Deal für Weiterbildungswillige – bis zu 100% gefördert

Der Bildungsgutschein ist eines der häufigsten und erfolgreichsten Förderinstrumente für berufliche Weiterbildung. Dieses Angebot der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitssuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Es kann sehr effektiv dafür genutzt werden, um mit einer beruflichen Weiterqualifizierung oder mit einer Umschulung die eigenen Job- und Karrierechancen zu verbessern. Weiterbildungswillige können gleich in mehrfacher Hinsicht vom Bildungsgutschein profitieren.

Lebenslanges Lernen in der modernen Arbeitswelt

Wer rastet, der rostet. Dieses altbekannte deutsche Sprichwort gilt für alle Lebensbereiche – und natürlich auch für das Berufsleben. Diese Devise bedeutet in der heutigen Arbeitswelt Agilität, Flexibilität und lebenslanges Lernen – und ist das Erfolgsgeheimnis für die Verbesserung der eigenen Job- und Karrierechancen.

Und das gilt umso mehr im Zeitalter von Digitalisierung und Globalisierung und angesichts der dadurch bedingten Schnelllebigkeit von neuem Wissen. Ständige berufliche Weiterbildung ist wichtig, um mit der schnellen Wissensentwicklung und mit dem rasanten technologischen Fortschritt mithalten zu können. Nur so kann man sich fit für die Arbeits- und Berufswelt der Zukunft machen und sich auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt auch morgen noch erfolgreich gegen die Konkurrenz behaupten. Denn im Rennen um den nächsten Job ist ein Wissens- und Informationsvorsprung immer ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Mitbewerbern.

Für einen Arbeitnehmer macht sich jede zusätzliche Berufsqualifikation und -erfahrung im Bewerbungprozess bezahlt. Sie gehören in jedes ansprechende Bewerbungsanschreiben und in jeden aussagekräftigen Lebenslauf. Mit jeder einzelnen Berufsqualifikation kann man sich positiv aus der Masse von den Bewerbern abheben und gegenüber dem Personalchef im Vorstellungsgespräch überzeugen. Sie ist das Zünglein an der Waage, das über Erfolg und Mißerfolg einer Bewerbung entscheidet.

Der Bildungsgutschein – ein attraktives Förderinstrument

Für die meisten Arbeitnehmer ist berufliche Weiterbildung weniger eine Frage der Zeit, sondern eher eine Frage der Arbeitsmarktrelevanz und Individualisierung und der günstigen Finanzierung. Und deshalb wird jede Weiterbildungsmöglichkeit bevorzugt in Anspruch genommen, die flexibel genug für individuelle Berufs- und Karriereziele ist und die auch für den kleinen Geldbeutel geeignet ist.

Eines der effektivsten und meistgenutzten Förderinstrumente für Arbeitnehmer, das genau diese beiden Punkte berücksichtigt und Berufstätigen dadurch den höchstmöglichen Nutzen bietet, ist der von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter ausgestellten Bildungsgutschein. Inzwischen haben auch viele private und öffentliche Weiterbildungsinstitute die Bedeutung des Bildungsgutscheins für die berufliche Weiterqualifizierung von Arbeitnehmern erkannt und diese Tatsache bei der Gestaltung ihrer eigenen Lehrpläne berücksichtigt. Sie haben in den letzten Jahren die Fördermöglichkeiten aus dem Bildungsgutschein in ihr umfangreiches Aus- und Weiterbildungsprogramm einbezogen.

Im Folgenden bekommst Du einen Überblick über die vielen Vorteile, die der Bildungsgutschein für weiterbildungswillige Arbeitnehmer bietet.

Berufliche Weiterbildung mit dem Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein wird von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter ausgestellt und deckt die unterschiedlichsten beruflichen Weiterbildungen ab. Dieses Förderangebot richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitssuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind und die ihre Job- und Karrierechancen verbessern wollen – entweder mit beruflicher Spezialisierung durch berufsbegleitende Weiterqualifizierung oder mit beruflicher Neuorientierung durch eine Umschulung.

Damit können Arbeitnehmer und Arbeitssuchende gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: sie können in ihre eigene berufliche Weiterqualifizierung investieren und durch die garantierte vollständige Kostenübernahme der beruflichen Fortbildung und der ggfs. anfallenden Prüfungsgebühren durch die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter dabei gleichzeitig ihr eigenes Portemonnaie finanziell entlasten.

