Portal „Ihr Europa“ beschreibt es als Zusage, „dass die Ware die geforderten Funktionen und die geforderte Leistung bei normaler Verwendung während der angegebenen Dauer von Jahren beibehält“. Sonst muss der Hersteller die Ware kostenlos nachbessern oder ersetzen.

Juristisch ist das in Deutschland keine neue Figur. § 443 Absatz 2 BGB kennt die Haltbarkeitsgarantie seit Langem und enthält eine für euch günstige Vermutung: Tritt während der Garantiezeit ein Sachmangel auf, wird vermutet, dass er die Rechte aus der Garantie begründet. Anders als bei der Gewährleistung nach dem ersten Jahr müsst ihr also nicht beweisen, dass der Fehler von Anfang an im Gerät steckte.

Dazu kommt § 479 Absatz 3 BGB: Hat der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie übernommen, habt ihr gegen ihn während der Garantiezeit mindestens einen Anspruch auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatz. Die Garantieerklärung muss euch spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen, auf Papier oder als E-Mail.

So sieht das GARAN-Label aus

Das Label besteht laut Anhang II der Verordnung aus fünf festen Elementen: dem Titel GARAN, einem Häkchensymbol, einem Kalendersymbol für die Jahre, einem visuellen Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung und einem QR-Code. Am unteren Rand steht „Herstellergarantie in Jahren“ in allen Amtssprachen der EU. Editierbar sind nur drei Felder: die Garantiedauer in Jahren, der Name des Herstellers und die Modellkennung.

Gedruckt muss das Label mindestens 95 mal 100 Millimeter groß sein, die Jahreszahl steht dann in 80 Punkt Schriftgröße — sie ist das mit Abstand größte Element. Vorgeschrieben ist die Schriftart Inter. Online muss das Label farbig sein und darf geschachtelt angezeigt werden: Es muss dann beim ersten Mausklick, beim ersten Überfahren mit der Maus oder beim ersten Antippen vollständig erscheinen.

Wo ihr das GARAN-Label seht

Anders als der Gewährleistungshinweis hängt das GARAN-Label am einzelnen Produkt. Die Richtlinie nennt als Beispiele die Verpackung, das Regal, auf dem die Ware steht, und im Onlineshop die Stelle direkt neben dem Produktbild. Zusätzlich ändert der Gesetzgeber zum 27. September 2026 § 312j Absatz 2 BGB: Die GARAN-Angaben gehören dann zu den Informationen, die euch im Onlineshop unmittelbar vor dem Bestellknopf klar und hervorgehoben angezeigt werden müssen.

Was das Garantie-Label nicht bedeutet

Das Garantie-Label verlängert die gesetzliche Gewährleistung nicht um einen einzigen Tag — sie bleibt in Deutschland bei zwei Jahren ab Übergabe nach § 438 Absatz 1 Nummer 3 BGB, und das GARAN-Label kommt nur obendrauf. Das EVZ betont, dass die Gewährleistung gegen den Verkäufer unabhängig davon besteht, ob ein Hersteller zusätzlich eine Garantie anbietet.

Das zweite Missverständnis ist gefährlicher: Ein fehlendes GARAN-Label beweist nicht, dass es keine Garantie gibt. Es gibt mindestens vier Fälle, in denen ein Produkt eine Garantie hat, aber kein Label tragen darf oder muss.

  • Teilgarantie: Deckt die Garantie nur ein Bauteil ab, etwa den Motor oder den Kompressor, ist das Label verboten. Laut dem EU-Portal „Ihr Europa“ für Unternehmen müsst ihr dann klar darauf hingewiesen werden, dass die Garantie nur für dieses Teil gilt.
  • Garantie bis zwei Jahre: Eine Herstellergarantie über 12 oder 24 Monate fällt nicht unter das Label, weil sie nicht über die Gewährleistung hinausreicht.
  • Händlergarantie: Das Label ist ausschließlich für Garantien des Herstellers vorgesehen. Eine Zusage des Shops fällt nicht darunter, egal wie lang sie ist.
  • Bezahlte Verlängerung: Alles, was ihr extra bezahlt — Garantieverlängerung, Geräteschutz, Schutzbrief —, ist nicht kostenlos und bekommt deshalb nie ein GARAN-Label.

