DAZN Geld zurück: Anmeldefrist vorbei – was jetzt noch geht
Die Anmeldefrist für die DAZN-Sammelklage ist mit Ablauf des 25. September 2026 abgelaufen: Geld aus der Klage bekommen nur Kunden, die sich bis dahin ins Klageregister eingetragen haben. Die DAZN-Sammelklage ist eine Abhilfeklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands wegen der Preiserhöhungen von 2021 und 2022, mit der angemeldete Kunden die Aufschläge ohne eigenen Prozess zurückfordern. Ein Urteil gibt es noch nicht: Das Oberlandesgericht Hamm hat in der Verhandlung am 4. September 2026 erkennen lassen, dass es die einseitigen Erhöhungen für unwirksam hält, und will am 18. November 2026 entscheiden. Wir zeigen, was Angemeldete jetzt erwarten können, was Nachzügler noch tun können und wie viel realistisch drin ist. Stand: 27. September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Betroffen sind die Erhöhungen von August 2021 (11,99 auf 14,99 Euro) und August 2022 (14,99 auf 29,99 Euro im Monat).
- Die Anmeldefrist beim Bundesamt für Justiz ist mit Ablauf des 25. September 2026 abgelaufen, seitdem trägt das Amt niemanden mehr ins Register ein.
- Das Urteil des OLG Hamm ist für den 18. November 2026 angekündigt, Aktenzeichen I-12 VKl 1/24.
- Wer nicht angemeldet ist, profitiert von einem Erfolg nicht automatisch und kann nur noch auf eigenes Risiko selbst fordern.
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Wie bekommen DAZN-Kunden ihr Geld zurück?
Der Weg zum Geld führt über eine Sammelklage: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt seit dem 5. April 2024 vor dem Oberlandesgericht Hamm gegen DAZN Limited, laut Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz als Abhilfe- und Musterfeststellungsklage. Eine Abhilfeklage ist eine Sammelklage, bei der das Gericht den Anbieter direkt zur Zahlung an alle angemeldeten Verbraucher verurteilen kann — ohne dass jeder einzeln vor Gericht ziehen muss.
Der Haken steckt im Wort „angemeldet“. Zahlen muss DAZN im Erfolgsfall nur an Menschen, die im Klageregister eingetragen sind. Diese Tür ist seit dem 25. September 2026 zu: Wer sich bis dahin eingetragen hat, muss bis zum Urteil nichts weiter tun. Wer es verpasst hat, kann nur noch auf eigene Faust fordern — was das bedeutet, erklären wir weiter unten.
Laut vzbv hatten sich bis Anfang September 2026 bereits rund 4.500 Menschen angeschlossen. Einen Musterbrief an DAZN oder einen Anwalt brauchten die Angemeldeten dafür nicht: Die Anmeldung beim Bundesamt ersetzt beides.
Warum das Thema bei uns so präsent ist: In unserem Archiv stehen seit Januar 2022 17 Deal- und Ratgeber-Beiträge mit DAZN im Titel (eigene Auswertung der MonsterDealz-Beitragsdatenbank, Stand 11.09.2026). Kaum ein Streamingdienst hat seine Preise in dieser Zeit so oft geändert.
Welche DAZN-Preiserhöhungen sind betroffen?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Die Klage umfasst genau zwei Erhöhungen: laut vzbv-Pressemitteilung vom 4. September 2026 stieg das Monatsabo im August 2021 von 11,99 auf 14,99 Euro und im August 2022 von 14,99 auf 29,99 Euro. Beide Male hat DAZN die Preise in laufenden Verträgen angehoben, ohne dass die Kunden zugestimmt hatten.
| Erhöhung | Monatsabo | Jahresabo |
|---|---|---|
| August 2021 | 11,99 → 14,99 € | 119,99 → 149,99 € |
| August 2022 | 14,99 → 29,99 € | 149,99 → bis 299,99 € |
Preise laut vzbv und sammelklagen.de. Beim Jahresabo 2022 nennt eine ältere Seite der Verbraucherzentrale 274,99 Euro; der vzbv spricht von „bis zu 299,99 Euro“, weil DAZN damals mehrere Jahresvarianten hatte.