Einen Bildungsgutschein beantragen und nutzen

Arbeitnehmer und Arbeitssuchende können den Bildungsgutschein schnell und einfach beantragen und nutzen. Zuerst wird mit dem zuständigen Sachbearbeiter in der regionalen Arbeitsagentur bzw. im örtlichen Jobcenter geprüft, ob der Antragssteller die formalen Kriterien für einen Bildungsgutschein erfüllt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Ausstellung eines Bildungsgutscheins liegt im Ermessen der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters. Die entsprechenden Kriterien sind in § 81 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB) III gesetzlich festgelegt.

Ein förderungswürdiger Antragsteller muss u.a. Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) I oder Hartz IV sein oder in Kurzarbeit beschäftigt sein. Außerdem werden Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder drei Jahren Berufserfahrung gefördert. Berechtigt sind außerdem auch Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer, denen Kündigung droht sowie zeitlich befristet beschäftigte Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag ausläuft.

Der Anstragssteller muss die Notwendigkeit der beruflichen Weiterqualifizierung nachweisen. Er muss gegenüber der regionale Arbeitsagentur bzw. dem örtlichen Jobcenter plausibel darlegen können, wie genau die Weiterbildung oder Umschulung zu seinem bisherigen Berufs- oder Studienabschluss und zu seinem angestrebten Berufsziel passt und zielführend argumentieren, wie die jeweiligen Ausbildungsinhalte zum Erreichen seiner beruflichen Ziele beitragen bzw. seine Job- und Karrierechancen erhöhen.

Bei positivem Bescheid kann der Arbeitnehmer bzw. Arbeitssuchende den Bildungsgutschein für eine passende berufliche Weiterbildung bei einem Bildungsträger seiner Wahl einlösen. Der genaue Leistungsumfang eines Bildungsgutscheins ist situationsabhängig und wird vor Kursbeginn festgelegt. Die ausgewählte berufliche Weiterqualifzierung muss für die Förderung zugelassen sein. Außerdem muss der Bildungsträger AZAV-zertifiziert sein. Das AZAV-Zertifikat (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist ein deutschlandweit gültiges Qualitätssiegel im Weiterbildungsbereich. Arbeitnehmer und Arbeitssuchende finden AZAF-zertifizierte Bildungsträger u.a. im KURSNET, der Datenbank für berufliche Aus- und Weiterbildung der Arbeitsagentur.

Die förderbaren beruflichen Weiterqualifizierungen und Umschulungen umfassen eine Vielzahl von unterschiedlichen Themengebieten und Ausbildungsinhalten. Dazu gehören u.a. Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufe sowie IT- und Medienberufe. Geringqualifizierte können in vielen verschiedenen Berufsbildern im Rahmen einer Umschulung ihren Berufsabschluss nachholen.

Personenbezogene Daten und weiterbildungsrelevante Informationen wie die Gültigkeitsdauer (bis zu 3 Monate ab Ausstellungsdatum), der regionale Geltungsbereich, das individuelle Bildungsziel, die Dauer der beruflichen Fortbildung und die übernommenen Kosten werden auf dem Bildungsgutschein vermerkt.

Nach der Auswahl eines AZAV-zertifizierten Bildungsträgers und einer passenden beruflichen Weiterqualifizierung bestätigt dieser dem Arbeitnehmer bzw. dem Arbeitssuchenden auf dem Bildungsgutschein die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Kursbeginn der ausstellenden Arbeitsagentur vor, von der er die entsprechenden Weiterbildungskosten und die ggfs. anfallenden Prüfungsgebühren in voller Höhe erstattet bekommt.

Weitere Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur

Aber es kommt noch besser. Die Übernahme der Weiterbildungskosten und der ggfs. anfallenden Prüfungsgebühren ist bei Weitem nicht der einzige finanzielle Vorteil, von dem ein Arbeitnehmer bzw. Arbeitsuchender bei Bewilligung eines Bildungsgutscheins profitieren kann. Abhängig von der jeweiligen Situation kann die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter auch noch weitere, im Zusammenhang mit der geförderten beruflichen Weiterbildung anfallende Kosten zu 100 % übernehmen. Dadurch können Weiterbildungswillige noch mehr Geld sparen. Dies ist – genauso wie die Bewilligung eines Bildungsgutscheins – auch eine Einzelfallentscheidung und liegt ebenfalls im Ermessen der regionalen Arbeitsagentur bzw. des örtlichen Jobcenters. Dazu gehören u.a. die Fahrtkosten sowie die auswärtigen Unterbringungs-, Verpflegungs- und Kinterbetreuungskosten.

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