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Ein Zeitschriften-Abo ist eine der wenigen Anschaffungen, bei denen du am Ende mehr Geld hast als vorher. Denn der Wettbewerb um Abonnenten läuft in Deutschland fast vollständig über Prämien: Verrechnungsschecks, Amazon- oder BestChoice-Gutscheine, Sachprämien, gelegentlich sogar eine Barauszahlung, die den Abopreis übersteigt.
Hier sammeln wir alle Abo-Deals, die wir gegengerechnet haben – Prämienabos, Probeabos, Aktionspreis-Jahresabos und Aggregator-Angebote. Bei jedem steht dabei, was das Abo über die volle Laufzeit kostet, was die Prämie wirklich wert ist und was unterm Strich übrig bleibt.
Bei Prämienabos entscheidet eine einzige Zahl, ob sich der Abschluss lohnt – und die steht nie in der Werbung:
Effektivpreis = Abopreis für die Laufzeit − realistischer Prämienwert
Prämienabos rechnen sich fast immer im ersten Jahr und fast nie im zweiten. Der Verlag kalkuliert die Prämie als Kundenakquise – ab Jahr zwei zahlst du den regulären Preis ohne Zugabe.
Was sich bei Fristen und Kündigungsbutton konkret geändert hat, steht in unserem Beitrag Zeitschriften-Abos: Kündigungsfrist und Kündigungsbutton.
Die Prämienhöhe hängt weniger vom Titel ab als vom Vermarkter. In der Praxis findest du dieselbe Zeitschrift bei mehreren Anbietern mit sehr unterschiedlichen Zugaben:
Unser Rat: Vergleiche denselben Titel immer bei mindestens zwei Anbietern. Die Spanne bei der Prämie liegt regelmäßig bei 20 bis 40 Euro für dasselbe Abo.
Am höchsten liegen in der Regel die spezialisierten Prämienportale wie Leserwelt, Aboheld oder leser-werden, die häufig mit Verrechnungsschecks arbeiten. Verlagsdirektangebote sind zuverlässiger in der Abwicklung, aber meist etwas niedriger dotiert. Da sich die Prämie für denselben Titel um 20 bis 40 Euro unterscheiden kann, lohnt der Vergleich bei mindestens zwei Anbietern.
In den meisten Fällen ja – vorausgesetzt, du kündigst rechtzeitig. Übersteigt die Prämie den Abopreis, bekommst du fürs Lesen Geld. Ab dem zweiten Jahr entfällt die Prämie, der reguläre Preis bleibt: Dann kippt die Rechnung.
Ja. Prämienabos laufen fast immer über eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich, wenn nicht gekündigt wird. Übliche Frist: sechs Wochen zum Ende des Bezugszeitraums. Trage den Termin direkt bei Abschluss in den Kalender ein.
Nein. Nach § 309 Nr. 9 BGB ist eine stillschweigende Verlängerung in AGB nur zulässig, wenn der Vertrag danach unbefristet läuft und du ihn mit höchstens einem Monat Frist kündigen kannst. Klauseln über eine erneute Jahresbindung sind unwirksam.
Ein Scheck über einen festen Betrag, den du bei deiner Bank einreichst. Er ist die attraktivste Prämienform, weil der Wert eindeutig ist und keine Einlösebeschränkung besteht – anders als bei Gutscheinen, die an bestimmte Shops gebunden sind.
Häufigster Grund: Abonnent und Prämienempfänger müssen bei vielen Aktionen verschiedene Personen sein. Dazu kommen Sperrfristen – lief im selben Haushalt in den letzten sechs bis vierundzwanzig Monaten schon ein Abo desselben Verlags, entfällt der Anspruch.
Ja, im Fernabsatz gelten 14 Tage ab Erhalt der ersten Lieferung nach § 355 BGB. Bereits erhaltene Prämien musst du in diesem Fall zurückgeben oder ihren Wert ersetzen.