Hinzu kommt der Fall, dass der Hersteller dem Händler die Angaben schlicht nicht liefert. Dann muss der Händler nichts zeigen. Die Garantie selbst gilt trotzdem, wenn der Hersteller sie gegeben hat.

Was unsere eigenen Deal-Titel darüber verraten

Wie oft genau diese Unterscheidung bisher fehlte, zeigt unsere eigene Beitragsdatenbank. MonsterDealz.de ist eine deutsche Deal-Community, die täglich geprüfte Schnäppchen kuratiert und aktive Mitglieder über das M-Coins-Bonusprogramm mit Amazon-Gutscheinen belohnt. In unserer Beitragsdatenbank tragen 80 Deal- und Userdeal-Titel das Wort Garantie (Stand: 19. September 2026). 19 davon warben mit einer Gerätegarantie von mehr als zwei Jahren, von drei bis zehn Jahren — aber nur ein einziger Titel sagte ausdrücklich, dass es eine Herstellergarantie ist.

Mindestens einer der 19 war eine Händleraktion mit „5 Jahre Garantie gratis“ auf Hausgeräte, ein weiterer eine „Langzeitgarantie“ über 48 Monate, bei der der Titel offenlässt, wer sie gibt. Der Rest der 80 Titel bestand aus Geld-zurück-, Zufriedenheits- und Gewinngarantien, die mit Haltbarkeit gar nichts zu tun haben. Ab dem 27. September 2026 wird die Frage nach dem Garantiegeber sichtbar beantwortet — jedenfalls dort, wo ein Label steht.

Garantie-Angebote vergleichen: GARAN, Händlergarantie und Garantieverlängerung

Zwei neutrale Waschmaschinen nebeneinander in einem Fachmarkt mit leeren Infokärtchen

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Für den Vergleich zählt vor allem, wer die Garantie gibt und ob sie Geld kostet: Das GARAN-Label steht laut EU-Kommission nur für eine kostenlose Herstellergarantie über die gesamte Ware und mehr als 2 Jahre. Alles andere müsst ihr selbst einordnen, und dafür helfen fünf Fragen.

  • Wer ist Garantiegeber? Hersteller, Händler oder ein Versicherer. Nur beim Hersteller gibt es das Label, nur gegen den Hersteller greift § 479 Absatz 3 BGB.
  • Was kostet sie? Kostenlos ist Pflichtbedingung für GARAN. Alles mit Preis ist ein Zusatzvertrag.
  • Was deckt sie ab? Die ganze Ware oder nur ein Bauteil. Teilgarantien sind legal, dürfen aber kein Label tragen.
  • Wie lange läuft sie über die zwei Jahre hinaus? Beim GARAN-Label steht die Zahl groß in der Mitte. Eine Garantie über drei Jahre bringt euch gegenüber der Gewährleistung ein Jahr zusätzlich, nicht drei.
  • Wie macht ihr sie geltend? Name und Anschrift des Garantiegebers und das Verfahren müssen nach § 479 Absatz 1 BGB in der Garantieerklärung stehen.

Eine bezahlte Garantieverlängerung ist damit leichter einzuordnen: Sie verkauft euch in den ersten zwei Jahren überwiegend ein Recht, das ihr durch die Gewährleistung ohnehin habt, und bekommt nie ein GARAN-Label. Wie ihr so ein Angebot an der Kasse durchrechnet, steht in unserem Ratgeber zur Garantieverlängerung. Wer schon einen Geräteschutz-Vertrag hat, findet Fristen und Sonderkündigungsrecht bei Wertgarantie kündigen.

Praktisch heißt das beim Vergleich zweier Geräte: Hat Modell A ein GARAN-Label mit fünf Jahren und Modell B keins, wisst ihr bei A, dass der Hersteller drei Jahre über die Gewährleistung hinaus kostenlos einsteht. Bei B wisst ihr nur, dass kein solches Versprechen an den Händler gemeldet wurde. Ein Blick in die Garantiebedingungen des Herstellers bleibt dann Pflicht, bevor ihr den Preisunterschied bewertet.

Auch bei B-Ware und aufbereiteten Geräten lohnt der Blick genau. Refurbisher geben häufig eigene Garantien, das sind aber Händlergarantien ohne GARAN-Label. Was dort gilt, steht in unseren Ratgebern B-Ware kaufen und Refurbished Smartphone kaufen.