Der zweite Sprung war der größte: Das Monatsabo hat sich im Sommer 2022 praktisch verdoppelt. Er zählt allerdings nur für Verträge, die vor Februar 2022 geschlossen wurden — so steht es in den Abhilfezielen im Klageregister. Wer ab Februar 2022 neu eingestiegen ist, hat bereits den höheren Neukundenpreis akzeptiert.
Nicht Teil der Klage sind spätere Preisänderungen ab 2023 und die Preise für Neukunden. Wer erst 2024 oder 2025 zu DAZN gekommen ist, war von dieser Sammelklage von vornherein nicht erfasst. Die aktuellen Tarife und Aktionen sammeln wir unter DAZN-Angebote.
Ist die DAZN-Preiserhöhung rechtlich zulässig?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts nein: Das OLG Hamm hat am 4. September 2026 erkennen lassen, dass es die einseitigen Preiserhöhungen von 2021 und 2022 für unwirksam hält. Ein Urteil ist das aber noch nicht. Laut Verfahrensstand im Klageregister hat das Gericht die mündliche Verhandlung am 4. September geschlossen und die Verkündung einer Entscheidung auf Mittwoch, den 18. November 2026, 14 Uhr angesetzt (Aktenzeichen I-12 VKl 1/24).
Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen beim vzbv, formuliert es so: „Das Gericht hat in der Verhandlung erkennen lassen, dass es die einseitigen Preiserhöhungen von DAZN in 2021 und 2022 für unwirksam hält.“ (vzbv, 4. September 2026)
Der Kern des Streits sind die Preisanpassungsklauseln in den Geschäftsbedingungen. Der vzbv hält sie für unangemessen benachteiligend und intransparent, die Erhöhungen für Bestandskunden deshalb für rechtswidrig. Das Muster kennt ihr von anderen Diensten: Auch bei Netflix und bei Vodafone dreht sich die Diskussion darum, ob ein Anbieter den Preis ohne eure Zustimmung ändern darf.
Wichtig für die Einordnung: Wir geben den Stand des Verfahrens wieder, keine Rechtsberatung. Ob euer Fall erfasst ist oder sich eine eigene Forderung lohnt, klärt im Zweifel eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt.
Wie viel Geld gibt es von DAZN zurück?
Zurückgefordert wird die Differenz zwischen altem und erhöhtem Preis, und zwar für alle bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gezahlten Beträge, so steht es in den Abhilfezielen im Klageregister des Bundesamts für Justiz. Dazu kommen Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Eine Beispielrechnung für ein Monatsabo, das schon vor August 2021 lief und durchgehend bezahlt wurde, zeigt die Größenordnung für die beiden in der Klage genannten Jahre:
- August 2021 bis Juli 2022: 12 Monate × 3 Euro Aufschlag = 36 Euro
- August 2022 bis Juli 2023: 12 Monate × 18 Euro Aufschlag (29,99 statt 11,99 Euro) = 216 Euro
- Zusammen: 252 Euro plus Zinsen
Das ist unsere eigene Rechnung auf Grundlage der veröffentlichten Klageanträge, keine Zusage. Wer länger zu den erhöhten Preisen weitergezahlt hat, kann auf mehr kommen; wer zwischendurch gekündigt hat, auf weniger. Den genauen Betrag ermittelt im Erfolgsfall das Umsetzungsverfahren — und zwar nur für die Angemeldeten.
In mehreren Zeitungsberichten kursiert die Zahl „bis zu 1.320 Euro“, zugeschrieben der Stiftung Warentest. Auf der aktuellen Sammelklagen-FAQ von test.de (Stand 28. August 2026) haben wir diesen Betrag nicht gefunden; dort steht nur, dass die auf rechtswidrige Erhöhungen entfallenden Zahlungen erstattet werden. Wir nennen die 1.320 Euro deshalb nicht als Richtwert.
Kann man sich nach dem 25. September noch anmelden?