Was sich ab 27. September 2026 noch ändert: Updates, Reparatur, Werbeaussagen

Mit dem Garantie-Label kommen am 27. September 2026 drei weitere Pflichtangaben, die ihr beim Kauf von Elektronik bemerken werdet. Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Februar 2026 ergänzt das EGBGB um Angaben zu Software-Updates, zum Reparierbarkeitswert und zu Ersatzteilen.

  • Software-Updates: Bei Waren mit digitalen Elementen muss der Händler die Mindestdauer nennen, für die der Hersteller Updates bereitstellt — als Zeitraum oder als Datum. Die Pflicht greift, sofern der Hersteller die Angabe liefert.
  • Reparierbarkeitswert: Wo die EU für eine Produktgruppe einen harmonisierten Reparierbarkeitswert festgelegt hat, muss der Händler ihn angeben.
  • Ersatzteile und Anleitungen: Gibt es keinen solchen Wert, muss der Händler über Verfügbarkeit, geschätzte Kosten und Bestellweg von Ersatzteilen, über Reparaturanleitungen und über Reparatureinschränkungen informieren, sofern der Hersteller ihm diese Angaben liefert.

Parallel verschärft das Dritte UWG-Änderungsgesetz die Regeln für Werbung. Neu auf der Liste der stets verbotenen Praktiken stehen unter Nummer 23d unter anderem die falsche Behauptung, eine Ware halte unter normalen Bedingungen eine bestimmte Zeit, die Präsentation einer Ware als reparierbar, obwohl sie es nicht ist, und ein Software-Update als notwendig darzustellen, das nur Funktionen verbessert.

Verboten sind ab dann auch Verkaufsmaßnahmen für Waren mit einem Merkmal, das ihre Haltbarkeit gezielt begrenzt, wenn der Unternehmer davon weiß — also geplante Obsoleszenz. Ebenso das Drängen, Betriebsstoffe wie Druckerpatronen früher zu ersetzen als technisch nötig, und die falsche Behauptung, fremde Ersatzteile oder fremdes Zubehör beeinträchtigten die Funktion.

Für Umweltwerbung gilt: Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ ohne nähere Erläuterung auf demselben Medium sind nur noch erlaubt, wenn der Unternehmer eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann, etwa über das EU-Umweltzeichen. Aussagen zur Klimaneutralität eines Produkts, die auf Kompensation beruhen, sind verboten, und Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch angebracht werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgesetzt sind. Bei weitverbreiteten grenzüberschreitenden Verstößen sind nach § 19 UWG künftig Bußgelder bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes möglich.

Garantie-Label: Vor- & Nachteile

Vorteile Nachteile
EU-weit identische Gestaltung — derselbe Hinweis im Laden in Deutschland wie im Onlineshop in Polen Kein Label bei Teilgarantien, Händlergarantien oder Garantien bis zwei Jahre
Herstellergarantie über mehr als zwei Jahre ist mit Jahreszahl in 80 Punkt auf einen Blick erkennbar Händler muss das Label nur zeigen, wenn der Hersteller ihm die Angaben liefert
Online muss das GARAN-Label unmittelbar vor dem Bestellknopf stehen Keine neuen Rechte, keine Verlängerung der zweijährigen Gewährleistung
Bezahlte Garantieverlängerungen können sich nicht mehr als gleichwertig tarnen Geschäfte des täglichen Lebens im Laden sind von der Hinweispflicht ausgenommen

Häufige Fragen zum Garantie-Label

Was ist die Beweislastumkehr nach 12 Monaten?

In den ersten zwölf Monaten nach Übergabe wird nach § 477 BGB vermutet, dass ein Mangel schon beim Kauf bestand — der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. Danach müsst ihr belegen, dass der Fehler von Anfang an angelegt war. Das Gewährleistungslabel erklärt, wann der Verkäufer haftet; bei einer Haltbarkeitsgarantie mit GARAN-Label hilft euch zusätzlich die Vermutung aus § 443 Absatz 2 BGB über die gesamte Garantiezeit. Alle Details stehen in unserem Ratgeber Garantie und Gewährleistung.

Gilt die Gewährleistung auch bei Gebrauchtwaren?

Ja, wenn ihr bei einem gewerblichen Händler kauft. Die Frist darf bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzt werden, aber nur, wenn ihr vor dem Kauf ausdrücklich darauf hingewiesen werdet und das gesondert vereinbart wird. Das Gewährleistungslabel gilt für alle Waren, die ein Unternehmer an Verbraucher verkauft, ein GARAN-Label werdet ihr bei Gebrauchtware dagegen kaum finden, weil es an eine Herstellergarantie gebunden ist.

Ist 5 Jahre Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Beim Kauf von Elektronik, Haushaltsgeräten und anderen beweglichen Sachen gelten in Deutschland zwei Jahre ab Übergabe. Fünf Jahre gibt es nur für Bauwerke und für Sachen, die für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangel verursacht haben. Steht auf einem Gerät „5 Jahre“, ist das eine Garantie — und nur wenn sie vom Hersteller kommt, kostenlos ist und die ganze Ware abdeckt, trägt sie ab dem 27. September 2026 das GARAN-Label.

Muss jedes Produkt ab dem 27. September ein GARAN-Label haben?

Nein. Das GARAN-Label ist nur dann Pflicht, wenn der Hersteller freiwillig eine passende Haltbarkeitsgarantie gibt und dem Händler die Angaben liefert. Pflicht für alle Händler ist nur der allgemeine Gewährleistungshinweis — im Laden als Aushang, online als Hinweis auf der Website.

Was passiert, wenn ein Händler das Label nicht zeigt?

Eure Rechte bleiben unberührt: Die Gewährleistung besteht kraft Gesetzes, und eine Herstellergarantie gilt, wenn sie gegeben wurde, auch ohne Label. Das fehlende Label ist ein Verstoß des Händlers gegen seine Informationspflicht, nicht euer Problem. Bei Käufen im EU-Ausland hilft euch das Europäische Verbraucherzentrum weiter, im Inland die Verbraucherzentrale eures Bundeslandes.

Bekomme ich die Garantiebedingungen schriftlich?

Ja. Nach § 479 Absatz 2 BGB muss euch die Garantieerklärung spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen, etwa auf Papier oder als E-Mail. Sie muss den Hinweis enthalten, dass eure gesetzlichen Rechte unentgeltlich sind und durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, dazu Name und Anschrift des Garantiegebers, das Verfahren und die Dauer.

Hat das Label etwas mit dem Widerrufsrecht zu tun?

Nein. Der Widerruf beim Onlinekauf funktioniert ohne Mangel und ohne Grund und ist ein eigenes Recht mit 14 Tagen Frist. Seit dem 19. Juni 2026 gibt es dafür im Onlineshop einen elektronischen Widerrufsbutton; Fristen und Ausnahmen stehen in unserem Ratgeber zum Widerrufsrecht beim Onlinekauf.

Fazit: Erst den Garantiegeber lesen, dann die Jahreszahl

Das Garantie-Label ab dem 27. September 2026 ändert an euren Rechten nichts, aber viel an deren Sichtbarkeit. Der blau-gelbe Gewährleistungshinweis erinnert in jedem Geschäft und Onlineshop an die zwei Jahre, die ihr ohnehin habt. Das GARAN-Label zeigt euch, welcher Hersteller wirklich länger als zwei Jahre kostenlos für die ganze Ware einsteht — und die große Zahl in der Mitte sagt, wie lange.

Umgekehrt gilt: Wo kein Label steht, fängt die Prüfung erst an. Teilgarantien, Händlergarantien und bezahlte Verlängerungen bleiben erlaubt, sie tragen nur kein Label. Wer das im Kopf behält, vergleicht Garantie-Angebote künftig schneller und ehrlicher. Tagesaktuelle Angebote auf Elektronik und Haushaltsgeräte findet ihr auf unserer Startseite.

Über den Autor

Florian Silbereis

Ich bin Florian, 44 Jahre alt, gelernter Fachinformatiker und Gründer von MonsterDealz.de. Seit über 17 Jahren spüre ich täglich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — mein Wissen daraus steckt im Ratgeber „Schnäppchen richtig jagen: Der Insider-Guide für smarte Online-Käufer“ (2026). Meine Spezialgebiete sind Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals, Tagesgeldkonten und das Finden echter Preisfehler bei großen Shops wie Amazon, MediaMarkt, Saturn und Otto. Mehr über mich: interlynx.de, unterwegs bin ich auch auf Mastodon. Habt ihr Fragen oder einen heißen Deal-Tipp? Schreibt mir gerne in den Kommentaren, PN,oder über die Kontaktseite.

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