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz
In aller Regel nein. Nach § 46 VDuG ist eine Anmeldung nur bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Die Verhandlung wurde am 4. September 2026 geschlossen, der Registerschluss trat deshalb mit Ablauf des 25. September 2026 ein. Das Bundesamt für Justiz schreibt im Klageregister, dass in diesem Verfahren derzeit keine Eintragungen mehr erfolgen.
Eine kleine Hintertür nennt das Bundesamt selbst: Anmeldungen nimmt es weiter entgegen, über ihre Wirksamkeit wird aber erst später entschieden. Der Grund ist, dass das Gericht die mündliche Verhandlung bis zur Urteilsverkündung wiedereröffnen kann — dann würde sich der Registerschluss nach hinten verschieben. Darauf verlassen solltet ihr euch nicht: Ohne Wiedereröffnung bleibt eine späte Anmeldung wirkungslos. Laut dem Sammelklagen-Portal des vzbv ist ein Beitritt nach der Frist auch dann nicht mehr möglich, wenn das Verfahren in eine höhere Instanz geht.
Für alle, die sich rechtzeitig eingetragen haben, gilt jetzt:
- Bestätigung aufheben: Laut Bundesamt kommt nach der Eintragung eine schriftliche Bestätigung per Post. Fehlt sie, könnt ihr beim Bundesamt einen Auszug aus dem Verbandsklageregister anfordern.
- Belege sichern: Rechnungen aus dem DAZN-Konto oder Kontoauszüge ab 2021 aufbewahren — sie werden im Umsetzungsverfahren wichtig.
- Nichts zurücknehmen: Eine Rücknahme der Anmeldung war nach § 46 VDuG nur bis zum Fristende möglich. Ihr bleibt also dabei, und das ohne Prozesskostenrisiko.
- Adresse aktuell halten: Nach einem rechtskräftigen Urteil läuft die Auszahlung über einen vom Gericht bestellten Sachwalter; Post dazu geht an die im Register hinterlegte Anschrift.
Ein häufiger Irrtum: Eine Beschwerde bei DAZN oder ein eigener Widerspruch per E-Mail hat die Anmeldung nie ersetzt. Für die Sammelklage zählt allein der Eintrag im Register. Wie so ein Verfahren insgesamt abläuft, erklären wir auch am Beispiel der Schufa-Sammelklage.
Wer ist von der DAZN-Klage erfasst?
Anmelden konnten sich Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland, deren Vertrag mit DAZN Limited schon vor der jeweiligen Erhöhung bestand und die der Erhöhung nicht zugestimmt haben. So beschreibt es die Verbraucherzentrale; erfasst sind Monats- und Jahresabos.
- Ehemalige Kunden: Laut vzbv richtet sich die Klage an aktuelle und frühere Abonnenten. Entscheidend ist, dass ihr die erhöhten Beiträge gezahlt habt.
- Neukunden ab Februar 2022: für die Erhöhung 2022 nicht erfasst, weil sie den höheren Preis bei Vertragsschluss akzeptiert haben.
- Buchung über Sky, Amazon oder einen Telekom-Tarif: Die Klage richtet sich gegen DAZN Limited. Ob ein über einen Drittanbieter gebuchtes Abo darunterfällt, geht aus den Klageunterlagen nicht eindeutig hervor.
- Ausdrückliche Zustimmung: Wer der neuen Preisstruktur aktiv zugestimmt hat, etwa durch einen Wechsel in ein neues Paket, fällt laut Verbraucherzentrale nicht unter die Klage.
Die unterschiedlichen Preise für Bestandskunden und Neukunden sind hier also keine Randfrage, sondern der Schlüssel dazu, wer anspruchsberechtigt ist — in der Sammelklage genauso wie bei einer eigenen Forderung.
Frist verpasst: Was können Nicht-Angemeldete noch tun?
Wer nicht im Register steht, hat vom Urteil am 18. November 2026 keinen direkten Vorteil. Laut sammelklagen.de bindet die Entscheidung nur im Verhältnis zu den Angemeldeten. Der mögliche Anspruch auf Rückzahlung verschwindet dadurch aber nicht — er muss nur selbst durchgesetzt werden.
- Selbst bei DAZN fordern: Schriftlich die Differenzbeträge aus den Erhöhungen zurückverlangen, mit Vertragsbeginn, Abo-Art und Zahlungsbelegen. Ob DAZN darauf freiwillig zahlt, ist offen.
- Selbst klagen: Das ist möglich, aber dann tragt ihr Aufwand, Kosten und Prozessrisiko selbst. Ein Urteil des OLG Hamm zugunsten des vzbv wäre in so einem Verfahren ein starkes Argument, bindet ein anderes Gericht aber nicht.
- Vorher beraten lassen: Bei Beträgen von wenigen hundert Euro lohnt sich der Blick auf die Kosten. Eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsschutzversicherung kann einschätzen, ob sich der eigene Weg rechnet.
Entscheidend ist dabei die Verjährung, und die läuft für Nicht-Angemeldete ganz normal weiter — mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Was passiert mit der Verjährung?

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Für Angemeldete ist die Verjährung gestoppt: Nach § 204a BGB hemmt eine Abhilfeklage die Verjährung für Verbraucher, die ihren Anspruch zum Verbandsklageregister anmelden. Die Hemmung endet spätestens sechs Monate nach dem Ende der Teilnahme am Verfahren. Weil die Klage bereits 2024 eingereicht wurde, können so auch Ansprüche aus 2021 erhalten bleiben.
Für Nicht-Angemeldete gilt diese Hemmung nicht. Bei ihnen greift die Regelverjährung: drei Jahre nach § 195 BGB, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und man die Umstände kannte (§ 199 BGB). Nach dieser Regel wären Aufschläge aus 2021 Ende 2024 und Aufschläge aus 2022 Ende 2025 verjährt. Aufschläge, die ihr 2023 gezahlt habt, verjähren nach derselben Rechnung zum 31. Dezember 2026, spätere Zahlungen entsprechend später.
Wer auf eigene Faust fordern will, sollte also nicht bis nach dem Urteil im November warten und dann noch lange überlegen. Ein einfaches Schreiben an DAZN hält die Verjährung in der Regel nicht auf; dafür braucht es etwa eine Klage oder einen Mahnbescheid. Ob der Fristbeginn in eurem Fall später liegt, kann nur eine Rechtsberatung beurteilen.
Nach dem Urteil vom 18. November 2026 ist der Fall für die Angemeldeten noch nicht vorbei. Gegen ein Urteil des OLG ist grundsätzlich die Revision zum Bundesgerichtshof möglich. Erst wenn die Entscheidung rechtskräftig ist, folgt das Umsetzungsverfahren beim OLG Hamm, in dem die Rückzahlungen an die Angemeldeten verteilt werden. Realistisch fließt Geld also frühestens 2027.
Solltet ihr DAZN jetzt kündigen?
Für die Sammelklage müsst ihr nicht kündigen, und eine Kündigung schadet einer bestehenden Anmeldung auch nicht: Die Klage erfasst die Differenzbeträge aus den Erhöhungen 2021 und 2022, unabhängig davon, ob ihr heute noch Kunde seid. Ob sich das Abo zum aktuellen Preis lohnt, ist eine eigene Frage.
Das Monatsabo ist ohnehin monatlich kündbar, ein Sonderkündigungsrecht spielt dort kaum eine Rolle. Beim Jahresabo hängt der Ausstieg von den Vertragsbedingungen ab. Wie die Kündigung Schritt für Schritt funktioniert, auch bei Buchung über Sky oder Amazon, steht in unserer Anleitung DAZN kündigen.
Wer DAZN nur für einzelne Wettbewerbe braucht, fährt oft mit einem Wechsel je Saison günstiger. Einen Überblick über die Alternativen gibt unser Streamingdienste-Vergleich.
Vor- & Nachteile im Überblick
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Angemeldete tragen kein Prozesskostenrisiko | Anmeldefrist am 25. September 2026 abgelaufen |
| Gericht hält die Erhöhungen vorläufig für unwirksam | Noch kein Urteil, Revision möglich |
| Verjährung ist für Angemeldete gehemmt | Geld fließt realistisch frühestens 2027 |
| Angemeldete müssen bis zum Urteil nichts weiter tun | Nicht-Angemeldete müssen selbst fordern und klagen |
Häufige Fragen zu DAZN Geld zurück
Gibt es schon ein Urteil gegen DAZN?
Nein. Das OLG Hamm hat am 4. September 2026 verhandelt und erkennen lassen, dass es die Erhöhungen von 2021 und 2022 für unwirksam hält. Das Urteil soll am 18. November 2026 um 14 Uhr verkündet werden.
Kann ich mich jetzt noch zur DAZN-Sammelklage anmelden?
In aller Regel nicht. Die Frist nach § 46 VDuG endete mit Ablauf des 25. September 2026, drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung. Das Bundesamt für Justiz nimmt späte Anmeldungen zwar noch entgegen, wirksam würden sie aber nur, wenn das Gericht die Verhandlung wiedereröffnet.
Was kann ich tun, wenn ich die Frist verpasst habe?
Ihr könnt die Differenzbeträge selbst bei DAZN zurückfordern und notfalls selbst klagen, tragt dann aber Kosten und Risiko. Achtet auf die Verjährung: Nach der Regelverjährung verjähren Aufschläge aus 2023 zum 31. Dezember 2026, ältere Zahlungen sind in vielen Fällen schon verjährt.
Was kostet die Teilnahme?
Nichts. Die Eintragung beim Bundesamt für Justiz war kostenlos, und laut vzbv tragen die Angemeldeten kein Prozesskostenrisiko. Einen Anwalt brauchen sie nicht.
Wie viel Geld bekomme ich zurück?
Angemeldete bekommen im Erfolgsfall die Differenz zwischen altem und erhöhtem Preis plus Zinsen. Für ein Monatsabo, das vor August 2021 lief, sind es in den beiden Klagejahren nach unserer Rechnung 252 Euro. Der tatsächliche Betrag hängt von eurer Abo-Art und Laufzeit ab.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen?
Beim DAZN-Monatsabo ist das kaum relevant, weil es ohnehin monatlich kündbar ist. Beim Jahresabo kommt es auf die Vertragsbedingungen an. Eine Kündigung ist für die Sammelklage weder nötig noch schädlich.
Sind die Preiserhöhungen für Bestandskunden anders als für Neukunden?
Ja, und genau darum geht es in der Klage. Erfasst sind nur Bestandskunden, deren Vertrag vor der Erhöhung bestand. Wer ab Februar 2022 neu eingestiegen ist, hat den höheren Preis beim Abschluss akzeptiert und fällt für 2022 nicht darunter.
Zählt meine Anmeldung auch, wenn ich DAZN schon gekündigt habe?
Ja. Laut vzbv richtet sich die Klage an aktuelle und ehemalige Abonnenten, die die erhöhten Beiträge von 2021 oder 2022 gezahlt haben. Maßgeblich ist, was ihr damals bezahlt habt.
Fazit: Frist vorbei — jetzt zählt der 18. November
Die Anmeldung zur DAZN-Sammelklage ist mit Ablauf des 25. September 2026 geschlossen. Für die Angemeldeten sieht es gut aus: Das Gericht hat seine Tendenz offen gezeigt, sie tragen kein Kostenrisiko und müssen bis zum Urteil am 18. November 2026 nichts weiter tun.
Was jetzt noch sinnvoll ist:
- Angemeldet: Bestätigung und Zahlungsbelege aufheben, das Urteil am 18. November abwarten.
- Nicht angemeldet: Belege sammeln, selbst bei DAZN fordern und bei einer eigenen Klage die Verjährung zum 31. Dezember 2026 für Zahlungen aus 2023 im Blick behalten.
- Unsicher: Vor einer eigenen Klage Kosten und Chancen bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt prüfen lassen.
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